Aktionariat und Mitwirkungsrechte

Bedeutende Aktionäre und Aktionärinnen

Per Stichtag, 31. Dezember 2021, besitzt der Kanton Zürich 33.33 % plus eine Aktie und die Stadt Zürich 5 % der Aktien beziehungsweise der Stimmrechte der Gesellschaft. Es gibt keine weiteren Aktionäre und Aktionärinnen, die mit einer Beteiligung von mehr als 3 % mit stimmberechtigten Aktien im Aktienregister eingetragen sind. Informationen betreffend im Berichtsjahr publizierte Über- oder Unterschreitungen von Schwellenwerten von Art. 120 FinfraG können auf der Veröffentlichungsplattform der Offenlegungsstelle der Schweizer Börse eingesehen werden. Es bestehen keinerlei Kreuzbeteiligungen und keine der Gesellschaft bekannten Aktionärsbindungsverträge.

GRI 102-5

Kontrollwechsel

Die Statuten enthalten eine Opting-up-Klausel, die den Grenzwert – bei dessen Überschreitung gemäss Börsengesetz eine Angebotspflicht besteht – auf 49 % festlegt. Kontrollwechselklauseln zugunsten von Verwaltungsrats- oder Geschäftsleitungsmitgliedern bestehen keine.

Beschränkung der Übertragbarkeit beziehungsweise des Stimmrechts von Aktien und Nominee-Eintragungen

Der Eintrag mit Stimmrecht ist auf 5 % des Aktienkapitals beschränkt, wobei die Limite sowohl für Einzelaktionäre und Einzelaktionärinnen als auch für verbundene Gruppen gilt. Davon ausgenommen sind der Kanton Zürich (Limite bei 49 %) und die Stadt Zürich (Limite bei 10 %). Weitere statutarische Eintragungsbeschränkungen bestehen zur Gewährleistung eines gegebenenfalls durch ein Spezialgesetz oder Doppelbesteuerungsabkommen geforderten Nachweises schweizerischer Beherrschung. Nominee-Eintragungen werden ausschliesslich als Aktionäre und Aktionärinnen ohne Stimmrecht zugelassen. Ausnahmen von den genannten Eintragungsbeschränkungen können vom Verwaltungsrat in dessen Ermessen bewilligt werden – namentlich im Zusammenhang mit Sacheinlagen, Beteiligungen, Fusionen und zur Erleichterung der Handelbarkeit der Aktien an der Börse. Im Berichtsjahr sind keine Ausnahmen gewährt worden. Die Beschränkungen der Übertragbarkeit sind in Art. 6 der Gesellschaftsstatuten festgelegt. Diese können durch Beschluss der Generalversammlung mit einem Beschlussquorum von zwei Dritteln der vertretenen Stimmen geändert werden.

Mitwirkungsrechte an der Generalversammlung

Eintragungen ins Aktienregister werden in der Regel bis eine Woche vor der Generalversammlung vorgenommen. Betreffend Einberufung der Generalversammlung und Traktandierung von Verhandlungsgegenständen bestehen keine vom Gesetz abweichenden statutarischen Regeln. Gemäss Art. 699 Abs. 3 des Obligationenrechts können Aktionäre und Aktionärinnen, die Aktien im Nennwert von CHF 1.0 Mio. vertreten, die Traktandierung eines Verhandlungsgegenstands verlangen. Entsprechende Begehren sind gemäss Art. 12 Abs. 3 der Statuten unter Nachweis der Berechtigung und unter genauer Bezeichnung des verlangten Verhandlungsgegenstands und mit einem konkret ausformulierten Beschlussantrag schriftlich bei der Gesellschaft zuhanden des Verwaltungsrats einzureichen. Es können nur Begehren berücksichtigt werden, die rechtzeitig, das heisst mindestens 60 Tage vor der Generalversammlung, bei der Gesellschaft eintreffen.

Gemäss Statuten kann sich jeder Aktionär und jede Aktionärin bei der Generalversammlung durch einen anderen im Aktienbuch eingetragenen Aktionär oder eine andere im Aktienbuch eingetragene Aktionärin, der/die sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweist, oder durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter oder die unabhängige Stimmrechtsvertreterin vertreten lassen. Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung dürfen andere Aktionäre und Aktionärinnen vertreten, sofern es sich nicht um eine institutionalisierte Vertretung handelt. Gemäss Art. 14 Abs. 3 der Statuten kann der Verwaltungsrat Verfahrensvorschriften über die Teilnahme und Vertretung an der Generalversammlung aufstellen und insbesondere die Erteilung von Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter oder die unabhängige Stimmrechtsvertreterin näher regeln. Er sorgt dafür, dass die Aktionäre und Aktionärinnen dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter oder der unabhängigen Stimmrechtsvertreterin auch elektronische Vollmachten und Weisungen erteilen können.

Beschlüsse der Generalversammlung werden aufgrund statutarischer Regelung grundsätzlich mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Das qualifizierte Beschlussquorum gemäss Art. 704 OR ist zusätzlich zu den dort definierten Fällen erforderlich für:

  • Änderung der Statuten
  • Erleichterung oder Aufhebung der Beschränkung der Übertragbarkeit von Namenaktien
  • Umwandlung von Namenaktien in Inhaberaktien

Vergütungen, Beteiligungen und Darlehen

Die gestützt auf Art. 25 ff. der Statuten geltenden Regelungen betreffend Vergütungen von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung sowie die im Berichtsjahr ausgerichteten Vergütungen sind im Vergütungsbericht ausgewiesen.

Revisionsstelle

Das Revisionsmandat wird von der Generalversammlung für jedes Jahr neu vergeben. Die Mandatsübernahme durch die gegenwärtige Revisionsstelle Ernst & Young AG erfolgte im Jahr 2018. Der für das Mandat verantwortliche leitende Revisor, Daniel Zaugg, ist somit seit 2018 im Amt, das von Gesetzes wegen auf sieben Jahre beschränkt ist.

Die von der aktuellen Revisionsstelle im Berichtsjahr für das Revisionsmandat (Audit) in Rechnung gestellten Honorare belaufen sich konzernweit auf CHF 442ʼ350 (Vorjahr: CHF 361ʼ600). Die Honorare für zusätzliche prüfungsnahe Dienstleistungen (Audit-Related Services) betrugen CHF 105ʼ500 (Vorjahr: CHF 119ʼ500). Für Nichtprüfungsdienstleistungen wurden für Steuerberatung CHF 0 (Vorjahr: CHF 0) in Rechnung gestellt.

Das Audit & Finance Committee nimmt die Aufsicht und Kontrolle über die externe Revision wahr. Es befasst sich namentlich mit der Formulierung und Genehmigung der integrierten Prüfungsplanung, die neben dem Prüfungsplan der externen Revision auch denjenigen der internen Revision umfasst. Weiter beurteilt und analysiert das Audit & Finance Committee die jeweiligen Prüfungsberichte und genehmigt die Honorare der externen Revision.

Die Revisionsstelle erstattet schriftlich Bericht über die Ergebnisse der Zwischenrevision und der Jahresabschlussprüfung. Der leitende Revisor der externen Revisionsstelle nimmt jeweils an den Sitzungen des Audit & Finance Committee teil.

Corporate Governance

Die Corporate Governance bildet für die Flughafen Zürich AG einen wichtigen Bestandteil ihrer Unternehmenspolitik. Die Grundlagen dazu sind Transparenz und klar geregelte Verantwortlichkeiten. Die Gesellschaft erfüllt dabei die Richtlinien der SIX Swiss Exchange sowie des Schweizerischen Obligationenrechts und beachtet die Empfehlungen des Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance von economiesuisse.

Konzern- und Kapitalstruktur

Konzernstruktur

Die Flughafen Zürich AG ist eine nach schweizerischem Recht organisierte, gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaft mit Sitz in Kloten, Kanton Zürich. Hinsichtlich der operativen Konzernstruktur wird auf die Segmentberichterstattung verwiesen. Ausser der an der SIX kotierten Flughafen Zürich AG (Valoren-Nr. 31941693, ISIN CH0319416936, Börsenkapitalisierung per 31. Dezember 2021: CHF 5.0 Mrd.) gehören keine weiteren börsenkotierten Gesellschaften zum Konsolidierungskreis. Hingegen werden folgende nicht börsenkotierte Konzerngesellschaften konsolidiert:

GRI 102-3, 102-45

Gesellschaft

 

Domizil

 

Aktienkapital

 

Beteiligung in %

Flughafen Zürich AG

 

Kloten

 

CHF 307’018’750

 

Muttergesellschaft

Airport Ground Services AG

 

Kloten

 

CHF 100’000

 

100.0

Zurich Airport International AG

 

Kloten

 

CHF 100’000

 

100.0

Zurich Airport International Asia Sdn. Bhd.

 

Kuala Lumpur

 

MYR 1.0 Mio.

 

100.0

Yamuna International Airport Private Ltd.

 

Neu-Delhi

 

INR 5’679 Mio.

 

100.0

Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A.

 

Florianópolis

 

BRL 304 Mio.

 

100.0

Zurich Airport Latin America Ltda.

 

Rio de Janeiro

 

BRL 578 Mio.

 

100.0

Aeroportos do Sudeste do Brasil S.A.

 

Vitória

 

BRL 571 Mio.

 

100.0

A-port S.A.

 

Santiago de Chile

 

CLP 16’139 Mio.

 

100.0

Sociedad Concesionaria Aeropuerto de Antofagasta S.A.

 

Santiago de Chile

 

CLP 3’600 Mio.

 

100.0

Sociedad Concesionaria Aeropuerto de Iquique S.A.

 

Santiago de Chile

 

CLP 600 Mio.

 

100.0

Sociedad Concesionaria Aeropuerto Diego Aracena S.A.

 

Santiago de Chile

 

CLP 10’700 Mio.

 

100.0

A-port Operaciones S.A.

 

Santiago de Chile

 

CLP 1’352 Mio.

 

99.0

A-port Operaciones Columbia S.A.

 

Bogotá

 

COP 100 Mio.

 

99.0

Unique IDC S.A. de C.V.

 

Tegucigalpa

 

HNL 0.2 Mio.

 

99.0

Kapitalstruktur

Das ordentliche Aktienkapital des Unternehmens beträgt CHF 307ʼ018ʼ750. Es ist aufgeteilt in 30ʼ701ʼ875 voll liberierte Namenaktien mit einem Nennwert von CHF 10.00. Alle Aktien sind gleichermassen dividendenberechtigt und – soweit sie im Aktienbuch entsprechend eingetragen sind – stimmberechtigt. Es bestehen per Stichtag kein genehmigtes oder bedingtes Kapital, keine Partizipations- oder Genussscheine und keine ausstehenden Wandelanleihen oder Optionen.

