24 Weitere Angaben

24.1 Angaben über die Durchführung einer Risikobeurteilung

Das Risko-Management sorgt für einen disziplinierten und bewussten Umgang mit Risiken. Es gewährleistet die Transparenz über die wesentlichen mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken sowie die laufende Verbesserung und Kontrolle der Risikosituation.

Das Risiko-Management-System der Flughafen Zürich AG ist das gruppenweite Führungs- und Arbeitsinstrument für die unternehmerische Risikobewältigung. Es enthält folgende Elemente:

  • Risikopolitische Ziele und Grundsätze des Unternehmens
  • Risko-Management-Organisation
  • Risko-Management-Prozess
  • Risikoberichterstattung
  • Überprüfung und Bewertung des Risko-Management-Systems

Hierbei tragen Verwaltungsrat und Geschäftsleitung die aktienrechtliche Gesamtverantwortung für die Existenz- und Rentabilitätssicherung. Dem Verwaltungsrat obliegt die Oberaufsicht über das Risiko-Management. Der Chief Financial Officer (CFO) ist der Risiko-Management-Beauftragte der Geschäftsleitung (Chief Risk Officer).

Das zentrale Risk Office ist dem CFO als Chief Risk Officer unterstellt und stellt gruppenweit Mindestvorgaben betreffend das dezentrale Risikomanagement auf. Das zentrale Risk Office ist zuständig für die Risikoberichterstattung sowie für den Betrieb und die Weiterentwicklung des Risiko-Management-Systems.

Die jeweiligen Geschäftsleitungsmitglieder sind verantwortlich für die Risiken, die primär in ihrem Bereich entstehen können. Sie tragen die Verantwortung für die Erkennung, Einschätzung und Behandlung der entsprechenden Risiken (Risk-Owner-Konzept).

In Abstimmung mit dem zentralen Risk Office übernehmen weitere Fachstellen ihr spezifisches Risiko-Management selbst, wie zum Beispiel Safety Management, Liquiditätsmanagement, Arbeitssicherheit, Informationssicherheit, Brandschutz oder Notfallplanung, aber auch die internationalen Tochtergesellschaften der Flughafen Zürich AG. Hieraus fliessen die für die Flughafen Zürich Gruppe wichtigsten Risiken in die zentrale Risikoberichterstattung ein. Diese beschreibt die Unternehmensrisiken, Verantwortlichkeiten und Massnahmen im Detail und bewertet Eintretenswahrscheinlichkeit und Auswirkungen. Die Umsetzung der Massnahmen wird laufend überwacht. Das Risiko-Reporting wird einmal jährlich der Geschäftsleitung und dem Verwaltungsrat vorgelegt.

a) Finanzielles Risk Management

Die Flughafen Zürich Gruppe ist aufgrund ihrer Tätigkeit folgenden relevanten finanziellen Risiken ausgesetzt wie:

  • i) Ausfallrisiko
  • ii) Liquiditätsrisiko
  • iii) Marktrisiko (Fremdwährungs- und Zinssatzrisiko)

Die nachfolgenden Abschnitte geben einen Überblick über das Ausmass der einzelnen finanziellen Risiken sowie die Ziele, Grundsätze und Prozesse für die Messung, Überwachung und Absicherung der Risiken sowie über das Kapitalmanagement der Flughafen Zürich Gruppe. Weitere Informationen zu finanziellen Risiken sind auch in den übrigen Erläuterungen des Anhangs enthalten.

i) Ausfallrisiko

Das Ausfallrisiko ist das Risiko, dass die Flughafen Zürich Gruppe finanzielle Verluste erleidet, falls ein Kunde oder eine Gegenpartei eines Finanzinstruments ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Ausfallrisiken können auf flüssigen Mitteln, auf aktiven Rechnungsabgrenzungen, auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie auf Finanzanlagen bestehen.

Die Flughafen Zürich Gruppe investiert ihre flüssigen Mittel und Festgelder als Einlagen bei bedeutenden Banken mit einem solventen Rating. Ausserdem werden allfällige Risiken auf flüssigen Mitteln und Festgeldern weiter minimiert, indem nicht ein einzelnes Bankinstitut, sondern verschiedene Finanzdienstleister berücksichtigt werden.

Die per Bilanzstichtag jeweils bestehenden aktiven Rechnungsabgrenzungen werden in der Regel innert Monatsfrist fakturiert und anschliessend im Rahmen der Bewirtschaftung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen überwacht.

Mit Ausnahme des Home Carrier SWISS am Flughafen Zürich bestehen die Kundenforderungen gegenüber einer grossen Anzahl verschiedener Schuldner. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind solche gegenüber der SWISS von CHF 19.4 Mio. (Vorjahr: CHF 14.7 Mio.) enthalten (siehe Ziffer 14, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen). Zwischen dem Bilanzstichtag und der Erstellung der Konzernrechnung 2023 hat die SWISS alle per 31. Dezember 2023 bestehenden Forderungen aus Flugbetriebsgebühren vollumfänglich beglichen.

Das Ausmass des Ausfallrisikos wird hauptsächlich durch die individuellen Charakteristiken jedes einzelnen Kunden bestimmt. Die Risikobeurteilung beinhaltet eine Einschätzung der Kreditwürdigkeit unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse des Kunden, der Erfahrungen aus der Vergangenheit sowie weiterer Faktoren. Die Fälligkeitsstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird in der Regel wöchentlich überwacht. Wo notwendig, werden risikomindernde Zahlungskonditionen (hauptsächlich Vorausfakturierung) eingesetzt respektive Sicherheiten (hauptsächlich Bankgarantien) eingefordert.

