19 Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz

(CHF in Mio.)

 

2021

 

2020

Rückstellung für formelle Enteignungen per 1. Januar

 

245.4

 

248.1

Auszahlung 1)

 

–1.0

 

–2.7

Barwertanpassung

 

0.0

 

0.0

Rückstellung für formelle Enteignungen per 31. Dezember

 

244.4

 

245.4

 

 

 

 

 

Rückstellung for Lärm- und Anwohnerschutz per 1. Januar

 

125.2

 

139.4

Auszahlung 1)

 

–14.5

 

–14.2

Barwertanpassung

 

0.0

 

0.0

Rückstellung for Lärm- und Anwohnerschutz per 31. Dezember

 

110.7

 

125.2

 

 

 

 

 

Total Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz per 31. Dezember

 

355.1

 

370.6

davon kurzfristig (geplante Auszahlung innerhalb 1 Jahrs)

 

36.8

 

32.1

davon langfristig (geplante Auszahlung ab 1 Jahr)

 

318.3

 

338.5

1) Im Auszahlungsbetrag bei den formellen Enteignungen sind nur die effektiven Zahlungen von Minderwerten berücksichtigt, nicht aber die gemäss Reglement des Airport Zurich Noise Fund weiteren damit verbundenen externen Kosten (siehe Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund).

RÜCKSTELLUNG FÜR FORMELLE ENTEIGNUNGEN

Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für formelle Enteignungen unverändert CHF 330.0 Mio. (siehe Bilanzierung der Kosten im Zusammenhang mit der Lärmthematik), wovon CHF 85.6 Mio. bis zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 244.4 Mio. (Nominalwert) sind in der Konzernrechnung per 31. Dezember 2021 zum Barwert zurückgestellt. Da der Zinssatz für die Barwertanpassung der nominellen Zahlungsströme aufgrund des tiefen Zinsniveaus per Bilanzstichtag unverändert 0.00 % beträgt, entspricht der Barwert dem Nominalwert. Es wird damit gerechnet, dass die Auszahlungen bis Ende 2030 abgeschlossen werden können.

RÜCKSTELLUNG FÜR LÄRM- UND ANWOHNERSCHUTZ

Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen unverändert CHF 400.0 Mio. (siehe Bilanzierung der Kosten im Zusammenhang mit der Lärmthematik), wovon CHF 289.3 Mio. zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 110.7 Mio. (Nominalwert) sind in der Konzernrechnung per 31. Dezember 2021 zum Barwert zurückgestellt. Da der Zinssatz für die Barwertanpassung der nominellen Zahlungsströme aufgrund des tiefen Zinsniveaus per Bilanzstichtag unverändert 0.00 % beträgt, entspricht der Barwert dem Nominalwert. Es wird damit gerechnet, dass die Auszahlungen bis Ende 2030 abgeschlossen werden können.