Anhang zur Konzernrechnung
I Grundsätze der Konzernrechnungslegung
Allgemeines
Die Konzernrechnung der Flughafen Zürich Gruppe, welche die Flughafen Zürich AG sowie ihre Tochtergesellschaften umfasst, wird in Übereinstimmung mit den IFRS Accounting Standards erstellt und entspricht dem schweizerischen Gesetz. Sie wird nach dem Anschaffungswertprinzip erstellt. Ausnahmen dazu bilden die Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund, die derivativen Finanzinstrumente, die assoziierten Gesellschaften und die Vorsorgeverpflichtungen.
Die Konsolidierung erfolgt aufgrund von nach einheitlichen Richtlinien erstellten Einzelabschlüssen der Konzerngesellschaften. Einheitlicher Stichtag ist der 31. Dezember. Die Konzernrechnung wird in Schweizer Franken (CHF) erstellt. Soweit nicht anders vermerkt, erfolgen die Angaben in Millionen Schweizer Franken (in Mio. CHF). Aufgrund kaufmännischer Rundungsregeln kann es vorkommen, dass sich einzelne Zahlen nicht genau zur angegebenen Summe addieren. Weiter kann dies dazu führen, dass einzelne Beträge gerundet null ergeben.
Die Rechnungslegung nach IFRS erfordert vom Management Einschätzungen und Annahmen sowie eine Ermessensausübung bei der Anwendung der Rechnungslegungsgrundsätze. Dies kann die ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Bilanzierung beeinflussen. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt derartige Einschätzungen und Annahmen, die vom Management zum Zeitpunkt der Bilanzierung nach bestem Wissen getroffen wurden, von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen, werden die ursprünglichen Einschätzungen und Annahmen in dem Berichtsjahr prospektiv angepasst, in dem sich die Gegebenheiten geändert haben.
Wesentliche Ermessensentscheide, die das Management bei der Anwendung der IFRS Accounting Standards getroffen hat und die wesentliche Auswirkungen auf die Konzernrechnung haben, sowie Annahmen und Schätzungsunsicherheiten, bei denen ein erhebliches Risiko besteht, dass im Folgejahr wesentliche Anpassungen notwendig sein werden, sind im Abschnitt II. Ermessensentscheide in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen sowie wesentliche Annahmen und Schätzungsunsicherheiten enthalten.
Neue und geänderte Rechnungslegungsgrundsätze
Änderung der Rechnungslegungsgrundsätze
Die Flughafen Zürich Gruppe hat nachfolgende relevante Änderungen an den IFRS Accounting Standards eingeführt, die für das Geschäftsjahr, beginnend am 1. Januar 2023, erstmals angewendet werden müssen:
- Änderungen an IAS 1 und IFRS Practice Statement 2: Angabe zu Rechnungslegungsmethoden
- Änderungen an IAS 8: Definition rechnungslegungsbezogener Schätzungen
- Änderungen an IAS 12: Latente Steuern im Zusammenhang mit Vermögenswerten und Verbindlichkeiten die aus einer einzigen Transaktion stammen
- Änderungen an IAS 12: Internationale Steuerreform – Pillar-Two-Regeln
Die genannten Änderungen hatten für das Geschäftsjahr 2023 keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Flughafen Zürich Gruppe.
Einführung von neuen Standards im Jahr 2024 und später
Die gemäss nachstehender Tabelle bis Ende 2023 publizierten und für die Gesellschaft relevanten neuen oder geänderten Standards und Interpretationen treten erst später in Kraft und wurden in der vorliegenden Konzernrechnung nicht frühzeitig angewendet.
Änderungen an Standards und Interpretationen
Inkraftsetzung
Geplante Anwendung durch die Flughafen Zürich Gruppe
Änderungen an IAS 1: Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig
*
1. Januar 2024
Geschäftsjahr 2024
Änderungen an IFRS 16: Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion
*
1. Januar 2024
Geschäftsjahr 2024
Änderungen an IAS 7 und IFRS 7: Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen
*
1. Januar 2024
Geschäftsjahr 2024
* Es werden keine nennenswerten Auswirkungen auf die Konzernrechnung der Flughafen Zürich Gruppe erwartet.
Änderungen im Konsolidierungskreis
Die Flughafen Zürich Gruppe hat im Rahmen eines öffentlichen Bieterverfahrens im Mai des Geschäftsjahres 2023 den Zuschlag für den Betrieb des Flughafens von Natal im Nordosten Brasiliens erhalten. Zu diesem Zweck wurde die 100%ige Tochtergesellschaft Concessionária do Aeroporto Internacional de Natal S.A. mit Sitz in Natal (Brasilien) gegründet (siehe auch Ziffer 24.7, Betriebskonzessionen für ausländische Flughäfen).
Zudem konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr die Liquidation der seit einiger Zeit inaktiven Tochtergesellschaft Zurich Airport International Asia Sdn. Bhd. mit Sitz in Kuala Lumpur (Malaysia) abgeschlossen werden.
Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsgrundsätze
Konsolidierungskreis und -methoden
Die Konzernrechnung der Flughafen Zürich Gruppe umfasst die Flughafen Zürich AG sowie alle in- und ausländischen Tochtergesellschaften, die sie direkt oder indirekt beherrscht. Die Flughafen Zürich AG beherrscht eine Gesellschaft, wenn sie schwankenden Renditen aus ihrem Engagement bei dieser ausgesetzt ist beziehungsweise Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt über diese Gesellschaft zu beeinflussen.
Die Abschlüsse von Tochtergesellschaften sind in der Konzernrechnung ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt, und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet. Aktiven und Passiven sowie Aufwendungen und Erträge werden dabei nach der Methode der Vollkonsolidierung zu 100 % übernommen. Konzerninterne Transaktionen und Beziehungen sowie Zwischengewinne auf den konzerninternen Transaktionen und Beständen werden eliminiert.
Die Kapitalkonsolidierung zum Erwerbszeitpunkt erfolgt nach der Erwerbsmethode. Der Kaufpreis für einen Unternehmenserwerb ist zu bestimmen aus der Summe des Marktwerts der abgegebenen Vermögenswerte, der eingegangenen oder übernommenen Schulden und der vom Konzern ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente. Im Zusammenhang mit einem Unternehmenserwerb anfallende Transaktionskosten werden erfolgswirksam erfasst. Der Goodwill, der aus einem Unternehmenserwerb entsteht, ist als Vermögenswert zu erfassen. Er entspricht dem Überschuss der Summe aus dem Kaufpreis, dem Beitrag der Minderheitsanteile am übernommenen Unternehmen und dem Marktwert des zuvor bereits gehaltenen Eigenkapitalanteils über den Saldo der zu Marktwerten bewerteten Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten. Für die Bewertung der Minderheitsanteile besteht pro Transaktion ein Wahlrecht. Sie können entweder zum Marktwert oder zum Anteil der Minderheiten am Marktwert des übernommenen Nettovermögens bewertet werden. Im Falle eines passiven Unterschiedsbetrags wird der verbleibende Überschuss nach nochmaliger Beurteilung des Marktwerts des übernommenen Nettovermögens sofort erfolgswirksam erfasst.
Fremdwährungsumrechnung
Sämtliche Aktiven und Verbindlichkeiten der in Fremdwährung erstellten Bilanzen von Gruppengesellschaften werden zu Konsolidierungszwecken zum Jahresendkurs in CHF (Funktionalwährung der Konzernrechnung der Flughafen Zürich Gruppe) umgerechnet. Die in Fremdwährung erstellten Erfolgs- und Geldflussrechnungen werden zu Durchschnittskursen der Periode umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen, die sich aus der unterschiedlichen Umrechnung von Bilanzen und Erfolgsrechnungen ergeben, werden direkt den Umrechnungsdifferenzen im Eigenkapital zugewiesen beziehungsweise belastet. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden zu dem am Transaktionstag gültigen Wechselkurs in CHF umgerechnet und erfasst.
Die in Fremdwährung gehaltenen monetären Aktiven und Passiven werden in der Bilanz zum Stichtagskurs umgerechnet. Kursdifferenzen, die aus der Abwicklung oder durch Neubewertung der Fremdwährungsposition am Bilanzstichtag entstehen, werden in der Erfolgsrechnung erfasst.
Alternative Erfolgskennzahlen
Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Amortisationen (EBITDA)
EBITDA entspricht dem Ergebnis vor Steuern, Finanzergebnis, Anteil an Gewinn/Verlust von assoziierten Gesellschaften sowie Abschreibungen und Amortisationen.
Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT)
EBIT entspricht dem Ergebnis vor Steuern, Finanzergebnis sowie Anteil an Gewinn/Verlust von assoziierten Gesellschaften.
Ertragserfassung
Erträge werden durch die Flughafen Zürich Gruppe zu dem Zeitpunkt erfasst, wenn der Kunde Kontrolle über eine Dienstleistung erlangt hat.
Die Erträge im Segment «Flugverkehr» beinhalten insbesondere die Passagier- und Landegebühren sowie die Lärmgebühren. Die Gebühren für die Betreuung von Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität («Passengers with Reduced Mobility») fliessen ins Segment «PRM». Ins Segment «Nutzungsentgelt» fliessen insbesondere die Entgelte für die Benutzung der zentralen Infrastruktureinrichtungen. Die Erträge im Segment «Luftsicherheit» enthalten im Wesentlichen die Sicherheitsgebühren. Die Erträge werden dabei unmittelbar mit der Erbringung der entsprechenden Leistung realisiert. Die Landegebühren werden dabei pro Landung entsprechend dem Gewicht des Flugzeugs in Rechnung gestellt. Die Passagiergebühren, die Entgelte für die Benützung der Gepäcksortier- und Gepäckförderanlage sowie die Sicherheitsgebühren basieren auf der Anzahl abfliegender Passagiere. Die Basis für die Lärmgebühren bildet einerseits wiederum die Anzahl abfliegender Passagiere und andererseits eine emissionsabhängige Gebühr entsprechend dem Flugzeugtyp.
Die Erträge aus der Vermarktung und Vermietung der kommerziellen Infrastruktur am Flughafen (Retail, Tax & Duty Free sowie Food & Beverage, Werbeflächen, Parking, Mieten und Pachtzinsen sowie Nebenkostenverrechnungen) stellen die wesentlichen Komponenten des Segments «Nicht regulierter Geschäftsbereich» dar. Die Leistungen werden unmittelbar mit der Zurverfügungstellung der Kommerzflächen erbracht und die Erträge entsprechend realisiert. Bei Mietverträgen mit fixen Mietzinsen, die als operatives Leasing einzustufen sind, werden die Mieten linear über die Laufzeit des Mietvertrags erfasst. Bedingte Mietzahlungen (zum Beispiel aus Umsatzmietverträgen) werden periodengerecht basierend auf den durch die Mieter erzielten Umsätzen erfasst, wobei ein Mindestmietbetrag zur Anwendung gelangen kann. Werden Mietern wesentliche Mietanreize (zum Beispiel mietfreie Zeiten oder andere Mietkonzessionen) gewährt, wird der Gegenwert des Anreizes linear über die Gesamt- respektive die Restlaufzeit des Mietvertrags als Anpassung des Ertrags aus Vermietung erfasst.
Finanzergebnis
Das Finanzergebnis setzt sich aus Zinszahlungen auf Fremdkapital basierend auf der Effektivzinsmethode (ohne Fremdkapitalkosten auf Bauten in Arbeit), Zinsaufwand aus der Barwertanpassung von Rückstellungen und langfristigen Verbindlichkeiten, Zins- und Dividendenerträgen, Fremdwährungsgewinnen und -verlusten sowie Gewinnen und Verlusten aus Finanzanlagen zusammen.
