Anhang zur Konzernrechnung

  • I. Grundsätze der Konzernrechnungslegung

    • Allgemeines 

      Die Konzernrechnung der Flughafen Zürich Gruppe, welche die Flughafen Zürich AG sowie ihre Tochtergesellschaften umfasst, wird in Übereinstimmung mit den IFRS Accounting Standards erstellt und entspricht dem schweizerischen Gesetz. Sie wird nach dem Anschaffungswertprinzip erstellt. Ausnahmen dazu bilden die Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund, die derivativen Finanzinstrumente, die assoziierten Gesellschaften und die Vorsorgeverpflichtungen.

      Die Konsolidierung erfolgt aufgrund von nach einheitlichen Richtlinien erstellten Einzelabschlüssen der Konzerngesellschaften. Einheitlicher Stichtag ist der 31. Dezember. Die Konzernrechnung wird in Schweizer Franken (CHF) erstellt. Soweit nicht anders vermerkt, erfolgen die Angaben in Millionen Schweizer Franken (in Mio. CHF). Aufgrund kaufmännischer Rundungsregeln kann es vorkommen, dass sich einzelne Zahlen nicht genau zur angegebenen Summe addieren. Weiter kann dies dazu führen, dass einzelne Beträge gerundet null ergeben.

      Die Rechnungslegung nach IFRS erfordert vom Management Einschätzungen und Annahmen sowie eine Ermessensausübung bei der Anwendung der Rechnungslegungsgrundsätze. Dies kann die ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Bilanzierung beeinflussen. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt derartige Einschätzungen und Annahmen, die vom Management zum Zeitpunkt der Bilanzierung nach bestem Wissen getroffen wurden, von den tatsächlichen Gegebenheiten abweichen, werden die ursprünglichen Einschätzungen und Annahmen in dem Berichtsjahr prospektiv angepasst, in dem sich die Gegebenheiten geändert haben.

      Wesentliche Ermessensentscheide, die das Management bei der Anwendung der IFRS Accounting Standards getroffen hat und die wesentliche Auswirkungen auf die Konzernrechnung haben, sowie Annahmen und Schätzungsunsicherheiten, bei denen ein erhebliches Risiko besteht, dass im Folgejahr wesentliche Anpassungen notwendig sein werden, sind im Abschnitt II. Ermessensentscheide in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen sowie wesentliche Annahmen und Schätzungsunsicherheiten enthalten.

    • Neue und geänderte Rechnungslegungsgrundsätze

      Änderung der Rechnungslegungsgrundsätze

      Die Flughafen Zürich Gruppe hat nachfolgende relevante Änderungen an den IFRS Accounting Standards eingeführt, die für das Geschäftsjahr, beginnend am 1. Januar 2025, erstmals angewendet werden müssen.

      • Änderungen an IAS 21: Fehlende Umtauschbarkeit

      Die genannten Änderungen hatten für das Geschäftsjahr 2025 keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Flughafen Zürich Gruppe.

      Einführung von neuen Standards im Jahr 2025 und später

      Die gemäss nachstehender Tabelle bis Ende 2025 publizierten und für die Gesellschaft relevanten neuen oder geänderten Standards und Interpretationen treten erst später in Kraft und wurden in der vorliegenden Konzernrechnung nicht frühzeitig angewendet.

      Änderungen an Standards oder neue Standards

      Inkraftsetzung

      Geplante Anwendung

      Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7: Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten

      *

      1. Januar 2026

      Geschäftsjahr 2026

      IFRS 18: Darstellung und Angaben im Abschluss

      **

      1. Januar 2027

      Geschäftsjahr 2027

      IFRS 19: Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht – Angaben

      *

      1. Januar 2027

      Geschäftsjahr 2027

      *Es werden keine nennenswerten Auswirkungen auf die Konzernrechnung der Flughafen Zürich Gruppe erwartet.

      **Die Flughafen Zürich Gruppe ist weit fortgeschritten bei der Beurteilung der Auswirkungen von IFRS 18. Die Analyse hat gezeigt, dass bestimmte Ertrags- und Aufwandposten in der Konzernerfolgsrechnung ohne Änderungen des gemeldeten Konzernergebnisses neu klassifiziert werden sollen. Zudem wird sich die Präsentation der Konzerngeldflussrechnung ändern, da bestimmte Geldflüsse neu in die Kategorien Betriebs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeiten eingeteilt werden. Diese Änderungen beeinflussen die Nettoänderung der flüssigen Mittel nicht.

    • Änderungen im Konsolidierungskreis

      Im Berichtsjahr sind keine Veränderungen im Konsolidierungskreis zu verzeichnen.

    • Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsgrundsätze

      Konsolidierungskreis und -methoden

      Die Konzernrechnung der Flughafen Zürich Gruppe umfasst die Flughafen Zürich AG sowie alle in- und ausländischen Tochtergesellschaften, die sie direkt oder indirekt beherrscht. Die Flughafen Zürich AG beherrscht eine Gesellschaft, wenn sie schwankenden Renditen aus ihrem Engagement bei dieser ausgesetzt ist beziehungsweise Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt über diese Gesellschaft zu beeinflussen.

      Die Abschlüsse von Tochtergesellschaften sind in der Konzernrechnung ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt, und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet. Aktiven und Passiven sowie Aufwendungen und Erträge werden dabei nach der Methode der Vollkonsolidierung zu 100 % übernommen. Konzerninterne Transaktionen und Beziehungen sowie Zwischengewinne auf den konzerninternen Transaktionen und Beständen werden eliminiert.