Die Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund werden von professionellen Finanzinstituten auf Basis einer konservativen, geldmarktorientierten Anlagestrategie hauptsächlich in festverzinslichen Obligationen angelegt. Dabei haben die Werterhaltung und die Flexibilität bezüglich frühzeitiger Liquidierbarkeit der Anlagen Priorität. Der direkte Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten ist nicht erlaubt. Der Anlagehorizont basiert auf den erwarteten Zahlungsverpflichtungen aus dem Airport Zurich Noise Fund und beträgt durchschnittlich rund vier Jahre. Für direkt gehaltene Obligationen entspricht das Mindestrating einem A- (Standard & Poorʼs) oder einem vergleichbaren Rating einer anderen anerkannten Ratingagentur (siehe Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund).

Das maximale Ausfallrisiko entspricht den Buchwerten der einzelnen finanziellen Aktiven. Es bestehen keine Garantien und ähnlichen Verpflichtungen, die zu einer Erhöhung des Risikos über die Buchwerte hinausführen könnten. Das maximale Ausfallrisiko per Bilanzstichtag war wie folgt:

 

 

 

 

 

(CHF in Mio.)

 

31.12.2023

 

31.12.2022

Flüssige Mittel (ohne Bargeld)

 

300.1

 

260.9

Festgelder (kurz- und langfristig)

 

243.2

 

409.1

Langfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

 

234.0

 

301.0

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (netto)

 

108.7

 

93.3

Kurzfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

 

62.5

 

60.1

Übrige Forderungen und aktive Rechnungsabgrenzungen

 

98.6

 

104.0

Übrige finanzielle Vermögenswerte

 

37.8

 

65.5

Total maximales Ausfallrisiko

 

1’085.0

 

1’293.9

ii) Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass die Flughafen Zürich Gruppe ihren finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nicht nachkommen kann.

Die Flughafen Zürich Gruppe überwacht das Liquiditätsrisiko durch ein vorsichtiges Liquiditätsmanagement und verfolgt dabei den Grundsatz, jederzeit genügend Flexibilität und Spielraum hinsichtlich kurzfristig verfügbarer liquider Mittel zu haben. Das schliesst das Sicherstellen einer ausreichenden Reserve an flüssigen Mitteln, die Möglichkeit zur Finanzierung durch einen adäquaten Betrag aus zugesagten Kreditlimiten und die Fähigkeit zur Emission am Kapitalmarkt mit ein. Zu diesem Zweck wird eine rollierende Liquiditätsplanung auf Basis der erwarteten Geldflüsse vorgenommen und regelmässig aktualisiert. Zudem stehen der Flughafen Zürich Gruppe per Bilanzstichtag die folgenden wesentlichen Kreditlimiten zur Verfügung:

 

 

 

 

 

 

 

(CHF in Mio.)

 

Laufzeit bis

 

31.12.2023

 

31.12.2022

Betriebskreditlimiten (zugesagte Kreditlinien)

 

31.12.2025

 

300.0

 

300.0

Total Kreditlimiten

 

 

 

300.0

 

300.0

Beanspruchung: Bankgarantien

 

 

 

–10.2

 

–11.2

Total nicht beanspruchte Kreditlimiten

 

 

 

289.8

 

288.8

Die folgenden Tabellen zeigen die vertraglichen Fälligkeiten (inklusive Zinsen) der durch die Flughafen Zürich Gruppe gehaltenen Finanzverbindlichkeiten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(CHF in Mio.)

 

Buchwert

 

Vertragliche Cashflows

 

Innerhalb 1 Jahr

 

Zwischen 1 und 5 Jahren

 

Über 5 Jahre

31. Dezember 2023

 

 

 

 

 

Anleihen

 

1’214.5

 

1’239.8

 

305.2

 

212.3

 

722.3

Bankschulden

 

196.5

 

199.8

 

9.7

 

46.5

 

143.5

Leasingverbindlichkeiten

 

155.1

 

507.9

 

9.0

 

30.5

 

468.4

Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen

 

5.6

 

7.7

 

0.0

 

7.7

 

0.0

Übrige Finanzverbindlichkeiten

 

21.7

 

21.7

 

1.3

 

0.0

 

20.4

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

 

52.5

 

52.5

 

52.5

 

0.0

 

0.0

Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen

 

151.6

 

151.6

 

151.6

 

0.0

 

0.0

Total nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten

 

1’797.7

 

2’181.1

 

529.5

 

297.0

 

1’354.6

Total

 

1’797.7

 

2’181.1

 

529.5

 

297.0

 

1’354.6

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(CHF in Mio.)

 

Buchwert

 

Vertragliche Cashflows

 

Innerhalb 1 Jahr

 

Zwischen 1 und 5 Jahren

 

Über 5 Jahre

31. Dezember 2022

 

 

 

 

 

Anleihen

 

1’614.2

 

1’651.0

 

411.2

 

514.6

 

725.2

Bankschulden

 

135.5

 

152.9

 

8.5

 

42.1

 

102.3

Leasingverbindlichkeiten

 

165.6

 

564.3

 

9.1

 

32.0

 

523.2

Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen

 

6.6

 

8.7

 

0.8

 

1.9

 

6.0

Übrige Finanzverbindlichkeiten

 

21.2

 

21.2

 

0.8

 

0.0

 

20.4

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

 

44.4

 

44.4

 

44.4

 

0.0

 

0.0

Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen

 

109.1

 

109.1

 

109.1

 

0.0

 

0.0

Total nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten

 

2’096.6

 

2’551.6

 

583.9

 

590.5

 

1’377.1

Total

 

2’096.6

 

2’551.6

 

583.9

 

590.5

 

1’377.1

iii) Marktrisiko (Fremdwährungs- und Zinssatzrisiko)

Das Marktrisiko ist das Risiko, dass sich Änderungen in Marktpreisen, wie Wechselkurse und Zinsen, auf das Finanzergebnis oder auf die Bewertung von Finanzinstrumenten auswirken.

