Lärm
Der Flugbetrieb hat Lärmauswirkungen auf die Umgebung, insbesondere am Standort Zürich. Die Flughafen Zürich Gruppe ist sich dessen bewusst und realisiert zahlreiche Massnahmen, um negative Auswirkungen zu verringern.
Relevanz
Fluglärm ist eine wesentliche Auswirkung des Flugbetriebs und insbesondere am Standort Zürich eine Belastung für viele Anwohnende im Umland. Nach den relativ ruhigen Jahren während der Covid-19-Pandemie hat die Lärmbelastung gegen Ende des Berichtsjahrs wieder das Vor-Pandemie-Niveau erreicht. Verglichen mit anderen Drehkreuzen in Europa gilt am Flughafen Zürich eine der strengsten Nachtflugregelungen. Trotzdem stehen Flüge in den Nachtstunden besonders in der Kritik.
Wie viel Lärm an welchem Ort verursacht und wahrgenommen wird, hängt von einer Reihe von zusammenwirkenden Faktoren ab. Grundlegend ist die Ausrichtung der Pisten und damit der Flugrouten. Diese orientieren sich an den Gegebenheiten des Geländes und des vorherrschenden Wetters. Weiter spielen der Flugplan der Fluggesellschaften und die eingesetzte Flugzeugflotte eine entscheidende Rolle. Zentral sind zudem der technische Stand und die Betriebsart der Triebwerke, was jedoch in den Händen der Fluggesellschaften liegt und nur indirekt durch die Flughäfen beeinflusst werden kann (Anreize über Lärmgebühren). Nicht ausser Acht gelassen werden darf die Siedlungsentwicklung, die am Standort Zürich in den letzten Jahrzehnten trotz den baulichen und planerischen Einschränkungen durch die Lärmschutzgesetzgebung und den kantonalen Richtplan immer mehr Anwohnende in lärmbelastete Gebiete gebracht hat.
Bei den Mehrheitsbeteiligungen in Brasilien und Chile steht die Lärmthematik weniger im Fokus. Jene Flughäfen weisen ein deutlich geringeres Verkehrsaufkommen auf. Im Falle von Brasilien liegt die Anzahl Flugbewegungen an allen Standorten unter der Schwelle, ab welcher der Staat ein verpflichtendes Lärmmonitoring verlangt. Hinzu kommt, dass die An-/Abflüge an den Standorten in Brasilien mehrheitlich über dem Meer stattfinden und die Flughäfen in Chile ausserhalb von grossen Siedlungen liegen.
Ansatz und Fortschritt
Die Flughafen Zürich AG begegnet dem Fluglärm mit technischen, baulichen, betrieblichen und finanziellen Massnahmen, die alle zum Ziel haben, den Lärm an der Quelle und auf dem Ausbreitungsweg zu reduzieren. Sie strebt am Standort Zürich an, dass ausserhalb des im Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) festgelegten Gebiets keine Wohnzonen von Überschreitungen des Immissionsgrenzwerts (IGW) betroffen sind. Dieses Ziel wurde 2022 im Gegensatz zu 2021 nicht erreicht (Werte für das Berichtsjahr liegen noch nicht vor, siehe Kennzahlen). Die Gründe werden im nachfolgenden Abschnitt «Nachtflüge und Ausnahmebewilligungen» erläutert. Darüber hinaus sind im Schallschutzprogramm verschiedene Massnahmen des passiven Schallschutzes gebündelt, zu denen die Flughafen Zürich AG am Standort Zürich als Verursacherin des Lärms verpflichtet ist. Dazu gehört insbesondere der Einbau von Schallschutzfenstern an Liegenschaften in den Wohn- und Schlafräumen. Das Unternehmen verfolgt das Ziel, von 2022 bis 2026 jährlich an mindestens 200 weiteren Objekten Schallschutzfenster einzubauen oder eine Rückerstattung auszuzahlen. Dieses Ziel wurde in den letzten Jahren erreicht, so auch 2023.