      Die Kapitalkonsolidierung zum Erwerbszeitpunkt erfolgt nach der Erwerbsmethode. Der Kaufpreis für einen Unternehmenserwerb ist zu bestimmen aus der Summe des Marktwerts der abgegebenen Vermögenswerte, der eingegangenen oder übernommenen Schulden und der vom Konzern ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente. Im Zusammenhang mit einem Unternehmenserwerb anfallende Transaktionskosten werden erfolgswirksam erfasst. Der Goodwill, der aus einem Unternehmenserwerb entsteht, ist als Vermögenswert zu erfassen. Er entspricht dem Überschuss der Summe aus dem Kaufpreis, dem Beitrag der Minderheitsanteile am übernommenen Unternehmen und dem Marktwert des zuvor bereits gehaltenen Eigenkapitalanteils über den Saldo der zu Marktwerten bewerteten Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten. Für die Bewertung der Minderheitsanteile besteht pro Transaktion ein Wahlrecht. Sie können entweder zum Marktwert oder zum Anteil der Minderheiten am Marktwert des übernommenen Nettovermögens bewertet werden. Im Falle eines passiven Unterschiedsbetrags wird der verbleibende Überschuss nach nochmaliger Beurteilung des Marktwerts des übernommenen Nettovermögens sofort erfolgswirksam erfasst.

      Fremdwährungsumrechnung

      Als funktionale Währung der Tochtergesellschaften gilt die Währung ihres jeweiligen Hauptwirtschaftsgebiets. In den Tochtergesellschaften werden Fremdwährungstransaktionen zum Transaktionskurs umgerechnet. Monetäre Aktiven und Passiven in Fremdwährungen werden zum Jahresendkurs umgerechnet. Daraus resultierende Währungsgewinne und -verluste werden erfolgswirksam erfasst.

      In der Konzernrechnung werden sämtliche in den jeweiligen funktionalen Währungen verbuchten Aktiven und Passiven der Tochtergesellschaften zum Jahresendkurs in CHF - der Darstellungswährung der Konzernrechnung der Flughafen Zürich Gruppe und der funktionalen Währung der Flughafen Zürich AG - umgerechnet. Erträge und Aufwendungen werden zum Durchschnittskurs der Periode umgerechnet. Differenzen aus der Umrechnung der Eröffnungsbuchwerte der Nettoaktiven und des Nettojahresergebnisses von Tochtergesellschaften werden im sonstigen Gesamtergebnis erfasst. Bei einem Kontrollwechsel oder -verlust bei einer Tochtergesellschaft werden, die bisher im Eigenkapital erfassten Umrechnungsdifferenzen erfolgswirksam erfasst.

      Alternative Erfolgskennzahlen

      Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Amortisationen (EBITDA)

      EBITDA entspricht dem Ergebnis vor Steuern, Finanzergebnis, Anteil an Gewinn/Verlust von assoziierten Gesellschaften sowie Abschreibungen und Amortisationen.

      Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT)

      EBIT entspricht dem Ergebnis vor Steuern, Finanzergebnis sowie Anteil an Gewinn/Verlust von assoziierten Gesellschaften.

      Rendite auf das investierte Kapital (ROIC)

      Der ROIC ist eine Rentabilitätskennzahl und gibt den prozentualen Anteil des operativen Gewinns nach Steuern (NOPAT) im Verhältnis zum durchschnittlich investierten Kapital an. Der NOPAT entspricht dabei dem EBIT abzüglich kalkulierter Steuern.

      Ertragserfassung

      Erträge werden durch die Flughafen Zürich Gruppe zu dem Zeitpunkt erfasst, wenn der Kunde Kontrolle über eine Dienstleistung erlangt hat.

      Die Erträge im Segment «Flugverkehr» beinhalten insbesondere die Passagier- und Landegebühren und die Erträge im Segment «Lärm» die Lärmgebühren. Die Erträge werden dabei unmittelbar mit der Erbringung der entsprechenden Leistung realisiert. Die Landegebühren werden dabei pro Landung entsprechend dem Gewicht des Flugzeugs in Rechnung gestellt. Die Passagiergebühren, die Entgelte für die Benützung der Gepäcksortier- und Gepäckförderanlage sowie die Sicherheitsgebühren basieren auf der Anzahl abfliegender Passagiere. Die Basis für die Lärmgebühren bildet einerseits wiederum die Anzahl abfliegender Passagiere und andererseits eine emissionsabhängige Gebühr entsprechend dem Flugzeugtyp.

      Die Gebühren für die Betreuung von Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität («Passengers with Reduced Mobility») fliessen ins Segment «PRM». Ins Segment «Nutzungsentgelt» fliessen insbesondere die Entgelte für die Benutzung der zentralen Infrastruktureinrichtungen. Die Erträge im Segment «Luftsicherheit» enthalten im Wesentlichen die Sicherheitsgebühren und die Erträge im Segment «Zugangsentgelte» insbesondere die Entgelte für das Ausstellen von Flughafenausweisen. Auch diese Erträge werden unmittelbar mit der Erbringung der entsprechenden Leistung realisiert.

      Die Erträge aus der Vermarktung und Vermietung der kommerziellen Infrastruktur am Flughafen Zürich (Retail, Tax & Duty Free sowie Food & Beverage, Werbeflächen, Parking, Mieten und Pachtzinsen sowie Nebenkostenverrechnungen) stellen die wesentlichen Komponenten des Segments «Nicht regulierter Geschäftsbereich» dar. Die Leistungen werden unmittelbar mit der Zurverfügungstellung der Kommerzflächen erbracht und die Erträge über die vertragliche Laufzeit realisiert. Bei Mietverträgen mit fixen Mietzinsen, die als operatives Leasing einzustufen sind, werden die Mieten linear über die Laufzeit des Mietvertrags erfasst. Bedingte Mietzahlungen (zum Beispiel aus Umsatzmietverträgen) werden periodengerecht basierend auf den durch die Mieter erzielten Umsätzen erfasst, wobei ein Mindestmietbetrag zur Anwendung gelangen kann. Werden Mietern wesentliche Mietanreize (zum Beispiel mietfreie Zeiten oder andere Mietkonzessionen) gewährt, wird der Gegenwert des Anreizes linear über die Gesamt- respektive die Restlaufzeit des Mietvertrags als Anpassung des Ertrags aus Vermietung erfasst.

