Lärm
Die Flughafen Zürich Gruppe ist sich bewusst, dass der Flugbetrieb Lärmauswirkungen auf die Umgebung hat. Sie ergreift deshalb verschiedene Massnahmen, um negative Auswirkungen zu verringern.
Relevanz
Fluglärm ist eine wesentliche Auswirkung des Flugbetriebs und am Standort Zürich eine Belastung für viele Anwohnende. Wie viel Lärm an welchem Ort verursacht und wie er wahrgenommen wird, hängt von einer Reihe zusammenwirkender Faktoren ab. Für die räumliche Verteilung ist grundsätzlich die Ausrichtung der Pisten und damit der Flugrouten ausschlaggebend. Letztere orientieren sich an den Gegebenheiten des Geländes und des vorherrschenden Wetters. Weiter spielt eine Rolle, zu welcher Tageszeit und mit welchen Flugzeugtypen geflogen wird, was durch den Flugplan und die eingesetzte Flotte der Fluggesellschaften bestimmt wird. Einen Einfluss haben zudem der technische Stand und die Betriebsart der Triebwerke. Vom Fluglärm werden am Flughafen als weitere Lärmquellen diejenigen auf dem Flughafenareal (z. B. Triebwerktestläufe) sowie der Baulärm unterschieden.
Lärmimmissionen stören und können für die Betroffenen gesundheitliche Folgen haben, wobei derselbe Schall je nach Begleitumständen unterschiedlich wahrgenommen werden kann. Am Standort Zürich stehen Flüge nach 23:00 Uhr besonders in der Kritik. Während am Flughafen Zürich mit Blick auf vergleichbare Drehkreuze in Europa die strengste Nachtflugregelung gilt und der Fluglärm seit Jahren zurückgeht, bleibt die Anzahl der von Fluglärm betroffenen Anwohnenden hoch. Dies hängt auch damit zusammen, dass die Wohnbevölkerung in den betroffenen Gemeinden in den vergangenen Jahrzehnten stark zugenommen hat.
Weniger im Fokus steht die Lärmthematik bei den Mehrheitsbeteiligungen in Brasilien und Chile. Jene Flughäfen weisen ein deutlich geringeres Verkehrsaufkommen auf. Im Falle von Brasilien liegt die Anzahl Flugbewegungen an allen Standorten unter der Schwelle, ab welcher der Staat ein verpflichtendes Lärmmonitoring verlangt. Hinzu kommt, dass die An- und Abflüge an den Standorten in Brasilien mehrheitlich über dem Meer stattfinden und die Flughäfen in Chile ausserhalb von grossen Siedlungen liegen. Am Flughafen in Noida, Indien, ist westlich der Piste eine Messstation zur Aufzeichnung von Umgebungslärm in Betrieb, eine weitere zum Monitoring des Fluglärms ist geplant.
Ansatz und Fortschritt
Die Flughafen Zürich AG ist bestrebt, den Fluglärm am Flughafen Zürich weiter zu reduzieren und die Betroffenen mit Schallschutzmassnahmen zu schützen. Konkret sollen am Standort Zürich ausserhalb des im Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) festgelegten Gebiets keine Wohnzonen von Überschreitungen des Immissionsgrenzwerts (IGW) betroffen sein. Weil die Zahlen des Berichtsjahrs bis zur Publikation dieses Berichts noch nicht vorlagen, beziehen sich die folgenden Ausführungen auf die Zielerreichung des Vorjahrs (2024) im Vergleich mit dem SIL vom 11. August 2021. Am Tag (06:00 bis 22:00 Uhr) wurde das Ziel im Jahr 2024 wie auch 2023 erreicht. In der ersten Nachtstunde (22:00 bis 23:00 Uhr) konnte die von Grenzwertüberschreitungen betroffene Fläche von 5.7 ha im Jahr 2023 auf 3.8 ha im Jahr 2024 reduziert werden. Zurückzuführen ist dies auf veränderte meteorologische Verhältnisse, wodurch lärmgünstigere Betriebskonzepte häufiger angewendet werden konnten. Aufgrund von umgesetzten Massnahmen gegen die Verspätungen nahm auch in der zweiten Nachtstunde (23:00 bis 05:00 Uhr) die Fläche von 114.8 auf 98.3 ha im Jahr 2024 ab.