Betreffend Abgabe von Aktien an Mitarbeitende (es werden keine Optionen abgegeben) siehe Finanzbericht, Konzernrechnung gemäss IFRS, Anhang zur Konzernrechnung, Erläuterungen zur Konzernrechnung, Ziffer 3, Personalaufwand.

Die in den letzten drei Jahren eingetretenen Veränderungen von Aktienkapital, Reserven und Bilanzgewinn (handelsrechtlicher Abschluss) sind nachstehend dargestellt:

(CHF in Mio.)

 

31.12.2019

 

31.12.2020

 

31.12.2021

Aktienkapital

 

307.0

 

307.0

 

307.0

Gesetzliche Kapitalreserven

 

 

 

 

 

 

Kapitaleinlagereserven

 

117.0

 

117.0

 

117.0

Gesetzliche Gewinnreserven

 

 

 

 

 

 

Allgemeine gesetzliche Reserven

 

42.4

 

42.4

 

42.4

Freiwillige Gewinnreserven

 

109.7

 

109.6

 

109.7

Bilanzgewinn

 

 

 

 

 

 

Gewinnvortrag

 

1’501.2

 

1’817.1

 

1’689.4

Jahresergebnis

 

315.9

 

–127.8

 

9.6

Eigene Aktien

 

–0.5

 

–0.5

 

–0.1

Total Eigenkapital

 

2’392.7

 

2’264.9

 

2’275.0

Informationspolitik

Informationen an die Aktionäre und Aktionärinnen über aktuelle Ereignisse und Entwicklungen erfolgen regelmässig im Rahmen des Halbjahres- und des Jahresberichts sowie der monatlichen Berichterstattung über die Verkehrs- und Kommerzzahlen und unregelmässig in Form von «Investor News». Die von der Gesellschaft publizierten Ad-hoc-Mitteilungen sind einsehbar unter www.flughafen-zuerich.ch/newsroom/investoren-news/. Interessenten können sich im elektronischen Verteiler für Ad-hoc-Mitteilungen eintragen.

Für weitere Informationen wird auf Investor Relations verwiesen.

Handelssperrzeiten

Es gelten generelle Handelssperrzeiten (general blackout periods) für die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung sowie für über Insiderwissen verfügende Mitarbeitende in der Zeit vor der Veröffentlichung des Jahresergebnisses und des Halbjahresergebnisses, ohne Ausnahmen. Während den Handelssperrzeiten ist der Kauf oder Verkauf von Aktien und Optionen der Flughafen Zürich AG nicht gestattet. Dritten gegenüber dürfen keine Auskünfte oder Einschätzungen gemacht werden, die über bereits veröffentlichte, finanzmarktrechtliche Informationen hinausgehen. Die Dauer der Sperrzeit wird im Einzelfall vom CFO festgelegt und ist abhängig von den Arbeiten zur Erstellung der entsprechenden Ergebnisse und endet am Tag der Veröffentlichung. Die Sperrzeit beträgt in der Regel rund 50 Tage für das Jahresergebnis und rund 35 Tage für das Halbjahresergebnis.

Verwaltungsrat

Wahl und Amtszeit

Die Wahl der Verwaltungsräte erfolgt durch die Generalversammlung jeweils für eine Amtsdauer von einem Jahr. Eine Wiederwahl ist möglich, wobei eine altersbedingte Beendigung des Verwaltungsratsmandats an der Generalversammlung jenes Jahres stattfindet, in dem ein Mitglied sein 70. Altersjahr vollendet.

Dem Kanton Zürich steht statutarisch das Recht zu, drei von sieben oder acht beziehungsweise vier von neun Mitgliedern gemäss Art. 762 OR in den Verwaltungsrat zu delegieren. Die fünf durch die Generalversammlung zu wählenden Mitglieder wurden im Berichtsjahr im Einzelwahlverfahren gewählt.

Mitglieder

Andreas Schmid

  • Präsident des Verwaltungsrats seit GV 2000
  • Schweizer, Jahrgang 1957, lic. iur., Berufstätigkeit als Konzernleitungsmitglied bei Mövenpick von 1993 bis 1997, danach als CEO bei Jacobs AG (bis 2000) und Barry Callebaut AG (bis Mitte 2002), von 1999 bis 2005 Präsident des Verwaltungsrats der Barry Callebaut AG, ab Dezember 2005 Vizepräsident und von Dezember 2014 bis Dezember 2017 Mitglied des Verwaltungsrats der Barry Callebaut AG sowie von 2007 bis 2017 Präsident des Verwaltungsrats der Oettinger Davidoff Group und seit 2016 Präsident des Verwaltungsrats der Helvetica Capital AG
  • weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen: Vorsitzender Aufsichtsrat Villeroy & Boch AG, Deutschland, Verwaltungsratsmitglied der Gategroup Holding AG und der Steiner AG

Vincent Albers

  • Verwaltungsrat seit Mai 2015 (Delegation)
  • Schweizer, Jahrgang 1956, Dipl. Masch. Ing. ETH Zürich und MSc in Management an der Stanford Business School, Berufstätigkeit als Mechanical Engineer bei Amdahl Corp., Sunnyvale, und Fujitsu Ltd., Tokio, ab 1986 Direktor der Albers & Co AG, Zürich, seit 1992 verantwortlich für den Bereich Immobilien und seit 1993 Teilhaber
  • weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen: Präsident des Verwaltungsrats der Hardturm AG, Mitglied des Verwaltungsrats der Schoeller Textil AG

Guglielmo Brentel

  • Verwaltungsrat seit GV 2014
  • Schweizer, Jahrgang 1955, kaufmännische Berufslehre, eidg. Fähigkeitsausweis Verwaltungsangestellter, Hotelfachschule Lausanne mit eidg. Diplom; seit 1989 Berufstätigkeit im Bereich Beratungsdienstleistungen in der Hotellerie- und Tourismusindustrie, Gründer, Inhaber und Geschäftsleiter der H&G Hotel Gast AG
  • weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen: keine

Josef Felder

  • Verwaltungsrat seit GV 2017
  • Schweizer, Jahrgang 1961, eidg. dipl. Buchhalter/Controller und Executive MBA Harvard Business School, Berufstätigkeit von 1989 bis 1998 bei Crossair AG in verschiedenen Positionen, zuletzt als Stv. Direktor und Bereichsleiter, danach als CEO der Flughafen-Immobilien-Gesellschaft FIG (von 1998 bis 2000) beziehungsweise der Flughafen Zürich AG (von 2000 bis 2008); seit 2009 Tätigkeit als Verwaltungsrat in verschiedenen Unternehmen
  • weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen: Vizepräsident des Verwaltungsrats der Luzerner Kantonalbank AG sowie der AMAG Group AG und Tochtergesellschaften, Mitglied des Verwaltungsrats der Careal Property Group AG, der Gebr. Knie Schweizer National-Circus AG und der HTC Corporation, Präsident des Verwaltungsrats der Musikpunkt Hug Holding AG und Mitglied des Verwaltungsrats der SGV Holding AG

Stephan Gemkow

  • Verwaltungsrat seit GV 2017
  • Deutscher, Jahrgang 1960, Dipl.-Kfm. mit Studium an der Universität Paderborn und am St. Olaf College, Northfield, MN, USA, Berufstätigkeit als Unternehmensberater bei BDO Deutsche Warentreuhand AG (von 1988 bis 1990) und ab 1990 in diversen Managementpositionen bei der Deutschen Lufthansa AG, von 2006 bis 2012 als Finanzverantwortlicher und Mitglied des Vorstands, von 2012 bis 2019 Vorstandsvorsitzender Franz Haniel & Cie. GmbH
  • weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen: Mitglied des Verwaltungsrats der Airbus SE, Leiden, Niederlande, und der Amadeus IT Group S.A., Madrid, Spanien, Senior Advisor BNP Paribas Group, Frankfurt, Deutschland, sowie Mitglied des Stiftungsrats der C. D. Waelzholz GmbH & Co. KG, Hagen, Deutschland

Corine Mauch

  • Verwaltungsrätin seit GV 2011
  • Schweizerin, Jahrgang 1960, Dipl. Ing.-Agr. ETH, Berufstätigkeit in Forschungs- (von 1993 bis 2002) und Politikstudienarbeit (von 2002 bis 2008) in den Themenbereichen Umwelt, Verkehr, Energie und nachhaltige Entwicklung, politische Tätigkeit als Gemeinderätin von Zürich (von 1999 bis 2009), seit 2009 Stadtpräsidentin von Zürich
  • weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen: Mitglied des Stiftungsrats Stiftung Greater Zurich Area, Mitglied des Metropolitanrats der Metropolitankonferenz Zürich, Vizepräsidentin des Schweizerischen Städteverbands (SSV), Mitglied des Leitenden Ausschusses des Verbands der Gemeindepräsidenten des Kantons Zürich, Mitglied des Stiftungsrats Technopark Zürich, Mitglied des Stiftungsrats der Stiftung Innovationspark Zürich, Mitglied und Schirmherrin Verein Digital Switzerland, Mitglied des Verwaltungsrats der Tonhalle-Gesellschaft Zürich AG

Eveline Saupper

  • Verwaltungsrätin seit Mai 2015 (Delegation)
  • Schweizerin, Jahrgang 1958, Dr. iur., Rechtsanwältin und dipl. Steuerexpertin, Studium an der Hochschule St. Gallen, Berufstätigkeit im Bereich Steuer- und Gesellschaftsrecht bei Homburger AG seit 1985, von 1994 bis 2014 als Partnerin und von 2014 bis 2017 als Of Counsel; seit 2017 eigene Praxis
  • weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen: Verwaltungsratsmitglied der Clariant AG, Georg Fischer AG, der Stäubli Holding AG und der Tourismus Savognin Bivio Albula AG

Carmen Walker Späh

  • Verwaltungsrätin seit Juli 2015 (Delegation)
  • Schweizerin, Jahrgang 1958, lic.iur., Rechtsanwältin, Berufstätigkeit als Leiterin Rechtsdienst und stellvertretende Amtsleiterin Baupolizei im Baudepartement der Stadt Winterthur (von 1998 bis 2000) und als selbstständige Rechtsanwältin (von 2000 bis 2015), politische Tätigkeit als Mitglied des Kantonsrats (von 2002 bis 2015) und seit 2015 als Regierungsrätin und Volkswirtschaftsdirektorin des Kantons Zürich
  • weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen: Präsidentin des Stiftungsrats der Stiftung Greater Zurich Area Standortmarketing, Vizepräsidentin der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz und der Konferenz der Direktoren des öffentlichen Verkehrs KöV Schweiz, Präsidentin der Konferenz der Direktoren des öffentlichen Verkehrs der Region Zürich, sowie Präsidentin des ZVV-Verkehrsrats, zudem Mitglied der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz sowie Mitglied der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz Region Ost, Präsidentin des Metropolitanrats Zürich und Präsidentin der Metropolitankonferenz, Mitglied der Regierungskonferenz des Metropolitanraums Zürich, Präsidentin Gotthard-Komitee, Vorstandsmitglied Swiss Blockchain Federation

Sämtliche Mitglieder des Verwaltungsrats sind nicht exekutive Mitglieder. Kein Mitglied des Verwaltungsrats gehörte in den drei der Berichtsperiode vorangegangenen Geschäftsjahren der Geschäftsleitung der Flughafen Zürich AG oder einer ihrer Konzerngesellschaften an. Es bestehen per Bilanzstichtag mit Ausnahme der in der Konzernrechnung offengelegten Transaktionen (siehe Ziffer 24.4, Nahestehende Personen und Gesellschaften) keine weiteren wesentlichen geschäftlichen Beziehungen zwischen Mitgliedern des Verwaltungsrats beziehungsweise den von diesen vertretenen Körperschaften und der Flughafen Zürich AG.