      Die Erträge aus dem internationalen Geschäft stammen überwiegend aus dem Betrieb von Flughafeninfrastrukturen in Brasilien, Chile und Indien. Dabei werden regulierte Dienstleistungen (Luftfahrtdienste) direkt mit der Erbringung der entsprechenden Leistungen erfasst, wobei die Erträge hauptsächlich aus Passagier- und Landegebühren bestehen. Darüber hinaus können durch die Vermarktung und Vermietung von Flughafenflächen und -infrastrukturen nicht regulierte Dienstleistungen angeboten werden. Diese Leistungen werden unmittelbar mit der Bereitstellung der Flächen und Infrastrukturen erbracht und die Erträge über die vertragliche Laufzeit realisiert.

      Sachanlagen

      Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich der betriebswirtschaftlich notwendigen Abschreibungen. Die Herstellkosten der Immobilien enthalten direkte Arbeitskosten (Dritt- und Eigenleistungen), Material- und Gemeinkosten sowie die während der Bauphase entstandenen Fremdfinanzierungskosten, die bis zum Zeitpunkt des Nutzantritts (Inbetriebnahme) oder der zeitlich davor liegenden Fertigstellung der jeweiligen Sachanlage aktiviert werden. Wesentlichen Bauten in Arbeit werden die anteiligen Fremdfinanzierungskosten und Eigenleistungen belastet.

      Komponenten einer Sachanlage mit unterschiedlichen Nutzungsdauern werden einzeln erfasst und separat abgeschrieben. Erweiterungs- und Ersatzinvestitionen werden im Buchwert der Sachanlage aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der Flughafen Zürich Gruppe daraus zukünftig wirtschaftlicher Nutzen zufliessen wird. Eigentliche Unterhalts- und Renovationsaufwendungen werden der Erfolgsrechnung belastet.

      Die Abschreibungen erfolgen (mit Ausnahme der Grundstücke, die nicht abgeschrieben werden) linear über den Zeitraum der geschätzten Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauer der einzelnen Kategorien beträgt:

      • Hochbauten: bis maximal 40 Jahre
      • Tiefbauten: bis maximal 50 Jahre
      • Mobile Sachanlagen: bis maximal 20 Jahre

      Projekte in Arbeit werden zu Anschaffungs- oder Herstellkosten bewertet und umfassen Investitionen in noch nicht abgerechnete Projekte, wobei es sich zum grössten Teil um Bauprojekte handelt. Nach Inbetriebnahme und Abrechnung der Projekte werden diese den einzelnen Sachanlagekategorien und Segmenten zugeteilt und entsprechend ihrer Nutzungsdauer abgeschrieben. Ab Beginn der Nutzung beziehungsweise ab der Fertigstellung werden keine Fremdkapitalzinsen mehr aktiviert.

      Investitionsförderbeiträge werden in den betroffenen Bilanzpositionen vom Buchwert abgezogen und über die gleiche Nutzungsdauer wie die jeweiligen Grundinvestitionen aufgelöst. Die Erfassung in der Erfolgsrechnung erfolgt als Ausgleichsposten zu den Abschreibungen. Sämtliche erhaltenen Investitionsförderbeiträge sind A-fonds-perdu-Beiträge und es besteht keinerlei Rückzahlungspflicht seitens der Flughafen Zürich Gruppe.

      Leasingverhältnisse als Leasingnehmer

      Die Flughafen Zürich Gruppe beurteilt zu Beginn, ob ein Vertrag als Leasing einzustufen ist oder ein Leasing enthält. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Diese Beurteilung erfordert ein gewisses Ermessen.

      Die Flughafen Zürich Gruppe erfasst das Nutzungsrecht am Leasingobjekt und die Leasingverbindlichkeit zu Beginn des Leasings. Das Nutzungsrecht wird in der Position «Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten» ausgewiesen und die Leasingverbindlichkeit entsprechend ihrer Fälligkeit unter den kurz- oder langfristigen Finanzverbindlichkeiten. Die Erstbewertung des Nutzungsrechts am Leasingobjekt beruht auf dem Barwert der Leasingzahlungen plus erstmalige direkte Kosten sowie die Kosten für die Nachbesserungspflicht abzüglich erhaltener Anreize. Bei der Berechnung des Barwerts der Leasingzahlungen verwendet die Flughafen Zürich Gruppe einen für das Land sowie die Laufzeit und die Währung des Vertrags geltenden Grenzfremdkapitalzinssatz. Die Leasingverbindlichkeit wird anschliessend zu fortgeführten Anschaffungskosten auf Basis der Effektivzinsmethode klassiert und neu bewertet (mit einer entsprechenden Anpassung des jeweiligen Nutzungsrechts am Leasingobjekt), wenn sich die künftigen Leasingzahlungen im Falle von Neuverhandlungen, Änderungen eines Index oder im Falle von einer Neubewertung von Optionen ändern. Das Nutzungsrecht am Leasingobjekt wird über den kürzeren der beiden Zeiträume, Laufzeit des Leasingverhältnisses oder Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts, abgeschrieben. Das Nutzungsrecht unterliegt einer Wertbeeinträchtigungsprüfung, sofern Hinweise auf eine Wertbeeinträchtigung vorliegen. Umfasst das Leasingverhältnis eine Verlängerungs- oder eine Kaufoption, die die Gesellschaft ihrer Auffassung nach mit hinreichender Sicherheit ausüben wird, werden die Kosten der Option in den Leasingzahlungen mitberücksichtigt.

      Die Flughafen Zürich Gruppe hat beschlossen, das Nutzungsrecht und die Leasingverbindlichkeiten nicht zu erfassen, falls die Leasingdauer maximal zwölf Monate beträgt oder falls IT-Ausrüstungen von geringem Wert (bis CHF 5’000) betroffen sind. Die Zahlungen für solche Leasingverhältnisse werden über die Dauer der Verträge linear erfasst.

      Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

      Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Investment Property nach IAS 40) umfassen Immobilien, die langfristig zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zum Zweck der Wertsteigerung gehalten werden. Sie werden bei Zugang mit ihren Anschaffungs- oder Herstellkosten bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich planmässiger linearer Abschreibungen und gegebenenfalls abzüglich Wertminderungen nach IAS 36.

