Geschäftsethik
Die Einhaltung von Gesetzen, der respektvolle Umgang mit allen Menschen und das faire sowie verlässliche Verhalten als Geschäftspartnerin gehören zu den grundlegenden Werten der Flughafen Zürich Gruppe.
Relevanz
Die herausragende Stellung der Flughäfen als Mobilitätsdrehscheiben für eine Region oder ein ganzes Land bringt eine entsprechend umfassende Verantwortung mit sich. Nur in einer funktionierenden Gesellschaft, einer intakten Umwelt und einer leistungsfähigen Wirtschaft kann das Unternehmen seinen Auftrag langfristig erfolgreich erfüllen. Dies bedeutet in erster Linie die Einhaltung von Gesetzen und Selbstverpflichtungen sowie darüber hinaus ein fairer und rücksichtsvoller Umgang mit dem Gegenüber, sei es auf einer individuellen oder institutionellen Ebene.
Auf die Einhaltung der Menschenrechte sowie die Korruptionsprävention wird an anderer Stelle vertieft eingegangen.
Ansatz und Fortschritt
Die Flughafen Zürich Gruppe respektiert jederzeit Gesetze sowie die Rechte und die Integrität von Menschen, Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern und Institutionen. Ihre ethischen Grundsätze hat sie im Verhaltenskodex (Group Code of Conduct) festgehalten. Das im Vorjahr vollständig überarbeitete und seitdem gruppenweit gültige Dokument wurde im Berichtsjahr von Deutsch in Englisch, Spanisch und Portugiesisch übersetzt und liegt damit auch in einer der Amtssprachen der Länder mit Auslandsengagements vor.
Prozesse zur Abhilfe bei negativen Auswirkungen
Die Flughafen Zürich AG anerkennt ihre Verantwortung, im Falle von negativen Auswirkungen, die durch die Geschäftstätigkeit des Unternehmens unzulässigerweise verursacht wurden, wirksame Abhilfe für Betroffene zu ermöglichen und entsprechende Mechanismen zu unterstützen.
Die Flughafen Zürich AG ist am Standort Zürich unter bestimmten Voraussetzungen einerseits in der Pflicht, Entschädigungen für Wertminderungen an Liegenschaften aufgrund des Fluglärms bzw. besonders tiefen Direktüberflügen auszurichten (siehe Kapitel Lärm) und andererseits Liegenschaften mittels Schallschutzprogramm vor Lärm zu schützen (siehe Kapitel Lärm). Als Arbeitgeberin hat das Unternehmen eine Personalvertretung (PeV) eingerichtet, welche die Anliegen der Angestellten vertritt und für diese als Anlaufstelle dient, um Beschwerden an das Unternehmen zu richten (siehe Kapitel Verantwortungsvolle Arbeitgeberin).
Die brasilianischen Flughäfen sind gemäss Konzessionsvertrag verpflichtet, im Sinne einer Ombudsstelle niederschwellige Kontaktmöglichkeiten anzubieten. Deshalb betreiben die Flughäfen in Florianópolis, Vitória und Macaé je eine eigene Website mit Informationen und der Möglichkeit, schriftlich Beschwerden einzureichen. Der Fokus liegt hierbei auf dem Thema Lärm. Die Flughafenbetreiber sind verpflichtet, diese mit der zivilen Luftfahrtagentur (Agência Nacional de Aviação Civil, ANAC) zu besprechen und aufzuzeigen, welche Massnahmen ergriffen werden. Die chilenischen Flughäfen bieten Kontaktmöglichkeiten über die Website und über Telefon.
Für die Angestellten in Noida besteht ein formaler Beschwerdeprozess auf elektronischem Weg. Für alle weiteren Stakeholder wird ein solcher erst aufgebaut.
Compliance Management
Das Compliance-Management-System der Flughafen Zürich AG dient der systematischen Erfassung, Kenntnis und Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften sowie von den darauf basierenden, unternehmensintern verabschiedeten Richtlinien und ethischen Grundsätzen wie dem Verhaltenskodex. Es wird im Kapitel Risiko-Management eingehender beschrieben.
Im Berichtsjahr sind im sozialen und wirtschaftlichen Bereich aufgrund der Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften keine relevanten Bussen bzw. Sanktionen verzeichnet worden.
Whistleblowing-Meldestelle
Das Unternehmen ist darauf angewiesen, dass Missstände und Verstösse gegen Vorgaben und Reglemente aufgedeckt und behoben werden. Falls der begründete Verdacht besteht, dass einer regulären Meldung über den standardisierten Compliance-Prozess, via die Personalabteilung oder via direkte Vorgesetzte, nicht im erforderlichen Mass nachgegangen wird, oder wenn Mitarbeitende aufgrund einer Meldung persönlich nachteilige Folgen befürchten, steht die Whistleblowing-Meldestelle der Flughafen Zürich AG, besetzt durch die Generalsekretärin, zur Verfügung. Die Identität der meldenden Person wird, soweit im Rahmen der Abklärungen möglich, vertraulich behandelt. Im Berichtsjahr gingen keine relevanten Meldungen ein.