Das Ziel des Marktrisikomanagements ist die Überwachung und Kontrolle von solchen Risiken, um sicherzustellen, dass diese einen bestimmten Umfang nicht überschreiten.

iiia) Fremdwährungsrisiko

Die Funktionalwährung der Konzernrechnung der Flughafen Zürich Gruppe ist der Schweizer Franken (CHF). Die Gruppe ist Fremdwährungsbewegungen vor allem beim brasilianischen Real (BRL), beim chilenischen Peso (CLP) und bei der indischen Rupie (INR) ausgesetzt.

Eine Verteuerung beziehungsweise eine Abwertung des Schweizer Frankens um 5 % gegenüber den entsprechenden Währungen per 31. Dezember 2023 hätte das Konzerneigenkapital (Position «Sonstiges Gesamtergebnis») beziehungsweise das Konzernergebnis um untenstehende Beträge erhöht respektive verringert. Diese Analyse geht davon aus, dass alle anderen Variablen, insbesondere die Zinssätze, unverändert bleiben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verteuerung CHF plus 5 %

 

Abwertung CHF minus 5 %

(CHF in Mio.)

 

Eigenkapital

 

Ergebnis

 

Eigenkapital

 

Ergebnis

BRL

 

–7.9

 

0.0

 

7.9

 

0.0

CLP

 

–0.6

 

0.0

 

0.6

 

0.0

INR

 

–6.4

 

0.0

 

6.4

 

0.0

31. Dezember 2023

 

–14.8

 

0.0

 

14.8

 

0.0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

BRL

 

–6.5

 

0.0

 

6.5

 

0.0

CLP

 

–0.6

 

0.0

 

0.6

 

0.0

INR

 

–6.8

 

0.0

 

6.8

 

0.0

31. Dezember 2022

 

–14.0

 

0.0

 

14.0

 

0.0

iiib) Zinssatzrisiko

Das Zinssatzrisiko teilt sich auf in ein zinsbedingtes Cashflow-Risiko (Risiko, dass sich die zukünftigen Zinszahlungen aufgrund von Schwankungen des Marktzinssatzes ändern) sowie in ein zinsbedingtes Risiko einer Änderung des Marktwerts (Risiko, dass sich der Marktwert eines Finanzinstruments aufgrund von Schwankungen des Marktzinssatzes verändert).

Die Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund werden hauptsächlich in festverzinslichen Obligationen sowie einem gemischten Anlagefonds angelegt. Der direkte Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten ist in diesem Zusammenhang nicht erlaubt.

Finanzierungen sind grösstenteils mit einem fixen Zinssatz abgeschlossen. Ein Zinssatzrisiko bei variablen Schulden wird fallweise mittels Zinssatzswaps abgesichert.

Zum Bilanzstichtag verfügte die Flughafen Zürich Gruppe über folgendes Zinssatzprofil bei den verzinslichen Finanzinstrumenten:

 

 

 

 

 

(CHF in Mio.)

 

31.12.2023

 

31.12.2022

Festgelder (kurz- und langfristig)

 

243.2

 

409.1

Festverzinsliche Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

 

296.5

 

264.2

Festverzinsliche Finanzinstrumente (Aktiven)

 

539.7

 

673.3

Flüssige Mittel

 

239.9

 

243.9

Flüssige Mittel Airport Zurich Noise Fund

 

60.5

 

17.3

Variabel verzinsliche Finanzinstrumente (Aktiven)

 

300.4

 

261.2

Total verzinsliche Aktiven

 

840.1

 

934.5

 

 

 

 

 

Anleihen (kurz- und langfristig)

 

–1’214.5

 

–1’614.2

Leasingverbindlichkeiten (kurz- und langfristig)

 

–155.1

 

–165.6

Übrige Finanzverbindlichkeiten (kurz- und langfristig)

 

–21.7

 

–21.2

Festverzinsliche Finanzinstrumente (Passiven)

 

–1’391.3

 

–1’801.0

Bankschulden (kurz- und langfristig)

 

–196.5

 

–135.5

Variabel verzinsliche Finanzinstrumente (Passiven)

 

–196.5

 

–135.5

Total verzinsliche Passiven

 

–1’587.8

 

–1’936.5

Die folgende Tabelle zeigt die Sensitivitätsanalyse für variable und festverzinsliche Finanzinstrumente bei einer Abweichung von 0.5 %:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anstieg Zinsniveau um 0.5 %

 

Rückgang Zinsniveau um 0.5 %

(CHF in Mio.)