Der Zinsertrag wird gemäss der Effektivzinsmethode über die Erfolgsrechnung erfasst. Dividendenerträge von Dritten werden am Datum der Fälligkeit erfolgswirksam erfasst.
Fremdfinanzierungskosten, die während der Bauphase für mobile Sachanlagen sowie Hoch- und Tiefbauobjekte anfallen, werden bis zum Zeitpunkt des Nutzantritts (Inbetriebsetzung) oder der zeitlich davor liegenden Fertigstellung der jeweiligen Sachanlage in den Herstellkosten aktiviert.
Sachanlagen
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich der betriebswirtschaftlich notwendigen Abschreibungen. Die Herstellkosten der Immobilien enthalten direkte Arbeitskosten (Dritt- und Eigenleistungen), Material- und Gemeinkosten sowie die während der Bauphase entstandenen Fremdfinanzierungskosten, die bis zum Zeitpunkt des Nutzantritts (Inbetriebsetzung) oder der zeitlich davor liegenden Fertigstellung der jeweiligen Sachanlage aktiviert werden. Wesentlichen Bauten in Arbeit werden die anteiligen Fremdfinanzierungskosten und Eigenleistungen belastet.
Komponenten einer Sachanlage mit unterschiedlichen Nutzungsdauern werden einzeln erfasst und separat abgeschrieben. Erweiterungs- und Ersatzinvestitionen werden im Buchwert der Sachanlage aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der Flughafen Zürich Gruppe daraus zukünftig wirtschaftlicher Nutzen zufliessen wird. Eigentliche Unterhalts- und Renovationsaufwendungen werden der Erfolgsrechnung belastet.
Die Abschreibungen erfolgen (mit Ausnahme der Grundstücke, die nicht abgeschrieben werden) linear über den Zeitraum der geschätzten Nutzungs- oder der kürzeren Leasingdauer. Die Nutzungsdauer der einzelnen Kategorien beträgt:
- Hochbauten: bis maximal 30 Jahre
- Tiefbauten: bis maximal 30 Jahre
- Mobile Sachanlagen: 4 bis 20 Jahre
Projekte in Arbeit werden zu Anschaffungs- oder Herstellkosten bewertet und umfassen Investitionen in noch nicht abgerechnete Projekte, wobei es sich zum grössten Teil um Bauprojekte handelt. Nach Inbetriebnahme und Abrechnung der Projekte werden diese den einzelnen Sachanlagekategorien und Segmenten zugeteilt und entsprechend ihrer Nutzungsdauer abgeschrieben. Ab Beginn der Nutzung beziehungsweise ab der Fertigstellung werden keine Fremdkapitalzinsen mehr aktiviert.
Zuwendungen der öffentlichen Hand für Investitionen werden in den betroffenen Bilanzpositionen vom Buchwert abgezogen und über die gleiche Nutzungsdauer wie die jeweiligen Grundinvestitionen aufgelöst. Die Erfassung in der Erfolgsrechnung erfolgt als Ausgleichsposten zu den Abschreibungen. Sämtliche erhaltenen Beiträge der öffentlichen Hand sind A-fonds-perdu-Beiträge und es besteht keinerlei Rückzahlungspflicht seitens der Flughafen Zürich Gruppe.
Leasingverhältnisse als Leasingnehmer
Die Flughafen Zürich Gruppe beurteilt zu Beginn, ob ein Vertrag als Leasing einzustufen ist oder ein Leasing enthält. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Diese Beurteilung erfordert ein gewisses Ermessen.
Die Flughafen Zürich Gruppe erfasst das Nutzungsrecht am Leasingobjekt und die Leasingverbindlichkeit zu Beginn des Leasings. Das Nutzungsrecht wird in der Position «Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten» ausgewiesen und die Leasingverbindlichkeit entsprechend ihrer Fälligkeit unter den kurz- oder langfristigen Finanzverbindlichkeiten. Die erstmalige Bewertung des Nutzungsrechts am Leasingobjekt beruht auf dem Barwert der Leasingzahlungen plus erstmalige direkte Kosten sowie die Kosten für die Nachbesserungspflicht abzüglich erhaltener Anreize. Bei der Berechnung des Barwerts der Leasingzahlungen verwendet die Gesellschaft ihren Grenzfremdkapitalzinssatz zum Bereitstellungsdatum, da der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann. Das Nutzungsrecht am Leasingobjekt wird über den kürzeren der beiden Zeiträume, Laufzeit des Leasingverhältnisses oder Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts, abgeschrieben. Das Nutzungsrecht unterliegt einer Wertbeeinträchtigungsprüfung, sofern Hinweise auf eine Wertbeeinträchtigung vorliegen. Umfasst das Leasingverhältnis eine Verlängerungs- oder eine Kaufoption, die die Gesellschaft ihrer Auffassung nach mit hinreichender Sicherheit ausüben wird, werden die Kosten der Option in den Leasingzahlungen mitberücksichtigt.
Die Flughafen Zürich Gruppe hat beschlossen, das Nutzungsrecht und die Leasingverbindlichkeiten nicht zu erfassen, falls die Leasingdauer maximal zwölf Monate beträgt oder falls IT-Ausrüstungen von geringem Wert (bis CHF 5’000) betroffen sind. Die Zahlungen für solche Leasingverhältnisse werden über die Dauer der Verträge linear erfasst.
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Investment Property nach IAS 40) umfassen Immobilien, die langfristig zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden. Sie werden bei Zugang mit ihren Anschaffungs- oder Herstellkosten bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich planmässiger linearer Abschreibungen und gegebenenfalls abzüglich Wertminderungen nach IAS 36.
Bei Projekten werden die angefallenen Kosten anlässlich der Inbetriebnahme abgerechnet und den entsprechenden Anlagekategorien der Renditeliegenschaft zugewiesen. Anschliessend werden die Anlagen gemäss ihren individuellen Nutzungsdauern abgeschrieben.
Die Nutzungsdauer der einzelnen Kategorien beträgt:
- Hochbauten: bis maximal 40 Jahre
- Tiefbauten: bis maximal 50 Jahre
- Mobile Sachanlagen: 4 bis 20 Jahre
Gemeinsame Vereinbarungen
Eine gemeinsame Vereinbarung (Joint Arrangement nach IFRS 11) ist ein vertraglicher Zusammenschluss von zwei oder mehreren Parteien, der diesen die gemeinschaftliche Führung (Joint Control) über eine Aktivität gewährt. Jedes Joint Arrangement ist entweder als gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation) oder als Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) zu klassifizieren. In einer Joint Operation haben die gemeinschaftlich beherrschenden Parteien Rechte an den Vermögenswerten und Schulden des Joint Arrangement und bilanzieren diese anteilmässig. In einem Joint Venture haben die gemeinschaftlich beherrschenden Parteien lediglich Rechte auf das Nettovermögen des Joint Arrangement (Bilanzierung nach der Equitymethode).
Immaterielle Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte werden zum Anschaffungswert abzüglich der betriebswirtschaftlich notwendigen Amortisation bilanziert. Die Amortisation erfolgt nach der linearen Methode.
Mit der Erteilung der Betriebskonzession für den Flughafen Zürich wurde der Flughafen Zürich AG auch ein Recht zur formellen Enteignung von lärmbelasteten Grundeigentümern gewährt. Das Recht zur formellen Enteignung wurde mit der Auflage übertragen, die damit verbundenen Kosten aus Entschädigungszahlungen zu übernehmen. Dieses Recht wird als immaterieller Vermögenswert aktiviert. Die Aktivierung erfolgt zu demjenigen Zeitpunkt, in dem aufgrund von Gerichtsentscheiden die voraussichtlichen Gesamtkosten abschätzbar werden und damit eine zuverlässige Kostenschätzung gemäss IAS 38.21 möglich wird. Dieser Zeitpunkt kann je nach Flughafenregion unterschiedlich sein. Mit der Aktivierung als immaterieller Vermögenswert zum Barwert der zu erwartenden Kosten wird ein gleich hoher Betrag als Rückstellung passiviert. Allfällige künftige Anpassungen der einmal aktivierten und passivierten Gesamtkosten werden bilanzwirksam (Aktiven und Passiven) erfasst. Der immaterielle Vermögenswert wird über die Restlaufzeit der Betriebskonzession (bis Mai 2051) linear amortisiert.
Direkt zurechenbare externe und interne Kosten im Zusammenhang mit der Entwicklung von Computersoftware werden – wenn es sich um ein klar abgegrenztes Projekt handelt – aktiviert, sofern der daraus entstehende zukünftige Nutzen diese Kosten übersteigt. Die Nutzungsdauer beträgt drei bis fünf Jahre.
Investitionen in Flughafenbetreiberprojekte
Falls Konzessionsverträge für den Betrieb von ausländischen Flughäfen in den Anwendungsbereich von IFRIC 12 fallen, werden diese Verträge grundsätzlich nach dem «Intangible Asset Model» (IFRIC 12.17) bilanziert. Die Konzessionsgesellschaften erhalten dabei als Betreiberinnen das Recht, eine Nutzungsgebühr als Gegenleistung für die Verpflichtung zur Zahlung von Konzessionsgebühren und der Erbringung von Ausbauleistungen zu verlangen. Die sich aus den Konzessionsverträgen ergebenden Verpflichtungen zur Zahlung von fixen Konzessionsgebühren werden als finanzielle Verbindlichkeiten erfasst. Die Erstbewertung erfolgt zum Marktwert (Fair Value) der Verbindlichkeiten unter Verwendung eines risikogerechten Diskontierungszinssatzes. In gleicher Höhe werden die als Gegenleistung erhaltenen Rechte zum Betrieb der Flughäfen als immaterielle Vermögenswerte erfasst und unter den Investitionen in Flughafenbetreiberprojekte ausgewiesen. Die als Gegenleistung für die erbrachten Ausbauleistungen erhaltenen Rechte werden periodengerecht in Höhe der Herstellkosten als immaterieller Vermögenswert erfasst. Erlöse und Aufwendungen aus Ausbauleistungen werden grundsätzlich gemäss IFRIC 12.14 erfasst. Die Folgebewertung der erfassten finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode. Die Folgebewertung der aktivierten Rechte erfolgt in Höhe der Herstellkosten abzüglich kumulierter planmässiger Abschreibungen über die Laufzeit der Konzessionen. Allfällige garantierte Mindesteinnahmen seitens der Konzessionsgeber werden gemäss IFRIC 12.18 vom immateriellen Vermögenswert in Abzug gebracht und als finanzieller Vermögenswert bilanziert.
Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
Die Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund werden gemäss den Grundsätzen von IFRS 9 einerseits zu fortgeführten Anschaffungskosten (Obligationen) und andererseits zu Marktwerten mit erfolgswirksamer Verbuchung der Marktwertveränderungen (übrige Finanzanlagen) klassifiziert.
Forderungen
Forderungen werden am Anfang zum Marktwert und danach zu fortgeführten Anschaffungskosten, die in der Regel dem Nominalwert entsprechen, abzüglich der notwendigen Einzelwertberichtigungen für gefährdete Forderungen, bewertet. Sobald ausreichende Hinweise dafür bestehen, dass eine Forderung definitiv nicht mehr eingehen wird, wird die Forderung direkt ausgebucht beziehungsweise mit dafür gebildeten Einzelwertberichtigungen verrechnet.
Für die Berechnung der erwarteten Kreditverluste bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet die Flughafen Zürich Gruppe eine vereinfachte Methode an. Änderungen des Kreditrisikos werden nicht nachverfolgt, sondern es wird stattdessen zu jedem Abschlussstichtag eine Risikovorsorge auf Basis der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditausfälle erfasst. Neben zukunftsbezogenen Faktoren, die für die Kreditnehmer und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen spezifisch sind, werden bisherige Erfahrungen mit Kreditverlusten mitberücksichtigt.
