22 Leistungen an Arbeitnehmende

(CHF in Mio.)

 

31.12.2021

 

31.12.2020

Nettovorsorgeverpflichtungen

 

–76.0

 

–184.3

Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmende

 

–11.8

 

–13.3

Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmende

 

–87.8

 

–197.6

22.1 LEISTUNGEN NACH BEENDIGUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES

Die Flughafen Zürich Gruppe unterhält die nachfolgenden Vorsorgepläne:

A) LEISTUNGSORIENTIERTE VORSORGEPLÄNE

Anschlussvertrag mit der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich (BVK)

Die Mitarbeitenden der Flughafen Zürich AG sind für die berufliche Vorsorge der BVK angeschlossen. Die BVK ist eine Gemeinschaftsstiftung für Angestellte des Kantons Zürich sowie weiterer Arbeitgeber. Die BVK ist bei der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich registriert und wird von dieser beaufsichtigt.

Der Stiftungsrat der BVK – bestehend aus je neun Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern – ist das oberste Organ der Stiftung und damit für die strategischen Ziele und Grundsätze sowie für die Überwachung der Geschäftsführung zuständig. Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sowie der Anordnungen des Stiftungsrats und seiner Ausschüsse.

Die BVK untersteht den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und dessen Ausführungsbestimmungen. Im BVG werden der mindestens zu versichernde Lohn, die minimalen Altersgutschriften sowie deren Verzinsung und der Umwandlungssatz festgelegt. Aufgrund dieser gesetzlichen Bestimmungen sowie der Planausgestaltung ist die Flughafen Zürich AG als angeschlossener Arbeitgeber den versicherungsmathematischen Risiken wie dem Anlage-, Zins- und Invaliditätsrisiko oder dem Risiko der Langlebigkeit ausgesetzt.

Weiter ist das Führungsorgan der Vorsorgeeinrichtung gemäss den gesetzlichen Bestimmungen auch dafür verantwortlich, dass bei einer allfälligen Unterdeckung Sanierungsmassnahmen beschlossen und umgesetzt werden, damit eine vollständige Deckung der künftigen Vorsorgeleistungen innert angemessener Frist wiederhergestellt wird. Dazu gehören unter anderem Sanierungsleistungen in Form von zusätzlichen Beiträgen.

Die BVK weist gemäss schweizerischer Rechnungslegung (Art. 44 BVV2) per 31. Dezember 2021 einen (ungeprüften) Deckungsgrad von 111.6 % (Vorjahr: 105.2 %) auf.

Die Mitarbeitenden der Flughafen Zürich AG sind bei der BVK gegen die Risiken Alter, Tod und Invalidität versichert. Die Altersleistung wird in Abhängigkeit vom Bestand der einzelnen Sparkonten (Altersguthaben) zum Zeitpunkt der Pensionierung bestimmt und ergibt sich durch die Multiplikation des Altersguthabens mit dem im Reglement festgelegten Umwandlungssatz. Das ordentliche Pensionierungsalter ist 65 Jahre. Eine frühzeitige Pensionierung zu einem reduzierten Umwandlungssatz ist ab dem vollendeten 60. Altersjahr möglich. Die Flughafen Zürich AG entrichtet für alle versicherten Personen altersabhängige Beiträge in der Höhe von 6.0 % bis 17.4 % des versicherten Lohns sowie Risikobeiträge von 1.2 %. Bis zum 20. Altersjahr fällt nur der Risikobeitrag an.

Die Vermögenswerte stammen aus den Vorsorgeplänen der BVK. Die Anlagestrategie wird durch den Stiftungsrat der BVK basierend auf den Vorschlägen und Empfehlungen des stiftungsratsinternen Anlageausschusses festgelegt, der sich im Speziellen mit der Vermögensbewirtschaftung der BVK befasst. Er bereitet alle anlagerelevanten Beschlüsse des Stiftungsrats vor und leitet und überwacht deren Vollzug durch die Geschäftsleitung. Er wird bei der Überwachung der Anlagestrategie und des Anlageprozesses zusätzlich von einem externen Investment Controller unterstützt.