Im Schallschutzprogramm der Flughafen Zürich AG sind am Standort Zürich verschiedene Massnahmen des passiven Schallschutzes gebündelt, zu denen das Unternehmen als Verursacherin des Lärms verpflichtet ist. Dazu gehört insbesondere der Einbau von Schallschutzfenstern an Liegenschaften in den Wohn- und Schlafräumen. Das Unternehmen verfolgt das Ziel, von 2022 bis 2026 jährlich an mindestens 200 weiteren Objekten Schallschutzmassnahmen umzusetzen oder eine Rückerstattung auszuzahlen. Wie in den Vorjahren wurde dieses Ziel auch im Berichtsjahr erreicht.
Fluglärm zu vermindern und Anwohnende vor Lärm zu schützen sind Ziele, die die Flughafen Zürich AG auf verschiedensten Ebenen angeht und die sie nicht allein erreichen kann. Sie ist auf die Zusammenarbeit mit zahlreichen weiteren Akteuren wie den Behörden im In- und im benachbarten Ausland, dem zuständigen Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), den Flughafenpartnern inkl. Fluggesellschaften angewiesen, um Massnahmen erfolgreich umsetzen zu können.
Kommunikation mit der Bevölkerung
Übergeordnet sind die transparente Information sowie der Dialog mit den Anwohnenden und Organisationen zentral, um deren vielfältigen Informationsbedarf zu decken. Seit Jahrzehnten werden deshalb Statistiken zur Lärmbelastung und zum Flugbetrieb publiziert. Die Anzahl Starts und Landungen pro Piste und Flugroute beispielsweise wird am Standort Zürich täglich auf der Website des Unternehmens ausgewiesen.
Von Fluglärm betroffene Anwohnende können ihre Anfragen oder Anliegen telefonisch oder per Kontaktformular direkt an die Flughafen Zürich AG richten, wo konkrete Fragen von der Abteilung Lärmmanagement beantwortet werden.
Neben Einzelpersonen treten auch die Gemeinden in der Flughafenregion, der Kanton Zürich sowie Nachbarkantone, Landkreise im nahen Deutschland und eine ganze Reihe von Behörden- und Bürgerorganisationen mit Anliegen zum Thema Fluglärm an den Flughafen Zürich heran. Auch mit ihnen pflegt das Unternehmen den Dialog.
Im Berichtsjahr reduzierte sich die Anzahl an Anfragen und Reklamationen gegenüber dem Vorjahr um 7 % auf 2’586. Der häufigste Grund für Anfragen und Reklamationen waren Starts Richtung Norden und die abendlichen Südanflüge.
Trotz des deutlich geringeren Interesses der Anwohnenden betreiben auch die Standorte in Brasilien je eigene Kanäle, die für Lärminformationen und -beschwerden zur Verfügung stehen. Die jeweilige Umweltlizenz der Flughäfen ist mit der Verpflichtung verknüpft, eine einfach zugängliche, digitale Anlaufstelle für Lärmbeschwerden einzurichten und den Behörden quartalsweise zu berichten. Mehr Informationen zu den allgemeinen Beschwerdekanälen sind im Abschnitt Geschäftsethik zu finden.
Lärmmonitoring
Eine objektive Beurteilung der Lärmsituation sowie die Erhebung von lärmabhängigen Gebühren bedingen die präzise Ermittlung der Schallimmissionen. Der Fluglärm rund um den Flughafen Zürich wird bereits seit 1966 ermittelt, und im umliegenden Bereich der An- und Abflugrouten wird ein Lärmmessstellen-Netz von aktuell 14 ortsfesten Messstationen betrieben. Anfang 2025 wurde das Lärmmonitoring-System umfassend modernisiert. Die Messstationen erfassen Schallereignisse nun noch präziser, und ein automatisiertes Verfahren ordnet diese Ereignisse den jeweiligen Flugbewegungen deutlich zuverlässiger zu. Die erfassten Daten werden monatlich im Lärmbulletin publiziert, das auf der Unternehmenswebsite frei zugänglich ist. Gemäss Festlegungen des SIL werden weiter die Fluglärmbelastung und der Fortschritt der Lärmminderungsmassnahmen jährlich in einem umfangreichen Bericht analysiert und dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) vorgelegt. Basierend auf diesem Bericht werden Massnahmen eingeleitet (siehe Nachtflüge und Ausnahmebewilligungen).
Die Zahl der startenden und landenden Flugzeuge nahm im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr um 3.5 % zu. Dennoch wurde an den vier wichtigsten Messstellen in den Tagesstunden eine gleiche Fluglärmbelastung wie im Vorjahr registriert.

