Anhang zur Konzernrechnung

  • I Grundsätze der Konzernrechnungslegung

    • Allgemeines 

      Die Konzernrechnung der Flughafen Zürich Gruppe, welche die Flughafen Zürich AG sowie ihre Tochtergesellschaften umfasst, wird in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt und entspricht dem schweizerischen Gesetz. Sie wird nach dem Anschaffungswertprinzip erstellt. Ausnahmen dazu bilden die Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund, die derivativen Finanzinstrumente, die assoziierten Gesellschaften und die Vorsorgeverpflichtungen.

      Die Konsolidierung erfolgt aufgrund von nach einheitlichen Richtlinien erstellten Einzelabschlüssen der Konzerngesellschaften. Einheitlicher Stichtag ist der 31. Dezember. Die Konzernrechnung wird in Schweizer Franken (CHF) erstellt. Soweit nicht anders vermerkt, erfolgen die Angaben in Millionen Schweizer Franken (in Mio. CHF). Aufgrund kaufmännischer Rundungsregeln kann es vorkommen, dass sich einzelne Zahlen nicht genau zur angegebenen Summe addieren. Weiter kann dies dazu führen, dass einzelne Beträge gerundet null ergeben.

      Die Rechnungslegung nach IFRS erfordert vom Management Einschätzungen und Annahmen sowie eine Ermessensausübung bei der Anwendung der Rechnungslegungsgrundsätze. Dies kann die ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Bilanzierung beeinflussen. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt derartige Einschätzungen und Annahmen, die vom Management zum Zeitpunkt der Bilanzierung nach bestem Wissen getroffen wurden, von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen, werden die ursprünglichen Einschätzungen und Annahmen in dem Berichtsjahr prospektiv angepasst, in dem sich die Gegebenheiten geändert haben.

      Wesentliche Ermessensentscheide, die das Management bei der Anwendung von IFRS getroffen hat und die wesentliche Auswirkungen auf die Konzernrechnung haben, sowie Annahmen und Schätzungsunsicherheiten, bei denen ein erhebliches Risiko besteht, dass im Folgejahr wesentliche Anpassungen notwendig sein werden, sind im AbschnittII. Ermessensentscheide in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen sowie wesentliche Annahmen und Schätzungsunsicherheitensowie in den Erläuterungen zur Konzernrechnung unter Ziffer 8, Sachanlagen und Ziffer 11, Immaterielle Vermögenswerte enthalten

    • Neue und geänderte Rechnungslegungsgrundsätze

      Änderung der Rechnungslegungsgrundsätze

      Die Gesellschaft hat nachfolgende relevante Änderungen an International Financial Reporting Standards eingeführt, die für das Geschäftsjahr, beginnend am 1. Januar 2021, erstmals angewendet werden müssen:

      • Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16: Reform des Referenzzinssatzes (Phase 2)

      Die genannten Änderungen hatten für das Geschäftsjahr 2021 keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Flughafen Zürich Gruppe.

      Einführung von neuen Standards im Jahr 2022 und später

      Die gemäss nachstehender Tabelle bis Ende 2021 publizierten und für die Gesellschaft relevanten neuen oder geänderten Standards und Interpretationen treten erst später in Kraft und wurden in der vorliegenden Konzernrechnung nicht frühzeitig angewendet.

      Änderungen an Standards und Interpretationen

       

       

       

      Inkraftsetzung

       

      Geplante Anwendung durch die Flughafen Zürich Gruppe

      Änderungen an IAS 16: Erzielung von Erlösen, bevor sich ein Vermögenswert in seinem betriebsbereiten Zustand befindet

       

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      1. Januar 2022

       

      Geschäftsjahr 2022

      Änderungen an IAS 37: Belastende Verträge – Kosten für die Erfüllung eines Vertrags

       

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      1. Januar 2022

       

      Geschäftsjahr 2022

      Änderungen an IFRS 1: Erstanwendung der IFRS durch ein Tochterunternehmen

       

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      1. Januar 2022

       

      Geschäftsjahr 2022

      Änderungen an IFRS 3: Verweis auf das Rahmenkonzept

       

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      1. Januar 2022

       

      Geschäftsjahr 2022

      Änderungen an IFRS 9: Gebühren beim 10 %-Barwerttest vor Ausbuchung finanzieller Schulden

       

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      1. Januar 2022

       

      Geschäftsjahr 2022

      Änderungen an IAS 1: Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig

       

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      1. Januar 2023

       

      Geschäftsjahr 2023

      Änderungen an IAS 1 und IFRS Practice Statement 2: Angabe zu Rechnungslegungsmethoden

       

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      1. Januar 2023

       

      Geschäftsjahr 2023

      Änderungen an IAS 8: Definition rechnungslegungsbezogener Schätzungen

       

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      1. Januar 2023

       

      Geschäftsjahr 2023

      Änderungen an IAS 12: Latente Steuern im Zusammenhang mit Vermögenswerten und Verbindlichkeiten die aus einer einzigen Transaktion stammen

       

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      1. Januar 2023

       

      Geschäftsjahr 2023

      * Es werden keine nennenswerten Auswirkungen auf die Konzernrechnung der Flughafen Zürich Gruppe erwartet.

    • Änderungen im Konsolidierungskreis

      Im Geschäftsjahr 2021 sind keine Veränderungen im Konsolidierungskreis zu verzeichnen.

    • Änderungen in der Darstellung der Konzernrechnung

      Segmentberichterstattung

      Die operativen Segmente wurden im Zusammenhang mit den Veränderungen bei den Verantwortungsbereichen in der Geschäftsleitung ab 1. Mai 2021 angepasst. Demzufolge wird das Segment «International» getrennt vom Segment «Nicht regulierter Geschäftsbereich» dargestellt. Das Segment «International» umfasst die Erträge und Aufwendungen der Tochtergesellschaften und Beteiligungen des internationalen Geschäfts der Flughafen Zürich Gruppe. Dazu gehören die Erträge und Aufwendungen der konsolidierten Konzessionsgesellschaften in Indien, Brasilien und Chile aus dem Betrieb der entsprechenden Flughafeninfrastrukturen sowie die Erträge aus Beratungsdienstleistungen. Zudem sind in diesem Segment die Erträge und Aufwendungen aus Bauvorhaben im Rahmen von Konzessionsvereinbarungen enthalten, welche gemäss IFRIC 12 abgebildet werden.

    • Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsgrundsätze

      Konsolidierungskreis und -methoden

      Die Konzernrechnung der Flughafen Zürich Gruppe umfasst die Flughafen Zürich AG sowie alle in- und ausländischen Tochtergesellschaften, die sie direkt oder indirekt beherrscht. Die Flughafen Zürich AG beherrscht eine Gesellschaft, wenn sie schwankenden Renditen aus ihrem Engagement bei dieser ausgesetzt ist beziehungsweise Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt über diese Gesellschaft zu beeinflussen.

      Die Abschlüsse von Tochtergesellschaften sind in der Konzernrechnung ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt, und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet. Aktiven und Passiven sowie Aufwendungen und Erträge werden dabei nach der Methode der Vollkonsolidierung zu 100 % übernommen. Konzerninterne Transaktionen und Beziehungen sowie Zwischengewinne auf den konzerninternen Transaktionen und Beständen werden eliminiert.

      Die Kapitalkonsolidierung zum Erwerbszeitpunkt erfolgt nach der Erwerbsmethode. Der Kaufpreis für einen Unternehmenserwerb ist zu bestimmen aus der Summe des Marktwerts der abgegebenen Vermögenswerte, der eingegangenen oder übernommenen Schulden und der vom Konzern ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente. Im Zusammenhang mit einem Unternehmenserwerb anfallende Transaktionskosten werden erfolgswirksam erfasst. Der Goodwill, der aus einem Unternehmenserwerb entsteht, ist als Vermögenswert zu erfassen. Er entspricht dem Überschuss der Summe aus dem Kaufpreis, dem Beitrag der Minderheitsanteile am übernommenen Unternehmen und dem Marktwert des zuvor bereits gehaltenen Eigenkapitalanteils über den Saldo der zu Marktwerten bewerteten Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten. Für die Bewertung der Minderheitsanteile besteht pro Transaktion ein Wahlrecht. Sie können entweder zum Marktwert oder zum Anteil der Minderheiten am Marktwert des übernommenen Nettovermögens bewertet werden. Im Falle eines passiven Unterschiedsbetrags wird der verbleibende Überschuss nach nochmaliger Beurteilung des Marktwerts des übernommenen Nettovermögens sofort erfolgswirksam erfasst.

      Fremdwährungsumrechnung

      Sämtliche Aktiven und Verbindlichkeiten der in Fremdwährung erstellten Bilanzen von Gruppengesellschaften werden zu Konsolidierungszwecken zum Jahresendkurs in CHF (Funktionalwährung der Konzernrechnung der Flughafen Zürich Gruppe) umgerechnet. Die in Fremdwährung erstellten Erfolgs- und Geldflussrechnungen werden zu Durchschnittskursen der Periode umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen, die sich aus der unterschiedlichen Umrechnung von Bilanzen und Erfolgsrechnungen ergeben, werden direkt den Umrechnungsdifferenzen im Eigenkapital zugewiesen beziehungsweise belastet. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden zu dem am Transaktionstag gültigen Wechselkurs in CHF umgerechnet und erfasst.

      Die in Fremdwährung gehaltenen monetären Aktiven und Passiven werden in der Bilanz zum Stichtagskurs umgerechnet. Kursdifferenzen, die aus der Abwicklung oder durch Neubewertung der Fremdwährungsposition am Bilanzstichtag entstehen, werden in der Erfolgsrechnung erfasst.

      Alternative Erfolgskennzahlen

      Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Amortisationen (EBITDA)

      EBITDA entspricht dem Gewinn vor Steuern, Finanzergebnis, Anteil an Gewinn/Verlust von assoziierten Gesellschaften sowie Abschreibungen und Amortisationen.

      Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT)

      EBIT entspricht dem Gewinn vor Steuern, Finanzergebnis sowie Anteil an Gewinn/Verlust von assoziierten Gesellschaften.

      Umsatzerfassung

      Erträge werden durch die Flughafen Zürich Gruppe zu dem Zeitpunkt erfasst, wenn der Kunde Kontrolle über eine Dienstleistung erlangt hat.

      Die Erträge im Segment «Flugverkehr» beinhalten insbesondere die Passagier- und Landegebühren sowie ab 1. Januar 2021 die Lärmgebühren (vorher Segment «Lärm»). Die Gebühren für die Betreuung von Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität («Passengers with Reduced Mobility») fliessen ins Segment «PRM». Ins Segment «Nutzungsentgelt» fliessen insbesondere die Entgelte für die Benutzung der zentralen Infrastruktureinrichtungen. Die Erträge im Segment «Luftsicherheit» enthalten im Wesentlichen die Sicherheitsgebühren. Die Erträge werden dabei unmittelbar mit der Erbringung der entsprechenden Leistung realisiert. Die Landegebühren werden dabei pro Landung entsprechend dem Gewicht des Flugzeugs in Rechnung gestellt. Die Passagiergebühren, die Entgelte für die Benützung der Gepäcksortier- und Gepäckförderanlage sowie die Sicherheitsgebühren basieren auf der Anzahl abfliegender Passagiere. Die Basis für die Lärmgebühren bildet einerseits wiederum die Anzahl abfliegender Passagiere und andererseits eine emissionsabhängige Gebühr entsprechend dem Flugzeugtyp.

      Die Erträge aus der Vermarktung und Vermietung der kommerziellen Infrastruktur am Flughafen (Retail, Tax & Duty Free sowie Food & Beverage, Werbeflächen, Parking, Mieten und Pachtzinsen sowie Nebenkostenverrechnungen) stellen die wesentlichen Komponenten des Segments «Nicht regulierter Geschäftsbereich» dar. Die Leistungen werden unmittelbar mit der Zurverfügungstellung der Kommerzflächen erbracht und die Erträge entsprechend realisiert. Bei Mietverträgen mit fixen Mietzinsen, die als operatives Leasing einzustufen sind, werden die Mieten linear über die Laufzeit des Mietvertrags erfasst. Bedingte Mietzahlungen (zum Beispiel aus Umsatzmietverträgen) werden periodengerecht basierend auf den durch die Mieter erzielten Umsätzen erfasst, wobei ein Mindestmietbetrag zur Anwendung gelangen kann. Werden Mietern wesentliche Mietanreize (zum Beispiel mietfreie Zeiten oder andere Mietkonzessionen) gewährt, wird der Gegenwert des Anreizes linear über die Gesamt- respektive die Restlaufzeit des Mietvertrags als Anpassung des Ertrags aus Vermietung erfasst. Im Zusammenhang mit der Coronakrise durch den Lockdown bedingte Mietzinsausfälle werden sofort erfolgswirksam erfasst. Die Gesellschaft hält derzeit keine Mietverträge, die als Finanzierungsleasing zu klassieren sind.

      Finanzergebnis

      Das Finanzergebnis setzt sich aus Zinszahlungen auf Fremdkapital basierend auf der Effektivzinsmethode (ohne Fremdkapitalkosten auf Bauten in Arbeit), Zinsaufwand aus der Barwertanpassung von Rückstellungen und langfristigen Verbindlichkeiten, Zins- und Dividendenerträgen, Fremdwährungsgewinnen und -verlusten sowie Gewinnen und Verlusten aus Finanzanlagen zusammen.

      Der Zinsertrag wird gemäss der Effektivzinsmethode über die Erfolgsrechnung erfasst. Dividendenerträge werden am Datum der Fälligkeit erfolgswirksam erfasst.

      Fremdfinanzierungskosten, die während der Bauphase für mobile Sachanlagen sowie Hoch- und Tiefbauobjekte anfallen, werden bis zum Zeitpunkt des Nutzantritts (Inbetriebsetzung) oder der zeitlich davor liegenden Fertigstellung der jeweiligen Sachanlage in den Herstellkosten aktiviert.

      Sachanlagen

      Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich der betriebswirtschaftlich notwendigen Abschreibungen. Die Herstellkosten der Immobilien enthalten direkte Arbeitskosten (Dritt- und Eigenleistungen), Material- und Gemeinkosten sowie die während der Bauphase entstandenen Fremdfinanzierungskosten, die bis zum Zeitpunkt des Nutzantritts (Inbetriebsetzung) oder der zeitlich davor liegenden Fertigstellung der jeweiligen Sachanlage aktiviert werden. Wesentlichen Bauten in Arbeit werden die anteiligen Fremdfinanzierungskosten und Eigenleistungen belastet.

