Lärm

Lärmauswirkungen des Flugbetriebs auf die Umgebung sind nicht vollständig vermeidbar. Die Flughafen Zürich Gruppe ist sich dessen bewusst und unternimmt das Mögliche, um negative Auswirkungen zu verringern. 

Relevanz

Fluglärm ist insbesondere am Standort Zürich ein wichtiges Thema, da hier von allen Standorten der Flughafen Zürich Gruppe mit Abstand die meisten Flugbewegungen stattfinden und am meisten Anwohnende davon betroffen sind.

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Fluglärm von landenden und startenden Flugzeugen ist eine Belastung für viele Anwohnende im Umland von Flughäfen. Wie viel Lärm an welchem Ort verursacht und wahrgenommen wird, hängt von einer ganzen Reihe von zusammenwirkenden Faktoren ab. Ein Punkt ist die Ausrichtung der Pisten und damit der Flugrouten. Diese richten sich nach den Gegebenheiten des Geländes und des vorherrschenden Wetters. Weiter spielen der Flugplan der Fluggesellschaften und die eingesetzte Flugzeugflotte eine entscheidende Rolle. Nicht ausser Acht gelassen werden darf die Siedlungsentwicklung, die am Standort Zürich immer mehr Anwohnende in lärmbelastete Gebiete bringt. Fluglärm war bis ins Jahr 2004 rückläufig und wird auch im Zuge des aktuellen neuen Technologieschubs mit dem Einsatz neuer Flugzeugtypen eine neuerliche Lärmreduktion mit sich bringen. Zentral sind zudem der technische Stand und die Betriebsart der Triebwerke, was jedoch in den Händen der Fluggesellschaften liegt und nur indirekt durch die Flughäfen beeinflusst werden kann (Anreize über Lärmgebühren).

Bei den Mehrheitsbeteiligungen in Brasilien und Chile spielt das Thema Lärm aufgrund des kleinen Verkehrsvolumens eine weniger gewichtige Rolle. Im Weiteren finden die An-/Abflüge in Brasilien mehrheitlich über das Meer statt und die Flughäfen in Chile liegen ausserhalb von grossen Siedlungen.

Ansatz und Fortschritt

Das Unternehmen begegnet dem Fluglärm mit technischen, baulichen, betrieblichen und finanziellen Massnahmen, die alle zum Ziel haben, den Lärm an der Quelle und auf dem Ausbreitungsweg zu reduzieren. Darüber hinaus sind im Schallschutzprogramm verschiedene Massnahmen des passiven Schallschutzes gebündelt, zu denen die Unternehmung am Standort Zürich als Verursacherin des Lärms verpflichtet ist. Dazu gehört insbesondere der Einbau von Schallschutzfenstern an Liegenschaften mit lärmempfindlichen Räumen.

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Kommunikation mit der Bevölkerung

Die Flughafen Zürich Gruppe ist sich bewusst, dass der Fluglärm eine Belastung darstellt und ein erhöhter Informations- und Handlungsbedarf besteht. Die transparente Information sowie der Dialog mit den Anwohnenden sind zentral. Seit Jahren werden deshalb Berichte über Massnahmen sowie Statistiken zur Lärmbelastung und zum Flugbetrieb publiziert. Die Anzahl Starts und Landungen pro Piste und Flugroute beispielsweise wird am Standort Zürich täglich auf der Website der Unternehmung ausgewiesen. Von Fluglärm betroffene Anwohnende in Zürich können ihre Anfragen oder Anliegen telefonisch oder per E-Mail direkt an die Flughafen Zürich AG richten, wo konkrete Fragen von der Abteilung Lärmmanagement beantwortet werden.

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Neben Einzelpersonen treten auch die Gemeinden in der Flughafenregion, der Kanton Zürich sowie Nachbarkantone, Landkreise im nahen Deutschland und eine ganze Reihe von Behörden- und Bürgerorganisationen mit Anliegen zum Thema Fluglärm an den Flughafen Zürich heran. Auch mit ihnen wird der regelmässige Dialog gepflegt. Besonders im Vorfeld von Änderungen, welche die An- und Abflugverfahren betreffen, intensiviert sich dieser Austausch.

Im Berichtsjahr haben Anwohnende am häufigsten zur wahrgenommenen Verkehrszunahme und zu den abendlichen Südanflügen reklamiert. Die Anzahl aller Anfragen und Reklamationen ist dennoch im Vergleich zum Vorjahr leicht zurück gegangen (siehe Lärmkennzahlen).