Kommunikation mit der Bevölkerung
Die Flughafen Zürich AG ist sich bewusst, dass der Fluglärm eine Belastung darstellt und bei der Bevölkerung ein hoher Informationsbedarf besteht. Die transparente Information sowie der Dialog mit den Anwohnenden sind zentral. Seit Jahren werden deshalb Berichte über Massnahmen sowie Statistiken zur Lärmbelastung und zum Flugbetrieb publiziert. Die Anzahl Starts und Landungen pro Piste und Flugroute beispielsweise wird am Standort Zürich täglich auf der Website des Unternehmens ausgewiesen. Von Fluglärm betroffene Anwohnende können ihre Anfragen oder Anliegen telefonisch oder per Kontaktformular direkt an die Flughafen Zürich AG richten, wo konkrete Fragen von der Abteilung Lärmmanagement beantwortet werden.
Neben Einzelpersonen treten auch die Gemeinden in der Flughafenregion, der Kanton Zürich sowie Nachbarkantone, Landkreise im nahen Deutschland und eine ganze Reihe von Behörden- und Bürgerorganisationen mit Anliegen zum Thema Fluglärm an den Flughafen Zürich heran. Auch mit ihnen pflegt das Unternehmen den Dialog. Besonders im Vorfeld von Änderungen von An- und Abflugverfahren, intensiviert sich dieser Austausch.
Im Berichtsjahr sank die Anzahl an Anfragen und Reklamationen gegenüber dem Vorjahr um knapp 20 %. Der häufigste Grund für Anfragen und Reklamationen waren die abendlichen Südanflüge und die regelmässig verspäteten Flüge nach 23:00 Uhr (siehe Lärmkennzahlen).
An den Standorten in Brasilien und Chile hat Fluglärm eine geringe Bedeutung. Dennoch stehen an den Flughäfen in Florianópolis, Vitória und Macaé je eigene Beschwerdekanäle zur Verfügung, welche für Lärminformationen und -beschwerden zur Verfügung stehen. Die jeweilige Umweltlizenz der Flughäfen ist mit der Verpflichtung verknüpft, eine einfach zugängliche digitale Anlaufstelle für Lärmbeschwerden einzurichten und den Behörden quartalsweise zu berichten. Mehr Informationen sind im Kapitel Geschäftsethik zu finden.
Lärmmonitoring
Eine objektive Beurteilung der Lärmsituation sowie die Erhebung von lärmabhängigen Gebühren bedingen die präzise Ermittlung der Schallimmissionen. Der Fluglärm rund um den Flughafen Zürich wird bereits seit 1966 ermittelt und im umliegenden Bereich der An- und Abflugrouten wird ein Lärmmessstellen-Netz von aktuell 14 ortsfesten Messstationen betrieben. Die von den Messstationen aufgezeichneten Schallereignisse werden mit einem automatisierten System den entsprechenden Flugbewegungen zugeordnet. Die erfassten Daten werden monatlich im Lärmbulletin publiziert, das auf der Unternehmenswebsite frei zugänglich ist. Gemäss Festlegungen des SIL werden weiter die Fluglärmbelastung und der Fortschritt der Lärmminderungsmassnahmen jährlich in einem umfangreichen Bericht analysiert und dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) vorgelegt. Basierend auf diesem Bericht werden Gegenmassnahmen eingeleitet (siehe Nachtflüge und Ausnahmebewilligungen).
Im Zuge der Erholung des Flugverkehrs, der wegen der Covid-19-Pandemie im Jahr 2020 zwischenzeitlich fast ganz zum Erliegen gekommen war, nahm die Zahl der startenden und landenden Flugzeuge im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr zu. Sie liegt Ende 2023 fast wieder auf dem Vor-Pandemie-Niveau. Entsprechend wurde an den vier wichtigsten Messstellen in den Tagstunden eine gleiche oder höhere Fluglärmbelastung als im Vorjahr registriert. Die Werte erreichten aber nicht an allen Messstellen das Niveau von 2019.
Entwicklung Taglärm (06 bis 22 Uhr), IGW Wohnzone (Leq=60dB(A))
Quellen: EMPA, Statistisches Amt des Kanton Zürich, swisstopo
Die obenstehende Grafik zeigt die Veränderung der Fluglärmbelastung im Verlauf der Zeit am Flughafen Zürich. Gezeigt wird die Lärmkontur des IGW für die Wohnzone für verschiedene Jahre. Der Vergleich zeigt den Rückgang der Lärmbelastung trotz konstantem bis wachsendem Flugverkehr. Diese Reduktion ist auf den technischen Fortschritt und die damit verbundene Lärmminderung im Flugzeugbau zurückzuführen. Einzige Ausnahme ist das Jahr 2022, in welchem die Lärmminderung auf die geringe Anzahl der Flugbewegungen zurückzuführen war. Die aktuellen Lärmkonturen des Berichtsjahres sind erst per Mitte Jahr verfügbar.