      Komponenten einer Sachanlage mit unterschiedlichen Nutzungsdauern werden einzeln erfasst und separat abgeschrieben. Erweiterungs- und Ersatzinvestitionen werden im Buchwert der Sachanlage aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der Flughafen Zürich Gruppe daraus zukünftig wirtschaftlicher Nutzen zufliessen wird. Eigentliche Unterhalts- und Renovationsaufwendungen werden der Erfolgsrechnung belastet.

      Die Abschreibungen erfolgen (mit Ausnahme der Grundstücke, die nicht abgeschrieben werden) linear über den Zeitraum der geschätzten Nutzungs- oder der kürzeren Leasingdauer. Die Nutzungsdauer der einzelnen Kategorien beträgt:

      • Hochbauten: bis maximal 30 Jahre
      • Tiefbauten: bis maximal 30 Jahre
      • Mobile Sachanlagen: 4 bis 20 Jahre

      Projekte in Arbeit werden zu Anschaffungs- oder Herstellkosten bewertet und umfassen Investitionen in noch nicht abgerechnete Projekte, wobei es sich zum grössten Teil um Bauprojekte handelt. Nach Inbetriebnahme und Abrechnung der Projekte werden diese den einzelnen Sachanlagekategorien und Segmenten zugeteilt und entsprechend ihrer Nutzungsdauer abgeschrieben. Ab Beginn der Nutzung beziehungsweise ab der Fertigstellung werden keine Fremdkapitalzinsen mehr aktiviert.

      Zuwendungen der öffentlichen Hand für Investitionen werden in den betroffenen Bilanzpositionen vom Buchwert abgezogen und über die gleiche Nutzungsdauer wie die jeweiligen Grundinvestitionen aufgelöst. Die Erfassung in der Erfolgsrechnung erfolgt als Ausgleichsposten zu den Abschreibungen. Sämtliche erhaltenen Beiträge der öffentlichen Hand sind A-fonds-perdu-Beiträge und es besteht keinerlei Rückzahlungspflicht seitens der Flughafen Zürich AG.

      Leasingverhältnisse als Leasingnehmer

      Die Flughafen Zürich Gruppe beurteilt zu Beginn, ob ein Vertrag als Leasing einzustufen ist oder ein Leasing enthält. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Diese Beurteilung erfordert ein gewisses Ermessen.

      Die Flughafen Zürich Gruppe erfasst das Nutzungsrecht am Leasingobjekt und die Leasingverbindlichkeit zu Beginn des Leasings. Das Nutzungsrecht wird in der Position «Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten» ausgewiesen und die Leasingverbindlichkeit entsprechend ihrer Fälligkeit unter den kurz- oder langfristigen Finanzverbindlichkeiten. Die erstmalige Bewertung des Nutzungsrechts am Leasingobjekt beruht auf dem Barwert der Leasingzahlungen plus erstmalige direkte Kosten sowie die Kosten für die Nachbesserungspflicht abzüglich erhaltener Anreize. Bei der Berechnung des Barwerts der Leasingzahlungen verwendet die Gesellschaft ihren Grenzfremdkapitalzinssatz zum Bereitstellungsdatum, da der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann. Das Nutzungsrecht am Leasingobjekt wird über den kürzeren der beiden Zeiträume, Laufzeit des Leasingverhältnisses oder Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts, abgeschrieben. Das Nutzungsrecht unterliegt einer Wertbeeinträchtigungsprüfung, sofern Hinweise auf eine Wertbeeinträchtigung vorliegen. Umfasst das Leasingverhältnis eine Verlängerungs- oder eine Kaufoption, die die Gesellschaft ihrer Auffassung nach mit hinreichender Sicherheit ausüben wird, werden die Kosten der Option in den Leasingzahlungen mitberücksichtigt.

      Die Flughafen Zürich Gruppe hat beschlossen, das Nutzungsrecht und die Leasingverbindlichkeiten nicht zu erfassen, falls die Leasingdauer maximal zwölf Monate beträgt oder falls IT-Ausrüstungen von geringem Wert (bis CHF 5ʼ000) betroffen sind. Die Zahlungen für solche Leasingverhältnisse werden über die Dauer der Verträge linear erfasst.

      Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

      Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Investment Property nach IAS 40) umfassen Immobilien, die langfristig zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden. Sie werden bei Zugang mit ihren Anschaffungs- oder Herstellkosten bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich planmässiger linearer Abschreibungen und gegebenenfalls abzüglich Wertminderungen nach IAS 36.

      Bei Projekten werden die angefallenen Kosten anlässlich der Inbetriebnahme abgerechnet und den entsprechenden Anlagekategorien der Renditeliegenschaft zugewiesen. Anschliessend werden die Anlagen gemäss ihren individuellen Nutzungsdauern abgeschrieben.

      Die Nutzungsdauer der einzelnen Kategorien beträgt:

      • Hochbauten: bis maximal 40 Jahre
      • Tiefbauten: bis maximal 50 Jahre
      • Mobile Sachanlagen: 4 bis 20 Jahre

      Gemeinsame Vereinbarungen

      Eine gemeinsame Vereinbarung (Joint Arrangement nach IFRS 11) ist ein vertraglicher Zusammenschluss von zwei oder mehreren Parteien, der diesen die gemeinschaftliche Führung (Joint Control) über eine Aktivität gewährt. Jedes Joint Arrangement ist entweder als gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation) oder als Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) zu klassifizieren. In einer Joint Operation haben die gemeinschaftlich beherrschenden Parteien Rechte an den Vermögenswerten und Schulden des Joint Arrangement und bilanzieren diese anteilmässig. In einem Joint Venture haben die gemeinschaftlich beherrschenden Parteien lediglich Rechte auf das Nettovermögen des Joint Arrangement (Bilanzierung nach der Equitymethode).

      Immaterielle Vermögenswerte

      Immaterielle Vermögenswerte werden zum Anschaffungswert abzüglich der betriebswirtschaftlich notwendigen Amortisation bilanziert. Die Amortisation erfolgt nach der linearen Methode.

      Mit der Erteilung der Betriebskonzession für den Flughafen Zürich wurde der Flughafen Zürich AG auch ein Recht zur formellen Enteignung von lärmbelasteten Grundeigentümern gewährt. Das Recht zur formellen Enteignung wurde mit der Auflage übertragen, die damit verbundenen Kosten aus Entschädigungszahlungen zu übernehmen. Dieses Recht wird als immaterieller Vermögenswert aktiviert. Die Aktivierung erfolgt zu demjenigen Zeitpunkt, in dem aufgrund von letztinstanzlichen Gerichtsentscheiden die voraussichtlichen Gesamtkosten abschätzbar werden und damit eine zuverlässige Kostenschätzung gemäss IAS 38.21 möglich wird. Dieser Zeitpunkt kann je nach Flughafenregion unterschiedlich sein. Mit der Aktivierung als immaterieller Vermögenswert zum Barwert der zu erwartenden Kosten wird ein gleich hoher Betrag als Rückstellung passiviert. Allfällige künftige Anpassungen der einmal aktivierten und passivierten Gesamtkosten werden bilanzwirksam (Aktiven und Passiven) erfasst. Der immaterielle Vermögenswert wird über die Restlaufzeit der Betriebskonzession (bis Mai 2051) linear amortisiert.

      Direkt zurechenbare externe und interne Kosten im Zusammenhang mit der Entwicklung von Computersoftware werden – wenn es sich um ein klar abgegrenztes Projekt handelt – aktiviert, sofern der daraus entstehende zukünftige Nutzen diese Kosten übersteigt. Die Nutzungsdauer beträgt drei bis fünf Jahre.

      Investitionen in Flughafenbetreiberprojekte

      Falls Konzessionsverträge für den Betrieb von ausländischen Flughäfen in den Anwendungsbereich von IFRIC 12 fallen, werden diese Verträge grundsätzlich nach dem «Intangible Asset Model» (IFRIC 12.17) bilanziert.  Die Konzessionsgesellschaften erhalten dabei als Betreiberinnen das Recht, eine Nutzungsgebühr als Gegenleistung für die Verpflichtung zur Zahlung von Konzessionsgebühren und der Erbringung von Ausbauleistungen zu verlangen. Die sich aus den Konzessionsverträgen ergebenden Verpflichtungen zur Zahlung von fixen Konzessionsgebühren werden als finanzielle Verbindlichkeiten erfasst. Die Erstbewertung erfolgt zum Marktwert (Fair Value) der Verbindlichkeiten unter Verwendung eines risikogerechten Diskontierungszinssatzes. In gleicher Höhe werden die als Gegenleistung erhaltenen Rechte zum Betrieb der Flughäfen als immaterielle Vermögenswerte erfasst und unter den Investitionen in Flughafenbetreiberprojekte ausgewiesen. Die als Gegenleistung für die erbrachten Ausbauleistungen erhaltenen Rechte werden periodengerecht in Höhe der Herstellkosten als immaterieller Vermögenswert erfasst. Erlöse und Aufwendungen aus Ausbauleistungen werden grundsätzlich gemäss IFRIC 12.14 erfasst. Die Folgebewertung der erfassten finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode. Die Folgebewertung der aktivierten Rechte erfolgt in Höhe der Herstellkosten abzüglich kumulierter planmässiger Abschreibungen über die Laufzeit der Konzessionen. Allfällige garantierte Mindesteinnahmen seitens der Konzessionsgeber werden gemäss IFRIC 12.18 vom immateriellen Vermögenswert in Abzug gebracht und als finanzieller Vermögenswert bilanziert.

      Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften

      Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften, an denen die Flughafen Zürich Gruppe zwischen 20 % und 50 % hält und bei denen sie Einfluss auf die finanzielle und betriebliche Geschäftspolitik, jedoch keine Kontrolle hat, werden gemäss der Equitymethode in die Konzernrechnung einbezogen. Dabei wird per Erwerbszeitpunkt der Marktwert der anteiligen Nettoaktiven ermittelt und gemeinsam mit einem allfälligen Goodwill in der Position «Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften» bilanziert. In den nachfolgenden Berichtsperioden wird dieser Wert um den Anteil der Flughafen Zürich AG am zusätzlichen Kapital und am erwirtschafteten Ergebnis sowie um allfällige Dividenden angepasst.

      Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften, an denen die Unternehmung unter 20 % hält, auf die jedoch massgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, werden ebenfalls gemäss der Equitymethode in die Konzernrechnung einbezogen.

      Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

      Die Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund werden gemäss den Grundsätzen von IFRS 9 einerseits zu fortgeführten Anschaffungskosten (Obligationen) und andererseits zu Marktwerten mit erfolgswirksamer Verbuchung der Marktwertveränderungen (übrige Finanzanlagen) klassifiziert.

      Derivative Finanzinstrumente

      Derivative Finanzinstrumente werden ausschliesslich zur Absicherung von Zins- und Währungsrisiken verwendet und unter den sonstigen Forderungen beziehungsweise im übrigen kurzfristigen Fremdkapital zum Marktwert bilanziert. Marktwertveränderungen werden in der Erfolgsrechnung erfasst.

      Warenlager

      Das Warenlager umfasst vorwiegend Betriebsstoffe sowie für den Unterhalt und für Reparaturen der Sachanlagen dienendes Verbrauchsmaterial, das zu Anschaffungskosten beziehungsweise dem tieferen netto realisierbaren Wert bilanziert wird. Für die Bewertung wird die FiFo-Methode (First in – First out) angewendet.

      Forderungen

      Forderungen werden am Anfang zum Marktwert und danach zu fortgeführten Anschaffungskosten, die in der Regel dem Nominalwert entsprechen, abzüglich der notwendigen Einzelwertberichtigungen für gefährdete Forderungen, bewertet. Sobald ausreichende Hinweise dafür bestehen, dass eine Forderung definitiv nicht mehr eingehen wird, wird die Forderung direkt ausgebucht beziehungsweise mit dafür gebildeten Einzelwertberichtigungen verrechnet.

      Für die Berechnung der erwarteten Kreditverluste bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet die Flughafen Zürich AG eine vereinfachte Methode an. Änderungen des Kreditrisikos werden nicht nachverfolgt, sondern es wird stattdessen zu jedem Abschlussstichtag eine Risikovorsorge auf Basis der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditausfälle erfasst. Neben zukunftsbezogenen Faktoren, die für die Kreditnehmer und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen spezifisch sind, werden bisherige Erfahrungen mit Kreditverlusten mitberücksichtigt.

      Der erzielbare Wert von Forderungen entspricht dem Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows. Wertminderungen auf Forderungen werden rückgängig gemacht, wenn die Erhöhung des erzielbaren Werts auf ein Ereignis zurückgeführt werden kann, das in einer Periode nach Erfassung der Wertminderung eingetreten ist.

      Flüssige Mittel

      Die flüssigen Mittel umfassen Kassenbestände, Post- und Bankguthaben und kurzfristige Geldanlagen mit einer Fälligkeit von bis zu 90 Tagen, gerechnet ab Erwerbszeitpunkt.

      Wertminderungen von Vermögenswerten

      Die Buchwerte des nicht finanziellen Anlagevermögens (ohne latente Steuern) werden einmal jährlich auf ihre Werthaltigkeit beurteilt. Liegen Indikatoren einer nachhaltigen Werteinbusse vor, werden für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (cash generating unit oder CGU) und die nicht finanziellen Vermögenswerte Impairment-Tests in Übereinstimmung mit IAS 36 durchgeführt.

      Eine Wertminderung liegt vor, wenn der Buchwert einer CGU oder eines nicht finanziellen Vermögenswerts ihren erzielbaren Wert (höherer Wert aus dem beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräusserungskosten und dem Nutzungswert) übersteigt.

      Die Berechnung des Nutzungswerts (value in use) erfolgt dabei auf Basis der Discounted-Cashflow-Methode (DCF), wobei als Diskontsatz ein Nachsteuersatz benutzt wird, der die Risiken des entsprechenden Vermögenswerts reflektiert. Wenn ein Vermögenswert keine mehrheitlich unabhängigen Geldzuflüsse erzielt, wird der erzielbare Wert für die zahlungsmittelgenerierende Einheit bestimmt, zu der der Vermögenswert gehört.

      Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Sie können rückgängig gemacht werden, wenn Anzeichen dafür bestehen, dass sich die Wertminderung reduziert hat oder nicht mehr vorhanden ist, und wenn sich die Schätzungen, die in die Berechnung des erzielbaren Werts eingeflossen sind, verändert haben.

      Die Erhöhung des Buchwerts ist auf den Wert beschränkt, der sich ergeben hätte, wenn für den Vermögenswert in den Vorjahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre.

      Eigenkapital

      Aktienkapital

      Aktien sind Bestandteil des Eigenkapitals, da sie nicht rückzahlbar sind und Dividendenausschüttungen im Ermessen des Unternehmens liegen.

      Eigene Aktien

      Die Anschaffungskosten (Kaufpreis und direkt zurechenbare Transaktionskosten) eigener Aktien werden mit dem Eigenkapital verrechnet.

      Dividenden

      Dividenden werden als Verbindlichkeit ausgewiesen, sobald sie von der Generalversammlung beschlossen wurden.

      Finanzverbindlichkeiten

      Finanzverbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung zum Marktwert abzüglich Transaktionskosten bilanziert. Die Differenz zwischen dem Rückzahlungsbetrag und dem Buchwert wird über die Laufzeit gemäss der Effektivzinsmethode amortisiert.

      Rückstellungen

      Rückstellungen werden für gegenwärtige Verpflichtungen, die Ereignisse vor dem Bilanzstichtag betreffen, gebildet, sofern der damit verbundene Abfluss von Vermögenswerten wahrscheinlich ist und zuverlässig abgeschätzt werden kann. Sofern der Effekt wesentlich ist, erfolgt die Bilanzierung zum Barwert.

      Rückstellungen für Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen werden für rechtliche und faktische Verpflichtungen aufgrund des Umweltschutzgesetzes gebildet, sobald sie zuverlässig abgeschätzt werden können.

      Rückstellungen für formelle Enteignungen werden gebildet für Entschädigungsleistungen, sobald die voraussichtlichen Gesamtkosten aufgrund der letztinstanzlichen Gerichtsentscheide zuverlässig abschätzbar werden (siehe immaterielle Vermögenswerte).

      Leistungen an Arbeitnehmende

      Für leistungsorientierte Vorsorgepläne werden die Vorsorgekosten und die Vorsorgeverpflichtung auf Basis von unterschiedlichen wirtschaftlichen und demografischen Annahmen mittels der Methode der laufenden Einmalprämie (Projected-Unit-Credit-Methode) bestimmt. Dabei werden die bis zum Bewertungsstichtag zurückgelegten Versicherungsjahre berücksichtigt. Zu den von der Flughafen Zürich Gruppe einzuschätzenden Berechnungsannahmen gehören unter anderem Erwartungen über die zukünftige Gehaltsentwicklung, die langfristige Verzinsung von Altersguthaben, die Personalfluktuation und die Lebenserwartung. Die Bewertungen werden jährlich von unabhängigen Versicherungsmathematikern durchgeführt. Die Bewertung des Planvermögens erfolgt jährlich zu Marktwerten. Das Planvermögen wird von der Vorsorgeverpflichtung abgezogen.

      Die Vorsorgekosten setzen sich aus drei Komponenten zusammen:

      • Dienstzeitaufwand, der in der Erfolgsrechnung im Personalaufwand erfasst wird;
      • Nettozinsaufwand, der in der Erfolgsrechnung im Finanzaufwand erfasst wird, und
      • Neubewertungskomponenten, die im sonstigen Gesamtergebnis erfasst werden.

      Der Dienstzeitaufwand umfasst den laufenden Dienstzeitaufwand, den nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand und Gewinne und Verluste aus Planabgeltungen. Gewinne und Verluste aus Plankürzungen sind Teil des nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands. Arbeitnehmerbeiträge und Beiträge von Drittpersonen reduzieren den Dienstzeitaufwand und werden von diesem in Abzug gebracht, sofern sie sich aus den Vorsorgereglementen oder einer faktischen Verpflichtung ergeben.

      Der Nettozinsaufwand entspricht dem Betrag, der sich ergibt, wenn man den Diskontsatz mit der Nettovorsorgeverpflichtung (beziehungsweise dem Nettovorsorgevermögenswert) zu Beginn des Geschäftsjahrs multipliziert, unter Berücksichtigung der sich im Geschäftsjahr durch Beiträge und Rentenzahlungen ergebenden Änderungen. Dabei werden unterjährige Kapitalflüsse und Veränderungen pro rata berücksichtigt.

      Neubewertungskomponenten umfassen versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Entwicklung des Barwerts der Vorsorgeverpflichtungen, die sich aufgrund von Annahmeänderungen und Erfahrungsabweichungen ergeben, sowie den Vermögensertrag abzüglich der Beträge, die im Nettozinsaufwand enthalten sind, und Veränderungen der nicht erfassten Vermögenswerte abzüglich der Effekte, die im Nettozinsaufwand enthalten sind. Neubewertungskomponenten werden im sonstigen Gesamtergebnis erfasst und können nicht rezykliert werden.

      Der in der Konzernrechnung erfasste Betrag entspricht der Über- oder Unterdeckung der leistungsorientierten Vorsorgepläne (Nettovorsorgeverpflichtung beziehungsweise -vermögenswert). Der erfasste Vermögenswert aus einer allfälligen Überdeckung wird jedoch auf den Barwert des wirtschaftlichen Nutzens der Gruppe aus künftigen Beitragsreduktionen beschränkt.

      Arbeitgeberbeiträge an beitragsorientierte Vorsorgepläne werden im Zeitpunkt, wo der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin den Anspruch darauf erwirbt, direkt in der Erfolgsrechnung als Personalaufwand erfasst. Werden die Leistungen eines Plans verändert oder wird ein Plan gekürzt, wird die entsprechende Veränderung der Leistung, die die nachzuverrechnende Dienstzeit betrifft, oder der Gewinn beziehungsweise der Verlust bei der Kürzung, unmittelbar in der Erfolgsrechnung erfasst.

      Für andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmende wird der Barwert der Verpflichtung am Bilanzstichtag erfasst. Veränderungen des Barwerts werden direkt in der Erfolgsrechnung als Personalaufwand verbucht.

      Aktienbasierte Vergütung

      Das jährliche Bonusprogramm der Flughafen Zürich AG sieht vor, dass ein Drittel des zugesprochenen Bonus an die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie an berechtigte Mitglieder des Kaders in Aktien vergütet wird. Die aktienbasierte Vergütung wird als Aufwand erfasst und das Eigenkapital entsprechend erhöht.

      Ertragssteuern

      Die Ertragssteuern beinhalten sowohl laufende als auch latente Ertragssteuern. Sie werden erfolgswirksam erfasst mit Ausnahme von Ertragssteuern auf im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfassten Transaktionen. In diesen Fällen werden die Ertragssteuern ebenfalls im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital verbucht.

      Die laufenden Ertragssteuern umfassen die erwarteten geschuldeten Steuern auf dem steuerlich massgeblichen Ergebnis, berechnet mit den am Bilanzstichtag geltenden beziehungsweise angekündigten Steuersätzen.

      Latente Steuern werden gemäss der Balance-Sheet-Liability-Methode auf temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen in der Steuerbilanz und der Konzernbilanz abgegrenzt. In folgenden Fällen werden keine latenten Steuern auf temporären Differenzen erfasst: erstmalig erfasster Goodwill, Ersterfassung von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit einer Transaktion, die weder das Konzernergebnis noch das steuerliche Ergebnis beeinflusst, und Beteiligungen an Tochtergesellschaften, falls es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zukunft nicht aufhebt. Die Bemessung der latenten Steuern berücksichtigt den erwarteten Zeitpunkt und die erwartete Art und Weise der Realisation beziehungsweise der Tilgung der betroffenen Aktiven und Verbindlichkeiten. Dabei werden die Steuersätze herangezogen, die zum Bilanzstichtag gelten beziehungsweise in Kraft treten werden.

      Aktive latente Steuern werden nur so weit berücksichtigt, als es wahrscheinlich ist, dass die temporären Differenzen mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden können.

      Segmentberichterstattung

      Der Bericht über die operativen Segmente wird in Übereinstimmung mit IFRS 8 entsprechend der internen Berichterstattung an den Haupt­entscheidungsträger (Chief Operating Decision Maker) der Unternehmung erstattet. Als Hauptentscheidungsträger der Flughafen Zürich Gruppe, der für die wesentlichen Entscheidungen betreffend die Allokation der Ressourcen und die Beurteilung der Leistung der operativen Segmente verantwortlich ist, wurde der Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG identifiziert.

  • II Ermessensentscheide in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen sowie wesentliche Annahmen und Schätzungsunsicherheiten

    • Bilanzierung der Kosten im Zusammenhang mit der Lärmthematik 

      Die bilanzielle Behandlung der Lärmthematik im Bereich der formellen Enteignungen ist aufgrund der Vielzahl rechtlich relevanter Grundlagen sowie der unsicheren beziehungsweise teilweise noch offenen Rechtsprechung und der politischen Diskussionen komplex und erfordert insbesondere im Bereich der formellen Enteignungen wesentliche Annahmen und Einschätzungen in Bezug auf die Aktivierungsfähigkeit entsprechender Kosten sowie die Pflicht zur Bildung entsprechender Rückstellungen.

      Bei der Flughafen Zürich AG sind rund 20ʼ000 Lärmentschädigungsbegehren eingegangen, wovon Ende 2021 noch rund 5600 offen waren. Davon sind etwas über 600 Fälle bei der Eidgenössischen Schätzungskommission pendent.

      Die durch das Bundesgericht im ersten Halbjahr 2008 entschiedenen Grundsatzfragen hinsichtlich formeller Enteignungen ermöglichten es der Flughafen Zürich AG erstmals – mit allen nach wie vor verbleibenden Unsicherheiten in der Schätzgenauigkeit – eine Schätzung der Gesamtkosten für formelle Enteignungs­entschädigungen vorzunehmen. Mit weiteren Urteilen setzte das Bundesgericht im Jahr 2010 den Stichtag für die Vorhersehbarkeit der Ostanflüge definitiv auf den 1. Januar 1961 fest und entschied im Jahr 2011 abschliessend über die anzuwendende Berechnungs­methode für Minderwerte bei Ertragsliegenschaften. Im Jahr 2016 fällte das Bundesgericht zwei Entscheide in Pilotverfahren betreffend Entschädigungsforderungen aufgrund von Ost- und Südanflügen und im Jahr 2018 zwei Entscheide in Pilotverfahren betreffend genossenschaftliches Eigentum. Im November 2019 fällte das Bundesgericht einen Entscheid in Pilotverfahren betreffend die Verjährung von Entschädigungsforderungen in Oberglatt. Gestützt auf diese Bundesgerichtsentscheide und weitere entschiedene Grundsatzfragen nahm die Gesellschaft jeweils auf diesen Zeitpunkt eine Neueinschätzung der Kosten für formelle Enteignungen vor, was jeweils zur Anpassung der Rückstellung für formelle Enteignungen und gleichzeitig des immateriellen Vermögens­werts aus Recht zur formellen Enteignung führte.

      Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für formelle Enteignungen unverändert CHF 330.0 Mio., wovon CHF 85.6 Mio. bis zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 244.4 Mio. sind per 31. Dezember 2021 zurückgestellt (siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz).

      Je nach weiterer Rechtsprechung – unter anderem hinsichtlich Südanflugsbereich am Flughafen Zürich – können die Lärmverbindlichkeiten in Zukunft noch wesentliche Anpassungen erfahren, die zu gegebener Zeit ebenfalls zu einer bilanzwirksamen Anpassung der aktivierten und der passivierten Lärmkosten führen würden. Eine definitive Einschätzung der aktivierungspflichtigen Gesamtkosten, der sich daraus ergebenden Amortisationen sowie des entsprechenden Rückstellungsbedarfs ist derzeit noch nicht möglich.

      Im Bereich der Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen verpflichtete das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die Flughafen Zürich AG im Zusammenhang mit dem Gesuch zum Betriebsreglement 2014, ein erweitertes Schallschutzprogramm einzureichen. Gestützt auf das eingereichte Schallschutz­programm verabschiedete der Verwaltungsrat im Juni 2015 zusätzlich zu den bisher geschätzten Kosten von CHF 240.0 Mio. für den Lärm- und Anwohnerschutz weitere Massnahmen in der Höhe von CHF 100.0 Mio. Die Gesellschaft ist zudem verpflichtet, im Gebiet, wo sie Erleichterungen von Überschreitungen der Lärmgrenzwerte (Immissionsgrenzwert) beansprucht, Schallschutzmassnahmen umzusetzen. In diesem Zusammenhang leitete das BAZL ein Verfahren zur Nachtlärmsanierung ein. Dabei wurde das Gebiet mit Erleichterungen gemäss dem Sachplan Infrastruktur Luftfahrt, den der Bundesrat im August 2017 festgesetzt hat, erweitert. In diesem Zusammenhang stellte die Flughafen Zürich AG Mitte 2018 zusätzlich zu den bisher geschätzten Kosten für den Lärm- und Anwohnerschutz weitere Kosten in der Höhe von CHF 60.0 Mio. zurück.

      Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen unverändert CHF 400.0 Mio., wovon CHF 289.3 Mio. bis zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 110.7 Mio. sind per 31. Dezember 2021 zurückgestellt (siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz).

    • Wertminderungen von Vermögenswerten nach IAS 36

      Die durch die Coronakrise verursachte, teilweise fast vollständige Einstellung des Flugverkehrs und die damit zusammenhängenden verminderten kommerziellen Aktivitäten haben zu einer geringeren Nachfrage an Flughäfen auf der ganzen Welt geführt und sich auch auf die Flughafen Zürich Gruppe ausgewirkt. Da diese Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert von Vermögenswerten beeinträchtigt sein könnte, führte die Gesellschaft für ihre zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (cash generating unit oder CGU) und ihre nicht finanziellen Vermögenswerte einen Impairment-Test in Übereinstimmung mit IAS 36 durch.

      Eine Wertminderung liegt vor, wenn der Buchwert einer CGU oder eines nicht-finanziellen Vermögenswerts ihren erzielbaren Betrag (höherer Wert aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräusserungskosten und dem Nutzungswert) übersteigt.

