Menschenrechte

Die Flughafen Zürich Gruppe nimmt ihre Sorgfaltspflicht im Bereich Menschenrechte wahr und etabliert Prozesse in ihrer Wertschöpfungskette, welche die Verletzung von Menschenrechten und Kinderarbeit bestmöglich verhindern.

Relevanz

Die Flughafen Zürich AG hat sich als Unterzeichnerin des «UN Global Compact» verpflichtet, die Menschenrechte zu schützen und sich auch bei Dritten dafür stark zu machen. Dies bedeutet, dass das Unternehmen die Einhaltung der Menschenrechte nicht nur bei sich selbst, sondern auch von ihren Geschäftspartnern und sonstigen Parteien, die mit seiner Geschäftstätigkeit unmittelbar verbunden sind, verlangt.

Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit der Flughafen Zürich AG liegt in der Schweiz, wo die Menschenrechte in der Verfassung verankert sind und die europäische Menschenrechtskonvention gültig ist. Es bestehen wirksame Verfahren auf Ebene der Verwaltung und der Gerichte, die allen Personen zur Durchsetzung der Menschenrechte in der Schweiz offenstehen. Die Flughafen Zürich AG erachtet deshalb das Risiko für Verletzungen der Menschenrechte an ihrem Standort in der Schweiz als gering.

Grundsätzlich sensibler ist dagegen die Situation in den übrigen Ländern, in denen die Flughafen Zürich AG mit Mehrheitsbeteiligungen aktiv ist. Obwohl auch in diesen Ländern die Menschenrechte durch Gesetze geschützt sind, ist das Unternehmen in Brasilien, Chile und Indien besonders aufmerksam, die Menschenrechte zu achten und sich an keinen Menschenrechtsverstössen mitschuldig zu machen.

Ansatz

Infolge der mit dem Geschäftsjahr 2023 erstmals gültigen neuen Gesetzgebung in der Schweiz zur nichtfinanziellen Berichterstattung und der Verordnung über Transparenz- und Sorgfaltspflichten bezüglich Kinderarbeit hat die Flughafen Zürich AG im Berichtsjahr umfangreiche Arbeiten zur Erweiterung der bisherigen Instrumente zur Verhinderung von Kinderarbeit aufgenommen, um der verlangten Sorgfaltspflicht nachkommen zu können. Sie hat ihre Grundsatzerklärung zu den Menschenrechten, die Teil des Code of Conduct ist, überarbeitet, sodass diese den Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie der weiteren in der Gesetzgebung genannten Regelwerken zu Menschen- und Arbeitsrechten der International Labour Organisation (ILO) entspricht.

Im Berichtsjahr wurde eine umfassende Analyse begonnen, um die menschenrechtlichen Risiken der Flughafen Zürich Gruppe zu ermitteln. Dabei wird entlang der Wertschöpfungskette des Unternehmens vorgegangen, um sicher zu stellen, dass alle Aktivitäten berücksichtigt werden. Im Sinne eines risikobasierten Ansatzes wird die Analyse dort vertieft, wo das Risiko für Verstösse am grössten ist. Im Unternehmen selbst liegen keine begründeten Hinweise auf Verstösse gegen die Menschenrechte vor. Die Flughafen Zürich AG ist sich aber bewusst, dass in ihrer vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette solche prinzipiell vorkommen können, insbesondere im Auslandsgeschäft. Deshalb arbeitet das Unternehmen an der Einführung von weitergehenden Sorgfaltsmassnahmen.

Ein grundlegendes Element zur Verhinderung von Kinderarbeit ist die vertragliche Verpflichtung der Geschäftspartner, Arbeitsschutzrechte gemäss geltender Gesetze und internationale Regelwerke zum Verbot von Zwangsarbeit und zum Verbot von Kinderarbeit einzuhalten. Am Standort Zürich erfolgt dies durch die Aufnahme von Vertragsklauseln beziehungsweise im Rahmen des öffentlichen Beschaffungsrechts durch eine Selbstdeklaration. Auch bei den Mehrheitsbeteiligungen im Ausland wird diesem Umstand Rechnung getragen, wobei die Ausgestaltung aktuell in jedem Land individuell ist. Die Mehrheitsbeteiligungen in Brasilien haben in ihre Verträge ebenfalls Klauseln zur Verhinderung von Zwangsarbeit und Kinderarbeit aufgenommen. In Chile werden ab 2024 ebenfalls entsprechende Klauseln in alle Verträge aufgenommen. Am Standort Noida sind die Konzessionäre bereits per Vertragsklausel zur Einhaltung der zehn Prinzipien des UN Global Compact verpflichtet und müssen jährlich darüber berichten, wie sie dieser Verpflichtung nachkommen.

Die Einhaltung der Menschenrechte sowie arbeitsrechtlicher, sozialer, ökologischer und ethischer Standards wird bei der Beschaffung mit risikobasierten Massnahmen sichergestellt. Bei sensiblen Branchen oder Produkten werden Nachweise über die Konformität via Zertifikate und die Einhaltung internationaler Standards eingefordert. Es ist geplant, die Sorgfaltsmassnahmen im Bereich der Beschaffung weiter auszubauen.

Am grössten Flughafen der Gruppe, dem Flughafen Zürich, sind aus dem Bereich der Menschenrechte folgende Themen besonders relevant:

  • Aufgrund der Betriebskonzession am Standort Zürich besteht im Zusammenhang mit den Lärmimmissionen ein Enteignungsrecht, das einem gesetzlich geregelten Verfahren folgt und das die Flughafen Zürich AG bei formeller Enteignung zu einer Entschädigung verpflichtet (siehe weitere Details im Kapitel Lärm unter Lärmentschädigungen [formelle Enteignungen] und Geschäftsethik).
  • Die Flughafen Zürich AG ist ein Sektorenunternehmen und als solches in der Schweiz zur Beschaffung nach öffentlichem Beschaffungsrecht verpflichtet (siehe weitere Informationen unter Regionale Wertschöpfung und Korruptionsprävention). Anbieter werden zur Einhaltung der schweizerischen Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen, zu Melde- und Bewilligungspflichten von Arbeitnehmenden und zur Gleichbehandlung von Frau und Mann in Bezug auf die Lohngleichheit verpflichtet. Für Leistungen, die im Ausland erbracht werden, müssen die Kernübereinkommen der ILO eingehalten werden. Diese Pflichten müssen auch Subunternehmern auferlegt werden. Werden die Vorgaben nicht eingehalten, kann der Zuschlag widerrufen und der Anbieter von der Teilnahme an Ausschreibungen ausgeschlossen werden. Es wurden im Berichtsjahr keine Fälle von Missbrauch gemeldet. Dies führte dazu, dass es zu keinem Ausschluss aufgrund Nichteinhaltung der Vorgaben durch Vertragspartner kam (vgl. Compliance Management).