      Bei Projekten werden die angefallenen Kosten anlässlich der Inbetriebnahme abgerechnet und den entsprechenden Anlagekategorien der Renditeliegenschaft zugewiesen. Anschliessend werden die Anlagen gemäss ihren individuellen Nutzungsdauern abgeschrieben. Die Nutzungsdauer der einzelnen Kategorien beträgt:

      • Hochbauten: bis maximal 40 Jahre
      • Tiefbauten: bis maximal 50 Jahre
      • Mobile Sachanlagen: bis maximal 20 Jahre

      Gemeinsame Vereinbarungen

      Eine gemeinsame Vereinbarung (Joint Arrangement nach IFRS 11) ist ein vertraglicher Zusammenschluss von zwei oder mehreren Parteien, der diesen die gemeinschaftliche Führung (Joint Control) über eine Aktivität gewährt. Jedes Joint Arrangement ist entweder als gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation) oder als Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) zu klassifizieren. In einer Joint Operation haben die gemeinschaftlich beherrschenden Parteien Rechte an den Vermögenswerten und Schulden des Joint Arrangement und bilanzieren diese anteilmässig. In einem Joint Venture haben die gemeinschaftlich beherrschenden Parteien lediglich Rechte auf das Nettovermögen des Joint Arrangement (Bilanzierung nach der Equitymethode).

      Immaterielle Vermögenswerte

      Immaterielle Vermögenswerte werden zum Anschaffungswert abzüglich der betriebswirtschaftlich notwendigen Amortisation bilanziert. Die Amortisation erfolgt nach der linearen Methode.

      Mit der Erteilung der Betriebskonzession für den Flughafen Zürich wurde der Flughafen Zürich AG auch ein Recht zur formellen Enteignung von lärmbelasteten Grundeigentümern gewährt. Das Recht zur formellen Enteignung wurde mit der Auflage übertragen, die damit verbundenen Kosten aus Entschädigungszahlungen zu übernehmen. Dieses Recht wird als immaterieller Vermögenswert aktiviert. Die Aktivierung erfolgt zu demjenigen Zeitpunkt, in dem aufgrund von Gerichtsentscheiden die voraussichtlichen Gesamtkosten abschätzbar werden und damit eine zuverlässige Kostenschätzung gemäss IAS 38.21 möglich wird. Dieser Zeitpunkt kann je nach Flughafenregion unterschiedlich sein. Mit der Aktivierung als immaterieller Vermögenswert zum Barwert der zu erwartenden Kosten wird ein gleich hoher Betrag als Rückstellung passiviert. Allfällige künftige Anpassungen der einmal aktivierten und passivierten Gesamtkosten werden bilanzwirksam (Aktiven und Passiven) erfasst. Der immaterielle Vermögenswert wird über die Restlaufzeit der Betriebskonzession (bis Mai 2051) linear amortisiert.

      Direkt zurechenbare externe und interne Kosten im Zusammenhang mit der Entwicklung von Computersoftware werden – wenn es sich um ein klar abgegrenztes Projekt handelt – aktiviert, sofern der daraus entstehende zukünftige Nutzen diese Kosten übersteigt. Die Nutzungsdauer beträgt drei bis fünf Jahre.

      Investitionen in Flughafenbetreiberprojekte

      Falls Konzessionsverträge für den Betrieb von ausländischen Flughäfen in den Anwendungsbereich von IFRIC 12 fallen, werden diese Verträge grundsätzlich nach dem «Intangible Asset Model» (IFRIC 12.17) bilanziert. Die Konzessionsgesellschaften erhalten dabei als Betreiberinnen das Recht, eine Nutzungsgebühr als Gegenleistung für die Verpflichtung zur Zahlung von Konzessionsgebühren und der Erbringung von Ausbauleistungen zu verlangen. Die sich aus den Konzessionsverträgen ergebenden Verpflichtungen zur Zahlung von fixen Konzessionsgebühren werden als finanzielle Verbindlichkeiten erfasst. Die Erstbewertung erfolgt dabei zum Barwert der fixen Konzessionsverbindlichkeiten. Bei der Berechnung des Barwerts verwendet die Flughafen Zürich Gruppe einen für das Land sowie die Laufzeit und die Währung des Vertrags geltenden Grenzfremdkapitalzinssatz. In gleicher Höhe werden die als Gegenleistung erhaltenen Rechte zum Betrieb der Flughäfen als immaterielle Vermögenswerte erfasst und unter den Investitionen in Flughafenbetreiberprojekte ausgewiesen. Die als Gegenleistung für die erbrachten Ausbauleistungen erhaltenen Rechte werden periodengerecht in Höhe der Herstellkosten als immaterieller Vermögenswert erfasst. Erlöse und Aufwendungen aus Ausbauleistungen werden grundsätzlich gemäss IFRIC 12.14 erfasst. Die Folgebewertung der erfassten finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode. Die Folgebewertung der aktivierten Rechte erfolgt in Höhe der Herstellkosten abzüglich kumulierter verkehrsabhängiger Abschreibungen über die Laufzeit der Konzessionen. Allfällige garantierte Mindesteinnahmen seitens der Konzessionsgeber werden gemäss IFRIC 12.18 vom immateriellen Vermögenswert in Abzug gebracht und als finanzieller Vermögenswert bilanziert.

      Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

      Die Finanzanlagen des Airport Zurich Noise (AZNF) bestehen hauptsächlich aus festverzinslichen Obligationen, die gehalten werden, um die zu festgelegten Zeitpunkten angesetzten Zins- und Rückzahlungen einzunehmen. Die Anlagen werden entsprechend zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

      Das Kreditrisiko der Finanzanlagen des AZNF wird zum Bilanzstichtag als niedrig eingestuft (Mindestrating Standard & Poor’s: A-), weshalb gemäss IFRS 9 ein Wertberichtigungsbetrag erfasst wird, der den erwarteten Kreditverlusten über eine Laufzeit von 12 Monaten entspricht. Wertberichtigungen werden vom Bruttobuchwert der Anlagen abgezogen.

