Menschenrechte

Die Flughafen Zürich Gruppe legt Wert auf die Einhaltung der gesetzlichen Sozialstandards und erwartet von ihren Geschäftspartnern und Lieferanten, dass sie ebenfalls entsprechende Standards erfüllen.

Relevanz

Als Mitunterzeichnerin des «UN Global Compact» verpflichtet sich die Flughafen Zürich Gruppe, Menschenrechte zu schützen. Der Fokus der Flughafen Zürich Gruppe liegt auf Themen wie Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Gesundheit und Sicherheit, Versammlungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen, Eigentumsgarantie sowie Diskriminierung.

Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit der Flughafen Zürich Gruppe liegt in der Schweiz, wo die Menschenrechte in der Verfassung verankert sind und die europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) gültig ist. Es bestehen wirksame Verfahren auf Ebene der Verwaltung und der Gerichte, die allen Personen zur Durchsetzung der Einhaltung der Menschenrechte in der Schweiz offenstehen. Die Flughafen Zürich Gruppe erachtet das Risiko für Verletzungen der Menschenrechte in der Schweiz in ihrem eigenen Wirkungsbereich als gering.

Grundsätzlich sensibler ist dagegen die Situation in den übrigen Ländern mit Mehrheitsbeteiligungen. Obwohl auch in diesen Ländern die Menschenrechte durch Gesetze geschützt sind, ist die Flughafen Zürich Gruppe dort besonders aufmerksam, die Menschenrechte zu achten und sich an keinen Menschenrechtsverstössen mitschuldig zu machen.

Ansatz

Die Flughafen Zürich Gruppe hat grundlegende Haltungen und Handlungsanweisungen in den pro Ländergesellschaft verfassten Verhaltenskodizes festgehalten. Die Einhaltung der Menschenrechte wird dabei von allen Mitarbeitenden in ihrer Tätigkeit eingefordert.

Am Flughafen Zürich sind aus dem Bereich der Menschenrechte folgende Themen relevant:

  • Aufgrund der Betriebskonzession am Standort Zürich besteht im Zusammenhang mit den Lärmemissionen ein Enteignungsrecht, das einem gesetzlich geregelten Verfahren folgt und bei formeller Enteignung die Flughafen Zürich AG zu einer Entschädigung verpflichtet (siehe weitere Details im Kapitel Lärm unter Lärmentschädigungen [formelle Enteignungen]).
  • Die Flughafen Zürich AG ist ein Sektorunternehmen und als solches in der Schweiz zur Beschaffung nach öffentlichem Beschaffungsrecht verpflichtet (siehe weitere Informationen unter Regionale Wertschöpfung). Anbieter werden zur Einhaltung der schweizerischen Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen, zu Melde- und Bewilligungspflichten von Arbeitnehmenden und zur Gleichbehandlung von Frau und Mann in Bezug auf die Lohngleichheit verpflichtet. Für Leistungen, die im Ausland erbracht werden, müssen die ILO-Kernübereinkommen eingehalten werden. Diese Pflichten müssen auch Subunternehmern auferlegt werden. Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, kann der Zuschlag widerrufen und der Anbieter von der Teilnahme an Ausschreibungen ausgeschlossen werden. Es wurden im Berichtsjahr keine Fälle eines Missbrauchs gemeldet. Dies führte dazu, dass es zu keinem Ausschluss aufgrund Nichteinhaltung der Vorgaben durch Vertragspartner kam (vgl. Compliance Management im Kapitel Geschäftsethik).

Die Tochtergesellschaften in Lateinamerika haben Prozesse etabliert, welche die Einhaltung der Menschenrechte gewährleisten sollen. Alle Geschäftspartner und deren Hintergrund werden überprüft, um allfällige Verstösse feststellen zu können, bevor eine Geschäftsbeziehung eingegangen wird. Die Lieferverträge der Flughäfen in Brasilien enthalten darüber hinaus eine Klausel, wonach der Lieferant die Einhaltung der Menschenrechte gewährleistet.