      Die Berechnung des Nutzungswerts (value in use) erfolgt dabei auf Basis der Discounted-Cashflow-Methode (DCF). Die Cashflows werden dabei für die CGU Standort Flughafen Zürich aus der genehmigten Langfristplanung bis 2031 und bei den Investitionen in Flughafenbetreiberprojekte aus der Planung über die jeweiligen Restlaufzeiten (5 bis 28 Jahre) der Konzessionsverträge abgeleitet. Diese Planungen und Prognosen basieren auf Erfahrungen aus der Vergangenheit sowie auf der erwarteten Marktentwicklung und berücksichtigen die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie. Die wesentlichen Annahmen, die zur Bestimmung des erzielbaren Betrags für die verschiedenen CGUs und die nicht finanziellen Vermögenswerte herangezogen wurden, werden nachfolgend offengelegt und weiter erläutert:

      Standort Flughafen Zürich

      Der erzielbare Betrag für die CGU Standort Flughafen Zürich per 31. Dezember 2021 wurde auf Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt, die aus der genehmigten Langfristplanung bis 2031 abgeleitet wurden. Der auf die Cashflow-Prognosen angewandte Nachsteuer-Diskontierungssatz (WACC) beträgt 5.5 % (Vorjahr: 5.5 %) und die Cashflows über den Prognosezeitraum hinaus wurden mit einer realen Wachstumsrate von 0.5 % (Vorjahr: 0.5 %) extrapoliert.

      Investitionen in Flughafenbetreiberprojekte

      Der erzielbare Betrag für die Investitionen in Flughafenbetreiberprojekte zum 31. Dezember 2021 wurde auf Basis von Nutzungswertberechnungen unter Verwendung von Cashflow-Prognosen aus den Finanzplänen für die Restlaufzeiten der vertraglich vereinbarten Konzessionen (5 bis 28 Jahre) ermittelt. Der auf die Cashflow-Prognosen angewandte länderspezifische WACC liegt zwischen 9.0 % und 10.3 % (Vorjahr: 7.9 % und 10.3 %).

      Ergebnis

      Die Überprüfung der Werthaltigkeit der CGUs und der nicht finanziellen Vermögenswerte führte per 31. Dezember 2021 zu keinem Wertberichtigungsbedarf für die betroffenen Vermögenswerte.

  • III Erläuterungen zur Konzernrechnung

    • 1 Segmentberichterstattung

      Die Segmentberichterstattung stellt sich für das Geschäftsjahr 2021 wie folgt dar:

      (CHF in Mio.)

       

      Regulierter Geschäftsbereich

       

      Lärm

       

      Nicht regulierter Geschäftsbereich

       

      International 1)

       

      Eliminationen

       

      Konsolidiert

      2021

       

       

       

       

       

       

      Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)

       

      240.4

       

      0.0

       

      109.0

       

      55.4

       

      0.0

       

      404.8

      Andere Erträge (nicht IFRS 15)

       

      0.2

       

      0.0

       

      275.0

       

      0.0

       

      0.0

       

      275.2

      Total Erträge mit Dritten

       

      240.6

       

      0.0

       

      384.0

       

      55.4

       

      0.0

       

      680.0

      Intersegmentäre Erträge

       

      22.8

       

      0.0

       

      66.8

       

      0.0

       

      –89.6

       

      0.0

      Total Erträge

       

      263.4

       

      0.0

       

      450.8

       

      55.4

       

      –89.6

       

      680.0

      Personalkosten

       

      –61.2

       

      –1.7

       

      –97.9

       

      –10.5

       

      0.0

       

      –171.3

      Übrige Betriebskosten

       

      –128.6

       

      –0.9

       

      –52.7

       

      –27.3

       

      0.0

       

      –209.5

      Intersegmentäre Betriebskosten

       

      –70.2

       

      –0.8

       

      –18.6

       

      0.0

       

      89.6

       

      0.0

      Segmentergebnis (EBITDA)

       

      3.5

       

      –3.3

       

      281.5

       

      17.6

       

      0.0

       

      299.2

      Abschreibungen und Amortisationen

       

      –144.7

       

      –3.6

       

      –124.2

       

      –7.6

       

      0.0

       

      –280.2

      Segmentergebnis (EBIT)

       

      –141.2

       

      –6.9

       

      157.3

       

      9.9

       

      0.0

       

      19.1

      Finanzergebnis

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      –29.1

      Anteil am Ergebnis von assoz. Gesellschaften

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      –3.7

      Ertragssteuern

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      3.6

      Konzernergebnis

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      –10.1

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Investiertes Kapital per 31. Dezember 2021

       

      1’869.6

       

      110.3

       

      1’937.2

       

      384.9

       

       

       

      4’302.0

      Nicht verzinsliches langfristiges Fremdkapital 2)

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      449.5

      Nicht verzinsliches kurzfristiges Fremdkapital 3)

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      211.7

      Total Aktiven per 31. Dezember 2021

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      4’963.2

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      ROIC (in %)

       

      –6.1

       

      –4.9

       

      6.6

       

      2.2

       

       

       

      0.4

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Investitionen

       

      84.2

       

      0.0

       

      97.3

       

      38.1

       

       

       

      219.6

      Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.0

       

       

       

      0.0

      1) Aufgrund der Veränderungen in den Verantwortungsbereichen in der Geschäftsleitung wird das Segment «International» ab dem Geschäftsjahr 2021 neu getrennt vom Segment «Nicht regulierter Geschäftsbereich» dargestellt. Die Vorjahreszahlen wurden zu Vergleichszwecken entsprechend angepasst.

      2) Das nicht verzinsliche langfristige Fremdkapital beinhaltet die langfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die Verbindlichkeiten für latente Steuern und die Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmende.

      3) Das nicht verzinsliche kurzfristige Fremdkapital beinhaltet die kurzfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die laufenden Steuerverpflichtungen, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die Position «Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen».

      (CHF in Mio.)

       

      Flugverkehr

       

      PRM

       

      Nutzungsentgelte

       

      Luftsicherheit 5)

       

      Zugangsentgelte 5)

       

      Eliminationen

       

      Total regulierter Geschäftsbereich

      2021

       

       

       

       

       

       

       

      Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)

       

      149.4

       

      4.6

       

      31.4

       

      54.4

       

      0.6

       

      0.0

       

      240.4

      Andere Erträge (nicht IFRS 15)

       

      0.2

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.2

      Total Erträge mit Dritten

       

      149.6

       

      4.6

       

      31.4

       

      54.4

       

      0.6

       

      0.0

       

      240.6

      Intersegmentäre Erträge

       

      21.3

       

      0.0

       

      4.6

       

      9.0

       

      2.5

       

      –14.6

       

      22.8

      Total Erträge

       

      170.9

       

      4.6

       

      36.1

       

      63.4

       

      3.1

       

      –14.6

       

      263.4

      Personalkosten

       

      –51.7

       

      0.0

       

      –6.7

       

      –2.1

       

      –0.7

       

      0.0

       

      –61.2

      Übrige Betriebskosten

       

      –35.3

       

      –7.1

       

      –4.0

       

      –40.2

       

      –42.0

       

      0.0

       

      –128.6

      Intersegmentäre Betriebskosten

       

      –50.8

       

      –0.8

       

      –12.7

       

      –8.4

       

      –12.0

       

      14.6

       

      –70.2

      EBITDA

       

      33.0

       

      –3.2

       

      12.7

       

      12.6

       

      –51.7

       

      0.0

       

      3.5

      Abschreibungen und Amortisationen

       

      –105.4

       

      –0.2

       

      –29.1

       

      –6.8

       

      –3.3

       

      0.0

       

      –144.7

      EBIT

       

      –72.4

       

      –3.4

       

      –16.4

       

      5.8

       

      –54.9

       

      0.0

       

      –141.2

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Investiertes Kapital per 31. Dezember 2021

       

      1’315.2

       

      7.9

       

      407.0

       

      116.2

       

      23.3

       

       

       

      1’869.6

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      ROIC (in %)

       

      –4.4

       

      -36.8

       

      –3.4

       

      4.1

       

      –195.0

       

       

       

      –6.1

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Betriebsnotwendiges Vermögen nach FGV 4)

       

      1’210.3

       

      3.4

       

      387.1

       

      67.9

       

      20.3

       

       

       

      1’689.0

      ROIC (in %) nach FGV

       

      –4.6

       

      –87.7

       

      –3.5

       

      7.0

       

      –206.9

       

       

       

      –6.6

      4) Die Verordnung über die Flughafengebühren (FGV) definiert das betriebsnotwendige Vermögen, dessen angemessene Verzinsung Grundlage der Gebührenhöhe ist, als Summe der «Anschaffungs- beziehungsweise Herstellrestwerte der bestehenden Anlagen sowie des betriebsnotwendigen Nettoumlaufvermögens». Aus dieser Definition ergeben sich daher kleinere Abweichungen gegenüber dem ausgewiesenen investierten Kapital.

      5) Gemäss der Verordnung über die Flughafengebühren kann die Unterdeckung im Segment «Zugangsentgelte» dem Segment «Luftsicherheit» belastet werden. Unter Anrechnung der Unterdeckung beträgt der ROIC nach FGV für das Segment «Luftsicherheit» 7.0 %.

      Die Segmentberichterstattung stellt sich für das Vorjahr 2020 wie folgt dar:

      (CHF in Mio.)

       

      Regulierter Geschäftsbereich

       

      Lärm

       

      Nicht regulierter Geschäftsbereich

       

      International 1)

       

      Eliminationen

       

      Konsolidiert

      2020

       

       

       

       

       

       

      Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)

       

      216.0

       

      5.5

       

      93.0

       

      63.4

       

      0.0

       

      377.9

      Andere Erträge (nicht IFRS 15)

       

      0.2

       

      0.0

       

      245.9

       

      0.0

       

      0.0

       

      246.1

      Total Erträge mit Dritten

       

      216.2

       

      5.5

       

      338.9

       

      63.4

       

      0.0

       

      624.0

      Intersegmentäre Erträge

       

      23.5

       

      0.0

       

      71.7

       

      0.0

       

      –95.2

       

      0.0

      Total Erträge

       

      239.7

       

      5.5

       

      410.6

       

      63.4

       

      –95.2

       

      624.0

      Personalkosten

       

      –62.5

       

      –1.6

       

      –103.1

       

      –12.1

       

      0.0

       

      –179.3

      Übrige Betriebskosten

       

      –145.5

       

      –1.4

       

      –56.9

       

      –44.8

       

      0.0

       

      –248.7

      Intersegmentäre Betriebskosten

       

      –69.6

       

      –0.8

       

      –24.8

       

      0.0

       

      95.2

       

      0.0

      Segmentergebnis (EBITDA)

       

      –37.9

       

      1.7

       

      225.8

       

      6.4

       

      0.0

       

      196.0

      Abschreibungen und Amortisationen

       

      –138.0

       

      –3.6

       

      –102.9

       

      –8.0

       

      0.0

       

      –252.6

      Segmentergebnis (EBIT)

       

      –176.0

       

      –1.9

       

      122.9

       

      –1.6

       

      0.0

       

      –56.6

      Finanzergebnis

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      –24.8

      Anteil am Ergebnis von assoz. Gesellschaften

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      –3.1

      Ertragssteuern

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      15.4

      Konzernergebnis

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      –69.1

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Investiertes Kapital per 31. Dezember 2020

       

      1’891.7

       

      115.8

       

      1’937.6

       

      343.2

       

       

       

      4’288.2

      Nicht verzinsliches langfristiges Fremdkapital 2)

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      560.2

      Nicht verzinsliches kurzfristiges Fremdkapital 3)

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      223.6

      Total Aktiven per 31. Dezember 2020

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      5’072.0

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      ROIC (in %)

       

      –7.9

       

      –1.3

       

      5.5

       

      –0.3

       

       

       

      –1.1

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Investitionen

       

      128.8

       

      0.1

       

      254.3

       

      30.2

       

       

       

      413.5

      Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.0

       

      3.7

       

       

       

      3.7

      1) Aufgrund der Veränderungen in den Verantwortungsbereichen in der Geschäftsleitung wird das Segment «International» ab dem Geschäftsjahr 2021 neu getrennt vom Segment «Nicht regulierter Geschäftsbereich» dargestellt. Die Vorjahreszahlen wurden zu Vergleichszwecken entsprechend angepasst.

      2) Das nicht verzinsliche langfristige Fremdkapital beinhaltet die langfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die Verbindlichkeiten für latente Steuern und die Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmende.

      3) Das nicht verzinsliche kurzfristige Fremdkapital beinhaltet die kurzfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die laufenden Steuerverpflichtungen, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die Position «Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen».

      (CHF in Mio.)

       

      Flugverkehr

       

      PRM

       

      Nutzungsentgelte

       

      Luftsicherheit 5)

       

      Zugangsentgelte 5)

       

      Eliminationen

       

      Total regulierter Geschäftsbereich

      2020

       

       

       

       

       

       

       

      Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)

       

      136.0

       

      4.1

       

      27.6

       

      47.6

       

      0.7

       

      0.0

       

      216.0

      Andere Erträge (nicht IFRS 15)

       

      0.2

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.2

      Total Erträge mit Dritten

       

      136.2

       

      4.1

       

      27.6

       

      47.6

       

      0.7

       

      0.0

       

      216.2

      Intersegmentäre Erträge

       

      22.1

       

      0.0

       

      2.7

       

      11.3

       

      2.3

       

      –14.9

       

      23.5

      Total Erträge

       

      158.3

       

      4.1

       

      30.3

       

      58.9

       

      3.0

       

      –14.9

       

      239.7

      Personalkosten

       

      –53.0

       

      0.0

       

      –6.9

       

      –1.9

       

      –0.7

       

      0.0

       

      –62.5

      Übrige Betriebskosten

       

      –43.6

       

      –6.4

       

      –4.5

       

      –46.6

       

      –44.4

       

      0.0

       

      –145.5

      Intersegmentäre Betriebskosten

       

      –51.1

       

      –0.8

       

      –11.6

       

      –6.9

       

      –14.1

       

      14.9

       

      –69.6

      EBITDA

       

      10.6

       

      –3.1

       

      7.3

       

      3.4

       

      –56.2

       

      0.0

       

      –37.9

      Abschreibungen und Amortisationen

       

      –103.2

       

      –0.2

       

      –24.6

       

      –6.9

       

      –3.2

       

      0.0

       

      –138.0

      EBIT

       

      –92.6

       

      –3.3

       

      –17.3

       

      –3.5

       

      –59.3

       

      0.0

       

      –176.0

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Investiertes Kapital per 31. Dezember 2020

       

      1’366.7

       

      7.1

       

      380.0

       

      115.5

       

      22.3

       

       

       

      1’891.7

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      ROIC (in %)

       

      –5.6

       

      -66.7

       

      –3.9

       

      –3.5

       

      –178.2

       

       

       

      –7.9

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Betriebsnotwendiges Vermögen nach FGV 4)

       

      1’268.9

       

      2.9

       

      361.7

       

      67.9

       

      22.7

       

       

       

      1’724.1

      ROIC (in %) nach FGV

       

      –5.7

       

      –102.2

       

      –4.0

       

      –4.2

       

      –180.8

       

       

       

      –8.1

      4) Die Verordnung über die Flughafengebühren (FGV) definiert das betriebsnotwendige Vermögen, dessen angemessene Verzinsung Grundlage der Gebührenhöhe ist, als Summe der «Anschaffungs- beziehungsweise Herstellrestwerte der bestehenden Anlagen sowie des betriebsnotwendigen Nettoumlaufvermögens». Aus dieser Definition ergeben sich daher kleinere Abweichungen gegenüber dem ausgewiesenen investierten Kapital.

