Chancengleichheit und Diskriminierungsfreiheit
Der Flughafen Zürich Gruppe ist ein respektvoller und fairer Umgang mit allen Menschen wichtig – unabhängig von Merkmalen wie Sprache, Geschlecht und Geschlechtsidentität, Alter, sexueller Orientierung, Herkunft oder Religion.
Relevanz
Die Flughafen Zürich Gruppe betreibt Verkehrsdrehscheiben und Begegnungsorte, an denen unterschiedliche Menschen zusammenkommen. Ein respektvoller und fairer Umgang ist unabdingbar, um die Dienstleistungen für alle Menschen in hoher Qualität und in einer friedvollen Atmosphäre erbringen zu können. Das Unternehmen sorgt für gleiche Chancen und toleriert keine Diskriminierung. Dies ist in den länderspezifischen Verhaltenskodizes verankert, die für alle Mitarbeitenden verbindlich sind. Die Grundhaltung gilt in besonderem Masse gegenüber den eigenen Mitarbeitenden, aber auch gegenüber jeglichen Personen, mit denen die Mitarbeitenden des Unternehmens in direktem Kontakt stehen.
Ansatz
Mitarbeitende
Die Flughafen Zürich AG gewährt allen Mitarbeitenden die gleichen Rechte und Chancen. Im Personalleitbild sind die Grundsätze der Zusammenarbeit festgehalten, die einen respektvollen Umgang, gegenseitige Unterstützung in der täglichen Arbeit und eine offene sowie respektvolle Kommunikationskultur umfassen.
Bei der Flughafen Zürich AG werden Frauen, Männer und Personen, die sich nicht eindeutig einem Geschlecht zuordnen, gleichbehandelt. Dies insbesondere in Bezug auf Mutterschaft/Vaterschaft, Lohn, Teilzeitarbeit, Aus- und Weiterbildung sowie flexible Arbeitsmodelle.
Für den spezifischen Fall des Umgangs mit Diskriminierung durch sexuelle Belästigung hat die Flughafen Zürich AG einen Leitfaden entwickelt. Darin ist festgehalten, dass das Unternehmen keine Belästigung toleriert und wie Betroffene vorgehen können bzw. wo sie welche Unterstützung in Anspruch nehmen können. Weitere Informationen zum Thema Mitarbeitende sind im Kapitel Verantwortungsvolle Arbeitgeberin zu finden.
Kundinnen und Kunden
Personen mit eingeschränkter Mobilität oder anderen Beeinträchtigungen können am Flughafen Zürich die notwendige Unterstützung in Anspruch nehmen. Seit 2009 sind alle europäischen Flughäfen verpflichtet, solche Dienstleistungen kostenlos anzubieten. Die entsprechende EU-Verordnung, die auch in der Schweiz Gültigkeit hat, erfasst Personen mit jeglichen Mobilitätseinschränkungen, Blinde und stark sehbehinderte Menschen, Taube sowie Personen mit einer geistigen Einschränkung. Am Flughafen Zürich werden diese Dienstleistungen durch eine solidarische Abgabe über die passagierbezogenen Flugbetriebsgebühren finanziert. Die Flughafen Zürich AG hat den Auftrag für die Erbringung dieser Dienstleistungen über ein Service-Level-Agreement an eine Drittfirma vergeben.
Darüber hinaus bieten die an der Abfertigung beteiligten Firmen auch sonstige unterstützende Dienstleistungen an. Unbegleitete Minderjährige oder Personen mit Bedarf an medizinischer Betreuung finden am Flughafen Zürich sicher den Weg zu und von ihrem Flug.
Der Flughafen Zürich ist in allen öffentlichen Bereichen barrierefrei eingerichtet. In Lateinamerika trifft dies ebenfalls auf die Neubauten zu, welche die Bedürfnisse von Personen mit Mobilitätseinschränkungen mitberücksichtigen müssen.