      Forderungen

      Forderungen werden am Anfang zum Marktwert und danach zu fortgeführten Anschaffungskosten, die in der Regel dem Nominalwert entsprechen, abzüglich der notwendigen Einzelwertberichtigungen für gefährdete Forderungen, bewertet. Sobald ausreichende Hinweise dafür bestehen, dass eine Forderung definitiv nicht mehr eingehen wird, wird die Forderung direkt ausgebucht beziehungsweise mit dafür gebildeten Einzelwertberichtigungen verrechnet.

      Für die Berechnung der erwarteten Kreditverluste bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet die Flughafen Zürich Gruppe eine vereinfachte Methode an. Änderungen des Kreditrisikos werden nicht nachverfolgt, sondern es wird stattdessen zu jedem Abschlussstichtag eine Risikovorsorge auf Basis der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditausfälle erfasst. Neben zukunftsbezogenen Faktoren, die für die Kreditnehmer und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen spezifisch sind, werden bisherige Erfahrungen mit Kreditverlusten mitberücksichtigt.

      Der erzielbare Wert von Forderungen entspricht dem Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows. Wertminderungen auf Forderungen werden rückgängig gemacht, wenn die Erhöhung des erzielbaren Werts auf ein Ereignis zurückgeführt werden kann, das in einer Periode nach Erfassung der Wertminderung eingetreten ist.

      Flüssige Mittel

      Die flüssigen Mittel umfassen Kassenbestände, Post- und Bankguthaben und kurzfristige Geldanlagen mit einer Fälligkeit von bis zu 90 Tagen, gerechnet ab Erwerbszeitpunkt.

      Wertminderungen von Vermögenswerten

      Die Buchwerte des nicht finanziellen Anlagevermögens (ohne latente Steuern) werden einmal jährlich auf ihre Werthaltigkeit beurteilt. Liegen Anhaltspunkte für eine mögliche Wertminderung vor, werden für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash Generating Unit oder CGU) und die nicht finanziellen Vermögenswerte Werthaltigkeitstests in Übereinstimmung mit IAS 36 durchgeführt.

      Eine Wertminderung liegt vor, wenn der Buchwert einer CGU oder eines nicht finanziellen Vermögenswerts ihren erzielbaren Betrag (höherer Wert aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräusserungskosten und dem Nutzungswert) übersteigt.

      Die Berechnung des Nutzungswerts (value in use) erfolgt dabei auf Basis der Discounted-Cashflow-Methode (DCF), wobei als Diskontsatz ein Nachsteuersatz benutzt wird, der die Risiken des entsprechenden Vermögenswerts reflektiert. Wenn ein Vermögenswert keine mehrheitlich unabhängigen Geldzuflüsse erzielt, wird der erzielbare Wert für die zahlungsmittelgenerierende Einheit bestimmt, zu der der Vermögenswert gehört.

      Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Sie können rückgängig gemacht werden, wenn Anzeichen dafür bestehen, dass sich die Wertminderung reduziert hat oder nicht mehr vorhanden ist, und wenn sich die Schätzungen, die in die Berechnung des erzielbaren Werts eingeflossen sind, verändert haben.

      Die Erhöhung des Buchwerts ist auf den Wert beschränkt, der sich ergeben hätte, wenn für den Vermögenswert in den Vorjahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre.

      Finanzverbindlichkeiten

      Die Finanzverbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung zum Marktwert abzüglich Transaktionskosten bilanziert. Die Differenz zwischen dem Rückzahlungsbetrag und dem Buchwert wird über die Laufzeit gemäss der Effektivzinsmethode amortisiert.

      Rückstellungen

      Rückstellungen werden für gegenwärtige Verpflichtungen, die Ereignisse vor dem Bilanzstichtag betreffen, gebildet, sofern der damit verbundene Abfluss von Vermögenswerten wahrscheinlich ist und zuverlässig abgeschätzt werden kann. Sofern der Effekt wesentlich ist, erfolgt die Bilanzierung zum Barwert.

      Rückstellungen für Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen werden für rechtliche und faktische Verpflichtungen aufgrund des Umweltschutzgesetzes gebildet, sobald sie zuverlässig abgeschätzt werden können.

      Rückstellungen für formelle Enteignungen werden gebildet für Entschädigungsleistungen, sobald die voraussichtlichen Gesamtkosten aufgrund der Gerichtsentscheide zuverlässig abschätzbar werden (siehe Ziffer 11, Immaterielle Vermögenswerte).

      Leistungen an Arbeitnehmende

      Für leistungsorientierte Vorsorgepläne werden die Vorsorgekosten und die Vorsorgeverpflichtung auf Basis von unterschiedlichen wirtschaftlichen und demografischen Annahmen mittels der Methode der laufenden Einmalprämie (Projected-Unit-Credit-Methode) bestimmt. Dabei werden die bis zum Bewertungsstichtag zurückgelegten Versicherungsjahre berücksichtigt. Zu den von der Flughafen Zürich Gruppe einzuschätzenden Berechnungsannahmen gehören unter anderem Erwartungen über die zukünftige Gehaltsentwicklung, die langfristige Verzinsung von Altersguthaben, die Personalfluktuation und die Lebenserwartung. Die Bewertungen werden jährlich von unabhängigen Versicherungsmathematikern durchgeführt. Die Bewertung des Planvermögens erfolgt jährlich zu Marktwerten. Das Planvermögen wird von der Vorsorgeverpflichtung abgezogen.

      Die Vorsorgekosten setzen sich aus drei Komponenten zusammen:

      • Dienstzeitaufwand, der in der Erfolgsrechnung im Personalaufwand erfasst wird;
      • Nettozinsaufwand, der in der Erfolgsrechnung im Finanzaufwand erfasst wird, und
      • Neubewertungskomponenten, die im sonstigen Gesamtergebnis erfasst werden.