Überwachung der Abflugrouten
Die Abflugrouten am Flughafen Zürich wurden so festgelegt, dass dicht besiedeltes Gebiet möglichst von tiefen Überflügen verschont wird. Sämtliche Abflüge am Flughafen Zürich werden durch die Abteilung Lärmmanagement auf Einhaltung der vorgeschriebenen Flugrouten überprüft. Diese sind tagsüber mindestens bis zu einer Höhe von 5’000 Fuss (ca. 1’500m ü. M.) und nachts bis Flugfläche 80 (ca. 8’000 Fuss bzw. 2’500m ü. M.) verbindlich. Die Einhaltung dieser sogenannten lärmoptimierten Flugrouten wird mit Hilfe des Airport Track And Noise Monitoring System (ATANOMS) überwacht.
Weicht ein Flugzeug von der vorgeschriebenen Flugroute ab, müssen plausible Gründe wie beispielsweise das Umfliegen von Gewitterwolken oder Anweisungen der Flugsicherung vorliegen. In Fällen, in denen kein berechtigter Grund vorliegt, wird eine Untersuchung eingeleitet und der betreffende Pilot bzw. die betreffende Pilotin um eine schriftliche Stellungnahme gebeten. Diese Untersuchungen werden häufig durch Gespräche mit Vertretern oder Vertreterinnen der Fluggesellschaften ergänzt. Wenn eine Untersuchung nicht zufriedenstellend verläuft, kann es zu einer Anzeige beim BAZL kommen. Durch diese ständige Überprüfung wird bei den Fluggesellschaften permanent auf eine Optimierung des Abflugverhaltens hingewirkt.
Häufigste Ursache für Flugwegabweichungen waren, wie im Vorjahr, Anweisungen der Flugsicherung. Aufgrund von unbegründeten Abweichungen wurden 132 (2022: 138) Ermittlungen eingeleitet, und es fanden 38 (2022: 39) Aussprachen mit Chefpilotinnen und -piloten statt.
Nachtflüge und Ausnahmebewilligungen
Die Anwohnenden am Standort Zürich empfinden Flüge während der Nachtzeit als besonders störend. Anlass zu Reklamationen geben insbesondere die Flüge nach 23:00 Uhr. Die Flughafen Zürich AG setzt zusammen mit den Flughafenpartnern ein Massnahmenprogramm um, damit die Anzahl der Flüge nach 23:00 Uhr reduziert werden kann. Die wesentlichen Massnahmen, die eine dauerhafte Verbesserung bringen würden, wie die Entflechtung von An- und Abflugrouten oder die Verlängerungen der beiden kürzeren Pisten, können noch nicht umgesetzt werden. Aufgrund der langwierigen Entscheid- und Genehmigungsverfahren dauert dies noch einige Jahre. Die kurz- bis mittelfristigen Massnahmen beinhalten insbesondere die Planung und Bereitstellung von genügend Personal sowie die Optimierung der betrieblichen Abläufe.
Im Jahr 2023 wurden 13’564 Flüge (2022: 10’109) nachts (22:00 bis 06:00 Uhr) durchgeführt. Für insgesamt 310 Flüge (2022: 241 Flüge), die während der Nachtflugsperrzeit (23:30 bis 06:00 Uhr) stattfanden, wurden Ausnahmebewilligungen ausgestellt. Solche Nachtflüge werden nur bei Vorliegen berechtigter Gründe genehmigt (siehe Lärmkennzahlen). Grund für die vielen Nachtflüge war insbesondere die unbefriedigende Verspätungssituation an vielen europäischen Standorten aufgrund des Personalmangels. Nach der Pandemie konnte insbesondere das Abfertigungs-, Sicherheits- und Flugsicherungspersonal nicht rechtzeitig aufgestockt werden.
