3. Darlehen, Kredite, nicht marktübliche Vergütungen

Weder im Jahr 2025 noch im Jahr 2024 wurden Darlehen oder Kredite an Mitglieder des Verwaltungsrats oder der Geschäftsleitung gewährt oder nicht marktübliche Vergütungen an den Verwaltungsrats- oder Geschäftsleitungsmitgliedern nahestehende Personen ausgerichtet.