Für Mitglieder des Verwaltungsrats ist die zulässige Anzahl weiterer Mandate in obersten Führungs- oder Verwaltungsorganen von Rechtseinheiten ausserhalb des Konsolidierungskreises der Gesellschaft gemäss Art. 19 der Statuten beschränkt auf fünf Mandate in börsenkotierten und zehn Mandate in nicht kotierten Unternehmen sowie weitere zehn Mandate in anderen im Handelsregister eingetragenen Rechtseinheiten.

Interne Organisation

Präsident des Verwaltungsrats

Andreas Schmid (wird von der Generalversammlung für eine jeweils einjährige Amtsdauer gewählt)

Vizepräsidentin des Verwaltungsrats

Eveline Saupper

Der Verwaltungsrat hat folgende Ausschüsse gebildet:

Audit & Finance Committee

Mitglieder

Josef Felder (Vorsitz), Stephan Gemkow, Vincent Albers, Andreas Schmid

Aufgaben

Das Committee befasst sich insbesondere mit vertieften Betrachtungen der Jahresrechnungen und der Rechnungslegungsgrundsätze, mit der Beurteilung des Finanzreportings und des Prüfprogramms, der Prüfungsfeststellungen und der Empfehlungen der Revisionsstelle und der internen Revision, mit ICT-Security und Cyber Resilienz, mit der Finanzierungspolitik des Unternehmens und mit der finanziellen Prüfung einzelner Geschäfte von besonderer Bedeutung.

International Business Committee

Mitglieder

Stephan Gemkow (Vorsitz), Vincent Albers, Andreas Schmid

Aufgaben

Das Committee befasst sich mit der strategischen Entwicklung bestehender und neuer geschäftlicher Aktivitäten im Ausland und begleitet die Entwicklung grosser Investitionsprojekte. Das Committee befasst sich zudem mit Investitionsopportunitäten und -anträgen für das internationale Geschäft, insbesondere mit der Evaluierung und Finalisierung diesbezüglich abzugebender Angebote innerhalb eines vom Verwaltungsrat jeweils fallbezogen definierten Rahmens.

Nomination & Compensation Committee

Mitglieder

Eveline Saupper (Vorsitz), Vincent Albers, Guglielmo Brentel, Andreas Schmid (werden von der Generalversammlung für eine jeweils einjährige Amtsdauer gewählt)

Aufgaben

Das Committee befasst sich mit allen Fragen der Ernennung und nötigenfalls Abberufung von Mitgliedern der obersten Unternehmensführung und deren Entschädigung sowie mit Fragen der Nachfolgeplanung. Es formuliert die Grundsätze der Personal- und Kompensationspolitik des Unternehmens und kontrolliert diese. Ferner beurteilt das Committee die Situation betreffend mögliche Interessenkonflikte von Verwaltungsrats- oder Geschäftsleitungsmitgliedern.

Public Affairs Committee

Mitglieder

Carmen Walker Späh (Vorsitz), Eveline Saupper, Corine Mauch, Andreas Schmid

Aufgaben

Das Committee befasst sich insbesondere mit dem Monitoring politischer Dossiers mit Relevanz für den Flughafen Zürich und dient als beratendes Gremium für politische Fragen von unternehmensstrategischer Bedeutung.

Organisation und Teilnehmer

Die Organe der Flughafen Zürich AG tagen nach Bedarf. Im Ergebnis bedeutete das im Berichtsjahr für den Verwaltungsrat acht Sitzungen (einschliesslich einer zweitägigen Konferenz) mit einer durchschnittlichen Sitzungsdauer von rund fünf Stunden, für das Audit & Finance Committee neun, für das International Business Committee eine zweitägige Konferenz und zwei Sitzungen von durchschnittlich je zwei Stunden, für das Nomination & Compensation Committee und für das Public Affairs Committee je drei Sitzungen von durchschnittlich je zwei Stunden.

Die Committees verabschieden Empfehlungen zuhanden des Verwaltungsrats, veranlassen Abklärungen durch interne oder externe Stellen und stellen Anträge an den Gesamtverwaltungsrat. Die Committees fassen jedoch keine abschliessenden materiellen Beschlüsse.

Als regelmässige Teilnehmer werden zu den Sitzungen des Verwaltungsrats der Vorsitzende und die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie die Generalsekretärin, zu den Sitzungen des Audit & Finance Committee der CEO, der CFO und die Generalsekretärin, zu den Sitzungen des International Business Committee der CEO, der CFO, der MD Zurich Airport International und die Generalsekretärin, zu den Sitzungen des Nomination & Compensation Committee der CEO, der Leiter Human Resources und die Generalsekretärin und zu den Sitzungen des Public Affairs Committee der CEO, der COO, der Leiter Public Affairs und die Generalsekretärin beigezogen.

Kompetenzregelung

Der Verwaltungsrat hat, gestützt auf die Statuten, ein Organisationsreglement im Sinne von Art. 716b OR erlassen. Darin hat er sich nebst den von Gesetzes wegen undelegierbaren Aufgaben weitere grundlegende strategische Zuständigkeiten vorbehalten. Dies erfolgte insbesondere im Zusammenhang mit den aus der bundesluftfahrtrechtlichen Konzession fliessenden Rechten und Pflichten, so namentlich der Beschlussfassung über wesentliche Konzessionsgesuche, über wesentliche Plangenehmigungsgesuche, über Gesuche für Betriebsreglementsänderungen und über Gebührenanpassungen. Im Übrigen hat der Verwaltungsrat die Geschäftsführung umfassend an die Geschäftsleitung delegiert.

Delegierte des Kantons

Die vom Kanton delegierten Mitglieder des Verwaltungsrats üben ihr Mandat mit den gleichen Rechten und Pflichten wie jedes andere Mitglied des Verwaltungsrats aus. In gesetzlich festgelegten Fällen kann der Kanton den Delegierten Weisungen erteilen, dies gilt für Beschlüsse des Verwaltungsrats zu Änderungen der Lage und Länge der Pisten und zu Änderungen des Betriebsreglements mit wesentlichen Auswirkungen auf die Fluglärmbelastung.

Informations- und Kontrollinstrumente gegenüber der Geschäftsleitung

Die Geschäftsleitung rapportiert dem Verwaltungsrat mittels eines monatlichen Management Information System (MIS). Quartalsweise erfolgt eine umfassende finanzielle und betriebswirtschaftliche Berichterstattung und jährlich ein Reporting zu den substanziellen Unternehmensrisiken und zum Stand der Compliance. Ferner wird der Verwaltungsrat mittels einer rollenden Langfristplanung laufend in verschiedenen Szenarien über die erwartete Entwicklung informiert.

In Abstimmung mit dem Audit & Finance Committee hat die externe Revisionsstelle EY (Ernst & Young AG) während der Zwischenrevision das interne Kontrollsystem geprüft. Die interne Revision, die als vom Management unabhängiges Instrument des Verwaltungsrats beziehungsweise des Audit & Finance Committee zur Wahrnehmung der Oberaufsicht ausgestaltet ist, hat im Berichtsjahr unter anderem Überprüfungen zu Leistungsvereinbarungen mit Dritten, Projektprüfungen, zu Aspekten des Kommerzgeschäftes sowie zur Arbeitszeiterfassung durchgeführt. Weiter haben Nachfolgeaktivitäten zu früheren Prüfungen stattgefunden. Die interne Revision rapportiert direkt an den Vorsitzenden des Audit & Finance Committee.

Kennzahlen

Finanzielle Kennzahlen (konsolidiert)

(CHF in Mio.)

 

2017

 

2018

 

2019

 

2020

 

2021

Erträge

 

1’037.1

 

1’152.9

 

1’210.1

 

624.0

 

680.0

davon Aviation-Erträge

 

624.2

 

656.7

 

661.5

 

221.7

 

240.6

davon Non-Aviation-Erträge

 

412.9

 

496.2

 

548.6

 

402.3

 

439.4

Betriebskosten 

 

–453.5

 

–581.9

 

–568.2

 

–428.0

 

–380.8

Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Amortisationen (EBITDA) 

 

583.6

 

571.0

 

641.8

 

196.0

 

299.2

EBITDA-Marge (in %) 

 

56.3

 

49.5

 

53.0

 

31.4

 

44.0

Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 

 

339.9

 

326.5

 

403.1

 

–56.6

 

19.1

EBIT-Marge (in %) 

 

32.8

 

28.3

 

33.3

 

–9.1

 

2.8

Konzernergebnis

 

285.5

 

237.8

 

309.1

 

–69.1

 

–10.1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geldfluss aus operativer Geschäftstätigkeit

 

529.7

 

538.4

 

511.7

 

147.3

 

231.7

Geldfluss aus Investitionstätigkeit

 

–542.3

 

–273.4

 

–628.3

 

–565.1

 

–86.6

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Investiertes Kapital per Bilanzstichtag 1)

 

3’470.7

 

3’516.8

 

3’779.7

 

4’288.2

 

4’302.0

Ø investiertes Kapital 1)

 

3’343.2

 

3’493.8

 

3’635.3

 

4’034.0

 

4’295.1

Rendite des Ø investierten Kapitals (ROIC in %)

 

8.1

 

7.4

 

8.8

 

–1.1

 

0.4

Eigenkapital per Bilanzstichtag 

 

2’401.1

 

2’414.9

 

2’469.1

 

2’336.8

 

2’411.3

Eigenkapitalrendite (in %) 

 

12.3

 

9.9

 

12.7

 

–2.9

 

–0.4

Eigenkapitalquote (in %) 

 

55.9

 

55.3

 

53.8

 

46.1

 

48.6

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzschulden (netto), ohne Lärm 2)

 

515.2

 

579.8

 

1’158.4

 

1’403.4

 

1’387.8

Finanzschulden (netto)/EBITDA, ohne Lärm 2)

 

0.90x

 

0.93x

 

1.83x

 

7.22x

 

4.64

1) Das investierte Kapital beinhaltet das Eigenkapital und das verzinsliche Fremdkapital.

