Anhang zur Jahresrechnung
I Grundsätze der Jahresrechnung
Allgemeines
Die Jahresrechnung 2023 der Flughafen Zürich AG, mit Sitz in Kloten, wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts erstellt.
Die wesentlichen angewandten Bewertungsgrundsätze, die nicht vom Gesetz vorgeschrieben sind, werden nachfolgend beschrieben. Dieser Einzelabschluss dient gleichzeitig für steuerliche Zwecke und bildet die Grundlage für die statutarischen Geschäfte der Generalversammlung.
Da die Flughafen Zürich AG eine Konzernrechnung nach einem anerkannten Standard zur Rechnungslegung (IFRS Accounting Standards) erstellt, hat sie in der vorliegenden Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften auf die Anhangangaben zu verzinslichen Verbindlichkeiten, Revisionshonoraren, die Darstellung einer Geldflussrechnung sowie einen Lagebericht verzichtet. Die Anzahl Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt lag im Berichtsjahr sowie im Vorjahr bei über 250.
Die Jahresrechnung wurde in Schweizer Franken (CHF) erstellt. Soweit nicht anders vermerkt, erfolgen die Angaben in Millionen Schweizer Franken (in Mio. CHF). Aufgrund kaufmännischer Rundungsregeln kann es vorkommen, dass sich einzelne Zahlen nicht genau zur angegebenen Summe addieren. Weiter kann dies dazu führen, dass einzelne Beträge gerundet null ergeben.
Bilanzierung der Kosten im Zusammenhang mit der Lärmthematik
Die Kosten für die formellen Enteignungen sind nach den Rechnungslegungsvorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts als immaterieller Vermögenswert zu qualifizieren. Die Aktivierung wird spätestens dann vorgenommen, wenn die Gegenpartei einen durchsetzbaren Anspruch erlangt hat. Die Amortisation der aktivierten Kosten für formelle Enteignungen bemisst sich mindestens nach Massgabe des Konzernabschlusses. Für die aktuellen Verpflichtungen aus Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen bestehen angemessene Rückstellungen. Ein nach Abzug der lärmbezogenen Aufwendungen (Entschädigungen für formelle Enteignungen, Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen, Betriebskosten, Finanzierungskosten sowie Amortisation) verbleibender Saldo von Einnahmen aus Lärmgebühren wird der Rückstellung für Fluglärm zugeführt (siehe Ziffer 10, Rückstellung für Fluglärm).
Die bilanzielle Behandlung der Lärmthematik im Bereich der formellen Enteignungen ist aufgrund der Vielzahl rechtlich relevanter Grundlagen sowie der unsicheren beziehungsweise teilweise noch offenen Rechtsprechung und der politischen Diskussionen komplex und erfordert insbesondere im Bereich der formellen Enteignungen wesentliche Annahmen und Einschätzungen in Bezug auf die Aktivierungsfähigkeit entsprechender Kosten sowie die Pflicht zur Bildung entsprechender Rückstellungen.
Bei der Flughafen Zürich AG sind rund 20’000 Lärmentschädigungsbegehren eingegangen, wovon Ende 2023 noch knapp 5’100 offen waren. Davon sind rund 520 Fälle bei der Eidgenössischen Schätzungskommission pendent.
Die durch das Bundesgericht im ersten Halbjahr 2008 entschiedenen Grundsatzfragen hinsichtlich formeller Enteignungen ermöglichten es der Flughafen Zürich AG, erstmals – mit allen nach wie vor verbleibenden Unsicherheiten in der Schätzgenauigkeit – eine Schätzung der Gesamtkosten für formelle Enteignungsentschädigungen vorzunehmen. Mit weiteren Urteilen setzte das Bundesgericht im Jahr 2010 den Stichtag für die Vorhersehbarkeit der Ostanflüge definitiv auf den 1. Januar 1961 fest und entschied im Jahr 2011 abschliessend über die anzuwendende Berechnungsmethode für Minderwerte bei Ertragsliegenschaften. Im Jahr 2016 fällte das Bundesgericht zwei Entscheide in Pilotverfahren betreffend Entschädigungsforderungen aufgrund von Ost- und Südanflügen und im Jahr 2018 zwei Entscheide in Pilotverfahren betreffend genossenschaftliches Eigentum. Gestützt auf diese Bundesgerichtsentscheide und weiteren entschiedenen Grundsatzfragen nahm die Gesellschaft jeweils auf diesen Zeitpunkt eine Neueinschätzung der Kosten für formelle Enteignungen vor, was jeweils zur Anpassung der Rückstellung für formelle Enteignungen und gleichzeitig des immateriellen Vermögenswerts aus Recht zur formellen Enteignung führte. Am 22. November 2019 fällte das Bundesgericht einen Entscheid in Pilotverfahren betreffend die Verjährung von Entschädigungsforderungen in Oberglatt. Dieser Bundesgerichtsentscheid sowie weitere entschiedene Grundsatzfragen ermöglichten der Flughafen Zürich AG eine Neueinschätzung der noch ausstehenden Kosten für formelle Enteignungsentschädigungen per 31. Dezember 2019.