      5) Gemäss der Verordnung über die Flughafengebühren kann die Unterdeckung im Segment «Zugangsentgelte» dem Segment «Luftsicherheit» belastet werden. Unter Anrechnung der Unterdeckung beträgt der ROIC nach FGV für das Segment «Luftsicherheit» –54.6 %.

      Die interne Berichterstattung über die Segmente an den Hauptentscheidungsträger erfolgt in Übereinstimmung mit der Verordnung über die Flughafengebühren (FGV), namentlich im Bereich der von der Verordnung betroffenen regulierten Gebühren und Entgelte. Für den regulierten Geschäftsbereich werden die folgenden Segmente ausgewiesen und dem Hauptentscheidungsträger als Grundlage für seine wesentlichen Beurteilungen und Entscheidungen vorgelegt:

      • Segment «Flugverkehr»
      • Segment «PRM»
      • Segment «Nutzungsentgelte»
      • Segment «Luftsicherheit»
      • Segment «Zugangsentgelte»

      Die in den Tabellen der Segmentberichterstattung ausgewiesene Spalte «Regulierter Geschäftsbereich» stellt kein eigenes Segment nach IFRS 8 dar, sondern fasst aus Darstellungsgründen lediglich die berichtpflichtigen Segmente zusammen, in denen die Gebühren und Entgelte durch die FGV reguliert sind (Ausnahme Segment «Lärm»).

      Da gemäss aktuellem Wissenstand der Airport Zurich Noise Fund (AZNF) ausreichend alimentiert ist, um die bekannten Kosten für Lärm- und Anwohnerschutz sowie formelle Enteignungen zu decken, werden ab dem 1. Januar 2021 die Erträge aus Flugzeuglärmgebühren neu dem Segment «Flugverkehr» zugeordnet.

      Die Flughafen Zürich Gruppe verfügt damit insgesamt über die folgenden berichtspflichtigen Segmente:

      → Flugverkehr

      Das Segment «Flugverkehr» beinhaltet die originär flugbetriebsrelevanten Infrastrukturen und Dienstleistungen. Dazu gehören sämtliche den Fluggesellschaften und Passagieren zur Verfügung gestellten Kerndienstleistungen eines Flughafens, die die Flughafen Zürich AG in der Funktion der Flughafenbetreiberin anbietet. Dies sind unter anderem das Pistensystem, ein Grossteil der Vorfeldflächen mit Apron Control, die Passagierflächen in den Terminals, der Frachtbetrieb, die Passagierbetreuung und die Passagierservices sowie die Safety. Die wesentlichen Erträge des Segments «Flugverkehr» sind Passagier- und Landegebühren. Die externen Erträge in diesem Bereich sind bestimmt durch die Passagierentwicklung, die Anzahl der Flugbewegungen und die Entwicklung des Startgewichts der Flugzeuge. Ab dem 1. Januar 2021 werden neu auch die Flugzeuglärmgebühren diesem Segment zugeordnet.

      → PRM

      Im Segment «PRM» (People with Reduced Mobility) werden die Infrastrukturen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Verordnung betreffend Betreuung von Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität zusammengefasst. Die Erträge beinhalten ausschliesslich die PRM-Gebühr.

      → Nutzungsentgelte

      Das Segment «Nutzungsentgelt» enthält die sogenannt zentralen Infrastrukturen. Insbesondere sind dies Check-in-Flächen und -Einrichtungen, Gepäcksortier- und Gepäckförderanlage, Flugzeugenergieversorgungsanlage, Handlingabstellflächen und die zugehörigen Dienstleistungen und Entgelte.

      → Luftsicherheit

      Zum Segment «Luftsicherheit» gehören die Einrichtungen und Dienste, die unter der Verantwortung der Flughafen Zürich AG für die Luftsicherheit (Massnahmen zur Passagier- und Flugzeugsicherheit) bereitgestellt werden müssen. Dazu gehören alle Anlagen sowie deren Betrieb und Unterhalt zur Verhütung von Angriffen auf die Sicherheit der gewerbsmässigen Zivilluftfahrt, insbesondere die Anlagen zur Kontrolle von Passagieren, Handgepäck, registriertem Gepäck und Fracht. Die Erträge zur Deckung der Kosten des Segments «Luftsicherheit» bilden insbesondere die pro Passagier erhobenen Sicherheitsgebühren.

      → Zugangsentgelte

      Das Segment «Zugangsentgelte» enthält die Einrichtungen und Dienste im Bereich Luftsicherheit, die für den Zugang zur Luftseite für alle anderen Personen als Passagiere bereitgestellt werden müssen. Dazu gehören alle relevanten Anlagen sowie deren Betrieb und Unterhalt. Ferner sind auch flughafenpolizeiliche Aufgaben wie Überwachungspatrouillen und weitere sicherheitsrelevante Aufgaben enthalten. Die Erträge im Segment «Zugangsentgelte» stammen im Wesentlichen aus den Entgelten für das Ausstellen von Flughafenausweisen.

      → Lärm

      Da gemäss aktuellem Wissenstand der Airport Zurich Noise Fund (AZNF) ausreichend alimentiert ist, um die bekannten Kosten für Lärm- und Anwohnerschutz sowie formelle Enteignungen zu decken, werden ab dem 1. Januar 2021 die Erträge aus Flugzeuglärmgebühren neu dem Segment «Flugverkehr» zugeordnet. Die entsprechenden Aufwendungen werden unverändert im Segment «Lärm» separat ausgewiesen. In den Erläuterungen zur Konzernrechnung (siehe Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund) wird eine liquiditätsbezogene Fondsrechnung der gesamten Fluglärmthematik dargestellt. Diese Rechnung zeigt per Bilanzstichtag die kumulierte liquiditätsmässige Über- oder Unterdeckung aus den verursachergerecht erhobenen Lärmgebühren abzüglich der liquiditätswirksamen Ausgaben für formelle Enteignungen, Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen und Betriebskosten.

      → Nicht regulierter Geschäftsbereich

      Das Segment «Nicht regulierter Geschäftsbereich» beinhaltet sämtliche Aktivitäten im Hinblick auf die Entwicklung, die Vermarktung und den Betrieb der kommerziellen Infrastruktur am Flughafen Zürich. Das sind sämtliche Retail- und Gastronomie-Aktivitäten des Flughafens, die Erträge aus Mieteinnahmen und Nebenkosten (unter anderem Energie), die Parkingerträge sowie eine breite Palette von durch die Flughafen Zürich AG angebotenen kommerziellen Dienstleistungen.

      → International

      Das Segment «International» umfasst die Erträge und Aufwendungen der Tochtergesellschaften und Beteiligungen des internationalen Geschäfts der Flughafen Zürich Gruppe. Dazu gehören die Erträge und Aufwendungen der konsolidierten Konzessionsgesellschaften in Indien, Brasilien und Chile aus dem Betrieb der entsprechenden Flughafeninfrastrukturen sowie die Erträge aus Beratungsdienstleistungen. Zudem sind in diesem Segment die Erträge und Aufwendungen aus Bauvorhaben im Rahmen von Konzessionsvereinbarungen enthalten, welche gemäss IFRIC 12 abgebildet werden.

      Grundsätze der Segmentberichterstattung

      In der internen Berichterstattung wurde die Systematik der Zuordnung jedes Profit-Centers zu einem Segment gewählt. Falls interne Lieferungen und Leistungen gegenüber einem anderen Segment erbracht werden, werden diese Leistungen als intersegmentäre Erträge oder Aufwandsminderungen verrechnet. Beispielsweise wird das Profit-Center «Nebenkosten» dem nicht regulierten Geschäftsbereich zugeordnet und die anteiligen Kosten werden danach verursachergerecht den Segmenten des regulierten Geschäftsbereichs verrechnet. Ebenso sind die Supportbereiche dem nicht regulierten Geschäftsbereich zugeordnet und werden entsprechend weiterverrechnet.

      Die Zuordnung des investierten Kapitals zu den einzelnen operativen Segmenten erfolgt einerseits mittels Zuweisung der einzelnen Anlagen in der Anlagebuchhaltung, andererseits über die anteilige Zuweisung der verbleibenden Vermögenswerte (Hochbauten, Tiefbauten und Nettoumlaufvermögen) zu den jeweiligen Segmenten. Die Projekte in Arbeit werden bis zur Abrechnung demjenigen Segment zugeordnet, in dem der grösste wertmässige Anteil liegt. Nach der Abrechnung der Projekte auf die einzelnen Anlagekategorien erfolgt die definitive Segmentzuordnung.

      Zur Bildung der vorstehenden berichtspflichtigen Segmente wurden keine Geschäftssegmente zusammengefasst.

      Zusatzangaben gemäss Verordnung über die Flughafengebühren (FGV)

      Gemäss Art. 34 FGV sind 30 % des ökonomischen Mehrwerts im nicht flugbetriebsrelevanten Bereich auf der Luftseite des Flughafens Zürich sowie im Bereich des Strassenfahrzeugparkings als Transferzahlung zur Finanzierung der Kosten des Segments «Flugverkehr» zu verwenden. Entsprechend dieser Regelung wurden im Geschäftsjahr 2021 CHF 1.3 Mio. (Vorjahr: CHF 0.0 Mio.) dem Segment «Flugverkehr» zugeschrieben und in der ausgewiesenen Rendite auf dem betriebsnotwendigen Vermögen berücksichtigt. Weiter kann gemäss Art. 45 FGV die Unterdeckung im Segment «Zugangsentgelte» dem Segment «Luftsicherheit» belastet werden.

      Die Erträge aus den Sicherheitsgebühren werden vollumfänglich dem Segment «Sicherheit» zugeordnet, diejenigen aus den PRM-Gebühren dem Segment «PRM». Alle anderen Flugbetriebsgebühren (mit Ausnahme der Flugzeuglärmgebühren bis Ende 2020) werden dem Segment «Flugverkehr» zugeordnet. Eine Aufteilung der Erträge auf die einzelnen Gebührenarten ist unter Ziffer 2, Erträge, ersichtlich.

      Weitere Angaben

      Die Flughafen Zürich Gruppe erbringt hauptsächlich Dienstleistungen in der Schweiz. Im Geschäftsjahr 2021 wurden insgesamt CHF 5.4 Mio. (Vorjahr: CHF 4.8 Mio.) an Beratungsleistungen im Ausland erbracht – namentlich in Brasilien und Chile.

      Mit der Lufthansa-Gruppe erzielte die Gesellschaft in den berichtspflichtigen Segmenten im abgelaufenen Berichtsjahr einen Umsatz von CHF 177.2 Mio. (Vorjahr: CHF 145.7 Mio.).

    • 2 Erträge

      (CHF in Mio.)

       

      2021

       

      2020

      Passagiergebühren

       

      77.9

       

      68.7

      Sicherheitsgebühren

       

      53.5

       

      47.2

      PRM-Gebühren

       

      4.6

       

      4.1

      Passagierbezogene Flugbetriebsgebühren

       

      136.0

       

      120.0

      Landegebühren

       

      35.2

       

      32.7

      Flugzeuglärmgebühren

       

      6.5

       

      5.5

      Emissionsgebühren

       

      1.8

       

      1.6

      Parkgebühren

       

      18.9

       

      24.4

      Frachterträge

       

      6.8

       

      6.3

      Andere Flugbetriebsgebühren

       

      69.2

       

      70.5

      Total Flugbetriebsgebühren

       

      205.2

       

      190.5

      Gepäcksortier- und Gepäckförderanlage

       

      18.9

       

      14.7

      Deicing

       

      5.1

       

      5.0

      Check-in

       

      2.3

       

      2.3

      Flugzeugenergieversorgungsanlage

       

      2.8

       

      2.1

      Übrige Entgelte

       

      3.2

       

      4.2

      Total Aviation-Entgelte

       

      32.3

       

      28.3

      Rückerstattung Sicherheitskosten

       

      0.8

       

      0.4

      Restliche Erträge

       

      2.3

       

      2.5

      Total übrige Aviation-Erträge

       

      3.1

       

      3.0

      Total Aviation-Erträge

       

      240.6

       

      221.7

      Retail, Tax & Duty Free

       

      107.4

       

      89.7

      Food & Beverage

       

      13.3

       

      14.6

      Werbeflächen und Promotion

       

      16.2

       

      13.1

      Parkingerträge

       

      51.4

       

      40.8

      Übrige Kommerzerträge

       

      10.9

       

      11.6

      Total Kommerz- und Parkingerträge

       

      199.2

       

      169.8

      Mieterträge und Pachtzinsen

       

      123.6

       

      113.5

      Energie- und Nebenkostenverrechnung

       

      23.5

       

      20.5

      Reinigung

       

      2.3

       

      2.3

      Dienstleistungserträge aus Liegenschaften

       

      3.6

       

      4.5

      Total Erträge aus Liegenschaftenbewirtschaftung

       

      153.0

       

      140.9

      Kommunikationsdienstleistungen

       

      14.1

       

      14.5

      Übrige Dienstleistungen und Diverses

       

      13.5

       

      9.9

      Catering

       

      0.6

       

      0.5

      Treibstoffgebühren

       

      3.6

       

      3.2

      Total Erträge aus Dienstleistungen 

       

      31.8

       

      28.2

      Consultingerträge

       

      5.4

       

      4.8

      Übrige Erträge aus internationalem Geschäft

       

      39.3

       

      31.2

      Erträge aus Bauvorhaben im Rahmen von Konzessionsvereinbarungen

       

      10.7

       

      27.4

      Total Erträge aus dem internationalen Geschäft

       

      55.4

       

      63.4

      Total Non-Aviation-Erträge

       

      439.4

       

      402.3

      Total Erträge 

       

      680.0

       

      624.0

      Bei den Kommerzpartnern haben sich die Umsätze insbesondere in den Bereichen Retail, Tax & Duty Free und Food & Beverage aufgrund der Coronakrise wesentlich reduziert. Für von den behördlich verfügten Schliessungen betroffene Mieter ist gemäss rechtlicher Einschätzung die vereinbarte minimale Jahresmiete nicht geschuldet. Entsprechend hat die Flughafen Zürich Gruppe minimale Mieterträge in der Höhe von CHF 4.7 Mio. für die Zeit der behördlich verfügten Schliessungen im Geschäftsjahr 2021 analog dem Vorgehen im Vorjahr (CHF 18.9 Mio.) wiederum nicht erfasst.