Die Anlagestrategie («Asset Allocation») bewegt sich im Rahmen von taktischen Bandbreiten, um flexibel auf aktuelle Marktsituationen reagieren zu können. Ziel ist es, die Kapitalanlagen effektiv und effizient zu bewirtschaften. Die Vermögen sind dabei gut diversifiziert. Die Einhaltung der Anlagerichtlinien und die Anlageresultate werden periodisch überprüft.

Da die BVK als Gemeinschaftsstiftung keine separate Rechnung für die Flughafen Zürich AG erstellt, haftet die Gesellschaft im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften auch für die Verbindlichkeiten der anderen angeschlossenen Arbeitgeber.

Die BVK hat im Geschäftsjahr 2020 eine Anpassung des technischen Zinssatzes von 2 % auf 1.75 % und damit eine Senkung der Umwandlungssätze um knapp 0.2 Prozentpunkte per 1. Januar 2022 angekündigt. In diesem Zusammenhang hat die Vorsorgeeinrichtung beschlossen, den Besitzstand für Versicherte zu wahren, die im Jahr 2021 mindestens 60 Jahre alt sind. Zudem werden als Abfederungsmassnahmen für die Jahrgänge 1962 bis 2000 die Altersguthaben ab dem 1. Januar 2022, verteilt über fünf Jahre, erhöht (Jahrgänge 1962 bis 1973: +3.2 % / Jahrgänge 1974 bis 2000: +2.0 %). Diese Planänderung in der Höhe von CHF 2.9 Mio. wurde in der Vorjahresperiode als vergangener Dienstzeitaufwand erfasst.

Erläuterungen zu den Beträgen in der Konzernrechnung

Die versicherungsmathematische Bewertung der leistungsorientierten Verpflichtungen per 31. Dezember 2021 und des Dienstzeitaufwands wurde von unabhängigen Aktuaren gemäss der Methode der laufenden Einmalprämie durchgeführt. Der Marktwert des Planvermögens wurde per 31. Dezember 2021 basierend auf den zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses bekannten Informationen bestimmt.

Da für den Anschlussvertrag mit der Flughafen Zürich AG für das Planvermögen wie auch für die Aufteilung der Vermögenswerte in die Anlagekategorien per Bilanzstichtag keine separaten Angaben erhältlich waren, mussten für die Berechnungen des Planvermögens und die Aufteilung in die einzelnen Anlagekategorien Annahmen auf Basis der zur Verfügung stehenden Informationen getroffen werden.

Die per Stichtag in der Bilanz erfassten Nettovorsorgeverpflichtungen stellen sich wie folgt dar:

(CHF in Mio.)

 

31.12.2021

 

31.12.2020

Barwert der kapitalgedeckten Vorsorgeverpflichtungen

 

–719.7

 

–775.3

Marktwert des Planvermögens

 

643.7

 

590.9

In der Bilanz erfasste Nettovorsorgeverpflichtungen

 

–76.0

 

–184.3

Die Vorsorgeverpflichtungen haben sich wie folgt entwickelt:

(CHF in Mio.)

 

2021

 

2020

Barwert der Vorsorgeverpflichtungen per 1. Januar

 

–775.3

 

–746.6

Laufender Dienstzeitaufwand

 

–23.6

 

–24.5

Vergangener Dienstzeitaufwand

 

0.0

 

–2.9

Zinsaufwand auf Vorsorgeverpflichtungen

 

–1.1

 

–1.5

Arbeitnehmerbeiträge

 

–11.8

 

–12.1

Ausbezahlte Leistungen

 

43.1

 

32.2

Erfahrungsbezogene Gewinne/(Verluste)

 

–6.4

 

–13.5

Gewinne/(Verluste) aufgrund veränderter demografischer Annahmen

 

37.5

 

0.0

Gewinne/(Verluste) aufgrund veränderter finanzieller Annahmen

 

17.9

 

–6.5

Barwert der Vorsorgeverpflichtungen per 31. Dezember

 

–719.7

 

–775.3

Per 31. Dezember 2021 beträgt die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Vorsorgeverpflichtung 16.4 Jahre (Vorjahr: 18.2 Jahre).