Der erzielbare Wert von Forderungen entspricht dem Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows. Wertminderungen auf Forderungen werden rückgängig gemacht, wenn die Erhöhung des erzielbaren Werts auf ein Ereignis zurückgeführt werden kann, das in einer Periode nach Erfassung der Wertminderung eingetreten ist.
Flüssige Mittel
Die flüssigen Mittel umfassen Kassenbestände, Post- und Bankguthaben und kurzfristige Geldanlagen mit einer Fälligkeit von bis zu 90 Tagen, gerechnet ab Erwerbszeitpunkt.
Wertminderungen von Vermögenswerten
Die Buchwerte des nicht finanziellen Anlagevermögens (ohne latente Steuern) werden einmal jährlich auf ihre Werthaltigkeit beurteilt. Liegen Anhaltspunkte für eine mögliche Wertminderung vor, werden für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (cash generating unit oder CGU) und die nicht finanziellen Vermögenswerte Werthaltigkeitstests in Übereinstimmung mit IAS 36 durchgeführt.
Eine Wertminderung liegt vor, wenn der Buchwert einer CGU oder eines nicht finanziellen Vermögenswerts ihren erzielbaren Betrag (höherer Wert aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräusserungskosten und dem Nutzungswert) übersteigt.
Die Berechnung des Nutzungswerts (value in use) erfolgt dabei auf Basis der Discounted-Cashflow-Methode (DCF), wobei als Diskontsatz ein Nachsteuersatz benutzt wird, der die Risiken des entsprechenden Vermögenswerts reflektiert. Wenn ein Vermögenswert keine mehrheitlich unabhängigen Geldzuflüsse erzielt, wird der erzielbare Wert für die zahlungsmittelgenerierende Einheit bestimmt, zu der der Vermögenswert gehört.
Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Sie können rückgängig gemacht werden, wenn Anzeichen dafür bestehen, dass sich die Wertminderung reduziert hat oder nicht mehr vorhanden ist, und wenn sich die Schätzungen, die in die Berechnung des erzielbaren Werts eingeflossen sind, verändert haben.
Die Erhöhung des Buchwerts ist auf den Wert beschränkt, der sich ergeben hätte, wenn für den Vermögenswert in den Vorjahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre.
Eigenkapital
Aktienkapital
Aktien sind Bestandteil des Eigenkapitals, da sie nicht rückzahlbar sind und Dividendenausschüttungen im Ermessen des Unternehmens liegen.
Dividenden
Dividenden werden als Verbindlichkeit ausgewiesen, sobald sie von der Generalversammlung beschlossen wurden.
Finanzverbindlichkeiten
Finanzverbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung zum Marktwert abzüglich Transaktionskosten bilanziert. Die Differenz zwischen dem Rückzahlungsbetrag und dem Buchwert wird über die Laufzeit gemäss der Effektivzinsmethode amortisiert.
Rückstellungen
Rückstellungen werden für gegenwärtige Verpflichtungen, die Ereignisse vor dem Bilanzstichtag betreffen, gebildet, sofern der damit verbundene Abfluss von Vermögenswerten wahrscheinlich ist und zuverlässig abgeschätzt werden kann. Sofern der Effekt wesentlich ist, erfolgt die Bilanzierung zum Barwert.
Rückstellungen für Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen werden für rechtliche und faktische Verpflichtungen aufgrund des Umweltschutzgesetzes gebildet, sobald sie zuverlässig abgeschätzt werden können.
Rückstellungen für formelle Enteignungen werden gebildet für Entschädigungsleistungen, sobald die voraussichtlichen Gesamtkosten aufgrund der Gerichtsentscheide zuverlässig abschätzbar werden (siehe Ziffer 11, Immaterielle Vermögenswerte).
Leistungen an Arbeitnehmende
Für leistungsorientierte Vorsorgepläne werden die Vorsorgekosten und die Vorsorgeverpflichtung auf Basis von unterschiedlichen wirtschaftlichen und demografischen Annahmen mittels der Methode der laufenden Einmalprämie (Projected-Unit-Credit-Methode) bestimmt. Dabei werden die bis zum Bewertungsstichtag zurückgelegten Versicherungsjahre berücksichtigt. Zu den von der Flughafen Zürich Gruppe einzuschätzenden Berechnungsannahmen gehören unter anderem Erwartungen über die zukünftige Gehaltsentwicklung, die langfristige Verzinsung von Altersguthaben, die Personalfluktuation und die Lebenserwartung. Die Bewertungen werden jährlich von unabhängigen Versicherungsmathematikern durchgeführt. Die Bewertung des Planvermögens erfolgt jährlich zu Marktwerten. Das Planvermögen wird von der Vorsorgeverpflichtung abgezogen.
Die Vorsorgekosten setzen sich aus drei Komponenten zusammen:
- Dienstzeitaufwand, der in der Erfolgsrechnung im Personalaufwand erfasst wird;
- Nettozinsaufwand, der in der Erfolgsrechnung im Finanzaufwand erfasst wird, und
- Neubewertungskomponenten, die im sonstigen Gesamtergebnis erfasst werden.
Der Dienstzeitaufwand umfasst den laufenden Dienstzeitaufwand, den nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand und Gewinne und Verluste aus Planabgeltungen. Gewinne und Verluste aus Plankürzungen sind Teil des nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands. Arbeitnehmerbeiträge und Beiträge von Drittpersonen reduzieren den Dienstzeitaufwand und werden von diesem in Abzug gebracht, sofern sie sich aus den Vorsorgereglementen oder einer faktischen Verpflichtung ergeben.
Der Nettozinsaufwand entspricht dem Betrag, der sich ergibt, wenn man den Diskontsatz mit der Nettovorsorgeverpflichtung (beziehungsweise dem Nettovorsorgevermögenswert) zu Beginn des Geschäftsjahrs multipliziert, unter Berücksichtigung der sich im Geschäftsjahr durch Beiträge und Rentenzahlungen ergebenden Änderungen. Dabei werden unterjährige Kapitalflüsse und Veränderungen pro rata berücksichtigt.
Neubewertungskomponenten umfassen versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Entwicklung des Barwerts der Vorsorgeverpflichtungen, die sich aufgrund von Annahmeänderungen und Erfahrungsabweichungen ergeben, sowie den Vermögensertrag abzüglich der Beträge, die im Nettozinsaufwand enthalten sind, und Veränderungen der nicht erfassten Vermögenswerte abzüglich der Effekte, die im Nettozinsaufwand enthalten sind. Neubewertungskomponenten werden im sonstigen Gesamtergebnis erfasst und können nicht rezykliert werden.
Der in der Konzernrechnung erfasste Betrag entspricht der Über- oder Unterdeckung der leistungsorientierten Vorsorgepläne (Nettovorsorgeverpflichtung beziehungsweise -vermögenswert). Der erfasste Vermögenswert aus einer allfälligen Überdeckung wird jedoch auf den Barwert des wirtschaftlichen Nutzens aus künftigen Beitragsreduktionen beschränkt.
Arbeitgeberbeiträge an beitragsorientierte Vorsorgepläne werden im Zeitpunkt, wo der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin den Anspruch darauf erwirbt, direkt in der Erfolgsrechnung als Personalaufwand erfasst. Werden die Leistungen eines Plans verändert oder wird ein Plan gekürzt, wird die entsprechende Veränderung der Leistung, die die nachzuverrechnende Dienstzeit betrifft, oder der Gewinn beziehungsweise der Verlust bei der Kürzung, unmittelbar in der Erfolgsrechnung erfasst.
Für andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmende wird der Barwert der Verpflichtung am Bilanzstichtag erfasst. Veränderungen des Barwerts werden direkt in der Erfolgsrechnung als Personalaufwand verbucht.
Ertragssteuern
Die Ertragssteuern beinhalten sowohl laufende als auch latente Ertragssteuern. Sie werden erfolgswirksam erfasst mit Ausnahme von Ertragssteuern auf im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfassten Transaktionen. In diesen Fällen werden die Ertragssteuern ebenfalls im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital verbucht.
Die laufenden Ertragssteuern umfassen die erwarteten geschuldeten Steuern auf dem steuerlich massgeblichen Ergebnis, berechnet mit den am Bilanzstichtag geltenden beziehungsweise angekündigten Steuersätzen.
Latente Steuern werden gemäss der Balance-Sheet-Liability-Methode auf temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen in der Steuerbilanz und der Konzernbilanz abgegrenzt. In folgenden Fällen werden keine latenten Steuern auf temporären Differenzen erfasst: erstmalig erfasster Goodwill, Ersterfassung von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit einer Transaktion, die weder das Konzernergebnis noch das steuerliche Ergebnis beeinflusst, und Beteiligungen an Tochtergesellschaften, falls es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zukunft nicht aufhebt. Die Bemessung der latenten Steuern berücksichtigt den erwarteten Zeitpunkt und die erwartete Art und Weise der Realisation beziehungsweise der Tilgung der betroffenen Aktiven und Verbindlichkeiten. Dabei werden die Steuersätze herangezogen, die zum Bilanzstichtag gelten beziehungsweise in Kraft treten werden.
Aktive latente Steuern werden nur so weit berücksichtigt, als es wahrscheinlich ist, dass die temporären Differenzen mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden können.
Segmentberichterstattung
Der Bericht über die operativen Segmente wird in Übereinstimmung mit IFRS 8 entsprechend der internen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger (Chief Operating Decision Maker) der Unternehmung erstattet. Als Hauptentscheidungsträger der Flughafen Zürich Gruppe, der für die wesentlichen Entscheidungen betreffend die Allokation der Ressourcen und die Beurteilung der Leistung der operativen Segmente verantwortlich ist, wurde der Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG identifiziert.
II Ermessensentscheide in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen sowie wesentliche Annahmen und Schätzungsunsicherheiten
Bilanzierung der Kosten im Zusammenhang mit der Lärmthematik
Die bilanzielle Behandlung der Lärmthematik im Bereich der formellen Enteignungen ist aufgrund der Vielzahl rechtlich relevanter Grundlagen sowie der unsicheren beziehungsweise teilweise noch offenen Rechtsprechung und der politischen Diskussionen komplex und erfordert insbesondere im Bereich der formellen Enteignungen wesentliche Annahmen und Einschätzungen in Bezug auf die Aktivierungsfähigkeit entsprechender Kosten sowie die Pflicht zur Bildung entsprechender Rückstellungen.
Bei der Flughafen Zürich AG sind rund 20’000 Lärmentschädigungsbegehren eingegangen, wovon Ende 2023 noch knapp 5’100 offen waren. Davon sind rund 520 Fälle bei der Eidgenössischen Schätzungskommission pendent.
Die durch das Bundesgericht im ersten Halbjahr 2008 entschiedenen Grundsatzfragen hinsichtlich formeller Enteignungen ermöglichten es der Flughafen Zürich AG erstmals – mit allen nach wie vor verbleibenden Unsicherheiten in der Schätzgenauigkeit – eine Schätzung der Gesamtkosten für formelle Enteignungsentschädigungen vorzunehmen. Mit weiteren Urteilen setzte das Bundesgericht im Jahr 2010 den Stichtag für die Vorhersehbarkeit der Ostanflüge definitiv auf den 1. Januar 1961 fest und entschied im Jahr 2011 abschliessend über die anzuwendende Berechnungsmethode für Minderwerte bei Ertragsliegenschaften. Im Jahr 2016 fällte das Bundesgericht zwei Entscheide in Pilotverfahren betreffend Entschädigungsforderungen aufgrund von Ost- und Südanflügen und im Jahr 2018 zwei Entscheide in Pilotverfahren betreffend genossenschaftliches Eigentum. Im November 2019 fällte das Bundesgericht einen Entscheid in Pilotverfahren betreffend die Verjährung von Entschädigungsforderungen in Oberglatt. Gestützt auf diese Bundesgerichtsentscheide und weitere entschiedene Grundsatzfragen nahm die Gesellschaft jeweils auf diesen Zeitpunkt eine Neueinschätzung der Kosten für formelle Enteignungen vor, was jeweils zur Anpassung der Rückstellung für formelle Enteignungen und gleichzeitig des immateriellen Vermögenswerts aus Recht zur formellen Enteignung führte.
Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für formelle Enteignungen unverändert CHF 330.0 Mio., wovon CHF 87.8 Mio. bis zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten sind per 31. Dezember 2023 zum Barwert zurückgestellt (siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz).
Je nach weiterer Rechtsprechung – unter anderem hinsichtlich Südanflugsbereich am Flughafen Zürich – können die Lärmverbindlichkeiten in Zukunft noch wesentliche Anpassungen erfahren, die zu gegebener Zeit ebenfalls zu einer bilanzwirksamen Anpassung der aktivierten und der passivierten Lärmkosten führen würden. Eine definitive Einschätzung der aktivierungspflichtigen Gesamtkosten, der sich daraus ergebenden Amortisationen sowie des entsprechenden Rückstellungsbedarfs ist derzeit noch nicht möglich.
Im Bereich der Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen verpflichtete das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die Flughafen Zürich AG im Zusammenhang mit dem Gesuch zum Betriebsreglement 2014, ein erweitertes Schallschutzprogramm einzureichen. Gestützt auf das eingereichte Schallschutzprogramm verabschiedete der Verwaltungsrat im Juni 2015 zusätzlich zu den bisher geschätzten Kosten von CHF 240.0 Mio. für den Lärm- und Anwohnerschutz weitere Massnahmen in der Höhe von CHF 100.0 Mio. Die Gesellschaft ist zudem verpflichtet, im Gebiet, wo sie Erleichterungen von Überschreitungen der Lärmgrenzwerte (Immissionsgrenzwert) beansprucht, Schallschutzmassnahmen umzusetzen. In diesem Zusammenhang leitete das BAZL ein Verfahren zur Nachtlärmsanierung ein. Dabei wurde das Gebiet mit Erleichterungen gemäss dem Sachplan Infrastruktur Luftfahrt, den der Bundesrat im August 2017 festgesetzt hat, erweitert. In diesem Zusammenhang stellte die Flughafen Zürich AG Mitte 2018 zusätzlich zu den bisher geschätzten Kosten für den Lärm- und Anwohnerschutz weitere Kosten in der Höhe von CHF 60.0 Mio. zurück.
Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen unverändert CHF 400.0 Mio., wovon CHF 312.4 Mio. bis zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe sind per 31. Dezember 2023 zum Barwert zurückgestellt (siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz).
Wertminderungen von Vermögenswerten nach IAS 36
Die Buchwerte des nicht finanziellen Anlagevermögens (ohne latente Steuern) werden einmal jährlich auf ihre Werthaltigkeit beurteilt. Liegen Anhaltspunkte für eine mögliche Wertminderung vor, werden für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (cash generating unit oder CGU) und die nicht finanziellen Vermögenswerte Werthaltigkeitstests in Übereinstimmung mit IAS 36 durchgeführt.
Eine Wertminderung liegt vor, wenn der Buchwert einer CGU oder eines nicht finanziellen Vermögenswerts ihren erzielbaren Betrag (höherer Wert aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräusserungskosten und dem Nutzungswert) übersteigt.
Die Berechnung des Nutzungswerts (value in use) für die CGUs und die nicht finanziellen Vermögenswerte, für welche Anhaltspunkte für eine mögliche Wertminderung vorliegen oder eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Werthaltigkeit erforderlich ist, erfolgt dabei auf Basis der Discounted-Cashflow-Methode (DCF). Die wesentlichen Annahmen, die zur Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurden, werden nachfolgend offengelegt und weiter erläutert:
Investitionen in Flughafenbetreiberprojekte
Der erzielbare Betrag für die Investitionen in Flughafenbetreiberprojekte zum 31. Dezember 2023 wurde auf Basis von Nutzungswertberechnungen unter Verwendung von Cashflow-Prognosen aus den Finanzplänen für die Restlaufzeiten der vertraglich vereinbarten Konzessionen (3 bis 26 Jahre) ermittelt. Der auf die Cashflow-Prognosen angewandte länderspezifische WACC liegt zwischen 6.8 % und 10.3 % (Vorjahr: 9.0 % und 10.5 %).
Ergebnis
Die Überprüfung der Werthaltigkeit der CGUs und der nicht finanziellen Vermögenswerte, für welche Anhaltspunkte für eine mögliche Wertminderung vorlagen, ergab per 31. Dezember 2023 keinen Wertminderungsbedarf. Im Vorjahr wurde für das Flughafenbetreiberprojekt in Iquique (Chile) eine Wertminderung von CHF 4.3 Mio. über die Erfolgsrechnung erfasst (siehe Ziffer 11, Immaterielle Vermögenswerte).
Bilanzierung von Vereinbarungen für Flughafenbetreiberprojekte
Im Falle von Vereinbarungen, bei welchen das Flughafengelände sowohl für die Erbringung regulierter Dienstleistungen als auch für die Erbringung nicht regulierter Dienstleistungen verwendet werden kann, muss das Management beurteilen, ob IFRIC 12 anwendbar ist. Falls die unregulierten Geschäftsaktivitäten wesentlich zu den Erträgen beitragen, findet IFRIC 12 auf dieser Vereinbarung keine Anwendung. Diese Beurteilungen beinhalten Ermessensentscheide durch das Management.
III Erläuterungen zur Konzernrechnung
1 Segmentberichterstattung
Die Segmentberichterstattung stellt sich für das Geschäftsjahr 2023 wie folgt dar:
(CHF in Mio.)
Regulierter Geschäftsbereich
Lärm
Nicht regulierter Geschäftsbereich
International
Eliminationen
Konsolidiert
2023
Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)
609.9
0.0
189.7
117.8
0.0
917.4
Andere Erträge (nicht IFRS 15)
0.2
0.0
318.7
0.0
0.0
318.9
Total Erträge mit Dritten
610.1
0.0
508.4
117.8
0.0
1’236.3
Intersegmentäre Erträge
28.5
0.0
108.4
0.0
–136.8
0.0
Total Erträge
638.6
0.0
616.8
117.8
–136.8
1’236.3
Personalkosten
–82.7
–1.8
–123.2
–12.2
0.0
–220.0
Übrige Betriebskosten
–169.7
–0.4
–108.1
–61.4
0.0
–339.6
Intersegmentäre Betriebskosten
–107.5
–0.8
–27.0
–1.5
136.8
0.0
Segmentergebnis (EBITDA)
278.6
–3.0
358.5
42.7
0.0
676.7
Abschreibungen und Amortisationen
–146.3
–2.9
–126.3
–11.3
0.0
–286.8
Segmentergebnis (EBIT)
132.4
–5.9
232.2
31.3
0.0
389.9
Finanzergebnis
–12.2
Anteil am Ergebnis von assoz. Gesellschaften
0.0
Ertragssteuern
–73.5
Konzernergebnis
304.2
Investiertes Kapital per 31. Dezember 2023
1’794.9
84.6
1’808.2
709.4
4’397.1
Nicht verzinsliches langfristiges Fremdkapital 1)
432.1
Nicht verzinsliches kurzfristiges Fremdkapital 2)
276.7
Total Aktiven per 31. Dezember 2023
5’105.9
ROIC (in %)
5.7
–5.1
10.0
3.9
7.0
Investitionen
160.7
0.7
71.3
217.7
450.5
Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
1) Das nicht verzinsliche langfristige Fremdkapital beinhaltet die langfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die Verbindlichkeiten für latente Steuern und die Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmende.
2) Das nicht verzinsliche kurzfristige Fremdkapital beinhaltet die kurzfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die laufenden Steuerverpflichtungen, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die Position «Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen».
(CHF in Mio.)
Flugverkehr
PRM
Nutzungsentgelte
Luftsicherheit 4)
Zugangsentgelte 4)
Eliminationen
Total regulierter Geschäftsbereich
2023
Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)
366.6
14.4
63.9
163.4
1.6
0.0
609.9
Andere Erträge (nicht IFRS 15)
0.2
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.2
Total Erträge mit Dritten
366.8
14.4
63.9
163.4
1.6
0.0
610.1
Intersegmentäre Erträge
30.1
0.0
5.6
10.1
3.6
–21.0
28.5
Total Erträge
396.8
14.4
69.6
173.5
5.2
–21.0
638.6
Personalkosten
–67.4
–0.0
–11.4
–2.8
–1.2
0.0
–82.7
Übrige Betriebskosten
–38.5
–11.5
–5.4
–66.3
–47.9
0.0
–169.7
Intersegmentäre Betriebskosten
–74.5
–1.3
–22.5
–17.0
–13.1
21.0
–107.5
EBITDA
216.4
1.6
30.3
87.4
–57.0
0.0
278.6
Abschreibungen und Amortisationen
–103.6
–0.2
–33.2
–6.0
–3.2
0.0
–146.3
EBIT
112.8
1.4
–3.0
81.4
–60.2
0.0
132.4
Investiertes Kapital per 31. Dezember 2023
1’222.8
6.3
449.8
93.5
22.5
1’794.9
ROIC (in %)
7.1
13.1
–0.5
56.7
–193.2
5.7
Betriebsnotwendiges Vermögen nach FGV 3)
1’141.5
2.8
433.5
59.7
16.5
1’654.0
ROIC (in %) nach FGV
9.9
39.0
–0.6
113.0
–265.5
7.9
3) Die Verordnung über die Flughafengebühren (FGV) definiert das betriebsnotwendige Vermögen, dessen angemessene Verzinsung Grundlage der Gebührenhöhe ist, als Summe der «Anschaffungs- beziehungsweise Herstellrestwerte der bestehenden Anlagen sowie des betriebsnotwendigen Nettoumlaufvermögens». Aus dieser Definition ergeben sich daher kleinere Abweichungen gegenüber dem ausgewiesenen investierten Kapital.
4) Gemäss der Verordnung über die Flughafengebühren kann die Unterdeckung im Segment «Zugangsentgelte» dem Segment «Luftsicherheit» belastet werden. Unter Anrechnung der Unterdeckung beträgt der ROIC nach FGV für das Segment «Luftsicherheit» 22.3 %.
Die Segmentberichterstattung stellt sich für das Vorjahr wie folgt dar:
(CHF in Mio.)
Regulierter Geschäftsbereich
Lärm
Nicht regulierter Geschäftsbereich
International
Eliminationen
Konsolidiert
2022
Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)
490.9
0.0
157.8
80.6
0.0
729.4
Andere Erträge (nicht IFRS 15)
0.2
0.0
294.0
0.0
0.0
294.2
Total Erträge mit Dritten
491.1
0.0
451.8
80.6
0.0
1’023.5
Intersegmentäre Erträge
27.9
0.0
84.6
0.0
–112.5
0.0
Total Erträge
519.1
0.0
536.4
80.6
–112.5
1’023.5
Personalkosten
–76.0
–1.8
–107.6
–11.6
0.0
–196.9
Übrige Betriebskosten
–157.3
4.0
–77.2
–40.5
–0.0
–271.1
Intersegmentäre Betriebskosten
–83.8
–0.9
–26.7
–1.2
112.5
–0.0
Segmentergebnis (EBITDA)
202.0
1.4
324.8
27.3
–0.0
555.6
Abschreibungen und Amortisationen
–148.4
–3.4
–128.9
–14.6
0.0
–295.3
Segmentergebnis (EBIT)
53.6
–2.1
195.9
12.8
–0.0
260.2
Finanzergebnis
–20.0
Anteil am Ergebnis von assoz. Gesellschaften
–0.0
Ertragssteuern
–33.3
Konzernergebnis
207.0
Investiertes Kapital per 31. Dezember 2022
1’971.5
101.4
1’950.1
599.2
4’622.2
Nicht verzinsliches langfristiges Fremdkapital 1)
355.0
Nicht verzinsliches kurzfristiges Fremdkapital 2)
238.6
Total Aktiven per 31. Dezember 2022
5’215.8
ROIC (in %)
2.3
–1.6
8.2
2.1
4.7
Investitionen
150.3
0.1
51.2
131.7
333.4
Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
1) Das nicht verzinsliche langfristige Fremdkapital beinhaltet die langfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die Verbindlichkeiten für latente Steuern und die Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmende.
