Vergütungsbericht

Einleitende Worte zum Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht der Flughafen Zürich AG für das Geschäftsjahr 2025 bietet einen transparenten und detaillierten Überblick über die Vergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung im Berichtsjahr. Unser Vergütungssystem ist marktfähig ausgestaltet, fokussiert auf die nachhaltige Leistung und ist darauf ausgerichtet, qualifizierte Talente zu gewinnen, zu motivieren und langfristig zu binden. Zugleich fördert es den Unternehmenserfolg und wahrt die Interessen unserer Aktionärinnen und Aktionäre.

Jahresrückblick

Insgesamt konnte die Flughafen Zürich AG ihren profitablen Wachstumskurs auch im Jahr 2025 fortsetzen. Für weitere Details zu der Zielsetzung sowie Zielerreichung der Kennzahlen verweisen wir gerne auf den Brief an die Aktionärinnen und Aktionäre.

Änderungen in der Komposition des Verwaltungsrats sowie der Geschäftsleitung

Per 1. Mai 2025 wurde Beat Schwab als mandatierter Vertreter des Kantons Zürich (neben Carmen Walker Späh und Beatrix Frey-Eigenmann) in den Verwaltungsrat delegiert. In dieser Rolle wurde er an der Generalversammlung (GV) vom 14. April 2025 neu zum Mitglied des Nomination & Compensation Committee (NCC) gewählt, da das Verwaltungsratsmandat von Vincent Albers endete und er somit auch seinen Sitz im NCC abgab.

In der Zusammensetzung der Geschäftsleitung ergaben sich im Berichtsjahr keine Änderungen.

Engagement der Aktionärinnen und Aktionäre

GRI 2-20

An der Generalversammlung 2025 erhielt der Vergütungsbericht eine Zustimmungsrate von unter 80 %. Die Flughafen Zürich AG nahm dieses Resultat zum Anlass, das Anliegen der Aktionärinnen und Aktionäre sowie Stimmrechtsberater besser zu verstehen und führte eine vertiefte Analyse des bestehenden Vergütungssystems im Vergleich zur Schweizer Marktpraxis durch. Nachfolgend werden die kritisierten Punkte betreffend Umfang der Offenlegung sowie der Ausgestaltung des Vergütungssystems aufgezeigt und die Überlegungen der Flughafen Zürich AG dargelegt.

Bedenken der Aktionäre zur Offenlegung der Vergütung

Überlegungen der Flughafen Zürich AG sowie geplante Massnahmen

Keine Offenlegung des Leistungsziels und Zielerreichung in der variablen Vergütung

Wir haben die Offenlegung des Leistungsziels deutlich verbessert, indem wir die Auszahlungskurve (inkl. Ziel, Minimum und Maximum) für die EBITDA-Marge aufzeigen und in einem Text detaillierter beschreiben. Dasselbe gilt für die Zielerreichung, welche wir anhand einer Grafik darstellen und in einem Text erläutern.

Keine Offenlegung der Aufteilung zwischen gesamter Verwaltungsrats-Vergütung und Sozialversicherungsbeiträgen

Die Sozialversicherungsbeiträge werden separat von der Verwaltungsrats-Gesamtvergütung in der Vergütungstabelle gezeigt.

Keine Offenlegung des annualisierten fixen Grundgehalts für den CEO

Aktuell liegt kein CEO-Eintritt unterhalb des Jahres vor, deshalb bleibt die Tabelle wie bisher. Sollte zukünftig ein CEO während des Jahres eintreten, wird sein annualisiertes Grundgehalt in einer Fussnote zur Vergütungstabelle der Geschäftsleitung vermerkt.

Keine individuelle Offenlegung der Vergütung für übrige Geschäftsleitungsmitglieder

Die Flughafen Zürich AG folgt der Marktpraxis der Schweiz und verzichtet auf die individuelle Offenlegung.

Vollständige Auszahlung des Verwaltungsratshonorars in bar

Die Auszahlung der Verwaltungsratshonorare an die Verwaltungsräte, welche gleichzeitig ein Exekutivamt beim Kanton Zürich, respektive der Stadt Zürich ausüben, erfolgt nicht an die individuellen Personen, sondern direkt an den Kanton Zürich respektive die Stadt Zürich (teilweise). Zur Wahrung der Beteiligungsverhältnisse sowie unter Berücksichtigung der politischen Rahmenbedingungen und im Sinne der Gleichbehandlung erfolgt die Entschädigung der Verwaltungsratshonorare entsprechend vollumfänglich in bar.

Kein langfristiges variables Vergütungselement (“long-term incentive”)

Die variable Vergütung setzt sich aus einem kurzfristigen und einer langfristigen Komponente zusammen. Während die kurzfristige Komponente in bar entrichtet wird, besteht die langfristige Komponente in Form von über 4 Jahre gesperrten Aktien. Die Flughafen Zürich AG wird im Verlaufe des Jahres 2026 eine Überprüfung der variablen Komponente vornehmen.