      Für die Phase nach den behördlich verfügten Schliessungen wurden zudem im Berichtsjahr weitere Mietkonzessionen mit betroffenen Kommerzpartnern besprochen und Lösungen vereinbart. Die in diesem Zusammenhang für das Geschäftsjahr 2021 gewährten Mietkonzessionen (Mietzinserlasse sowie vertragliche Änderungen wie Staffelmieten oder Verlängerungen von Laufzeiten) in der Höhe von CHF 40.9 Mio. (Vorjahr: CHF 32.6 Mio.) wurden gemäss IFRS 16 aktiviert und werden linear über die Laufzeit der entsprechenden Verträge abgeschrieben. Insgesamt betrugen die Abschreibungen für das Betriebsjahr CHF 11.6 Mio. (Vorjahr: CHF 6.3 Mio.).

      Darstellung der Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15):

      (CHF in Mio.)

       

      2021

       

      2020

      Flugbetriebsgebühren

       

      205.2

       

      190.5

      Aviation-Entgelte

       

      32.3

       

      28.3

      Übrige Aviation-Erträge

       

      2.9

       

      2.7

      Total Aviation-Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)

       

      240.4

       

      221.5

      Aviation-Erträge (nicht IFRS 15)

       

      0.2

       

      0.2

      Total Aviation-Erträge

       

      240.6

       

      221.7

      Kommerz- und Parkingerträge

       

      49.5

       

      38.8

      Erträge aus Liegenschaftenbewirtschaftung

       

      28.7

       

      27.0

      Erträge aus Dienstleistungen

       

      30.8

       

      27.2

      Erträge aus dem internationalen Geschäft

       

      55.4

       

      63.4

      Total Non-Aviation-Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)

       

      164.4

       

      156.4

      Non-Aviation-Erträge (nicht IFRS 15)

       

      275.0

       

      245.9

      Total Non-Aviation-Erträge

       

      439.4

       

      402.3

      Total Erträge

       

      680.0

       

      624.0

    • 3 Personalaufwand

      (CHF in Mio.)

       

      2021

       

      2020

      Löhne und Gehälter

       

      125.2

       

      125.0

      Personalvorsorgekosten für leistungsorientierte Pläne 1)

       

      23.6

       

      27.4

      Sozialversicherungsbeiträge

       

      14.1

       

      14.8

      Übriger Personalaufwand und andere Leistungen an Arbeitnehmende

       

      8.4

       

      12.1

      Total Personalaufwand

       

      171.3

       

      179.3

      Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Mitarbeitenden (Vollzeitstellen) 2)

       

      1’708

       

      1’785

      Personalbestand per Bilanzstichtag (Vollzeitstellen) 2)

       

      1’694

       

      1’722

      Durchschnittliche Personalkosten pro Vollzeitstelle per 31. Dezember (in CHF)

       

      101’092

       

      104’133

      1) Siehe Ziffer 22, Leistungen an Arbeitnehmende.

      2) Ohne Lernende, Praktikanten und Trainees

      Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Kurzarbeitsentschädigungen in der Höhe von CHF 29.5 Mio. (Vorjahr: CHF 34.0 Mio.) mit dem Personalaufwand (Löhne und Gehälter) verrechnet.

      Mitarbeiterbeteiligungsprogramm

      Die Flughafen Zürich Gruppe gibt denjenigen Mitarbeitenden der Flughafen Zürich AG einmalig eine Gratisaktie als geldwerte Leistung ab, die das erste Dienstjahr beendet haben. Im Geschäftsjahr 2021 wurden 82 Aktien (Vorjahr: 147 Aktien) im Wert von CHF 13ʼ024 (Vorjahr: CHF 19ʼ232) abgegeben.

      Variable Vergütung für Geschäftsleitung und Kader

      Die Summe aller jährlichen Vergütungen an die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie des Kaders setzt sich aus einem festen Lohnanteil und einer variablen Vergütung zusammen, die auf dem Unternehmensergebnis basiert. Als Zielwert dient das Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT, exklusive Lärmeinfluss) gemäss Budget. Der Entscheid bezüglich Erreichungsgrad des massgebenden Zielwerts wird im neuen Geschäftsjahr gefällt (Gewährungszeitpunkt). Die variable Vergütung wird zu zwei Dritteln bar ausbezahlt und zu einem Drittel in Aktien vergütet.

       

       

      2021

       

      2020

       

      2020 1)

       

      Abgabekurs 1)

      (Empfänger)

       

      (CHF)

       

      (CHF)

       

      (Stück)

       

      (CHF)

      Mitglieder der Geschäftsleitung

       

      360’698

       

      240’335

       

      1’539

       

      155.80

      Mitglieder des Kaders

       

      598’365

       

      479’354

       

      3’001

       

      155.80

      Anpassung Abgrenzung für variable Vergütung Vorjahr 2)

       

      –12’357

       

      –20’131

       

       

       

       

      Total

       

      946’706

       

      699’558

       

      4’540

       

       

      1) Im Geschäftsjahr 2021 im Rahmen des Programms der variablen Vergütung für die Geschäftsleitung und das Kader abgegebene Aktien (Anzahl und Abgabekurs) für das Geschäftsjahr 2020.

      2) Aufgrund des effektiven Erreichungsgrads des massgebenden Unternehmensergebnisses wird die Abgrenzung für die variable Vergütung im Folgejahr über den Personalaufwand angepasst.

      Aufgrund der per Bilanzstichtag vorliegenden Grunddaten in Bezug auf den Grad zur Erreichung des massgebenden Unternehmensergebnisses wird der in Aktien zu vergütende Bonusanteil für das Geschäftsjahr 2021 berechnet und abgegrenzt. Die Bestimmung der effektiv zu gewährenden Anzahl Aktien basiert auf dem Börsenkurs im Ausrichtungszeitpunkt (Mitte April 2022), entsprechend kann die Anzahl Aktien per Bilanzstichtag noch nicht abschliessend beurteilt werden. Wären die Aktien per Jahresende gewährt worden, so hätten 5844 Aktien vergütet werden müssen.

      Vergütung Verwaltungsrat

      Die Vergütung für die Mitglieder des Verwaltungsrats setzt sich aus einer Jahrespauschale und Sitzungsgeldern zusammen.

      Optionsprogramm 

      Bei der Flughafen Zürich Gruppe besteht kein Optionsprogramm.

    • 4 Andere Betriebskosten

      (CHF in Mio.)

       

      2021

       

      2020

      Dienstleistungen Schutz & Rettung Zürich

       

      22.0

       

      20.4

      Aufwendungen für PRM-Dienstleistungen (Servicekosten Dienstleistungsanbieter)

       

      7.1

       

      6.4

      Weitere Betriebskosten

       

      3.8

       

      4.4

      Versicherungen und Selbstbehalte

       

      4.5

       

      4.0

      Reinigung durch Dritte inkl. Schneeräumung

       

      3.7

       

      2.5

      Kosten eigener Fahrzeugpark

       

      1.9

       

      1.4

      Kommunikationskosten

       

      1.4

       

      1.6

      Passagierdienste

       

      0.7

       

      1.2

      Total andere Betriebskosten

       

      45.2

       

      42.0

    • 5 Andere Erträge und Aufwendungen

      (CHF in Mio.)

       

      2021

       

      2020

      Aktivierte Eigenleistungen

       

      10.8

       

      14.2

      Übrige Erträge

       

      7.0

       

      1.8

      Aktivierte Eigenleistungen und übrige Erträge

       

      17.8

       

      16.0

       

       

       

       

       

      Aufwendungen für Bauvorhaben im Rahmen von Konzessionsvereinbarungen

       

      –10.6

       

      –27.1

      Übrige Aufwendungen

       

      –2.7

       

      –16.8

      Aufwendungen für Bauvorhaben und übrige Aufwendungen

       

      –13.3

       

      –43.8

      Bei den aktivierten Eigenleistungen in der Höhe von CHF 10.8 Mio. (Vorjahr: CHF 14.2 Mio.) handelt es sich hauptsächlich um Honorare betriebseigener Architekten und Ingenieure sowie Projektleiter, die die Bauherrenvertretung wahrnehmen.

      In der übrigen Erträgen sind im Berichtsjahr Entschädigungszahlungen in der Höhe von CHF 5.0 Mio. für im Vorjahr abgeschriebene Projekte enthalten sowie Erträge aus der Auflösung von nicht mehr benötigten Rückstellungen in Höhe von CHF 1.1 Mio.

      Die Aufwendungen für Bauvorhaben im Rahmen von Konzessionsvereinbarungen in der Höhe von­ CHF –10.6 Mio. (Vorjahr: CHF –27.1 Mio.) resultieren aus getätigten Investitionen in Infrastrukturen der Flughäfen in Brasilien und Chile. Die entsprechende Gegenposition findet sich unter Ziffer 2, Erträge.

      In den übrigen Aufwendungen sind im Berichtsjahr insbesondere Buchverluste aus Anlageabgängen sowie Debitorenverluste erfasst. Im Vorjahr waren in dieser Position zusätzlich Abschreibungen von Projektkosten in der Höhe von CHF 10.1 Mio. enthalten.

    • 6 Finanzergebnis

      (CHF in Mio.)

       

      2021

       

      2020

      Zinsaufwand auf Anleihen und langfristige Darlehen

       

      –10.8

       

      –9.7

      Nettozinsaufwand auf Vorsorgeverpflichtungen

       

      –0.3

       

      –0.3

      Leasingzinsen

       

      –0.0

       

      –0.0

      Übriger Zinsaufwand

       

      –12.9

       

      –8.2

      Barwertanpassung von Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen

       

      –4.9

       

      –2.7

      Währungsverluste

       

      –1.1

       

      –0.0

      Übriger Finanzaufwand

       

      –2.0

       

      –6.7

      Total Finanzaufwand

       

      –32.1

       

      –27.7

       

       

       

       

       

      Zinsertrag auf Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

       

      0.5

       

      0.4

      Marktwertveränderungen auf Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

       

      2.0

       

      1.8

      Übriger Zinsertrag

       

      0.4

       

      0.5

      Übriger Finanzertrag

       

      0.1

       

      0.1

      Total Finanzertrag

       

      3.0

       

      2.9

       

       

       

       

       

      Finanzergebnis

       

      –29.1

       

      –24.8

      Der Zinsaufwand auf Anleihen und langfristigen Darlehen hat gegenüber dem Vorjahr trotz eines tieferen durchschnittlichen Zinssatzes aufgrund der höheren Verschuldung leicht zugenommen.

      Der übrige Zinsaufwand nahm im Vorjahresvergleich zu, nachdem 2020 bei den brasilianischen Tochtergesellschaften teilweise Zinszahlungen ausgesetzt und auf den Kreditbetrag addiert wurden.

      Der Aufwand für die Barwertanpassung von Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen hat aufgrund der hohen Inflation in Brasilien gegenüber dem Vorjahr zugenommen.

      Im übrigen Finanzaufwand war im Vorjahr eine Wertberichtigung in der Höhe von CHF 3.8 Mio. auf einer Finanzbeteiligung am Flughafen von Curaçao enthalten, die durch die Tochtergesellschaft A-Port S.A. gehalten wird.

    • 7 Ertragssteuern

      (CHF in Mio.)

       

      2021

       

      2020

      Steuern des laufenden Jahres

       

      –0.7

       

      –0.8

      Steuern der Vorjahre

       

      –2.1

       

      0.1

      Total laufende Ertragssteuern

       

      –2.8

       

      –0.6

      Latente Ertragssteuern auf der Veränderung von temporären Differenzen

       

      2.2

       

      16.0

      Veränderung Steuersatz

       

      4.2

       

      0.0

      Total latente Ertragssteuern

       

      6.4

       

      16.0

      Total Ertragssteuern

       

      3.6

       

      15.4

      Die Ertragssteuern lassen sich wie folgt analysieren:

      (CHF in Mio.)

       

      2021

       

      2020

      Ergebnis vor Ertragssteuern

       

      –13.7

       

      –84.5

       

       

       

       

       

      Ertragssteuern zum erwarteten Steuersatz der Muttergesellschaft von 19.0 % (2020: 20.4 %)

       

      2.6

       

      17.2

      Effekt aus Anwendung unterschiedlicher Ertragssteuersätze Ausland

       

      1.0

       

      1.5

      Steuereffekte aus Vorperioden

       

      –2.1

       

      0.1

      Effekt aus Steuersatzänderungen auf latenten Ertragssteuern

       

      4.2

       

      0.0

      Effekt aus anteiligem Ergebnis assoziierter Gesellschaften

       

      0.0

       

      –0.1

      Nicht abzugsfähige Verluste

       

      0.0

       

      –1.0

      Verluste des laufenden Jahres, für die kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde

       

      –2.0

       

      –1.9

      Fremdwährungsdifferenzen

       

      –0.1

       

      –0.5

      Verschiedene Überleitungsposten

       

      0.0

       

      0.1

      Total Ertragssteuern

       

      3.6

       

      15.4

    • 8 Sachanlagen

      (CHF in Mio.)