2) Das nicht verzinsliche kurzfristige Fremdkapital beinhaltet die kurzfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die laufenden Steuerverpflichtungen, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die Position «Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen».
Im Vorjahr ist im Segment «International» in der Position «Abschreibungen und Amortisationen» ein Wertminderungsaufwand in Höhe von CHF –4.3 Mio. enthalten, welcher aufgrund von Werthaltigkeitsberechnungen auf Investitionen in internationale Flughafenbetreiberprojekte resultierte (siehe auch Abschnitt Wertminderungen von Vermögenswerten nach IAS 36).
(CHF in Mio.)
Flugverkehr
PRM
Nutzungsentgelte
Luftsicherheit 4)
Zugangsentgelte 4)
Eliminationen
Total regulierter Geschäftsbereich
2022
Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)
297.4
11.2
53.3
128.2
0.9
0.0
490.9
Andere Erträge (nicht IFRS 15)
0.2
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.2
Total Erträge mit Dritten
297.6
11.2
53.3
128.2
0.9
0.0
491.1
Intersegmentäre Erträge
28.5
0.0
5.8
11.9
2.8
–21.1
27.9
Total Erträge
326.2
11.2
59.1
140.1
3.6
–21.1
519.1
Personalkosten
–62.3
–0.0
–9.9
–2.7
–1.0
0.0
–76.0
Übrige Betriebskosten
–39.6
–10.3
–5.4
–58.4
–43.7
0.0
–157.3
Intersegmentäre Betriebskosten
–59.4
–1.1
–16.6
–13.9
–13.9
21.1
–83.8
EBITDA
164.9
–0.2
27.2
65.0
–54.9
0.0
202.0
Abschreibungen und Amortisationen
–107.7
–0.2
–31.6
–5.7
–3.2
0.0
–148.4
EBIT
57.2
–0.3
–4.4
59.3
–58.1
0.0
53.6
Investiertes Kapital per 31. Dezember 2022
1’343.4
10.8
450.5
138.8
28.0
1’971.5
ROIC (in %)
3.5
–2.8
–0.8
37.7
–183.6
2.3
Betriebsnotwendiges Vermögen nach FGV 3)
1’160.6
3.0
415.8
57.0
20.2
1’656.6
ROIC (in %) nach FGV
4.8
–8.3
–0.9
76.9
–232.4
3.3
3) Die Verordnung über die Flughafengebühren (FGV) definiert das betriebsnotwendige Vermögen, dessen angemessene Verzinsung Grundlage der Gebührenhöhe ist, als Summe der «Anschaffungs- beziehungsweise Herstellrestwerte der bestehenden Anlagen sowie des betriebsnotwendigen Nettoumlaufvermögens». Aus dieser Definition ergeben sich daher kleinere Abweichungen gegenüber dem ausgewiesenen investierten Kapital.
4) Gemäss der Verordnung über die Flughafengebühren kann die Unterdeckung im Segment «Zugangsentgelte» dem Segment «Luftsicherheit» belastet werden. Unter Anrechnung der Unterdeckung beträgt der ROIC nach FGV für das Segment «Luftsicherheit» 1.2 %.
Die interne Berichterstattung über die Segmente an den Hauptentscheidungsträger erfolgt in Übereinstimmung mit der Verordnung über die Flughafengebühren (FGV), namentlich im Bereich der von der Verordnung betroffenen regulierten Gebühren und Entgelte. Für den regulierten Geschäftsbereich werden die folgenden Segmente ausgewiesen und dem Hauptentscheidungsträger als Grundlage für seine wesentlichen Beurteilungen und Entscheidungen vorgelegt:
- Segment «Flugverkehr»
- Segment «PRM»
- Segment «Nutzungsentgelte»
- Segment «Luftsicherheit»
- Segment «Zugangsentgelte»
Die in den Tabellen der Segmentberichterstattung ausgewiesene Spalte «Regulierter Geschäftsbereich» stellt kein eigenes Segment nach IFRS 8 dar, sondern fasst aus Darstellungsgründen lediglich die berichtpflichtigen Segmente zusammen, in denen die Gebühren und Entgelte durch die FGV reguliert sind (Ausnahme Segment «Lärm»).
Die Flughafen Zürich Gruppe verfügt damit insgesamt über die folgenden berichtspflichtigen Segmente:
→ Flugverkehr
Das Segment «Flugverkehr» beinhaltet die originär flugbetriebsrelevanten Infrastrukturen und Dienstleistungen. Dazu gehören sämtliche den Fluggesellschaften und Passagieren zur Verfügung gestellten Kerndienstleistungen eines Flughafens, die die Flughafen Zürich AG in der Funktion der Flughafenbetreiberin anbietet. Dies sind unter anderem das Pistensystem, ein Grossteil der Vorfeldflächen mit Apron Control, die Passagierflächen in den Terminals, der Frachtbetrieb, die Passagierbetreuung und die Passagierservices sowie die Safety. Die wesentlichen Erträge des Segments «Flugverkehr» sind Passagier- und Landegebühren. Die externen Erträge in diesem Bereich sind bestimmt durch die Passagierentwicklung, die Anzahl der Flugbewegungen und die Entwicklung des Startgewichts der Flugzeuge.
→ PRM
Im Segment «PRM» (Passengers with Reduced Mobility) werden die Infrastrukturen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Verordnung betreffend Betreuung von Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität zusammengefasst. Die Erträge beinhalten ausschliesslich die PRM-Gebühr.
→ Nutzungsentgelte
Das Segment «Nutzungsentgelt» enthält die sogenannt zentralen Infrastrukturen. Insbesondere sind dies Check-in-Flächen und -Einrichtungen, Gepäcksortier- und Gepäckförderanlage, Flugzeugenergieversorgungsanlage, Handlingabstellflächen und die zugehörigen Dienstleistungen und Entgelte.
→ Luftsicherheit
Zum Segment «Luftsicherheit» gehören die Einrichtungen und Dienste, die unter der Verantwortung der Flughafen Zürich AG für die Luftsicherheit (Massnahmen zur Passagier- und Flugzeugsicherheit) bereitgestellt werden müssen. Dazu gehören alle Anlagen sowie deren Betrieb und Unterhalt zur Verhütung von Angriffen auf die Sicherheit der gewerbsmässigen Zivilluftfahrt, insbesondere die Anlagen zur Kontrolle von Passagieren, Handgepäck, registriertem Gepäck und Fracht. Die Erträge zur Deckung der Kosten des Segments «Luftsicherheit» bilden insbesondere die pro Passagier erhobenen Sicherheitsgebühren.
→ Zugangsentgelte
Das Segment «Zugangsentgelte» enthält die Einrichtungen und Dienste im Bereich Luftsicherheit, die für den Zugang zur Luftseite für alle anderen Personen als Passagiere bereitgestellt werden müssen. Dazu gehören alle relevanten Anlagen sowie deren Betrieb und Unterhalt. Ferner sind auch flughafenpolizeiliche Aufgaben wie Überwachungspatrouillen und weitere sicherheitsrelevante Aufgaben enthalten. Die Erträge im Segment «Zugangsentgelte» stammen im Wesentlichen aus den Entgelten für das Ausstellen von Flughafenausweisen.
→ Lärm
Da gemäss aktuellem Wissenstand der Airport Zurich Noise Fund (AZNF) ausreichend alimentiert ist, um die bekannten Kosten für Lärm- und Anwohnerschutz sowie formelle Enteignungen zu decken, werden seit dem 1. Januar 2021 die Erträge aus Flugzeuglärmgebühren dem Segment «Flugverkehr» zugeordnet. Die entsprechenden Aufwendungen werden unverändert im Segment «Lärm» separat ausgewiesen. In den Erläuterungen zur Konzernrechnung (siehe Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund) wird eine liquiditätsbezogene Fondsrechnung der gesamten Fluglärmthematik dargestellt. Diese Rechnung zeigt per Bilanzstichtag die kumulierte liquiditätsmässige Über- oder Unterdeckung aus den verursachergerecht erhobenen Lärmgebühren abzüglich der liquiditätswirksamen Ausgaben für formelle Enteignungen, Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen und Betriebskosten.
→ Nicht regulierter Geschäftsbereich
Das Segment «Nicht regulierter Geschäftsbereich» beinhaltet sämtliche Aktivitäten im Hinblick auf die Entwicklung, die Vermarktung und den Betrieb der kommerziellen Infrastruktur am Flughafen Zürich. Das sind sämtliche Retail- und Gastronomie-Aktivitäten des Flughafens, die Erträge aus Mieteinnahmen und Nebenkosten (unter anderem Energie), die Parkingerträge sowie eine breite Palette von durch die Flughafen Zürich AG angebotenen kommerziellen Dienstleistungen.
→ International
Das Segment «International» umfasst die Erträge und Aufwendungen der Tochtergesellschaften und Beteiligungen des internationalen Geschäfts der Flughafen Zürich Gruppe. Dazu gehören die Erträge und Aufwendungen der konsolidierten Konzessionsgesellschaften in Indien, Brasilien und Chile aus dem Betrieb der entsprechenden Flughafeninfrastrukturen sowie die Erträge aus Beratungsdienstleistungen. Zudem sind in diesem Segment die Erträge und Aufwendungen aus Bauvorhaben im Rahmen von Konzessionsvereinbarungen enthalten, welche gemäss IFRIC 12 abgebildet werden.
Grundsätze der Segmentberichterstattung
In der internen Berichterstattung wurde die Systematik der Zuordnung jedes Profit-Centers zu einem Segment gewählt. Falls interne Lieferungen und Leistungen gegenüber einem anderen Segment erbracht werden, werden diese Leistungen als intersegmentäre Erträge oder Aufwandsminderungen verrechnet. Beispielsweise wird das Profit-Center «Nebenkosten» dem nicht regulierten Geschäftsbereich zugeordnet und die anteiligen Kosten werden danach verursachergerecht den Segmenten des regulierten Geschäftsbereichs verrechnet. Ebenso sind die Supportbereiche dem nicht regulierten Geschäftsbereich zugeordnet und werden entsprechend weiterverrechnet.
Die Zuordnung des investierten Kapitals zu den einzelnen operativen Segmenten erfolgt einerseits mittels Zuweisung der einzelnen Anlagen in der Anlagebuchhaltung, andererseits über die anteilige Zuweisung der verbleibenden Vermögenswerte (Hochbauten, Tiefbauten und Nettoumlaufvermögen) zu den jeweiligen Segmenten. Die Projekte in Arbeit werden bis zur Abrechnung demjenigen Segment zugeordnet, in dem der grösste wertmässige Anteil liegt. Nach der Abrechnung der Projekte auf die einzelnen Anlagekategorien erfolgt die definitive Segmentzuordnung.
Zur Bildung der vorstehenden berichtspflichtigen Segmente wurden keine Geschäftssegmente zusammengefasst.
