Anhang zur Konzernrechnung
I Grundsätze der Konzernrechnungslegung
Allgemeines
Die Konzernrechnung der Flughafen Zürich Gruppe, welche die Flughafen Zürich AG sowie ihre Tochtergesellschaften umfasst, wird in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt und entspricht dem schweizerischen Gesetz. Sie wird nach dem Anschaffungswertprinzip erstellt. Ausnahmen dazu bilden die Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund, die derivativen Finanzinstrumente, die assoziierten Gesellschaften und die Vorsorgeverpflichtungen.
Die Konsolidierung erfolgt aufgrund von nach einheitlichen Richtlinien erstellten Einzelabschlüssen der Konzerngesellschaften. Einheitlicher Stichtag ist der 31. Dezember. Die Konzernrechnung wird in Schweizer Franken (CHF) erstellt. Soweit nicht anders vermerkt, erfolgen die Angaben in Millionen Schweizer Franken (in Mio. CHF). Aufgrund kaufmännischer Rundungsregeln kann es vorkommen, dass sich einzelne Zahlen nicht genau zur angegebenen Summe addieren. Weiter kann dies dazu führen, dass einzelne Beträge gerundet null ergeben.
Die Rechnungslegung nach IFRS erfordert vom Management Einschätzungen und Annahmen sowie eine Ermessensausübung bei der Anwendung der Rechnungslegungsgrundsätze. Dies kann die ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Bilanzierung beeinflussen. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt derartige Einschätzungen und Annahmen, die vom Management zum Zeitpunkt der Bilanzierung nach bestem Wissen getroffen wurden, von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen, werden die ursprünglichen Einschätzungen und Annahmen in dem Berichtsjahr prospektiv angepasst, in dem sich die Gegebenheiten geändert haben.
Wesentliche Ermessensentscheide, die das Management bei der Anwendung von IFRS getroffen hat und die wesentliche Auswirkungen auf die Konzernrechnung haben, sowie Annahmen und Schätzungsunsicherheiten, bei denen ein erhebliches Risiko besteht, dass im Folgejahr wesentliche Anpassungen notwendig sein werden, sind im AbschnittII. Ermessensentscheide in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen sowie wesentliche Annahmen und Schätzungsunsicherheitensowie in den Erläuterungen zur Konzernrechnung unter Ziffer 8, Sachanlagen und Ziffer 11, Immaterielle Vermögenswerte enthalten
Neue und geänderte Rechnungslegungsgrundsätze
Änderung der Rechnungslegungsgrundsätze
Die Gesellschaft hat nachfolgende relevante Änderungen an International Financial Reporting Standards eingeführt, die für das Geschäftsjahr, beginnend am 1. Januar 2021, erstmals angewendet werden müssen:
- Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16: Reform des Referenzzinssatzes (Phase 2)
Die genannten Änderungen hatten für das Geschäftsjahr 2021 keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Flughafen Zürich Gruppe.
Einführung von neuen Standards im Jahr 2022 und später
Die gemäss nachstehender Tabelle bis Ende 2021 publizierten und für die Gesellschaft relevanten neuen oder geänderten Standards und Interpretationen treten erst später in Kraft und wurden in der vorliegenden Konzernrechnung nicht frühzeitig angewendet.
Änderungen an Standards und Interpretationen
Inkraftsetzung
Geplante Anwendung durch die Flughafen Zürich Gruppe
Änderungen an IAS 16: Erzielung von Erlösen, bevor sich ein Vermögenswert in seinem betriebsbereiten Zustand befindet
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1. Januar 2022
Geschäftsjahr 2022
Änderungen an IAS 37: Belastende Verträge – Kosten für die Erfüllung eines Vertrags
*
1. Januar 2022
Geschäftsjahr 2022
Änderungen an IFRS 1: Erstanwendung der IFRS durch ein Tochterunternehmen
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1. Januar 2022
Geschäftsjahr 2022
Änderungen an IFRS 3: Verweis auf das Rahmenkonzept
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1. Januar 2022
Geschäftsjahr 2022
Änderungen an IFRS 9: Gebühren beim 10 %-Barwerttest vor Ausbuchung finanzieller Schulden
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1. Januar 2022
Geschäftsjahr 2022
Änderungen an IAS 1: Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig
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1. Januar 2023
Geschäftsjahr 2023
Änderungen an IAS 1 und IFRS Practice Statement 2: Angabe zu Rechnungslegungsmethoden
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1. Januar 2023
Geschäftsjahr 2023
Änderungen an IAS 8: Definition rechnungslegungsbezogener Schätzungen
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1. Januar 2023
Geschäftsjahr 2023
Änderungen an IAS 12: Latente Steuern im Zusammenhang mit Vermögenswerten und Verbindlichkeiten die aus einer einzigen Transaktion stammen
*
1. Januar 2023
Geschäftsjahr 2023
* Es werden keine nennenswerten Auswirkungen auf die Konzernrechnung der Flughafen Zürich Gruppe erwartet.
Änderungen im Konsolidierungskreis
Im Geschäftsjahr 2021 sind keine Veränderungen im Konsolidierungskreis zu verzeichnen.
Änderungen in der Darstellung der Konzernrechnung
Segmentberichterstattung
Die operativen Segmente wurden im Zusammenhang mit den Veränderungen bei den Verantwortungsbereichen in der Geschäftsleitung ab 1. Mai 2021 angepasst. Demzufolge wird das Segment «International» getrennt vom Segment «Nicht regulierter Geschäftsbereich» dargestellt. Das Segment «International» umfasst die Erträge und Aufwendungen der Tochtergesellschaften und Beteiligungen des internationalen Geschäfts der Flughafen Zürich Gruppe. Dazu gehören die Erträge und Aufwendungen der konsolidierten Konzessionsgesellschaften in Indien, Brasilien und Chile aus dem Betrieb der entsprechenden Flughafeninfrastrukturen sowie die Erträge aus Beratungsdienstleistungen. Zudem sind in diesem Segment die Erträge und Aufwendungen aus Bauvorhaben im Rahmen von Konzessionsvereinbarungen enthalten, welche gemäss IFRIC 12 abgebildet werden.
Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsgrundsätze
Konsolidierungskreis und -methoden
Die Konzernrechnung der Flughafen Zürich Gruppe umfasst die Flughafen Zürich AG sowie alle in- und ausländischen Tochtergesellschaften, die sie direkt oder indirekt beherrscht. Die Flughafen Zürich AG beherrscht eine Gesellschaft, wenn sie schwankenden Renditen aus ihrem Engagement bei dieser ausgesetzt ist beziehungsweise Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt über diese Gesellschaft zu beeinflussen.
Die Abschlüsse von Tochtergesellschaften sind in der Konzernrechnung ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt, und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet. Aktiven und Passiven sowie Aufwendungen und Erträge werden dabei nach der Methode der Vollkonsolidierung zu 100 % übernommen. Konzerninterne Transaktionen und Beziehungen sowie Zwischengewinne auf den konzerninternen Transaktionen und Beständen werden eliminiert.
Die Kapitalkonsolidierung zum Erwerbszeitpunkt erfolgt nach der Erwerbsmethode. Der Kaufpreis für einen Unternehmenserwerb ist zu bestimmen aus der Summe des Marktwerts der abgegebenen Vermögenswerte, der eingegangenen oder übernommenen Schulden und der vom Konzern ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente. Im Zusammenhang mit einem Unternehmenserwerb anfallende Transaktionskosten werden erfolgswirksam erfasst. Der Goodwill, der aus einem Unternehmenserwerb entsteht, ist als Vermögenswert zu erfassen. Er entspricht dem Überschuss der Summe aus dem Kaufpreis, dem Beitrag der Minderheitsanteile am übernommenen Unternehmen und dem Marktwert des zuvor bereits gehaltenen Eigenkapitalanteils über den Saldo der zu Marktwerten bewerteten Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten. Für die Bewertung der Minderheitsanteile besteht pro Transaktion ein Wahlrecht. Sie können entweder zum Marktwert oder zum Anteil der Minderheiten am Marktwert des übernommenen Nettovermögens bewertet werden. Im Falle eines passiven Unterschiedsbetrags wird der verbleibende Überschuss nach nochmaliger Beurteilung des Marktwerts des übernommenen Nettovermögens sofort erfolgswirksam erfasst.
Fremdwährungsumrechnung
Sämtliche Aktiven und Verbindlichkeiten der in Fremdwährung erstellten Bilanzen von Gruppengesellschaften werden zu Konsolidierungszwecken zum Jahresendkurs in CHF (Funktionalwährung der Konzernrechnung der Flughafen Zürich Gruppe) umgerechnet. Die in Fremdwährung erstellten Erfolgs- und Geldflussrechnungen werden zu Durchschnittskursen der Periode umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen, die sich aus der unterschiedlichen Umrechnung von Bilanzen und Erfolgsrechnungen ergeben, werden direkt den Umrechnungsdifferenzen im Eigenkapital zugewiesen beziehungsweise belastet. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden zu dem am Transaktionstag gültigen Wechselkurs in CHF umgerechnet und erfasst.
Die in Fremdwährung gehaltenen monetären Aktiven und Passiven werden in der Bilanz zum Stichtagskurs umgerechnet. Kursdifferenzen, die aus der Abwicklung oder durch Neubewertung der Fremdwährungsposition am Bilanzstichtag entstehen, werden in der Erfolgsrechnung erfasst.
Alternative Erfolgskennzahlen
Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Amortisationen (EBITDA)
EBITDA entspricht dem Gewinn vor Steuern, Finanzergebnis, Anteil an Gewinn/Verlust von assoziierten Gesellschaften sowie Abschreibungen und Amortisationen.
Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT)
EBIT entspricht dem Gewinn vor Steuern, Finanzergebnis sowie Anteil an Gewinn/Verlust von assoziierten Gesellschaften.
Umsatzerfassung
Erträge werden durch die Flughafen Zürich Gruppe zu dem Zeitpunkt erfasst, wenn der Kunde Kontrolle über eine Dienstleistung erlangt hat.
Die Erträge im Segment «Flugverkehr» beinhalten insbesondere die Passagier- und Landegebühren sowie ab 1. Januar 2021 die Lärmgebühren (vorher Segment «Lärm»). Die Gebühren für die Betreuung von Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität («Passengers with Reduced Mobility») fliessen ins Segment «PRM». Ins Segment «Nutzungsentgelt» fliessen insbesondere die Entgelte für die Benutzung der zentralen Infrastruktureinrichtungen. Die Erträge im Segment «Luftsicherheit» enthalten im Wesentlichen die Sicherheitsgebühren. Die Erträge werden dabei unmittelbar mit der Erbringung der entsprechenden Leistung realisiert. Die Landegebühren werden dabei pro Landung entsprechend dem Gewicht des Flugzeugs in Rechnung gestellt. Die Passagiergebühren, die Entgelte für die Benützung der Gepäcksortier- und Gepäckförderanlage sowie die Sicherheitsgebühren basieren auf der Anzahl abfliegender Passagiere. Die Basis für die Lärmgebühren bildet einerseits wiederum die Anzahl abfliegender Passagiere und andererseits eine emissionsabhängige Gebühr entsprechend dem Flugzeugtyp.
Die Erträge aus der Vermarktung und Vermietung der kommerziellen Infrastruktur am Flughafen (Retail, Tax & Duty Free sowie Food & Beverage, Werbeflächen, Parking, Mieten und Pachtzinsen sowie Nebenkostenverrechnungen) stellen die wesentlichen Komponenten des Segments «Nicht regulierter Geschäftsbereich» dar. Die Leistungen werden unmittelbar mit der Zurverfügungstellung der Kommerzflächen erbracht und die Erträge entsprechend realisiert. Bei Mietverträgen mit fixen Mietzinsen, die als operatives Leasing einzustufen sind, werden die Mieten linear über die Laufzeit des Mietvertrags erfasst. Bedingte Mietzahlungen (zum Beispiel aus Umsatzmietverträgen) werden periodengerecht basierend auf den durch die Mieter erzielten Umsätzen erfasst, wobei ein Mindestmietbetrag zur Anwendung gelangen kann. Werden Mietern wesentliche Mietanreize (zum Beispiel mietfreie Zeiten oder andere Mietkonzessionen) gewährt, wird der Gegenwert des Anreizes linear über die Gesamt- respektive die Restlaufzeit des Mietvertrags als Anpassung des Ertrags aus Vermietung erfasst. Im Zusammenhang mit der Coronakrise durch den Lockdown bedingte Mietzinsausfälle werden sofort erfolgswirksam erfasst. Die Gesellschaft hält derzeit keine Mietverträge, die als Finanzierungsleasing zu klassieren sind.
Finanzergebnis
Das Finanzergebnis setzt sich aus Zinszahlungen auf Fremdkapital basierend auf der Effektivzinsmethode (ohne Fremdkapitalkosten auf Bauten in Arbeit), Zinsaufwand aus der Barwertanpassung von Rückstellungen und langfristigen Verbindlichkeiten, Zins- und Dividendenerträgen, Fremdwährungsgewinnen und -verlusten sowie Gewinnen und Verlusten aus Finanzanlagen zusammen.
Der Zinsertrag wird gemäss der Effektivzinsmethode über die Erfolgsrechnung erfasst. Dividendenerträge werden am Datum der Fälligkeit erfolgswirksam erfasst.
Fremdfinanzierungskosten, die während der Bauphase für mobile Sachanlagen sowie Hoch- und Tiefbauobjekte anfallen, werden bis zum Zeitpunkt des Nutzantritts (Inbetriebsetzung) oder der zeitlich davor liegenden Fertigstellung der jeweiligen Sachanlage in den Herstellkosten aktiviert.
Sachanlagen
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich der betriebswirtschaftlich notwendigen Abschreibungen. Die Herstellkosten der Immobilien enthalten direkte Arbeitskosten (Dritt- und Eigenleistungen), Material- und Gemeinkosten sowie die während der Bauphase entstandenen Fremdfinanzierungskosten, die bis zum Zeitpunkt des Nutzantritts (Inbetriebsetzung) oder der zeitlich davor liegenden Fertigstellung der jeweiligen Sachanlage aktiviert werden. Wesentlichen Bauten in Arbeit werden die anteiligen Fremdfinanzierungskosten und Eigenleistungen belastet.
Komponenten einer Sachanlage mit unterschiedlichen Nutzungsdauern werden einzeln erfasst und separat abgeschrieben. Erweiterungs- und Ersatzinvestitionen werden im Buchwert der Sachanlage aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der Flughafen Zürich Gruppe daraus zukünftig wirtschaftlicher Nutzen zufliessen wird. Eigentliche Unterhalts- und Renovationsaufwendungen werden der Erfolgsrechnung belastet.
Die Abschreibungen erfolgen (mit Ausnahme der Grundstücke, die nicht abgeschrieben werden) linear über den Zeitraum der geschätzten Nutzungs- oder der kürzeren Leasingdauer. Die Nutzungsdauer der einzelnen Kategorien beträgt:
- Hochbauten: bis maximal 30 Jahre
- Tiefbauten: bis maximal 30 Jahre
- Mobile Sachanlagen: 4 bis 20 Jahre
Projekte in Arbeit werden zu Anschaffungs- oder Herstellkosten bewertet und umfassen Investitionen in noch nicht abgerechnete Projekte, wobei es sich zum grössten Teil um Bauprojekte handelt. Nach Inbetriebnahme und Abrechnung der Projekte werden diese den einzelnen Sachanlagekategorien und Segmenten zugeteilt und entsprechend ihrer Nutzungsdauer abgeschrieben. Ab Beginn der Nutzung beziehungsweise ab der Fertigstellung werden keine Fremdkapitalzinsen mehr aktiviert.
Zuwendungen der öffentlichen Hand für Investitionen werden in den betroffenen Bilanzpositionen vom Buchwert abgezogen und über die gleiche Nutzungsdauer wie die jeweiligen Grundinvestitionen aufgelöst. Die Erfassung in der Erfolgsrechnung erfolgt als Ausgleichsposten zu den Abschreibungen. Sämtliche erhaltenen Beiträge der öffentlichen Hand sind A-fonds-perdu-Beiträge und es besteht keinerlei Rückzahlungspflicht seitens der Flughafen Zürich AG.
Leasingverhältnisse als Leasingnehmer
Die Flughafen Zürich Gruppe beurteilt zu Beginn, ob ein Vertrag als Leasing einzustufen ist oder ein Leasing enthält. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Diese Beurteilung erfordert ein gewisses Ermessen.
Die Flughafen Zürich Gruppe erfasst das Nutzungsrecht am Leasingobjekt und die Leasingverbindlichkeit zu Beginn des Leasings. Das Nutzungsrecht wird in der Position «Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten» ausgewiesen und die Leasingverbindlichkeit entsprechend ihrer Fälligkeit unter den kurz- oder langfristigen Finanzverbindlichkeiten. Die erstmalige Bewertung des Nutzungsrechts am Leasingobjekt beruht auf dem Barwert der Leasingzahlungen plus erstmalige direkte Kosten sowie die Kosten für die Nachbesserungspflicht abzüglich erhaltener Anreize. Bei der Berechnung des Barwerts der Leasingzahlungen verwendet die Gesellschaft ihren Grenzfremdkapitalzinssatz zum Bereitstellungsdatum, da der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann. Das Nutzungsrecht am Leasingobjekt wird über den kürzeren der beiden Zeiträume, Laufzeit des Leasingverhältnisses oder Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts, abgeschrieben. Das Nutzungsrecht unterliegt einer Wertbeeinträchtigungsprüfung, sofern Hinweise auf eine Wertbeeinträchtigung vorliegen. Umfasst das Leasingverhältnis eine Verlängerungs- oder eine Kaufoption, die die Gesellschaft ihrer Auffassung nach mit hinreichender Sicherheit ausüben wird, werden die Kosten der Option in den Leasingzahlungen mitberücksichtigt.
Die Flughafen Zürich Gruppe hat beschlossen, das Nutzungsrecht und die Leasingverbindlichkeiten nicht zu erfassen, falls die Leasingdauer maximal zwölf Monate beträgt oder falls IT-Ausrüstungen von geringem Wert (bis CHF 5ʼ000) betroffen sind. Die Zahlungen für solche Leasingverhältnisse werden über die Dauer der Verträge linear erfasst.
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Investment Property nach IAS 40) umfassen Immobilien, die langfristig zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden. Sie werden bei Zugang mit ihren Anschaffungs- oder Herstellkosten bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich planmässiger linearer Abschreibungen und gegebenenfalls abzüglich Wertminderungen nach IAS 36.
Bei Projekten werden die angefallenen Kosten anlässlich der Inbetriebnahme abgerechnet und den entsprechenden Anlagekategorien der Renditeliegenschaft zugewiesen. Anschliessend werden die Anlagen gemäss ihren individuellen Nutzungsdauern abgeschrieben.
Die Nutzungsdauer der einzelnen Kategorien beträgt:
- Hochbauten: bis maximal 40 Jahre
- Tiefbauten: bis maximal 50 Jahre
- Mobile Sachanlagen: 4 bis 20 Jahre
Gemeinsame Vereinbarungen
Eine gemeinsame Vereinbarung (Joint Arrangement nach IFRS 11) ist ein vertraglicher Zusammenschluss von zwei oder mehreren Parteien, der diesen die gemeinschaftliche Führung (Joint Control) über eine Aktivität gewährt. Jedes Joint Arrangement ist entweder als gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation) oder als Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) zu klassifizieren. In einer Joint Operation haben die gemeinschaftlich beherrschenden Parteien Rechte an den Vermögenswerten und Schulden des Joint Arrangement und bilanzieren diese anteilmässig. In einem Joint Venture haben die gemeinschaftlich beherrschenden Parteien lediglich Rechte auf das Nettovermögen des Joint Arrangement (Bilanzierung nach der Equitymethode).
Immaterielle Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte werden zum Anschaffungswert abzüglich der betriebswirtschaftlich notwendigen Amortisation bilanziert. Die Amortisation erfolgt nach der linearen Methode.
Mit der Erteilung der Betriebskonzession für den Flughafen Zürich wurde der Flughafen Zürich AG auch ein Recht zur formellen Enteignung von lärmbelasteten Grundeigentümern gewährt. Das Recht zur formellen Enteignung wurde mit der Auflage übertragen, die damit verbundenen Kosten aus Entschädigungszahlungen zu übernehmen. Dieses Recht wird als immaterieller Vermögenswert aktiviert. Die Aktivierung erfolgt zu demjenigen Zeitpunkt, in dem aufgrund von letztinstanzlichen Gerichtsentscheiden die voraussichtlichen Gesamtkosten abschätzbar werden und damit eine zuverlässige Kostenschätzung gemäss IAS 38.21 möglich wird. Dieser Zeitpunkt kann je nach Flughafenregion unterschiedlich sein. Mit der Aktivierung als immaterieller Vermögenswert zum Barwert der zu erwartenden Kosten wird ein gleich hoher Betrag als Rückstellung passiviert. Allfällige künftige Anpassungen der einmal aktivierten und passivierten Gesamtkosten werden bilanzwirksam (Aktiven und Passiven) erfasst. Der immaterielle Vermögenswert wird über die Restlaufzeit der Betriebskonzession (bis Mai 2051) linear amortisiert.
Direkt zurechenbare externe und interne Kosten im Zusammenhang mit der Entwicklung von Computersoftware werden – wenn es sich um ein klar abgegrenztes Projekt handelt – aktiviert, sofern der daraus entstehende zukünftige Nutzen diese Kosten übersteigt. Die Nutzungsdauer beträgt drei bis fünf Jahre.
Investitionen in Flughafenbetreiberprojekte
Falls Konzessionsverträge für den Betrieb von ausländischen Flughäfen in den Anwendungsbereich von IFRIC 12 fallen, werden diese Verträge grundsätzlich nach dem «Intangible Asset Model» (IFRIC 12.17) bilanziert. Die Konzessionsgesellschaften erhalten dabei als Betreiberinnen das Recht, eine Nutzungsgebühr als Gegenleistung für die Verpflichtung zur Zahlung von Konzessionsgebühren und der Erbringung von Ausbauleistungen zu verlangen. Die sich aus den Konzessionsverträgen ergebenden Verpflichtungen zur Zahlung von fixen Konzessionsgebühren werden als finanzielle Verbindlichkeiten erfasst. Die Erstbewertung erfolgt zum Marktwert (Fair Value) der Verbindlichkeiten unter Verwendung eines risikogerechten Diskontierungszinssatzes. In gleicher Höhe werden die als Gegenleistung erhaltenen Rechte zum Betrieb der Flughäfen als immaterielle Vermögenswerte erfasst und unter den Investitionen in Flughafenbetreiberprojekte ausgewiesen. Die als Gegenleistung für die erbrachten Ausbauleistungen erhaltenen Rechte werden periodengerecht in Höhe der Herstellkosten als immaterieller Vermögenswert erfasst. Erlöse und Aufwendungen aus Ausbauleistungen werden grundsätzlich gemäss IFRIC 12.14 erfasst. Die Folgebewertung der erfassten finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode. Die Folgebewertung der aktivierten Rechte erfolgt in Höhe der Herstellkosten abzüglich kumulierter planmässiger Abschreibungen über die Laufzeit der Konzessionen. Allfällige garantierte Mindesteinnahmen seitens der Konzessionsgeber werden gemäss IFRIC 12.18 vom immateriellen Vermögenswert in Abzug gebracht und als finanzieller Vermögenswert bilanziert.
Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften
Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften, an denen die Flughafen Zürich Gruppe zwischen 20 % und 50 % hält und bei denen sie Einfluss auf die finanzielle und betriebliche Geschäftspolitik, jedoch keine Kontrolle hat, werden gemäss der Equitymethode in die Konzernrechnung einbezogen. Dabei wird per Erwerbszeitpunkt der Marktwert der anteiligen Nettoaktiven ermittelt und gemeinsam mit einem allfälligen Goodwill in der Position «Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften» bilanziert. In den nachfolgenden Berichtsperioden wird dieser Wert um den Anteil der Flughafen Zürich AG am zusätzlichen Kapital und am erwirtschafteten Ergebnis sowie um allfällige Dividenden angepasst.
Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften, an denen die Unternehmung unter 20 % hält, auf die jedoch massgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann, werden ebenfalls gemäss der Equitymethode in die Konzernrechnung einbezogen.
Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
Die Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund werden gemäss den Grundsätzen von IFRS 9 einerseits zu fortgeführten Anschaffungskosten (Obligationen) und andererseits zu Marktwerten mit erfolgswirksamer Verbuchung der Marktwertveränderungen (übrige Finanzanlagen) klassifiziert.
Derivative Finanzinstrumente
Derivative Finanzinstrumente werden ausschliesslich zur Absicherung von Zins- und Währungsrisiken verwendet und unter den sonstigen Forderungen beziehungsweise im übrigen kurzfristigen Fremdkapital zum Marktwert bilanziert. Marktwertveränderungen werden in der Erfolgsrechnung erfasst.
Warenlager
Das Warenlager umfasst vorwiegend Betriebsstoffe sowie für den Unterhalt und für Reparaturen der Sachanlagen dienendes Verbrauchsmaterial, das zu Anschaffungskosten beziehungsweise dem tieferen netto realisierbaren Wert bilanziert wird. Für die Bewertung wird die FiFo-Methode (First in – First out) angewendet.
Forderungen
Forderungen werden am Anfang zum Marktwert und danach zu fortgeführten Anschaffungskosten, die in der Regel dem Nominalwert entsprechen, abzüglich der notwendigen Einzelwertberichtigungen für gefährdete Forderungen, bewertet. Sobald ausreichende Hinweise dafür bestehen, dass eine Forderung definitiv nicht mehr eingehen wird, wird die Forderung direkt ausgebucht beziehungsweise mit dafür gebildeten Einzelwertberichtigungen verrechnet.
Für die Berechnung der erwarteten Kreditverluste bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet die Flughafen Zürich AG eine vereinfachte Methode an. Änderungen des Kreditrisikos werden nicht nachverfolgt, sondern es wird stattdessen zu jedem Abschlussstichtag eine Risikovorsorge auf Basis der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditausfälle erfasst. Neben zukunftsbezogenen Faktoren, die für die Kreditnehmer und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen spezifisch sind, werden bisherige Erfahrungen mit Kreditverlusten mitberücksichtigt.
Der erzielbare Wert von Forderungen entspricht dem Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows. Wertminderungen auf Forderungen werden rückgängig gemacht, wenn die Erhöhung des erzielbaren Werts auf ein Ereignis zurückgeführt werden kann, das in einer Periode nach Erfassung der Wertminderung eingetreten ist.
Flüssige Mittel
Die flüssigen Mittel umfassen Kassenbestände, Post- und Bankguthaben und kurzfristige Geldanlagen mit einer Fälligkeit von bis zu 90 Tagen, gerechnet ab Erwerbszeitpunkt.
Wertminderungen von Vermögenswerten
Die Buchwerte des nicht finanziellen Anlagevermögens (ohne latente Steuern) werden einmal jährlich auf ihre Werthaltigkeit beurteilt. Liegen Indikatoren einer nachhaltigen Werteinbusse vor, werden für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (cash generating unit oder CGU) und die nicht finanziellen Vermögenswerte Impairment-Tests in Übereinstimmung mit IAS 36 durchgeführt.
Eine Wertminderung liegt vor, wenn der Buchwert einer CGU oder eines nicht finanziellen Vermögenswerts ihren erzielbaren Wert (höherer Wert aus dem beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräusserungskosten und dem Nutzungswert) übersteigt.
Die Berechnung des Nutzungswerts (value in use) erfolgt dabei auf Basis der Discounted-Cashflow-Methode (DCF), wobei als Diskontsatz ein Nachsteuersatz benutzt wird, der die Risiken des entsprechenden Vermögenswerts reflektiert. Wenn ein Vermögenswert keine mehrheitlich unabhängigen Geldzuflüsse erzielt, wird der erzielbare Wert für die zahlungsmittelgenerierende Einheit bestimmt, zu der der Vermögenswert gehört.
Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Sie können rückgängig gemacht werden, wenn Anzeichen dafür bestehen, dass sich die Wertminderung reduziert hat oder nicht mehr vorhanden ist, und wenn sich die Schätzungen, die in die Berechnung des erzielbaren Werts eingeflossen sind, verändert haben.
Die Erhöhung des Buchwerts ist auf den Wert beschränkt, der sich ergeben hätte, wenn für den Vermögenswert in den Vorjahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre.
Eigenkapital
Aktienkapital
Aktien sind Bestandteil des Eigenkapitals, da sie nicht rückzahlbar sind und Dividendenausschüttungen im Ermessen des Unternehmens liegen.
Eigene Aktien
Die Anschaffungskosten (Kaufpreis und direkt zurechenbare Transaktionskosten) eigener Aktien werden mit dem Eigenkapital verrechnet.
Dividenden
Dividenden werden als Verbindlichkeit ausgewiesen, sobald sie von der Generalversammlung beschlossen wurden.
Finanzverbindlichkeiten
Finanzverbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung zum Marktwert abzüglich Transaktionskosten bilanziert. Die Differenz zwischen dem Rückzahlungsbetrag und dem Buchwert wird über die Laufzeit gemäss der Effektivzinsmethode amortisiert.
Rückstellungen
Rückstellungen werden für gegenwärtige Verpflichtungen, die Ereignisse vor dem Bilanzstichtag betreffen, gebildet, sofern der damit verbundene Abfluss von Vermögenswerten wahrscheinlich ist und zuverlässig abgeschätzt werden kann. Sofern der Effekt wesentlich ist, erfolgt die Bilanzierung zum Barwert.
Rückstellungen für Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen werden für rechtliche und faktische Verpflichtungen aufgrund des Umweltschutzgesetzes gebildet, sobald sie zuverlässig abgeschätzt werden können.
Rückstellungen für formelle Enteignungen werden gebildet für Entschädigungsleistungen, sobald die voraussichtlichen Gesamtkosten aufgrund der letztinstanzlichen Gerichtsentscheide zuverlässig abschätzbar werden (siehe immaterielle Vermögenswerte).
Leistungen an Arbeitnehmende
Für leistungsorientierte Vorsorgepläne werden die Vorsorgekosten und die Vorsorgeverpflichtung auf Basis von unterschiedlichen wirtschaftlichen und demografischen Annahmen mittels der Methode der laufenden Einmalprämie (Projected-Unit-Credit-Methode) bestimmt. Dabei werden die bis zum Bewertungsstichtag zurückgelegten Versicherungsjahre berücksichtigt. Zu den von der Flughafen Zürich Gruppe einzuschätzenden Berechnungsannahmen gehören unter anderem Erwartungen über die zukünftige Gehaltsentwicklung, die langfristige Verzinsung von Altersguthaben, die Personalfluktuation und die Lebenserwartung. Die Bewertungen werden jährlich von unabhängigen Versicherungsmathematikern durchgeführt. Die Bewertung des Planvermögens erfolgt jährlich zu Marktwerten. Das Planvermögen wird von der Vorsorgeverpflichtung abgezogen.
Die Vorsorgekosten setzen sich aus drei Komponenten zusammen:
- Dienstzeitaufwand, der in der Erfolgsrechnung im Personalaufwand erfasst wird;
- Nettozinsaufwand, der in der Erfolgsrechnung im Finanzaufwand erfasst wird, und
- Neubewertungskomponenten, die im sonstigen Gesamtergebnis erfasst werden.
Der Dienstzeitaufwand umfasst den laufenden Dienstzeitaufwand, den nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand und Gewinne und Verluste aus Planabgeltungen. Gewinne und Verluste aus Plankürzungen sind Teil des nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands. Arbeitnehmerbeiträge und Beiträge von Drittpersonen reduzieren den Dienstzeitaufwand und werden von diesem in Abzug gebracht, sofern sie sich aus den Vorsorgereglementen oder einer faktischen Verpflichtung ergeben.
Der Nettozinsaufwand entspricht dem Betrag, der sich ergibt, wenn man den Diskontsatz mit der Nettovorsorgeverpflichtung (beziehungsweise dem Nettovorsorgevermögenswert) zu Beginn des Geschäftsjahrs multipliziert, unter Berücksichtigung der sich im Geschäftsjahr durch Beiträge und Rentenzahlungen ergebenden Änderungen. Dabei werden unterjährige Kapitalflüsse und Veränderungen pro rata berücksichtigt.
Neubewertungskomponenten umfassen versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Entwicklung des Barwerts der Vorsorgeverpflichtungen, die sich aufgrund von Annahmeänderungen und Erfahrungsabweichungen ergeben, sowie den Vermögensertrag abzüglich der Beträge, die im Nettozinsaufwand enthalten sind, und Veränderungen der nicht erfassten Vermögenswerte abzüglich der Effekte, die im Nettozinsaufwand enthalten sind. Neubewertungskomponenten werden im sonstigen Gesamtergebnis erfasst und können nicht rezykliert werden.
Der in der Konzernrechnung erfasste Betrag entspricht der Über- oder Unterdeckung der leistungsorientierten Vorsorgepläne (Nettovorsorgeverpflichtung beziehungsweise -vermögenswert). Der erfasste Vermögenswert aus einer allfälligen Überdeckung wird jedoch auf den Barwert des wirtschaftlichen Nutzens der Gruppe aus künftigen Beitragsreduktionen beschränkt.
Arbeitgeberbeiträge an beitragsorientierte Vorsorgepläne werden im Zeitpunkt, wo der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin den Anspruch darauf erwirbt, direkt in der Erfolgsrechnung als Personalaufwand erfasst. Werden die Leistungen eines Plans verändert oder wird ein Plan gekürzt, wird die entsprechende Veränderung der Leistung, die die nachzuverrechnende Dienstzeit betrifft, oder der Gewinn beziehungsweise der Verlust bei der Kürzung, unmittelbar in der Erfolgsrechnung erfasst.
Für andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmende wird der Barwert der Verpflichtung am Bilanzstichtag erfasst. Veränderungen des Barwerts werden direkt in der Erfolgsrechnung als Personalaufwand verbucht.
Aktienbasierte Vergütung
Das jährliche Bonusprogramm der Flughafen Zürich AG sieht vor, dass ein Drittel des zugesprochenen Bonus an die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie an berechtigte Mitglieder des Kaders in Aktien vergütet wird. Die aktienbasierte Vergütung wird als Aufwand erfasst und das Eigenkapital entsprechend erhöht.
Ertragssteuern
Die Ertragssteuern beinhalten sowohl laufende als auch latente Ertragssteuern. Sie werden erfolgswirksam erfasst mit Ausnahme von Ertragssteuern auf im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfassten Transaktionen. In diesen Fällen werden die Ertragssteuern ebenfalls im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital verbucht.
Die laufenden Ertragssteuern umfassen die erwarteten geschuldeten Steuern auf dem steuerlich massgeblichen Ergebnis, berechnet mit den am Bilanzstichtag geltenden beziehungsweise angekündigten Steuersätzen.
Latente Steuern werden gemäss der Balance-Sheet-Liability-Methode auf temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen in der Steuerbilanz und der Konzernbilanz abgegrenzt. In folgenden Fällen werden keine latenten Steuern auf temporären Differenzen erfasst: erstmalig erfasster Goodwill, Ersterfassung von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit einer Transaktion, die weder das Konzernergebnis noch das steuerliche Ergebnis beeinflusst, und Beteiligungen an Tochtergesellschaften, falls es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zukunft nicht aufhebt. Die Bemessung der latenten Steuern berücksichtigt den erwarteten Zeitpunkt und die erwartete Art und Weise der Realisation beziehungsweise der Tilgung der betroffenen Aktiven und Verbindlichkeiten. Dabei werden die Steuersätze herangezogen, die zum Bilanzstichtag gelten beziehungsweise in Kraft treten werden.
Aktive latente Steuern werden nur so weit berücksichtigt, als es wahrscheinlich ist, dass die temporären Differenzen mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden können.
Segmentberichterstattung
Der Bericht über die operativen Segmente wird in Übereinstimmung mit IFRS 8 entsprechend der internen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger (Chief Operating Decision Maker) der Unternehmung erstattet. Als Hauptentscheidungsträger der Flughafen Zürich Gruppe, der für die wesentlichen Entscheidungen betreffend die Allokation der Ressourcen und die Beurteilung der Leistung der operativen Segmente verantwortlich ist, wurde der Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG identifiziert.
II Ermessensentscheide in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen sowie wesentliche Annahmen und Schätzungsunsicherheiten
Bilanzierung der Kosten im Zusammenhang mit der Lärmthematik
Die bilanzielle Behandlung der Lärmthematik im Bereich der formellen Enteignungen ist aufgrund der Vielzahl rechtlich relevanter Grundlagen sowie der unsicheren beziehungsweise teilweise noch offenen Rechtsprechung und der politischen Diskussionen komplex und erfordert insbesondere im Bereich der formellen Enteignungen wesentliche Annahmen und Einschätzungen in Bezug auf die Aktivierungsfähigkeit entsprechender Kosten sowie die Pflicht zur Bildung entsprechender Rückstellungen.
Bei der Flughafen Zürich AG sind rund 20ʼ000 Lärmentschädigungsbegehren eingegangen, wovon Ende 2021 noch rund 5600 offen waren. Davon sind etwas über 600 Fälle bei der Eidgenössischen Schätzungskommission pendent.
Die durch das Bundesgericht im ersten Halbjahr 2008 entschiedenen Grundsatzfragen hinsichtlich formeller Enteignungen ermöglichten es der Flughafen Zürich AG erstmals – mit allen nach wie vor verbleibenden Unsicherheiten in der Schätzgenauigkeit – eine Schätzung der Gesamtkosten für formelle Enteignungsentschädigungen vorzunehmen. Mit weiteren Urteilen setzte das Bundesgericht im Jahr 2010 den Stichtag für die Vorhersehbarkeit der Ostanflüge definitiv auf den 1. Januar 1961 fest und entschied im Jahr 2011 abschliessend über die anzuwendende Berechnungsmethode für Minderwerte bei Ertragsliegenschaften. Im Jahr 2016 fällte das Bundesgericht zwei Entscheide in Pilotverfahren betreffend Entschädigungsforderungen aufgrund von Ost- und Südanflügen und im Jahr 2018 zwei Entscheide in Pilotverfahren betreffend genossenschaftliches Eigentum. Im November 2019 fällte das Bundesgericht einen Entscheid in Pilotverfahren betreffend die Verjährung von Entschädigungsforderungen in Oberglatt. Gestützt auf diese Bundesgerichtsentscheide und weitere entschiedene Grundsatzfragen nahm die Gesellschaft jeweils auf diesen Zeitpunkt eine Neueinschätzung der Kosten für formelle Enteignungen vor, was jeweils zur Anpassung der Rückstellung für formelle Enteignungen und gleichzeitig des immateriellen Vermögenswerts aus Recht zur formellen Enteignung führte.
Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für formelle Enteignungen unverändert CHF 330.0 Mio., wovon CHF 85.6 Mio. bis zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 244.4 Mio. sind per 31. Dezember 2021 zurückgestellt (siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz).
Je nach weiterer Rechtsprechung – unter anderem hinsichtlich Südanflugsbereich am Flughafen Zürich – können die Lärmverbindlichkeiten in Zukunft noch wesentliche Anpassungen erfahren, die zu gegebener Zeit ebenfalls zu einer bilanzwirksamen Anpassung der aktivierten und der passivierten Lärmkosten führen würden. Eine definitive Einschätzung der aktivierungspflichtigen Gesamtkosten, der sich daraus ergebenden Amortisationen sowie des entsprechenden Rückstellungsbedarfs ist derzeit noch nicht möglich.
Im Bereich der Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen verpflichtete das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die Flughafen Zürich AG im Zusammenhang mit dem Gesuch zum Betriebsreglement 2014, ein erweitertes Schallschutzprogramm einzureichen. Gestützt auf das eingereichte Schallschutzprogramm verabschiedete der Verwaltungsrat im Juni 2015 zusätzlich zu den bisher geschätzten Kosten von CHF 240.0 Mio. für den Lärm- und Anwohnerschutz weitere Massnahmen in der Höhe von CHF 100.0 Mio. Die Gesellschaft ist zudem verpflichtet, im Gebiet, wo sie Erleichterungen von Überschreitungen der Lärmgrenzwerte (Immissionsgrenzwert) beansprucht, Schallschutzmassnahmen umzusetzen. In diesem Zusammenhang leitete das BAZL ein Verfahren zur Nachtlärmsanierung ein. Dabei wurde das Gebiet mit Erleichterungen gemäss dem Sachplan Infrastruktur Luftfahrt, den der Bundesrat im August 2017 festgesetzt hat, erweitert. In diesem Zusammenhang stellte die Flughafen Zürich AG Mitte 2018 zusätzlich zu den bisher geschätzten Kosten für den Lärm- und Anwohnerschutz weitere Kosten in der Höhe von CHF 60.0 Mio. zurück.
Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen unverändert CHF 400.0 Mio., wovon CHF 289.3 Mio. bis zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 110.7 Mio. sind per 31. Dezember 2021 zurückgestellt (siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz).
Wertminderungen von Vermögenswerten nach IAS 36
Die durch die Coronakrise verursachte, teilweise fast vollständige Einstellung des Flugverkehrs und die damit zusammenhängenden verminderten kommerziellen Aktivitäten haben zu einer geringeren Nachfrage an Flughäfen auf der ganzen Welt geführt und sich auch auf die Flughafen Zürich Gruppe ausgewirkt. Da diese Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert von Vermögenswerten beeinträchtigt sein könnte, führte die Gesellschaft für ihre zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (cash generating unit oder CGU) und ihre nicht finanziellen Vermögenswerte einen Impairment-Test in Übereinstimmung mit IAS 36 durch.
Eine Wertminderung liegt vor, wenn der Buchwert einer CGU oder eines nicht-finanziellen Vermögenswerts ihren erzielbaren Betrag (höherer Wert aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräusserungskosten und dem Nutzungswert) übersteigt.
Die Berechnung des Nutzungswerts (value in use) erfolgt dabei auf Basis der Discounted-Cashflow-Methode (DCF). Die Cashflows werden dabei für die CGU Standort Flughafen Zürich aus der genehmigten Langfristplanung bis 2031 und bei den Investitionen in Flughafenbetreiberprojekte aus der Planung über die jeweiligen Restlaufzeiten (5 bis 28 Jahre) der Konzessionsverträge abgeleitet. Diese Planungen und Prognosen basieren auf Erfahrungen aus der Vergangenheit sowie auf der erwarteten Marktentwicklung und berücksichtigen die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie. Die wesentlichen Annahmen, die zur Bestimmung des erzielbaren Betrags für die verschiedenen CGUs und die nicht finanziellen Vermögenswerte herangezogen wurden, werden nachfolgend offengelegt und weiter erläutert:
Standort Flughafen Zürich
Der erzielbare Betrag für die CGU Standort Flughafen Zürich per 31. Dezember 2021 wurde auf Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt, die aus der genehmigten Langfristplanung bis 2031 abgeleitet wurden. Der auf die Cashflow-Prognosen angewandte Nachsteuer-Diskontierungssatz (WACC) beträgt 5.5 % (Vorjahr: 5.5 %) und die Cashflows über den Prognosezeitraum hinaus wurden mit einer realen Wachstumsrate von 0.5 % (Vorjahr: 0.5 %) extrapoliert.
Investitionen in Flughafenbetreiberprojekte
Der erzielbare Betrag für die Investitionen in Flughafenbetreiberprojekte zum 31. Dezember 2021 wurde auf Basis von Nutzungswertberechnungen unter Verwendung von Cashflow-Prognosen aus den Finanzplänen für die Restlaufzeiten der vertraglich vereinbarten Konzessionen (5 bis 28 Jahre) ermittelt. Der auf die Cashflow-Prognosen angewandte länderspezifische WACC liegt zwischen 9.0 % und 10.3 % (Vorjahr: 7.9 % und 10.3 %).
Ergebnis
Die Überprüfung der Werthaltigkeit der CGUs und der nicht finanziellen Vermögenswerte führte per 31. Dezember 2021 zu keinem Wertberichtigungsbedarf für die betroffenen Vermögenswerte.
III Erläuterungen zur Konzernrechnung
1 Segmentberichterstattung
Die Segmentberichterstattung stellt sich für das Geschäftsjahr 2021 wie folgt dar:
(CHF in Mio.)
Regulierter Geschäftsbereich
Lärm
Nicht regulierter Geschäftsbereich
International 1)
Eliminationen
Konsolidiert
2021
Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)
240.4
0.0
109.0
55.4
0.0
404.8
Andere Erträge (nicht IFRS 15)
0.2
0.0
275.0
0.0
0.0
275.2
Total Erträge mit Dritten
240.6
0.0
384.0
55.4
0.0
680.0
Intersegmentäre Erträge
22.8
0.0
66.8
0.0
–89.6
0.0
Total Erträge
263.4
0.0
450.8
55.4
–89.6
680.0
Personalkosten
–61.2
–1.7
–97.9
–10.5
0.0
–171.3
Übrige Betriebskosten
–128.6
–0.9
–52.7
–27.3
0.0
–209.5
Intersegmentäre Betriebskosten
–70.2
–0.8
–18.6
0.0
89.6
0.0
Segmentergebnis (EBITDA)
3.5
–3.3
281.5
17.6
0.0
299.2
Abschreibungen und Amortisationen
–144.7
–3.6
–124.2
–7.6
0.0
–280.2
Segmentergebnis (EBIT)
–141.2
–6.9
157.3
9.9
0.0
19.1
Finanzergebnis
–29.1
Anteil am Ergebnis von assoz. Gesellschaften
–3.7
Ertragssteuern
3.6
Konzernergebnis
–10.1
Investiertes Kapital per 31. Dezember 2021
1’869.6
110.3
1’937.2
384.9
4’302.0
Nicht verzinsliches langfristiges Fremdkapital 2)
449.5
Nicht verzinsliches kurzfristiges Fremdkapital 3)
211.7
Total Aktiven per 31. Dezember 2021
4’963.2
ROIC (in %)
–6.1
–4.9
6.6
2.2
0.4
Investitionen
84.2
0.0
97.3
38.1
219.6
Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
1) Aufgrund der Veränderungen in den Verantwortungsbereichen in der Geschäftsleitung wird das Segment «International» ab dem Geschäftsjahr 2021 neu getrennt vom Segment «Nicht regulierter Geschäftsbereich» dargestellt. Die Vorjahreszahlen wurden zu Vergleichszwecken entsprechend angepasst.