       

      Grundstücke

       

      Tiefbauten

       

      Hochbauten

       

      Mobile Sachanlagen

       

      Projekte in Arbeit

       

      Total Sachanlagen

      Anschaffungswerte

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2020

       

      129.0

       

      1’673.3

       

      4’607.7

       

      277.4

       

      305.2

       

      6’992.6

      Zugänge

       

      9.1

       

      0.0

       

      0.8

       

      0.0

       

      234.4

       

      244.3

      Abgänge

       

      0.0

       

      –2.0

       

      –27.7

       

      –13.2

       

      –10.1

       

      –53.0

      Transfers

       

      0.0

       

      12.8

       

      100.6

       

      16.3

       

      –139.2

       

      –9.5

      Reklassifizierungen

       

      0.0

       

      0.0

       

      21.8

       

      0.0

       

      0.0

       

      21.8

      Umrechnungsdifferenzen

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.0

      Bestand per 31. Dezember 2020

       

      138.1

       

      1’684.1

       

      4’703.2

       

      280.5

       

      390.3

       

      7’196.2

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2021

       

      138.1

       

      1’684.1

       

      4’703.2

       

      280.5

       

      390.3

       

      7’196.2

      Zugänge

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.0

       

      141.6

       

      141.6

      Abgänge

       

      0.0

       

      –3.2

       

      –124.1

       

      –15.3

       

      0.0

       

      –142.6

      Transfers

       

      0.0

       

      23.2

       

      220.2

       

      15.0

       

      –268.0

       

      –9.6

      Reklassifizierungen

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.0

       

      4.6

       

      4.6

      Umrechnungsdifferenzen

       

      0.0

       

      0.0

       

      –0.1

       

      –0.2

       

      0.0

       

      –0.3

      Bestand per 31. Dezember 2021

       

      138.1

       

      1’704.1

       

      4’799.2

       

      280.0

       

      268.5

       

      7’189.9

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Abschreibungen/Wertberichtigungen

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2020

       

      0.0

       

      –921.4

       

      –3’022.6

       

      –193.9

       

      0.0

       

      –4’137.9

      Zugänge

       

      0.0

       

      –58.9

       

      –147.7

       

      –16.7

       

      0.0

       

      –223.3

      Abgänge

       

      0.0

       

      1.9

       

      26.2

       

      12.8

       

      0.0

       

      40.9

      Reklassifizierungen

       

      0.0

       

      0.0

       

      –21.7

       

      0.0

       

      0.0

       

      –21.7

      Bestand per 31. Dezember 2020

       

      0.0

       

      –978.4

       

      –3’165.8

       

      –197.8

       

      0.0

       

      –4’342.0

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2021

       

      0.0

       

      –978.4

       

      –3’165.8

       

      –197.8

       

      0.0

       

      –4’342.0

      Zugänge

       

      0.0

       

      –60.1

       

      –155.1

       

      –17.3

       

      0.0

       

      –232.5

      Abgänge

       

      0.0

       

      3.2

       

      123.6

       

      15.3

       

      0.0

       

      142.1

      Umrechnungsdifferenzen

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.1

       

      0.0

       

      0.1

      Bestand per 31. Dezember 2021

       

      0.0

       

      –1’035.3

       

      –3’197.3

       

      –199.7

       

      0.0

       

      –4’432.3

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Zuwendungen der öffentlichen Hand

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2020

       

      0.0

       

      –9.3

       

      –1.7

       

      –0.2

       

      0.0

       

      –11.2

      Zugänge

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.0

       

      –2.2

       

      –2.2

      Abgänge

       

      0.0

       

      0.8

       

      0.2

       

      0.2

       

      0.0

       

      1.2

      Transfers

       

      0.0

       

      0.0

       

      –1.9

       

      0.0

       

      1.9

       

      0.0

      Bestand per 31. Dezember 2020

       

      0.0

       

      –8.5

       

      –3.4

       

      0.0

       

      –0.3

       

      –12.2

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2021

       

      0.0

       

      –8.5

       

      –3.4

       

      0.0

       

      –0.3

       

      –12.2

      Zugänge

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.0

       

      –0.7

       

      –0.7

      Abgänge

       

      0.0

       

      0.8

       

      0.3

       

      0.0

       

      0.0

       

      1.1

      Transfers

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.0

      Bestand per 31. Dezember 2021

       

      0.0

       

      –7.7

       

      –3.1

       

      0.0

       

      –1.0

       

      –11.8

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Nettobuchwert per 31. Dezember 2020

       

      138.1

       

      697.2

       

      1’534.0

       

      82.7

       

      390.0

       

      2’842.0

      Nettobuchwert per 31. Dezember 2021

       

      138.1

       

      661.1

       

      1’598.8

       

      80.3

       

      267.5

       

      2’745.8

      PROJEKTE IN ARBEIT

      Im abgelaufenen Geschäftsjahr investierte die Flughafen Zürich Gruppe insgesamt CHF 141.6 Mio. in Projekte in Arbeit (Vorjahr: CHF 234.4 Mio.). Die grössten Investitionen am Flughafen Zürich entfallen dabei auf die folgenden Projekte:

      • Erweiterung und Erneuerung Gepäcksortieranlage (CHF 54.3 Mio.)
      • Sanierung Piste 28/10 (CHF 12.7 Mio.)
      • Erweiterung landseitige Passagierflächen (CHF 9.3 Mio.)

      Weiter wurden im Berichtsjahr CHF 21.7 Mio. in die Entwicklung und Planung betreffend den Bau und Betrieb des Noida International Airport im indischen Neu-Delhi investiert.

      ABSCHREIBUNGEN

      Mit den Abschreibungen auf Sachanlagen von CHF –232.5 Mio. wurden Auflösungen von Zuwendungen der öffentlichen Hand von CHF 1.1 Mio. verrechnet.

      IMPAIRMENT

      Aufgrund der Coronakrise und der in diesem Zusammenhang vorliegenden Indikatoren einer möglichen Wertminderung der Sachanlagen wurde ein Impairment-Test durchgeführt (siehe Wertminderungen von Vermögenswerten nach IAS 36).

    • 9 Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten

      Flughafen Zürich Gruppe als Leasingnehmerin

      (CHF in Mio.)

       

      Technische Anlagen

       

      Immobilien

       

      Total Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten

      Anschaffungswerte

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2020

       

      21.8

       

      87.3

       

      109.1

      Zugänge

       

      0.0

       

      5.6

       

      5.6

      Reklassifizierung

       

      –21.8

       

      0.0

       

      –21.8

      Bestand per 31. Dezember 2020

       

      0.0

       

      92.9

       

      92.9

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2021

       

      0.0

       

      92.9

       

      92.9

      Zugänge

       

      0.0

       

      0.5

       

      0.5

      Reklassifizierung

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.0

      Bestand per 31. Dezember 2021

       

      0.0

       

      93.4

       

      93.4

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Abschreibungen/Wertberichtigungen

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2020

       

      –20.8

       

      –4.8

       

      –25.7

      Zugänge

       

      –0.8

       

      –7.3

       

      –8.2

      Reklassifizierung

       

      21.7

       

      0.0

       

      21.7

      Bestand per 31. Dezember 2020

       

      0.0

       

      –12.2

       

      –12.2

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2021

       

      0.0

       

      –12.2

       

      –12.2

      Zugänge

       

      0.0

       

      –7.3

       

      –7.3

      Reklassifizierung

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.0

      Bestand per 31. Dezember 2021

       

      0.0

       

      –19.5

       

      –19.5

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Nettobuchwert per 31. Dezember 2020

       

      0.0

       

      80.7

       

      80.7

      Nettobuchwert per 31. Dezember 2021

       

      0.0

       

      73.9

       

      73.9

      Technische Anlagen

      Die Flughafen Zürich Gruppe ist im Dezember 2001 in einen Leasingrahmenvertrag zur Finanzierung der Flugzeug-Energieversorgungsanlage (EVA) eingetreten, der am 31. Juli 2020 ausgelaufen ist. Auf diesen Zeitpunkt wurde die EVA zum Restwert von CHF 0.1 Mio. gekauft und in die Anlagekategorie Hochbauten (siehe Ziffer 8, Sachanlagen) übernommen.

      Immobilien

      Die Flughafen Zürich Gruppe besitzt ein Nutzungsrecht an Räumlichkeiten in einem Gebäude, das sich auf dem Grundstück der Flughafen Zürich AG befindet und das im Rahmen eines gewährten Baurechts aus dem Jahre 2005 erstellt wurde. Das Nutzungsrecht der Räumlichkeiten endet am 31. Januar 2080, enthält jedoch Kündigungsoptionen, die berücksichtigt wurden. Die undiskontierten potenziellen künftigen Leasingzahlungen für Perioden nach dem Ausübungszeitpunkt der Kündigungsoptionen, die nicht in die Laufzeit des Leasingverhältnisses eingeschlossen sind, betragen per 31. Dezember 2021 CHF 91.2 Mio. (Vorjahr: CHF 91.2 Mio.).

      Mit der Fertigstellung des Immobilienprojekts The Circle hat die Flughafen Zürich AG im Geschäftsjahr 2020 neue Büroräumlichkeiten bezogen, für die die Gesellschaft einen Mietvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren mit der Miteigentümergemeinschaft des Circle unterzeichnet hat. Der Vertrag endet unter Berücksichtigung der Verlängerungsoptionen im Oktober 2039.

      Die Flughafen Zürich Gruppe mietet Flächen, die als Parkplätze weitervermietet werden. Die durchschnittliche Nutzungsdauer beträgt fünf Jahre.

      Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte der entsprechenden Leasingverbindlichkeiten und die Veränderungen während der Berichtsperiode:

      (CHF in Mio.)

       

      2021

       

      2020

      Bestand per 1. Januar

       

      –83.3

       

      –84.6

      Zugänge

       

      –0.5

       

      –5.6

      Zahlungen

       

      7.5

       

      6.9

      Barwertanpassung

       

      0.0

       

      –0.0

      Bestand per 31. Dezember

       

      –76.3

       

      –83.3

      davon kurzfristig (Zahlung innerhalb 1 Jahrs)

       

      –7.5

       

      –7.5

      davon langfristig (Zahlung ab 1 Jahr)

       

      –68.8

       

      –75.8

      Eine detaillierte Übersicht über die Fälligkeiten der Leasingverbindlichkeiten ist in Ziffer 18, Finanzverbindlichkeiten enthalten.

      Im Berichtsjahr wurden im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen folgende Beträge erfolgswirksam erfasst:

      (CHF in Mio.)

       

      2021

       

      2020

      Abschreibungen Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten

       

      –7.3

       

      –8.2

      Zinsaufwand Leasing

       

      0.0

       

      0.0

      Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse

       

      –0.1

       

      –0.1

      Erfolgswirksam erfasster Gesamtbetrag für Leasingverhältnisse

       

      –7.4

       

      –8.2

      Der gesamte Zahlungsmittelabfluss aus Leasingverhältnissen belief sich im Berichtsjahr auf CHF 7.4 Mio. (Vorjahr: CHF 8.2 Mio.). Künftige Zahlungsmittelabflüsse aus Leasingverhältnissen, die per Bilanzstichtag noch nicht begonnen haben, betragen CHF 13.8 Mio. (Vorjahr: CHF 17.6 Mio.).

      Flughafen Zürich Gruppe als Leasinggeberin

      Die von der Flughafen Zürich Gruppe als Vermieterin abgeschlossenen Mietverträge teilen sich in Fix- und Umsatzmietverträge auf:

      Kommerzmietverträge

      Kommerzmietverträge umfassen insbesondere Mietverträge für gewerbliche Flächen. In der Regel sehen diese mit den Partnern abgeschlossenen Verträge garantierte Grundmieten und umsatzabhängige Mietanteile mit einer festen Mietdauer von fünf Jahren ohne weitere Option vor. Zudem existieren gewisse Verträge mit Grundmieten und umsatzabhängigen Mietanteilen in Abhängigkeit von der Passagierentwicklung oder von Vorjahresumsätzen.

      Fixmietverträge

      Fixmietverträge umfassen insbesondere Mietverträge für Büro-, Lager-, Archiv- und Werkstattflächen. Sie sind aufgeteilt in befristete und unbefristete Verträge, wobei letztere mit entsprechender Vorankündigung üblicherweise auf sechs oder zwölf Monate kündbar sind.

      Die Kommerzerträge (Retail, Tax & Duty Free sowie Food & Beverage) und die Erträge aus der Liegenschaftenbewirtschaftung (Mieterträge und Pachtzinsen) beinhalten in der Berichtsperiode bedingte Mietzahlungen in der Höhe von CHF 6.1 Mio. (Vorjahr: CHF 3.1 Mio.), siehe auch Ziffer 2, Erträge.

      Per Bilanzstichtag stehen die folgenden Mindestmietzahlungen (Fixmieten sowie garantierte Grundmieten) im Rahmen von unkündbaren Mietverhältnissen aus:

      (CHF in Mio.)

       

      31.12.2021

       

      31.12.2020

      Fälligkeit bis 1 Jahr

       

      239.5

       

      213.1

      Fälligkeit 1 bis 5 Jahre

       

      800.7

       

      801.3

      Fälligkeit über 5 Jahre

       

      377.0

       

      476.9

      Total

       

      1’417.2

       

      1’491.3

    • 10 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

      (CHF in Mio.)