Nutzung der Schallschutzhalle
Die im Jahr 2014 am Standort Zürich fertiggestellte Schallschutzhalle trägt massgeblich zur Verminderung des Lärms von Triebwerkstandläufen bei. In der Halle können Triebwerke eines Flugzeugs bis zur Grösse einer Boeing 747-8 getestet werden. Im Gegensatz zum Vorjahr, als die Halle über Monate defekt war, konnten im Berichtsjahr bis auf wenige Ausnahmen alle Standläufe innerhalb der Halle durchgeführt werden. Weil die Schallschutzhalle den Lärm für die Anwohnenden zwar stark reduziert, aber nicht vollständig eliminiert, sind die Triebwerktests durch ein Lärmkontingent begrenzt.
Standläufe während der Nacht betrafen hauptsächlich Kurz- und Mittelstreckenflugzeuge (80 % aller Nachtstandläufe). Langstreckenflugzeuge wie A340, A330 und B777 sowie alle übrigen Flugzeugtypen wurden dagegen mehrheitlich tagsüber getestet. Die zulässige Lärmdosis wurde im Jahr 2023 in zwei einzelnen Zeitfenstern überschritten. Dies ist deutlich weniger als die 25 Überschreitungen, die gemäss Betriebsreglement pro Kalenderjahr erlaubt wären. Nach Angaben der Flugzeugunterhaltsbetriebe wurden 757 Leerlauftests (Idle) auf dem Vorfeld und den Standplätzen durchgeführt, wobei 313 nachts (22:00 bis 06:00 Uhr) stattfanden.
Lärmgebühren und Airport Zurich Noise Fund
Mit der Erhebung von lärmabhängigen Gebühren wird für die Fluggesellschaften ein finanzieller Anreiz geschaffen, um mit möglichst lärmfreundlichen Flugzeugen von und nach Zürich zu fliegen. Dazu sind alle Jet-Flugzeuge in eine von fünf Lärmklassen mit unterschiedlich hohen Gebührenansätzen eingeteilt, die je nach Zeitpunkt pro Landung und Start anfallen. Zusätzlich werden zwischen 21:00 und 07:00 Uhr Tagesrand- und Nachtzuschläge erhoben, die nach Lärmklasse und Zeitpunkt der Landung respektive des Starts differenziert werden.
Bis Ende 2020 wurden sämtliche Einnahmen aus den Lärmgebühren dem Airport Zurich Noise Fund (AZNF) gutgeschrieben. Die Gelder aus dem AZNF dienen hauptsächlich der Deckung der anfallenden Kosten für Schallschutzmassnahmen, insbesondere das Schallschutzprogramm, das Schutzkonzept Süd sowie der Kosten für Lärm- und Überflugentschädigungen. Nach heutigem Kenntnisstand ist der AZNF gemäss den aktuellen gesetzlichen Grundlagen ausreichend alimentiert, um die bekannten durch den Verwendungszweck definierten Kosten in der Zukunft zu decken. Deshalb werden seither die Erträge aus Flugzeuglärmgebühren dem Segment «Flugverkehr» zugeordnet. Weitere Details zum AZNF sind unter Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund verfügbar.
Im Jahr 2023 wurden insgesamt CHF 15.4 Mio. Erträge aus Flugzeuglärmgebühren generiert. Davon entfielen CHF 6.2 Mio. auf die ordentlichen, während 24 Stunden gültigen Lärmgebühren und CHF 9.2 Mio. auf die Tagesrand- und Nachtzuschläge. Die Zuschläge wurden letztmals im Jahr 2019 angepasst.
Schallschutz
Als Anlagenhalterin ist die Flughafen Zürich AG verpflichtet, für die Kosten der Schallschutzmassnahmen an Liegenschaften in den Gemeinden rund um den Flughafen Zürich, die übermässigem Fluglärm ausgesetzt sind, aufzukommen. Als Hauptmassnahme hat sich die Flughafen Zürich AG das Ziel gesetzt, im Zeitraum von 2022 bis 2026 jährlich an mindestens 200 weiteren Objekten Schallschutzfenster einzubauen oder eine Rückerstattung auszuzahlen. Im Berichtsjahr konnte dieses Ziel mit 205 Objekten (Liegenschaften mit eigener Hausnummer) erreicht werden.