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In Brasilien und in Chile nimmt die Lärmbelästigung eine geringere Bedeutung ein. Beim Flughafen im brasilianischen Vitória wird aufgrund der Umweltlizenz eine digitale Anlaufstelle für Lärmbeschwerden eingerichtet, worüber erstmalig im Jahr 2021 an die Behörden berichtet werden muss.

Lärmmonitoring

Eine Beurteilung der Lärmsituation sowie die Erhebung von lärmabhängigen Gebühren bedingen die präzise Ermittlung der Schallimmissionen. Der Fluglärm rund um den Flughafen Zürich wird bereits seit 1966 ermittelt und im umliegenden Bereich der An- und Abflugrouten wird ein Lärmmessstellen-Netz von aktuell 14 ortsfesten Messstationen betrieben. Deren aufgezeichnete Schallereignisse werden mit einem automatisierten System den entsprechenden Flugbewegungen zugeordnet. Die erfassten Daten werden monatlich im Lärmbulletin publiziert, das auf der Unternehmenswebsite frei zugänglich ist. Laut Festlegungen des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL) werden weiter die Fluglärmbelastung und der Fortschritt der Lärmminderungsmassnahmen jährlich in einem umfangreichen Bericht analysiert und mit dem BAZL geteilt. Basierend auf diesem Bericht werden allfällige Gegenmassnahmen eingeleitet, wie beispielsweise Prozessoptimierungen bei Langstreckenstarts am Abend oder die Erhöhung der lenkenden Lärmgebühren für Starts nach 23:00 Uhr.

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Nach dem starken Rückgang der Flugbewegungen im Jahr 2020, verursacht durch die Covid-19-Pandemie, nahm die Zahl der startenden und landenden Flugzeuge im Berichtsjahr wieder zu. Deshalb wurde an allen Messstellen sowohl in den Tag- wie auch in den Nachtstunden eine höhere Fluglärmbelastung als im Vorjahr registriert.

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Lärmkonturen diverse Jahre (Leq=60dB(A) für 06 bis 22 Uhr); Quellen: EMPA, swisstopo

Die obenstehende Grafik zeigt die Veränderung der Fluglärmbelastung im Verlauf der Zeit am Flughafen Zürich. 2019 wurde als letztes Vergleichsjahr mit regulärem Flugbetrieb vor Ausbruch der Pandemie gewählt. Der Vergleich der Lärmkonturen über die letzten 20 Jahre zeigt einen Rückgang der Lärmbelastung trotz konstantem bis wachsendem Flugverkehr. Diese Reduktion ist auf den technischen Fortschritt und die damit verbundene Lärmminderung im Flugzeugbau zurückzuführen.

Überwachung der Abflugrouten

Abflugrouten am Flughafen Zürich wurden so festgelegt, dass dicht besiedeltes Gebiet möglichst von tiefen Überflügen verschont wird. Sämtliche Abflüge am Flughafen Zürich werden durch die Abteilung Lärmmanagement auf Einhaltung der vorgeschriebenen Flugrouten überprüft. Diese sind tagsüber mindestens bis zu einer Höhe von 5000 Fuss (ca. 1’500m ü. M.) und nachts bis Flugfläche 80 (ca. 8000 Fuss bzw. 2500m ü. M.) verbindlich. Die Einhaltung dieser sogenannten lärmoptimierten Flugrouten wird mit Hilfe des Airport Track And Noise Monitoring System (ATANOMS) überwacht. Weicht ein Flugzeug von der vorgeschriebenen Flugroute ab, so müssen plausible Gründe wie beispielsweise das Umfliegen von Gewitterwolken oder Anweisungen der Flugsicherung vorliegen. In Fällen, wo kein berechtigter Grund vorliegt, wird eine Untersuchung eingeleitet und der betreffende Pilot bzw. die betreffende Pilotin um eine schriftliche Stellungnahme gebeten. Diese Untersuchungen werden häufig durch Gespräche mit Vertretern der Fluggesellschaften ergänzt. Wenn eine Untersuchung unzufriedenstellend verläuft, kann es bis zur Anzeige beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) kommen. Durch diese ständige Überprüfung wird bei den Fluggesellschaften permanent auf eine Optimierung des Abflugverhaltens hingewirkt.