Entwicklung Taglärm (6 bis 22 Uhr), IGW Wohnzone (Leq = 60 dB(A))
Quellen: Empa, Statistisches Amt des Kantons Zürich, swisstopo
Die obenstehende Grafik zeigt die Veränderung der Fluglärmbelastung am Tag (06:00–22:00 Uhr) im Verlauf der Zeit am Flughafen Zürich. Gezeigt wird die Lärmkontur des Immissionsgrenzwerts (IGW) für die Wohnzone für verschiedene Jahre, wobei die umschlossene Fläche von Grenzwertüberschreitungen betroffen ist. Der Vergleich zeigt die Verkleinerung der Fläche über die Jahre und damit den Rückgang der Lärmbelastung trotz konstantem bis wachsendem Flugverkehr. Diese Reduktion ist auf den technischen Fortschritt im Flugzeugbau und die damit verbundene Lärmminderung zurückzuführen. Die Lärmkonturen des Berichtsjahrs sind erst per Mitte 2026 verfügbar.
Überwachung der Abflugrouten
Die Abflugrouten am Flughafen Zürich wurden so festgelegt, dass dicht besiedeltes Gebiet möglichst von tiefen Überflügen verschont wird. Sämtliche Abflüge am Flughafen Zürich werden durch die Abteilung Lärmmanagement auf Einhaltung der vorgeschriebenen Flugrouten überprüft. Diese sind tagsüber mindestens bis zu einer Höhe von 5’000 Fuss (ca. 1’500 m ü. M.) und nachts bis Flugfläche 80 (ca. 8’000 Fuss bzw. 2’500 m ü. M.) verbindlich. Die Einhaltung der Flugrouten wird mithilfe eines Monitoringsystems überwacht.
Weicht ein Flugzeug von der vorgeschriebenen Flugroute ab, müssen plausible Gründe wie beispielsweise das Umfliegen von Gewitterwolken oder Anweisungen der Flugsicherung vorliegen. In Fällen, in denen kein berechtigter Grund vorliegt, wird eine Untersuchung eingeleitet und der betreffende Pilot bzw. die betreffende Pilotin um eine schriftliche Stellungnahme gebeten. Diese Untersuchungen werden häufig durch Gespräche mit Vertretern oder Vertreterinnen der Fluggesellschaften ergänzt. Wenn eine Untersuchung nicht zufriedenstellend verläuft, kann es zu einer Anzeige beim BAZL kommen. Durch diese ständige Überprüfung wird bei den Fluggesellschaften permanent auf eine Optimierung des Abflugverhaltens hingewirkt.
Häufigste Ursache für Flugwegabweichungen waren, wie im Vorjahr, Anweisungen der Flugsicherung. Aufgrund von unbegründeten Abweichungen wurden 102 (2024: 145) Ermittlungen eingeleitet, und es fanden 13 (2024: 29) Aussprachen mit Chefpilotinnen und -piloten statt.
Nachtflüge und Ausnahmebewilligungen
Flüge während der Nachtzeit werden als besonders störend empfunden. Anlass zu Reklamationen geben am Standort Zürich insbesondere die Flüge nach 23:00 Uhr, die auf mehrheitlich im Verlaufe des Tages aufgebaute Verspätungen zurückzuführen sind. Im Berichtsjahr konnte die Situation dank eines Massnahmenprogramms mit den Flughafenpartnern spürbar verbessert werden. Personalbestände wurden aufgestockt, Kameras auf allen Dockstandplätzen installiert und Prozesse optimiert. Eine wichtige Rolle spielt die bessere Unterstützung durch eine App, die umfassende Flugbetriebsinformationen allen interessierten Mitarbeitenden, auch den Flughafenpartnern, direkt zugänglich macht, was diese befähigt, eigenständige Entscheidungen zu treffen und so die Effizienz zu verbessern.
Weitere Massnahmen, die eine dauerhafte Verbesserung der Pünktlichkeit und damit der Reduktion des Nachtlärms ermöglichen, wie die Entflechtung von An- und Abflugrouten oder die Verlängerungen der beiden kürzeren Pisten, sind im Verfahren zur Betriebsreglementsänderung hängig.