Zusatzangaben gemäss Verordnung über die Flughafengebühren (FGV)
Gemäss Art. 34 FGV sind 30 % des ökonomischen Mehrwerts im nicht flugbetriebsrelevanten Bereich auf der Luftseite des Flughafens Zürich sowie im Bereich des Strassenfahrzeugparkings als Transferzahlung zur Finanzierung der Kosten des Segments «Flugverkehr» zu verwenden. Entsprechend dieser Regelung wurden im Geschäftsjahr 2023 CHF 22.7 Mio. (Vorjahr: CHF 13.8 Mio.) dem Segment «Flugverkehr» zugeschrieben und in der ausgewiesenen Rendite auf dem betriebsnotwendigen Vermögen berücksichtigt. Weiter kann gemäss Art. 45 FGV die Unterdeckung im Segment «Zugangsentgelte» dem Segment «Luftsicherheit» belastet werden.
Die Erträge aus den Sicherheitsgebühren werden vollumfänglich dem Segment «Sicherheit» zugeordnet, diejenigen aus den PRM-Gebühren dem Segment «PRM». Alle anderen Flugbetriebsgebühren werden dem Segment «Flugverkehr» zugeordnet. Eine Aufteilung der Erträge auf die einzelnen Gebührenarten ist unter Ziffer 2, Erträge, ersichtlich.
Weitere Angaben
Die Flughafen Zürich Gruppe erbringt hauptsächlich Dienstleistungen in der Schweiz. Im Geschäftsjahr 2023 wurden insgesamt CHF 2.5 Mio. (Vorjahr: CHF 2.5 Mio.) an Beratungsleistungen im Ausland erbracht.
Mit der Lufthansa-Gruppe erzielte die Gesellschaft in den berichtspflichtigen Segmenten im abgelaufenen Berichtsjahr Erträge im Umfang von CHF 428.0 Mio. (Vorjahr: CHF 339.3 Mio.).
2 Erträge
(CHF in Mio.)
2023
2022
Passagiergebühren
230.7
181.7
Sicherheitsgebühren
161.3
126.5
PRM-Gebühren
14.4
11.2
Passagierbezogene Flugbetriebsgebühren
406.4
319.4
Landegebühren
78.4
65.5
Flugzeuglärmgebühren
15.4
12.1
Emissionsgebühren
3.6
3.0
Flugzeugabstellgebühren
28.2
25.0
Frachtgebühren
7.2
7.5
Andere Flugbetriebsgebühren
132.9
113.1
Total Flugbetriebsgebühren
539.3
432.5
Gepäcksortier- und Gepäckförderanlage
42.6
35.1
Deicing
8.2
6.9
Check-in
4.7
4.0
Flugzeugenergieversorgungsanlage
4.7
4.1
Übrige Entgelte
5.4
3.9
Total Aviation-Entgelte
65.5
54.1
Rückerstattung Sicherheitskosten
2.1
1.7
Übrige Erträge
3.2
2.9
Total übrige Aviation-Erträge
5.3
4.5
Total Aviation-Erträge
610.1
491.1
Retail, Tax & Duty Free
114.4
108.5
Food & Beverage
25.0
21.6
Werbeflächen und Promotion
17.8
17.7
Parkingerträge
89.7
76.3
Übrige Kommerzerträge
17.5
15.9
Total Kommerz- und Parkingerträge
264.5
239.9
Mieterträge
141.7
128.1
Energie- und Nebenkostenverrechnung
49.4
34.8
Reinigung
2.5
2.4
Übrige Immobilienerträge
2.8
3.0
Total Immobilienerträge
196.5
168.3
Kommunikationsdienstleistungen
14.6
14.9
Treibstoffgebühren
6.8
6.3
Catering
1.7
1.4
Übrige Dienstleistungserträge
24.4
20.9
Total Dienstleistungserträge
47.5
43.5
Erträge aus internationalen Flughafenkonzessionen
76.7
61.2
Consultingerträge
2.5
2.5
Erträge aus Bauvorhaben im Rahmen von Konzessionsvereinbarungen
38.6
16.9
Total Erträge aus dem internationalen Geschäft
117.8
80.6
Total Non-Aviation-Erträge
626.2
532.4
Total Erträge
1’236.3
1’023.5
Die im Zusammenhang mit der Coronapandemie gewährten Mietkonzessionen (Mietzinserlasse sowie vertragliche Änderungen wie Staffelmieten oder Verlängerungen von Laufzeiten) wurden in Übereinstimmung mit IFRS 16 aktiviert und werden über die Restlaufzeit der entsprechenden Verträge amortisiert. Dadurch wurden die Erträge im Berichtsjahr um CHF –10.9 Mio. gemindert (Vorjahr: CHF –4.7 Mio.).
Darstellung der Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15):
(CHF in Mio.)
2023
2022
Flugbetriebsgebühren
539.3
432.5
Aviation-Entgelte
65.5
54.1
Übrige Aviation-Erträge
5.1
4.3
Total Aviation-Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)
609.9
490.9
Aviation-Erträge (nicht IFRS 15)
0.2
0.2
Total Aviation-Erträge
610.1
491.1
Kommerz- und Parkingerträge
90.0
75.9
Immobilienerträge
53.6
39.7
Dienstleistungserträge
46.1
42.2
Erträge aus dem internationalen Geschäft
117.8
80.6
Total Non-Aviation-Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)
307.5
238.4
Non-Aviation-Erträge (nicht IFRS 15)
318.7
294.0
Total Non-Aviation-Erträge
626.2
532.4
Total Erträge
1’236.3
1’023.5
3 Personalaufwand
(CHF in Mio.)
2023
2022
Löhne und Gehälter
173.3
150.5
Personalvorsorgekosten für leistungsorientierte Vorsorgepläne 1)
13.8
19.7
Sozialversicherungsbeiträge
14.7
14.1
Übriger Personalaufwand und andere Leistungen an Arbeitnehmende
18.1
12.7
Total Personalaufwand
220.0
196.9
Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalente) 2)
1’910
1’790
Personalbestand per Bilanzstichtag (Vollzeitäquivalente) 2)
1’934
1’886
Durchschnittliche Personalkosten pro Vollzeitäquivalente per 31. Dezember (in CHF)
113’741
104’369
1) Siehe Ziffer 22.1 a) Leistungsorientierte Vorsorgepläne
2) Ohne Lernende, Praktikanten und Trainees
Im Vorjahr wurden im Zusammenhang mit der Coronapandemie Kurzarbeitsentschädigungen in der Höhe von CHF 12.0 Mio. mit dem Personalaufwand (Löhne und Gehälter) verrechnet.
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm
Mitarbeitende der Flughafen Zürich AG, die das erste Dienstjahr beendet haben, erhalten einmalig eine Gratisaktie als geldwerte Leistung. Im Geschäftsjahr 2023 wurden 154 Aktien (Vorjahr: 54 Aktien) im Wert von CHF 27’121 (Vorjahr: CHF 8’645) abgegeben.
Variable Vergütung für Geschäftsleitung und Kader
Die Summe aller jährlichen Vergütungen an die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie des Kaders setzt sich aus einem festen Lohnanteil und einer variablen Vergütung zusammen, die auf dem Unternehmensergebnis basiert. Als Zielwert dient das Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT, exklusive Lärmeinfluss) gemäss finanzieller Planung. Der Entscheid bezüglich Erreichungsgrad des massgebenden Zielwerts wird im neuen Geschäftsjahr gefällt (Gewährungszeitpunkt). Die variable Vergütung wird an die Mitglieder der Geschäftsleitung und die Mitarbeitenden der obersten Kaderstufe zu zwei Dritteln bar ausbezahlt und zu einem Drittel in Aktien vergütet.
Aufgrund der per Bilanzstichtag vorliegenden Grunddaten in Bezug auf den Grad zur Erreichung des massgebenden Unternehmensergebnisses wird der in Aktien zu vergütende Bonusanteil für das Geschäftsjahr 2023 berechnet und abgegrenzt.
2023
2022
2022 1)
Abgabekurs 1)
(Empfänger)
(CHF)
(CHF)
(Stück)
(CHF)
Mitglieder der Geschäftsleitung
563’635
633’757
2’939
170.70
Mitglieder des Kaders
992’998
914’153
4’752
170.70
Anpassung Abgrenzung für variable Vergütung Vorjahr 2)
–235’056
–326
Total
1’321’577
1’547’584
7’691
1) Im Geschäftsjahr 2023 im Rahmen des Programms der variablen Vergütung für die Geschäftsleitung und das Kader abgegebene Aktien (Anzahl und Abgabekurs) für das Geschäftsjahr 2022
2) Aufgrund des effektiven Erreichungsgrads des massgebenden Unternehmensergebnisses wird die Abgrenzung für die variable Vergütung im Folgejahr über den Personalaufwand angepasst.
Die Bestimmung der effektiv zu gewährenden Anzahl Aktien basiert auf dem Börsenkurs im Ausrichtungszeitpunkt (April 2024), entsprechend kann die Anzahl Aktien per Bilanzstichtag noch nicht abschliessend beurteilt werden. Wären die Aktien per Jahresende gewährt worden, so hätten 8’865 Aktien vergütet werden müssen.
Vergütung Verwaltungsrat
Die Vergütung für die Mitglieder des Verwaltungsrats setzt sich aus einer Jahrespauschale und Sitzungsgeldern zusammen.
Optionsprogramm
Bei der Flughafen Zürich Gruppe besteht kein Optionsprogramm.
4 Andere Betriebskosten
(CHF in Mio.)
2023
2022
Dienstleistungen Schutz & Rettung Zürich
22.3
21.5
Aufwendungen für PRM-Dienstleistungen (Servicekosten Dienstleistungsanbieter)
11.5
10.3
Weitere Betriebskosten
7.8
3.5
Versicherungen und Selbstbehalte
5.4
4.7
Reinigung durch Dritte inkl. Schneeräumung
4.8
4.4
Kosten eigener Fahrzeugpark
3.0
3.2
Kommunikationskosten
1.6
1.7
Passagierdienste
0.9
0.8
Total andere Betriebskosten
57.2
50.1
5 Übrige Erträge und Aufwendungen
(CHF in Mio.)
2023
2022
Aktivierte Eigenleistungen
15.6
13.0
Übrige Erträge
1.1
8.0
Aktivierte Eigenleistungen und übrige Erträge
16.7
21.0
Aufwendungen für Bauvorhaben im Rahmen von Konzessionsvereinbarungen
–38.4
–16.8
Aufwendungen für Bauvorhaben im Rahmen von Konzessionsvereinbarungen
–38.4
–16.8
Übrige Aufwendungen
–4.3
–3.6
Übrige Aufwendungen
–4.3
–3.6
Bei den aktivierten Eigenleistungen in der Höhe von CHF 15.6 Mio. (Vorjahr: CHF 13.0 Mio.) handelt es sich um Honorare betriebseigener Architekten und Ingenieure sowie Projektleiter, die die Bauherrenvertretung wahrnehmen. In den übrigen Erträgen sind im Berichtsjahr CHF 0.5 Mio. (Vorjahr: CHF 7.4 Mio.) aus der Anpassung des Diskontierungssatzes betreffend die Barwertberechnung der Rückstellungen für Lärm- und Anwohnerschutz enthalten.
Die Aufwendungen für Bauvorhaben im Rahmen von Konzessionsvereinbarungen in der Höhe von CHF –38.4 Mio. (Vorjahr: CHF –16.8 Mio.) resultieren aus getätigten Investitionen in Infrastrukturen der Flughäfen in Brasilien und Chile. Die entsprechende Gegenposition findet sich unter Ziffer 2, Erträge.
In den übrigen Aufwendungen sind im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr insbesondere Buchverluste aus Anlageabgängen erfasst.