Das Planvermögen hat sich wie folgt entwickelt:

(CHF in Mio.)

 

2021

 

2020

Planvermögen zu Marktwerten per 1. Januar

 

590.9

 

569.6

Arbeitgeberbeiträge

 

17.3

 

18.1

Arbeitnehmerbeiträge

 

11.8

 

12.1

Ausbezahlte Leistungen

 

–43.1

 

–32.2

Administrationskosten

 

–0.0

 

–0.0

Zinserträge auf Planvermögen

 

0.9

 

1.1

Erträge aus Planvermögen (ohne Zinserträge)

 

65.9

 

22.3

Planvermögen zu Marktwerten per 31. Dezember

 

643.7

 

590.9

Die Entwicklung der Nettovorsorgeverpflichtungen stellt sich wie folgt dar:

(CHF in Mio.)

 

2021

 

2020

Nettovorsorgeverpflichtungen per 1. Januar

 

–184.3

 

–177.0

Total Aufwand in der Erfolgsrechnung erfasst

 

–23.9

 

–27.7

Total Bewertungsänderungen im sonstigen Gesamtergebnis erfasst

 

114.9

 

2.3

Arbeitgeberbeiträge

 

17.3

 

18.1

Nettovorsorgeverpflichtungen per 31. Dezember

 

–76.0

 

–184.3

Für das Geschäftsjahr 2022 rechnet die Gesellschaft mit Arbeitgeberbeiträgen in der Höhe von CHF 19.2 Mio.

Analyse der in der Erfolgsrechnung erfassten Beträge:

(CHF in Mio.)

 

2021

 

2020

Laufender Dienstzeitaufwand

 

–23.6

 

–24.5

Vergangener Dienstzeitaufwand

 

0.0

 

–2.9

Nettozinsaufwand auf Vorsorgeverpflichtungen

 

–0.3

 

–0.3

Administrationskosten

 

–0.0

 

–0.0

In der Erfolgsrechnung erfasster Betrag

 

–23.9

 

–27.7

Analyse der im sonstigen Gesamtergebnis erfassten Beträge:

(CHF in Mio.)

 

2021

 

2020

Erfahrungsbezogene Gewinne/(Verluste)

 

–6.4

 

–13.5

Gewinne/(Verluste) aufgrund veränderter demografischer Annahmen

 

37.5

 

0.0

Gewinne/(Verluste) aufgrund veränderter finanzieller Annahmen

 

17.9

 

–6.5

Ertrag aus Planvermögen ohne Zinserträge

 

65.9

 

22.3

Im sonstigen Gesamtergebnis erfasster Betrag (vor Steuern)

 

114.9

 

2.3

Per 31. Dezember 2021 erfolgte die Umstellung der technischen Grundlagen von BVG 2015 auf BVG 2020. Die neuen Grundlagen BVG 2020 weisen im Vergleich zu BVG 2015 unter anderem tiefere Wahrscheinlichkeiten für Invalidität sowie den Anspruch auf Hinterlassenenrenten aus. Die Fluktuationswahrscheinlichkeiten gemäss BVG 2020 hingegen sind höher als bei BVG 2015. Die Kombination dieser Effekte ergab einen versicherungstechnischen Gewinn in der Höhe von CHF 37.5 Mio.

Die effektive Rendite der Vermögensanlagen lag im Berichtsjahr aufgrund der guten Performance der Kapitalmärkte deutlich höher als angenommen. Die Differenz zwischen den effektiven Erträgen und den Zinserträgen auf dem Planvermögen in der Höhe von CHF 65.9 Mio. wurde im Gesamtergebnis erfasst.