Im Bereich der Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen ist die Flughafen Zürich AG verpflichtet, im Gebiet, wo sie Erleichterungen von Überschreitungen der Lärmgrenzwerte (Immissionsgrenzwert) beansprucht, Schallschutzmassnahmen umzusetzen. In diesem Zusammenhang hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ein Verfahren zur Nachtlärmsanierung eingeleitet. Dabei soll das Gebiet mit Erleichterungen gemäss dem Sachplan Infrastruktur Luftfahrt, den der Bundesrat am 23. August 2017 festgesetzt hat, erweitert werden. In diesem Zusammenhang verabschiedete der Verwaltungsrat im Jahr 2018 weitere Schallschutzmassnahmen.
Per Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 weist die Flughafen Zürich AG im handelsrechtlichen Abschluss im Zusammenhang mit der Lärmthematik immaterielle Vermögenswerte aus Recht zur formellen Enteignung von CHF 19.9 Mio. (Vorjahr: CHF 24.8 Mio.) und eine Rückstellung für Fluglärm in der Höhe von insgesamt CHF 427.8 Mio. (Vorjahr: CHF 431.3 Mio.) aus.
Je nach weiterer Rechtsprechung – vor allem hinsichtlich Südanflugsbereich am Flughafen Zürich – können die Lärmverbindlichkeiten in Zukunft noch wesentliche Anpassungen erfahren, die zu gegebener Zeit ebenfalls zu einer Anpassung der bilanzierten Lärmkosten führen würden. Eine definitive Einschätzung der aktivierungspflichtigen Gesamtkosten, der sich daraus ergebenden Amortisationen sowie des entsprechenden Rückstellungsbedarfs ist derzeit noch nicht möglich.
Weitere wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze
Ertragserfassung
Erträge werden durch die Flughafen Zürich AG zu dem Zeitpunkt erfasst, wenn die Dienstleistung erbracht und es hinreichend wahrscheinlich ist, dass ein wirtschaftlicher Nutzen anfallen wird, der sich verlässlich quantifizieren lässt. Zudem müssen die wesentlichen Chancen und Risiken auf den Dienstleistungsempfänger übergegangen sein. Mieterträge werden bei Mietverträgen mit fixen Mietzinsen linear über die Laufzeit des Vertrags erfasst. Bedingte Mietzahlungen (unter anderem Umsatzmietverträge) werden periodengerecht, gestützt auf die durch die Mieter erzielten Umsätze, verbucht, wobei ein Mindestmietbetrag zur Anwendung gelangen kann. Werden Mietern wesentliche Mietanreize (zum Beispiel Mietkonzessionen) gewährt, wird der Gegenwert des Anreizes linear über die Gesamt- respektive Restlaufzeit des Mietvertrags erfasst.
Warenlager
Dieses umfasst vorwiegend Betriebsstoffe sowie für den Unterhalt und die Reparatur von Sachanlagen erforderliche Verbrauchsmaterialien, die zu Anschaffungskosten beziehungsweise zum tieferen netto realisierbaren Wert bilanziert werden. Für die Bewertung wird die FiFo-Methode (First in – First out) angewendet.
Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
Die Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund enthalten kurz- und langfristig gehaltene börsenkotierte Wertschriften. Die Ersterfassung erfolgt zu Anschaffungskosten (Marktwert zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten). Nachfolgend werden die Wertschriften einerseits zu fortgeführten Anschaffungskosten (Obligationen) und andererseits zu Marktwerten (übrige Finanzanlagen) bewertet, wobei Gewinne und Verluste erfolgswirksam erfasst werden. Auf die Bildung einer Schwankungsreserve wird verzichtet.
Sachanlagen
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich aufgelaufener Abschreibungen und Wertminderungen. Die Abschreibungen erfolgen (mit Ausnahme der Grundstücke, die nicht abgeschrieben werden) linear über die geschätzte Nutzungsdauer. Bei Anzeichen einer Überbewertung werden die Buchwerte überprüft und gegebenenfalls wertberichtigt.
Leasingverhältnisse
Leasinggeschäfte werden nach Massgabe der wirtschaftlichen Verfügungsmacht bilanziert. Hierbei werden Leasing- und Mietverträge als Finanzierungsleasing klassifiziert, wenn im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum des Leasinggegenstands verbunden sind, auf die Flughafen Zürich AG als Leasingnehmerin übertragen werden. Alle anderen Leasinggeschäfte stellen operatives Leasing dar. Bei einem Finanzierungsleasing wird zu Vertragsbeginn der Wert des Leasing- beziehungsweise Mietgegenstands als Nutzungsrecht an einem geleasten Vermögenswert aktiviert und in gleicher Höhe als Leasingverbindlichkeit passiviert. Die Abschreibung des Nutzungsrechts an einem geleasten Vermögenswert und die Amortisation der Leasingverbindlichkeit erfolgt über die Vertragslaufzeit. Bei einem operativen Leasing werden die Miet- und Leasingzahlungen bei Fälligkeit direkt erfolgswirksam erfasst.
Immaterielle Anlagen
Immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der betriebswirtschaftlich notwendigen Amortisation bilanziert. Die Amortisation erfolgt linear über die geschätzte Nutzungsdauer. Bei Anzeichen einer Überbewertung werden die Buchwerte überprüft und gegebenenfalls wertberichtigt.
Eigene Aktien
Eigene Aktien werden zum Erwerbszeitpunkt zu Anschaffungskosten als Minusposten im Eigenkapital bilanziert. Bei späterer Wiederveräusserung wird der Gewinn oder der Verlust direkt den freiwilligen Gewinnreserven gutgeschrieben beziehungsweise belastet.
II Erläuterungen zur Jahresrechnung
1 Ausserordentliches Ergebnis
(CHF in Mio.)
2023
2022
Ausserordentlicher Ertrag
7.0
0.1
Ausserordentlicher Aufwand
–3.2
–29.7
Ausserordentliches Ergebnis
3.8
–29.6
Im ausserordentlichen Aufwand war im Vorjahr ein Betrag in Höhe von CHF –24.6 Mio. enthalten, welcher im Rahmen der Sanierung und Rekapitalisierung der Tochtergesellschaft Zurich Airport International AG anfiel.
2 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
(CHF in Mio.)
31.12.2023
31.12.2022
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten
94.1
82.9
Wertberichtigung
–0.8
–1.5
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Beteiligungen
1.7
1.0
Total Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
95.0
82.3
3 Aktive Rechnungsabgrenzungen
(CHF in Mio.)
31.12.2023
31.12.2022
Aktive Rechnungsabgrenzungen gegenüber Dritten
89.3
93.8
Aktive Rechnungsabgrenzungen gegenüber Beteiligungen
0.0
1.2
Total aktive Rechnungsabgrenzungen
89.3
95.0
4 Beteiligungen und Darlehen
Die Beteiligungen setzen sich per Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
Gesellschaft
Domizil
Aktienkapital
Beteiligung in %
Airport Ground Services AG 1)
Kloten
CHF 100'000
100.0
Zurich Airport International AG 1)
Kloten
CHF 100'000
100.0
Yamuna International Airport Private Ltd. 2)
Neu-Delhi
INR 15'269 Mio.
100.0
Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A. 2)
Florianópolis
BRL 304 Mio.
100.0
Zurich Airport Latin America Ltda. 2)
Rio de Janeiro
BRL 581 Mio.
100.0
Aeroportos do Sudeste do Brasil S.A. 2)
Vitória
BRL 571 Mio.