Im Jahr 2025 wurden 2’818 Flüge (2024: 3’389) zwischen 23:00 und 06:00 Uhr durchgeführt. Die getätigten Investitionen und umgesetzten Massnahmen zur Verbesserung der Pünktlichkeit zeigen eine positive Wirkung. Für insgesamt 201 Flüge (2024: 411 Flüge), die während der Nachtflugsperrzeit (23:30 bis 06:00 Uhr) stattfanden, wurden Ausnahmebewilligungen ausgestellt. Solche Nachtflüge werden nur bei Vorliegen berechtigter Gründe genehmigt (siehe Lärmkennzahlen). Gründe für die Nachtflüge waren Einschränkungen im europäischen Luftraum, technische Störungen am Flugzeug, schwierige meteorologische Bedingungen.
Nutzung der Schallschutzhalle
Die Schallschutzhalle trägt massgeblich zur Verminderung des Lärms von Triebwerkstandläufen bei. Sie ist so dimensioniert, dass darin ein Flugzeug bis zur Grösse einer Boeing 747-800 Platz findet. Weil die Schallschutzhalle den Lärm für die Anwohnenden zwar stark reduziert, aber nicht vollständig eliminiert, sind die Triebwerktests durch ein Lärmkontingent begrenzt.
Im Jahr 2025 wurden in der Schallschutzhalle insgesamt 479 (2024: 449) Triebwerkstandläufe durchgeführt. Die Zeitspanne von 19:00 bis 07:00 Uhr gilt für die Beurteilung des Standlauflärms gemäss eidg. Lärmschutzverordnung (LSV) als Nachtzeit. Bei den in der Nacht durchgeführten 172 Standläufen handelte es sich zu 84 % um Kurz- und Mittelstreckenflugzeuge sowie Business-Jets. Langstreckenflugzeuge wurden hingegen mehrheitlich tagsüber von 07:00 bis 19:00 Uhr getestet. Die zulässige Lärmdosis wurde 6-mal überschritten. Der Grund für die Überschreitungen waren lang andauernde Volllaststandläufe nachts zwischen 19:00 Uhr und 07:00 Uhr. Laut Vereinbarung mit den Nachbargemeinden darf die zulässige Dosis pro Jahr nicht mehr als 25-mal überschritten werden. Ausserhalb der Halle fand im Berichtsjahr ein Standlauf über Leerlaufleistung statt, weil die Schallschutzhalle aufgrund von Wartungsarbeiten nicht zur Verfügung stand.
Lärmgebühren und Airport Zurich Noise Fund
Mit der Erhebung von lärmabhängigen Gebühren wird für die Fluggesellschaften ein finanzieller Anreiz geschaffen, um mit möglichst lärmfreundlichen Flugzeugen von und nach Zürich zu fliegen. Dazu sind alle Jet-Flugzeuge in eine von fünf Lärmklassen mit unterschiedlich hohen Gebührenansätzen eingeteilt, die je nach Zeitpunkt pro Landung und Start anfallen. Zusätzlich werden zwischen 21:00 und 07:00 Uhr Tagesrand- und Nachtzuschläge erhoben, die nach Lärmklasse und Zeitpunkt der Landung respektive des Starts differenziert werden. Im Berichtsjahr wurde durch das BAZL eine Neueinteilung der Lärmklassen und eine Erhöhung der Lärmzuschläge in der zweiten Nachtstunde verfügt, die spätestens 2027 in Kraft treten werden.
Bis Ende 2020 wurden sämtliche Einnahmen aus den Lärmgebühren dem Airport Zurich Noise Fund (AZNF) gutgeschrieben. Die Gelder aus dem AZNF dienen hauptsächlich der Deckung der anfallenden Kosten für Schallschutzmassnahmen, insbesondere das Schallschutzprogramm und das Schutzkonzept Süd, sowie der Kosten für Lärm- und Überflugentschädigungen. Nach heutigem Kenntnisstand ist der AZNF gemäss den aktuellen gesetzlichen Grundlagen ausreichend alimentiert, um die bekannten durch den Verwendungszweck definierten Kosten in der Zukunft zu decken. Deshalb werden seither die Erträge aus Flugzeuglärmgebühren dem Segment «Flugverkehr» zugeordnet. Weitere Details zum AZNF sind unter Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund, verfügbar.
Im Jahr 2025 wurden insgesamt CHF 15.3 Mio. Erträge aus Flugzeuglärmgebühren generiert. Davon entfielen CHF 6.7 Mio. auf die ordentlichen, während 24 Stunden gültigen Lärmgebühren und CHF 8.6 Mio. auf die Tagesrand- und Nachtzuschläge.