Schallschutzprogramm – Massnahmen Fenster in 2023; Quelle: swisstopo
Als Ergänzung zur Hauptmassnahme werden auf Wunsch der Eigentümerinnen und Eigentümer im Gebiet mit Grenzwertüberschreitungen beim Nachtlärm wahlweise automatische Fensterantriebe oder Schalldämmlüfter angeboten. Anspruch auf diese passiven Schallschutzmassnahmen haben Hauseigentümerinnen und -eigentümer, deren Liegenschaften in einem klar definierten Perimeter liegen, Schlafzimmer aufweisen und bei denen beim Neu- oder Umbau keine Verpflichtung für Schallschutzmassnahmen bestand. Denjenigen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern, die bereits auf eigene Initiative Schallschutzfenster eingebaut haben, werden die Kosten durch die Flughafen Zürich AG zurückerstattet.
Von 1999 bis und mit 2023 wurden im Rahmen des Schallschutzprogramms rund CHF 313 Mio. für Schallschutzmassnahmen an rund 5’760 Gebäuden ausgegeben. Von CHF 12.2 Mio. Ausgaben im Jahr 2023 entfielen CHF 0.7 Mio. auf Projektierungen, CHF 10.1 Mio. auf Sanierungen und CHF 1.4 Mio. auf Rückerstattungen. Die Finanzierung erfolgt vollständig durch den AZNF.
Mit dem Schutzkonzept Süd schützt die Flughafen Zürich AG die Bewohnerinnen und Bewohner vor Aufwachreaktionen durch morgendliche Südanflüge. Sie stattet auf Wunsch der Eigentümerschaft die Schlafzimmer in den betroffenen Gebieten mit einem automatischen Fensterschliesser oder einem Schalldämmlüfter aus. Nach Abschluss der Phase 1 hat das BAZL am 19. Januar 2021 die Verfügung zur Phase 2 des Schutzkonzeptes Süd mit vergrössertem Perimeter erlassen. Nach einer Beschwerde einer Anrainergemeinde, die eine zusätzliche Vergrösserung des Perimeters auf ihr gesamtes Gemeindegebiet beantragt, ist das Verfahren nach dem Weiterzug des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vor dem Bundesgericht hängig.
Im Rahmen der bereits früher abgeschlossenen Phase 1 des Schutzkonzeptes Süd wurden zwischen 2016 und 2018 rund 1’100 Fensterschliesser und 900 Schalldämmlüfter in Schlafzimmern eingebaut. Die Gesamtkosten betrugen rund CHF 3 Mio.
Lärmentschädigung (formelle Enteignungen)
Fluglärm kann den Wert einer Liegenschaft beeinflussen, weswegen am Standort Zürich rund 20’100 Entschädigungsbegehren von Eigentümerinnen und Eigentümern an das Unternehmen gestellt wurden. Die Entschädigungsbegehren gingen zur Zeit der Privatisierung des Flughafens und im Nachgang zu den deutschen Anflugbeschränkungen ein. Neue Ansprüche können, wenn überhaupt, nur noch aufgrund erheblicher Veränderungen des Flugbetriebes entstehen. Nicht zuletzt darum sind seither keine weiteren Begehren mehr bei der Flughafen Zürich AG gestellt worden. Von den vorliegenden Entschädigungsbegehren konnten bis Ende 2023 15’002 (75 %) erledigt und dabei CHF 87.8 Mio. an Lärmentschädigungen ausbezahlt werden. Sämtliche Lärmentschädigungen werden aus dem AZNF finanziert.
Weil in den Gesetzen des Bundes kaum Regelungen betreffend Lärmentschädigungen bzw. den direkten Überflügen zu entnehmen sind, muss jede offene Rechtsfrage zunächst von den zuständigen Gerichten geklärt werden. Im Sinne einer effizienten Abwicklung der pendenten Begehren werden Pilotverfahren geführt. Bei diesen Verfahren geht es einerseits um die Klärung der Rechtsfragen und zum anderen um die rechtliche Beurteilung der spezifischen Situation in den verschiedenen Flughafenregionen.