 

Eigenkapital

 

Ergebnis

 

Eigenkapital

 

Ergebnis

Festverzinsliche Finanzinstrumente

 

–1.0

 

0.0

 

1.0

 

0.0

Variabel verzinsliche Finanzinstrumente

 

0.0

 

1.0

 

0.0

 

–1.0

31. Dezember 2023

 

–1.0

 

1.0

 

1.0

 

–1.0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Festverzinsliche Finanzinstrumente

 

–1.6

 

0.0

 

1.6

 

0.0

Variabel verzinsliche Finanzinstrumente

 

0.0

 

1.0

 

0.0

 

–1.0

31. Dezember 2022

 

–1.6

 

1.0

 

1.6

 

–1.0

b) Kategorien von Finanzinstrumenten

Die folgenden Tabellen zeigen die Buchwerte aller Finanzinstrumente pro Kategorie sowohl für das Berichtsjahr als auch für das Vorjahr:

 

 

 

 

 

(CHF in Mio.)

 

31.12.2023

 

31.12.2022

Kurz- und langfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund (Obligationen)

 

296.5

 

264.2

Total zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzanlagen

 

296.5

 

264.2

 

 

 

 

 

Kurz- und langfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund (gemischter Anlagefonds)

 

0.0

 

96.9

Total zu Marktwerten bewertete Finanzanlagen

 

0.0

 

96.9

 

 

 

 

 

Flüssige Mittel (ohne Bargeld) und kurzfristige Geldanlagen

 

300.1

 

260.9

Kurz- und langfristige Festgelder

 

243.2

 

409.1

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto

 

108.7

 

93.3

Übrige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen

 

98.6

 

104.0

Übrige Finanzanlagen

 

37.8

 

65.5

Total flüssige Mittel, Festgelder, Forderungen und übrige Finanzanlagen

 

788.5

 

932.8

 

 

 

 

 

Anleihen

 

–1’214.5

 

–1’614.2

Total zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

 

–1’214.5

 

–1’614.2

 

 

 

 

 

Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen

 

–5.6

 

–6.6

Bankschulden

 

–196.5

 

–135.5

Leasingverbindlichkeiten

 

–155.1

 

–165.6

Übrige Finanzverbindlichkeiten

 

–21.7

 

–21.2

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

 

–52.5

 

–44.4

Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen (ohne Derivate und Nicht-Finanzinstrumente)

 

–151.6

 

–109.1

Total übrige finanzielle Verbindlichkeiten

 

–583.2

 

–482.4

c) Verkehrswerte (Fair Values) von Finanzinstrumenten

Finanzinstrumente, die entweder zum Verkehrswert erfasst sind oder für die Verkehrswerte offengelegt werden, sind entsprechend dem Ermessensspielraum bei den zur Ermittlung des Verkehrswerts verwendeten Inputfaktoren nach folgenden Hierarchiestufen kategorisiert:

Stufe 1 (Notierte Marktpreise)

Die Inputfaktoren für die Bewertung der Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten bilden notierte, nicht bereinigte Preise, die am Bewertungsstichtag an aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten ermittelt werden.

Stufe 2 (Bewertung auf Basis beobachtbarer Inputfaktoren)

Die Bewertung der Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten basiert auf Inputfaktoren (mit Ausnahme der unter Stufe 1 erwähnten notierten Preise), die für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind.

Stufe 3 (Bewertung auf Basis nicht beobachtbarer Inputfaktoren)

Die Inputfaktoren für diese Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten sind nicht beobachtbar.

Die Bilanzwerte der flüssigen Mittel, Festgelder, Forderungen und übrigen Finanzanlagen sowie der übrigen finanziellen Verbindlichkeiten entsprechen annähernd den Fair Values.

Finanzanlagen im Airport Zurich Noise Fund: Der Fair Value der Obligationen entspricht dem Börsenkurs der Wertschriften per Bilanzstichtag (Stufe 1). Der Fair Value des im Berichtsjahr aufgelösten gemischten Anlagefonds entsprach dem nicht angepassten Nettoinventarwert, da die Anteile per Bilanzstichtag zu diesem Wert zurückgegeben werden konnten (Stufe 2).

Finanzverbindlichkeiten: Der Fair Value der Anleihen entspricht dem Börsenkurs (Stufe 1).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(CHF in Mio.)

 

 

 

31.12.2023

 

 

 

31.12.2022

 

 

Buchwert

 

Fair Value

 

Buchwert

 

Fair Value

Obligationen des Airport Zurich Noise Fund (Stufe 1)

 

296.5

 

293.8

 

264.2

 

253.9

Gemischter Anlagefonds des Airport Zurich Noise Fund (Stufe 2)

 

0.0

 

0.0

 

96.9

 

96.9

Total Finanzanlagen

 

296.5

 

293.8

 

361.1

 

350.8

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anleihen (Stufe 1)

 

–1’214.5

 

–1’137.9

 

–1’614.2

 

–1’461.4

Total Finanzverbindlichkeiten

 

–1’214.5

 

–1’137.9

 

–1’614.2

 

–1’461.4

d) Kapitalmanagement

Bei der Bewirtschaftung des Kapitals achtet die Flughafen Zürich Gruppe insbesondere darauf, dass die Weiterführung der operativen Tätigkeit des Konzerns gewährleistet ist, eine angemessene Rendite für die Aktionäre erzielt wird und die Bilanzstruktur, vor allem in Phasen grosser Investitionstätigkeit oder nach Krisen, optimiert werden kann. Um diese Ziele zu erreichen, kann die Flughafen Zürich AG die Dividendenauszahlung anpassen.

Die Flughafen Zürich Gruppe überwacht primär die folgende finanzielle Kennzahl: Nettoverschuldung zu EBITDA. Als wichtigster Grundsatz gilt dabei, dass das Verhältnis zwischen Fremd- und Eigenkapital auf die planbaren Cashflows und Investitionen abgestimmt und eher konservativ geprägt ist. Damit wird sichergestellt, dass die hohe unternehmerische Flexibilität zu jedem Zeitpunkt, also auch bei zukünftigen unvorhersehbaren Ereignissen, sichergestellt ist.