       

      Land

       

      Projektkosten

       

      Hoch- und Tiefbauten sowie mobile Sachanlagen

       

      Total als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

      Anschaffungswerte

       

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2020

       

      1.0

       

      431.8

       

      0.7

       

      433.5

      Zugänge

       

      0.0

       

      138.9

       

      0.0

       

      138.9

      Transfer

       

      0.0

       

      –394.5

       

      394.5

       

      0.0

      Bestand per 31. Dezember 2020

       

      1.0

       

      176.2

       

      395.2

       

      572.4

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2021

       

      1.0

       

      176.2

       

      395.2

       

      572.4

      Zugänge

       

      0.0

       

      61.8

       

      0.0

       

      61.8

      Abgänge

       

      0.0

       

      0.0

       

      –0.7

       

      –0.7

      Transfer

       

      0.0

       

      –237.4

       

      237.4

       

      0.0

      Bestand per 31. Dezember 2021

       

      1.0

       

      0.6

       

      631.9

       

      633.5

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Abschreibungen/Wertberichtigungen

       

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2020

       

      0.0

       

      0.0

       

      –0.7

       

      –0.7

      Zugänge

       

      0.0

       

      0.0

       

      –4.8

       

      –4.8

      Bestand per 31. Dezember 2020

       

      0.0

       

      0.0

       

      –5.5

       

      –5.5

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2021

       

      0.0

       

      0.0

       

      –5.5

       

      –5.5

      Zugänge

       

      0.0

       

      0.0

       

      –22.8

       

      –22.8

      Abgänge

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.7

       

      0.7

      Bestand per 31. Dezember 2021

       

      0.0

       

      0.0

       

      –27.6

       

      –27.6

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Nettobuchwert per 31. Dezember 2020

       

      1.0

       

      176.2

       

      389.7

       

      566.9

      Nettobuchwert per 31. Dezember 2021

       

      1.0

       

      0.6

       

      604.3

       

      605.9

      THE CIRCLE

      Im Jahr 2015 haben die Flughafen Zürich AG und die Swiss Life AG den Kaufvertrag für das anteilige Grundstück des Circle beurkundet und zum Eintrag ins Grundbuch angemeldet. Damit ist die in den Finanzierungsverträgen vorgesehene Miteigentümergemeinschaft am Circle zwischen den beiden Partnern entstanden, bei der die Flughafen Zürich AG mit 51 % und die Swiss Life AG mit 49 % beteiligt sind.

      Aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung wird die Miteigentümergemeinschaft des Circle als gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation) gemäss IFRS 11 klassifiziert. In der Konzernrechnung der Flughafen Zürich Gruppe werden deshalb die anteiligen Rechte an den Vermögenswerten sowie die anteiligen Verpflichtungen an den Schulden der Miteigentümergemeinschaft in den jeweiligen Positionen erfasst und ausgewiesen.

      Der anteilige Vermögenswert an der Immobilie qualifiziert sich dabei als Renditeliegenschaft gemäss IAS 40. Die Flughafen Zürich Gruppe hat sich in diesem Zusammenhang für die Anwendung des Anschaffungskosten-Modells (Cost-Prinzip) entschieden.

      Im November 2020 wurde der Circle eröffnet, obwohl noch nicht alle Bautätigkeiten abgeschlossen waren. Mit der im Berichtsjahr weitgehend abgeschlossenen Übergabe der Flächen an die Mieter wurden die anteiligen Projektkosten laufend abgerechnet und den entsprechenden Anlagekategorien der Renditeliegenschaft zugewiesen sowie gemäss ihren individuellen Nutzungsdauern abgeschrieben.

      Der anteilige aktuelle Marktwert (Fair Value) des Circle beträgt per Bilanzstichtag CHF 759.9 Mio. (Vorjahr: CHF 707.9 Mio.). Die Ermittlung des entsprechenden Werts erfolgte durch einen externen Gutachter mittels der Discounted-Cashflow-Methode (Stufe 3) unter Berücksichtigung der bestmöglichen Nutzungsart («Highest and Best Use»). Der Fair Value wird bei dieser Methode anhand der Summe aller in Zukunft zu erwartenden, auf den heutigen Zeitpunkt diskontierten Nettoerträge (vor Steuern, Zinszahlungen, Abschreibungen und Amortisationen) bestimmt. Der Diskontierungssatz wird dabei in Abhängigkeit der jeweiligen Chancen und Risiken marktgerecht und risikoadjustiert festgelegt.

    • 11 Immaterielle Vermögenswerte

      (CHF in Mio.)

       

      Investitionen in Flughafenbetreiberprojekte

       

      Immaterieller Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung

       

      Übrige immaterielle Vermögenswerte

       

      Total immaterielle Vermögenswerte

      Anschaffungswerte

       

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2020

       

      353.8

       

      134.0

       

      94.1

       

      581.9

      Zugänge

       

      30.2

       

      0.0

       

      0.0

       

      30.2

      Abgänge

       

      0.0

       

      0.0

       

      –22.3

       

      –22.3

      Transfer

       

      0.0

       

      0.0

       

      9.6

       

      9.6

      Reklassifizierungen

       

      4.3

       

      0.0

       

      –4.3

       

      0.0

      Umrechnungsdifferenzen

       

      –88.8

       

      0.0

       

      0.0

       

      –88.8

      Bestand per 31. Dezember 2020

       

      299.6

       

      134.0

       

      77.1

       

      510.6

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2021

       

      299.6

       

      134.0

       

      77.1

       

      510.6

      Zugänge

       

      16.2

       

      0.0

       

      0.1

       

      16.3

      Abgänge

       

      –0.9

       

      0.0

       

      –3.8

       

      –4.7

      Transfer

       

      0.0

       

      0.0

       

      9.6

       

      9.6

      Reklassifizierungen

       

      –4.6

       

      0.0

       

      0.0

       

      –4.6

      Umrechnungsdifferenzen

       

      –22.1

       

      0.0

       

      0.0

       

      –22.1

      Bestand per 31. Dezember 2021

       

      288.2

       

      134.0

       

      83.0

       

      505.1

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Abschreibungen/Amortisationen

       

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2020

       

      –10.5

       

      –63.2

       

      –75.6

       

      –149.2

      Zugänge

       

      –7.7

       

      –2.3

       

      –7.6

       

      –17.6

      Abgänge

       

      0.0

       

      0.0

       

      21.9

       

      21.9

      Reklassifizierungen

       

      –1.6

       

      0.0

       

      1.6

       

      0.0

      Umrechnungsdifferenzen

       

      2.4

       

      0.0

       

      0.0

       

      2.4

      Bestand per 31. Dezember 2020

       

      –17.4

       

      –65.4

       

      –59.7

       

      –142.6

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Bestand per 1. Januar 2021

       

      –17.4

       

      –65.4

       

      –59.7

       

      –142.6

      Zugänge

       

      –7.2

       

      –2.3

       

      –9.2

       

      –18.7

      Abgänge

       

      0.2

       

      0.0

       

      3.8

       

      4.0

      Reklassifizierungen

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.0

       

      0.0

      Umrechnungsdifferenzen

       

      4.9

       

      0.0

       

      0.0

       

      4.9

      Bestand per 31. Dezember 2021

       

      –19.5

       

      –67.7

       

      –65.1

       

      –152.4

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Nettobuchwert per 31. Dezember 2020

       

      282.1

       

      68.6

       

      17.4

       

      368.1

      Nettobuchwert per 31. Dezember 2021

       

      268.6

       

      66.3

       

      17.9

       

      352.8

      INVESTITIONEN IN FLUGHAFENBETREIBERPROJEKTE

      Bei den Investitionen in Flughafenbetreiberprojekte in Höhe von CHF 268.6 Mio. (Vorjahr: CHF 282.1 Mio.) handelt es sich um Konzessionsrechte, die aufgrund der Anwendung von IFRIC 12 aktivierte Mindestkonzessionszahlungen sowie getätigte Investitionen beinhalten. Sie betreffen im Wesentlichen mit CHF 56.4 Mio. (Vorjahr: CHF 56.2 Mio.) den Ausbau und den Betrieb der chilenischen Flughäfen in Antofagasta und Iquique, mit CHF 122.0 Mio. (Vorjahr: CHF 128.9 Mio.) den Ausbau und den Betrieb des brasilianischen Flughafens in Florianópolis sowie mit CHF 90.2 Mio. (Vorjahr: CHF 92.4 Mio.) den Ausbau und den Betrieb der brasilianischen Flughäfen in Vitória und Macaé.

      Die Verpflichtungen im Zusammenhang mit den entsprechenden Konzessionen in Höhe von CHF 24.7 Mio. (Vorjahr: CHF 23.2 Mio.) sind als kurz- und langfristige Verbindlichkeiten (siehe Ziffer 18, Finanzverbindlichkeiten) erfasst.

      IMMATERIELLER VERMÖGENSWERT AUS RECHT ZUR FORMELLEN ENTEIGNUNG

      Mit der Erteilung der Betriebskonzession für den Flughafen Zürich wurde der Flughafen Zürich AG auch ein Recht zur formellen Enteignung von lärmbelasteten Grundeigentümern gewährt. Das Recht zur formellen Enteignung wurde mit der Auflage übertragen, die damit verbundenen Kosten aus Entschädigungszahlungen zu übernehmen. Dieses Recht wird als immaterieller Vermögenswert aktiviert. Die Aktivierung erfolgt zu demjenigen Zeitpunkt, in dem aufgrund von letztinstanzlichen Gerichtsentscheiden die voraussichtlichen Gesamtkosten abschätzbar werden und damit eine zuverlässige Kostenschätzung gemäss IAS 38.21 möglich wird (siehe Bilanzierung der Kosten im Zusammenhang mit der Lärmthematik). Die Amortisation erfolgt linear über die Restlaufzeit der Betriebskonzession (bis Mai 2051).

      Per Bilanzstichtag vom 31. Dezember 2021 weist die Flughafen Zürich Gruppe immaterielle Vermögenswerte aus Recht zur formellen Enteignung von CHF 66.3 Mio. (Vorjahr: CHF 68.6 Mio.) aus.

      IMPAIRMENT

      Aufgrund der Coronakrise und der in diesem Zusammenhang vorliegenden Indikatoren einer möglichen Wertminderung der Investitionen in Flughafenbetreiberprojekte wurde ein Impairment-Test durchgeführt (siehe Wertminderungen von Vermögenswerten nach IAS 36).

    • 12 Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften

      (CHF in Mio.)

       

      31.12.2021

       

      31.12.2020

      Sociedade de Participação no Aeroporto de Confins S.A., Belo Horizonte (Brasilien)

       

       

       

       

      Kapital: BRL 474 Mio. (Vorjahr BRL 474 Mio.)/Beteiligungsquote 25.0 % (Vorjahr 25.0 %)

       

      0.0

       

      3.7

      Administradora Unique IDC C.A., Porlamar (Venezuela)

       

       

       

       

      Kapital VEB 25 Mio. (Vorjahr VEB 25 Mio.)/Beteiligungsquote 49.5 % (Vorjahr 49.5 %)

       

      0.0

       

      0.0

      Aeropuertos Asociados de Venezuela C.A., Porlamar (Venezuela)

       

       

       

       

      Kapital VEB 10 Mio. (Vorjahr VEB 10 Mio.)/Beteiligungsquote 49.5 % (Vorjahr 49.5 %)

       

      0.0

       

      0.0

      Total Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften

       

      0.0

       

      3.7

      BRASILIEN

      Die Flughafen Zürich Gruppe ist neben der brasilianischen CCR mit 25 % am privaten Konsortium Sociedade de Participação no Aeroporto de Confins S.A. in Belo Horizonte beteiligt, das wiederum 51 % an der Flughafenbetreibergesellschaft Concessionária no Aeroporto Internacional de Confins S. A. kontrolliert – die restlichen 49 % der Aktien werden von der staatlichen Infraero gehalten. Damit ist die Flughafen Zürich Gruppe seit 2014 zusammen mit CCR für den Ausbau und seit 2016 für den Betrieb des internationalen Flughafens von Belo Horizonte im Bundesstaat Minas Gerais in Brasilien verantwortlich. Der Konzessionsvertrag ist auf 30 Jahre ausgelegt und beinhaltet vorgeschriebene Infrastrukturausbauten. Die Flughafen Zürich Gruppe stellt den Leiter für den Flugbetrieb. Zudem bestand bis im 1. Quartal des Geschäftsjahrs 2021 mit der Konzessionärsgesellschaft ein Operations-, Management- und Service-Agreement (OMSA), aus dem entsprechende Erträge zuflossen.

      VENEZUELA

      Die Flughafen Zürich Gruppe und ihr Konsortiumspartner Unique IDC sind mit dem Fall des in Venezuela enteigneten Flughafens (Isla de Margarita) im Verlauf des Jahres 2010 an das International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) in Washington D.C. gelangt. Dieses Vorgehen stützt sich auf das Investitionsschutzabkommen zwischen Venezuela, der Schweiz und Chile. Das ICSID-Schiedsgericht hat im November 2014 seinen Entscheid gefällt und die Bolivarische Republik Venezuela zur Rückerstattung der angefallenen Verfahrens- und Projektkosten zuzüglich einer Entschädigungszahlung in Höhe von rund USD 19.5 Mio. sowie anfallender Zinsen bis Zahlungseingang an das Konsortium verpflichtet. Der Flughafen Zürich Gruppe stehen davon 50 % zu. Der Schiedsspruch ist nach Abweisung einer Nichtigkeitsbeschwerde definitiv und endgültig. Die Beteiligungswerte sind vollständig wertberichtigt.

      WEITERE ANGABEN

      In der nachfolgenden Tabelle sind die zusammengefassten Finanzinformationen hinsichtlich der assoziierten Gesellschaft Sociedade de Participação no Aeroporto de Confins S.A. angegeben. Die Zahlen entsprechen dabei den Beträgen des in Übereinstimmung mit IFRS erstellten Abschlusses der assoziierten Gesellschaft.

      SOCIEDADE DE PARTICIPAÇÃO NO AEROPORTO DE CONFINS S.A.

      (CHF in Mio.)

       

      31.12.2021

       

      31.12.2020

      Erträge

       

      50.2

       

      56.0

      Verlust

       

      –33.1

       

      –24.3

      Gesamtergebnis

       

      –33.1

       

      –24.3

       

       

       

       

       

      Anlagevermögen

       

      360.5

       

      369.4

      Umlaufvermögen

       

      31.4

       

      27.0

      Langfristiges Fremdkapital

       

      –359.3

       

      –343.7

      Kurzfristiges Fremdkapital

       

      –36.7

       

      –23.5

      Anteil Minderheitsaktionäre am Eigenkapital

       

      2.0

       

      –14.3

       

       

       

       

       

      Nettoreinvermögen

       

      –2.1

       

      14.9

      Beteiligungsquote

       

      25.0 % 

       

      25.0 % 

       

       

       

       

       

      Buchwert der assoziierten Beteiligung

       

      0.0