2) Die Finanzschulden (netto) beinhalten das verzinsliche Fremdkapital reduziert um flüssige Mittel sowie verzinsliche kurz- und langfristige Finanzanlagen und Festgelder.

Nachhaltigkeitskennzahlen1

 

 

2017

 

2018

 

2019

 

2020

 

2021

Flughafen Zürich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

CO 2 -Emissionen Scope 1+2 (Tonnen) 2)

 

29’582

 

26’799

 

27’850

 

27’496

 

32’651

Gesamtenergieverbrauch (MWh)

 

512’347

 

498’026

 

497’595

 

411’709

 

457’774

Gesamtabfallmenge nach ADV (Tonnen)

 

18’153

 

20’960

 

18’439

 

8’623

 

8’506

Anzahl Mitarbeitende (ohne Lernende, Praktikanten, Trainees)

 

1’642

 

1’664

 

1’706

 

1’652

 

1’534

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Flughafen Florianópolis, Brasilien 3)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

CO 2 -Emissionen Scope 1+2 (Tonnen) 2)

 

n/a

 

n/a

 

n/a

 

n/a

 

1’216

Gesamtenergieverbrauch (MWh)

 

n/a

 

n/a

 

n/a

 

9’420

 

7’464

Gesamtabfallmenge (Tonnen)

 

n/a

 

n/a

 

433

 

383

 

412

Anzahl Mitarbeitende (ohne Lernende, Praktikanten, Trainees)

 

n/a

 

157

 

167

 

116

 

131

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Flughäfen Vitória/Macaé, Brasilien 4)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

CO 2 -Emissionen Scope 1+2 (Tonnen) 2)

 

n/a

 

n/a

 

n/a

 

n/a

 

1’453

Gesamtenergieverbrauch (MWh)

 

n/a

 

n/a

 

n/a

 

10’820

 

9’492

Gesamtabfallmenge (Tonnen)

 

n/a

 

n/a

 

n/a

 

349

 

172

Anzahl Mitarbeitende (ohne Lernende, Praktikanten, Trainees)

 

n/a

 

n/a

 

107

 

90

 

69

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Flughafen Antofagasta, Chile

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

CO 2 -Emissionen Scope 1+2 (Tonnen) 2)

 

n/a

 

n/a

 

n/a

 

322

 

315

Gesamtenergieverbrauch (MWh)

 

n/a

 

n/a

 

n/a

 

823

 

786

Gesamtabfallmenge (Tonnen)

 

n/a

 

n/a

 

n/a

 

328

 

180

Anzahl Mitarbeitende (ohne Lernende, Praktikanten, Trainees)

 

n/a

 

45

 

45

 

35

 

43

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Flughafen Iquique, Chile

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

CO 2 -Emissionen Scope 1+2 (Tonnen) 2)

 

n/a

 

n/a

 

n/a

 

333

 

349

Gesamtenergieverbrauch (MWh)

 

n/a

 

n/a

 

n/a

 

970

 

1’014

Gesamtabfallmenge (Tonnen)

 

n/a

 

n/a

 

n/a

 

55

 

79

Anzahl Mitarbeitende (ohne Lernende, Praktikanten, Trainees)

 

n/a

 

58

 

61

 

49

 

53

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Flughafen Noida, Indien 5)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

CO 2 -Emissionen Scope 1+2 (Tonnen) 2)

 

n/a

 

n/a

 

n/a

 

n/a

 

n/a

Gesamtenergieverbrauch (MWh)

 

n/a

 

n/a

 

n/a

 

n/a

 

n/a

Gesamtabfallmenge (Tonnen)

 

n/a

 

n/a

 

n/a

 

n/a

 

n/a

Anzahl Mitarbeitende (ohne Lernende, Praktikanten, Trainees)

 

n/a

 

n/a

 

n/a

 

14

 

51

1) Tabelle exkl. Regionalbüros in Rio de Janeiro (Brasilien) und Santiago de Chile (Chile)

2) Gemäss GHG-Protokoll: eigene Quellen Flughafen Zürich AG (Fahrzeuge, Maschinen, Heizungen)

3) Übernahme vom staatlichen Betreiber erfolgte Anfang 2018; Fertigstellung neues Terminal im Oktober 2019

4) Übernahme vom staatlichen Betreiber erfolgte Anfang 2020; Vitória und Macaé werden als Portfolio betrachtet

5) Konzessionsvertrag für Greenfield-Flughafen unterzeichnet im Oktober 2020

n/a = Daten nicht verfügbar oder Flughafen noch nicht vom staatlichen Betreiber übernommen

Aktienkennzahlen

Aktienkennzahlen der Flughafen Zürich AG

 

2017

 

2018

 

2019

 

2020

 

2021

Anzahl ausgegebene Aktien

 

30’701’875

 

30’701’875

 

30’701’875

 

30’701’875

 

30’701’875

Ordentliche Dividende pro Aktie (in CHF) 1)

 

3.30

 

3.70

 

-

 

-

 

-

Payout Ratio (in %) 2)

 

35.5

 

47.8

 

-

 

-

 

-

Zusatzdividende pro Aktie (in CHF) 1)

 

3.20

 

3.20

 

-

 

-

 

-

Eigenkapital pro Aktie (in CHF)

 

78.21

 

78.65

 

80.42

 

76.11

 

78.54

Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in CHF) 

 

9.29

 

7.75

 

10.07

 

–2.25

 

–0.33

Verwässertes Ergebnis je Aktie (in CHF) 

 

9.29

 

7.75

 

10.07

 

–2.25

 

–0.33

Jahresendkurs Aktie (in CHF)

 

222.90

 

162.50

 

176.70

 

156.10

 

164.10

Marktkapitalisierung Jahresende (CHF in Mio.)

 

6’843.4

 

4’989.1

 

5’424.7

 

4’792.6

 

5’038.2

S&P Rating

 

A+

 

AA-

 

AA-

 

A+

 

A+

fedafin Rating

 

Aa-

 

Aa-

 

Aa-

 

Aa-

 

Aa-

1) Aufgrund der massiven Auswirkungen von Covid-19 und zur Sicherung der Liquidität wurde auf die Ausschüttung einer Dividende für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 verzichtet. Auch für das Berichtsjahr wird der Generalversammlung der Verzicht auf Auszahlung einer Dividende beantragt.

2) Zusatzdividende aus Kapitaleinlagereserven nicht enthalten.

24 Weitere Angaben

24.1 ANGABEN ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG EINER RISIKOBEURTEILUNG

Das Risk Management sorgt für einen disziplinierten und bewussten Umgang mit Risiken. Es gewährleistet die Transparenz über die wesentlichen mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken sowie die laufende Verbesserung und Kontrolle der Risikosituation.

Das Risk-Management-System der Flughafen Zürich Gruppe ist das Führungs- und Arbeitsinstrument für die unternehmerische Risikobewältigung. Es enthält die folgenden Elemente:

  • Risikopolitische Ziele und Grundsätze
  • Risk-Management-Organisation
  • Risk-Management-Prozess
  • Risikoberichterstattung
  • Überprüfung und Bewertung des Risk-Management-Systems

Hierbei tragen Verwaltungsrat und Geschäftsleitung die aktienrechtliche Gesamtverantwortung für die Existenz- und Rentabilitätssicherung. Dem Verwaltungsrat obliegt die Oberaufsicht über das Risk Management. Der Chief Financial Officer (CFO) ist gleichzeitig der Risk-Management-Beauftragte der Geschäftsleitung (Chief Risk Officer).

Der zentrale Risk Manager ist dem CFO als Chief Risk Officer unterstellt und gibt Mindestvorgaben betreffend das dezentrale Risikomanagement in der Linie vor. Der zentrale Risk Manager ist zuständig für die Risikoberichterstattung sowie für den Betrieb und die Weiterentwicklung des Risk-Management-Systems.

Die jeweiligen Geschäftsleitungsmitglieder sind verantwortlich für die Risiken, die primär in ihrem Bereich entstehen können. Sie tragen die Verantwortung für die Erkennung, Einschätzung und Behandlung der entsprechenden Risiken (Risk-Owner-Konzept). Der zentrale Risk Manager zeichnet verantwortlich für diejenigen Risiken, die nicht einem einzigen Geschäftsbereich zugeordnet werden können.

In Abstimmung mit dem zentralen Risk Manager übernehmen weitere Fachstellen ihr spezifisches Risikomanagement selbst, wie zum Beispiel Safety-Management, Liquiditätsmanagement, Arbeitssicherheit, Informationssicherheit, Brandschutz oder Notfallplanung, aber auch die internationalen Tochtergesellschaften der Flughafen Zürich AG. Hieraus fliessen die für die Flughafen Zürich Gruppe wichtigsten Risiken in die zentrale Risikoberichterstattung ein. Diese beschreibt die Unternehmensrisiken im Detail und bewertet sowohl deren Eintretenswahrscheinlichkeit, deren betriebliche und wirtschaftliche Auswirkungen sowie deren Massnahmen und Verantwortlichkeiten. Die Umsetzung der Massnahmen wird laufend überwacht. Das Risk Reporting wird einmal jährlich der Geschäftsleitung und dem Verwaltungsrat vorgelegt.

A) FINANZIELLES RISK MANAGEMENT

Die Flughafen Zürich Gruppe ist aufgrund ihrer Tätigkeit folgenden relevanten finanziellen Risiken ausgesetzt wie:

  • i) Ausfallrisiko
  • ii) Liquiditätsrisiko
  • iii) Marktrisiko (Fremdwährungs- und Zinssatzrisiko)

Die nachfolgenden Abschnitte geben einen Überblick über das Ausmass der einzelnen finanziellen Risiken sowie die Ziele, Grundsätze und Prozesse für die Messung, Überwachung und Absicherung der Risiken sowie über das Kapitalmanagement der Gruppe. Weitere Informationen zu finanziellen Risiken sind auch in den übrigen Erläuterungen des Anhangs enthalten.

i) Ausfallrisiko

Das Ausfallrisiko ist das Risiko, dass die Flughafen Zürich Gruppe finanzielle Verluste erleidet, falls ein Kunde oder eine Gegenpartei eines Finanzinstruments ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Ausfallrisiken können auf flüssigen Mitteln, auf aktiven Rechnungsabgrenzungen, auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie auf Finanzanlagen bestehen.