      Der Dienstzeitaufwand umfasst den laufenden Dienstzeitaufwand, den nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand und Gewinne und Verluste aus Planabgeltungen. Gewinne und Verluste aus Plankürzungen sind Teil des nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands. Arbeitnehmerbeiträge und Beiträge von Drittpersonen reduzieren den Dienstzeitaufwand und werden von diesem in Abzug gebracht, sofern sie sich aus den Vorsorgereglementen oder einer faktischen Verpflichtung ergeben.

      Der Nettozinsaufwand entspricht dem Betrag, der sich ergibt, wenn man den Diskontsatz mit der Nettovorsorgeverpflichtung (beziehungsweise dem Nettovorsorgevermögenswert) zu Beginn des Geschäftsjahrs multipliziert, unter Berücksichtigung der sich im Geschäftsjahr durch Beiträge und Rentenzahlungen ergebenden Änderungen. Dabei werden unterjährige Kapitalflüsse und Veränderungen pro rata berücksichtigt.

      Neubewertungskomponenten umfassen versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus der Entwicklung des Barwerts der Vorsorgeverpflichtungen, die sich aufgrund von Annahmeänderungen und Erfahrungsabweichungen ergeben, sowie den Vermögensertrag abzüglich der Beträge, die im Nettozinsaufwand enthalten sind, und Veränderungen der nicht erfassten Vermögenswerte abzüglich der Effekte, die im Nettozinsaufwand enthalten sind. Neubewertungskomponenten werden im sonstigen Gesamtergebnis erfasst und können nicht rezykliert werden.

      Der in der Konzernrechnung erfasste Betrag entspricht der Über- oder Unterdeckung der leistungsorientierten Vorsorgepläne (Nettovorsorgeverpflichtung beziehungsweise -vermögenswert). Der erfasste Vermögenswert aus einer allfälligen Überdeckung wird jedoch auf den Barwert des wirtschaftlichen Nutzens aus künftigen Beitragsreduktionen beschränkt.

      Arbeitgeberbeiträge an beitragsorientierte Vorsorgepläne werden im Zeitpunkt, wo der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin den Anspruch darauf erwirbt, direkt in der Erfolgsrechnung als Personalaufwand erfasst. Werden die Leistungen eines Plans verändert oder wird ein Plan gekürzt, wird die entsprechende Veränderung der Leistung, die die nachzuverrechnende Dienstzeit betrifft, oder der Gewinn beziehungsweise der Verlust bei der Kürzung, unmittelbar in der Erfolgsrechnung erfasst.

      Für andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmende wird der Barwert der Verpflichtung am Bilanzstichtag erfasst. Veränderungen des Barwerts werden direkt in der Erfolgsrechnung als Personalaufwand verbucht.

      Ertragssteuern

      Die Ertragssteuern beinhalten sowohl laufende als auch latente Ertragssteuern. Sie werden erfolgswirksam erfasst mit Ausnahme von Ertragssteuern auf im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfassten Transaktionen. In diesen Fällen werden die Ertragssteuern ebenfalls im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital verbucht.

      Die laufenden Ertragssteuern umfassen die erwarteten geschuldeten Steuern auf dem steuerlich massgeblichen Ergebnis, berechnet mit den am Bilanzstichtag geltenden beziehungsweise angekündigten Steuersätzen.

      Latente Steuern werden gemäss der Balance-Sheet-Liability-Methode auf temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen in der Steuerbilanz und der Konzernbilanz abgegrenzt. Die Bemessung der latenten Steuern berücksichtigt den erwarteten Zeitpunkt und die erwartete Art und Weise der Realisation beziehungsweise der Tilgung der betroffenen Aktiven und Verbindlichkeiten. Dabei werden die Steuersätze herangezogen, die zum Bilanzstichtag gelten beziehungsweise in Kraft treten werden. In den folgenden Fällen werden keine latenten Steuern auf temporären Differenzen erfasst: erstmalig erfasster Goodwill, Ersterfassung von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit einer Transaktion, die weder das Konzernergebnis noch das steuerliche Ergebnis beeinflusst, und Beteiligungen an Tochtergesellschaften, falls es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zukunft nicht aufhebt.

      Aktive latente Steuern werden nur so weit berücksichtigt, als es wahrscheinlich ist, dass die temporären Differenzen mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden können. Für nicht genutzte steuerliche Verluste werden aktive latente Steuern in dem Masse gebildet, in dem die Wahrscheinlichkeit besteht, dass zukünftige zu versteuernde Gewinne verfügbar sind, so dass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können.

      Segmentberichterstattung

      Der Bericht über die operativen Segmente wird in Übereinstimmung mit IFRS 8 entsprechend der internen Berichterstattung an den Haupt­entscheidungsträger (Chief Operating Decision Maker) der Unternehmung erstattet. Als Hauptentscheidungsträger der Flughafen Zürich Gruppe, der für die wesentlichen Entscheidungen betreffend die Allokation der Ressourcen und die Beurteilung der Leistung der operativen Segmente verantwortlich ist, wurde der Verwaltungsrat der Flughafen Zürich AG identifiziert.

  • II. Ermessensentscheide in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen sowie wesentliche Annahmen und Schätzungsunsicherheiten

    • Bilanzierung der Kosten im Zusammenhang mit der Lärmthematik

      Die bilanzielle Behandlung der Lärmthematik ist aufgrund der Vielzahl rechtlich relevanter Grundlagen sowie der unsicheren beziehungsweise teilweise noch offenen Rechtsprechung und der politischen Diskussionen komplex und erfordert insbesondere im Bereich der formellen Enteignungen wesentliche Annahmen und Einschätzungen in Bezug auf die Aktivierungsfähigkeit der entsprechenden immateriellen Vermögenswerte sowie die Pflicht zur Bildung von Rückstellungen für die damit zusammenhängenden Kosten.

      Bei der Flughafen Zürich AG sind rund 20’000 Lärmentschädigungsbegehren eingegangen, wovon Ende 2025 noch etwas über 5’000 Begehren offen waren. Davon sind rund 450 Fälle bei der Eidgenössischen Schätzungskommission pendent.