2) Das nicht verzinsliche langfristige Fremdkapital beinhaltet die langfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die Verbindlichkeiten für latente Steuern und die Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmende.
3) Das nicht verzinsliche kurzfristige Fremdkapital beinhaltet die kurzfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die laufenden Steuerverpflichtungen, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die Position «Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen».
(CHF in Mio.)
Flugverkehr
PRM
Nutzungsentgelte
Luftsicherheit 5)
Zugangsentgelte 5)
Eliminationen
Total regulierter Geschäftsbereich
2021
Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)
149.4
4.6
31.4
54.4
0.6
0.0
240.4
Andere Erträge (nicht IFRS 15)
0.2
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.2
Total Erträge mit Dritten
149.6
4.6
31.4
54.4
0.6
0.0
240.6
Intersegmentäre Erträge
21.3
0.0
4.6
9.0
2.5
–14.6
22.8
Total Erträge
170.9
4.6
36.1
63.4
3.1
–14.6
263.4
Personalkosten
–51.7
0.0
–6.7
–2.1
–0.7
0.0
–61.2
Übrige Betriebskosten
–35.3
–7.1
–4.0
–40.2
–42.0
0.0
–128.6
Intersegmentäre Betriebskosten
–50.8
–0.8
–12.7
–8.4
–12.0
14.6
–70.2
EBITDA
33.0
–3.2
12.7
12.6
–51.7
0.0
3.5
Abschreibungen und Amortisationen
–105.4
–0.2
–29.1
–6.8
–3.3
0.0
–144.7
EBIT
–72.4
–3.4
–16.4
5.8
–54.9
0.0
–141.2
Investiertes Kapital per 31. Dezember 2021
1’315.2
7.9
407.0
116.2
23.3
1’869.6
ROIC (in %)
–4.4
-36.8
–3.4
4.1
–195.0
–6.1
Betriebsnotwendiges Vermögen nach FGV 4)
1’210.3
3.4
387.1
67.9
20.3
1’689.0
ROIC (in %) nach FGV
–4.6
–87.7
–3.5
7.0
–206.9
–6.6
4) Die Verordnung über die Flughafengebühren (FGV) definiert das betriebsnotwendige Vermögen, dessen angemessene Verzinsung Grundlage der Gebührenhöhe ist, als Summe der «Anschaffungs- beziehungsweise Herstellrestwerte der bestehenden Anlagen sowie des betriebsnotwendigen Nettoumlaufvermögens». Aus dieser Definition ergeben sich daher kleinere Abweichungen gegenüber dem ausgewiesenen investierten Kapital.
5) Gemäss der Verordnung über die Flughafengebühren kann die Unterdeckung im Segment «Zugangsentgelte» dem Segment «Luftsicherheit» belastet werden. Unter Anrechnung der Unterdeckung beträgt der ROIC nach FGV für das Segment «Luftsicherheit» 7.0 %.
Die Segmentberichterstattung stellt sich für das Vorjahr 2020 wie folgt dar:
(CHF in Mio.)
Regulierter Geschäftsbereich
Lärm
Nicht regulierter Geschäftsbereich
International 1)
Eliminationen
Konsolidiert
2020
Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)
216.0
5.5
93.0
63.4
0.0
377.9
Andere Erträge (nicht IFRS 15)
0.2
0.0
245.9
0.0
0.0
246.1
Total Erträge mit Dritten
216.2
5.5
338.9
63.4
0.0
624.0
Intersegmentäre Erträge
23.5
0.0
71.7
0.0
–95.2
0.0
Total Erträge
239.7
5.5
410.6
63.4
–95.2
624.0
Personalkosten
–62.5
–1.6
–103.1
–12.1
0.0
–179.3
Übrige Betriebskosten
–145.5
–1.4
–56.9
–44.8
0.0
–248.7
Intersegmentäre Betriebskosten
–69.6
–0.8
–24.8
0.0
95.2
0.0
Segmentergebnis (EBITDA)
–37.9
1.7
225.8
6.4
0.0
196.0
Abschreibungen und Amortisationen
–138.0
–3.6
–102.9
–8.0
0.0
–252.6
Segmentergebnis (EBIT)
–176.0
–1.9
122.9
–1.6
0.0
–56.6
Finanzergebnis
–24.8
Anteil am Ergebnis von assoz. Gesellschaften
–3.1
Ertragssteuern
15.4
Konzernergebnis
–69.1
Investiertes Kapital per 31. Dezember 2020
1’891.7
115.8
1’937.6
343.2
4’288.2
Nicht verzinsliches langfristiges Fremdkapital 2)
560.2
Nicht verzinsliches kurzfristiges Fremdkapital 3)
223.6
Total Aktiven per 31. Dezember 2020
5’072.0
ROIC (in %)
–7.9
–1.3
5.5
–0.3
–1.1
Investitionen
128.8
0.1
254.3
30.2
413.5
Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften
0.0
0.0
0.0
3.7
3.7
1) Aufgrund der Veränderungen in den Verantwortungsbereichen in der Geschäftsleitung wird das Segment «International» ab dem Geschäftsjahr 2021 neu getrennt vom Segment «Nicht regulierter Geschäftsbereich» dargestellt. Die Vorjahreszahlen wurden zu Vergleichszwecken entsprechend angepasst.
2) Das nicht verzinsliche langfristige Fremdkapital beinhaltet die langfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die Verbindlichkeiten für latente Steuern und die Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmende.
3) Das nicht verzinsliche kurzfristige Fremdkapital beinhaltet die kurzfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die laufenden Steuerverpflichtungen, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die Position «Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen».
(CHF in Mio.)
Flugverkehr
PRM
Nutzungsentgelte
Luftsicherheit 5)
Zugangsentgelte 5)
Eliminationen
Total regulierter Geschäftsbereich
2020
Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)
136.0
4.1
27.6
47.6
0.7
0.0
216.0
Andere Erträge (nicht IFRS 15)
0.2
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.2
Total Erträge mit Dritten
136.2
4.1
27.6
47.6
0.7
0.0
216.2
Intersegmentäre Erträge
22.1
0.0
2.7
11.3
2.3
–14.9
23.5
Total Erträge
158.3
4.1
30.3
58.9
3.0
–14.9
239.7
Personalkosten
–53.0
0.0
–6.9
–1.9
–0.7
0.0
–62.5
Übrige Betriebskosten
–43.6
–6.4
–4.5
–46.6
–44.4
0.0
–145.5
Intersegmentäre Betriebskosten
–51.1
–0.8
–11.6
–6.9
–14.1
14.9
–69.6
EBITDA
10.6
–3.1
7.3
3.4
–56.2
0.0
–37.9
Abschreibungen und Amortisationen
–103.2
–0.2
–24.6
–6.9
–3.2
0.0
–138.0
EBIT
–92.6
–3.3
–17.3
–3.5
–59.3
0.0
–176.0
Investiertes Kapital per 31. Dezember 2020
1’366.7
7.1
380.0
115.5
22.3
1’891.7
ROIC (in %)
–5.6
-66.7
–3.9
–3.5
–178.2
–7.9
Betriebsnotwendiges Vermögen nach FGV 4)
1’268.9
2.9
361.7
67.9
22.7
1’724.1
ROIC (in %) nach FGV
–5.7
–102.2
–4.0
–4.2
–180.8
–8.1
4) Die Verordnung über die Flughafengebühren (FGV) definiert das betriebsnotwendige Vermögen, dessen angemessene Verzinsung Grundlage der Gebührenhöhe ist, als Summe der «Anschaffungs- beziehungsweise Herstellrestwerte der bestehenden Anlagen sowie des betriebsnotwendigen Nettoumlaufvermögens». Aus dieser Definition ergeben sich daher kleinere Abweichungen gegenüber dem ausgewiesenen investierten Kapital.
5) Gemäss der Verordnung über die Flughafengebühren kann die Unterdeckung im Segment «Zugangsentgelte» dem Segment «Luftsicherheit» belastet werden. Unter Anrechnung der Unterdeckung beträgt der ROIC nach FGV für das Segment «Luftsicherheit» –54.6 %.
Die interne Berichterstattung über die Segmente an den Hauptentscheidungsträger erfolgt in Übereinstimmung mit der Verordnung über die Flughafengebühren (FGV), namentlich im Bereich der von der Verordnung betroffenen regulierten Gebühren und Entgelte. Für den regulierten Geschäftsbereich werden die folgenden Segmente ausgewiesen und dem Hauptentscheidungsträger als Grundlage für seine wesentlichen Beurteilungen und Entscheidungen vorgelegt:
- Segment «Flugverkehr»
- Segment «PRM»
- Segment «Nutzungsentgelte»
- Segment «Luftsicherheit»
- Segment «Zugangsentgelte»
Die in den Tabellen der Segmentberichterstattung ausgewiesene Spalte «Regulierter Geschäftsbereich» stellt kein eigenes Segment nach IFRS 8 dar, sondern fasst aus Darstellungsgründen lediglich die berichtpflichtigen Segmente zusammen, in denen die Gebühren und Entgelte durch die FGV reguliert sind (Ausnahme Segment «Lärm»).
Da gemäss aktuellem Wissenstand der Airport Zurich Noise Fund (AZNF) ausreichend alimentiert ist, um die bekannten Kosten für Lärm- und Anwohnerschutz sowie formelle Enteignungen zu decken, werden ab dem 1. Januar 2021 die Erträge aus Flugzeuglärmgebühren neu dem Segment «Flugverkehr» zugeordnet.
Die Flughafen Zürich Gruppe verfügt damit insgesamt über die folgenden berichtspflichtigen Segmente:
→ Flugverkehr
Das Segment «Flugverkehr» beinhaltet die originär flugbetriebsrelevanten Infrastrukturen und Dienstleistungen. Dazu gehören sämtliche den Fluggesellschaften und Passagieren zur Verfügung gestellten Kerndienstleistungen eines Flughafens, die die Flughafen Zürich AG in der Funktion der Flughafenbetreiberin anbietet. Dies sind unter anderem das Pistensystem, ein Grossteil der Vorfeldflächen mit Apron Control, die Passagierflächen in den Terminals, der Frachtbetrieb, die Passagierbetreuung und die Passagierservices sowie die Safety. Die wesentlichen Erträge des Segments «Flugverkehr» sind Passagier- und Landegebühren. Die externen Erträge in diesem Bereich sind bestimmt durch die Passagierentwicklung, die Anzahl der Flugbewegungen und die Entwicklung des Startgewichts der Flugzeuge. Ab dem 1. Januar 2021 werden neu auch die Flugzeuglärmgebühren diesem Segment zugeordnet.
→ PRM
Im Segment «PRM» (People with Reduced Mobility) werden die Infrastrukturen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Verordnung betreffend Betreuung von Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität zusammengefasst. Die Erträge beinhalten ausschliesslich die PRM-Gebühr.
→ Nutzungsentgelte
Das Segment «Nutzungsentgelt» enthält die sogenannt zentralen Infrastrukturen. Insbesondere sind dies Check-in-Flächen und -Einrichtungen, Gepäcksortier- und Gepäckförderanlage, Flugzeugenergieversorgungsanlage, Handlingabstellflächen und die zugehörigen Dienstleistungen und Entgelte.
→ Luftsicherheit
Zum Segment «Luftsicherheit» gehören die Einrichtungen und Dienste, die unter der Verantwortung der Flughafen Zürich AG für die Luftsicherheit (Massnahmen zur Passagier- und Flugzeugsicherheit) bereitgestellt werden müssen. Dazu gehören alle Anlagen sowie deren Betrieb und Unterhalt zur Verhütung von Angriffen auf die Sicherheit der gewerbsmässigen Zivilluftfahrt, insbesondere die Anlagen zur Kontrolle von Passagieren, Handgepäck, registriertem Gepäck und Fracht. Die Erträge zur Deckung der Kosten des Segments «Luftsicherheit» bilden insbesondere die pro Passagier erhobenen Sicherheitsgebühren.
→ Zugangsentgelte
Das Segment «Zugangsentgelte» enthält die Einrichtungen und Dienste im Bereich Luftsicherheit, die für den Zugang zur Luftseite für alle anderen Personen als Passagiere bereitgestellt werden müssen. Dazu gehören alle relevanten Anlagen sowie deren Betrieb und Unterhalt. Ferner sind auch flughafenpolizeiliche Aufgaben wie Überwachungspatrouillen und weitere sicherheitsrelevante Aufgaben enthalten. Die Erträge im Segment «Zugangsentgelte» stammen im Wesentlichen aus den Entgelten für das Ausstellen von Flughafenausweisen.
→ Lärm
Da gemäss aktuellem Wissenstand der Airport Zurich Noise Fund (AZNF) ausreichend alimentiert ist, um die bekannten Kosten für Lärm- und Anwohnerschutz sowie formelle Enteignungen zu decken, werden ab dem 1. Januar 2021 die Erträge aus Flugzeuglärmgebühren neu dem Segment «Flugverkehr» zugeordnet. Die entsprechenden Aufwendungen werden unverändert im Segment «Lärm» separat ausgewiesen. In den Erläuterungen zur Konzernrechnung (siehe Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund) wird eine liquiditätsbezogene Fondsrechnung der gesamten Fluglärmthematik dargestellt. Diese Rechnung zeigt per Bilanzstichtag die kumulierte liquiditätsmässige Über- oder Unterdeckung aus den verursachergerecht erhobenen Lärmgebühren abzüglich der liquiditätswirksamen Ausgaben für formelle Enteignungen, Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen und Betriebskosten.
→ Nicht regulierter Geschäftsbereich
Das Segment «Nicht regulierter Geschäftsbereich» beinhaltet sämtliche Aktivitäten im Hinblick auf die Entwicklung, die Vermarktung und den Betrieb der kommerziellen Infrastruktur am Flughafen Zürich. Das sind sämtliche Retail- und Gastronomie-Aktivitäten des Flughafens, die Erträge aus Mieteinnahmen und Nebenkosten (unter anderem Energie), die Parkingerträge sowie eine breite Palette von durch die Flughafen Zürich AG angebotenen kommerziellen Dienstleistungen.
→ International
Das Segment «International» umfasst die Erträge und Aufwendungen der Tochtergesellschaften und Beteiligungen des internationalen Geschäfts der Flughafen Zürich Gruppe. Dazu gehören die Erträge und Aufwendungen der konsolidierten Konzessionsgesellschaften in Indien, Brasilien und Chile aus dem Betrieb der entsprechenden Flughafeninfrastrukturen sowie die Erträge aus Beratungsdienstleistungen. Zudem sind in diesem Segment die Erträge und Aufwendungen aus Bauvorhaben im Rahmen von Konzessionsvereinbarungen enthalten, welche gemäss IFRIC 12 abgebildet werden.
Grundsätze der Segmentberichterstattung
In der internen Berichterstattung wurde die Systematik der Zuordnung jedes Profit-Centers zu einem Segment gewählt. Falls interne Lieferungen und Leistungen gegenüber einem anderen Segment erbracht werden, werden diese Leistungen als intersegmentäre Erträge oder Aufwandsminderungen verrechnet. Beispielsweise wird das Profit-Center «Nebenkosten» dem nicht regulierten Geschäftsbereich zugeordnet und die anteiligen Kosten werden danach verursachergerecht den Segmenten des regulierten Geschäftsbereichs verrechnet. Ebenso sind die Supportbereiche dem nicht regulierten Geschäftsbereich zugeordnet und werden entsprechend weiterverrechnet.
Die Zuordnung des investierten Kapitals zu den einzelnen operativen Segmenten erfolgt einerseits mittels Zuweisung der einzelnen Anlagen in der Anlagebuchhaltung, andererseits über die anteilige Zuweisung der verbleibenden Vermögenswerte (Hochbauten, Tiefbauten und Nettoumlaufvermögen) zu den jeweiligen Segmenten. Die Projekte in Arbeit werden bis zur Abrechnung demjenigen Segment zugeordnet, in dem der grösste wertmässige Anteil liegt. Nach der Abrechnung der Projekte auf die einzelnen Anlagekategorien erfolgt die definitive Segmentzuordnung.
Zur Bildung der vorstehenden berichtspflichtigen Segmente wurden keine Geschäftssegmente zusammengefasst.
Zusatzangaben gemäss Verordnung über die Flughafengebühren (FGV)
Gemäss Art. 34 FGV sind 30 % des ökonomischen Mehrwerts im nicht flugbetriebsrelevanten Bereich auf der Luftseite des Flughafens Zürich sowie im Bereich des Strassenfahrzeugparkings als Transferzahlung zur Finanzierung der Kosten des Segments «Flugverkehr» zu verwenden. Entsprechend dieser Regelung wurden im Geschäftsjahr 2021 CHF 1.3 Mio. (Vorjahr: CHF 0.0 Mio.) dem Segment «Flugverkehr» zugeschrieben und in der ausgewiesenen Rendite auf dem betriebsnotwendigen Vermögen berücksichtigt. Weiter kann gemäss Art. 45 FGV die Unterdeckung im Segment «Zugangsentgelte» dem Segment «Luftsicherheit» belastet werden.
Die Erträge aus den Sicherheitsgebühren werden vollumfänglich dem Segment «Sicherheit» zugeordnet, diejenigen aus den PRM-Gebühren dem Segment «PRM». Alle anderen Flugbetriebsgebühren (mit Ausnahme der Flugzeuglärmgebühren bis Ende 2020) werden dem Segment «Flugverkehr» zugeordnet. Eine Aufteilung der Erträge auf die einzelnen Gebührenarten ist unter Ziffer 2, Erträge, ersichtlich.
Weitere Angaben
Die Flughafen Zürich Gruppe erbringt hauptsächlich Dienstleistungen in der Schweiz. Im Geschäftsjahr 2021 wurden insgesamt CHF 5.4 Mio. (Vorjahr: CHF 4.8 Mio.) an Beratungsleistungen im Ausland erbracht – namentlich in Brasilien und Chile.
Mit der Lufthansa-Gruppe erzielte die Gesellschaft in den berichtspflichtigen Segmenten im abgelaufenen Berichtsjahr einen Umsatz von CHF 177.2 Mio. (Vorjahr: CHF 145.7 Mio.).
2 Erträge
(CHF in Mio.)
2021
2020
Passagiergebühren
77.9
68.7
Sicherheitsgebühren
53.5
47.2
PRM-Gebühren
4.6
4.1
Passagierbezogene Flugbetriebsgebühren
136.0
120.0
Landegebühren
35.2
32.7
Flugzeuglärmgebühren
6.5
5.5
Emissionsgebühren
1.8
1.6
Parkgebühren
18.9
24.4
Frachterträge
6.8
6.3
Andere Flugbetriebsgebühren
69.2
70.5
Total Flugbetriebsgebühren
205.2
190.5
Gepäcksortier- und Gepäckförderanlage
18.9
14.7
Deicing
5.1
5.0
Check-in
2.3
2.3
Flugzeugenergieversorgungsanlage
2.8
2.1
Übrige Entgelte
3.2
4.2
Total Aviation-Entgelte
32.3
28.3
Rückerstattung Sicherheitskosten
0.8
0.4
Restliche Erträge
2.3
2.5
Total übrige Aviation-Erträge
3.1
3.0
Total Aviation-Erträge
240.6
221.7
Retail, Tax & Duty Free
107.4
89.7
Food & Beverage
13.3
14.6
Werbeflächen und Promotion
16.2
13.1
Parkingerträge
51.4
40.8
Übrige Kommerzerträge
10.9
11.6
Total Kommerz- und Parkingerträge
199.2
169.8
Mieterträge und Pachtzinsen
123.6
113.5
Energie- und Nebenkostenverrechnung
23.5
20.5
Reinigung
2.3
2.3
Dienstleistungserträge aus Liegenschaften
3.6
4.5
Total Erträge aus Liegenschaftenbewirtschaftung
153.0
140.9
Kommunikationsdienstleistungen
14.1
14.5
Übrige Dienstleistungen und Diverses
13.5
9.9
Catering
0.6
0.5
Treibstoffgebühren
3.6
3.2
Total Erträge aus Dienstleistungen
31.8
28.2
Consultingerträge
5.4
4.8
Übrige Erträge aus internationalem Geschäft
39.3
31.2
Erträge aus Bauvorhaben im Rahmen von Konzessionsvereinbarungen
10.7
27.4
Total Erträge aus dem internationalen Geschäft
55.4
63.4
Total Non-Aviation-Erträge
439.4
402.3
Total Erträge
680.0
624.0
Bei den Kommerzpartnern haben sich die Umsätze insbesondere in den Bereichen Retail, Tax & Duty Free und Food & Beverage aufgrund der Coronakrise wesentlich reduziert. Für von den behördlich verfügten Schliessungen betroffene Mieter ist gemäss rechtlicher Einschätzung die vereinbarte minimale Jahresmiete nicht geschuldet. Entsprechend hat die Flughafen Zürich Gruppe minimale Mieterträge in der Höhe von CHF 4.7 Mio. für die Zeit der behördlich verfügten Schliessungen im Geschäftsjahr 2021 analog dem Vorgehen im Vorjahr (CHF 18.9 Mio.) wiederum nicht erfasst.
Für die Phase nach den behördlich verfügten Schliessungen wurden zudem im Berichtsjahr weitere Mietkonzessionen mit betroffenen Kommerzpartnern besprochen und Lösungen vereinbart. Die in diesem Zusammenhang für das Geschäftsjahr 2021 gewährten Mietkonzessionen (Mietzinserlasse sowie vertragliche Änderungen wie Staffelmieten oder Verlängerungen von Laufzeiten) in der Höhe von CHF 40.9 Mio. (Vorjahr: CHF 32.6 Mio.) wurden gemäss IFRS 16 aktiviert und werden linear über die Laufzeit der entsprechenden Verträge abgeschrieben. Insgesamt betrugen die Abschreibungen für das Betriebsjahr CHF 11.6 Mio. (Vorjahr: CHF 6.3 Mio.).
Darstellung der Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15):
(CHF in Mio.)
2021
2020
Flugbetriebsgebühren
205.2
190.5
Aviation-Entgelte
32.3
28.3
Übrige Aviation-Erträge
2.9
2.7
Total Aviation-Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)
240.4
221.5
Aviation-Erträge (nicht IFRS 15)
0.2
0.2
Total Aviation-Erträge
240.6
221.7
Kommerz- und Parkingerträge
49.5
38.8
Erträge aus Liegenschaftenbewirtschaftung
28.7
27.0
Erträge aus Dienstleistungen
30.8
27.2
Erträge aus dem internationalen Geschäft
55.4
63.4
Total Non-Aviation-Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)
164.4
156.4
Non-Aviation-Erträge (nicht IFRS 15)
275.0
245.9
Total Non-Aviation-Erträge
439.4
402.3
Total Erträge
680.0
624.0
3 Personalaufwand
(CHF in Mio.)
