22 Leistungen an Arbeitnehmende
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(CHF in Mio.) |
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31.12.2023 |
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31.12.2022 |
Nettovorsorgeverpflichtungen |
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–54.9 |
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0.0 |
Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmende |
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–10.1 |
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–10.7 |
Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmende |
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–65.0 |
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–10.7 |
22.1 Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Die Flughafen Zürich Gruppe unterhält die nachfolgenden Vorsorgepläne:
a) Leistungsorientierte Vorsorgepläne
Anschlussvertrag mit der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich (BVK)
Die Mitarbeitenden der Flughafen Zürich AG sind für die berufliche Vorsorge der BVK angeschlossen. Die BVK ist eine Gemeinschaftsstiftung für Angestellte des Kantons Zürich sowie weiterer Arbeitgeber. Die BVK ist bei der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich registriert und wird von dieser beaufsichtigt.
Der Stiftungsrat der BVK – bestehend aus je neun Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern – ist das oberste Organ der Stiftung und damit für die strategischen Ziele und Grundsätze sowie für die Überwachung der Geschäftsführung zuständig. Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sowie der Anordnungen des Stiftungsrats und seiner Ausschüsse.
Die BVK untersteht den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und dessen Ausführungsbestimmungen. Im BVG werden der mindestens zu versichernde Lohn, die minimalen Altersgutschriften sowie deren Verzinsung und der Umwandlungssatz festgelegt. Aufgrund dieser gesetzlichen Bestimmungen sowie der Planausgestaltung ist die Flughafen Zürich AG als angeschlossener Arbeitgeber den versicherungsmathematischen Risiken wie dem Anlage-, Zins- und Invaliditätsrisiko oder dem Risiko der Langlebigkeit ausgesetzt.
Weiter ist das Führungsorgan der Vorsorgeeinrichtung gemäss den gesetzlichen Bestimmungen auch dafür verantwortlich, dass bei einer allfälligen Unterdeckung Sanierungsmassnahmen beschlossen und umgesetzt werden, damit eine vollständige Deckung der künftigen Vorsorgeleistungen innert angemessener Frist wiederhergestellt wird. Dazu gehören unter anderem Sanierungsleistungen in Form von zusätzlichen Beiträgen.
Die BVK weist gemäss schweizerischer Rechnungslegung (Art. 44 BVV2) per 31. Dezember 2023 einen (ungeprüften) Deckungsgrad von 102.9 % (Vorjahr: 97.6 %) auf.
Die Mitarbeitenden der Flughafen Zürich AG sind bei der BVK gegen die Risiken Alter, Tod und Invalidität versichert. Die Altersleistung wird in Abhängigkeit vom Bestand der einzelnen Sparkonten (Altersguthaben) zum Zeitpunkt der Pensionierung bestimmt und ergibt sich durch die Multiplikation des Altersguthabens mit dem im Reglement festgelegten Umwandlungssatz. Das ordentliche Pensionierungsalter ist 65 Jahre. Eine frühzeitige Pensionierung zu einem reduzierten Umwandlungssatz ist ab dem vollendeten 60. Altersjahr möglich. Die Flughafen Zürich AG entrichtet für alle versicherten Personen altersabhängige Beiträge in der Höhe von 6.0 % bis 17.4 % des versicherten Lohns sowie Risikobeiträge von 1.2 %. Bis zum 20. Altersjahr fällt nur der Risikobeitrag an.
Die Vermögenswerte stammen aus den Vorsorgeplänen der BVK. Die Anlagestrategie wird durch den Stiftungsrat der BVK basierend auf den Vorschlägen und Empfehlungen des stiftungsratsinternen Anlageausschusses festgelegt, der sich im Speziellen mit der Vermögensbewirtschaftung der BVK befasst. Er bereitet alle anlagerelevanten Beschlüsse des Stiftungsrats vor und leitet und überwacht deren Vollzug durch die Geschäftsleitung. Er wird bei der Überwachung der Anlagestrategie und des Anlageprozesses zusätzlich von einem externen Investment Controller unterstützt.