Verwendung von ausschliesslich einer finanziellen Leistungskennzahl in der kurzfristigen variablen Vergütung

Im Jahr 2025 wurden im Rahmen der variablen Vergütung neben der finanziellen Kennzahl EBITDA-Marge zusätzliche qualitative Leistungskennzahlen (KPIs) eingeführt. Für das Jahr 2025 wurden die folgenden KPIs definiert: Nachhaltigkeit, Kunden- und Passagierzufriedenheit sowie Weiterempfehlungsrate/Mitarbeiterzufriedenheit. Die qualitativen Ziele und die Zielwerte werden vom Verwaltungsrat jährlich überprüft und gegebenenfalls neu festgelegt.

Keine Clawback-Klauseln vorhanden

Im Jahr 2025 wurden Clawback-Klauseln für die variable Vergütung eingeführt.

Keine Aktienhaltevorschriften vorhanden

Im Jahr 2025 wurden Aktienhaltevorschriften für die Geschäftsleitung eingeführt. Die Vorgaben der Aktienhaltevorschriften beinhalten den Aktienbestand in der Höhe von mind. 200 % des Grundgehalts für den CEO und von mind. 100 % des Grundgehalts für die übrigen Geschäftsleitungsmitglieder.

Diskretionärer Entscheid des Verwaltungsrats bei Zielerreichung der variablen Vergütung

Die Zielerreichung der variablen Vergütung wird basierend auf der effektiven Leistung gegenüber den gesetzten Zielen gemessen und beurteilt.

Claudia Pletscher

Beat Schwab

Guglielmo Brentel

Josef Felder

Vergütungen im Überblick

1. Vergütungssystem des Verwaltungsrats

Die Vergütung des Verwaltungsrats (VR) besteht grundsätzlich aus einer fixen Vergütung mit Jahrespauschalen. Die Mitglieder des VR erhalten keine erfolgsabhängige Vergütung.

VR-Präsidium1

VR-Vize-Präsidium

VR-Mitglied

Verwaltungsratshonorar

430’000

150’000

135’000

1Keine weitere Entschädigung für Teilnahmen als Gast in Committees und andere Verpflichtungen als Präsident des Verwaltungsrats.

Für Committee-Funktionen bestehen folgende Jahrespauschalen:

Vorsitz

Mitglied

Audit & Finance Committee (AFC)

35’000

25’000

Investment Committee (IC)

30’000

25’000

Nomination & Compensation Committee (NCC)

30’000

25’000

Public Affairs Committee (PAC)

15’000

10’000

Für ausserordentliche VR-Sitzungen werden Sitzungsgelder in der Höhe von CHF 1’500 pro Sitzung und Teilnahme ausbezahlt.

2. Vergütungssystem der Geschäftsleitung

Die Vergütung der Geschäftsleitung setzt sich aus einem festen Grundgehalt (Basisvergütung und Sachleistungen) sowie einer erfolgsabhängigen, variablen Vergütung, zuzüglich arbeitgeberseitiger Sozialversicherungs- und beruflicher Vorsorgebeiträge zusammen. Die variable Vergütung besteht aus einer kurzfristigen Komponente, welche zu zwei Dritteln in bar ausbezahlt wird, und einer langfristigen Komponente, welche zu einem Drittel in gesperrten Aktien entrichtet wird.

Vergütungselement

Zweck

Instrument

Grundgehalt inklusive arbeitgeberseitiger Sozialversicherungs- und beruflicher Vorsorgebeiträge

Bezahlung für die Funktion und die relevante Erfahrung

Bar

Kurzfristige Komponente der variablen Vergütung (2/3)

Vergütung basierend auf der Zielerreichung der definierten Leistungskennzahlen

Bar

Langfristige Komponente der variablen Vergütung in Aktien (1/3)

Aktien mit einer Sperrfrist von 4 Jahren

3. Entrichtete Vergütungen 2025 und genehmigte Gesamtbeträge

Die dem VR für das Geschäftsjahr 2025 zugesprochene Vergütung liegt innerhalb der von den Aktionärinnen und Aktionären an der Generalversammlung 2024 genehmigten Vergütung.

Die der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2025 zugesprochene Vergütung liegt innerhalb der von den Aktionärinnen und Aktionären an der Generalversammlung 2024 genehmigten Vergütung.

Entrichtete Gesamtvergütung für das Geschäftsjahr 2025 (CHF)

Von der GV genehmigter Gesamtbetrag für das Geschäftsjahr 2025 (CHF)

Vergütung des Verwaltungsrats

1’699’661

1’900’000

Vergütung der Geschäftsleitung

5’206’515

6’500’000