Die Flughafen Zürich Gruppe investiert ihre flüssigen Mittel und Festgelder als Einlagen bei bedeutenden Banken mit einem solventen Rating. Ausserdem werden allfällige Risiken auf flüssigen Mitteln und Festgeldern weiter minimiert, indem nicht ein einzelnes Bankinstitut, sondern verschiedene Finanzdienstleister berücksichtigt werden.

Die per Bilanzstichtag jeweils bestehenden aktiven Rechnungsabgrenzungen werden in der Regel innert Monatsfrist fakturiert und anschliessend im Rahmen der Bewirtschaftung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen überwacht.

Mit Ausnahme des Home Carrier Swiss am Flughafen Zürich bestehen die Kundenforderungen gegenüber einer grossen Anzahl verschiedener Schuldner. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind solche gegenüber der Swiss von CHF 9.1 Mio. (Vorjahr: CHF 7.2 Mio.) enthalten (siehe Ziffer 14, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen). Zwischen dem Bilanzstichtag und der Erstellung der Konzernrechnung 2021 hat die Swiss alle per 31. Dezember 2021 bestehenden Forderungen aus Flugbetriebsgebühren vollumfänglich beglichen.

Das Ausmass des Ausfallrisikos wird hauptsächlich durch die individuellen Charakteristiken jedes einzelnen Kunden bestimmt. Die Risikobeurteilung beinhaltet eine Einschätzung der Kreditwürdigkeit unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse des Kunden, der Erfahrungen aus der Vergangenheit sowie weiterer Faktoren. Die Fälligkeitsstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird in der Regel wöchentlich überwacht. Wo notwendig, werden risikomindernde Zahlungskonditionen (hauptsächlich Vorausfakturierung) eingesetzt respektive Sicherheiten (hauptsächlich Bankgarantien) eingefordert.

Die Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund werden von professionellen Finanzinstituten zu einem Teil auf Basis einer konservativen, geldmarktorientierten Anlagestrategie hauptsächlich in festverzinslichen Obligationen und zu einem anderen Teil in einem gemischten Anlagefonds angelegt. Dabei haben die Werterhaltung und die Flexibilität bezüglich frühzeitiger Liquidierbarkeit der Anlagen Priorität. Der direkte Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten ist nicht erlaubt. Der Anlagehorizont basiert auf den erwarteten Zahlungsverpflichtungen aus dem Airport Zurich Noise Fund und beträgt durchschnittlich rund vier Jahre. Für direkt gehaltene Anleihen entspricht das Mindestrating einem BBB + (Standard & Poorʼs) oder einem vergleichbaren Rating einer anderen anerkannten Ratingagentur (siehe Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund).

Das maximale Ausfallrisiko entspricht den Buchwerten der einzelnen finanziellen Aktiven. Es bestehen keine Garantien und ähnlichen Verpflichtungen, die zu einer Erhöhung des Risikos über die Buchwerte hinausführen könnten. Das maximale Ausfallrisiko per Bilanzstichtag war wie folgt:

(CHF in Mio.)

 

31.12.2021

 

31.12.2020

Flüssige Mittel (ohne Bargeld)

 

409.1

 

351.0

Festgelder (kurz- und langfristig)

 

123.4

 

200.8

Langfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

 

327.7

 

370.6

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (netto)

 

78.6

 

71.8

Kurzfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

 

45.3

 

48.4

Übrige Forderungen und aktive Rechnungsabgrenzungen

 

115.5

 

73.2

Übrige finanzielle Vermögenswerte

 

17.6

 

4.1

Total maximales Ausfallrisiko

 

1’117.1

 

1’120.0

ii) Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass die Flughafen Zürich Gruppe ihren finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nicht nachkommen kann.

Die Flughafen Zürich Gruppe überwacht das Liquiditätsrisiko durch ein vorsichtiges Liquiditätsmanagement und verfolgt dabei den Grundsatz, jederzeit genügend Flexibilität und Spielraum hinsichtlich kurzfristig verfügbarer liquider Mittel zu haben. Das schliesst das Sicherstellen einer ausreichenden Reserve an flüssigen Mitteln, die Möglichkeit zur Finanzierung durch einen adäquaten Betrag aus zugesagten Kreditlimiten und die Fähigkeit zur Emission am Kapitalmarkt mit ein. Zu diesem Zweck wird eine rollende Liquiditätsplanung auf Basis der erwarteten Geldflüsse vorgenommen und regelmässig aktualisiert. Zudem stehen der Flughafen Zürich Gruppe per Bilanzstichtag die folgenden wesentlichen Kreditlimiten zur Verfügung:

(CHF in Mio.)

 

Laufzeit bis

 

31.12.2021

 

31.12.2020

Betriebskreditlimiten (zugesagte Kreditlinien)

 

31.12.2025

 

300.0

 

160.0

Total Kreditlimiten

 

 

 

300.0

 

160.0

Beanspruchung: Fester Vorschuss

 

 

 

0.0

 

–60.0

Beanspruchung: Bankgarantien

 

 

 

–12.3

 

–12.1

Total nicht beanspruchte Kreditlimiten

 

 

 

287.7

 

87.9

Die folgenden Tabellen zeigen die vertraglichen Fälligkeiten (inklusive Zinsen) der durch die Flughafen Zürich Gruppe gehaltenen Finanzverbindlichkeiten:

(CHF in Mio.)

 

Buchwert

 

Vertragliche Cashflows

 

Innerhalb 1 Jahrs

 

Zwischen 1 und 5 Jahren

 

Über 5 Jahre

31. Dezember 2021

 

 

 

 

 

Anleihen

 

1’648.9

 

1’698.2

 

11.3

 

723.0

 

964.0

Bankschulden

 

119.5

 

132.4

 

9.0

 

35.5

 

87.9

Leasingverbindlichkeiten

 

76.3

 

76.4

 

7.5

 

28.9

 

40.0

Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen

 

24.7

 

25.1

 

0.7

 

8.6

 

15.8

Übrige Finanzverbindlichkeiten

 

21.3

 

21.3

 

0.9

 

20.4

 

0.0

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

 

57.0

 

57.0

 

57.0

 

0.0

 

0.0

Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen

 

97.9

 

97.9

 

97.9

 

0.0

 

0.0

Total nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten

 

2’045.6

 

2’108.4

 

184.3

 

816.4

 

1’107.6

Total

 

2’045.6

 

2’108.4

 

184.3

 

816.4

 

1’107.6

(CHF in Mio.)

 

Buchwert

 

Vertragliche Cashflows

 

Innerhalb 1 Jahrs

 

Zwischen 1 und 5 Jahren

 

Über 5 Jahre

31. Dezember 2020

 

 

 

 

 

Anleihen

 

1’648.5

 

1’709.5

 

11.3

 

731.1

 

967.2

Bankschulden

 

173.9

 

173.9

 

64.0

 

32.5

 

77.4

Leasingverbindlichkeiten

 

83.3

 

83.3

 

7.5

 

28.3

 

47.5

Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen

 

23.2

 

24.1

 

1.5

 

7.3

 

15.3

Übrige Finanzverbindlichkeiten

 

22.5

 

22.5

 

2.1

 

20.4

 

0.0

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

 

61.0

 

61.0

 

61.0

 

0.0

 

0.0

Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen

 

99.2

 

99.2

 

99.2

 

0.0

 

0.0

Total nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten

 

2’111.6

 

2’173.5

 

246.6

 

819.5

 

1’107.3

Total

 

2’111.6

 

2’173.5

 

246.6

 

819.5

 

1’107.3

iii) Marktrisiko (Fremdwährungs- und Zinssatzrisiko)

Das Marktrisiko ist das Risiko, dass sich Änderungen in Marktpreisen, wie Wechselkurse und Zinsen, auf das Finanzergebnis oder auf die Bewertung von Finanzinstrumenten auswirken.

Das Ziel des Marktrisikomanagements ist die Überwachung und Kontrolle von solchen Risiken, um sicherzustellen, dass diese einen bestimmten Umfang nicht überschreiten.

iiia) Fremdwährungsrisiko

Die Funktionalwährung der Konzernrechnung der Flughafen Zürich Gruppe ist der Schweizer Franken (CHF). Der Gruppe ist Fremdwährungsbewegungen vor allem beim brasilianischen Real (BRL), beim chilenischen Peso (CLP) und bei der indischen Rupie (INR) ausgesetzt.

Eine Verteuerung beziehungsweise eine Abwertung des Schweizer Frankens um 5 % gegenüber den entsprechenden Währungen per 31. Dezember 2021 hätte das Konzerneigenkapital (Position «Sonstiges Gesamtergebnis») beziehungsweise das Konzernergebnis um untenstehende Beträge erhöht respektive verringert. Diese Analyse geht davon aus, dass alle anderen Variablen, insbesondere die Zinssätze, unverändert bleiben.

 

 

Verteuerung CHF plus 5 %

 

Abwertung CHF minus 5 %

(CHF in Mio.)

 

Eigenkapital

 

Ergebnis

 

Eigenkapital

 

Ergebnis

BRL

 

–6.9

 

0.0

 

6.9

 

0.0

CLP

 

–0.7

 

0.0

 

0.7

 

0.0

INR

 

–2.7

 

0.0

 

2.7

 

0.0

31. Dezember 2021

 

–10.3

 

0.0

 

10.3

 

0.0

BRL

 

–7.3

 

0.0

 

7.3

 

0.0

CLP

 

–0.8

 

0.0

 

0.8

 

0.0

INR

 

–0.2

 

0.0

 

0.2

 

0.0

31. Dezember 2020

 

–8.3

 

0.0

 

8.3

 

0.0

iiib) Zinssatzrisiko

Das Zinssatzrisiko teilt sich auf in ein zinsbedingtes Cashflow-Risiko (Risiko, dass sich die zukünftigen Zinszahlungen aufgrund von Schwankungen des Marktzinssatzes ändern) sowie in ein zinsbedingtes Risiko einer Änderung des Marktwerts (Risiko, dass sich der Marktwert eines Finanzinstruments aufgrund von Schwankungen des Marktzinssatzes verändert).

Die Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund werden hauptsächlich in festverzinslichen Obligationen sowie einem gemischten Anlagefonds angelegt. Der direkte Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten ist in diesem Zusammenhang nicht erlaubt.

Finanzierungen sind grösstenteils mit einem fixen Zinssatz abgeschlossen. Ein Zinssatzrisiko bei variablen Schulden wird fallweise mittels Zinssatzswaps abgesichert.