6 Finanzergebnis
(CHF in Mio.)
2023
2022
Zinsaufwand auf Anleihen und langfristige Darlehen
–6.8
–11.3
Zinsaufwand auf Vorsorgeverpflichtungen
0.0
–0.2
Zinsaufwand Leasing
0.0
–0.1
Übriger Zinsaufwand
–8.1
–10.9
Marktwertveränderungen Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
0.0
–11.8
Barwertanpassung auf Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz
–5.9
–0.8
Barwertanpassung von Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen
–0.1
–1.0
Währungsverluste
0.0
–0.8
Übriger Finanzaufwand
–4.1
–5.2
Total Finanzaufwand
–25.0
–42.2
Zinsertrag auf Anlagen Airport Zurich Noise Fund
1.7
0.6
Zinsertrag auf Vorsorgeverpflichtungen
0.1
0.0
Marktwertveränderungen Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
0.2
0.0
Übriger Zinsertrag
10.1
4.9
Währungsgewinne
0.3
–0.0
Übriger Finanzertrag
0.4
16.7
Total Finanzertrag
12.8
22.2
Finanzergebnis
–12.2
–20.0
Infolge Rückzahlung einer Anleihe in Höhe von CHF 400.0 Mio. (siehe Ziffer 18, Finanzverbindlichkeiten) im April 2023 nahm der Zinsaufwand auf Anleihen und langfristigen Darlehen auf CHF –6.8 Mio. (Vorjahresperiode: CHF –11.3 Mio.) ab.
Die zum Marktwert gehaltenen Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund (AZNF) verzeichneten im Jahr 2023 Wertveränderungen von CHF 0.2 Mio. (Vorjahresperiode: CHF –11.8 Mio.). Im Berichtsjahr wurden die zum Marktwert gehaltenen Finanzanlagen in Obligationen in Schweizer Franken umgeschichtet und zukünftige Schwankungen sollten deutlich geringer ausfallen.
Der Aufwand für die Barwertanpassung auf der Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz in der Höhe von CHF –5.9 Mio. (Vorjahresperiode: CHF –0.8 Mio.) ist auf den Zinseffekt aus der Diskontierung der entsprechenden Rückstellung (siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz) zurückzuführen.
Der übrige Zinsertrag erhöhte sich gegenüber der Vorjahresperiode insbesondere aufgrund des allgemein günstigeren Zinsumfelds auf CHF 10.1 Mio. (Vorjahresperiode: CHF 4.9 Mio.).
Im übrigen Finanzertrag waren im Vorjahr im Wesentlichen zwei Sondereffekte enthalten: Der Rückkauf eigener Anleihen und die Vorauszahlung der zukünftigen fixen Konzessionszahlungen in Florianópolis führten zu Buchgewinnen in Höhe von CHF 8.4 Mio. resp. CHF 8.0 Mio.
7 Ertragssteuern
(CHF in Mio.)
2023
2022
Steuern des laufenden Jahres
–70.9
–21.3
Steuern der Vorjahre
0.1
0.7
Total laufende Ertragssteuern
–70.9
–20.7
Latente Ertragssteuern auf der Veränderung von temporären Differenzen
–2.2
–12.6
Veränderung Steuersatz
–0.4
0.0
Total latente Ertragssteuern
–2.6
–12.6
Total Ertragssteuern
–73.5
–33.3
Die Ertragssteuern lassen sich wie folgt analysieren:
(CHF in Mio.)
2023
2022
Ergebnis vor Ertragssteuern
377.7
240.3
Ertragssteuern zum erwarteten Steuersatz der Muttergesellschaft von 19.0 % (2022: 19.0 %)
–71.8
–45.7
Effekt aus Anwendung unterschiedlicher Ertragssteuersätze
–3.9
–2.8
Steuereffekte aus Vorperioden
0.1
0.7
Effekt aus Steuersatzänderungen auf latenten Ertragssteuern
0.4
0.0
Effekt aus anteiligem Ergebnis assoziierter Gesellschaften
–0.2
–0.2
Effekt aus ausschliesslich steuerlich abzugsfähigen Aufwendungen und Erträgen
0.6
–0.5
Effekt aus dem Ansatz bisher nicht erfasster steuerlicher Verluste und abzugsfähigen temporären Differenzen
1.4
14.2
Effekt aus latenten Steuern auf Beteiligungen
–0.4
0.0
Verluste des laufenden Jahres, für die kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde
–0.1
0.0
Steuervergünstigungen
0.9
1.1
Verschiedene Überleitungsposten
–0.5
–0.1
Total Ertragssteuern
–73.5
–33.3
Im Rahmen der Sanierung der Tochtergesellschaft Zurich Airport International AG konnte im Vorjahr ein positiver Effekt von CHF 14.2 Mio. erfasst werden, welcher aus der Realisierung von bisher nicht erfassten steuerlichen Verlustvorträgen stammt.
Pillar-Two-Regeln
Die Flughafen Zürich Gruppe hat die vom IASB im Mai 2023 veröffentlichte vorübergehende Ausnahme von den Rechnungslegungsvorschriften für latente Steuern in IAS 12 angewendet. Dementsprechend werden keine latenten Steuern in Bezug auf Ertragsteuern der Pillar-Two-Regeln ausgewiesen und keine diesbezüglichen Informationen angegeben. Darüber hinaus hat die Gruppe ihre Unternehmensstruktur im Hinblick auf die Einführung des Pillar-Two-Regeln in allen Ländern, in denen sie tätig ist, überprüft und der effektive Steuersatz liegt in allen Ländern deutlich über 15 %. Die Gruppe kommt somit zum Schluss, dass sie den «Top-up»-Steuern gemäss den Pillar-Two-Regeln nicht unterliegt.
8 Sachanlagen
(CHF in Mio.)
Grundstücke
Tiefbauten
Hochbauten
Mobile Sachanlagen
Projekte in Arbeit
Total Sachanlagen
Anschaffungswerte
Bestand per 1. Januar 2022
138.1
1’704.1
4’799.2
280.0
268.5
7’189.9
Zugänge
0.0
0.0
0.0
0.0
200.6
200.6
Abgänge
0.0
–45.7
–17.0
–12.4
0.0
–75.1
Transfers und Reklassifizierungen
0.0
103.7
64.0
11.4
–183.9
–4.8
Umrechnungsdifferenzen
0.0
0.0
0.0
0.0
–3.4
–3.4
Bestand per 31. Dezember 2022
138.1
1’762.1
4’846.2
279.0
281.8
7’307.2
Bestand per 1. Januar 2023
138.1
1’762.1
4’846.2
279.0
281.8
7’307.2
Zugänge
0.0
0.0
0.0
0.0
397.3
397.3
Abgänge
0.0
–18.9
–24.0
–14.3
0.0
–57.2
Transfers und Reklassifizierungen
0.0
29.5
123.7
16.1
–179.6
–10.3
Umrechnungsdifferenzen
0.0
0.0
0.0
–0.3
–16.7
–17.0
Bestand per 31. Dezember 2023
138.1
1’772.7
4’945.9
280.5
482.8
7’620.0
Abschreibungen und Wertminderungen
Bestand per 1. Januar 2022
0.0
–1’035.3
–3’197.3
–199.7
0.0
–4’432.3
Abschreibungen
0.0
–64.1
–153.5
–17.2
0.0
–234.8
Abgänge
0.0
45.0
16.1
12.3
0.0
73.4
Umrechnungsdifferenzen
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
0.0
Bestand per 31. Dezember 2022
0.0
–1’054.4
–3’334.7
–204.6
0.0
–4’593.7
Bestand per 1. Januar 2023
0.0
–1’054.4
–3’334.7
–204.6
0.0
–4’593.7
Abschreibungen
0.0
–66.8
–146.2
–17.0
0.0
–230.0
Abgänge
0.0
18.5
23.2
14.1
0.0
55.8
Umrechnungsdifferenzen
0.0
0.0
0.0
0.1
0.0
0.1
Bestand per 31. Dezember 2023
0.0
–1’102.7
–3’457.7
–207.4
0.0
–4’767.8
Zuwendungen der öffentlichen Hand
Bestand per 1. Januar 2022
0.0
–7.7
–3.1
0.0
–1.0
–11.8
Zugänge
0.0
0.0
0.0
0.0
–0.9
–0.9
Abgänge
0.0
0.8
0.2
0.0
0.0
1.0
Transfers
0.0
–0.5
–0.8
–0.3
1.6
0.0
Bestand per 31. Dezember 2022
0.0
–7.4
–3.7
–0.3
–0.3
–11.7
Bestand per 1. Januar 2023
0.0
–7.4
–3.7
–0.3
–0.3
–11.7
Zugänge
0.0
0.0
0.0
0.0
–0.4
–0.4
Abgänge
0.0
0.7
0.4
0.0
0.0
1.1
Transfers
0.0
0.0
–0.2
0.0
0.2
0.0
Bestand per 31. Dezember 2023
0.0
–6.7
–3.5
–0.3
–0.5
–11.0
Nettobuchwert per 31. Dezember 2022
138.1
700.3
1’507.8
74.1
281.5
2’701.8
Nettobuchwert per 31. Dezember 2023
138.1
663.3
1’484.7
72.8
482.3
2’841.2
Projekte in Arbeit
Im abgelaufenen Geschäftsjahr investierte die Flughafen Zürich Gruppe insgesamt CHF 397.3 Mio. in Projekte in Arbeit (Vorjahr: CHF 200.6 Mio.). Die grössten Investitionen am Flughafen Zürich entfallen dabei auf die folgenden Projekte:
- Erweiterung und Erneuerung Gepäcksortieranlage (CHF 40.7 Mio.)
- Entwicklung Flughafenkopf (CHF 32.5 Mio.)
- Vorfelderweiterung Zone West (CHF 22.5 Mio.)
- Entwicklung landseitige Passagierflächen (CHF 16.5 Mio.)
Die aktivierten Kosten für die Entwicklung, Planung und Realisierung betreffend den Bau und Betrieb des Noida International Airport im indischen Neu-Delhi belaufen sich im Berichtsjahr auf CHF 167.0 Mio. (Vorjahr: CHF 25.3 Mio.). In diesem Betrag enthalten sind die kapitalisierten laufenden Abschreibungen auf dem Nutzungsrecht für das Land, auf welchem der Flughafen entsteht (siehe Ziffer 9, Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten) sowie angefallenen Zinsaufwendungen auf den entsprechenden Leasingverbindlichkeiten (siehe Ziffer 18, Finanzverbindlichkeiten).
Abschreibungen
Mit den Abschreibungen auf Sachanlagen von CHF –230.0 Mio. wurden Auflösungen von Zuwendungen der öffentlichen Hand von CHF 1.1 Mio. verrechnet.
9 Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten
Flughafen Zürich Gruppe als Leasingnehmerin
(CHF in Mio.)