2021
2020
Löhne und Gehälter
125.2
125.0
Personalvorsorgekosten für leistungsorientierte Pläne 1)
23.6
27.4
Sozialversicherungsbeiträge
14.1
14.8
Übriger Personalaufwand und andere Leistungen an Arbeitnehmende
8.4
12.1
Total Personalaufwand
171.3
179.3
Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Mitarbeitenden (Vollzeitstellen) 2)
1’708
1’785
Personalbestand per Bilanzstichtag (Vollzeitstellen) 2)
1’694
1’722
Durchschnittliche Personalkosten pro Vollzeitstelle per 31. Dezember (in CHF)
101’092
104’133
1) Siehe Ziffer 22, Leistungen an Arbeitnehmende.
2) Ohne Lernende, Praktikanten und Trainees
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Kurzarbeitsentschädigungen in der Höhe von CHF 29.5 Mio. (Vorjahr: CHF 34.0 Mio.) mit dem Personalaufwand (Löhne und Gehälter) verrechnet.
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm
Die Flughafen Zürich Gruppe gibt denjenigen Mitarbeitenden der Flughafen Zürich AG einmalig eine Gratisaktie als geldwerte Leistung ab, die das erste Dienstjahr beendet haben. Im Geschäftsjahr 2021 wurden 82 Aktien (Vorjahr: 147 Aktien) im Wert von CHF 13ʼ024 (Vorjahr: CHF 19ʼ232) abgegeben.
Variable Vergütung für Geschäftsleitung und Kader
Die Summe aller jährlichen Vergütungen an die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie des Kaders setzt sich aus einem festen Lohnanteil und einer variablen Vergütung zusammen, die auf dem Unternehmensergebnis basiert. Als Zielwert dient das Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT, exklusive Lärmeinfluss) gemäss Budget. Der Entscheid bezüglich Erreichungsgrad des massgebenden Zielwerts wird im neuen Geschäftsjahr gefällt (Gewährungszeitpunkt). Die variable Vergütung wird zu zwei Dritteln bar ausbezahlt und zu einem Drittel in Aktien vergütet.
2021
2020
2020 1)
Abgabekurs 1)
(Empfänger)
(CHF)
(CHF)
(Stück)
(CHF)
Mitglieder der Geschäftsleitung
360’698
240’335
1’539
155.80
Mitglieder des Kaders
598’365
479’354
3’001
155.80
Anpassung Abgrenzung für variable Vergütung Vorjahr 2)
–12’357
–20’131
Total
946’706
699’558
4’540
1) Im Geschäftsjahr 2021 im Rahmen des Programms der variablen Vergütung für die Geschäftsleitung und das Kader abgegebene Aktien (Anzahl und Abgabekurs) für das Geschäftsjahr 2020.
2) Aufgrund des effektiven Erreichungsgrads des massgebenden Unternehmensergebnisses wird die Abgrenzung für die variable Vergütung im Folgejahr über den Personalaufwand angepasst.
Aufgrund der per Bilanzstichtag vorliegenden Grunddaten in Bezug auf den Grad zur Erreichung des massgebenden Unternehmensergebnisses wird der in Aktien zu vergütende Bonusanteil für das Geschäftsjahr 2021 berechnet und abgegrenzt. Die Bestimmung der effektiv zu gewährenden Anzahl Aktien basiert auf dem Börsenkurs im Ausrichtungszeitpunkt (Mitte April 2022), entsprechend kann die Anzahl Aktien per Bilanzstichtag noch nicht abschliessend beurteilt werden. Wären die Aktien per Jahresende gewährt worden, so hätten 5844 Aktien vergütet werden müssen.
Vergütung Verwaltungsrat
Die Vergütung für die Mitglieder des Verwaltungsrats setzt sich aus einer Jahrespauschale und Sitzungsgeldern zusammen.
Optionsprogramm
Bei der Flughafen Zürich Gruppe besteht kein Optionsprogramm.
4 Andere Betriebskosten
(CHF in Mio.)
2021
2020
Dienstleistungen Schutz & Rettung Zürich
22.0
20.4
Aufwendungen für PRM-Dienstleistungen (Servicekosten Dienstleistungsanbieter)
7.1
6.4
Weitere Betriebskosten
3.8
4.4
Versicherungen und Selbstbehalte
4.5
4.0
Reinigung durch Dritte inkl. Schneeräumung
3.7
2.5
Kosten eigener Fahrzeugpark
1.9
1.4
Kommunikationskosten
1.4
1.6
Passagierdienste
0.7
1.2
Total andere Betriebskosten
45.2
42.0
5 Andere Erträge und Aufwendungen
(CHF in Mio.)
2021
2020
Aktivierte Eigenleistungen
10.8
14.2
Übrige Erträge
7.0
1.8
Aktivierte Eigenleistungen und übrige Erträge
17.8
16.0
Aufwendungen für Bauvorhaben im Rahmen von Konzessionsvereinbarungen
–10.6
–27.1
Übrige Aufwendungen
–2.7
–16.8
Aufwendungen für Bauvorhaben und übrige Aufwendungen
–13.3
–43.8
Bei den aktivierten Eigenleistungen in der Höhe von CHF 10.8 Mio. (Vorjahr: CHF 14.2 Mio.) handelt es sich hauptsächlich um Honorare betriebseigener Architekten und Ingenieure sowie Projektleiter, die die Bauherrenvertretung wahrnehmen.
In der übrigen Erträgen sind im Berichtsjahr Entschädigungszahlungen in der Höhe von CHF 5.0 Mio. für im Vorjahr abgeschriebene Projekte enthalten sowie Erträge aus der Auflösung von nicht mehr benötigten Rückstellungen in Höhe von CHF 1.1 Mio.
Die Aufwendungen für Bauvorhaben im Rahmen von Konzessionsvereinbarungen in der Höhe von CHF –10.6 Mio. (Vorjahr: CHF –27.1 Mio.) resultieren aus getätigten Investitionen in Infrastrukturen der Flughäfen in Brasilien und Chile. Die entsprechende Gegenposition findet sich unter Ziffer 2, Erträge.
In den übrigen Aufwendungen sind im Berichtsjahr insbesondere Buchverluste aus Anlageabgängen sowie Debitorenverluste erfasst. Im Vorjahr waren in dieser Position zusätzlich Abschreibungen von Projektkosten in der Höhe von CHF 10.1 Mio. enthalten.
6 Finanzergebnis
(CHF in Mio.)
2021
2020
Zinsaufwand auf Anleihen und langfristige Darlehen
–10.8
–9.7
Nettozinsaufwand auf Vorsorgeverpflichtungen
–0.3
–0.3
Leasingzinsen
–0.0
–0.0
Übriger Zinsaufwand
–12.9
–8.2
Barwertanpassung von Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen
–4.9
–2.7
Währungsverluste
–1.1
–0.0
Übriger Finanzaufwand
–2.0
–6.7
Total Finanzaufwand
–32.1
–27.7
Zinsertrag auf Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
0.5
0.4
Marktwertveränderungen auf Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
2.0
1.8
Übriger Zinsertrag
0.4
0.5
Übriger Finanzertrag
0.1
0.1
Total Finanzertrag
3.0
2.9
Finanzergebnis
–29.1
–24.8
Der Zinsaufwand auf Anleihen und langfristigen Darlehen hat gegenüber dem Vorjahr trotz eines tieferen durchschnittlichen Zinssatzes aufgrund der höheren Verschuldung leicht zugenommen.
Der übrige Zinsaufwand nahm im Vorjahresvergleich zu, nachdem 2020 bei den brasilianischen Tochtergesellschaften teilweise Zinszahlungen ausgesetzt und auf den Kreditbetrag addiert wurden.
Der Aufwand für die Barwertanpassung von Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen hat aufgrund der hohen Inflation in Brasilien gegenüber dem Vorjahr zugenommen.
Im übrigen Finanzaufwand war im Vorjahr eine Wertberichtigung in der Höhe von CHF 3.8 Mio. auf einer Finanzbeteiligung am Flughafen von Curaçao enthalten, die durch die Tochtergesellschaft A-Port S.A. gehalten wird.
7 Ertragssteuern
(CHF in Mio.)
2021
2020
Steuern des laufenden Jahres
–0.7
–0.8
Steuern der Vorjahre
–2.1
0.1
Total laufende Ertragssteuern
–2.8
–0.6
Latente Ertragssteuern auf der Veränderung von temporären Differenzen
2.2
16.0
Veränderung Steuersatz
4.2
0.0
Total latente Ertragssteuern
6.4
16.0
Total Ertragssteuern
3.6
15.4
Die Ertragssteuern lassen sich wie folgt analysieren:
(CHF in Mio.)
2021
2020
Ergebnis vor Ertragssteuern
–13.7
–84.5
Ertragssteuern zum erwarteten Steuersatz der Muttergesellschaft von 19.0 % (2020: 20.4 %)
2.6
17.2
Effekt aus Anwendung unterschiedlicher Ertragssteuersätze Ausland
1.0
1.5
Steuereffekte aus Vorperioden
–2.1
0.1
Effekt aus Steuersatzänderungen auf latenten Ertragssteuern
4.2
0.0
Effekt aus anteiligem Ergebnis assoziierter Gesellschaften
0.0
–0.1
Nicht abzugsfähige Verluste
0.0
–1.0
Verluste des laufenden Jahres, für die kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde
–2.0
–1.9
Fremdwährungsdifferenzen
–0.1
–0.5
Verschiedene Überleitungsposten
0.0
0.1
Total Ertragssteuern
3.6
15.4
8 Sachanlagen
(CHF in Mio.)
Grundstücke
Tiefbauten
Hochbauten
Mobile Sachanlagen
Projekte in Arbeit
Total Sachanlagen
Anschaffungswerte
Bestand per 1. Januar 2020
129.0
1’673.3
4’607.7
277.4
305.2
6’992.6
Zugänge
9.1
0.0
0.8
0.0
234.4
244.3
Abgänge
0.0
–2.0
–27.7
–13.2
–10.1
–53.0
Transfers
0.0
12.8
100.6
16.3
–139.2
–9.5
Reklassifizierungen
0.0
0.0
21.8
0.0
0.0
21.8
Umrechnungsdifferenzen
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
Bestand per 31. Dezember 2020
138.1
1’684.1
4’703.2
280.5
390.3
7’196.2
Bestand per 1. Januar 2021
138.1
1’684.1
4’703.2
280.5
390.3
7’196.2
Zugänge
0.0
0.0
0.0
0.0
141.6
141.6
Abgänge
0.0
–3.2
–124.1
–15.3
0.0
–142.6
Transfers
0.0
23.2
220.2
15.0
–268.0
–9.6
Reklassifizierungen
0.0
0.0
0.0
0.0
4.6
4.6
Umrechnungsdifferenzen
0.0
0.0
–0.1
–0.2
0.0
–0.3
Bestand per 31. Dezember 2021
138.1
1’704.1
4’799.2
280.0
268.5
7’189.9
Abschreibungen/Wertberichtigungen
Bestand per 1. Januar 2020
0.0
–921.4
–3’022.6
–193.9
0.0
–4’137.9
Zugänge
0.0
–58.9
–147.7
–16.7
0.0
–223.3
Abgänge
0.0
1.9
26.2
12.8
0.0
40.9
Reklassifizierungen
0.0
0.0
–21.7
0.0
0.0
–21.7
Bestand per 31. Dezember 2020
0.0
–978.4
–3’165.8
–197.8
0.0
–4’342.0
Bestand per 1. Januar 2021
0.0
–978.4
–3’165.8
–197.8
0.0
–4’342.0
Zugänge
0.0
–60.1
–155.1
–17.3
0.0
–232.5
Abgänge
0.0
3.2
123.6
15.3
0.0
142.1
Umrechnungsdifferenzen
0.0
0.0
0.0
0.1
0.0
0.1
Bestand per 31. Dezember 2021
0.0
–1’035.3
–3’197.3
–199.7
0.0
–4’432.3
Zuwendungen der öffentlichen Hand
Bestand per 1. Januar 2020
0.0
–9.3
–1.7
–0.2
0.0
–11.2
Zugänge
0.0
0.0
0.0
0.0
–2.2
–2.2
Abgänge
0.0
0.8
0.2
0.2
0.0
1.2
Transfers
0.0
0.0
–1.9
0.0
1.9
0.0
Bestand per 31. Dezember 2020
0.0
–8.5
–3.4
0.0
–0.3
–12.2
Bestand per 1. Januar 2021
0.0
–8.5
–3.4
0.0
–0.3
–12.2
Zugänge
0.0
0.0
0.0
0.0
–0.7
–0.7
Abgänge
0.0
0.8
0.3
0.0
0.0
1.1
Transfers
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
Bestand per 31. Dezember 2021
0.0
–7.7
–3.1
0.0
–1.0
–11.8
Nettobuchwert per 31. Dezember 2020
138.1
697.2
1’534.0
82.7
390.0
2’842.0
Nettobuchwert per 31. Dezember 2021
138.1
661.1
1’598.8
80.3
267.5
2’745.8
PROJEKTE IN ARBEIT
Im abgelaufenen Geschäftsjahr investierte die Flughafen Zürich Gruppe insgesamt CHF 141.6 Mio. in Projekte in Arbeit (Vorjahr: CHF 234.4 Mio.). Die grössten Investitionen am Flughafen Zürich entfallen dabei auf die folgenden Projekte:
- Erweiterung und Erneuerung Gepäcksortieranlage (CHF 54.3 Mio.)
- Sanierung Piste 28/10 (CHF 12.7 Mio.)
- Erweiterung landseitige Passagierflächen (CHF 9.3 Mio.)
Weiter wurden im Berichtsjahr CHF 21.7 Mio. in die Entwicklung und Planung betreffend den Bau und Betrieb des Noida International Airport im indischen Neu-Delhi investiert.
ABSCHREIBUNGEN
Mit den Abschreibungen auf Sachanlagen von CHF –232.5 Mio. wurden Auflösungen von Zuwendungen der öffentlichen Hand von CHF 1.1 Mio. verrechnet.
IMPAIRMENT
Aufgrund der Coronakrise und der in diesem Zusammenhang vorliegenden Indikatoren einer möglichen Wertminderung der Sachanlagen wurde ein Impairment-Test durchgeführt (siehe Wertminderungen von Vermögenswerten nach IAS 36).
9 Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten
Flughafen Zürich Gruppe als Leasingnehmerin
(CHF in Mio.)
Technische Anlagen
Immobilien
Total Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten
Anschaffungswerte
Bestand per 1. Januar 2020
21.8
87.3
109.1
Zugänge
0.0
5.6
5.6
Reklassifizierung
–21.8
0.0
–21.8
Bestand per 31. Dezember 2020
0.0
92.9
92.9
Bestand per 1. Januar 2021
0.0
92.9
92.9
Zugänge
0.0
0.5
0.5
Reklassifizierung
0.0
0.0
0.0
Bestand per 31. Dezember 2021
0.0
93.4
93.4
Abschreibungen/Wertberichtigungen
Bestand per 1. Januar 2020
–20.8
–4.8
–25.7
Zugänge
–0.8
–7.3
–8.2
Reklassifizierung
21.7
0.0
21.7
Bestand per 31. Dezember 2020
0.0
–12.2
–12.2
Bestand per 1. Januar 2021
0.0
–12.2
–12.2
Zugänge
0.0
–7.3
–7.3
Reklassifizierung
0.0
0.0
0.0
Bestand per 31. Dezember 2021
0.0
–19.5
–19.5
Nettobuchwert per 31. Dezember 2020
0.0
80.7
80.7
Nettobuchwert per 31. Dezember 2021
0.0
73.9
73.9
Technische Anlagen
Die Flughafen Zürich Gruppe ist im Dezember 2001 in einen Leasingrahmenvertrag zur Finanzierung der Flugzeug-Energieversorgungsanlage (EVA) eingetreten, der am 31. Juli 2020 ausgelaufen ist. Auf diesen Zeitpunkt wurde die EVA zum Restwert von CHF 0.1 Mio. gekauft und in die Anlagekategorie Hochbauten (siehe Ziffer 8, Sachanlagen) übernommen.
Immobilien
Die Flughafen Zürich Gruppe besitzt ein Nutzungsrecht an Räumlichkeiten in einem Gebäude, das sich auf dem Grundstück der Flughafen Zürich AG befindet und das im Rahmen eines gewährten Baurechts aus dem Jahre 2005 erstellt wurde. Das Nutzungsrecht der Räumlichkeiten endet am 31. Januar 2080, enthält jedoch Kündigungsoptionen, die berücksichtigt wurden. Die undiskontierten potenziellen künftigen Leasingzahlungen für Perioden nach dem Ausübungszeitpunkt der Kündigungsoptionen, die nicht in die Laufzeit des Leasingverhältnisses eingeschlossen sind, betragen per 31. Dezember 2021 CHF 91.2 Mio. (Vorjahr: CHF 91.2 Mio.).
Mit der Fertigstellung des Immobilienprojekts The Circle hat die Flughafen Zürich AG im Geschäftsjahr 2020 neue Büroräumlichkeiten bezogen, für die die Gesellschaft einen Mietvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren mit der Miteigentümergemeinschaft des Circle unterzeichnet hat. Der Vertrag endet unter Berücksichtigung der Verlängerungsoptionen im Oktober 2039.
Die Flughafen Zürich Gruppe mietet Flächen, die als Parkplätze weitervermietet werden. Die durchschnittliche Nutzungsdauer beträgt fünf Jahre.
Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte der entsprechenden Leasingverbindlichkeiten und die Veränderungen während der Berichtsperiode:
(CHF in Mio.)
2021
2020
Bestand per 1. Januar
–83.3
–84.6
Zugänge
–0.5
–5.6
Zahlungen
7.5
6.9
Barwertanpassung
0.0
–0.0
Bestand per 31. Dezember
–76.3
–83.3
davon kurzfristig (Zahlung innerhalb 1 Jahrs)
–7.5
–7.5
davon langfristig (Zahlung ab 1 Jahr)
–68.8
–75.8
Eine detaillierte Übersicht über die Fälligkeiten der Leasingverbindlichkeiten ist in Ziffer 18, Finanzverbindlichkeiten enthalten.
Im Berichtsjahr wurden im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen folgende Beträge erfolgswirksam erfasst:
(CHF in Mio.)
2021
2020
Abschreibungen Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten
–7.3
–8.2
Zinsaufwand Leasing
0.0
0.0
Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse
–0.1
–0.1
Erfolgswirksam erfasster Gesamtbetrag für Leasingverhältnisse
–7.4
–8.2
Der gesamte Zahlungsmittelabfluss aus Leasingverhältnissen belief sich im Berichtsjahr auf CHF 7.4 Mio. (Vorjahr: CHF 8.2 Mio.). Künftige Zahlungsmittelabflüsse aus Leasingverhältnissen, die per Bilanzstichtag noch nicht begonnen haben, betragen CHF 13.8 Mio. (Vorjahr: CHF 17.6 Mio.).
Flughafen Zürich Gruppe als Leasinggeberin
Die von der Flughafen Zürich Gruppe als Vermieterin abgeschlossenen Mietverträge teilen sich in Fix- und Umsatzmietverträge auf:
Kommerzmietverträge
Kommerzmietverträge umfassen insbesondere Mietverträge für gewerbliche Flächen. In der Regel sehen diese mit den Partnern abgeschlossenen Verträge garantierte Grundmieten und umsatzabhängige Mietanteile mit einer festen Mietdauer von fünf Jahren ohne weitere Option vor. Zudem existieren gewisse Verträge mit Grundmieten und umsatzabhängigen Mietanteilen in Abhängigkeit von der Passagierentwicklung oder von Vorjahresumsätzen.
Fixmietverträge
Fixmietverträge umfassen insbesondere Mietverträge für Büro-, Lager-, Archiv- und Werkstattflächen. Sie sind aufgeteilt in befristete und unbefristete Verträge, wobei letztere mit entsprechender Vorankündigung üblicherweise auf sechs oder zwölf Monate kündbar sind.
Die Kommerzerträge (Retail, Tax & Duty Free sowie Food & Beverage) und die Erträge aus der Liegenschaftenbewirtschaftung (Mieterträge und Pachtzinsen) beinhalten in der Berichtsperiode bedingte Mietzahlungen in der Höhe von CHF 6.1 Mio. (Vorjahr: CHF 3.1 Mio.), siehe auch Ziffer 2, Erträge.
Per Bilanzstichtag stehen die folgenden Mindestmietzahlungen (Fixmieten sowie garantierte Grundmieten) im Rahmen von unkündbaren Mietverhältnissen aus:
(CHF in Mio.)
31.12.2021
31.12.2020
Fälligkeit bis 1 Jahr
239.5
213.1
Fälligkeit 1 bis 5 Jahre
800.7
801.3
Fälligkeit über 5 Jahre
377.0
476.9
Total
1’417.2
1’491.3
10 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
(CHF in Mio.)
Land
Projektkosten
Hoch- und Tiefbauten sowie mobile Sachanlagen
Total als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Anschaffungswerte
Bestand per 1. Januar 2020
1.0
431.8
0.7
433.5
Zugänge
0.0
138.9
0.0
138.9
Transfer
0.0
–394.5
394.5
0.0
Bestand per 31. Dezember 2020
1.0
176.2
395.2
572.4
Bestand per 1. Januar 2021
1.0
176.2
395.2
572.4
Zugänge
0.0
61.8
0.0
61.8
Abgänge
0.0
0.0
–0.7
–0.7
Transfer
0.0
–237.4
237.4
0.0
Bestand per 31. Dezember 2021
1.0
0.6
631.9
633.5
Abschreibungen/Wertberichtigungen
Bestand per 1. Januar 2020
0.0
0.0
–0.7
–0.7
Zugänge
0.0
0.0
–4.8
–4.8
Bestand per 31. Dezember 2020
0.0
0.0
–5.5
–5.5
Bestand per 1. Januar 2021
0.0
0.0
–5.5
–5.5
Zugänge
0.0
0.0
–22.8
–22.8
Abgänge
0.0
0.0
0.7
0.7
Bestand per 31. Dezember 2021
0.0
0.0
–27.6
–27.6
Nettobuchwert per 31. Dezember 2020
1.0
176.2
389.7
566.9
Nettobuchwert per 31. Dezember 2021
1.0
0.6
604.3
605.9
THE CIRCLE
Im Jahr 2015 haben die Flughafen Zürich AG und die Swiss Life AG den Kaufvertrag für das anteilige Grundstück des Circle beurkundet und zum Eintrag ins Grundbuch angemeldet. Damit ist die in den Finanzierungsverträgen vorgesehene Miteigentümergemeinschaft am Circle zwischen den beiden Partnern entstanden, bei der die Flughafen Zürich AG mit 51 % und die Swiss Life AG mit 49 % beteiligt sind.
Aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung wird die Miteigentümergemeinschaft des Circle als gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation) gemäss IFRS 11 klassifiziert. In der Konzernrechnung der Flughafen Zürich Gruppe werden deshalb die anteiligen Rechte an den Vermögenswerten sowie die anteiligen Verpflichtungen an den Schulden der Miteigentümergemeinschaft in den jeweiligen Positionen erfasst und ausgewiesen.
Der anteilige Vermögenswert an der Immobilie qualifiziert sich dabei als Renditeliegenschaft gemäss IAS 40. Die Flughafen Zürich Gruppe hat sich in diesem Zusammenhang für die Anwendung des Anschaffungskosten-Modells (Cost-Prinzip) entschieden.
Im November 2020 wurde der Circle eröffnet, obwohl noch nicht alle Bautätigkeiten abgeschlossen waren. Mit der im Berichtsjahr weitgehend abgeschlossenen Übergabe der Flächen an die Mieter wurden die anteiligen Projektkosten laufend abgerechnet und den entsprechenden Anlagekategorien der Renditeliegenschaft zugewiesen sowie gemäss ihren individuellen Nutzungsdauern abgeschrieben.
Der anteilige aktuelle Marktwert (Fair Value) des Circle beträgt per Bilanzstichtag CHF 759.9 Mio. (Vorjahr: CHF 707.9 Mio.). Die Ermittlung des entsprechenden Werts erfolgte durch einen externen Gutachter mittels der Discounted-Cashflow-Methode (Stufe 3) unter Berücksichtigung der bestmöglichen Nutzungsart («Highest and Best Use»). Der Fair Value wird bei dieser Methode anhand der Summe aller in Zukunft zu erwartenden, auf den heutigen Zeitpunkt diskontierten Nettoerträge (vor Steuern, Zinszahlungen, Abschreibungen und Amortisationen) bestimmt. Der Diskontierungssatz wird dabei in Abhängigkeit der jeweiligen Chancen und Risiken marktgerecht und risikoadjustiert festgelegt.
11 Immaterielle Vermögenswerte
(CHF in Mio.)
Investitionen in Flughafenbetreiberprojekte
Immaterieller Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung
Übrige immaterielle Vermögenswerte
Total immaterielle Vermögenswerte
Anschaffungswerte
Bestand per 1. Januar 2020
353.8
134.0
94.1
581.9
Zugänge
30.2
0.0
0.0
30.2
Abgänge
0.0
0.0
–22.3
–22.3
Transfer
0.0
0.0
9.6
9.6
Reklassifizierungen
4.3
0.0
–4.3
0.0
Umrechnungsdifferenzen
–88.8
0.0
0.0
–88.8
Bestand per 31. Dezember 2020
299.6
134.0
77.1
510.6
Bestand per 1. Januar 2021
299.6
134.0
77.1
510.6
Zugänge
16.2
0.0
0.1
16.3
Abgänge
–0.9
0.0
–3.8
–4.7
Transfer
0.0
0.0
9.6
9.6
Reklassifizierungen
–4.6
0.0
0.0
–4.6
Umrechnungsdifferenzen
–22.1
0.0
0.0
–22.1
Bestand per 31. Dezember 2021
288.2
134.0
83.0
505.1
Abschreibungen/Amortisationen
Bestand per 1. Januar 2020
–10.5
–63.2
–75.6
–149.2
Zugänge
–7.7
–2.3
–7.6
–17.6
Abgänge
0.0
0.0
21.9
21.9
Reklassifizierungen
–1.6
0.0
1.6
0.0
Umrechnungsdifferenzen
2.4
0.0
0.0
2.4
Bestand per 31. Dezember 2020
–17.4
–65.4
–59.7
–142.6
Bestand per 1. Januar 2021
–17.4
–65.4
–59.7
–142.6
Zugänge
–7.2
–2.3
–9.2
–18.7
Abgänge
0.2
0.0
3.8
4.0
Reklassifizierungen
0.0
0.0
0.0
0.0
Umrechnungsdifferenzen
4.9
0.0
0.0
4.9
Bestand per 31. Dezember 2021
–19.5
–67.7
–65.1
–152.4
Nettobuchwert per 31. Dezember 2020
282.1
68.6
17.4
368.1
Nettobuchwert per 31. Dezember 2021
268.6
66.3
17.9
352.8
INVESTITIONEN IN FLUGHAFENBETREIBERPROJEKTE
Bei den Investitionen in Flughafenbetreiberprojekte in Höhe von CHF 268.6 Mio. (Vorjahr: CHF 282.1 Mio.) handelt es sich um Konzessionsrechte, die aufgrund der Anwendung von IFRIC 12 aktivierte Mindestkonzessionszahlungen sowie getätigte Investitionen beinhalten. Sie betreffen im Wesentlichen mit CHF 56.4 Mio. (Vorjahr: CHF 56.2 Mio.) den Ausbau und den Betrieb der chilenischen Flughäfen in Antofagasta und Iquique, mit CHF 122.0 Mio. (Vorjahr: CHF 128.9 Mio.) den Ausbau und den Betrieb des brasilianischen Flughafens in Florianópolis sowie mit CHF 90.2 Mio. (Vorjahr: CHF 92.4 Mio.) den Ausbau und den Betrieb der brasilianischen Flughäfen in Vitória und Macaé.
Die Verpflichtungen im Zusammenhang mit den entsprechenden Konzessionen in Höhe von CHF 24.7 Mio. (Vorjahr: CHF 23.2 Mio.) sind als kurz- und langfristige Verbindlichkeiten (siehe Ziffer 18, Finanzverbindlichkeiten) erfasst.
IMMATERIELLER VERMÖGENSWERT AUS RECHT ZUR FORMELLEN ENTEIGNUNG
Mit der Erteilung der Betriebskonzession für den Flughafen Zürich wurde der Flughafen Zürich AG auch ein Recht zur formellen Enteignung von lärmbelasteten Grundeigentümern gewährt. Das Recht zur formellen Enteignung wurde mit der Auflage übertragen, die damit verbundenen Kosten aus Entschädigungszahlungen zu übernehmen. Dieses Recht wird als immaterieller Vermögenswert aktiviert. Die Aktivierung erfolgt zu demjenigen Zeitpunkt, in dem aufgrund von letztinstanzlichen Gerichtsentscheiden die voraussichtlichen Gesamtkosten abschätzbar werden und damit eine zuverlässige Kostenschätzung gemäss IAS 38.21 möglich wird (siehe Bilanzierung der Kosten im Zusammenhang mit der Lärmthematik). Die Amortisation erfolgt linear über die Restlaufzeit der Betriebskonzession (bis Mai 2051).
Per Bilanzstichtag vom 31. Dezember 2021 weist die Flughafen Zürich Gruppe immaterielle Vermögenswerte aus Recht zur formellen Enteignung von CHF 66.3 Mio. (Vorjahr: CHF 68.6 Mio.) aus.
IMPAIRMENT
Aufgrund der Coronakrise und der in diesem Zusammenhang vorliegenden Indikatoren einer möglichen Wertminderung der Investitionen in Flughafenbetreiberprojekte wurde ein Impairment-Test durchgeführt (siehe Wertminderungen von Vermögenswerten nach IAS 36).
12 Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften
(CHF in Mio.)
31.12.2021
31.12.2020
Sociedade de Participação no Aeroporto de Confins S.A., Belo Horizonte (Brasilien)
Kapital: BRL 474 Mio. (Vorjahr BRL 474 Mio.)/Beteiligungsquote 25.0 % (Vorjahr 25.0 %)
0.0
3.7
Administradora Unique IDC C.A., Porlamar (Venezuela)
Kapital VEB 25 Mio. (Vorjahr VEB 25 Mio.)/Beteiligungsquote 49.5 % (Vorjahr 49.5 %)
0.0
0.0
Aeropuertos Asociados de Venezuela C.A., Porlamar (Venezuela)
Kapital VEB 10 Mio. (Vorjahr VEB 10 Mio.)/Beteiligungsquote 49.5 % (Vorjahr 49.5 %)
0.0
0.0
Total Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften
0.0
3.7
BRASILIEN
Die Flughafen Zürich Gruppe ist neben der brasilianischen CCR mit 25 % am privaten Konsortium Sociedade de Participação no Aeroporto de Confins S.A. in Belo Horizonte beteiligt, das wiederum 51 % an der Flughafenbetreibergesellschaft Concessionária no Aeroporto Internacional de Confins S. A. kontrolliert – die restlichen 49 % der Aktien werden von der staatlichen Infraero gehalten. Damit ist die Flughafen Zürich Gruppe seit 2014 zusammen mit CCR für den Ausbau und seit 2016 für den Betrieb des internationalen Flughafens von Belo Horizonte im Bundesstaat Minas Gerais in Brasilien verantwortlich. Der Konzessionsvertrag ist auf 30 Jahre ausgelegt und beinhaltet vorgeschriebene Infrastrukturausbauten. Die Flughafen Zürich Gruppe stellt den Leiter für den Flugbetrieb. Zudem bestand bis im 1. Quartal des Geschäftsjahrs 2021 mit der Konzessionärsgesellschaft ein Operations-, Management- und Service-Agreement (OMSA), aus dem entsprechende Erträge zuflossen.
VENEZUELA
Die Flughafen Zürich Gruppe und ihr Konsortiumspartner Unique IDC sind mit dem Fall des in Venezuela enteigneten Flughafens (Isla de Margarita) im Verlauf des Jahres 2010 an das International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) in Washington D.C. gelangt. Dieses Vorgehen stützt sich auf das Investitionsschutzabkommen zwischen Venezuela, der Schweiz und Chile. Das ICSID-Schiedsgericht hat im November 2014 seinen Entscheid gefällt und die Bolivarische Republik Venezuela zur Rückerstattung der angefallenen Verfahrens- und Projektkosten zuzüglich einer Entschädigungszahlung in Höhe von rund USD 19.5 Mio. sowie anfallender Zinsen bis Zahlungseingang an das Konsortium verpflichtet. Der Flughafen Zürich Gruppe stehen davon 50 % zu. Der Schiedsspruch ist nach Abweisung einer Nichtigkeitsbeschwerde definitiv und endgültig. Die Beteiligungswerte sind vollständig wertberichtigt.
WEITERE ANGABEN
In der nachfolgenden Tabelle sind die zusammengefassten Finanzinformationen hinsichtlich der assoziierten Gesellschaft Sociedade de Participação no Aeroporto de Confins S.A. angegeben. Die Zahlen entsprechen dabei den Beträgen des in Übereinstimmung mit IFRS erstellten Abschlusses der assoziierten Gesellschaft.
SOCIEDADE DE PARTICIPAÇÃO NO AEROPORTO DE CONFINS S.A.
(CHF in Mio.)
31.12.2021
31.12.2020
Erträge
50.2
56.0
Verlust
–33.1
–24.3
Gesamtergebnis
–33.1
–24.3
Anlagevermögen
360.5
369.4
Umlaufvermögen
31.4
27.0
Langfristiges Fremdkapital
–359.3
–343.7
Kurzfristiges Fremdkapital
–36.7
–23.5
Anteil Minderheitsaktionäre am Eigenkapital
2.0
–14.3
Nettoreinvermögen
–2.1
14.9
Beteiligungsquote
25.0 %
25.0 %
Buchwert der assoziierten Beteiligung
0.0
3.7
13 Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
(CHF in Mio.)
31.12.2021
31.12.2020
Kurzfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
45.3
48.4
Langfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
327.7
370.6
Total Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
373.0
419.1
Bei den Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund handelt es sich im Wesentlichen um Obligationen in CHF sowie um einen gemischten Anlagefonds. Der Anlagehorizont basiert auf den erwarteten Zahlungsverpflichtungen aus dem Airport Zurich Noise Fund und beträgt durchschnittlich rund vier Jahre. Die Verzinsung der Obligationen betrug 2021 zwischen 0.00 % und 0.875 % (Vorjahr: 0.00 % und 2.625 %). Die Mittel werden von professionellen Finanzinstituten angelegt (siehe Ziffer 6, Finanzergebnis, und Ziffer 24.1 a), Finanzielles Risk-Management, i), Ausfallrisiko).
14 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
(CHF in Mio.)
31.12.2021
31.12.2020
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto 1)
79.1
73.1
Wertberichtigung für erwarteten Kreditverlust
–0.5
–1.3
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto
78.6
71.8
1) In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind solche gegenüber der Swiss von CHF 9.1 Mio. (2020: CHF 7.2 Mio.) enthalten. Zwischen dem Bilanzstichtag und der Erstellung der Konzernrechnung für das Geschäftsjahr 2021 hat die Swiss alle per 31. Dezember 2021 bestehenden Forderungen aus Flugbetriebsgebühren vollumfänglich beglichen.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entfallen auf die folgenden Regionen:
(CHF in Mio.)
31.12.2021
31.12.2020
Schweiz
33.2
31.5
Europa
2.8
1.9
Andere
0.9
1.8
Total Aviation
36.9
35.3
Schweiz
34.2
31.6
Europa
0.1
0.1
Lateinamerika
7.7
6.0
Andere
0.2
0.2
Total Non-Aviation
42.2
37.8
Total Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto
79.1
73.1
Die erwarteten Kreditausfälle auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellen sich für das Berichtsjahr sowie für das Vorjahr wie folgt dar:
(CHF in Mio.)
31.12.2021
Nicht fällig
Fällig zwischen 0 und 30 Tagen
Fällig zwischen 31 und 60 Tagen
Fällig über 60 Tage
Total
Erwartete Kreditausfallrate (in %)
0.3
1.5
3.0
5.0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto
68.2
6.6
2.8
1.5
79.1
Erwarteter Kreditverlust
–0.2
–0.1
–0.1
–0.1
–0.5
(CHF in Mio.)
31.12.2020
Nicht fällig
Fällig zwischen 0 und 30 Tagen
Fällig zwischen 31 und 60 Tagen
Fällig über 60 Tage
Total
Erwartete Kreditausfallrate (in %)
0.3
1.5
3.0
5.0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto
48.8
2.4
1.5
20.3
73.1
Erwarteter Kreditverlust
–0.2
–0.0
–0.1
–1.0
–1.3
Bei annähernd 100 % der nicht fälligen Forderungen handelt es sich um solche aus langjährigen Kundenbeziehungen. Aufgrund der Erfahrungswerte erwartet die Flughafen Zürich Gruppe keine zusätzlichen Ausfälle.
15 Übrige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen
(CHF in Mio.)
31.12.2021
31.12.2020
Aktive Rechnungsabgrenzungen
115.2
72.8
Marchzinsen verzinsliche Fremdkapitalinstrumente Airport Zurich Noise Fund
0.3
0.4
Vorausbezahlte Leistungen
20.5
26.9
Steuerrückforderungen (Mehrwert- und Verrechnungssteuer)
26.2
43.4
Übrige Forderungen
2.3
2.4
Total übrige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen
164.5
146.0
davon Finanzinstrumente
115.5
73.2
davon übrige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen
49.0
72.8
In der Position «Aktive Rechnungsabgrenzungen» sind per Stichtag Abgrenzungen für Mietkonzessionen in der Höhe von CHF 55.6 Mio. (Vorjahr: 26.3 Mio.) enthalten (siehe auch Ziffer 2, Erträge).
Die Marchzinsen aus den vorhandenen liquiden Mitteln des Airport Zurich Noise Fund, die als separates Vermögen angelegt sind (siehe auch Ziffer 13, Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund, und Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund), wurden periodengerecht abgegrenzt.
Zwischen dem Bilanzstichtag und der Erstellung des Geschäftsberichts wurden sämtliche Leistungen des Berichtsjahrs fakturiert. Es sind keine überfälligen Forderungen unter den obigen Positionen ausgewiesen, die eine Wertberichtigung erfordert hätten.
16 Flüssige Mittel und Festgelder
31.12.2021
31.12.2020
(CHF in Mio.)
Total
davon AZNF
Total
davon AZNF
Bargeld
0.2
0.0
0.2
0.0
Post- und Bankguthaben
301.3
29.8
245.1
3.9
Call- und Festgelder 1)
107.8
0.0
105.9
0.0
Total flüssige Mittel
409.3
29.8
351.2
3.9
Kurzfristige Festgelder 2)
121.3
0.0
200.0
0.0
Langfristige Festgelder 2)
2.1
0.0
0.8
0.0
Total Festgelder
123.4
0.0
200.8
0.0
1) Fälligkeit innerhalb von 90 Tagen ab Erwerbszeitpunkt.
2) Fälligkeit grösser als 90 Tage ab Erwerbszeitpunkt.
17 Aktienkapital und Reserven
(Anzahl Aktien)
Ausgegebene Namenaktien (Nominalwert CHF 10)
Eigene Aktien
Total Aktien im Umlauf
Bestand per 1. Januar 2020
30’701’875
3’133
30’698’742
Erwerb von eigenen Aktien
9’568
–9’568
Abgabe an Mitarbeitende und Dritte
–8’650
8’650
Bestand per 31. Dezember 2020
30’701’875
4’051
30’697’824
Erwerb von eigenen Aktien
1’439
–1’439
Abgabe an Mitarbeitende und Dritte
–4’622
4’622
Bestand per 31. Dezember 2021
30’701’875
868
30’701’007
AKTIENRECHTE
Jede eingetragene Namenaktie berechtigt zur Teilnahme an der Generalversammlung der Gesellschaft und verfügt über eine Stimme.
EIGENE AKTIEN
Die Abgabe von eigenen Aktien an Mitarbeitende und Dritte erfolgt im Rahmen des Bonusprogramms, siehe dazu Ziffer 3, Personalaufwand, sowie Ziffer 24.4, Nahestehende Personen und Gesellschaften. Der Bestand an eigenen Aktien dient diesem Beteiligungsprogramm sowie als Treasury-Bestand.
UMRECHNUNGSDIFFERENZEN
Darin sind die Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung von Jahresrechnungen ausländischer Tochtergesellschaften sowie von Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften enthalten.
GEWINN JE AKTIE
Die für die Berechnung des Gewinns und des verwässerten Gewinns pro Aktie verwendeten Ergebnis- und Aktiendaten per 31. Dezember setzen sich wie folgt zusammen:
2021
2020
Den Aktionären zustehendes Ergebnis in CHF
–10’086’696
–69’133’285
Gewichteter Durchschnitt Anzahl ausstehender Aktien
30’700’116
30’697’891
Einfluss der verwässernden Aktien
5’844
4’610
Angepasster gewichteter Durchschnitt Anzahl ausstehender Aktien
30’705’960
30’702’501
Unverwässertes Ergebnis je Aktie in CHF
–0.33
–2.25
Verwässertes Ergebnis je Aktie in CHF
–0.33
–2.25
AUSSCHÜTTUNGSBEGRENZUNG
Der für die Dividendenausschüttung zur Verfügung stehende Betrag basiert auf dem zur Ausschüttung verfügbaren Bilanzgewinn der Flughafen Zürich AG und wird in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts festgelegt. Diesbezüglich unterliegen per Bilanzstichtag Reserven in der Höhe von CHF 153.6 Mio. (Vorjahr: CHF 154.0 Mio.) infolge handelsrechtlicher Bestimmungen einer Ausschüttungssperre.
Aufgrund der massiven Auswirkungen von Covid-19 und zur Sicherung der Liquidität wurde auf die Ausschüttung einer Dividende für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 verzichtet. Auch für das Berichtsjahr wird der Generalversammlung der Verzicht auf Auszahlung einer Dividende beantragt.
BEDEUTENDE AKTIONÄRE UND AKTIONÄRSAUFTEILUNG
Die Aufteilung der Aktionäre jeweils per 31. Dezember war wie folgt:
2021
2020
Öffentliche Hand
38.60 %
38.60 %
Private
7.81 %
7.68 %
Unternehmungen
3.59 %
3.85 %
Pensionskassen
1.51 %
1.51 %
Finanzinstitute (inkl. Nominee-Beständen)
19.02 %
19.04 %
Dispobestand und nicht eingetragene Aktionäre
29.47 %
29.32 %
Total
100.00 %
100.00 %
Anzahl Aktionäre
16’096
15’477
Die folgenden Aktionäre respektive Aktionärsgruppen besitzen per Bilanzstichtag mindestens 5 % der Stimmrechte:
2021
2020
Kanton Zürich
33.33 %
33.33 %
Stadt Zürich
5.00 %
5.00 %
18 Finanzverbindlichkeiten
(CHF in Mio.)
31.12.2021
31.12.2020
Langfristige Anleihen
1’648.9
1’648.5
Langfristige Bankschulden
111.8
109.9
Langfristige Leasingverbindlichkeiten
68.8
75.8
Langfristige Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen
24.0
21.7
Übrige langfristige Finanzverbindlichkeiten
20.4
20.4
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
1’873.9
1’876.3
Kurzfristige Bankschulden
7.7
64.0
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten
7.5
7.5
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen
0.7
1.5
Übrige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
0.9
2.1
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
16.8
75.1
Total Finanzverbindlichkeiten
1’890.7
1’951.4
Die kurzfristigen Bankschulden enthielten per 31. Dezember 2020 im Rahmen der Betriebskreditlimiten einen festen Vorschuss in der Höhe von CHF 60.0 Mio. Dieser wurde im März 2021 planmässig zurückbezahlt.
Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten setzen sich per Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
31.12.2021
31.12.2021
Finanzverbindlichkeiten
Nominalbetrag
Buchwert
Laufzeit
Zinssatz
Vorzeitige Amortisation
Zinszahlungstermin
(CHF in Mio.)
(CHF in Mio.)
Anleihe (2023)
400.0
399.9
2013 – 2023
1.500 %
nein
17.4.
Anleihe (2024)
300.0
299.4
2020 – 2024
0.700 %
nein
22.5.
Anleihe (2027)
200.0
199.6
2020 – 2027
0.100 %
nein
30.12.
Anleihe (2029)
350.0
350.6
2017 – 2029
0.625 %
nein
24.5.
Anleihe (2035)
400.0
399.4
2020 – 2035
0.200 %
nein
26.2.
Langfristige Bankschulden
123.4
111.8
n/a
n/a
ja
n/a
Langfristige Leasingverbindlichkeiten
68.9
68.8
bis 2039
0.000 %
nein
n/a
Langfristige Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen
24.4
24.0
bis 2047
n/a
nein
n/a
Übrige langfristige Finanzverbindlichkeiten
20.4
20.4
bis 2035
0.000 %
nein
n/a
Total langfristige Finanzverbindlichkeiten
1’873.9
Für die Fremdfinanzierungen wurden marktübliche Garantien und Zusicherungen abgegeben, die per Bilanzstichtag eingehalten sind.
Zusätzlich bestehen per Bilanzstichtag unbenützte Kreditlimiten in der Höhe von total CHF 287.7 Mio. (siehe Ziffer 24.1 a), Finanzielles Risk Management, ii), Liquiditätsrisiko).
Die Fälligkeiten der Finanzverbindlichkeiten sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
(CHF in Mio.)