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Im Berichtsjahr waren, wie im Vorjahr, Anweisungen der Flugsicherung die häufigste und damit berechtigte Ursache für Flugwegabweichungen. Aufgrund von unbegründeten Abweichungen wurden 89 (2020: 83) Ermittlungen eingeleitet, und es fanden 13 (2020: 18) Aussprachen mit Chefpilotinnen und -piloten statt.

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Nachtflüge und Ausnahmebewilligungen

Die regionale Bevölkerung empfindet Flüge während der Nachtzeit als besonders störend. Anlass zu Reklamationen gibt insbesondere das Zeitfenster zwischen 23:00 Uhr und 23:30 Uhr, das für den Abbau von tagsüber aufgebauten Verspätungen genutzt werden kann. Die Flughafen Zürich AG hat zusammen mit den Fluggesellschaften und den Abfertigungsunternehmen Massnahmen ergriffen, um die Anzahl der betroffenen Flüge in dieser Zeitspanne zu reduzieren. Diese beinhalten die Optimierung der betrieblichen Abläufe, eine Erhöhung der Lärmzuschläge und eine Priorisierung der um 22:40 und 22:45 Uhr geplanten Langstreckenflüge. Auswertungen bis zu Beginn der Pandemie zeigen, dass die getroffenen Massnahmen eine Verbesserung der Situation zur Folge hatten.

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Im Jahr 2021 wurden lediglich 3.5% (2020: 3.0 %) der Flugbewegungen nachts (22:00 bis 06:00 Uhr) durchgeführt. Für insgesamt 75 Flüge (2020: 69 Flüge), die während der Nachtflugsperrzeit (23:30 bis 06:00 Uhr) stattfanden, wurden Ausnahmebewilligungen ausgestellt. Solche Nachtflüge werden nur bei Vorliegen berechtigter Gründe (z.B. Notlandungen, Rettungs-, Polizei- und Katastrophenflüge, Staatsluftfahrzeuge oder Messflüge) genehmigt (siehe Lärmkennzahlen).

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Nutzung der Schallschutzhalle

Die im Jahr 2014 am Standort Zürich fertiggestellte Schallschutzhalle trägt massgeblich zur Verminderung des Lärms von Triebwerkstandläufen bei. In dieser Infrastruktur können Triebwerke eines Flugzeugs bis zur Grösse einer Boeing 747-800 getestet werden. Weil die Schallschutzhalle den Lärm für die Anwohnenden zwar stark reduziert, aber nicht vollständig eliminiert, sind die Triebwerktests durch ein Lärmkontingent begrenzt.

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Im Jahr 2021 wurden in der Schallschutzhalle insgesamt 377 (2020: 406) Triebwerkstandläufe durchgeführt. Standläufe während der Nacht betrafen hauptsächlich Kurz- und Mittelstreckenflugzeuge (80% aller Nachtstandläufe). Langstreckenflugzeuge wie A343, A333 und B777 sowie alle übrigen Flugzeugtypen wurden dagegen mehrheitlich tagsüber getestet. Die zulässige Lärmdosis wurde im Jahr 2021 in sechs einzelnen Zeitfenstern überschritten. Dies ist deutlich weniger als die 25 Überschreitungen, die gemäss Betriebsreglement pro Kalenderjahr erlaubt wären. Nach Angaben der Flugzeugunterhaltsbetriebe wurden 865 Leerlauftests (Idle) auf dem Vorfeld und auf den Standplätzen durchgeführt, wobei 314 nachts (22:00 bis 06:00 Uhr) stattfanden.

Anfang Dezember des Berichtsjahres wurde die Schallschutzhalle während eines Triebwerktests beschädigt und musste in der Folge ausser Betrieb genommen werden. Bis zur vollständigen Instandsetzung, die voraussichtlich mehrere Monate dauern wird, müssen die Standläufe im Freien stattfinden.

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Lärmgebühren und Airport Zurich Noise Fund

Mit der Erhebung von lärmabhängigen Gebühren wird für die Fluggesellschaften ein finanzieller Anreiz geschaffen, um mit möglichst lärmfreundlichen Flugzeugen von und nach Zürich zu fliegen. Dazu sind alle Jet-Flugzeuge in eine von fünf Lärmklassen mit unterschiedlich hohen Gebührenansätzen eingeteilt, die je nach Zeitpunkt pro Landung und Start anfallen. Zusätzlich werden Nachtstundentarife erhoben, die differenziert nach Lärmklasse und Zeitpunkt der Landung respektive des Starts erhoben werden.

