Chancengleichheit und Diskriminierungsfreiheit

Der Flughafen Zürich Gruppe ist ein respektvoller und fairer Umgang mit allen Menschen wichtig – unabhängig von Merkmalen wie Sprache, Geschlecht und Geschlechtsidentität, Alter, sexueller Orientierung, Herkunft oder Religion.

Relevanz

Die Flughafen Zürich AG betreibt Verkehrsdrehscheiben und Begegnungsorte, an denen unterschiedliche Menschen zusammenkommen. Ein respektvoller und fairer Umgang ist unabdingbar, um die Dienstleistungen für alle Menschen in hoher Qualität und in einer friedvollen Atmosphäre erbringen zu können. Das Unternehmen sorgt für gleiche Chancen und toleriert keine Diskriminierung. Diese Grundhaltung gilt in besonderem Masse gegenüber den eigenen Mitarbeitenden und ist im gruppenweit gültigen Verhaltenskodex festgehalten. Gleiches gilt gegenüber jeglichen Personen, mit denen die Mitarbeitenden des Unternehmens in direktem Kontakt stehen.

Ansatz

Mitarbeitende

Die Flughafen Zürich AG gewährt allen Mitarbeitenden die gleichen Rechte und Chancen. Die Unternehmenswerte widerspiegeln das Selbstverständnis des Unternehmens: Es legt grossen Wert auf eine konstruktive und respektvolle Zusammenarbeit, auf eine Kultur der Offenheit, Wertschätzung und Veränderungsbereitschaft.

Frauen, Männer und Personen, die sich nicht eindeutig einem Geschlecht zuordnen, werden gleichbehandelt. Dies insbesondere in Bezug auf Mutterschaft/Vaterschaft, Lohn, Teilzeitarbeit, Aus- und Weiterbildung sowie flexible Arbeitsmodelle.

Für den Umgang mit Diskriminierung durch sexuelle Belästigung hat die Flughafen Zürich AG einen Leitfaden entwickelt. Darin ist festgehalten, dass das Unternehmen keine Belästigung toleriert und wie Betroffene vorgehen können bzw. wo sie welche Unterstützung in Anspruch nehmen können. Weitere Informationen zum Thema Mitarbeitende sind im Kapitel Verantwortungsvolle Arbeitgeberin zu finden.

Der Grundsatz eines respektvollen und diskriminierungsfreien Umgangs ist auch an den Standorten in Brasilien, Chile und Indien in entsprechenden Dokumenten festgehalten und gilt für alle Mitarbeitenden. In Brasilien handelt es sich um den «Code of Ethics and Conduct», welcher zusätzlich Inklusion und Diversität als wichtige Werte definiert. In Chile ist es der «Code of Conduct». In Noida sind entsprechende Vorgaben im «HR Policy Manual» festgehalten, wo insbesondere ethisches Verhalten und die Prävention sexueller Belästigung angesprochen werden.

Kundinnen und Kunden

Personen mit eingeschränkter Mobilität oder anderen Beeinträchtigungen (Passengers with reduced mobility, PRM) können am Flughafen Zürich die notwendige Unterstützung in Anspruch nehmen. Seit 2009 sind alle europäischen Flughäfen verpflichtet, solche Dienstleistungen kostenlos anzubieten. Die entsprechende EU-Verordnung, die auch in der Schweiz Gültigkeit hat, erfasst Personen mit jeglichen Mobilitätseinschränkungen, Blinde und stark seh- und hörbehinderte Menschen sowie Personen mit geistigen Einschränkungen. Am Flughafen Zürich wird diese Dienstleistung durch eine solidarische Abgabe über die passagierbezogenen Flugbetriebsgebühren finanziert. Im Auftrag der Flughafen Zürich AG werden die PRM-Services durch eine Drittfirma erbracht. Im September des Berichtsjahres entschied die Flughafen Zürich AG, diesen Dienst ab 2025 nicht mehr auszuschreiben, sondern selbst anzubieten. So kann das Zusammenspiel mit anderen Dienstleistungen, die das Unternehmen bereits anbietet, im Sinne der Qualitätssteigerung optimiert werden.

Darüber hinaus bieten die an der Abfertigung beteiligten Firmen auch sonstige unterstützende Dienstleistungen an. Unbegleitete Minderjährige oder Personen mit Bedarf an medizinischer Betreuung finden am Flughafen Zürich sicher den Weg zu und von ihrem Flug.

Der Flughafen Zürich ist in allen öffentlichen Bereichen barrierefrei eingerichtet. In Lateinamerika und Indien trifft dies ebenfalls auf die Neubauten zu, welche die Bedürfnisse von Personen mit Mobilitätseinschränkungen mitberücksichtigen müssen. Mit dem Programm «Flughafen für alle» verfolgen die brasilianischen Mehrheitsbeteiligungen zudem das Ziel, die Flughäfen auch für Menschen mit Beeinträchtigungen einfach zugänglich zu machen. Dazu gehören Massnahmen kommunikativer, organisatorischer oder baulicher Art, wie zum Beispiel die Schaffung eines multisensorischen Raumes an den Flughäfen in Florianópolis und Vitória, welcher Personen mit Autismus-Spektrum-Störung oder anderen besonderen Bedürfnissen zur Verfügung steht.