Die Anlagestrategie («Asset Allocation») bewegt sich im Rahmen von taktischen Bandbreiten, um flexibel auf aktuelle Marktsituationen reagieren zu können. Ziel ist es, die Kapitalanlagen effektiv und effizient zu bewirtschaften. Die Vermögen sind dabei gut diversifiziert. Die Einhaltung der Anlagerichtlinien und die Anlageresultate werden periodisch überprüft.
Da die BVK als Gemeinschaftsstiftung keine separate Rechnung für die Flughafen Zürich AG erstellt, haftet die Gesellschaft im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften auch für die Verbindlichkeiten der anderen angeschlossenen Arbeitgeber.
Erläuterungen zu den Beträgen in der Konzernrechnung
Die versicherungsmathematische Bewertung der leistungsorientierten Verpflichtungen per 31. Dezember 2023 und des Dienstzeitaufwands wurde von unabhängigen Aktuaren gemäss der Methode der laufenden Einmalprämie durchgeführt. Der Marktwert des Planvermögens wurde per 31. Dezember 2023 basierend auf den zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses bekannten Informationen bestimmt.
Da für den Anschlussvertrag mit der Flughafen Zürich AG für das Planvermögen wie auch für die Aufteilung der Vermögenswerte in die Anlagekategorien per Bilanzstichtag keine separaten Angaben erhältlich waren, mussten für die Berechnungen des Planvermögens und die Aufteilung in die einzelnen Anlagekategorien Annahmen auf Basis der zur Verfügung stehenden Informationen getroffen werden.
Die per Stichtag in der Bilanz erfassten Nettovorsorgeverpflichtungen stellen sich wie folgt dar:
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(CHF in Mio.) |
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31.12.2023 |
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31.12.2022 |
Barwert der kapitalgedeckten Vorsorgeverpflichtungen |
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–652.3 |
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–579.3 |
Marktwert des Planvermögens |
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597.4 |
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584.9 |
Nicht erfasster Vermögenswert aufgrund der Vermögensobergrenze |
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0.0 |
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–5.6 |
In der Bilanz erfasste Nettovorsorgeverpflichtungen |
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–54.9 |
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0.0 |
Die Vorsorgeverpflichtungen haben sich wie folgt entwickelt:
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(CHF in Mio.) |
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2023 |
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2022 |
Barwert der Vorsorgeverpflichtungen per 1. Januar |
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–579.3 |
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–719.7 |
Laufender Dienstzeitaufwand |
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–13.8 |
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–19.7 |
Zinsaufwand auf Vorsorgeverpflichtungen |
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–12.1 |
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–2.1 |
Arbeitnehmerbeiträge |
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–12.7 |
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–11.9 |
Ausbezahlte Leistungen |
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24.4 |
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33.6 |
Erfahrungsbezogene Gewinne/(Verluste) |
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–0.9 |
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–18.2 |
Gewinne/(Verluste) aufgrund veränderter demografischer Annahmen |
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–2.4 |
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0.0 |
Gewinne/(Verluste) aufgrund veränderter finanzieller Annahmen |
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–55.4 |
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158.7 |
Barwert der Vorsorgeverpflichtungen per 31. Dezember |
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–652.3 |
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–579.3 |
Per 31. Dezember 2023 beträgt die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Vorsorgeverpflichtung 14.1 Jahre (Vorjahr: 13.6 Jahre).