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In der Vergangenheit wurden sämtliche Einnahmen aus den Lärmgebühren dem Airport Zurich Noise Fund (AZNF) gutgeschrieben. Die Gelder aus dem AZNF dienen hauptsächlich zur Deckung der anfallenden Kosten für Schallschutzmassnahmen, insbesondere das Schallschutzprogramm, sowie der Kosten für Lärm- und Überflugentschädigungen. Nach heutigem Kenntnisstand ist der AZNF gemäss den aktuellen gesetzlichen Grundlagen ausreichend alimentiert, um die bekannten durch den Verwendungszweck definierten Kosten in der Zukunft zu decken. Deshalb werden seit dem 1. Januar 2021 die Erträge aus Flugzeuglärmgebühren neu dem Segment «Flugverkehr» zugeordnet. Weitere Details zum AZNF sind im Anhang 20 verfügbar.

Im Jahr 2021 wurden insgesamt CHF 6.5 Mio. Erträge aus Flugzeuglärmgebühren generiert. Davon entfielen CHF 3.8 Mio. auf die ordentlichen, während 24 Stunden gültigen Lärmgebühren und CHF 2.7 Mio. auf die Tagesrand- und Nachtzuschläge, die zwischen 21:00 und 07:00 Uhr erhoben werden. Die Zuschläge wurden letztmals im Jahr 2019 angepasst.

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Schallschutz

Als Anlagenhalterin ist die Flughafen Zürich AG verpflichtet, Bewohnerinnen und Bewohner von Liegenschaften am Standort Zürich, die übermässigem Fluglärm ausgesetzt sind, zu schützen. Neben der Lärmminderung an den Triebwerken ist das Schallschutzprogramm ein wichtiges Element der Fluglärmbekämpfung. Die passiven Schallschutzmassnahmen, hauptsächlich der Einbau von Schallschutzfenstern, an Gebäuden in den umliegenden Gemeinden werden durch die Flughafen Zürich AG finanziert. In den Genuss der Massnahmen kommen Hauseigentümerinnen und -eigentümer, deren Liegenschaften in einem klar definierten Perimeter liegen, lärmempfindliche Räume aufweisen und bei denen beim Neu- oder Umbau keine Verpflichtung für Schallschutzmassnahmen bestand. Denjenigen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern, die bereits auf eigene Initiative Schallschutzfenster eingebaut haben, werden die Kosten durch die Flughafen Zürich AG zurückerstattet.

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Um die Bewohnerinnen und Bewohner vor Aufwachreaktionen durch die morgendlichen Südanflüge zu schützen, stattet die Flughafen Zürich AG die Schlafzimmer in den betroffenen Gemeinden mit einem automatischen Fensterantrieb oder einem Schalldämmlüfter aus. Auf Wunsch der Eigentümer werden die Fensterantriebe oder Schalldämmlüfter auch im Gebiet mit Nachtlärmüberschreitungen eingebaut und finanziert.

Im Rahmen der zwischenzeitlich abgeschlossenen Phase 1 des Schutzkonzeptes Süd wurden ab Mitte 2016 bis im Frühling 2018 rund 1100 Fensterantriebe und 900 Schalldämmlüfter in Schlafräumen eingebaut. Am 19. Januar 2021 hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die Verfügung zur Phase 2 des Schutzkonzeptes Süd mit vergrössertem Perimeter erlassen. Der neue Perimeter enthält rund fünfmal so viele Liegenschaften wie derjenige von Phase 1.

Von 1999 bis und mit 2021 wurden rund CHF 289 Mio. für Schallschutzmassnahmen an rund 5350 Gebäuden ausgegeben. In dieser Anzahl von Liegenschaften sind – im Unterschied zum Bericht von 2020 – diejenigen Objekte ohne Anspruch auf Massnahmen nicht mehr eingerechnet. Von CHF 14.5 Mio. Ausgaben im Jahr 2021 entfielen CHF 0.6 Mio. auf Projektierungen, CHF 10.2 Mio. auf Sanierungen und CHF 3.7 Mio. auf Rückerstattungen.