Schallschutz
Als Anlagenhalterin ist die Flughafen Zürich AG verpflichtet, für die Kosten der Schallschutzmassnahmen an Liegenschaften in den Gemeinden rund um den Flughafen Zürich, die übermässigem Fluglärm ausgesetzt sind, aufzukommen. Dies geschieht hauptsächlich durch den Einbau von Schallschutzfenstern im Schallschutzprogramm. Denjenigen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern, die bereits auf eigene Initiative Schallschutzfenster eingebaut haben, werden die Kosten durch die Flughafen Zürich AG zurückerstattet. Mit 233 Objekten (Liegenschaften mit eigener Hausnummer) im Berichtsjahr hat das Unternehmen sein Ziel erreicht, von 2022 bis 2026 jährlich an mindestens 200 weiteren Objekten Schallschutzmassnahmen umzusetzen oder eine Rückerstattung auszuzahlen.

Schallschutzprogramm – Massnahmen Fenster im Jahr 2025; Quelle Hintergrundkarte: swisstopo
Als Ergänzung zur Hauptmassnahme werden auf Wunsch der Eigentümerinnen und Eigentümer im Gebiet mit Grenzwertüberschreitungen beim Nachtlärm wahlweise automatische Fensterantriebe oder Schalldämmlüfter angeboten. Anspruch auf diese passiven Schallschutzmassnahmen haben Hauseigentümerinnen und -eigentümer, deren Liegenschaften in einem klar definierten Perimeter liegen, Schlafzimmer aufweisen und bei denen beim Neu- oder Umbau keine Verpflichtung für Schallschutzmassnahmen bestand.
Von 1999 bis und mit 2025 wurden im Rahmen des Schallschutzprogramms und des Schutzkonzepts Süd rund CHF 340 Mio. für Schallschutzmassnahmen an rund 6’240 Gebäuden ausgegeben. Von CHF 13.6 Mio. Ausgaben im Jahr 2025 entfielen CHF 0.8 Mio. auf Projektierungen, CHF 10.5 Mio. auf Sanierungen und CHF 2.3 Mio. auf Rückerstattungen. Die Finanzierung erfolgte vollständig durch den AZNF.
Mit dem Schutzkonzept Süd schützt die Flughafen Zürich AG die Bewohnerinnen und Bewohner davor, durch morgendliche Südanflüge geweckt zu werden. Sie stattet auf Wunsch der Eigentümerschaft die Schlafzimmer in den betroffenen Gebieten mit einem automatischen Fensterschliesser oder einem Schalldämmlüfter aus. Im Rahmen des Schutzkonzepts Süd wurden bis Ende 2025 rund 70 Fensterschliesser und 680 Schalldämmlüfter in Schlafzimmern eingebaut. Die Gesamtkosten betrugen rund CHF 1.2 Mio.
Lärmentschädigung (formelle Enteignungen)
Fluglärm kann den Wert einer Liegenschaft beeinflussen, weswegen am Standort Zürich rund 20’100 Entschädigungsbegehren von Eigentümerinnen und Eigentümern an das Unternehmen gestellt wurden. Die Entschädigungsbegehren gingen zur Zeit der Privatisierung des Flughafens und im Nachgang zu den deutschen Anflugbeschränkungen ein. Neue Ansprüche können, wenn überhaupt, nur noch aufgrund erheblicher Veränderungen des Flugbetriebs entstehen. Nicht zuletzt darum sind seither keine weiteren Begehren mehr bei der Flughafen Zürich AG gestellt worden. Von den vorliegenden Entschädigungsbegehren wurden bis Ende 2025 15’073 (75 %) erledigt und dabei CHF 90.7 Mio. an Lärmentschädigungen ausbezahlt. Sämtliche Lärmentschädigungen werden aus dem AZNF finanziert.
Weil in den Gesetzen des Bundes kaum Regelungen betreffend Lärmentschädigungen bzw. die direkten Überflüge zu entnehmen sind, muss jede offene Rechtsfrage zunächst von den zuständigen Gerichten geklärt werden. Im Sinne einer effizienten Abwicklung der pendenten Begehren werden Pilotverfahren geführt. Bei diesen Verfahren geht es einerseits um die Klärung der Rechtsfragen und zum anderen um die rechtliche Beurteilung der spezifischen Situation in den verschiedenen Flughafenregionen.
