Menschenrechte

Die Menschenrechte sind grundlegend für den Schutz der Würde und der Freiheit des Menschen. Die Flughafen Zürich Gruppe setzt sich für deren Einhaltung ein – auch entlang ihrer Wertschöpfungskette.

Relevanz

Als Unterzeichnerin des «UN Global Compact» verpflichtet sich die Flughafen Zürich Gruppe, die Menschenrechte zu schützen und sich entlang der gesamten Wert­schöpfungs­kette nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig zu machen. Dabei geht es um Themen wie Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Gesundheit und Sicherheit, Versammlungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen, Eigentumsgarantie sowie Verhinderung von Diskriminierung.

Ansatz

Das Bekenntnis der Flughafen Zürich Gruppe zu den Menschenrechten ist in ihrem Verhaltenskodex festgehalten. Zudem wurden im Jahr 2024 an allen Standorten umfassende Risikoanalysen durchgeführt, um die menschenrechtlichen Risiken zu identifizieren. Es liegen demnach keine begründeten Hinweise auf Verstösse gegen die Menschenrechte vor, die durch die Flughafen Zürich Gruppe verursacht wurden.

Der Verhaltenskodex und die Risikoanalyse sind Teil eines Managementsystems, das ausserdem verschiedene Massnahmen der menschenrechtlichen Sorgfalt umfasst. Dies ermöglicht, in einem zirkulären Ansatz die Menschenrechtsrisiken zu identifizieren, Menschenrechtsverletzungen zu verhindern oder im Falle von tatsächlich erfolgten Verstössen Verbesserungsmassnahmen umzusetzen und Wiedergutmachung zu gewährleisten, sei es gegenüber den eigenen Mitarbeitenden, Mitarbeitenden in der Wertschöpfungskette oder anderen potenziell Betroffenen wie lokalen Gemeinschaften.

Die im Managementsystem festgelegten Sorgfaltsmassnahmen beinhalten einen Verhaltenskodex für Geschäftspartner, der zur Einhaltung der Menschenrechte und zur Transparenz verpflichtet. Die Flughafen Zürich AG bzw. ihre Mehrheitsbeteiligungen bedingen sich ein Recht auf Überprüfung aus und behalten sich vor, bei schweren Verstössen und wenn wirksame Massnahmen ausbleiben, die Geschäftsbeziehung zu beenden. Zudem wurde an allen Standorten ein Beschwerdekanal eingerichtet, mit dem Hinweise auf Verstösse an die Flughafen Zürich AG gerichtet werden können.

In Zürich wurden Mitarbeitende der höheren Kaderstufen sowie solche mit Entscheidkompetenzen bei Beschaffungen zudem mittels eines neu entwickelten E-Learnings zur menschenrechtlichen Sorgfalt geschult. Das Managementsystem wird laufend erweitert.

Weiter werden Mindestanforderungen in Sachen Menschenrechte auch durch das öffentliche Beschaffungsrecht eingefordert, dem die Flughafen Zürich AG als Sektorenunternehmen in der Schweiz verpflichtet ist (siehe weitere Informationen in den Abschnitten Beitrag in der Region und Korruptionsprävention). Am Standort Zürich werden Anbieter zur Einhaltung der schweizerischen Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen, zu Melde- und Bewilligungspflichten von Arbeitnehmenden und zur Gleichbehandlung von Frau und Mann in Bezug auf die Löhne verpflichtet. Für Leistungen, die im Ausland erbracht werden, müssen die Kernübereinkommen der ILO eingehalten werden. Diese Pflichten werden auch Subunternehmern auferlegt. Werden die Vorgaben nicht eingehalten, kann der Zuschlag widerrufen und der Anbieter von der Teilnahme an Ausschreibungen ausgeschlossen werden. Es wurden im Berichtsjahr keine Fälle von Missbrauch bearbeitet, so dass es zu keinem Ausschluss von Vertragspartnern aufgrund von Nichteinhaltung der Vorgaben im öffentlichen Beschaffungsrecht kam.

Die Ausgestaltung ist bei den Mehrheitsbeteiligungen im Ausland in jedem Land individuell. Die Mehrheitsbeteiligungen in Brasilien und Chile haben Klauseln zur Verhinderung von Zwangs- und Kinderarbeit in ihre Verträge aufgenommen. Am Standort Noida, Indien, sind die Konzessionäre per Vertragsklausel zur Einhaltung der zehn Prinzipien des UN Global Compact verpflichtet.

Am grössten Flughafen der Gruppe, dem Flughafen Zürich, ist aus dem Bereich der Menschenrechte die Eigentumsgarantie betroffen: Am Standort Zürich besteht im Zusammenhang mit den Lärmimmissionen unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigungspflicht für verursachte Liegenschaftsminderwerte. Die Beurteilung, ob die Voraussetzungen gegeben sind, findet im Rahmen formeller Enteignungsverfahren statt, wodurch sichergestellt wird, dass die Enteignung rechtmässig erfolgt und die Eigentumsgarantie gewahrt bleibt. Die Flughafen Zürich AG ist aufgrund ihrer Betriebskonzession mit einem Enteignungsrecht ausgestattet (siehe weitere Informationen im Abschnitt Lärm).

Umsiedlungen für den Flughafen Noida

Standort und Perimeter des neuen Flughafens in Noida, Indien, wurden, weit vor der Vergabe der Flughafenkonzession an die Tochtergesellschaft der Flughafen Zürich AG, die Yamuna International Airport Private Limited (YIAPL), durch die Behörden des betreffenden Bundesstaates Uttar Pradesh festgelegt. Zum Vorbereitungsprozess gehörte auch die Umsiedlung von 3ʼ074 Familien, die vollumfänglich durch den Staat durchgeführt und verantwortet wurde. Die Entschädigungen für das aufgegebene Land und das Angebot von neuen Unterkünften an die Familien erfolgte gemäss «Right to Fair Compensation and Transparency in Land Acquisition, Rehabilitation and Resettlement Act» (RFCTLARR Act, 2013) und wurde im Jahre 2023 ohne Mitwirkungsmöglichkeit von YIAPL abgeschlossen. Aufgrund der Unternehmensgrösse ist YIAPL behördlich verpflichtet, sich gemeinnützig zu engagieren. Das Unternehmen setzt einen grossen Teil dieses Engagements zugunsten der umgesiedelten Menschen ein. Sie sollen in den neu entstandenen Wohnquartieren in ihrem Alltag unterstützt und es soll damit die Gemeinschaft gestärkt werden (siehe Abschnitt Beitrag in der Region).

GRI AO8