Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinns

Der Verwaltungsrat schlägt der Generalversammlung vor, den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:

 

 

 

(CHF in Mio.)

 

31.12.2023

Gewinnvortrag

 

1’820.2

Jahresergebnis

 

283.0

Bilanzgewinn

 

2’103.2

Einlage in die gesetzlichen Gewinnreserven 1)

 

0.0

Auszahlung einer ordentlichen Dividende von brutto CHF 4.00 2)

 

122.8

Vortrag auf neue Rechnung

 

1’980.4

Der Verwaltungsrat beantragt zusätzlich zur ordentlichen Dividende gemäss obigem Antrag die folgende Ausschüttung einer Zusatzdividende aus den Kapitaleinlagereserven:

 

 

 

(CHF in Mio.)

 

31.12.2023

Kapitaleinlagereserve vor Ausschüttung

 

83.2

Übertragung von Kapitaleinlagereserven in freiwillige Gewinnreserven und Auszahlung einer Zusatzdividende von brutto CHF 1.30 2)

 

39.9

Kapitaleinlagereserven nach Ausschüttung

 

43.3

1) Auf die Zuweisung an die gesetzlichen Gewinnreserven wird verzichtet, da diese 50 % des nominellen Aktienkapitals übersteigen.

2) Das Dividendenerfordernis deckt alle ausstehenden Namenaktien ab. Die sich zum Zeitpunkt der Dividendenerklärung im Eigentum der Gesellschaft befindenden Titel sind jedoch nicht dividendenberechtigt. Damit kann sich das ausgewiesene Dividendenerfordernis entsprechend reduzieren.