Lärmkennzahlen Flughafen Zürich
Flughafen Zürich, Schweiz | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | |||||
Anzahl Einwohnende über Immissionsgrenzwert 1 | 17’449 | 49’143 | 59’124 | 56’589 | n/a2 | |||||
Gesamtfläche der von IGW-Überschreitungen betroffenen Wohnzonen ausserhalb IGW SIL (ha)3 | 0.0 | 77.7 | 120.5 | 102.0 | n/a2 | |||||
Fläche der von IGW-Überschreitungen betroffenen Wohnzonen Tag (06:00 bis 22:00 Uhr) ausserhalb IGW SIL (ha) | 0.0 | 0.0 | 0.0 | 0.0 | n/a2 | |||||
Fläche der von IGW-Überschreitungen betroffenen Wohnzonen 1. Nachtstunde (22:00 bis 23:00 Uhr) ausserhalb IGW SIL (ha) | 0.0 | 16.9 | 5.7 | 3.8 | n/a2 | |||||
Fläche der von IGW-Überschreitungen betroffenen Wohnzonen 2. Nachtstunde (23:00 bis 05:00 Uhr) ausserhalb IGW SIL (ha) | 0.0 | 60.8 | 114.8 | 98.3 | n/a2 | |||||
Tagesfluglärmbelastung4 am NMT 1/3/6/10 (dB(A))5 | 62/55/60/54 | 64/57/64/57 | 64/59/65/59 | 66/58/66/58 | 66/58/66/58 | |||||
Anzahl Standläufe in der Schallschutzhalle am Tag/in der Nacht | 284/93 | 58/23 | 307/109 | 318/131 | 307/172 | |||||
davon Anzahl Überschreitungen der zulässigen Lärmdosis | 6 | 0 | 2 | 6 | 6 | |||||
ausserhalb der Schallschutzhalle am Tag/in der Nacht | 19/2 | 134/13 | 8/0 | 0/0 | 1/0 | |||||
Anzahl registrierter Flugwegabweichungen/ eingeleiteter Ermittlungen | 4’584/89 | 4’837/138 | 5’202/132 | 5’046/145 | 4’900/102 | |||||
Anzahl Nachtflugbewegungen (22:00 bis 06:00 Uhr) | 4’422 | 10’109 | 13’564 | 14’612 | 14’540 | |||||
davon in der ersten Nachtstunde (22:00 bis 23:00 Uhr) | 3’755 | 7’733 | 10’058 | 11’214 | 11’722 | |||||
Anzahl ausgestellter Nachtflug-Ausnahmebewilligungen6 | 75 | 241 | 310 | 411 | 201 | |||||
davon Ambulanz-, Hilfs- und Rettungsflüge | 23 | 38 | 30 | 30 | 43 | |||||
davon Polizei-, Militär- und Staatsflüge | 1 | 7 | 9 | 16 | 8 | |||||
davon diverse Ursachen | 51 | 196 | 271 | 365 | 150 | |||||
Schallschutzprogramm 2010: Anzahl sanierter Objekte7 | 5’350 | 5’560 | 5’760 | 6’010 | 6’240 | |||||
Anzahl Lärmreklamationen und Anfragen8 | 817 | 3’330 | 2’695 | 2’770 | 2’586 |
1Umhüllende Lärmkurven; Informationen und Karten zum Immissionsgrenzwert sowie zum Alarm- und Planungswert sind unter www.flughafen-zuerich.com/fluglaerm zu finden.
2Werte werden von der Empa berechnet und von dieser erst nach Redaktionsschluss publiziert.
3IGW SIL = Gebiet mit Überschreitungen des Immissionsgrenzwerts im Sachplan Infrastruktur Luftfahrt und im Richtplan des Kantons Zürich.
4Energieäquivalenter Dauerschallpegel des Fluglärms am Tag (06:00 bis 22:00 Uhr).
5NMT = Noise Monitoring Terminal (Lärmmessstelle), 1 = Rümlang, 3 = Oberglatt, 6 = Glattbrugg, 10 = Nürensdorf.
6Bei unvorhersehbaren ausserordentlichen Ereignissen können Ausnahmebewilligungen während der Nachtflugsperrzeit erteilt werden.
7Anzahl bis dato sanierter Gebäude und Liegenschaften, inkl. Rückerstattungen.
8Beinhaltet Beschwerden wie auch Anfragen über Lärmbelastung, Flugspuren, Entwicklung des Flugverkehrs usw.