      Die durch das Bundesgericht im ersten Halbjahr 2008 entschiedenen Grundsatzfragen hinsichtlich formeller Enteignungen ermöglichten es der Flughafen Zürich AG erstmals – mit allen nach wie vor verbleibenden Unsicherheiten in der Schätzgenauigkeit – eine Schätzung der Gesamtkosten für formelle Enteignungs­entschädigungen vorzunehmen. Mit weiteren Urteilen setzte das Bundesgericht im Jahr 2010 den Stichtag für die Vorhersehbarkeit der Ostanflüge definitiv auf den 1. Januar 1961 fest und entschied im Jahr 2011 abschliessend über die anzuwendende Berechnungs­methode für Minderwerte bei Ertragsliegenschaften. Im Jahr 2016 fällte das Bundesgericht zwei Entscheide in Pilotverfahren betreffend Entschädigungsforderungen aufgrund von Ost- und Südanflügen und im Jahr 2018 zwei Entscheide in Pilotverfahren betreffend genossenschaftliches Eigentum. Im November 2019 fällte das Bundesgericht einen Entscheid in Pilotverfahren betreffend die Verjährung von Entschädigungsforderungen in Oberglatt. Gestützt auf diese Bundesgerichtsentscheide und weitere entschiedene Grundsatzfragen nahm die Flughafen Zürich Gruppe jeweils auf diesen Zeitpunkt eine Neueinschätzung der Kosten für formelle Enteignungen vor, was jeweils zur Anpassung der Rückstellung für formelle Enteignungen und gleichzeitig des immateriellen Vermögens­werts aus Recht zur formellen Enteignung führte.

      Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für formelle Enteignungen unverändert CHF 330.0 Mio., wovon CHF 90.7 Mio. bis zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten sind per 31. Dezember 2025 zum Barwert zurückgestellt (siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz).

      Je nach weiterer Rechtsprechung – unter anderem hinsichtlich Südanflugsbereich am Flughafen Zürich – können die Lärmverbindlichkeiten in Zukunft noch wesentliche Anpassungen erfahren, die zu gegebener Zeit ebenfalls zu einer bilanzwirksamen Anpassung führen würden. Eine definitive Einschätzung ist derzeit noch nicht möglich.

      Im Bereich der Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen verpflichtete das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die Flughafen Zürich AG im Zusammenhang mit dem Gesuch zum Betriebsreglement 2014, ein erweitertes Schallschutzprogramm einzureichen. Gestützt auf das eingereichte Schallschutz­programm verabschiedete der Verwaltungsrat im Juni 2015 zusätzlich zu den bisher geschätzten Kosten von CHF 240.0 Mio. für den Lärm- und Anwohnerschutz weitere Massnahmen in der Höhe von CHF 100.0 Mio. Die Gesellschaft ist zudem verpflichtet, im Gebiet, wo sie Erleichterungen von Überschreitungen der Lärmgrenzwerte (Immissionsgrenzwert) beansprucht, Schallschutzmassnahmen umzusetzen. In diesem Zusammenhang leitete das BAZL ein Verfahren zur Nachtlärmsanierung ein. Dabei wurde das Gebiet mit Erleichterungen gemäss dem Sachplan Infrastruktur Luftfahrt, den der Bundesrat im August 2017 festgesetzt hat, erweitert. In diesem Zusammenhang stellte die Flughafen Zürich AG Mitte 2018 zusätzlich zu den bisher geschätzten Kosten für den Lärm- und Anwohnerschutz weitere Kosten in der Höhe von CHF 60.0 Mio. zurück.

      Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen unverändert CHF 400.0 Mio., wovon CHF 342.8 Mio. bis zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten in der Höhe sind per 31. Dezember 2025 zum Barwert zurückgestellt (siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz).

    • Wertminderungen von Vermögenswerten nach IAS 36

      Die Buchwerte des nicht finanziellen Anlagevermögens (ohne latente Steuern) werden einmal jährlich auf ihre Werthaltigkeit beurteilt. Liegen Anhaltspunkte für eine mögliche Wertminderung vor, werden für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash Generating Unit oder CGU) und die nicht finanziellen Vermögenswerte Werthaltigkeitstests in Übereinstimmung mit IAS 36 durchgeführt.

      Eine Wertminderung liegt vor, wenn der Buchwert einer CGU oder eines nicht finanziellen Vermögenswerts ihren erzielbaren Betrag (höherer Wert aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräusserungskosten und dem Nutzungswert) übersteigt.

      Die Berechnung des Nutzungswerts (value in use) für die CGUs und die nicht finanziellen Vermögenswerte, für welche Anhaltspunkte für eine mögliche Wertminderung vorliegen oder eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Werthaltigkeit erforderlich ist, erfolgt dabei auf Basis der Discounted-Cashflow-Methode (DCF). Die wesentlichen Annahmen, die zur Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurden, werden nachfolgend offengelegt und weiter erläutert:

      Investitionen in Flughafenbetreiberprojekte

      Der erzielbare Betrag für die Investitionen in Flughafenbetreiberprojekte zum 31. Dezember 2025 wurde auf Basis von Nutzungswertberechnungen unter Verwendung von Cashflow-Prognosen aus den Finanzplänen für die Restlaufzeiten der vertraglich vereinbarten Konzessionen (17 bis 29 Jahre) ermittelt. Der auf die Cashflow-Prognosen angewandte länderspezifische WACC liegt zwischen 9.7 % und 11.3 % (Vorjahr: 6.2 % und 10.7 %).

      Ergebnis der Überprüfung der Werthaltigkeit

      Die Überprüfung der Werthaltigkeit der CGUs und der nicht finanziellen Vermögenswerte, für welche Anhaltspunkte für eine mögliche Wertminderung vorlagen, ergab per 31. Dezember 2025 für die CGU Flughafen Iquique (Chile) einen Wertminderungsbedarf von CHF 6.1 Mio. (siehe Ziffer 11, Immaterielle Vermögenswerte), welcher im Berichtsjahr über die Erfolgsrechnung (Position «Abschreibungen und Amortisationen») erfasst wurde. Für die übrigen Vermögenswerte resultierte keine Wertminderung.

