Anträge über die Verwendung der freiwilligen Gewinnreserven und des Bilanzgewinns
Der Verwaltungsrat schlägt der Generalversammlung vor, einen Teil der freiwilligen Gewinnreserven den gesetzlichen Gewinnreserven zuzuweisen:
in Mio. CHF | 31.12.2025 | |
Freiwillige Gewinnreserven | 109.9 | |
Zuweisung von freiwilligen Gewinnreserven an die gesetzlichen Gewinnreserven | –108.0 | |
Freiwillige Gewinnreserven | 1.9 | |
Der Verwaltungsrat schlägt der Generalversammlung anschliessend vor, den verfügbaren Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:
in Mio. CHF | 31.12.2025 | |
Gewinnvortrag | 2’162.3 | |
Jahresergebnis | 315.5 | |
Verfügbarer Bilanzgewinn | 2’477.8 | |
Zuweisung an die gesetzlichen Gewinnreserven 1 | –3.1 | |
Auszahlung einer ordentlichen Dividende von brutto CHF 8.50 2 | –261.0 | |
Vortrag auf neue Rechnung | 2’213.7 | |
1Zuweisung an die gesetzlichen Gewinnreserven, bis diese 50% des Aktienkapitals betragen (Artikel 672 des Schweizerischen Obligationenrechts).
2Der Dividendenvorschlag deckt alle ausstehenden Namenaktien ab. Die sich zum Zeitpunkt der Dividendenerklärung im Eigentum der Gesellschaft befindenden Titel sind jedoch nicht dividendenberechtigt. Damit kann sich die Dividendensumme entsprechend reduzieren.