31.12.2021
31.12.2020
Fälligkeit bis 1 Jahr
16.8
75.1
Fälligkeit 1 bis 5 Jahre
699.3
764.6
Fälligkeit über 5 Jahre
1’174.6
1’111.7
Total Finanzverbindlichkeiten
1’890.7
1’951.4
Die Entwicklung der Finanzverbindlichkeiten aufgrund von liquiditäts- und nicht liquiditätswirksamen Veränderungen stellt sich wie folgt dar:
31.12.2020
Cash Flows (+)
Cash Flows (–)
Nicht liquiditätswirksame Veränderungen
31.12.2021
(CHF in Mio.)
Zu-(+)/Abgänge(–)
Fremdwährungs- bewegungen
Wert- veränderungen
Anleihen
1’648.5
0.0
0.0
0.0
0.2
0.2
1’648.9
Langfristige Bankschulden
109.9
5.0
0.0
5.5
–9.4
0.8
111.8
Langfristige Leasingverbindlichkeiten
75.8
0.0
0.0
–7.0
0.0
0.0
68.8
Langfristige Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen
21.7
0.0
–0.3
4.3
–1.7
0.0
24.0
Übrige langfristige Finanzverbindlichkeiten
20.4
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
20.4
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
1’876.3
5.0
–0.3
2.8
–10.9
1.0
1’873.9
Kurzfristige Bankschulden
64.0
0.0
–68.0
12.1
–0.6
0.2
7.7
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten
7.5
0.0
–7.5
7.5
0.0
0.0
7.5
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen
1.5
0.0
–0.5
–0.2
–0.1
0.0
0.7
Übrige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
2.1
0.8
0.0
–2.1
0.1
0.0
0.9
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
75.1
0.8
–76.0
17.3
–0.6
0.2
16.8
Total Finanzverbindlichkeiten
1’951.4
5.8
–76.3
20.1
–11.5
1.2
1’890.7
31.12.2019
Cash Flows (+)
Cash Flows (–)
Nicht liquiditätswirksame Veränderungen
31.12.2020
(CHF in Mio.)
Zu-(+)/Abgänge(–)
Fremdwährungs- bewegungen
Wert- veränderungen
Anleihen
750.4
900.0
–1.9
0.0
0.0
0.0
1’648.5
Langfristige Bankschulden
105.3
28.7
0.0
1.6
–25.9
0.2
109.9
Langfristige Leasingverbindlichkeiten
78.4
0.0
0.0
–2.6
0.0
0.0
75.8
Langfristige Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen
25.3
0.0
0.0
2.4
–5.7
–0.3
21.7
Übrige langfristige Finanzverbindlichkeiten
0.0
20.4
0.0
0.0
0.0
0.0
20.4
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
959.4
949.1
–1.9
1.4
–31.6
–0.1
1’876.3
Anleihen
299.9
0.0
–300.0
0.0
0.0
0.1
0.0
Kurzfristige Bankschulden
2.4
141.5
–82.5
2.8
–0.2
0.0
64.0
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten
6.2
0.0
–6.8
8.1
0.0
0.0
7.5
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen
1.1
0.0
0.0
0.9
–0.1
–0.4
1.5
Übrige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
41.9
0.0
–40.0
0.8
–0.6
0.0
2.1
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
351.5
141.5
–429.3
12.6
–0.9
–0.3
75.1
Total Finanzverbindlichkeiten
1’310.9
1’090.6
–431.2
14.0
–32.5
–0.4
1’951.4
ÜBERSICHT LEASINGVERBINDLICHKEITEN
Die nachfolgend dargestellten Leasingverbindlichkeiten beinhalten die in Ziffer 9, Nutzungsrechte von geleasten Vermögenswerte, aufgeführten Leasingverhältnisse, wobei sich der Zinssatz für die künftigen Leasingverbindlichkeiten im wesentlichen auf 0.0 % beläuft.
(CHF in Mio.)
31.12.2021
31.12.2020
Zukünftige Minimumleasingzahlungen
Fällig innerhalb 1 Jahrs
7.5
7.5
Fällig zwischen 1 und 5 Jahren
28.9
28.3
Fällig nach 5 Jahren
40.0
47.5
Total zukünftige Minimumleasingzahlungen
76.4
83.3
Zukünftige Zinsen
0.1
0.0
Barwert der Leasingverbindlichkeiten
76.3
83.3
Fällig innerhalb 1 Jahrs
7.5
7.5
Fällig zwischen 1 und 5 Jahren
28.8
28.3
Fällig nach 5 Jahren
40.0
47.5
19 Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz
(CHF in Mio.)
2021
2020
Rückstellung für formelle Enteignungen per 1. Januar
245.4
248.1
Auszahlung 1)
–1.0
–2.7
Barwertanpassung
0.0
0.0
Rückstellung für formelle Enteignungen per 31. Dezember
244.4
245.4
Rückstellung for Lärm- und Anwohnerschutz per 1. Januar
125.2
139.4
Auszahlung 1)
–14.5
–14.2
Barwertanpassung
0.0
0.0
Rückstellung for Lärm- und Anwohnerschutz per 31. Dezember
110.7
125.2
Total Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz per 31. Dezember
355.1
370.6
davon kurzfristig (geplante Auszahlung innerhalb 1 Jahrs)
36.8
32.1
davon langfristig (geplante Auszahlung ab 1 Jahr)
318.3
338.5
1) Im Auszahlungsbetrag bei den formellen Enteignungen sind nur die effektiven Zahlungen von Minderwerten berücksichtigt, nicht aber die gemäss Reglement des Airport Zurich Noise Fund weiteren damit verbundenen externen Kosten (siehe Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund).
RÜCKSTELLUNG FÜR FORMELLE ENTEIGNUNGEN
Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für formelle Enteignungen unverändert CHF 330.0 Mio. (siehe Bilanzierung der Kosten im Zusammenhang mit der Lärmthematik), wovon CHF 85.6 Mio. bis zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 244.4 Mio. (Nominalwert) sind in der Konzernrechnung per 31. Dezember 2021 zum Barwert zurückgestellt. Da der Zinssatz für die Barwertanpassung der nominellen Zahlungsströme aufgrund des tiefen Zinsniveaus per Bilanzstichtag unverändert 0.00 % beträgt, entspricht der Barwert dem Nominalwert. Es wird damit gerechnet, dass die Auszahlungen bis Ende 2030 abgeschlossen werden können.
RÜCKSTELLUNG FÜR LÄRM- UND ANWOHNERSCHUTZ
Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen unverändert CHF 400.0 Mio. (siehe Bilanzierung der Kosten im Zusammenhang mit der Lärmthematik), wovon CHF 289.3 Mio. zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe von CHF 110.7 Mio. (Nominalwert) sind in der Konzernrechnung per 31. Dezember 2021 zum Barwert zurückgestellt. Da der Zinssatz für die Barwertanpassung der nominellen Zahlungsströme aufgrund des tiefen Zinsniveaus per Bilanzstichtag unverändert 0.00 % beträgt, entspricht der Barwert dem Nominalwert. Es wird damit gerechnet, dass die Auszahlungen bis Ende 2030 abgeschlossen werden können.
20 Airport Zurich Noise Fund
Der Airport Zurich Noise Fund (ANZF) stellt eine liquiditätsbezogene Fondsrechnung dar. Diese Rechnung zeigt per Bilanzstichtag die kumulierte liquiditätsmässige Über- oder Unterdeckung der erhobenen Lärmgebühren abzüglich der liquiditätswirksamen Ausgaben für formelle Enteignungen, Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen und Betriebskosten im Zusammenhang mit Fluglärm. Da gemäss aktuellem Wissenstand der Aiport Zurich Noise ausreichend alimentiert ist, um die bekannten Kosten für Lärm- und Anwohnerschutz sowie formelle Enteigungen zu decken, werden die Erträge aus Flugzeuglärmgebühren ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr dem Fonds zugewiesen.
Weist die Fondsrechnung einen kumulierten Ertragsüberschuss aus, so werden die entsprechenden Mittel auf einem speziellen Anlagekonto ausgesondert. Die Mittel werden von professionellen Finanzinstituten zu einem Teil auf Basis einer konservativen, geldmarktorientierten Anlagestrategie und zu einem anderen Teil in einem gemischten Anlagefonds angelegt. Der aus den Anlagen fliessende Ertrag wird der Fondsrechnung gutgeschrieben.
Die detaillierte Fondsrechnung wird einem Komitee offengelegt, das sich aus Vertretern der Kunden des Flughafens Zürich sowie aus Behördenvertretern zusammensetzt. Das Reglement sowie weitere Informationen über den Airport Zurich Noise Fund (unter anderem eine Darstellung über die finanzielle Entwicklung) sind abrufbar unter www.flughafen-zuerich.ch/aznf.
Der Saldo des Airport Zurich Noise Fund hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
(CHF in Mio.)
2021
2020
Airport Zurich Noise Fund per 1. Januar
409.8
422.9
Einnahmen Lärmgebühren
0.8
5.7
Kosten für Lärm- und Anwohnerschutz
–14.5
–14.3
Kosten für formelle Enteignungen 1)
–1.4
–3.3
Bestand vor operativen Kosten und finanziellem Ergebnis
394.8
411.0
Operative Kosten
–3.1
–3.4
Zinsertrag und Marktwertveränderungen Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
2.5
2.3
Airport Zurich Noise Fund per 31. Dezember
394.1
409.8
1) Neben den Zahlungen für formelle Enteignungsentschädigungen sind in diesem Betrag auch die weiteren damit verbundenen externen Kosten (gemäss Reglement Airport Zurich Noise Fund) enthalten (siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz).
Nachweis der für den Airport Zurich Noise Fund investierten Mittel:
(CHF in Mio.)
31.12.2021
31.12.2020
Flüssige Mittel (siehe Ziffer 16, Flüssige Mittel und Festgelder)
29.8
3.9
Kurzfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
45.3
48.4
Langfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
327.7
370.6
Abgrenzung gegenüber der Flughafen Zürich AG 1)
–8.7
–13.2
Total investierte Mittel Airport Zurich Noise Fund
394.1
409.8
1) Aus abrechnungstechnischen Gründen entsteht jeweils per Bilanzstichtag ein Guthaben oder eine Verpflichtung gegenüber der Flughafen Zürich AG. Im Folgemonat erfolgt jeweils der liquiditätsmässige Ausgleich.
Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Übersicht über die Laufzeiten und Bonitäten der investierten Mittel des Airport Zurich Noise Fund:
(CHF in Mio.)
2022
2023
2024
2025
2026ff.
Total
Flüssige Mittel
29.8
0.0
0.0
0.0
0.0
29.8
AAA
15.0
29.0
8.0
21.6
38.6
112.2
AA+/AA/AA–
5.0
13.0
21.0
17.1
4.4
60.5
A+/A/A–
25.0
18.0
33.3
4.0
11.5
91.8
Ohne Rating
0.0
0.0
0.0
0.0
108.5
108.5
Übrige 1)
–8.7
0.0
0.0
0.0
0.0
–8.7
Total investierte Mittel Airport Zurich Noise Fund
66.2
60.0
62.3
42.7
162.9
394.1
in %
16.8
15.2
15.8
10.8
41.3
100.00
1) Aus abrechnungstechnischen Gründen entsteht jeweils per Bilanzstichtag ein Guthaben oder eine Verpflichtung gegenüber der Flughafen Zürich AG. Im Folgemonat erfolgt jeweils der liquiditätsmässige Ausgleich.
21 Latente Steuerguthaben und -Verbindlichkeiten
Gemäss IAS 12.47 sind die latenten Steuerguthaben und -verbindlichkeiten mit dem bei der Auflösung erwarteten Steuersatz zu berechnen. Die Flughafen Zürich Gruppe geht für das Berichtsjahr von einem Steuersatz von 19.0 % aus (Vorjahr: 20.4 %). Der angewendete Steuersatz wurde aufgrund der am Sitz der Flughafen Zürich AG und ihrer Tochtergesellschaften massgebenden (gerundeten) Steuerbelastung ermittelt.
Der Bestand der latenten Steuerguthaben und -verbindlichkeiten entwickelte sich wie folgt:
(CHF in Mio.)
2021
2020
Latente Steuerguthaben und -verbindlichkeiten netto, per 1. Januar
–18.7
–34.0
Veränderung Steuersatz, über OCI berücksichtigt
–0.7
0.0
Veränderung Steuersatz, über Erfolgsrechnung berücksichtigt
4.2
0.0
Latente Steuern auf Neubewertung der leistungsorientierten Nettovorsorgeverpflichtungen, über OCI gebucht
–21.8
–0.5
Veränderung gemäss Erfolgsrechnung
2.2
16.0
Umrechnungsdifferenzen
–0.5
–0.2
Latente Steuerguthaben und -verbindlichkeiten, netto, per 31. Dezember
–35.3
–18.7
davon latente Steuerguthaben
8.1
5.4
davon latente Steuerverbindlichkeiten
–43.4
–24.1
Die latenten Steuerguthaben und -verbindlichkeiten lassen sich folgenden Bilanzpositionen zuordnen:
31.12.2021
31.12.2020
Aktiven
Passiven
Aktiven
Passiven
Sachanlagen und übrige immaterielle Anlagen
–8.2
–10.4
Konzerninterne Darlehen und übrige Finanzanlagen
–14.3
–15.3
Erneuerungsfonds
–36.1
–37.7
Fluglärmthematik
–25.4
–26.6
Emissionskosten Finanzverbindlichkeiten
–0.2
–0.3
Vorsorgeverpflichtung
16.7
40.3
Aktivierte steuerbare Verlustvorträge
24.4
26.0
Diverse Positionen
8.1
–0.3
5.4
–0.2
Latente Steuerguthaben und -verbindlichkeiten, brutto
49.2
–84.5
71.7
–90.4
Verrechnung von Guthaben und Verbindlichkeiten
–41.1
41.1
–66.3
66.3
Latente Steuerguthaben und -verbindlichkeiten, netto
8.1
–43.4
5.4
–24.1
Per 31. Dezember 2021 verfügt die Flughafen Zürich Gruppe über steuerlich verrechenbare Verlustvorträge in Höhe von CHF 84.6 Mio. (Vorjahr: CHF 79.2 Mio.), bei denen die Voraussetzungen für eine Aktivierung von latenten Steuern nicht erfüllt sind, da eine künftige Realisierung nicht gesichert ist. Die Verlustvorträge verfallen wie folgt:
(CHF in Mio.)
31.12.2021
31.12.2020
Verfall im Jahr 2025
2.0
2.0
Verfall im Jahr 2026
4.8
4.8
Verfall im Jahr 2027
69.8
72.4
Verfall im Jahr 2028
8.0
0.0
Total Verlustvorträge
84.6
79.2
22 Leistungen an Arbeitnehmende
(CHF in Mio.)
31.12.2021
31.12.2020
Nettovorsorgeverpflichtungen
–76.0
–184.3
Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmende
–11.8
–13.3
Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmende
–87.8
–197.6
22.1 LEISTUNGEN NACH BEENDIGUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES
Die Flughafen Zürich Gruppe unterhält die nachfolgenden Vorsorgepläne:
A) LEISTUNGSORIENTIERTE VORSORGEPLÄNE
Anschlussvertrag mit der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich (BVK)
Die Mitarbeitenden der Flughafen Zürich AG sind für die berufliche Vorsorge der BVK angeschlossen. Die BVK ist eine Gemeinschaftsstiftung für Angestellte des Kantons Zürich sowie weiterer Arbeitgeber. Die BVK ist bei der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich registriert und wird von dieser beaufsichtigt.
Der Stiftungsrat der BVK – bestehend aus je neun Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern – ist das oberste Organ der Stiftung und damit für die strategischen Ziele und Grundsätze sowie für die Überwachung der Geschäftsführung zuständig. Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sowie der Anordnungen des Stiftungsrats und seiner Ausschüsse.
Die BVK untersteht den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und dessen Ausführungsbestimmungen. Im BVG werden der mindestens zu versichernde Lohn, die minimalen Altersgutschriften sowie deren Verzinsung und der Umwandlungssatz festgelegt. Aufgrund dieser gesetzlichen Bestimmungen sowie der Planausgestaltung ist die Flughafen Zürich AG als angeschlossener Arbeitgeber den versicherungsmathematischen Risiken wie dem Anlage-, Zins- und Invaliditätsrisiko oder dem Risiko der Langlebigkeit ausgesetzt.
Weiter ist das Führungsorgan der Vorsorgeeinrichtung gemäss den gesetzlichen Bestimmungen auch dafür verantwortlich, dass bei einer allfälligen Unterdeckung Sanierungsmassnahmen beschlossen und umgesetzt werden, damit eine vollständige Deckung der künftigen Vorsorgeleistungen innert angemessener Frist wiederhergestellt wird. Dazu gehören unter anderem Sanierungsleistungen in Form von zusätzlichen Beiträgen.
Die BVK weist gemäss schweizerischer Rechnungslegung (Art. 44 BVV2) per 31. Dezember 2021 einen (ungeprüften) Deckungsgrad von 111.6 % (Vorjahr: 105.2 %) auf.
Die Mitarbeitenden der Flughafen Zürich AG sind bei der BVK gegen die Risiken Alter, Tod und Invalidität versichert. Die Altersleistung wird in Abhängigkeit vom Bestand der einzelnen Sparkonten (Altersguthaben) zum Zeitpunkt der Pensionierung bestimmt und ergibt sich durch die Multiplikation des Altersguthabens mit dem im Reglement festgelegten Umwandlungssatz. Das ordentliche Pensionierungsalter ist 65 Jahre. Eine frühzeitige Pensionierung zu einem reduzierten Umwandlungssatz ist ab dem vollendeten 60. Altersjahr möglich. Die Flughafen Zürich AG entrichtet für alle versicherten Personen altersabhängige Beiträge in der Höhe von 6.0 % bis 17.4 % des versicherten Lohns sowie Risikobeiträge von 1.2 %. Bis zum 20. Altersjahr fällt nur der Risikobeitrag an.
Die Vermögenswerte stammen aus den Vorsorgeplänen der BVK. Die Anlagestrategie wird durch den Stiftungsrat der BVK basierend auf den Vorschlägen und Empfehlungen des stiftungsratsinternen Anlageausschusses festgelegt, der sich im Speziellen mit der Vermögensbewirtschaftung der BVK befasst. Er bereitet alle anlagerelevanten Beschlüsse des Stiftungsrats vor und leitet und überwacht deren Vollzug durch die Geschäftsleitung. Er wird bei der Überwachung der Anlagestrategie und des Anlageprozesses zusätzlich von einem externen Investment Controller unterstützt.
Die Anlagestrategie («Asset Allocation») bewegt sich im Rahmen von taktischen Bandbreiten, um flexibel auf aktuelle Marktsituationen reagieren zu können. Ziel ist es, die Kapitalanlagen effektiv und effizient zu bewirtschaften. Die Vermögen sind dabei gut diversifiziert. Die Einhaltung der Anlagerichtlinien und die Anlageresultate werden periodisch überprüft.
Da die BVK als Gemeinschaftsstiftung keine separate Rechnung für die Flughafen Zürich AG erstellt, haftet die Gesellschaft im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften auch für die Verbindlichkeiten der anderen angeschlossenen Arbeitgeber.
Die BVK hat im Geschäftsjahr 2020 eine Anpassung des technischen Zinssatzes von 2 % auf 1.75 % und damit eine Senkung der Umwandlungssätze um knapp 0.2 Prozentpunkte per 1. Januar 2022 angekündigt. In diesem Zusammenhang hat die Vorsorgeeinrichtung beschlossen, den Besitzstand für Versicherte zu wahren, die im Jahr 2021 mindestens 60 Jahre alt sind. Zudem werden als Abfederungsmassnahmen für die Jahrgänge 1962 bis 2000 die Altersguthaben ab dem 1. Januar 2022, verteilt über fünf Jahre, erhöht (Jahrgänge 1962 bis 1973: +3.2 % / Jahrgänge 1974 bis 2000: +2.0 %). Diese Planänderung in der Höhe von CHF 2.9 Mio. wurde in der Vorjahresperiode als vergangener Dienstzeitaufwand erfasst.
Erläuterungen zu den Beträgen in der Konzernrechnung
Die versicherungsmathematische Bewertung der leistungsorientierten Verpflichtungen per 31. Dezember 2021 und des Dienstzeitaufwands wurde von unabhängigen Aktuaren gemäss der Methode der laufenden Einmalprämie durchgeführt. Der Marktwert des Planvermögens wurde per 31. Dezember 2021 basierend auf den zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses bekannten Informationen bestimmt.
Da für den Anschlussvertrag mit der Flughafen Zürich AG für das Planvermögen wie auch für die Aufteilung der Vermögenswerte in die Anlagekategorien per Bilanzstichtag keine separaten Angaben erhältlich waren, mussten für die Berechnungen des Planvermögens und die Aufteilung in die einzelnen Anlagekategorien Annahmen auf Basis der zur Verfügung stehenden Informationen getroffen werden.
Die per Stichtag in der Bilanz erfassten Nettovorsorgeverpflichtungen stellen sich wie folgt dar:
(CHF in Mio.)
31.12.2021
31.12.2020
Barwert der kapitalgedeckten Vorsorgeverpflichtungen
–719.7
–775.3
Marktwert des Planvermögens
643.7
590.9
In der Bilanz erfasste Nettovorsorgeverpflichtungen
–76.0
–184.3
Die Vorsorgeverpflichtungen haben sich wie folgt entwickelt:
(CHF in Mio.)
2021
2020
Barwert der Vorsorgeverpflichtungen per 1. Januar
–775.3
–746.6
Laufender Dienstzeitaufwand
–23.6
–24.5
Vergangener Dienstzeitaufwand
0.0
–2.9
Zinsaufwand auf Vorsorgeverpflichtungen
–1.1
–1.5
Arbeitnehmerbeiträge
–11.8
–12.1
Ausbezahlte Leistungen
43.1
32.2
Erfahrungsbezogene Gewinne/(Verluste)
–6.4
–13.5
Gewinne/(Verluste) aufgrund veränderter demografischer Annahmen
37.5
0.0
Gewinne/(Verluste) aufgrund veränderter finanzieller Annahmen
17.9
–6.5
Barwert der Vorsorgeverpflichtungen per 31. Dezember
–719.7
–775.3
Per 31. Dezember 2021 beträgt die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Vorsorgeverpflichtung 16.4 Jahre (Vorjahr: 18.2 Jahre).
Das Planvermögen hat sich wie folgt entwickelt:
(CHF in Mio.)
2021
2020
Planvermögen zu Marktwerten per 1. Januar
590.9
569.6
Arbeitgeberbeiträge
17.3
18.1
Arbeitnehmerbeiträge
11.8
12.1
Ausbezahlte Leistungen
–43.1
–32.2
Administrationskosten
–0.0
–0.0
Zinserträge auf Planvermögen
0.9
1.1
Erträge aus Planvermögen (ohne Zinserträge)
65.9
22.3
Planvermögen zu Marktwerten per 31. Dezember
643.7
590.9
Die Entwicklung der Nettovorsorgeverpflichtungen stellt sich wie folgt dar:
(CHF in Mio.)