Lärmkennzahlen Flughafen Zürich
AO7 |
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Flughafen Zürich, Schweiz |
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2019 |
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2020 |
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2021 |
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2022 |
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2023 |
Anzahl Einwohner 1) über Alarmwert |
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6’413 |
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0 |
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71 |
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3’745 |
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n/a 2) |
Anzahl Einwohner über Immissionsgrenzwert |
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56’348 |
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10’303 |
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17’449 |
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49’143 |
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n/a 2) |
Anzahl Einwohner über Planungswert |
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144’518 |
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34’903 |
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47’402 |
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131’686 |
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n/a 2) |
Gesamtfläche Wohnzonen ausserhalb IGW SIL (ha) 3) |
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96.2 |
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0.0 |
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0.0 |
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77.7 |
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n/a 2) |
Fläche Wohnzonen Tag (06:00 bis 22:00 Uhr) ausserhalb IGW SIL (ha) |
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0.0 |
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0.0 |
|
0.0 |
|
0.0 |
|
n/a 2) |
Fläche Wohnzonen 1. Nachtstunde (22:00 bis 23:00 Uhr) ausserhalb IGW SIL (ha) |
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15.6 |
|
0.0 |
|
0.0 |
|
16.9 |
|
n/a 2) |
Fläche Wohnzonen 2. Nachtstunde (23:00 bis 05:00 Uhr) ausserhalb IGW SIL (ha) |
|
80.6 |
|
0.0 |
|
0.0 |
|
60.8 |
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n/a 2) |
Tagesfluglärmbelastung 4) am NMT 1/ 3/ 6/ 10 (dB[A]) 5) |
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66/59/66/59 |
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61/55/59/55 |
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62/55/60/54 |
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64/57/64/57 |
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64/59/65/59 |
Anzahl Standläufe in der Schallschutzhalle am Tag/in der Nacht |
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273/214 |
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303/103 |
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284/93 |
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58/23 |
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307/109 |
davon Anzahl Überschreitungen der zulässigen Lärmdosis |
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3 |
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2 |
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6 |
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0 |
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2 |
ausserhalb der Schallschutzhalle am Tag/in der Nacht |
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1/0 |
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1/0 |
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19/2 |
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134/13 |
|
8/0 |
Anzahl registrierter Flugwegabweichungen/eingeleiteter Ermittlungen |
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4144/136 |
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3628/83 |
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4584/89 |
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4837/138 |
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5202/132 |
Anzahl Nachtflugbewegungen (22:00 bis 06:00 Uhr) |
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12’968 |
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3’157 |
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4’422 |
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10’109 |
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13’564 |
davon in der ersten Nachtstunde (22:00 bis 23:00 Uhr) |
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10’342 |
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2’770 |
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3’755 |
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7’733 |
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10’058 |
Anzahl ausgestellter Nachtflug-Ausnahmebewilligungen 6) |
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272 |
|
69 |
|
75 |
|
241 |
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310 |
davon Ambulanz-, Hilfs- und Rettungsflüge |
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65 |
|
31 |
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23 |
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38 |
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30 |
davon Polizei-, Militär- und Staatsflüge |
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20 |
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12 |
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1 |
|
7 |
|
9 |
davon diverse Ursachen |
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187 |
|
26 |
|
51 |
|
196 |
|
271 |
Schallschutzprogramm 2010: Anzahl sanierter Objekte 7) |
|
6’400 |
|
6’700 |
|
5’350 |
|
5’560 |
|
5’760 |
Anzahl Lärmreklamationen und Anfragen 8) |
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2’588 |
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891 |
|
817 |
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3’330 |
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2’695 |
1) Umhüllende Lärmkurven
2) Werte werden von der Empa berechnet und von dieser erst nach Redaktionsschluss publiziert.
3) IGW SIL = Gebiet mit Überschreitungen des Immissionsgrenzwerts im Sachplan Infrastruktur Luftfahrt und im Richtplan des Kantons Zürich.
4) Energieäquivalenter Dauerschallpegel des Fluglärms am Tag (06:00 bis 22:00 Uhr)
5) NMT = Noise Monitoring Terminal (Lärmmessstelle), 1 = Rümlang, 3 = Oberglatt, 6 = Glattbrugg, 10 = Nürensdorf
6) Bei unvorhersehbaren ausserordentlichen Ereignissen können Ausnahmebewilligungen während der Nachtflugsperrzeit erteilt werden.
7) Anzahl bis dato sanierter Gebäude und Liegenschaften, inkl. Rückerstattungen; Ab 2021 sind diejenigen Objekte ohne Anspruch auf Massnahmen nicht mehr eingerechnet.
8) Beinhaltet Klagen wie auch Anfragen über Lärmbelastung, Flugspuren, Entwicklung des Flugverkehrs usw.