100.0
Concessionária do Aeroporto Internacional de Natal S.A. 2)
Natal
BRL 155 Mio.
100.0
A-port S.A. 2)
Santiago de Chile
CLP 16'139 Mio.
100.0
Sociedad Concesionaria Aeropuerto de Antofagasta S.A. 2)
Santiago de Chile
CLP 3'600 Mio.
100.0
Sociedad Concesionaria Aeropuerto de Iquique S.A. 2)
Santiago de Chile
CLP 600 Mio.
100.0
Sociedad Concesionaria Aeropuerto Diego Aracena S.A. 2)
Santiago de Chile
CLP 10'700 Mio.
100.0
A-port Operaciones S.A. 2)
Santiago de Chile
CLP 1'352 Mio.
99.0
A-port Operaciones Columbia S.A. 2)
Bogotá
COP 100 Mio.
99.0
Unique IDC S.A. de C.V. 2)
Tegucigalpa
HNL 0.2 Mio.
99.0
Sociedade de Participação no Aeroporto de Confins S.A. 2)
Belo Horizonte
BRL 474 Mio.
25.0
Concessionária do Aeroporto Internacional de Confins S.A. 2)
Belo Horizonte
BRL 907 Mio.
12.8
Administradora Unique IDC C.A. 1)
Porlamar
VEB 25 Mio.
49.5
Aeropuertos Asociados de Venezuela C.A. 2)
Porlamar
VEB 10 Mio.
49.5
1) Direkte Beteiligung
2) Indirekte Beteiligung
Bei den aufgeführten Beteiligungen entsprechen die ausgewiesenen Kapitalanteile auch den Stimmenanteilen.
Die 100 %ige Tochtergesellschaft Zurich Airport International AG, die den Zweck hat, weltweit Flughäfen beziehungsweise flughafenverwandte Unternehmen zu beraten, zu betreiben beziehungsweise zu besitzen, hält (mit Ausnahme von Venezuela) alle in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsgesellschaften.
Die Flughafen Zürich AG und ihr Konsortiumspartner Unique IDC sind mit dem Fall des in Venezuela enteigneten Flughafens (Isla de Margarita) im Verlauf des Jahres 2010 an das International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) in Washington D.C. gelangt. Dieses Vorgehen stützt sich auf das Investitionsschutzabkommen zwischen Venezuela, der Schweiz und Chile. Das ICSID-Schiedsgericht hat im November 2014 seinen Entscheid gefällt und die Bolivarische Republik Venezuela zur Rückerstattung der angefallenen Verfahrens- und Projektkosten zuzüglich einer Entschädigungszahlung sowie anfallender Zinsen bis Zahlungseingang an das Konsortium verpflichtet. Der Schiedsspruch ist nach Abweisung einer Nichtigkeitsbeschwerde definitiv und endgültig. Die Beteiligungswerte sind vollständig wertberichtigt.
Die Darlehen setzen sich per Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
(CHF in Mio.)
31.12.2023
31.12.2022
Darlehen an Zurich Airport International AG
329.5
274.5
Total Darlehen
329.5
274.5
Im Verlaufe des Berichtsjahres wurden für die Finanzierung der internationalen Flughafenbetreiberprojekte weitere Darlehen in Höhe von CHF 55.0 Mio. an die Zurich Airport International AG gewährt.
5 Kapitalanteil Miteigentümergemeinschaft The Circle
(CHF in Mio.)
31.12.2023
31.12.2022
Anteil Vermögenswerte Miteigentümergemeinschaft The Circle
573.7
597.4
Anteil Verbindlichkeiten Miteigentümergemeinschaft The Circle
–8.2
–22.4
Total Kapitalanteil Miteigentümergemeinschaft The Circle
565.4
575.0
Im Jahr 2015 haben die Flughafen Zürich AG und die Swiss Life AG den Kaufvertrag für das anteilige Grundstück des Circle beurkundet und zum Eintrag ins Grundbuch angemeldet. Damit ist die in den Finanzierungsverträgen vorgesehene Miteigentümergemeinschaft am Circle zwischen den beiden Partnern entstanden, bei der die Flughafen Zürich AG mit 51 % und die Swiss Life AG mit 49 % beteiligt sind. In der Folge wurde das gemeinsame Immobilienprojekt realisiert und im November 2020 eröffnet.