Für den Zweck von Mitarbeiterbeteiligungs- und Bonusprogrammen können jeweils eigene Aktien im benötigten Umfang gehalten werden. Es dürfen jedoch keine Mehrjahresvorräte an eigenen Aktien für Beteiligungsprogramme angelegt werden. Das Halten von eigenen Aktien als Akquisitionswährung (Aktientausch bei möglichen Unternehmensübernahmen) ist nicht gestattet. Ebenso wenig dürfen eigene Aktien zwecks Spekulation auf höhere Verkaufspreise gehalten werden. Der kumulierte Anteil an eigenen Aktien darf in keinem Fall 10 % der gesamten herausgegebenen Aktien übersteigen.

24.2 Investitionsverpflichtungen

Per Bilanzstichtag bestehen am Standort Zürich Investitionsverpflichtungen für verschiedene Hoch- und Tiefbauten in der Höhe von insgesamt rund CHF 247 Mio. Die wesentlichsten Investitionsverpflichtungen betreffen aktuell die Entwicklung der landseitigen Passagierflächen (CHF 61 Mio.) und die Erneuerung und Erweiterung der Gepäcksortieranlage (CHF 45 Mio.). Für die Entwicklung und Realisierung des Noida International Airport im indischen Neu-Delhi betragen die entsprechenden Verpflichtungen rund CHF 300 Mio.

24.3 Eventualverbindlichkeiten

Standort Zürich

Es sind verschiedene Gerichtsverfahren und Forderungen gegenüber der Flughafen Zürich Gruppe im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit hängig. Nach Meinung des Unternehmens wird die Höhe der zur Beilegung dieser Klagen und Forderungen erforderlichen Geldbeträge die Konzernrechnung und den Cashflow der Flughafen Zürich Gruppe nicht in bedeutendem Ausmass negativ beeinflussen.

Je nach weiterer Rechtsprechung – unter anderem hinsichtlich Südanflugsbereich am Flughafen Zürich – können die Lärmverbindlichkeiten in Zukunft noch wesentliche Anpassungen erfahren, die zu gegebener Zeit ebenfalls zu einer bilanzwirksamen Anpassung der aktivierten und der passivierten Lärmkosten führen würden. Eine definitive Einschätzung der aktivierungspflichtigen Gesamtkosten, der sich daraus ergebenden Amortisationen sowie des entsprechenden Rückstellungsbedarfs ist derzeit noch nicht möglich.

Die Flughafen Zürich AG haftet für die Schulden der Miteigentümergemeinschaft The Circle sowie der einfachen Gesellschaft The Circle gegenüber Dritten solidarisch mit der Swiss Life AG.

International

Die Flughafen Zürich Gruppe gewährt im Rahmen ihres Engagements für den Ausbau und den Betrieb des Flughafens Belo Horizonte in Brasilien eine Garantie zur Kreditsicherung der lokalen Fremdfinanzierungen im Umfang von CHF 19.9 Mio. (Vorjahr: CHF 19.5 Mio.).

Für sonstige Garantien (z.B. Performance oder Bid Bonds) der Betreibergesellschaften gegenüber lokalen Behörden ging die Flughafen Zürich Gruppe folgende Rückbürgschaften ein:

Betreibergesellschaft (CHF in Mio.)

 

Ort

 

Art der Garantie

 

2023

 

2022

Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A.

 

Florianópolis, Brasilien

 

Erfüllungsgarantie

 

14.4

 

13.6

Aeroportos do Sudeste do Brasil S.A.

 

Vitória/Macaé, Brasilien

 

Erfüllungsgarantie

 

9.9

 

9.2

Concessionária do Aeroporto Internacional de Natal S.A.

 

Natal, Brasilien

 

Erfüllungsgarantie

 

3.8

 

n/a

Sociedade de Participação no Aeroporto de Confins S.A.

 

Belo Horizonte, Brasilien

 

Erfüllungsgarantie

 

10.1

 

9.4

Betreibergesellschaften Iquique and Antofagasta

 

Iquique/Antofagasta, Chile

 

Erfüllungsgarantie

 

5.9

 

4.9

Yamuna International Airport Private Limited

 

Neu-Delhi, Indien

 

Erfüllungsgarantie

 

10.9

 

11.2

Total

 

 

 

 

 

55.0

 

48.3

24.4 Nahestehende Personen und Gesellschaften

Nahestehende Personen und Gesellschaften sind:

  • Kanton Zürich
  • Mitglieder des Verwaltungsrats
  • Mitglieder der Geschäftsleitung
  • Assoziierte Gesellschaften
  • BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich

a) Transaktionen mit nahestehenden Personen und Gesellschaften

Die Kosten für die Kantonspolizei Zürich beliefen sich im Berichtsjahr gemäss Leistungsvereinbarung auf CHF 92.4 Mio. (Vorjahr: CHF 84.1 Mio.). In diesem Zusammenhang bestehen per Bilanzstichtag passive Rechnungsabgrenzungen in der Höhe von CHF 24.1 Mio. (Vorjahr: CHF 21.8 Mio.), die in der Position Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen enthalten sind.

Die Consultingerträge aus den Operations- und Management-Verträgen beliefen sich im Geschäftsjahr 2023 für die Flughäfen in Bogotá und auf Curaçao auf CHF 2.5 Mio. (Vorjahr: CHF 2.5 Mio.).