Zum Bilanzstichtag verfügte die Flughafen Zürich Gruppe über folgendes Zinssatzprofil bei den verzinslichen Finanzinstrumenten:

(CHF in Mio.)

 

31.12.2021

 

31.12.2020

Festgelder (kurz- und langfristig)

 

123.4

 

200.8

Festverzinsliche Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

 

264.5

 

312.4

Festverzinsliche Finanzinstrumente (Aktiven)

 

387.9

 

513.2

Flüssige Mittel

 

379.5

 

347.3

Flüssige Mittel Airport Zurich Noise Fund

 

29.8

 

3.9

Variabel verzinsliche Finanzinstrumente (Aktiven)

 

409.3

 

351.2

Total verzinsliche Aktiven

 

797.2

 

864.4

 

 

 

 

 

Anleihen (kurz- und langfristig)

 

–1’648.9

 

–1’648.5

Leasingverbindlichkeiten (kurz- und langfristig)

 

–76.3

 

–83.3

Übrige Finanzverbindlichkeiten (kurz- und langfristig)

 

–21.3

 

–22.5

Festverzinsliche Finanzinstrumente (Passiven)

 

–1’746.5

 

–1’754.3

Bankschulden (kurz- und langfristig)

 

–119.5

 

–173.9

Variabel verzinsliche Finanzinstrumente (Passiven)

 

–119.5

 

–173.9

Total verzinsliche Passiven

 

–1’865.9

 

–1’928.2

Die folgende Tabelle zeigt die Sensitivitätsanalyse für variable und festverzinsliche Finanzinstrumente bei einer Abweichung von 0.5 %:

 

 

Anstieg Zinsniveau um 0.5 %

 

Rückgang Zinsniveau um 0.5 %

(CHF in Mio.)

 

Eigenkapital

 

Ergebnis

 

Eigenkapital

 

Ergebnis

Festverzinsliche Finanzinstrumente

 

–3.2

 

0.0

 

3.2

 

0.0

Variabel verzinsliche Finanzinstrumente

 

0.0

 

1.7

 

0.0

 

–1.7

31. Dezember 2021

 

–3.2

 

1.7

 

3.2

 

–1.7

Festverzinsliche Finanzinstrumente

 

–4.8

 

0.0

 

4.8

 

0.0

Variabel verzinsliche Finanzinstrumente

 

0.0

 

1.4

 

0.0

 

–1.4

31. Dezember 2020

 

–4.8

 

1.4

 

4.8

 

–1.4

B) KATEGORIEN VON FINANZINSTRUMENTEN

Die folgenden Tabellen zeigen die Buchwerte aller Finanzinstrumente pro Kategorie sowohl für das Berichtsjahr als auch für das Vorjahr:

(CHF in Mio.)

 

31.12.2021

 

31.12.2020

Kurz- und langfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund (Obligationen)

 

264.5

 

312.4

Total zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzanlagen

 

264.5

 

312.4

 

 

 

 

 

Kurz- und langfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund (gemischter Anlagefonds)

 

108.5

 

106.7

Total zu Marktwerten bewertete Finanzanlagen

 

108.5

 

106.7

 

 

 

 

 

Flüssige Mittel (ohne Bargeld) und kurzfristige Geldanlagen

 

409.1

 

351.0

Kurz- und langfristige Festgelder

 

123.4

 

200.8

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto

 

78.6

 

71.8

Übrige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen

 

115.5

 

73.2

Übrige Finanzanlagen

 

17.6

 

4.1

Total flüssige Mittel, Festgelder, Forderungen und übrige Finanzanlagen

 

744.1

 

700.9

 

 

 

 

 

Anleihen

 

–1’648.9

 

–1’648.5

Total zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

 

–1’648.9

 

–1’648.5

 

 

 

 

 

Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen

 

–24.7

 

–23.2

Bankschulden

 

–119.5

 

–173.9

Leasingverbindlichkeiten

 

–76.3

 

–83.3

Übrige Finanzverbindlichkeiten

 

–21.3

 

–22.5

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

 

–57.0

 

–61.0

Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen (ohne Derivate und Nicht-Finanzinstrumente)

 

–97.9

 

–99.2

Total übrige finanzielle Verbindlichkeiten

 

–396.7

 

–463.1

C) VERKEHRSWERTE (FAIR VALUES) VON FINANZINSTRUMENTEN

Finanzinstrumente, die entweder zum Verkehrswert erfasst sind oder für die Verkehrswerte offengelegt werden, sind entsprechend dem Ermessensspielraum bei den zur Ermittlung des Verkehrswerts verwendeten Inputfaktoren nach folgenden Hierarchiestufen kategorisiert:

Stufe 1 (Notierte Marktpreise)

Die Inputfaktoren für die Bewertung der Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten bilden notierte, nicht bereinigte Preise, die am Bewertungsstichtag an aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten ermittelt werden.

Stufe 2 (Bewertung auf Basis beobachtbarer Inputfaktoren)

Die Bewertung der Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten basiert auf Inputfaktoren (mit Ausnahme der unter Stufe 1 erwähnten notierten Preise), die für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind.

Stufe 3 (Bewertung auf Basis nicht beobachtbarer Inputfaktoren)

Die Inputfaktoren für diese Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten sind nicht beobachtbar.

Die Bilanzwerte der flüssigen Mittel, Festgelder, Forderungen und übrigen Finanzanlagen sowie der übrigen finanziellen Verbindlichkeiten entsprechen annähernd den Fair Values.

Finanzanlagen im Airport Zurich Noise Fund: Der Fair Value der Obligationen entspricht dem Börsenkurs der Wertschriften per Bilanzstichtag (Stufe 1). Der Fair Value des gemischten Anlagefonds entspricht dem nicht angepassten Nettoinventarwert, da die Anteile per Bilanzstichtag zu diesem Wert zurückgegeben werden können (Stufe 2).

Finanzverbindlichkeiten: Der Fair Value der Anleihen entspricht dem Börsenkurs (Stufe 1).

(CHF in Mio.)

 

 

 

31.12.2021

 

 

 

31.12.2020

 

 

Buchwert

 

Fair Value

 

Buchwert

 

Fair Value

Obligationen des Airport Zurich Noise Fund (Stufe 1)

 

264.5

 

268.0

 

312.4

 

318.7

Gemischter Anlagefonds des Airport Zurich Noise Fund (Stufe 2)

 

108.5

 

108.5

 

106.7

 

106.7

Total Finanzanlagen

 

373.0

 

376.5

 

419.1

 

425.4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anleihen (Stufe 1)

 

–1’648.9

 

–1’643.9

 

–1’648.5

 

–1’672.9

Total Finanzverbindlichkeiten

 

–1’648.9

 

–1’643.9

 

–1’648.5

 

–1’672.9

D) KAPITALMANAGEMENT

Bei der Bewirtschaftung des Kapitals achtet die Flughafen Zürich Gruppe insbesondere darauf, dass die Weiterführung der operativen Tätigkeit des Konzerns gewährleistet ist, eine angemessene Rendite für die Aktionäre erzielt wird und die Bilanzstruktur, vor allem in Phasen grosser Investitionstätigkeit oder nach Krisen, optimiert werden kann. Um diese Ziele zu erreichen, kann die Flughafen Zürich AG die Dividendenauszahlung anpassen oder Kapital an die Aktionäre zurückzahlen.

Die Flughafen Zürich Gruppe überwacht primär die folgende finanzielle Kennzahl: Nettoverschuldung zu EBITDA. Als wichtigster Grundsatz gilt dabei, dass das Verhältnis zwischen Fremd- und Eigenkapital auf die planbaren Cashflows und Investitionen abgestimmt und eher konservativ geprägt ist. Die aus dem Geschäftsjahr 2020 resultierende erhöhte Verschuldung soll daher in den nächsten Jahren wieder reduziert werden. Damit wird sichergestellt, dass die hohe unternehmerische Flexibilität zu jedem Zeitpunkt, also auch bei zukünftigen unvorhersehbaren Ereignissen, sichergestellt ist.

Für den Zweck von Mitarbeiterbeteiligungs- und Bonusprogrammen können jeweils eigene Aktien im benötigten Umfang gehalten werden. Es dürfen jedoch keine Mehrjahresvorräte an eigenen Aktien für Beteiligungsprogramme angelegt werden. Das Halten von eigenen Aktien als Akquisitionswährung (Aktientausch bei möglichen Unternehmensübernahmen) ist nicht gestattet. Ebenso wenig dürfen eigene Aktien zwecks Spekulation auf höhere Verkaufspreise gehalten werden. Der kumulierte Anteil an eigenen Aktien darf in keinem Fall 10 % der gesamten herausgegebenen Aktien übersteigen.

24.2 INVESTITIONSVERPFLICHTUNGEN

Per Bilanzstichtag bestehen Investitionsverpflichtungen für verschiedene Hoch- und Tiefbauten in der Höhe von insgesamt rund CHF 230 Mio. Die wesentlichsten Investitionsverpflichtungen betreffen die Erneuerung und Erweiterung der Gepäcksortieranlage (CHF 99 Mio.), die Sanierung der Piste 28/10 (CHF 25 Mio.) und die Erweiterung der landseitigen Passagierflächen (CHF 23 Mio.).

24.3 EVENTUALVERBINDLICHKEITEN

Standort Zürich

Es sind verschiedene Gerichtsverfahren und Forderungen gegenüber der Flughafen Zürich Gruppe im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit hängig. Nach Meinung des Unternehmens wird die Höhe der zur Beilegung dieser Klagen und Forderungen erforderlichen Geldbeträge die Konzernrechnung und den Cashflow der Flughafen Zürich Gruppe nicht in bedeutendem Ausmass negativ beeinflussen.

Je nach weiterer Rechtsprechung – unter anderem hinsichtlich Südanflugsbereich am Flughafen Zürich – können die Lärmverbindlichkeiten in Zukunft noch wesentliche Anpassungen erfahren, die zu gegebener Zeit ebenfalls zu einer bilanzwirksamen Anpassung der aktivierten und der passivierten Lärmkosten führen würden. Eine definitive Einschätzung der aktivierungspflichtigen Gesamtkosten, der sich daraus ergebenden Amortisationen sowie des entsprechenden Rückstellungsbedarfs ist derzeit noch nicht möglich.

Die Flughafen Zürich AG haftet für die Schulden der Miteigentümergemeinschaft The Circle sowie der einfachen Gesellschaft The Circle gegenüber Dritten solidarisch mit der Swiss Life AG.

International

Die Flughafen Zürich Gruppe gewährt im Rahmen ihres Engagements für den Ausbau und den Betrieb der ausländischen Flughäfen folgende Garantien zur Kreditsicherung lokaler Fremdfinanzierungen:

Betreibergesellschaft (CHF in Mio.)