6 Sachanlagen
(CHF in Mio.)
31.12.2023
31.12.2022
Grundstücke
139.0
139.0
Hochbauten, Tiefbauten
2’137.2
2’191.8
Projekte in Arbeit
286.6
234.9
Mobile Sachanlagen
71.0
72.8
Total Sachanlagen
2’633.8
2’638.6
7 Leasingverhältnisse
Nachfolgend sind die Anschaffungswerte der bilanzierten Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten sowie die kumulierten Abschreibungen ersichtlich:
(CHF in Mio.)
31.12.2023
31.12.2022
Anschaffungswerte bilanzierte Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten
166.8
166.8
Kumulierte Abschreibungen auf Nutzungsrechten an geleasten Vermögenswerten
–50.3
–37.6
Total Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten
116.5
129.2
Die entsprechenden Leasingverbindlichkeiten weisen folgende Fälligkeitsstruktur auf:
(CHF in Mio.)
31.12.2023
31.12.2022
Fällig innerhalb 1 Jahr
12.9
12.9
Fällig zwischen 1 und 5 Jahren
46.3
47.6
Fällig nach 5 Jahren
61.9
73.5
Total bilanzierte Leasingverbindlichkeiten
121.1
134.0
8 Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten
(CHF in Mio.)
31.12.2023
31.12.2022
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Dritten
50.6
38.6
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Vorsorgeeinrichtungen
2.7
2.6
Total übrige kurzfristige Verbindlichkeiten
53.3
41.2
Die übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Vorsorgeeinrichtungen stellen per Bilanzstichtag noch offene Verbindlichkeiten gegenüber der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich dar.
9 Finanzverbindlichkeiten
31.12.2023
31.12.2022
Nominalbetrag
Nominalbetrag
Laufzeit
Zinssatz
Zinszahlungstermin
(CHF in Mio.)
(CHF in Mio.)
Anleihe (2023)
n/a
400.0
2013 – 2023
1.500 %
17.4.
Anleihe (2024)
300.0
300.0
2020 – 2024
0.700 %
22.5.
Anleihe (2027)
200.0
200.0
2020 – 2027
0.100 %
30.12.
Anleihe (2029)
350.0
350.0
2017 – 2029
0.625 %
24.5.
Anleihe (2035)
365.0
365.0
2020 – 2035
0.200 %
26.2.
Total Finanzverbindlichkeiten
1’215.0
1’615.0
davon kurzfristig
300.0
400.0
davon langfristig
915.0
1’215.0
Im April der Berichtsperiode wurde die fällige Anleihe in Höhe von CHF 400.0 Mio. vollständig zurückbezahlt. Zudem wurde die im Mai 2024 fällige Anleihe in Höhe von CHF 300.0 Mio. von den langfristigen in die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten umgegliedert.
Für die Fremdfinanzierungen wurden marktübliche Garantien und Zusicherungen abgegeben, die per Bilanzstichtag eingehalten sind. Zusätzlich bestehen per Bilanzstichtag unbenutzte Kreditlimiten in der Höhe von total CHF 289.8 Mio. (Vorjahr: CHF 288.8 Mio.).
10 Rückstellung für Fluglärm
(CHF in Mio.)
2023
2022
Bestand per 1. Januar
431.3
449.2
Veränderung der Rückstellung für Fluglärm
–3.5
–17.9
Bestand per 31. Dezember
427.8
431.3
davon kurzfristig
19.4
45.7
davon langfristig
408.4
385.6
Zur Behandlung der Lärmthematik im handelsrechtlichen Abschluss siehe auch Bilanzierung der Kosten im Zusammenhang mit der Lärmthematik.
11 Aktienkapital und Kapitaleinlagereserven
Das Aktienkapital der Flughafen Zürich AG in der Höhe von CHF 307’018’750 ist aufgeteilt in 30’701’875 voll liberierte Namenaktien mit einem Nennwert von CHF 10.
Die Kapitaleinlagereserven betragen per Bilanzstichtag CHF 83.2 Mio. (Vorjahr: CHF 117.0 Mio.).