Das Planvermögen hat sich wie folgt entwickelt:
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(CHF in Mio.) |
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2023 |
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2022 |
Planvermögen zu Marktwerten per 1. Januar |
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584.9 |
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643.7 |
Arbeitgeberbeiträge |
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18.8 |
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17.6 |
Arbeitnehmerbeiträge |
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12.7 |
|
11.9 |
Ausbezahlte Leistungen |
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–24.4 |
|
–33.6 |
Administrationskosten |
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0.0 |
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0.0 |
Zinserträge auf Planvermögen |
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12.5 |
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1.9 |
Erträge aus Planvermögen (ohne Zinserträge) |
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–7.1 |
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–56.5 |
Planvermögen zu Marktwerten per 31. Dezember |
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597.4 |
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584.9 |
Die Entwicklung des nicht erfassten Vermögenswerts aufgrund der Vermögensobergrenze stellt sich wie folgt dar:
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(CHF in Mio.) |
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2023 |
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2022 |
Nicht erfasster Vermögenswert aufgrund der Vermögensobergrenze per 1. Januar |
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–5.6 |
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0.0 |
Zinsen auf dem nicht erfassten Vermögenswert (in der Erfolgsrechnung erfasst) |
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–0.2 |
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0.0 |
Veränderung des nicht erfassten Vermögenswertes (im sonstigen Gesamtergebnis erfasst) |
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5.8 |
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–5.6 |
Nicht erfasster Vermögenswert aufgrund der Vermögensobergrenze per 31. Dezember |
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0.0 |
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–5.6 |
Die Entwicklung der Nettovorsorgeverpflichtungen stellt sich wie folgt dar:
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(CHF in Mio.) |
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2023 |
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2022 |
Nettovorsorgeverpflichtungen per 1. Januar |
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0.0 |
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–76.0 |
Total Aufwand in der Erfolgsrechnung erfasst |
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–13.5 |
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–19.9 |
Total Bewertungsänderungen im sonstigen Gesamtergebnis erfasst |
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–60.1 |
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78.3 |
Arbeitgeberbeiträge |
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18.8 |
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17.6 |
Nettovorsorgeverpflichtungen per 31. Dezember |
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–54.9 |
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0.0 |
Für das Geschäftsjahr 2024 rechnet die Gesellschaft mit Arbeitgeberbeiträgen in der Höhe von CHF 20.1 Mio.
Analyse der in der Erfolgsrechnung erfassten Beträge:
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(CHF in Mio.) |
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2023 |
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2022 |
Laufender Dienstzeitaufwand |
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–13.8 |
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–19.7 |
Nettozinsaufwand auf Vorsorgeverpflichtungen |
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0.3 |
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–0.2 |
Administrationskosten |
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0.0 |
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0.0 |
In der Erfolgsrechnung erfasster Betrag |
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–13.5 |
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–19.9 |
Analyse der im sonstigen Gesamtergebnis erfassten Beträge:
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(CHF in Mio.) |
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2023 |
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2022 |
Erfahrungsbezogene Gewinne/(Verluste) |
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–0.9 |
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–18.2 |
Gewinne/(Verluste) aufgrund veränderter demografischer Annahmen |
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–2.4 |
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0.0 |
Gewinne/(Verluste) aufgrund veränderter finanzieller Annahmen |
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–55.4 |
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158.7 |
Ertrag aus Planvermögen ohne Zinserträge |
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–7.1 |
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–56.5 |
Veränderung des nicht erfassten Vermögenswerts aufgrund der Vermögensobergrenze |
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5.8 |
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–5.6 |
Im sonstigen Gesamtergebnis erfasster Betrag (vor Steuern) |
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–60.1 |
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78.3 |
Im Berichtsjahr resultierte ein versicherungstechnischer Verlust aufgrund veränderter finanzieller Annahmen (insbesondere Reduktion Diskontierungssatz von 2.15 % auf 1.40 %) in der Höhe von CHF –55.4 Mio., welcher im sonstigen Gesamtergebnis erfasst wurde. Der im Vorjahr erfasste versicherungstechnische Gewinn in der Höhe von CHF 158.7 Mio. entstand im Wesentlichen durch die markanten Erhöhung des Diskontierungssatzes von 0.30 % auf 2.15 %).
Die effektive Performance der Vermögensanlagen lag im Berichtsjahr wiederum tiefer als angenommen. Der entsprechende Effekt in der Höhe von CHF –7.1 Mio. (Vorjahr: CHF –56.5 Mio.) wurde ebenfalls im sonstigen Gesamtergebnis erfasst.