Im Berichtsjahr hat die Flughafen Zürich AG im Rahmen der Personalvorsorge Arbeitgeberbeiträge in der Höhe von CHF 18.8 Mio. (Vorjahr: CHF 17.6 Mio.) an die BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich entrichtet (siehe Ziffer 22, Leistungen an Arbeitnehmende). Davon sind per Bilanzstichtag noch CHF 2.7 Mio. (Vorjahr: CHF 2.6 Mio.) in der Position Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen enthalten.

b) Aktienbesitz von nahestehenden Personen und Gesellschaften

Per Bilanzstichtag halten die Mitglieder des Verwaltungsrats sowie diesen nahestehende Personen insgesamt folgende Anzahl Aktien:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stück

 

Stück

Name

 

Funktion

 

31.12.2023

 

31.12.2022

Josef Felder 1)

 

Präsident ab Generalversammlung 2023

 

25’200

 

25’200

Claudia Pletscher 2)

 

Vizepräsidentin; Vorsitz Nomination & Compensation Committee

 

0

 

n/a

Vincent Albers

 

Mitglied

 

2’517

 

2’517

Guglielmo L. Brentel

 

Mitglied

 

309

 

309

Beatrix Frey-Eigenmann 3)

 

Mitglied; Vorsitz Audit & Finance Committee

 

200

 

n/a

Stephan Gemkow

 

Mitglied; Vorsitz International Business Committee

 

100

 

100

Corine Mauch

 

Mitglied

 

0

 

0

Carmen Walker Späh

 

Mitglied; Vorsitz Public Affairs Committee

 

5

 

5

Andreas Schmid 4)

 

Präsident bis Generalversammlung 2023

 

n/a

 

11’115

Eveline Saupper 5)

 

Mitglied; Vorsitz Nomination & Compensation Committee

 

n/a

 

675

Total

 

 

 

28’331

 

39’921

1) Vizepräsident bis zur Generalversammlung 2023

2) Neuwahl an der Generalversammlung 2023

3) Im Amt ab 1. Mai 2023

4) Im Amt bis zur Generalversammlung 2023

5) Im Amt bis 30. April 2023

Per Bilanzstichtag halten die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie diesen nahestehende Personen insgesamt folgende Anzahl Aktien:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stück

 

Stück

Name

 

Funktion

 

31.12.2023

 

31.12.2022

Lukas Brosi

 

Chief Executive Officer (CEO)

 

2’441

 

2’029

Daniel Bircher

 

Managing Director Zurich Airport International

 

1’227

 

847

Kevin Fleck

 

Chief Financial Officer (CFO)

 

100

 

n/a

Stefan Gross

 

Chief Commercial Officer (CCO)

 

2’258

 

1’846

Lydia Naef

 

Chief Real Estate Officer (CREO)

 

622

 

450

Manuela Staub

 

Chief People & Communications Officer (CPCO)

 

383

 

167

Stefan Tschudin

 

Chief Operation Officer (COO)

 

1’816

 

1’404

Stephan Widrig

 

n/a

 

n/a

 

8’080

Total

 

 

 

8’847

 

14’823

Weder Mitglieder des Verwaltungsrats noch Mitglieder der Geschäftsleitung halten per Bilanzstichtag Optionen auf Aktien der Gesellschaft.

c) Vergütungen an Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen

Die Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung setzen sich wie folgt zusammen:

 

 

 

 

 

(CHF in Mio.)

 

2023

 

2022

Kurzfristig fällige Leistungen

 

5.3

 

5.0

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Vorsorgeleistungen)

 

0.7

 

0.7

Anteilbasierte Vergütung

 

0.6

 

0.5

Total

 

6.6

 

6.2

24.5 Konzerngesellschaften

Der Konsolidierungskreis umfasst per Bilanzstichtag die folgenden Gesellschaften:

Gesellschaft

 

Domizil

 

Aktienkapital

 

Beteiligung in %

Flughafen Zürich AG

 

Kloten

 

CHF 307’018’750

 

Muttergesellschaft

Airport Ground Services AG

 

Kloten

 

CHF 100’000

 

100.0

Zurich Airport International AG

 

Kloten

 

CHF 100’000

 

100.0

Yamuna International Airport Private Ltd.

 

Neu-Delhi

 

INR 15’269 Mio.

 

100.0

Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A.

 

Florianópolis

 

BRL 304 Mio.

 

100.0

Zurich Airport Latin America Ltda.

 

Rio de Janeiro

 

BRL 581 Mio.

 

100.0

Aeroportos do Sudeste do Brasil S.A.

 

Vitória

 

BRL 571 Mio.

 

100.0

Concessionária do Aeroporto Internacional de Natal S.A.

 

Natal

 

BRL 155 Mio.

 

100.0

A-port S.A.

 

Santiago de Chile

 

CLP 16’139 Mio.

 

100.0

Sociedad Concesionaria Aeropuerto de Antofagasta S.A.

 

Santiago de Chile

 

CLP 3’600 Mio.

 

100.0

Sociedad Concesionaria Aeropuerto de Iquique S.A.

 

Santiago de Chile

 

CLP 600 Mio.

 

100.0

Sociedad Concesionaria Aeropuerto Diego Aracena S.A.

 

Santiago de Chile

 

CLP 10’700 Mio.

 

100.0

A-port Operaciones S.A.

 

Santiago de Chile

 

CLP 1’352 Mio.

 

99.0

A-port Operaciones Columbia S.A.