12 Eigene Aktien
(Anzahl Aktien)
2023
2022
Bestand per 1. Januar
831
868
Erwerb (zum jeweiligen Börsenkurs)
12’387
5’690
Zuteilung an Geschäftsleitung, Mitarbeitende und Dritte 1)
–7’845
–5’727
Bestand per 31. Dezember
5’373
831
1) Siehe auch Ziffer 17, Beteiligungsrechte für Geschäftsleitung, Kader und Mitarbeitende
Im Berichtsjahr wurden 12’387 Namenaktien zum jeweiligen Börsenkurs erworben (Vorjahr: 5’690 Namenaktien). Die Zuteilung von eigenen Aktien an die Mitglieder der Geschäftsleitung und an Mitarbeitende der obersten Kaderstufe erfolgt im Rahmen des Bonusprogramms. Der Bestand an eigenen Aktien dient insbesondere diesem Beteiligungsprogramm. Zudem gibt die Flughafen Zürich AG denjenigen Mitarbeitenden einmalig eine Gratisaktie ab, die das erste Dienstjahr beendet haben.
13 Eventualverbindlichkeiten
Es sind verschiedene Gerichtsverfahren und Forderungen gegenüber der Flughafen Zürich AG im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit hängig. Nach Meinung des Unternehmens wird die Höhe der zur Beilegung dieser Klagen und Forderungen erforderlichen Geldbeträge die Jahresrechnung und den Cashflow der Flughafen Zürich AG nicht in bedeutendem Ausmass negativ beeinflussen.
Je nach weiterer Rechtsprechung – unter anderem hinsichtlich Südanflugsbereich am Flughafen Zürich – können die Lärmverbindlichkeiten in Zukunft noch wesentliche Anpassungen erfahren, die zu gegebener Zeit ebenfalls zu einer bilanzwirksamen Anpassung der aktivierten und der passivierten Lärmkosten führen würden. Eine definitive Einschätzung der aktivierungspflichtigen Gesamtkosten, der sich daraus ergebenden Amortisationen sowie des entsprechenden Rückstellungsbedarfs ist derzeit noch nicht möglich.
Die Flughafen Zürich AG haftet für die Schulden der Miteigentümergemeinschaft The Circle sowie der einfachen Gesellschaft The Circle gegenüber Dritten solidarisch mit der Swiss Life AG.
Die Flughafen Zürich AG gewährt im Rahmen ihres Engagements für den Ausbau und den Betrieb des Flughafens Belo Horizonte in Brasilien eine Garantie zur Kreditsicherung der lokalen Fremdfinanzierungen im Umfang von CHF 19.9 Mio. (Vorjahr: CHF 19.5 Mio.). Die Garantie zur Kreditsicherung der lokalen Fremdfinanzierung im Rahmen des Engagements für den Betrieb und Ausbau des Flughafens Florianópolis in Brasilien wurde per September 2023 aufgelöst (Vorjahr: CHF 81.3 Mio.).
14 Nettoauflösung stille Reserven
Es wurden weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr stille Reserven aufgelöst.
15 Beteiligungsrechte für Geschäftsleitung, Kader und Mitarbeitende
Im Rahmen der erfolgsabhängigen Vergütung an Geschäftsleitung und Kader wurden im Berichtsjahr Mitgliedern der Geschäftsleitung 2’939 Aktien (Vorjahr: 2’130 Aktien) im Wert von CHF 501’687 (Vorjahr: CHF 359’970) zugeteilt und Kadermitgliedern 4’752 Aktien (Vorjahr: 3’543 Aktien) im Wert von CHF 811’166 (Vorjahr: CHF 598’767).
Die Flughafen Zürich AG gibt zusätzlich denjenigen Mitarbeitenden einmalig eine Gratisaktie ab, die das erste Dienstjahr beendet haben. Im Berichtsjahr wurden in diesem Zusammenhang 154 Aktien (Vorjahr: 54 Aktien) im Wert von CHF 27’121 (Vorjahr: CHF 8’645) abgegeben.
16 Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Der Verwaltungsrat hat die Jahresrechnung 2023 gemäss Schweizerischem Obligationenrecht (OR) am 7. März 2024 zur Veröffentlichung genehmigt. Sie untersteht zudem der Genehmigung durch die Generalversammlung.