2021
2020
Nettovorsorgeverpflichtungen per 1. Januar
–184.3
–177.0
Total Aufwand in der Erfolgsrechnung erfasst
–23.9
–27.7
Total Bewertungsänderungen im sonstigen Gesamtergebnis erfasst
114.9
2.3
Arbeitgeberbeiträge
17.3
18.1
Nettovorsorgeverpflichtungen per 31. Dezember
–76.0
–184.3
Für das Geschäftsjahr 2022 rechnet die Gesellschaft mit Arbeitgeberbeiträgen in der Höhe von CHF 19.2 Mio.
Analyse der in der Erfolgsrechnung erfassten Beträge:
(CHF in Mio.)
2021
2020
Laufender Dienstzeitaufwand
–23.6
–24.5
Vergangener Dienstzeitaufwand
0.0
–2.9
Nettozinsaufwand auf Vorsorgeverpflichtungen
–0.3
–0.3
Administrationskosten
–0.0
–0.0
In der Erfolgsrechnung erfasster Betrag
–23.9
–27.7
Analyse der im sonstigen Gesamtergebnis erfassten Beträge:
(CHF in Mio.)
2021
2020
Erfahrungsbezogene Gewinne/(Verluste)
–6.4
–13.5
Gewinne/(Verluste) aufgrund veränderter demografischer Annahmen
37.5
0.0
Gewinne/(Verluste) aufgrund veränderter finanzieller Annahmen
17.9
–6.5
Ertrag aus Planvermögen ohne Zinserträge
65.9
22.3
Im sonstigen Gesamtergebnis erfasster Betrag (vor Steuern)
114.9
2.3
Per 31. Dezember 2021 erfolgte die Umstellung der technischen Grundlagen von BVG 2015 auf BVG 2020. Die neuen Grundlagen BVG 2020 weisen im Vergleich zu BVG 2015 unter anderem tiefere Wahrscheinlichkeiten für Invalidität sowie den Anspruch auf Hinterlassenenrenten aus. Die Fluktuationswahrscheinlichkeiten gemäss BVG 2020 hingegen sind höher als bei BVG 2015. Die Kombination dieser Effekte ergab einen versicherungstechnischen Gewinn in der Höhe von CHF 37.5 Mio.
Die effektive Rendite der Vermögensanlagen lag im Berichtsjahr aufgrund der guten Performance der Kapitalmärkte deutlich höher als angenommen. Die Differenz zwischen den effektiven Erträgen und den Zinserträgen auf dem Planvermögen in der Höhe von CHF 65.9 Mio. wurde im Gesamtergebnis erfasst.
Annahmen zu versicherungstechnischen Berechnungen:
(in % oder Jahren)
2021
2020
Diskontierungssatz per 31. Dezember
0.30
0.15
Inflation
0.75
0.75
Künftige Lohnerhöhungen (inklusive Inflation)
1.50
1.50
Künftige Rentenerhöhungen
0.00
0.00
Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben
1.00
1.00
Lebenserwartung im Alter 65 (in Anzahl Jahren):
Frauen (Alter 45)
25.5
25.8
Frauen (Alter 65)
23.6
23.9
Männer (Alter 45)
23.8
23.8
Männer (Alter 65)
21.9
21.9
Der Diskontierungszinssatz basiert auf an der Schweizer Börse SIX kotierten Unternehmensanleihen von in- und ausländischen Emittenten in Schweizer Franken mit AA-Rating. Die Lohnentwicklung entspricht dem Durchschnittswert der letzten Jahre und den aktuellen zukünftigen Erwartungen des Managements. Es wird mit keinen künftigen Rentenerhöhungen gerechnet, weil die Vorsorgestiftung nicht über genügend Wertschwankungsreserven verfügt.
Die Annahme der Lebenserwartung per 31. Dezember 2021 wurde basierend auf BVG 2020 (Vorjahr: BVG 2015) durch eine Projektion der zukünftigen Langlebigkeitsverbesserungen nach dem Continuous Mortality Investigation-Modell («CMI-Modell»), basierend auf historisch beobachteten Langlebigkeitsverbesserungen in der Schweiz und einer zukünftigen langfristigen Langlebigkeits-Verbesserungsrate von 1.50 %, ermittelt.
Verteilung der Vermögenswerte auf Anlagekategorien:
(in %)
31.12.2021
31.12.2020
Anlagekategorie
Flüssige Mittel
3.9
4.0
Aktien
38.0
35.0
Obligationen
36.2
32.3
Immobilien
17.9
18.5
Andere
4.0
10.2
Total
100.0
100.0
Sensitivitäten
Der Diskontsatz, die Annahme betreffend künftige Lohnerhöhungen sowie der Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben stellen die wesentlichen Faktoren für die Berechnung des Barwerts der Vorsorgeverpflichtungen dar. Eine Veränderung der Annahmen um +0.25 % beziehungsweise – 0.25 % hat folgende Auswirkungen auf den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen (DBO):
2021 Effekt auf DBO
2020 Effekt auf DBO
(CHF in Mio.)
+0.25 %
–0.25 %
+0.25 %
–0.25 %
Diskontierungssatz
–25.9
28.1
–31.8
34.1
Künftige Lohnerhöhungen
2.2
–2.2
2.3
–2.3
Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben
3.6
–2.9
3.9
–3.1
Die oben stehenden Sensitivitätsberechnungen basieren darauf, dass sich jeweils eine Annahme verändert, während die anderen Annahmen konstant bleiben. In der Praxis bestehen jedoch gewisse Korrelationen zwischen den einzelnen Annahmen. Für die Berechnung der Sensitivitäten wurde die gleiche Methode angewendet, mit der auch die per Bilanzstichtag erfassten Vorsorgeverpflichtungen berechnet wurden.
B) BEITRAGSORIENTIERTER VORSORGEPLAN
Es besteht ein Anschlussvertrag mit der Zürich Versicherungsgesellschaft zugunsten der Rentner der ehemaligen Flughafen-Immobilien-Gesellschaft (FIG). Diese Versichertengruppe ist nicht in die BVK übergetreten. Es handelt sich um einen beitragsorientierten Plan, der voll ausfinanziert ist. Die Zürich Versicherungsgesellschaft übernimmt alle zukünftigen Leistungen.
22.2 Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmende
Die Flughafen Zürich AG entrichtet ihren Mitarbeitenden gemäss Anstellungsreglement vom 1. Januar 2016 Treueprämien auf Basis der geleisteten Dienstjahre. Die entsprechende Rückstellung in der Höhe von CHF 11.8 Mio. (Vorjahr: CHF 13.3 Mio.) wurde aufgrund der Anzahl mittlerweile erworbener Dienstjahre berechnet, die per Bilanzstichtag 10.8 Jahre (Vorjahr: 10.0 Jahre) beträgt.
23 Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen
(CHF in Mio.)
31.12.2021
31.12.2020
Passive Rechnungsabgrenzungen
90.4
89.8
Marchzinsen Finanzverbindlichkeiten
7.5
9.3
An- und Vorauszahlungen von Kunden
11.0
22.6
Rückstellungen für Ferien und Überzeit
3.4
3.1
Andere Verpflichtungen
2.7
3.8
Total übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen
115.1
128.7
davon zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
97.9
99.2
davon übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen ohne Finanzinstrumente
17.2
29.5
24 Weitere Angaben
24.1 ANGABEN ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG EINER RISIKOBEURTEILUNG
Das Risk Management sorgt für einen disziplinierten und bewussten Umgang mit Risiken. Es gewährleistet die Transparenz über die wesentlichen mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken sowie die laufende Verbesserung und Kontrolle der Risikosituation.
Das Risk-Management-System der Flughafen Zürich Gruppe ist das Führungs- und Arbeitsinstrument für die unternehmerische Risikobewältigung. Es enthält die folgenden Elemente:
- Risikopolitische Ziele und Grundsätze
- Risk-Management-Organisation
- Risk-Management-Prozess
- Risikoberichterstattung
- Überprüfung und Bewertung des Risk-Management-Systems
Hierbei tragen Verwaltungsrat und Geschäftsleitung die aktienrechtliche Gesamtverantwortung für die Existenz- und Rentabilitätssicherung. Dem Verwaltungsrat obliegt die Oberaufsicht über das Risk Management. Der Chief Financial Officer (CFO) ist gleichzeitig der Risk-Management-Beauftragte der Geschäftsleitung (Chief Risk Officer).
Der zentrale Risk Manager ist dem CFO als Chief Risk Officer unterstellt und gibt Mindestvorgaben betreffend das dezentrale Risikomanagement in der Linie vor. Der zentrale Risk Manager ist zuständig für die Risikoberichterstattung sowie für den Betrieb und die Weiterentwicklung des Risk-Management-Systems.
Die jeweiligen Geschäftsleitungsmitglieder sind verantwortlich für die Risiken, die primär in ihrem Bereich entstehen können. Sie tragen die Verantwortung für die Erkennung, Einschätzung und Behandlung der entsprechenden Risiken (Risk-Owner-Konzept). Der zentrale Risk Manager zeichnet verantwortlich für diejenigen Risiken, die nicht einem einzigen Geschäftsbereich zugeordnet werden können.
In Abstimmung mit dem zentralen Risk Manager übernehmen weitere Fachstellen ihr spezifisches Risikomanagement selbst, wie zum Beispiel Safety-Management, Liquiditätsmanagement, Arbeitssicherheit, Informationssicherheit, Brandschutz oder Notfallplanung, aber auch die internationalen Tochtergesellschaften der Flughafen Zürich AG. Hieraus fliessen die für die Flughafen Zürich Gruppe wichtigsten Risiken in die zentrale Risikoberichterstattung ein. Diese beschreibt die Unternehmensrisiken im Detail und bewertet sowohl deren Eintretenswahrscheinlichkeit, deren betriebliche und wirtschaftliche Auswirkungen sowie deren Massnahmen und Verantwortlichkeiten. Die Umsetzung der Massnahmen wird laufend überwacht. Das Risk Reporting wird einmal jährlich der Geschäftsleitung und dem Verwaltungsrat vorgelegt.
A) FINANZIELLES RISK MANAGEMENT
Die Flughafen Zürich Gruppe ist aufgrund ihrer Tätigkeit folgenden relevanten finanziellen Risiken ausgesetzt wie:
- i) Ausfallrisiko
- ii) Liquiditätsrisiko
- iii) Marktrisiko (Fremdwährungs- und Zinssatzrisiko)
Die nachfolgenden Abschnitte geben einen Überblick über das Ausmass der einzelnen finanziellen Risiken sowie die Ziele, Grundsätze und Prozesse für die Messung, Überwachung und Absicherung der Risiken sowie über das Kapitalmanagement der Gruppe. Weitere Informationen zu finanziellen Risiken sind auch in den übrigen Erläuterungen des Anhangs enthalten.
i) Ausfallrisiko
Das Ausfallrisiko ist das Risiko, dass die Flughafen Zürich Gruppe finanzielle Verluste erleidet, falls ein Kunde oder eine Gegenpartei eines Finanzinstruments ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Ausfallrisiken können auf flüssigen Mitteln, auf aktiven Rechnungsabgrenzungen, auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie auf Finanzanlagen bestehen.
Die Flughafen Zürich Gruppe investiert ihre flüssigen Mittel und Festgelder als Einlagen bei bedeutenden Banken mit einem solventen Rating. Ausserdem werden allfällige Risiken auf flüssigen Mitteln und Festgeldern weiter minimiert, indem nicht ein einzelnes Bankinstitut, sondern verschiedene Finanzdienstleister berücksichtigt werden.
Die per Bilanzstichtag jeweils bestehenden aktiven Rechnungsabgrenzungen werden in der Regel innert Monatsfrist fakturiert und anschliessend im Rahmen der Bewirtschaftung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen überwacht.
Mit Ausnahme des Home Carrier Swiss am Flughafen Zürich bestehen die Kundenforderungen gegenüber einer grossen Anzahl verschiedener Schuldner. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind solche gegenüber der Swiss von CHF 9.1 Mio. (Vorjahr: CHF 7.2 Mio.) enthalten (siehe Ziffer 14, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen). Zwischen dem Bilanzstichtag und der Erstellung der Konzernrechnung 2021 hat die Swiss alle per 31. Dezember 2021 bestehenden Forderungen aus Flugbetriebsgebühren vollumfänglich beglichen.
Das Ausmass des Ausfallrisikos wird hauptsächlich durch die individuellen Charakteristiken jedes einzelnen Kunden bestimmt. Die Risikobeurteilung beinhaltet eine Einschätzung der Kreditwürdigkeit unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse des Kunden, der Erfahrungen aus der Vergangenheit sowie weiterer Faktoren. Die Fälligkeitsstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird in der Regel wöchentlich überwacht. Wo notwendig, werden risikomindernde Zahlungskonditionen (hauptsächlich Vorausfakturierung) eingesetzt respektive Sicherheiten (hauptsächlich Bankgarantien) eingefordert.
Die Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund werden von professionellen Finanzinstituten zu einem Teil auf Basis einer konservativen, geldmarktorientierten Anlagestrategie hauptsächlich in festverzinslichen Obligationen und zu einem anderen Teil in einem gemischten Anlagefonds angelegt. Dabei haben die Werterhaltung und die Flexibilität bezüglich frühzeitiger Liquidierbarkeit der Anlagen Priorität. Der direkte Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten ist nicht erlaubt. Der Anlagehorizont basiert auf den erwarteten Zahlungsverpflichtungen aus dem Airport Zurich Noise Fund und beträgt durchschnittlich rund vier Jahre. Für direkt gehaltene Anleihen entspricht das Mindestrating einem BBB + (Standard & Poorʼs) oder einem vergleichbaren Rating einer anderen anerkannten Ratingagentur (siehe Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund).
Das maximale Ausfallrisiko entspricht den Buchwerten der einzelnen finanziellen Aktiven. Es bestehen keine Garantien und ähnlichen Verpflichtungen, die zu einer Erhöhung des Risikos über die Buchwerte hinausführen könnten. Das maximale Ausfallrisiko per Bilanzstichtag war wie folgt:
(CHF in Mio.)
31.12.2021
31.12.2020
Flüssige Mittel (ohne Bargeld)
409.1
351.0
Festgelder (kurz- und langfristig)
123.4
200.8
Langfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
327.7
370.6
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (netto)
78.6
71.8
Kurzfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
45.3
48.4
Übrige Forderungen und aktive Rechnungsabgrenzungen
115.5
73.2
Übrige finanzielle Vermögenswerte
17.6
4.1
Total maximales Ausfallrisiko
1’117.1
1’120.0
ii) Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass die Flughafen Zürich Gruppe ihren finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nicht nachkommen kann.
Die Flughafen Zürich Gruppe überwacht das Liquiditätsrisiko durch ein vorsichtiges Liquiditätsmanagement und verfolgt dabei den Grundsatz, jederzeit genügend Flexibilität und Spielraum hinsichtlich kurzfristig verfügbarer liquider Mittel zu haben. Das schliesst das Sicherstellen einer ausreichenden Reserve an flüssigen Mitteln, die Möglichkeit zur Finanzierung durch einen adäquaten Betrag aus zugesagten Kreditlimiten und die Fähigkeit zur Emission am Kapitalmarkt mit ein. Zu diesem Zweck wird eine rollende Liquiditätsplanung auf Basis der erwarteten Geldflüsse vorgenommen und regelmässig aktualisiert. Zudem stehen der Flughafen Zürich Gruppe per Bilanzstichtag die folgenden wesentlichen Kreditlimiten zur Verfügung:
(CHF in Mio.)
Laufzeit bis
31.12.2021
31.12.2020
Betriebskreditlimiten (zugesagte Kreditlinien)
31.12.2025
300.0
160.0
Total Kreditlimiten
300.0
160.0
Beanspruchung: Fester Vorschuss
0.0
–60.0
Beanspruchung: Bankgarantien
–12.3
–12.1
Total nicht beanspruchte Kreditlimiten
287.7
87.9
Die folgenden Tabellen zeigen die vertraglichen Fälligkeiten (inklusive Zinsen) der durch die Flughafen Zürich Gruppe gehaltenen Finanzverbindlichkeiten:
(CHF in Mio.)
Buchwert
Vertragliche Cashflows
Innerhalb 1 Jahrs
Zwischen 1 und 5 Jahren
Über 5 Jahre
31. Dezember 2021
Anleihen
1’648.9
1’698.2
11.3
723.0
964.0
Bankschulden
119.5
132.4
9.0
35.5
87.9
Leasingverbindlichkeiten
76.3
76.4
7.5
28.9
40.0
Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen
24.7
25.1
0.7
8.6
15.8
Übrige Finanzverbindlichkeiten
21.3
21.3
0.9
20.4
0.0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
57.0
57.0
57.0
0.0
0.0
Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen
97.9
97.9
97.9
0.0
0.0
Total nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten
2’045.6
2’108.4
184.3
816.4
1’107.6
Total
2’045.6
2’108.4
184.3
816.4
1’107.6
(CHF in Mio.)
Buchwert
Vertragliche Cashflows
Innerhalb 1 Jahrs
Zwischen 1 und 5 Jahren
Über 5 Jahre
31. Dezember 2020
Anleihen
1’648.5
1’709.5
11.3
731.1
967.2
Bankschulden
173.9
173.9
64.0
32.5
77.4
Leasingverbindlichkeiten
83.3
83.3
7.5
28.3
47.5
Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen
23.2
24.1
1.5
7.3
15.3
Übrige Finanzverbindlichkeiten
22.5
22.5
2.1
20.4
0.0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
61.0
61.0
61.0
0.0
0.0
Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen
99.2
99.2
99.2
0.0
0.0
Total nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten
2’111.6
2’173.5
246.6
819.5
1’107.3
Total
2’111.6
2’173.5
246.6
819.5
1’107.3
iii) Marktrisiko (Fremdwährungs- und Zinssatzrisiko)
Das Marktrisiko ist das Risiko, dass sich Änderungen in Marktpreisen, wie Wechselkurse und Zinsen, auf das Finanzergebnis oder auf die Bewertung von Finanzinstrumenten auswirken.
Das Ziel des Marktrisikomanagements ist die Überwachung und Kontrolle von solchen Risiken, um sicherzustellen, dass diese einen bestimmten Umfang nicht überschreiten.
iiia) Fremdwährungsrisiko
Die Funktionalwährung der Konzernrechnung der Flughafen Zürich Gruppe ist der Schweizer Franken (CHF). Der Gruppe ist Fremdwährungsbewegungen vor allem beim brasilianischen Real (BRL), beim chilenischen Peso (CLP) und bei der indischen Rupie (INR) ausgesetzt.
Eine Verteuerung beziehungsweise eine Abwertung des Schweizer Frankens um 5 % gegenüber den entsprechenden Währungen per 31. Dezember 2021 hätte das Konzerneigenkapital (Position «Sonstiges Gesamtergebnis») beziehungsweise das Konzernergebnis um untenstehende Beträge erhöht respektive verringert. Diese Analyse geht davon aus, dass alle anderen Variablen, insbesondere die Zinssätze, unverändert bleiben.
Verteuerung CHF plus 5 %
Abwertung CHF minus 5 %
(CHF in Mio.)
Eigenkapital
Ergebnis
Eigenkapital
Ergebnis
BRL
–6.9
0.0
6.9
0.0
CLP
–0.7
0.0
0.7
0.0
INR
–2.7
0.0
2.7
0.0
31. Dezember 2021
–10.3
0.0
10.3
0.0
BRL
–7.3
0.0
7.3
0.0
CLP
–0.8
0.0
0.8
0.0
INR
–0.2
0.0
0.2
0.0
31. Dezember 2020
–8.3
0.0
8.3
0.0
iiib) Zinssatzrisiko
Das Zinssatzrisiko teilt sich auf in ein zinsbedingtes Cashflow-Risiko (Risiko, dass sich die zukünftigen Zinszahlungen aufgrund von Schwankungen des Marktzinssatzes ändern) sowie in ein zinsbedingtes Risiko einer Änderung des Marktwerts (Risiko, dass sich der Marktwert eines Finanzinstruments aufgrund von Schwankungen des Marktzinssatzes verändert).
Die Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund werden hauptsächlich in festverzinslichen Obligationen sowie einem gemischten Anlagefonds angelegt. Der direkte Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten ist in diesem Zusammenhang nicht erlaubt.
Finanzierungen sind grösstenteils mit einem fixen Zinssatz abgeschlossen. Ein Zinssatzrisiko bei variablen Schulden wird fallweise mittels Zinssatzswaps abgesichert.
Zum Bilanzstichtag verfügte die Flughafen Zürich Gruppe über folgendes Zinssatzprofil bei den verzinslichen Finanzinstrumenten:
(CHF in Mio.)
31.12.2021
31.12.2020
Festgelder (kurz- und langfristig)
123.4
200.8
Festverzinsliche Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
264.5
312.4
Festverzinsliche Finanzinstrumente (Aktiven)
387.9
513.2
Flüssige Mittel
379.5
347.3
Flüssige Mittel Airport Zurich Noise Fund
29.8
3.9
Variabel verzinsliche Finanzinstrumente (Aktiven)
409.3
351.2
Total verzinsliche Aktiven
797.2
864.4
Anleihen (kurz- und langfristig)
–1’648.9
–1’648.5
Leasingverbindlichkeiten (kurz- und langfristig)
–76.3
–83.3
Übrige Finanzverbindlichkeiten (kurz- und langfristig)
–21.3
–22.5
Festverzinsliche Finanzinstrumente (Passiven)
–1’746.5
–1’754.3
Bankschulden (kurz- und langfristig)
–119.5
–173.9
Variabel verzinsliche Finanzinstrumente (Passiven)
–119.5
–173.9
Total verzinsliche Passiven
–1’865.9
–1’928.2
Die folgende Tabelle zeigt die Sensitivitätsanalyse für variable und festverzinsliche Finanzinstrumente bei einer Abweichung von 0.5 %:
Anstieg Zinsniveau um 0.5 %
Rückgang Zinsniveau um 0.5 %
(CHF in Mio.)
Eigenkapital
Ergebnis
Eigenkapital
Ergebnis
Festverzinsliche Finanzinstrumente
–3.2
0.0
3.2
0.0
Variabel verzinsliche Finanzinstrumente
0.0
1.7
0.0
–1.7
31. Dezember 2021
–3.2
1.7
3.2
–1.7
Festverzinsliche Finanzinstrumente
–4.8
0.0
4.8
0.0
Variabel verzinsliche Finanzinstrumente
0.0
1.4
0.0
–1.4
31. Dezember 2020
–4.8
1.4
4.8
–1.4
B) KATEGORIEN VON FINANZINSTRUMENTEN
Die folgenden Tabellen zeigen die Buchwerte aller Finanzinstrumente pro Kategorie sowohl für das Berichtsjahr als auch für das Vorjahr:
(CHF in Mio.)