Land
Immobilien
Mobile Sachanlagen
Total Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten
Anschaffungswerte
Bestand per 1. Januar 2022
0.0
93.4
0.0
93.4
Zugänge
83.5
13.4
0.0
96.9
Transfers und Reklassifizierungen
0.0
–0.5
0.5
0.0
Umrechnungsdifferenzen
–7.2
0.0
0.0
–7.2
Bestand per 31. Dezember 2022
76.3
106.3
0.5
183.1
Bestand per 1. Januar 2023
76.3
106.3
0.5
183.1
Zugänge
0.0
0.0
0.0
0.0
Transfers und Reklassifizierungen
0.0
0.0
0.0
0.0
Umrechnungsdifferenzen
–7.5
0.0
0.0
–7.5
Bestand per 31. Dezember 2023
68.8
106.3
0.5
175.6
Abschreibungen und Wertminderungen
Bestand per 1. Januar 2022
0.0
–19.5
0.0
–19.5
Abschreibungen
0.0
–8.7
–0.1
–8.8
Transfers und Reklassifizierungen
–2.6
0.0
0.0
–2.6
Umrechnungsdifferenzen
0.0
0.0
0.0
0.0
Bestand per 31. Dezember 2022
–2.6
–28.2
–0.1
–30.9
Bestand per 1. Januar 2023
–2.6
–28.2
–0.1
–30.9
Abschreibungen
0.0
–8.7
–0.1
–8.8
Transfers und Reklassifizierungen
–1.9
0.0
0.0
–1.9
Umrechnungsdifferenzen
0.3
0.0
0.0
0.3
Bestand per 31. Dezember 2023
–4.2
–36.9
–0.2
–41.3
Nettobuchwert per 31. Dezember 2022
73.7
78.1
0.4
152.2
Nettobuchwert per 31. Dezember 2023
64.6
69.4
0.3
134.3
Land
Die Flughafen Zürich Gruppe besitzt via ihre Betreibergesellschaft Yamuna International Airport Private Limited das Nutzungsrecht für das Land, auf welchem der Noida International Airport im indischen Neu-Delhi gebaut und künftig betrieben wird. Das Nutzungsrecht wurde mit dem Barwert der künftigen Leasingzahlungen (Zinssatz: 9.0 %) in Höhe von CHF 83.5 Mio. aktiviert bzw. passiviert (siehe Ziffer 18, Finanzverbindlichkeiten) und endet mit dem Ablauf der Konzession im Jahr 2061. Die in diesem Zusammenhang bis zur Inbetriebnahme des Flughafens im Jahr 2024 anfallenden Abschreibungen auf dem Nutzungsrecht sowie Zinsaufwendungen auf den entsprechenden Leasingverbindlichkeiten (siehe Ziffer 18, Finanzverbindlichkeiten) werden in den Projekten in Arbeit (siehe Ziffer 8, Sachanlagen) kapitalisiert.
Immobilien
Die Flughafen Zürich Gruppe besitzt ein Nutzungsrecht an Räumlichkeiten in einem Gebäude (Hotel Radisson), das sich auf dem Grundstück der Flughafen Zürich AG befindet und das im Rahmen eines gewährten Baurechts aus dem Jahre 2005 erstellt wurde. Das Nutzungsrecht der Räumlichkeiten endet am 31. Januar 2080, enthält jedoch Kündigungsoptionen, die berücksichtigt wurden. Die undiskontierten potenziellen künftigen Leasingzahlungen für Perioden nach dem Ausübungszeitpunkt der Kündigungsoptionen, die nicht in die Laufzeit des Leasingverhältnisses eingeschlossen sind, betragen CHF 91.2 Mio.
Mit der Fertigstellung des Immobilienprojekts des Circle hat die Flughafen Zürich AG im Geschäftsjahr 2020 neue Büroräumlichkeiten bezogen, für welche die Gesellschaft einen Mietvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren mit der Miteigentümergemeinschaft des Circle unterzeichnet hat. Der Vertrag endet unter Berücksichtigung der Verlängerungsoption im Oktober 2039. Zusätzlich hat die Gesellschaft mit der Miteigentümergemeinschaft einen Bewirtschaftungsvertrag für das Parking im Circle unterzeichnet, welcher ohne Berücksichtigung der Verlängerungsoption im Jahr 2031 endet.
Die Flughafen Zürich Gruppe mietet zudem weitere Flächen, die als Parkplätze weitervermietet werden. Die durchschnittliche Nutzungsdauer beträgt fünf Jahre.
Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte der entsprechenden Leasingverbindlichkeiten und die Veränderungen während der Berichtsperiode:
(CHF in Mio.)
2023
2022
Bestand per 1. Januar
–165.6
–76.3
Zugänge
0.0
–96.9
Zahlungen
9.1
8.9
Zinsaufwand Leasing
–7.4
–9.6
Umrechnungsdifferenzen
8.8
8.3
Bestand per 31. Dezember
–155.1
–165.6
davon kurzfristig (Zahlung innerhalb 1 Jahrs)
–9.0
–9.1
davon langfristig (Zahlung ab 1 Jahr)
–146.1
–156.5
Eine detaillierte Übersicht über die Fälligkeiten der Leasingverbindlichkeiten ist in Ziffer 18, Finanzverbindlichkeiten enthalten.
Im Berichtsjahr wurden im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen folgende Beträge erfolgswirksam erfasst:
(CHF in Mio.)
2023
2022
Abschreibungen Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten
–8.8
–8.8
Zinsaufwand Leasing
0.0
–0.1
Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse
0.0
–0.1
Erfolgswirksam erfasster Gesamtbetrag für Leasingverhältnisse
–8.8
–9.0
Der gesamte Zahlungsmittelabfluss aus Leasingverhältnissen belief sich im Berichtsjahr auf CHF 9.1 Mio. (Vorjahr: CHF 8.9 Mio.). Es bestehen keine zukünftigen Zahlungsmittelabflüsse aus Leasingverhältnissen, die per Bilanzstichtag noch nicht begonnen haben.
Flughafen Zürich Gruppe als Leasinggeberin
Die von der Flughafen Zürich Gruppe als Vermieterin abgeschlossenen Mietverträge teilen sich in Fix- und Kommerzmietverträge auf:
Fixmietverträge
Fixmietverträge umfassen insbesondere Mietverträge für Büro-, Lager-, Archiv- und Werkstattflächen. Sie sind aufgeteilt in befristete und unbefristete Verträge, wobei letztere mit entsprechender Vorankündigung üblicherweise auf sechs oder zwölf Monate kündbar sind.
Kommerzmietverträge
Kommerzmietverträge umfassen insbesondere Mietverträge für gewerbliche Flächen. In der Regel sehen diese mit den Partnern abgeschlossenen Verträge garantierte Grundmieten und umsatzabhängige Mietanteile mit einer festen Mietdauer von fünf Jahren ohne weitere Option vor. Zudem existieren gewisse Verträge mit Grundmieten und umsatzabhängigen Mietanteilen in Abhängigkeit von der Passagierentwicklung oder von Vorjahresumsätzen.
Die Kommerzerträge (Retail, Tax & Duty Free sowie Food & Beverage) und die Immobilienerträge (Mieterträge) beinhalten in der Berichtsperiode bedingte Mietzahlungen in der Höhe von CHF 17.3 Mio. (Vorjahr: CHF 11.5 Mio.).
Per Bilanzstichtag stehen die folgenden Mindestmietzahlungen (Fixmieten sowie garantierte Grundmieten) im Rahmen von unkündbaren Mietverhältnissen aus:
(CHF in Mio.)
31.12.2023
31.12.2022
Fälligkeit bis 1 Jahr
268.5
269.3
Fälligkeit 1 bis 5 Jahre
791.6
826.7
Fälligkeit über 5 Jahre
253.3
373.8
Total
1’313.4
1’469.9
10 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
(CHF in Mio.)
Land
Projektkosten
Hoch- und Tiefbauten sowie mobile Sachanlagen
Total als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Anschaffungswerte
Bestand per 1. Januar 2022
1.0
0.6
631.9
633.5
Zugänge
0.0
12.6
0.0
12.6
Abgänge
0.0
0.0
0.0
0.0
Transfers und Reklassifizierungen
0.0
–12.5
12.5
0.0
Bestand per 31. Dezember 2022
1.0
0.7
644.4
646.1
Bestand per 1. Januar 2023
1.0
0.7
644.4
646.1
Zugänge
0.0
2.3
0.0
2.3
Abgänge
0.0
0.0
0.0
0.0
Transfers und Reklassifizierungen
0.0
–2.5
1.1
–1.4
Bestand per 31. Dezember 2023
1.0
0.5
645.5
647.0
Abschreibungen und Wertminderungen
Bestand per 1. Januar 2022
0.0
0.0
–27.6
–27.6
Abschreibungen
0.0
0.0
–26.9
–26.9
Abgänge
0.0
0.0
0.0
0.0
Bestand per 31. Dezember 2022
0.0
0.0
–54.5
–54.5
Bestand per 1. Januar 2023
0.0
0.0
–54.5
–54.5
Abschreibungen
0.0
0.0
–27.1
–27.1
Abgänge
0.0
0.0
0.0
0.0
Bestand per 31. Dezember 2023
0.0
0.0
–81.6
–81.6
Nettobuchwert per 31. Dezember 2022
1.0
0.7
589.9
591.6
Nettobuchwert per 31. Dezember 2023
1.0
0.5
563.9
565.4
The Circle
Im Jahr 2015 haben die Flughafen Zürich AG und die Swiss Life AG den Kaufvertrag für das anteilige Grundstück des Circle beurkundet und zum Eintrag ins Grundbuch angemeldet. Damit ist die in den Finanzierungsverträgen vorgesehene Miteigentümergemeinschaft am Circle zwischen den beiden Partnern entstanden, bei der die Flughafen Zürich AG mit 51 % und die Swiss Life AG mit 49 % beteiligt sind. In der Folge wurde das gemeinsame Immobilienprojekt realisiert und im November 2020 eröffnet.
Aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung wird die Miteigentümergemeinschaft des Circle als gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation) gemäss IFRS 11 klassifiziert. In der Konzernrechnung der Flughafen Zürich Gruppe werden deshalb die anteiligen Rechte an den Vermögenswerten sowie die anteiligen Verpflichtungen an den Schulden der Miteigentümergemeinschaft in den jeweiligen Positionen erfasst und ausgewiesen.
Der anteilige Vermögenswert an der Immobilie qualifiziert sich dabei als Renditeliegenschaft gemäss IAS 40. Die Flughafen Zürich Gruppe hat sich in diesem Zusammenhang für die Anwendung des Anschaffungskosten-Modells (Cost-Prinzip) entschieden.
Der anteilige aktuelle Marktwert (Fair Value) des Circle beträgt per Bilanzstichtag CHF 758.9 Mio. (Vorjahr: CHF 794.1 Mio.). Die Ermittlung des entsprechenden Werts erfolgte durch einen externen Gutachter mittels der Discounted-Cashflow-Methode (Stufe 3) unter Berücksichtigung der bestmöglichen Nutzungsart («Highest and Best Use»). Der Fair Value wird bei dieser Methode anhand der Summe aller in Zukunft zu erwartenden, auf den heutigen Zeitpunkt diskontierten Nettoerträge (vor Steuern, Zinszahlungen, Abschreibungen und Amortisationen) bestimmt. Der Diskontierungssatz wird dabei in Abhängigkeit der jeweiligen Chancen und Risiken marktgerecht und risikoadjustiert festgelegt.
11 Immaterielle Vermögenswerte
(CHF in Mio.)
Investitionen in Flughafenbetreiberprojekte
Immaterieller Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung
Übrige immaterielle Vermögenswerte
Total immaterielle Vermögenswerte
Anschaffungswerte
Bestand per 1. Januar 2022
288.2
134.0
83.0
505.1
Zugänge
22.5
0.0
0.0
22.5
Abgänge
–1.1
–17.7
–5.1
–23.9
Transfers und Reklassifizierungen
0.0
0.0
4.8
4.8
Umrechnungsdifferenzen
14.6
0.0
0.0
14.6
Bestand per 31. Dezember 2022
324.2
116.3
82.7
523.1
Bestand per 1. Januar 2023
324.2
116.3
82.7
523.1
Zugänge
50.5
0.0
0.0
50.5
Abgänge
–1.7
–24.9
–3.9
–30.5
Transfers und Reklassifizierungen
0.0
0.0
10.3
10.3
Umrechnungsdifferenzen
–18.6
0.0
0.0
–18.6
Bestand per 31. Dezember 2023
354.4
91.4
89.1
534.8
Amortisationen und Wertminderungen