 

Ort

 

2021

 

2020

Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A.

 

Florianópolis, Brasilien

 

77.7

 

71.4

Aeroportos do Sudeste do Brasil S.A.

 

Vitória/Macaé, Brasilien

 

2.5

 

0.0

Sociedade de Participação no Aeroporto de Confins S.A.

 

Belo Horizonte, Brasilien

 

19.5

 

20.3

Yamuna International Airport Private Limited

 

Neu-Delhi, Indien

 

0.0

 

0.0

Total

 

 

 

99.7

 

91.7

Für sonstige Garantien (z.B. Performance oder Bid Bonds) der Betreibergesellschaften gegenüber lokalen Behörden ging die Flughafen Zürich Gruppe folgende Rückbürgschaften ein:

Betreibergesellschaft (CHF in Mio.)

 

Ort

 

Art der Garantie

 

2021

 

2020

Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A.

 

Florianópolis, Brasilien

 

Erfüllungsgarantie

 

11.7

 

10.9

Aeroportos do Sudeste do Brasil S.A.

 

Vitória/Macaé, Brasilien

 

Erfüllungsgarantie

 

8.2

 

7.6

Sociedade de Participação no Aeroporto de Confins S.A.

 

Belo Horizonte, Brasilien

 

Erfüllungsgarantie

 

8.1

 

7.4

Betreibergesellschaften Iquique and Antofagasta

 

Iquique/Antofagasta, Chile

 

Erfüllungsgarantie

 

4.8

 

4.6

Yamuna International Airport Private Limited

 

Neu-Delhi, Indien

 

Erfüllungsgarantie

 

12.3

 

12.1

Total

 

 

 

 

 

45.1

 

42.6

24.4 NAHESTEHENDE PERSONEN UND GESELLSCHAFTEN

Nahestehende Personen und Gesellschaften sind:

  • Kanton Zürich
  • Mitglieder des Verwaltungsrats
  • Mitglieder der Geschäftsleitung
  • Assoziierte Gesellschaften
  • BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich

A) TRANSAKTIONEN MIT NAHESTEHENDEN PERSONEN UND GESELLSCHAFTEN

Die Kosten für die Kantonspolizei Zürich beliefen sich im Berichtsjahr gemäss Leistungsvereinbarung auf CHF 65.3 Mio. (Vorjahr: CHF 73.0 Mio.). In diesem Zusammenhang bestehen per Bilanzstichtag passive Rechnungsabgrenzungen in der Höhe von CHF 19.6 Mio. (Vorjahr: CHF 11.3 Mio.), die in der Position «Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen» enthalten sind.

Die Consultingeinnahmen aus den Operations- und Management-Verträgen beliefen sich im Geschäftsjahr 2021 für den Flughafen in Belo Horizonte auf CHF 2.6 Mio. (Vorjahr: CHF 1.9 Mio.) und für die Flughäfen in Bogotá und auf Curaçao auf CHF 2.8 Mio. (Vorjahr: CHF 2.9 Mio.).

Im Berichtsjahr hat die Flughafen Zürich AG im Rahmen der Personalvorsorge Arbeitgeberbeiträge in der Höhe von CHF 17.3 Mio. (Vorjahr: CHF 18.1 Mio.) an die BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich entrichtet (siehe Ziffer 22, Leistungen an Arbeitnehmer). Davon sind per Bilanzstichtag noch CHF 2.4 Mio. (Vorjahr: CHF 2.5 Mio.) in der Position «Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen» enthalten.

B) AKTIENBESITZ VON NAHESTEHENDEN PERSONEN UND GESELLSCHAFTEN

Per Bilanzstichtag halten die Mitglieder des Verwaltungsrats sowie diesen nahestehende Personen insgesamt folgende Anzahl Aktien:

 

 

 

 

Stück

 

Stück

Name

 

Funktion

 

31.12.2021

 

31.12.2020

Andreas Schmid

 

Präsident

 

11’115

 

11’115

Eveline Saupper

 

Vizepräsidentin; Vorsitz Nomination & Compensation Committee

 

675

 

675

Vincent Albers

 

Mitglied

 

2’517

 

2’517

Guglielmo L. Brentel

 

Mitglied

 

309

 

309

Josef Felder

 

Mitglied; Vorsitz Audit & Finance Committee

 

25’200

 

25’200

Stephan Gemkow

 

Mitglied; Vorsitz International Business Committee

 

100

 

100

Corine Mauch

 

Mitglied

 

0

 

0

Carmen Walker Späh

 

Mitglied; Vorsitz Public Affairs Committee

 

5

 

5

Total

 

 

 

39’921

 

39’921

Per Bilanzstichtag halten die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie diesen nahestehende Personen insgesamt folgende Anzahl Aktien:

 

 

Stück

 

Stück

Name

 

31.12.2021

 

31.12.2020

Stephan Widrig

 

7’292

 

6’693

Daniel Bircher

 

745

 

n/a

Lukas Brosi

 

1’719

 

1’484

Stefan Gross

 

1’536

 

1’301

Daniel Scheifele

 

1’553

 

1’318

Stefan Tschudin

 

1’094

 

859

Total

 

13’939

 

11’655

Weder Mitglieder des Verwaltungsrats noch Mitglieder der Geschäftsleitung halten per Bilanzstichtag Optionen auf Aktien der Gesellschaft.

C) VERGÜTUNGEN AN MITGLIEDER DES MANAGEMENTS IN SCHLÜSSELPOSITIONEN

Die Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung setzen sich wie folgt zusammen:

(CHF in Mio.)

 

2021

 

2020

Kurzfristig fällige Leistungen

 

4.1

 

3.8

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

 

0.6

 

0.5

Anteilbasierte Vergütung

 

0.4

 

0.2

Total

 

5.1

 

4.5

24.5 KONZERNGESELLSCHAFTEN

Der Konsolidierungskreis umfasst per Bilanzstichtag die folgenden Gesellschaften:

Gesellschaft

 

Domizil

 

Aktienkapital

 

Beteiligung in %

Flughafen Zürich AG

 

Kloten

 

CHF 307’018’750

 

Muttergesellschaft

Airport Ground Services AG

 

Kloten

 

CHF 100’000

 

100.0

Zurich Airport International AG

 

Kloten

 

CHF 100’000

 

100.0

Zurich Airport International Asia Sdn. Bhd.

 

Kuala Lumpur

 

MYR 1.0 Mio.

 

100.0

Yamuna International Airport Private Ltd.

 

Neu-Delhi

 

INR 5'679 Mio.

 

100.0

Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A.

 

Florianópolis

 

BRL 304 Mio.

 

100.0

Zurich Airport Latin America Ltda.

 

Rio de Janeiro

 

BRL 578 Mio.

 

100.0

Aeroportos do Sudeste do Brasil S.A.

 

Vitória

 

BRL 571 Mio.

 

100.0

A-port S.A.

 

Santiago de Chile

 

CLP 16’139 Mio.

 

100.0

Sociedad Concesionaria Aeropuerto de Antofagasta S.A.

 

Santiago de Chile

 

CLP 3’600 Mio.

 

100.0

Sociedad Concesionaria Aeropuerto de Iquique S.A.

 

Santiago de Chile

 

CLP 600 Mio.

 

100.0

Sociedad Concesionaria Aeropuerto Diego Aracena S.A.

 

Santiago de Chile

 

CLP 10’700 Mio.

 

100.0

A-port Operaciones S.A.

 

Santiago de Chile

 

CLP 1’352 Mio.

 

99.0

A-port Operaciones Columbia S.A.

 

Bogotá

 

COP 100 Mio.

 

99.0

Unique IDC S.A. de C.V.

 

Tegucigalpa

 

HNL 0.2 Mio.

 

99.0

Weiter werden folgende assoziierte Gesellschaften mittels der Equitymethode erfasst:

Gesellschaft

 

Domizil

 

Aktienkapital

 

Beteiligung in %

Sociedade de Participação do Aeroporto de Confins S.A.

 

Belo Horizonte

 

BRL 474 Mio.

 

25.0

Concessionária do Aeroporto Internacional de Confins S.A.

 

Belo Horizonte

 

BRL 907 Mio.

 

12.8

Administradora Unique IDC C.A.

 

Porlamar

 

VEB 25 Mio.

 

49.5

Aeropuertos Asociados de Venezuela C.A.

 

Porlamar

 

VEB 10 Mio.

 

49.5

24.6 ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZESSION ZUM BETRIEB DES FLUGHAFENS ZÜRICH

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) erteilte der Flughafen Zürich AG die Konzession zum Betrieb des Flughafens Zürich für die Dauer von 50 Jahren, vom 1. Juni 2001 bis 31. Mai 2051.

Die Konzession umfasst den Betrieb eines Flughafens nach den Bestimmungen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation ICAO für den nationalen, internationalen und interkontinentalen Verkehr. Die Flughafen Zürich AG ist berechtigt und verpflichtet, den Flughafen während der gesamten Dauer der Konzession zu betreiben und die dafür erforderliche Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Die Konzessionärin darf zu diesem Zweck von den Benutzern des Flughafens Gebühren erheben. Ausserdem ist die Flughafen Zürich AG berechtigt, einzelne Rechte und Pflichten aus dieser Konzession an Dritte zu übertragen. Diese Rechtsverhältnisse unterliegen, soweit sie flughafenspezifische Aufgaben wie Flugzeug-, Passagier-, Gepäck-, Post- und Frachtabfertigung betreffen, dem öffentlichen Recht. Die Flughafen Zürich AG regelt die Rechte und Pflichten der Dritten in Berechtigungen (Zulassungen).

Die Konzessionärin ist verpflichtet, den Flughafen grundsätzlich für alle im nationalen und internationalen Verkehr zugelassenen Luftfahrzeuge offen zu halten. Menge und Abwicklung des zulässigen Flugverkehrs richten sich nach den Vorgaben des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL) und den Bestimmungen des Betriebsreglements. Die Konzessionärin hat sämtliche Massnahmen zur Umsetzung der Regelungen über die Benutzbarkeit des deutschen Luftraums für An- und Abflüge zum und vom Flughafen Zürich ohne Verzug an die Hand zu nehmen und die nötigen Gesuche rechtzeitig einzureichen. Die Konzessionärin wird ermächtigt und verpflichtet, die Schallschutzmassnahmen zu vollziehen und dort umzusetzen, wo sie unbestritten sind. Die Auflage, wonach die Konzessionärin sämtlichen Verpflichtungen, die ihr aufgrund der staatsvertraglichen Regelungen mit Deutschland auferlegt werden, ohne Anspruch auf Entschädigung nachzukommen hat, wurde nach einer Beschwerde der Flughafen Zürich AG für gegenstandslos erklärt.

Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Bilateralen Verträge am 1. Juni 2002 wurde die EG-Bodenabfertigungsrichtlinie (Richtlinie 96/67/EG des Rats vom 15. Oktober 1996 über den Zugang zum Markt der Bodenabfertigungsdienste auf Flughäfen der Gemeinschaft) auch für die Schweiz anwendbar. Die Grundlagen zur Erteilung von Berechtigungen (Zulassungen) für die Ausübung der Bodenabfertigungstätigkeiten sind im Betriebsreglement für den Flughafen Zürich vom 30. Juni 2011 geregelt. Die Bodenabfertigungsberechtigungen (Zulassungen) in den Bereichen, in denen die Anzahl der Zugelassenen beschränkt werden kann, wurden mittels Ausschreibungsverfahren per 1. Dezember 2018 mit einer Laufzeit bis Ende November 2025 neu vergeben.

24.7 BETRIEBSKONZESSIONEN FÜR AUSLÄNDISCHE FLUGHÄFEN

Die Flughafen Zürich Gruppe ist per Bilanzstichtag via ihren Mehrheitsbeteiligungen für den Betrieb und Ausbau der nachfolgenden ausländischen Flughäfen zuständig:

BRASILIEN

Florianópolis International Airport

 

 

Betreibergesellschaft

 

Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A.

Konzessionsdauer

 

1. September 2017–31. August 2047

Bedingungen

 

Als Gegenleistung für das Recht zum Betrieb des Flughafens sind Konzessionsgebühren von insgesamt BRL 241.5 Mio. zu leisten. Davon waren BRL 83.3 Mio. (CHF 24.7 Mio.) bei Übernahme der Konzession fällig. Der Restbetrag ist über die Dauer der Konzession zu bezahlen. Mit der Eröffnung des Passagierterminals im Oktober 2019 sind die gemäss Konzessionsvertrag obligatorischen Infrastrukturmassnahmen erbracht.

Lage

 

Der Flughafen mit einem Einzugsgebiet von 1.1 Mio. Einwohnern befindet sich im Süden Brasiliens im Bundesstaat Santa Catarina. Florianópolis ist ein beliebtes Urlaubsziel für lokale wie auch für internationale Gäste.

Eurico de Aguiar Salles und Benedito Lacerda Airport

 

 

Betreibergesellschaft

 

Aeroportos do Sudeste do Brasil S.A

Konzessionsdauer

 

4. Oktober 2019–3. Oktober 2049

Bedingungen

 

Die Konzession umfasst den Betrieb und den Ausbau beider Flughäfen (Cluster). Eine Konzessionsgebühr von insgesamt BRL 437.0 Mio. (CHF 105 Mio.) war bei Übernahme fällig. Ab dem sechsten Betriebsjahr fallen variable, umsatzabhängige Konzessionszahlungen an. Während in Vitória ein neu ausgebauter Flughafen übernommen werden konnte, verlangt die Konzession in Macaé Infrastrukturanpassung zur Einhaltung von Vorgaben der internationalen Zivilluftfahrtbehörde ICAO. Dazu muss die Betreibergesellschaft ein neues Passagierterminal erstellen.

Lage

 

Beide Städte liegen nördlich (Macaé 150 km, Vitória 400 km) von Rio de Janeiro im Bundesstaat Espírito Santo. Vitória ist eine wichtige Hafenstadt für den Export von Eisenerz und Roheisen. Macaé ist eine zentrale Helikopterbasis für die Bedienung der Ölplattformen im Meer.

CHILE

Diego Aracena International Airport

 

 

Betreibergesellschaft

 

Sociedad Concesionaria Aeropuerto Diego Aracena S.A.

Konzessionsdauer

 

Die ab April 2018 laufende Konzession weist eine verkehrsabhängige Laufzeit auf. Mit aktueller Verkehrsentwicklung wird von einem Konzessionsende im Jahr 2040 ausgegangen.

Bedingungen

 

Die Betreibergesellschaft verpflichtet sich, in Massnahmen zur Aufwertung und Erweiterung der Flughafeninfrastruktur, insbesondere der Erweiterung des bestehenden Terminals, zu investieren. Die Arbeiten für die Erweiterung des Terminals wurden Ende 2021 abgeschlossen.

Lage

 

Iquique befindet sich am Pazifik im Norden Chiles in der Region Tarapacá. Wirtschaftlich wird die Region von der Minenindustrie dominiert, wobei die Stadt Iquique auch bei Touristen beliebt ist.

Andrés Sabella Gálvez International Airport

 

 

Betreibergesellschaft

 

Sociedad Concesionaria Aeropuerto de Antofagasta S.A.

Konzessionsdauer

 

Die ab 2012 laufende Konzession weist eine verkehrsabhängige Laufzeit auf. Gemäss der aktuellen Verkehrsentwicklung wird mit einer Restlaufzeit bis 2025 gerechnet.

Bedingungen

 

Die im Konzessionsvertrag verlangten Infrastrukturmassnahmen wurden mit der Erweiterung des Terminals bereits 2014 abgeschlossen. Bis zum Konzessionsende sind keine weiteren nennenswerten Massnahmen gefordert.

Lage

 

Antofagasta befindet sich am Pazifik im Norden Chiles in der gleichnamigen Region. Wichtigster Wirtschaftszweig ist die Minenindustrie.

INDIEN

Noida International Airport

 

 

Betreibergesellschaft

 

Yamuna International Airport Private Limited

Konzessionsdauer

 

1. Oktober 2021–30. September 2061

Bedingungen

 

Die Betreibergesellschaft verpflichtet sich zum Bau und zum Betrieb des neuen Noida International Airport. Nach Abschluss der ersten Bauphase Ende 2024 wird der neue Flughafen über eine Kapazität von jährlich 12 Mio. Passagieren verfügen. Weitere Investitionsphasen sind von vordefinierten Kennzahlen abhängig. Ab dem sechsten Jahr nach Betriebsaufnahme ist eine fixe Konzessionsgebühr pro abfliegendem Passagier fällig.

Lage

 

Der neue Flughafen ist der zweite internationale Flughafen in der Metropolitan Region Delhi und kommt in der Greater Noida Area rund 70 km südlich der indischen Hauptstadt in Jewar zu liegen.

24.8 EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG

Der Verwaltungsrat hat die Konzernrechnung 2021 am 3. März 2022 zur Veröffentlichung genehmigt. Sie untersteht zudem der Genehmigung durch die Generalversammlung.

17 Aktienkapital und Reserven

(Anzahl Aktien)

 

Ausgegebene Namenaktien (Nominalwert CHF 10)

 

Eigene Aktien

 

Total Aktien im Umlauf

Bestand per 1. Januar 2020

 

30’701’875

 

3’133

 

30’698’742

Erwerb von eigenen Aktien

 

 

 

9’568

 

–9’568

Abgabe an Mitarbeitende und Dritte

 

 

 

–8’650

 

8’650

Bestand per 31. Dezember 2020

 

30’701’875

 

4’051

 

30’697’824

Erwerb von eigenen Aktien

 

 

 

1’439

 

–1’439

Abgabe an Mitarbeitende und Dritte

 

 

 

–4’622

 

4’622

Bestand per 31. Dezember 2021

 

30’701’875

 

868

 

30’701’007

AKTIENRECHTE

Jede eingetragene Namenaktie berechtigt zur Teilnahme an der Generalversammlung der Gesellschaft und verfügt über eine Stimme.

EIGENE AKTIEN

Die Abgabe von eigenen Aktien an Mitarbeitende und Dritte erfolgt im Rahmen des Bonusprogramms, siehe dazu Ziffer 3, Personalaufwand, sowie Ziffer 24.4, Nahestehende Personen und Gesellschaften. Der Bestand an eigenen Aktien dient diesem Beteiligungsprogramm sowie als Treasury-Bestand.

UMRECHNUNGSDIFFERENZEN

Darin sind die Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung von Jahresrechnungen ausländischer Tochtergesellschaften sowie von Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften enthalten.

GEWINN JE AKTIE

Die für die Berechnung des Gewinns und des verwässerten Gewinns pro Aktie verwendeten Ergebnis- und Aktiendaten per 31. Dezember setzen sich wie folgt zusammen:

 

 

2021

 

2020

Den Aktionären zustehendes Ergebnis in CHF

 

–10’086’696

 

–69’133’285

Gewichteter Durchschnitt Anzahl ausstehender Aktien

 

30’700’116

 

30’697’891

Einfluss der verwässernden Aktien

 

5’844

 

4’610

Angepasster gewichteter Durchschnitt Anzahl ausstehender Aktien

 

30’705’960

 

30’702’501

Unverwässertes Ergebnis je Aktie in CHF

 

–0.33

 

–2.25

Verwässertes Ergebnis je Aktie in CHF

 

–0.33

 

–2.25

AUSSCHÜTTUNGSBEGRENZUNG

Der für die Dividendenausschüttung zur Verfügung stehende Betrag basiert auf dem zur Ausschüttung verfügbaren Bilanzgewinn der Flughafen Zürich AG und wird in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts festgelegt. Diesbezüglich unterliegen per Bilanzstichtag Reserven in der Höhe von CHF 153.6 Mio. (Vorjahr: CHF 154.0 Mio.) infolge handelsrechtlicher Bestimmungen einer Ausschüttungssperre.

Aufgrund der massiven Auswirkungen von Covid-19 und zur Sicherung der Liquidität wurde auf die Ausschüttung einer Dividende für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 verzichtet. Auch für das Berichtsjahr wird der Generalversammlung der Verzicht auf Auszahlung einer Dividende beantragt.

BEDEUTENDE AKTIONÄRE UND AKTIONÄRSAUFTEILUNG

Die Aufteilung der Aktionäre jeweils per 31. Dezember war wie folgt:

 

 

2021

 

2020

Öffentliche Hand

 

38.60 % 

 

38.60 % 

Private

 

7.81 % 

 

7.68 % 

Unternehmungen

 

3.59 % 

 

3.85 % 

Pensionskassen

 

1.51 % 

 

1.51 % 

Finanzinstitute (inkl. Nominee-Beständen)

 

19.02 % 

 

19.04 % 

Dispobestand und nicht eingetragene Aktionäre

 

29.47 % 

 

29.32 % 

Total

 

100.00 % 

 

100.00 % 

 

 

 

 

 

Anzahl Aktionäre

 

16’096

 

15’477

Die folgenden Aktionäre respektive Aktionärsgruppen besitzen per Bilanzstichtag mindestens 5 % der Stimmrechte:

 

 

2021

 

2020

Kanton Zürich

 

33.33 % 

 

33.33 % 

Stadt Zürich

 

5.00 % 

 

5.00 %