31.12.2021
31.12.2020
Kurz- und langfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund (Obligationen)
264.5
312.4
Total zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzanlagen
264.5
312.4
Kurz- und langfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund (gemischter Anlagefonds)
108.5
106.7
Total zu Marktwerten bewertete Finanzanlagen
108.5
106.7
Flüssige Mittel (ohne Bargeld) und kurzfristige Geldanlagen
409.1
351.0
Kurz- und langfristige Festgelder
123.4
200.8
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto
78.6
71.8
Übrige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen
115.5
73.2
Übrige Finanzanlagen
17.6
4.1
Total flüssige Mittel, Festgelder, Forderungen und übrige Finanzanlagen
744.1
700.9
Anleihen
–1’648.9
–1’648.5
Total zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
–1’648.9
–1’648.5
Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen
–24.7
–23.2
Bankschulden
–119.5
–173.9
Leasingverbindlichkeiten
–76.3
–83.3
Übrige Finanzverbindlichkeiten
–21.3
–22.5
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
–57.0
–61.0
Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen (ohne Derivate und Nicht-Finanzinstrumente)
–97.9
–99.2
Total übrige finanzielle Verbindlichkeiten
–396.7
–463.1
C) VERKEHRSWERTE (FAIR VALUES) VON FINANZINSTRUMENTEN
Finanzinstrumente, die entweder zum Verkehrswert erfasst sind oder für die Verkehrswerte offengelegt werden, sind entsprechend dem Ermessensspielraum bei den zur Ermittlung des Verkehrswerts verwendeten Inputfaktoren nach folgenden Hierarchiestufen kategorisiert:
Stufe 1 (Notierte Marktpreise)
Die Inputfaktoren für die Bewertung der Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten bilden notierte, nicht bereinigte Preise, die am Bewertungsstichtag an aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten ermittelt werden.
Stufe 2 (Bewertung auf Basis beobachtbarer Inputfaktoren)
Die Bewertung der Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten basiert auf Inputfaktoren (mit Ausnahme der unter Stufe 1 erwähnten notierten Preise), die für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind.
Stufe 3 (Bewertung auf Basis nicht beobachtbarer Inputfaktoren)
Die Inputfaktoren für diese Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten sind nicht beobachtbar.
Die Bilanzwerte der flüssigen Mittel, Festgelder, Forderungen und übrigen Finanzanlagen sowie der übrigen finanziellen Verbindlichkeiten entsprechen annähernd den Fair Values.
Finanzanlagen im Airport Zurich Noise Fund: Der Fair Value der Obligationen entspricht dem Börsenkurs der Wertschriften per Bilanzstichtag (Stufe 1). Der Fair Value des gemischten Anlagefonds entspricht dem nicht angepassten Nettoinventarwert, da die Anteile per Bilanzstichtag zu diesem Wert zurückgegeben werden können (Stufe 2).
Finanzverbindlichkeiten: Der Fair Value der Anleihen entspricht dem Börsenkurs (Stufe 1).
(CHF in Mio.)
31.12.2021
31.12.2020
Buchwert
Fair Value
Buchwert
Fair Value
Obligationen des Airport Zurich Noise Fund (Stufe 1)
264.5
268.0
312.4
318.7
Gemischter Anlagefonds des Airport Zurich Noise Fund (Stufe 2)
108.5
108.5
106.7
106.7
Total Finanzanlagen
373.0
376.5
419.1
425.4
Anleihen (Stufe 1)
–1’648.9
–1’643.9
–1’648.5
–1’672.9
Total Finanzverbindlichkeiten
–1’648.9
–1’643.9
–1’648.5
–1’672.9
D) KAPITALMANAGEMENT
Bei der Bewirtschaftung des Kapitals achtet die Flughafen Zürich Gruppe insbesondere darauf, dass die Weiterführung der operativen Tätigkeit des Konzerns gewährleistet ist, eine angemessene Rendite für die Aktionäre erzielt wird und die Bilanzstruktur, vor allem in Phasen grosser Investitionstätigkeit oder nach Krisen, optimiert werden kann. Um diese Ziele zu erreichen, kann die Flughafen Zürich AG die Dividendenauszahlung anpassen oder Kapital an die Aktionäre zurückzahlen.
Die Flughafen Zürich Gruppe überwacht primär die folgende finanzielle Kennzahl: Nettoverschuldung zu EBITDA. Als wichtigster Grundsatz gilt dabei, dass das Verhältnis zwischen Fremd- und Eigenkapital auf die planbaren Cashflows und Investitionen abgestimmt und eher konservativ geprägt ist. Die aus dem Geschäftsjahr 2020 resultierende erhöhte Verschuldung soll daher in den nächsten Jahren wieder reduziert werden. Damit wird sichergestellt, dass die hohe unternehmerische Flexibilität zu jedem Zeitpunkt, also auch bei zukünftigen unvorhersehbaren Ereignissen, sichergestellt ist.
Für den Zweck von Mitarbeiterbeteiligungs- und Bonusprogrammen können jeweils eigene Aktien im benötigten Umfang gehalten werden. Es dürfen jedoch keine Mehrjahresvorräte an eigenen Aktien für Beteiligungsprogramme angelegt werden. Das Halten von eigenen Aktien als Akquisitionswährung (Aktientausch bei möglichen Unternehmensübernahmen) ist nicht gestattet. Ebenso wenig dürfen eigene Aktien zwecks Spekulation auf höhere Verkaufspreise gehalten werden. Der kumulierte Anteil an eigenen Aktien darf in keinem Fall 10 % der gesamten herausgegebenen Aktien übersteigen.
24.2 INVESTITIONSVERPFLICHTUNGEN
Per Bilanzstichtag bestehen Investitionsverpflichtungen für verschiedene Hoch- und Tiefbauten in der Höhe von insgesamt rund CHF 230 Mio. Die wesentlichsten Investitionsverpflichtungen betreffen die Erneuerung und Erweiterung der Gepäcksortieranlage (CHF 99 Mio.), die Sanierung der Piste 28/10 (CHF 25 Mio.) und die Erweiterung der landseitigen Passagierflächen (CHF 23 Mio.).
24.3 EVENTUALVERBINDLICHKEITEN
Standort Zürich
Es sind verschiedene Gerichtsverfahren und Forderungen gegenüber der Flughafen Zürich Gruppe im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit hängig. Nach Meinung des Unternehmens wird die Höhe der zur Beilegung dieser Klagen und Forderungen erforderlichen Geldbeträge die Konzernrechnung und den Cashflow der Flughafen Zürich Gruppe nicht in bedeutendem Ausmass negativ beeinflussen.
Je nach weiterer Rechtsprechung – unter anderem hinsichtlich Südanflugsbereich am Flughafen Zürich – können die Lärmverbindlichkeiten in Zukunft noch wesentliche Anpassungen erfahren, die zu gegebener Zeit ebenfalls zu einer bilanzwirksamen Anpassung der aktivierten und der passivierten Lärmkosten führen würden. Eine definitive Einschätzung der aktivierungspflichtigen Gesamtkosten, der sich daraus ergebenden Amortisationen sowie des entsprechenden Rückstellungsbedarfs ist derzeit noch nicht möglich.
Die Flughafen Zürich AG haftet für die Schulden der Miteigentümergemeinschaft The Circle sowie der einfachen Gesellschaft The Circle gegenüber Dritten solidarisch mit der Swiss Life AG.
International
Die Flughafen Zürich Gruppe gewährt im Rahmen ihres Engagements für den Ausbau und den Betrieb der ausländischen Flughäfen folgende Garantien zur Kreditsicherung lokaler Fremdfinanzierungen:
Betreibergesellschaft (CHF in Mio.)
Ort
2021
2020
Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A.
Florianópolis, Brasilien
77.7
71.4
Aeroportos do Sudeste do Brasil S.A.
Vitória/Macaé, Brasilien
2.5
0.0
Sociedade de Participação no Aeroporto de Confins S.A.
Belo Horizonte, Brasilien
19.5
20.3
Yamuna International Airport Private Limited
Neu-Delhi, Indien
0.0
0.0
Total
99.7
91.7
Für sonstige Garantien (z.B. Performance oder Bid Bonds) der Betreibergesellschaften gegenüber lokalen Behörden ging die Flughafen Zürich Gruppe folgende Rückbürgschaften ein:
Betreibergesellschaft (CHF in Mio.)
Ort
Art der Garantie
2021
2020
Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A.
Florianópolis, Brasilien
Erfüllungsgarantie
11.7
10.9
Aeroportos do Sudeste do Brasil S.A.
Vitória/Macaé, Brasilien
Erfüllungsgarantie
8.2
7.6
Sociedade de Participação no Aeroporto de Confins S.A.
Belo Horizonte, Brasilien
Erfüllungsgarantie
8.1
7.4
Betreibergesellschaften Iquique and Antofagasta
Iquique/Antofagasta, Chile
Erfüllungsgarantie
4.8
4.6
Yamuna International Airport Private Limited
Neu-Delhi, Indien
Erfüllungsgarantie
12.3
12.1
Total
45.1
42.6
24.4 NAHESTEHENDE PERSONEN UND GESELLSCHAFTEN
Nahestehende Personen und Gesellschaften sind:
- Kanton Zürich
- Mitglieder des Verwaltungsrats
- Mitglieder der Geschäftsleitung
- Assoziierte Gesellschaften
- BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich
A) TRANSAKTIONEN MIT NAHESTEHENDEN PERSONEN UND GESELLSCHAFTEN
Die Kosten für die Kantonspolizei Zürich beliefen sich im Berichtsjahr gemäss Leistungsvereinbarung auf CHF 65.3 Mio. (Vorjahr: CHF 73.0 Mio.). In diesem Zusammenhang bestehen per Bilanzstichtag passive Rechnungsabgrenzungen in der Höhe von CHF 19.6 Mio. (Vorjahr: CHF 11.3 Mio.), die in der Position «Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen» enthalten sind.
Die Consultingeinnahmen aus den Operations- und Management-Verträgen beliefen sich im Geschäftsjahr 2021 für den Flughafen in Belo Horizonte auf CHF 2.6 Mio. (Vorjahr: CHF 1.9 Mio.) und für die Flughäfen in Bogotá und auf Curaçao auf CHF 2.8 Mio. (Vorjahr: CHF 2.9 Mio.).
Im Berichtsjahr hat die Flughafen Zürich AG im Rahmen der Personalvorsorge Arbeitgeberbeiträge in der Höhe von CHF 17.3 Mio. (Vorjahr: CHF 18.1 Mio.) an die BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich entrichtet (siehe Ziffer 22, Leistungen an Arbeitnehmer). Davon sind per Bilanzstichtag noch CHF 2.4 Mio. (Vorjahr: CHF 2.5 Mio.) in der Position «Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen» enthalten.
B) AKTIENBESITZ VON NAHESTEHENDEN PERSONEN UND GESELLSCHAFTEN
Per Bilanzstichtag halten die Mitglieder des Verwaltungsrats sowie diesen nahestehende Personen insgesamt folgende Anzahl Aktien:
Stück
Stück
Name
Funktion
31.12.2021
31.12.2020
Andreas Schmid
Präsident
11’115
11’115
Eveline Saupper
Vizepräsidentin; Vorsitz Nomination & Compensation Committee
675
675
Vincent Albers
Mitglied
2’517
2’517
Guglielmo L. Brentel
Mitglied
309
309
Josef Felder
Mitglied; Vorsitz Audit & Finance Committee
25’200
25’200
Stephan Gemkow
Mitglied; Vorsitz International Business Committee
100
100
Corine Mauch
Mitglied
0
0
Carmen Walker Späh
Mitglied; Vorsitz Public Affairs Committee
5
5
Total
39’921
39’921
Per Bilanzstichtag halten die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie diesen nahestehende Personen insgesamt folgende Anzahl Aktien:
Stück
Stück
Name
31.12.2021
31.12.2020
Stephan Widrig
7’292
6’693
Daniel Bircher
745
n/a
Lukas Brosi
1’719
1’484
Stefan Gross
1’536
1’301
Daniel Scheifele
1’553
1’318
Stefan Tschudin
1’094
859
Total
13’939
11’655
Weder Mitglieder des Verwaltungsrats noch Mitglieder der Geschäftsleitung halten per Bilanzstichtag Optionen auf Aktien der Gesellschaft.
C) VERGÜTUNGEN AN MITGLIEDER DES MANAGEMENTS IN SCHLÜSSELPOSITIONEN
Die Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung setzen sich wie folgt zusammen:
(CHF in Mio.)
2021
2020
Kurzfristig fällige Leistungen
4.1
3.8
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
0.6
0.5
Anteilbasierte Vergütung
0.4
0.2
Total
5.1
4.5
24.5 KONZERNGESELLSCHAFTEN
Der Konsolidierungskreis umfasst per Bilanzstichtag die folgenden Gesellschaften:
Gesellschaft
Domizil
Aktienkapital
Beteiligung in %
Flughafen Zürich AG
Kloten
CHF 307’018’750
Muttergesellschaft
Airport Ground Services AG
Kloten
CHF 100’000
100.0
Zurich Airport International AG
Kloten
CHF 100’000
100.0
Zurich Airport International Asia Sdn. Bhd.
Kuala Lumpur
MYR 1.0 Mio.
100.0
Yamuna International Airport Private Ltd.
Neu-Delhi
INR 5'679 Mio.
100.0
Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A.
Florianópolis
BRL 304 Mio.
100.0
Zurich Airport Latin America Ltda.
Rio de Janeiro
BRL 578 Mio.
100.0
Aeroportos do Sudeste do Brasil S.A.
Vitória
BRL 571 Mio.
100.0
A-port S.A.
Santiago de Chile
CLP 16’139 Mio.
100.0
Sociedad Concesionaria Aeropuerto de Antofagasta S.A.
Santiago de Chile
CLP 3’600 Mio.
100.0
Sociedad Concesionaria Aeropuerto de Iquique S.A.
Santiago de Chile
CLP 600 Mio.
100.0
Sociedad Concesionaria Aeropuerto Diego Aracena S.A.
Santiago de Chile
CLP 10’700 Mio.
100.0
A-port Operaciones S.A.
Santiago de Chile
CLP 1’352 Mio.
99.0
A-port Operaciones Columbia S.A.
Bogotá
COP 100 Mio.
99.0
Unique IDC S.A. de C.V.
Tegucigalpa
HNL 0.2 Mio.
99.0
Weiter werden folgende assoziierte Gesellschaften mittels der Equitymethode erfasst:
Gesellschaft
Domizil
Aktienkapital
Beteiligung in %
Sociedade de Participação do Aeroporto de Confins S.A.
Belo Horizonte
BRL 474 Mio.
25.0
Concessionária do Aeroporto Internacional de Confins S.A.
Belo Horizonte
BRL 907 Mio.
12.8
Administradora Unique IDC C.A.
Porlamar
VEB 25 Mio.
49.5
Aeropuertos Asociados de Venezuela C.A.
Porlamar
VEB 10 Mio.
49.5
24.6 ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZESSION ZUM BETRIEB DES FLUGHAFENS ZÜRICH
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) erteilte der Flughafen Zürich AG die Konzession zum Betrieb des Flughafens Zürich für die Dauer von 50 Jahren, vom 1. Juni 2001 bis 31. Mai 2051.
Die Konzession umfasst den Betrieb eines Flughafens nach den Bestimmungen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation ICAO für den nationalen, internationalen und interkontinentalen Verkehr. Die Flughafen Zürich AG ist berechtigt und verpflichtet, den Flughafen während der gesamten Dauer der Konzession zu betreiben und die dafür erforderliche Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Die Konzessionärin darf zu diesem Zweck von den Benutzern des Flughafens Gebühren erheben. Ausserdem ist die Flughafen Zürich AG berechtigt, einzelne Rechte und Pflichten aus dieser Konzession an Dritte zu übertragen. Diese Rechtsverhältnisse unterliegen, soweit sie flughafenspezifische Aufgaben wie Flugzeug-, Passagier-, Gepäck-, Post- und Frachtabfertigung betreffen, dem öffentlichen Recht. Die Flughafen Zürich AG regelt die Rechte und Pflichten der Dritten in Berechtigungen (Zulassungen).
Die Konzessionärin ist verpflichtet, den Flughafen grundsätzlich für alle im nationalen und internationalen Verkehr zugelassenen Luftfahrzeuge offen zu halten. Menge und Abwicklung des zulässigen Flugverkehrs richten sich nach den Vorgaben des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL) und den Bestimmungen des Betriebsreglements. Die Konzessionärin hat sämtliche Massnahmen zur Umsetzung der Regelungen über die Benutzbarkeit des deutschen Luftraums für An- und Abflüge zum und vom Flughafen Zürich ohne Verzug an die Hand zu nehmen und die nötigen Gesuche rechtzeitig einzureichen. Die Konzessionärin wird ermächtigt und verpflichtet, die Schallschutzmassnahmen zu vollziehen und dort umzusetzen, wo sie unbestritten sind. Die Auflage, wonach die Konzessionärin sämtlichen Verpflichtungen, die ihr aufgrund der staatsvertraglichen Regelungen mit Deutschland auferlegt werden, ohne Anspruch auf Entschädigung nachzukommen hat, wurde nach einer Beschwerde der Flughafen Zürich AG für gegenstandslos erklärt.
Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Bilateralen Verträge am 1. Juni 2002 wurde die EG-Bodenabfertigungsrichtlinie (Richtlinie 96/67/EG des Rats vom 15. Oktober 1996 über den Zugang zum Markt der Bodenabfertigungsdienste auf Flughäfen der Gemeinschaft) auch für die Schweiz anwendbar. Die Grundlagen zur Erteilung von Berechtigungen (Zulassungen) für die Ausübung der Bodenabfertigungstätigkeiten sind im Betriebsreglement für den Flughafen Zürich vom 30. Juni 2011 geregelt. Die Bodenabfertigungsberechtigungen (Zulassungen) in den Bereichen, in denen die Anzahl der Zugelassenen beschränkt werden kann, wurden mittels Ausschreibungsverfahren per 1. Dezember 2018 mit einer Laufzeit bis Ende November 2025 neu vergeben.
24.7 BETRIEBSKONZESSIONEN FÜR AUSLÄNDISCHE FLUGHÄFEN
Die Flughafen Zürich Gruppe ist per Bilanzstichtag via ihren Mehrheitsbeteiligungen für den Betrieb und Ausbau der nachfolgenden ausländischen Flughäfen zuständig:
BRASILIEN
Florianópolis International Airport
Betreibergesellschaft
Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A.
Konzessionsdauer
1. September 2017–31. August 2047
Bedingungen
Als Gegenleistung für das Recht zum Betrieb des Flughafens sind Konzessionsgebühren von insgesamt BRL 241.5 Mio. zu leisten. Davon waren BRL 83.3 Mio. (CHF 24.7 Mio.) bei Übernahme der Konzession fällig. Der Restbetrag ist über die Dauer der Konzession zu bezahlen. Mit der Eröffnung des Passagierterminals im Oktober 2019 sind die gemäss Konzessionsvertrag obligatorischen Infrastrukturmassnahmen erbracht.
Lage
Der Flughafen mit einem Einzugsgebiet von 1.1 Mio. Einwohnern befindet sich im Süden Brasiliens im Bundesstaat Santa Catarina. Florianópolis ist ein beliebtes Urlaubsziel für lokale wie auch für internationale Gäste.
Eurico de Aguiar Salles und Benedito Lacerda Airport
Betreibergesellschaft
Aeroportos do Sudeste do Brasil S.A
Konzessionsdauer
4. Oktober 2019–3. Oktober 2049
Bedingungen
Die Konzession umfasst den Betrieb und den Ausbau beider Flughäfen (Cluster). Eine Konzessionsgebühr von insgesamt BRL 437.0 Mio. (CHF 105 Mio.) war bei Übernahme fällig. Ab dem sechsten Betriebsjahr fallen variable, umsatzabhängige Konzessionszahlungen an. Während in Vitória ein neu ausgebauter Flughafen übernommen werden konnte, verlangt die Konzession in Macaé Infrastrukturanpassung zur Einhaltung von Vorgaben der internationalen Zivilluftfahrtbehörde ICAO. Dazu muss die Betreibergesellschaft ein neues Passagierterminal erstellen.
Lage
Beide Städte liegen nördlich (Macaé 150 km, Vitória 400 km) von Rio de Janeiro im Bundesstaat Espírito Santo. Vitória ist eine wichtige Hafenstadt für den Export von Eisenerz und Roheisen. Macaé ist eine zentrale Helikopterbasis für die Bedienung der Ölplattformen im Meer.
CHILE
Diego Aracena International Airport
Betreibergesellschaft
Sociedad Concesionaria Aeropuerto Diego Aracena S.A.
Konzessionsdauer
Die ab April 2018 laufende Konzession weist eine verkehrsabhängige Laufzeit auf. Mit aktueller Verkehrsentwicklung wird von einem Konzessionsende im Jahr 2040 ausgegangen.
Bedingungen
Die Betreibergesellschaft verpflichtet sich, in Massnahmen zur Aufwertung und Erweiterung der Flughafeninfrastruktur, insbesondere der Erweiterung des bestehenden Terminals, zu investieren. Die Arbeiten für die Erweiterung des Terminals wurden Ende 2021 abgeschlossen.
Lage
Iquique befindet sich am Pazifik im Norden Chiles in der Region Tarapacá. Wirtschaftlich wird die Region von der Minenindustrie dominiert, wobei die Stadt Iquique auch bei Touristen beliebt ist.
Andrés Sabella Gálvez International Airport
Betreibergesellschaft
Sociedad Concesionaria Aeropuerto de Antofagasta S.A.
Konzessionsdauer
Die ab 2012 laufende Konzession weist eine verkehrsabhängige Laufzeit auf. Gemäss der aktuellen Verkehrsentwicklung wird mit einer Restlaufzeit bis 2025 gerechnet.
Bedingungen
Die im Konzessionsvertrag verlangten Infrastrukturmassnahmen wurden mit der Erweiterung des Terminals bereits 2014 abgeschlossen. Bis zum Konzessionsende sind keine weiteren nennenswerten Massnahmen gefordert.
Lage
Antofagasta befindet sich am Pazifik im Norden Chiles in der gleichnamigen Region. Wichtigster Wirtschaftszweig ist die Minenindustrie.
INDIEN
Noida International Airport
Betreibergesellschaft
Yamuna International Airport Private Limited
Konzessionsdauer
1. Oktober 2021–30. September 2061
Bedingungen
Die Betreibergesellschaft verpflichtet sich zum Bau und zum Betrieb des neuen Noida International Airport. Nach Abschluss der ersten Bauphase Ende 2024 wird der neue Flughafen über eine Kapazität von jährlich 12 Mio. Passagieren verfügen. Weitere Investitionsphasen sind von vordefinierten Kennzahlen abhängig. Ab dem sechsten Jahr nach Betriebsaufnahme ist eine fixe Konzessionsgebühr pro abfliegendem Passagier fällig.
Lage
Der neue Flughafen ist der zweite internationale Flughafen in der Metropolitan Region Delhi und kommt in der Greater Noida Area rund 70 km südlich der indischen Hauptstadt in Jewar zu liegen.
24.8 EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG
Der Verwaltungsrat hat die Konzernrechnung 2021 am 3. März 2022 zur Veröffentlichung genehmigt. Sie untersteht zudem der Genehmigung durch die Generalversammlung.