Die Mehrheitsbeteiligungen in Brasilien, Chile sowie Indien verfügen ebenfalls über definierte Whistleblowing-Meldestellen und entsprechende Prozesse.
Ein gesondertes Meldeverfahren besteht für Meldungen zur Safety im Flugbetrieb (siehe Kapitel Arbeits- und Flugbetriebssicherheit) am Flughafen Zürich. Darüber hinaus stehen für Meldungen im Bereich Mobbing, sexuelle Belästigung und Gleichstellung die Abteilung Human Resources und die PeV zur Verfügung.
Wettbewerbskonformes Verhalten
Viele Geschäftspartner der Flughafen Zürich Gruppe sind für die eigene Geschäftsausübung auf die Flughafeninfrastruktur angewiesen. Das Unternehmen hat damit eine starke Anbieterstellung und besitzt bzw. betreibt teilweise monopolisierte Infrastrukturen.
Im Betriebsreglement für den Flughafen Zürich (Beilage 2 zu Anhang 4), das durch den Bund genehmigt wurde, wird transparent offengelegt, welche Infrastrukturen monopolisiert sind. Entgelte für die Nutzung dieser Infrastrukturen werden in einem behördlich regulierten Verfahren unter Aufsicht des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) im Hybrid-Till-System festgelegt und erhoben. Diese Verfahren gewährleisten, dass Nutzer in die Festsetzung der Entgelte eingebunden werden und Auskünfte über deren Kostenbasis erhalten können.
Ebenfalls im Betriebsreglement für den Flughafen Zürich ist der Marktzugang für Bodenabfertigungsunternehmen und Fluggesellschaften geregelt. Der Flughafen Zürich ist verpflichtet, diesen Anspruchsgruppen Zugang zu den Infrastrukturen nach sachgerechten, objektiven, transparenten und nichtdiskriminierenden Kriterien zu gewähren und diese auch so zu verwalten.
Auch die Konzessionen der internationalen Beteiligungen unterliegen einer staatlichen Regulierung, die je nach Land unterschiedlich ausgestaltet ist. So sind die grösseren Flughäfen in Brasilien durch die Nationale Zivilluftfahrtagentur Brasiliens (ANAC) über ein Dual-Till-System reguliert. In Chile gilt ebenfalls ein Dual-Till-System, welches durch das Ministerio de Obras Públicas (MOP) reguliert ist. Der neue Flughafen in Indien wird durch die Airports Economic Regulatory Authority of India (AERA) mittels Hybrid-Till-System reguliert.
Im Berichtsjahr gab es gegen die Flughafen Zürich AG und ihre Mehrheitsbeteiligungen keine Rechtsverfahren zu wettbewerbswidrigem Verhalten und Verstössen gegen das Kartell- und Monopolrecht.
Interne Revision
Die Interne Revision ist fachlich selbstständig und unabhängig. Sie berichtet an das Audit & Finance Committee. Durch ihre Prüfungstätigkeit hilft sie mit, Risiken und Schwachstellen der etablierten Prozesse zu erkennen und die Möglichkeit zu schaffen, vorhandene Lücken zu schliessen. Die Interne Revision wendet einen risikobasierten Prüfungsansatz an, der auch die Mehrheitsbeteiligungen im Ausland berücksichtigt.
Spenden an politische Parteien
Im Berichtsjahr wurde der Verhaltenskodex bezüglich der finanziellen Zuwendungen angepasst. Demnach richtet die Flughafen Zürich AG seit Oktober 2023 keine Spenden an politische Parteien mehr aus. Letztmals wurden Pauschalbeiträge an politische Parteien im Kanton Zürich im Frühjahr 2023 entrichtet. Einzelpersonen mit politischen Mandaten oder im Wahlkampf werden auch in Zukunft nicht unterstützt. In Lateinamerika und Indien wurden bisher schon keine Parteispenden ausgerichtet.
Nebenbeschäftigungen und politische Ämter
Die Flughafen Zürich AG unterstützt die Übernahme von öffentlichen Ämtern durch bezahlte Freistellung wo notwendig. Mitarbeitende, die ein solches Amt ausüben oder einer zeitaufwändigen Nebenbeschäftigung nachgehen, unterstehen einer Meldepflicht gegenüber dem Unternehmen. Dies soll gewährleisten, dass allfällige Interessenskonflikte rechtzeitig erkannt werden können.
Umsiedlungen in Indien
Für die Entwicklung und den Bau des neuen Flughafens in Noida, Indien, wurden 3’074 Familien aus acht Dörfern umgesiedelt. Der vom indischen Staat verantwortete und durch diesen durchgeführte Prozess, der 2020 begonnen wurde, konnte im Berichtsjahr abgeschlossen werden.