Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinns
Der Verwaltungsrat schlägt der Generalversammlung vor, den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:
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(CHF in Mio.) |
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31.12.2023 |
Gewinnvortrag |
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1’820.2 |
Jahresergebnis |
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283.0 |
Bilanzgewinn |
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2’103.2 |
Einlage in die gesetzlichen Gewinnreserven 1) |
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0.0 |
Auszahlung einer ordentlichen Dividende von brutto CHF 4.00 2) |
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122.8 |
Vortrag auf neue Rechnung |
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1’980.4 |
Der Verwaltungsrat beantragt zusätzlich zur ordentlichen Dividende gemäss obigem Antrag die folgende Ausschüttung einer Zusatzdividende aus den Kapitaleinlagereserven:
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(CHF in Mio.) |
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31.12.2023 |
Kapitaleinlagereserve vor Ausschüttung |
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83.2 |
Übertragung von Kapitaleinlagereserven in freiwillige Gewinnreserven und Auszahlung einer Zusatzdividende von brutto CHF 1.30 2) |
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39.9 |
Kapitaleinlagereserven nach Ausschüttung |
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43.3 |
1) Auf die Zuweisung an die gesetzlichen Gewinnreserven wird verzichtet, da diese 50 % des nominellen Aktienkapitals übersteigen.
2) Das Dividendenerfordernis deckt alle ausstehenden Namenaktien ab. Die sich zum Zeitpunkt der Dividendenerklärung im Eigentum der Gesellschaft befindenden Titel sind jedoch nicht dividendenberechtigt. Damit kann sich das ausgewiesene Dividendenerfordernis entsprechend reduzieren.