 

Bogotá

 

COP 100 Mio.

 

99.0

Unique IDC S.A. de C.V.

 

Tegucigalpa

 

HNL 0.2 Mio.

 

99.0

Weiter werden folgende assoziierte Gesellschaften mittels der Equitymethode erfasst:

Gesellschaft

 

Domizil

 

Aktienkapital

 

Beteiligung in %

Sociedade de Participação do Aeroporto de Confins S.A.

 

Belo Horizonte

 

BRL 474 Mio.

 

25.0

Concessionária do Aeroporto Internacional de Confins S.A.

 

Belo Horizonte

 

BRL 907 Mio.

 

12.8

Administradora Unique IDC C.A.

 

Porlamar

 

VEB 25 Mio.

 

49.5

Aeropuertos Asociados de Venezuela C.A.

 

Porlamar

 

VEB 10 Mio.

 

49.5

24.6 Erläuterungen zur Konzession zum Betrieb des Flughafens Zürich

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) erteilte der Flughafen Zürich AG die Konzession zum Betrieb des Flughafens Zürich für die Dauer von 50 Jahren, vom 1. Juni 2001 bis 31. Mai 2051.

Die Konzession umfasst den Betrieb eines Flughafens nach den Bestimmungen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) für den nationalen, internationalen und interkontinentalen Verkehr. Die Flughafen Zürich AG ist berechtigt und verpflichtet, den Flughafen während der gesamten Dauer der Konzession zu betreiben und die dafür erforderliche Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Die Konzessionärin darf zu diesem Zweck von den Benutzern des Flughafens Gebühren erheben. Ausserdem ist die Flughafen Zürich AG berechtigt, einzelne Rechte und Pflichten aus dieser Konzession an Dritte zu übertragen. Diese Rechtsverhältnisse unterliegen, soweit sie flughafenspezifische Aufgaben wie Flugzeug-, Passagier-, Gepäck-, Post- und Frachtabfertigung betreffen, dem öffentlichen Recht. Die Flughafen Zürich AG regelt die Rechte und Pflichten der Dritten in Berechtigungen (Zulassungen).

Die Konzessionärin ist verpflichtet, den Flughafen grundsätzlich für alle im nationalen und internationalen Verkehr zugelassenen Luftfahrzeuge offen zu halten. Menge und Abwicklung des zulässigen Flugverkehrs richten sich nach den Vorgaben des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL) und den Bestimmungen des Betriebsreglements. Die Konzessionärin hat sämtliche Massnahmen zur Umsetzung der Regelungen über die Benutzbarkeit des deutschen Luftraums für An- und Abflüge zum und vom Flughafen Zürich ohne Verzug an die Hand zu nehmen und die nötigen Gesuche rechtzeitig einzureichen. Die Konzessionärin wird ermächtigt und verpflichtet, die Schallschutzmassnahmen zu vollziehen und dort umzusetzen, wo sie unbestritten sind. Die Auflage, wonach die Konzessionärin sämtlichen Verpflichtungen, die ihr aufgrund der staatsvertraglichen Regelungen mit Deutschland auferlegt werden, ohne Anspruch auf Entschädigung nachzukommen hat, wurde nach einer Beschwerde der Flughafen Zürich AG für gegenstandslos erklärt.

Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Bilateralen Verträge am 1. Juni 2002 wurde die EG-Bodenabfertigungsrichtlinie (Richtlinie 96/67/EG des Rats vom 15. Oktober 1996 über den Zugang zum Markt der Bodenabfertigungsdienste auf Flughäfen der Gemeinschaft) auch für die Schweiz anwendbar. Die Grundlagen zur Erteilung von Berechtigungen (Zulassungen) für die Ausübung der Bodenabfertigungstätigkeiten sind im Betriebsreglement für den Flughafen Zürich vom 30. Juni 2011 geregelt. Die Bodenabfertigungsberechtigungen (Zulassungen) in den Bereichen, in denen die Anzahl der Zugelassenen beschränkt werden kann, wurden mittels Ausschreibungsverfahren per 1. Dezember 2018 mit einer Laufzeit bis Ende November 2025 neu vergeben.

24.7 Betriebskonzessionen für ausländische Flughäfen

Die Flughafen Zürich Gruppe ist per Bilanzstichtag via ihren Mehrheitsbeteiligungen für den Betrieb und Ausbau der nachfolgenden ausländischen Flughäfen zuständig:

Brasilien

Florianópolis International Airport

 

 

Betreibergesellschaft

 

Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A.

Konzessionsdauer

 

31. August 2017–30. August 2047

Bedingungen

 

Als Gegenleistung für das Recht zum Betrieb des Flughafens war bei Übernahme der Konzession eine Einmalzahlung von BRL 83.3 Mio. (CHF 24.7 Mio.) fällig. Im Dezember 2022 fand eine Vorauszahlung über BRL 53.6 Mio. (CHF 9.4 Mio.) der zukünftigen, jährlichen fixen Konzessionszahlungen statt, so dass keine weiteren fixen Konzessionszahlungen fällig sind. Die variablen Konzessionsgebühren sind jährlich über die Dauer der Konzession zu bezahlen. Mit der Eröffnung des Passagierterminals im Oktober 2019 sind die gemäss Konzessionsvertrag obligatorischen Infrastrukturmassnahmen erbracht.

Lage

 

Der Flughafen mit einem Einzugsgebiet von 1.1 Mio. Einwohnern befindet sich im Süden Brasiliens im Bundesstaat Santa Catarina. Florianópolis ist ein beliebtes Urlaubsziel für lokale wie auch für internationale Gäste.