Annahmen zu versicherungstechnischen Berechnungen:

(in % oder Jahren)

 

2021

 

2020

Diskontierungssatz per 31. Dezember

 

0.30

 

0.15

Inflation

 

0.75

 

0.75

Künftige Lohnerhöhungen (inklusive Inflation)

 

1.50

 

1.50

Künftige Rentenerhöhungen

 

0.00

 

0.00

Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben

 

1.00

 

1.00

Lebenserwartung im Alter 65 (in Anzahl Jahren):

 

 

 

 

Frauen (Alter 45)

 

25.5

 

25.8

Frauen (Alter 65)

 

23.6

 

23.9

Männer (Alter 45)

 

23.8

 

23.8

Männer (Alter 65)

 

21.9

 

21.9

Der Diskontierungszinssatz basiert auf an der Schweizer Börse SIX kotierten Unternehmensanleihen von in- und ausländischen Emittenten in Schweizer Franken mit AA-Rating. Die Lohnentwicklung entspricht dem Durchschnittswert der letzten Jahre und den aktuellen zukünftigen Erwartungen des Managements. Es wird mit keinen künftigen Rentenerhöhungen gerechnet, weil die Vorsorgestiftung nicht über genügend Wertschwankungsreserven verfügt.

Die Annahme der Lebenserwartung per 31. Dezember 2021 wurde basierend auf BVG 2020 (Vorjahr: BVG 2015) durch eine Projektion der zukünftigen Langlebigkeitsverbesserungen nach dem Continuous Mortality Investigation-Modell («CMI-Modell»), basierend auf historisch beobachteten Langlebigkeitsverbesserungen in der Schweiz und einer zukünftigen langfristigen Langlebigkeits-Verbesserungsrate von 1.50 %, ermittelt.

Verteilung der Vermögenswerte auf Anlagekategorien:

(in %)

 

31.12.2021

 

31.12.2020

Anlagekategorie

 

 

 

 

Flüssige Mittel

 

3.9

 

4.0

Aktien

 

38.0

 

35.0

Obligationen

 

36.2

 

32.3

Immobilien

 

17.9

 

18.5

Andere

 

4.0

 

10.2

Total

 

100.0

 

100.0

Sensitivitäten

Der Diskontsatz, die Annahme betreffend künftige Lohnerhöhungen sowie der Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben stellen die wesentlichen Faktoren für die Berechnung des Barwerts der Vorsorgeverpflichtungen dar. Eine Veränderung der Annahmen um +0.25 % beziehungsweise – 0.25 % hat folgende Auswirkungen auf den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen (DBO):

 

 

2021 Effekt auf DBO

 

2020 Effekt auf DBO

(CHF in Mio.)

 

+0.25 %

 

–0.25 %

 

+0.25 %

 

–0.25 %

Diskontierungssatz

 

–25.9

 

28.1

 

–31.8

 

34.1

Künftige Lohnerhöhungen

 

2.2

 

–2.2

 

2.3

 

–2.3

Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben

 

3.6

 

–2.9

 

3.9

 

–3.1

Die oben stehenden Sensitivitätsberechnungen basieren darauf, dass sich jeweils eine Annahme verändert, während die anderen Annahmen konstant bleiben. In der Praxis bestehen jedoch gewisse Korrelationen zwischen den einzelnen Annahmen. Für die Berechnung der Sensitivitäten wurde die gleiche Methode angewendet, mit der auch die per Bilanzstichtag erfassten Vorsorgeverpflichtungen berechnet wurden.

B) BEITRAGSORIENTIERTER VORSORGEPLAN

Es besteht ein Anschlussvertrag mit der Zürich Versicherungsgesellschaft zugunsten der Rentner der ehemaligen Flughafen-Immobilien-Gesellschaft (FIG). Diese Versichertengruppe ist nicht in die BVK übergetreten. Es handelt sich um einen beitragsorientierten Plan, der voll ausfinanziert ist. Die Zürich Versicherungsgesellschaft übernimmt alle zukünftigen Leistungen.

22.2 Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmende

Die Flughafen Zürich AG entrichtet ihren Mitarbeitenden gemäss Anstellungsreglement vom 1. Januar 2016 Treueprämien auf Basis der geleisteten Dienstjahre. Die entsprechende Rückstellung in der Höhe von CHF 11.8 Mio. (Vorjahr: CHF 13.3 Mio.) wurde aufgrund der Anzahl mittlerweile erworbener Dienstjahre berechnet, die per Bilanzstichtag 10.8 Jahre (Vorjahr: 10.0 Jahre) beträgt.