Annahmen zu versicherungstechnischen Berechnungen:
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(in % oder Jahren) |
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2023 |
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2022 |
Diskontierungssatz per 31. Dezember |
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1.40 |
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2.15 |
Inflation |
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1.25 |
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1.00 |
Künftige Lohnerhöhungen (inklusive Inflation) |
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1.75 |
|
1.75 |
Künftige Rentenerhöhungen |
|
0.00 |
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0.00 |
Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben |
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1.25 |
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1.00 |
Lebenserwartung im Alter 65 (in Anzahl Jahren): |
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Frauen (Alter 45) |
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25.70 |
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25.60 |
Frauen (Alter 65) |
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23.80 |
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23.70 |
Männer (Alter 45) |
|
24.00 |
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23.90 |
Männer (Alter 65) |
|
22.00 |
|
22.00 |
Der Diskontierungszinssatz basiert auf an der Schweizer Börse SIX kotierten Unternehmensanleihen von in- und ausländischen Emittenten in Schweizer Franken mit AA-Rating. Die Lohnentwicklung entspricht dem Durchschnittswert der letzten Jahre und den aktuellen zukünftigen Erwartungen des Managements. Es wird mit keinen künftigen Rentenerhöhungen gerechnet, weil die Vorsorgestiftung nicht über genügend Wertschwankungsreserven verfügt.
Die Annahme der Lebenserwartung per 31. Dezember 2023 wurde basierend auf BVG 2020 (Vorjahr: BVG 2020) durch eine Projektion der zukünftigen Langlebigkeitsverbesserungen nach dem Continuous Mortality Investigation-Modell («CMI-Modell»), basierend auf historisch beobachteten Langlebigkeitsverbesserungen in der Schweiz und einer zukünftigen langfristigen Langlebigkeits-Verbesserungsrate von 1.50 %, ermittelt.
Verteilung der Vermögenswerte auf Anlagekategorien:
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(in %) |
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31.12.2023 |
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31.12.2022 |
Anlagekategorie |
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Flüssige Mittel |
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3.5 |
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2.0 |
Aktien |
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34.9 |
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36.0 |
Obligationen |
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35.5 |
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38.0 |
Immobilien |
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21.0 |
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19.0 |
Andere |
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5.1 |
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5.0 |
Total |
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100.0 |
|
100.0 |
Sensitivitäten
Der Diskontsatz, die Annahme betreffend künftige Lohnerhöhungen sowie der Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben stellen die wesentlichen Faktoren für die Berechnung des Barwerts der Vorsorgeverpflichtungen dar. Eine Veränderung der Annahmen um +0.25 % beziehungsweise – 0.25 % hat folgende Auswirkungen auf den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen («Defined Benefit Obligation», DBO):
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2023 Effekt auf DBO |
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2022 Effekt auf DBO |
||||
(CHF in Mio.) |
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+0.25 % |
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–0.25 % |
|
+0.25 % |
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–0.25 % |
Diskontierungssatz |
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–19.6 |
|
20.9 |
|
–16.8 |
|
17.4 |
Künftige Lohnerhöhungen |
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2.0 |
|
–1.3 |
|
1.2 |
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–1.2 |
Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben |
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3.3 |
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–3.3 |
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2.3 |
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–1.7 |
Die oben stehenden Sensitivitätsberechnungen basieren darauf, dass sich jeweils eine Annahme verändert, während die anderen Annahmen konstant bleiben. In der Praxis bestehen jedoch gewisse Korrelationen zwischen den einzelnen Annahmen. Für die Berechnung der Sensitivitäten wurde die gleiche Methode angewendet, mit der auch die per Bilanzstichtag erfassten Vorsorgeverpflichtungen berechnet wurden.
b) Beitragsorientierter Vorsorgeplan
Es besteht ein Anschlussvertrag mit der Zürich Versicherungsgesellschaft zugunsten der Rentner der ehemaligen Flughafen-Immobilien-Gesellschaft (FIG). Diese Versichertengruppe ist nicht in die BVK übergetreten. Es handelt sich um einen beitragsorientierten Plan, der voll ausfinanziert ist. Die Zürich Versicherungsgesellschaft übernimmt alle zukünftigen Leistungen.
22.2 Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmende
Die Flughafen Zürich AG entrichtet ihren Mitarbeitenden gemäss Anstellungsreglement vom 1. Januar 2016 Treueprämien auf Basis der geleisteten Dienstjahre. Die entsprechende Rückstellung in der Höhe von CHF 10.1 Mio. (Vorjahr: CHF 10.7 Mio.) wurde aufgrund der Anzahl mittlerweile erworbener Dienstjahre berechnet, die per Bilanzstichtag 10.0 Jahre (Vorjahr: 10.5 Jahre) beträgt.