Eurico de Aguiar Salles und Benedito Lacerda Airport

 

 

Betreibergesellschaft

 

Aeroportos do Sudeste do Brasil S.A

Konzessionsdauer

 

3. Oktober 2019–2. Oktober 2049

Bedingungen

 

Die Konzession umfasst den Betrieb und den Ausbau beider Flughäfen (Cluster). Eine Konzessionsgebühr von insgesamt BRL 437.0 Mio. (CHF 105 Mio.) war bei Übernahme fällig. Ab dem sechsten Betriebsjahr fallen variable, umsatzabhängige Konzessionszahlungen an. Während in Vitória ein neu ausgebauter Flughafen übernommen werden konnte, verlangt die Konzession in Macaé Infrastrukturanpassung zur Einhaltung von Vorgaben der internationalen Zivilluftfahrtbehörde ICAO. Dazu muss die Betreibergesellschaft eine neue Piste erstellen.

Lage

 

Beide Städte liegen nördlich (Macaé 150 km, Vitória 400 km) von Rio de Janeiro. Vitória ist Hauptstadt des Bundesstaates Espírito Santo und gilt als wichtige Hafenstadt für den Export von Eisenerz und Roheisen. Macaé, im Bundesstaat Rio de Janeiro gelegen, ist eine zentrale Helikopterbasis für die Bedienung der Ölplattformen vor der Küste von Rio de Janeiro (Campos Basin).

Natal International Airport

 

 

Betreibergesellschaft

 

Concessionária do Aeroporto Internacional de Natal S.A.

Konzessionsdauer

 

11. Januar 2024–10. Januar 2054

Bedingungen

 

Die Konzession wurde vom privaten Betreiber Inframerica im Zuge einer Neuausschreibung mit veränderten Vertragsbedingungen übernommen. Eine Konzessionsgebühr von BRL 323 Mio. (CHF 56 Mio.) wurde zu Vertragsbeginn entrichtet. Der Flughafen wurde im Jahr 2014 neu in Betrieb genommen und erfüllt heute bereits die Vorgaben der internationalen Zivilluftfahrtbehörde ICAO, womit primär Instandhaltungsinvestitionen notwendig sind. Es gibt keine fixe Konzessionsgebühren. Ab dem fünften Jahr fallen variable, umsatzabhängige Konzessionszahlungen an.

Lage

 

Natal liegt im Nordosten Brasiliens und ist die Hauptstadt des Bundesstaates Rio Grande do Norte. Die Region ist aufgrund des durchgehend heissen Wetters und der warmen Wassertemperaturen das ganze Jahr über eine populäre Touristendestination sowie bekannt für die Produktion grosser Mengen erneuerbaren Energien.

Chile

Diego Aracena International Airport

 

 

Betreibergesellschaft

 

Sociedad Concesionaria Aeropuerto Diego Aracena S.A.

Konzessionsdauer

 

Die ab April 2018 laufende Konzession weist eine verkehrsabhängige Laufzeit auf. Mit aktueller Verkehrsentwicklung wird von einem Konzessionsende im Jahr 2039 ausgegangen.

Bedingungen

 

Die Betreibergesellschaft verpflichtet sich, in Massnahmen zur Aufwertung und Erweiterung der Flughafeninfrastruktur, insbesondere der Erweiterung des bestehenden Terminals, zu investieren.

Lage

 

Iquique befindet sich am Pazifik im Norden Chiles in der Region Tarapacá. Wirtschaftlich wird die Region von der Minenindustrie dominiert, wobei die Stadt Iquique auch bei Touristen beliebt ist.

Andrés Sabella Gálvez International Airport

 

 

Betreibergesellschaft

 

Sociedad Concesionaria Aeropuerto de Antofagasta S.A.

Konzessionsdauer

 

Die ab 2012 laufende Konzession endet am 28. Februar 2026.

Bedingungen

 

Die im Konzessionsvertrag verlangten Infrastrukturmassnahmen wurden mit der Erweiterung des Terminals bereits 2014 abgeschlossen. Bis zum Konzessionsende sind keine weiteren nennenswerten Massnahmen gefordert.

Lage

 

Antofagasta befindet sich am Pazifik im Norden Chiles in der gleichnamigen Region. Wichtigster Wirtschaftszweig ist die Minenindustrie.

Indien

Noida International Airport

 

 

Betreibergesellschaft

 

Yamuna International Airport Private Limited

Konzessionsdauer

 

1. Oktober 2021–30. September 2061

Bedingungen

 

Die Betreibergesellschaft verpflichtet sich zum Bau und zum Betrieb des neuen Noida International Airport. Nach Abschluss der ersten Bauphase Ende 2024 wird der neue Flughafen über eine Kapazität von jährlich 12 Mio. Passagieren verfügen. Weitere Investitionsphasen sind von vordefinierten Kennzahlen abhängig. Ab dem sechsten Jahr nach Betriebsaufnahme ist eine fixe Konzessionsgebühr pro abfliegendem Passagier fällig.

Lage

 

Der neue Flughafen ist der zweite internationale Flughafen in der Metropolitan Region Delhi und kommt in der Greater Noida Area rund 70 km südlich der indischen Hauptstadt in Jewar zu liegen.

24.8 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Der Verwaltungsrat hat die Konzernrechnung 2023 am 7. März 2024 zur Veröffentlichung genehmigt. Sie untersteht zudem der Genehmigung durch die Generalversammlung.