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Lärmentschädigung (formelle Enteignungen)

Fluglärm kann den Wert einer Liegenschaft beeinflussen, weswegen am Standort Zürich rund 20’100 Entschädigungsbegehren von Eigentümern an das Unternehmen gestellt wurden. Die Entschädigungsbegehren gingen zur Zeit der Privatisierung des Flughafens und im Nachgang zu den deutschen Anflugbeschränkungen ein. Neue Ansprüche können, wenn überhaupt, nur noch aufgrund erheblicher Veränderungen des Flugbetriebes entstehen; nicht zuletzt darum sind seither keine weiteren Begehren mehr bei der Flughafen Zürich AG gestellt worden. Von den vorliegenden Entschädigungsbegehren konnten bis Ende 2021 über 14’496 (72 %) erledigt und dabei CHF 85.6 Mio. an Lärmentschädigungen ausbezahlt werden. Sämtliche Lärmentschädigungen werden aus dem Airport Zurich Noise Fund (AZNF) finanziert.

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Weil in den Gesetzen des Bundes kaum Regelungen betreffend Lärmentschädigungen bzw. den direkten Überflug zu entnehmen sind, muss jede offene Rechtsfrage zunächst von den zuständigen Gerichten geklärt werden. Im Sinne einer effizienten Abwicklung der pendenten Begehren werden Pilotverfahren geführt. Bei diesen Verfahren geht es einerseits um die Klärung noch offener Rechtsfragen und zum anderen um die rechtliche Beurteilung der spezifischen Situation in den verschiedenen Flughafenregionen.

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Lärmkennzahlen Flughafen Zürich

Flughafen Zürich (Standort Zürich), AO7

 

2019

 

2020

 

2021

Anzahl Einwohner 1) über Alarmwert

 

6’413

 

0

 

n/a 2)

über Immissionsgrenzwert

 

56’348

 

10’303

 

n/a 2)

über Planungswert

 

144’518

 

34’903

 

n/a 2)

Tagesfluglärmbelastung 3) am NMT 1/ 3/ 6/ 10 (dB[A]) 4)

 

66/59/66/59

 

61/55/59/55

 

62/55/60/54

Anzahl Standläufe in der Schallschutzhalle am Tag/in der Nacht

 

273/214

 

303/103

 

284/93

davon Anzahl Überschreitungen der zulässigen Lärmdosis

 

3

 

2

 

6

ausserhalb der Schallschutzhalle am Tag/in der Nacht

 

1

 

1

 

21

Anzahl registrierter Flugwegabweichungen/eingeleiteter Ermittlungen

 

4144/136

 

3628/83

 

4584/89

Anzahl Nachtflugbewegungen (22:00 bis 06:00 Uhr)

 

12’968

 

3’157

 

4’422

davon in der ersten Nachtstunde (22:00 bis 23:00 Uhr)

 

10’342

 

2’770

 

3’755

Anzahl ausgestellter Nachtflug-Ausnahmebewilligungen 5)

 

272

 

69

 

75

davon Ambulanz-, Hilfs- und Rettungsflüge

 

65

 

31

 

23

davon Polizei-, Militär- und Staatsflüge

 

20

 

12

 

1

davon diverse Ursachen

 

187

 

26

 

51

Schallschutzprogramm 2010: Anzahl sanierter Objekte 6)

 

6’400

 

6’700

 

5’350

Anzahl Lärmreklamationen und Anfragen 7)

 

2’588

 

891

 

817

1) Umhüllende Lärmkurven

2) Werte werden von der Empa berechnet und von dieser erst nach Redaktionsschluss publiziert.

3) Energieäquivalenter Dauerschallpegel des Fluglärms am Tag (06:00 bis 22:00 Uhr).

4) NMT = Noise Monitoring Terminal (Lärmmessstelle), 1 = Rümlang, 3 = Oberglatt, 6 = Glattbrugg, 10 = Nürensdorf.

5) Für dringende Flüge während der Nachtflugsperrzeit können Ausnahmebewilligungen ausgestellt werden.

6) Anzahl bis dato sanierter Gebäude und Liegenschaften, inkl. Rückerstattungen. In dieser Anzahl von Liegenschaften sind – im Unterschied zum Bericht von 2020 – diejenigen Objekte ohne Anspruch auf Massnahmen nicht mehr eingerechnet.

7) Beinhaltet Klagen wie auch Anfragen über Lärmbelastung, Flugspuren, Entwicklung des Flugverkehrs usw.