    • Bilanzierung von Vereinbarungen für Flughafenbetreiberprojekte

      Im Falle von Vereinbarungen, bei welchen das Flughafengelände sowohl für die Erbringung regulierter Dienstleistungen als auch für die Erbringung nicht regulierter Dienstleistungen verwendet werden kann, muss das Management beurteilen, ob IFRIC 12 anwendbar ist. Falls die unregulierten Geschäftsaktivitäten wesentlich zu den Erträgen beitragen, findet IFRIC 12 auf dieser Vereinbarung keine Anwendung. Diese Beurteilungen beinhalten Ermessensentscheide durch das Management.

  • III. Erläuterungen zur Konzernrechnung

    • 1 Segmentberichterstattung

      Die Segmentberichterstattung stellt sich für das Geschäftsjahr 2025 wie folgt dar:

      in Mio. CHF

      Regulierter Geschäftsbereich

      Lärm

      Nicht regulierter Geschäftsbereich

      International

      Eliminationen

      Konsolidiert

      2025

      Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)

      708.9

      0.0

      189.5

      124.8

      0.0

      1’023.2

      Andere Erträge (nicht IFRS 15)

      0.2

      0.0

      337.7

      0.0

      0.0

      337.9

      Total Erträge mit Dritten

      709.1

      0.0

      527.2

      124.8

      0.0

      1’361.1

      Intersegmentäre Erträge

      36.6

      0.0

      121.4

      0.0

      –158.0

      0.0

      Total Erträge

      745.7

      0.0

      648.6

      124.8

      –158.0

      1’361.1

      Personalkosten

      –105.8

      –1.8

      –149.7

      –13.2

      0.0

      –270.5

      Übrige Betriebskosten

      –179.0

      –2.7

      –104.5

      –42.2

      0.0

      –328.4

      Intersegmentäre Betriebskosten

      –120.7

      –0.7

      –35.2

      –1.4

      158.0

      0.0

      Segmentergebnis (EBITDA)

      340.3

      –5.2

      359.2

      68.0

      0.0

      762.2

      Abschreibungen und Amortisationen

      –159.6

      –2.5

      –130.1

      –19.3

      0.0

      –311.4

      Segmentergebnis (EBIT)

      180.7

      –7.7

      229.1

      48.7

      0.0

      450.8

      Finanzergebnis

      –16.1

      Anteil am Ergebnis von assoz. Gesellschaften

      0.0

      Ertragssteuern

      –88.2

      Konzernergebnis

      346.5

      Investiertes Kapital per 31. Dezember 2025

      1’849.5

      62.5

      1’915.8

      1’041.3

      4’869.1

      Nicht verzinsliches langfristiges Fremdkapital1

      374.3

      Nicht verzinsliches kurzfristiges Fremdkapital2

      329.9

      Total Aktiven per 31. Dezember 2025

      5’573.3

      ROIC (in %)

      8.1

      –9.0

      10.3

      4.0

      7.8

      Investitionen

      204.3

      1.0

      336.2

      219.2

      760.7

      1Das nicht verzinsliche langfristige Fremdkapital beinhaltet die langfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die Verbindlichkeiten für latente Steuern und die Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmende.

      2Das nicht verzinsliche kurzfristige Fremdkapital beinhaltet die kurzfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die laufenden Steuerverpflichtungen, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die Position «Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen».

      Im Segment «International» ist in der Position «Abschreibungen und Amortisationen» ein Wertminderungsaufwand in Höhe von CHF 6.1 Mio. enthalten, welcher aufgrund von Werthaltigkeitsberechnungen auf Investitionen in internationale Flughafenbetreiberprojekte resultierte (siehe auch Abschnitt Wertminderungen von Vermögenswerten nach IAS 36).

      in Mio. CHF

      Flugverkehr

      PRM

      Nutzungsentgelte

      Luftsicherheit4

      Zugangsentgelte4

      Eliminationen

      Total regulierter Geschäftsbereich

      2025

      Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)

      415.5

      16.2

      89.9

      185.4

      1.8

      0.0

      708.9

      Andere Erträge (nicht IFRS 15)

      0.2

      0.0

      0.0

      0.0

      0.0

      0.0

      0.2

      Total Erträge mit Dritten

      415.7

      16.2

      89.9

      185.4

      1.8

      0.0

      709.1

      Intersegmentäre Erträge

      43.6

      0.1

      6.2

      10.9

      3.2

      –27.4

      36.6

      Total Erträge

      459.3

      16.3

      96.1

      196.3

      5.0

      –27.4

      745.7

      Personalkosten

      –77.1

      –11.5

      –12.4

      –3.3

      –1.4

      0.0

      –105.8

      Übrige Betriebskosten

      –43.5

      0.0

      –6.6

      –77.7

      –51.2

      0.0

      –179.0

      Intersegmentäre Betriebskosten

      –81.0

      –3.8

      –28.1

      –22.5

      –12.7

      27.4

      –120.7

      EBITDA

      257.7

      1.1

      48.9

      92.8

      –60.3

      0.0

      340.3

      Abschreibungen und Amortisationen

      –107.9

      –0.4

      –41.7

      –7.1

      –2.5

      0.0

      –159.6

      EBIT

      149.8

      0.7

      7.3

      85.7

      –62.8

      0.0

      180.7

      Investiertes Kapital per 31. Dezember 2025

      1’251.7

      7.4

      482.8

      87.1

      20.6

      1’849.5

      ROIC (in %)

      9.9

      9.5

      1.2

      89.6

      –253.5

      8.1

      Betriebsnotwendiges Vermögen nach FGV3

      1’216.6

      5.4

      472.1

      73.7

      12.5

      1’780.3

      ROIC (in %) nach FGV

      12.4

      13.4

      1.3

      105.7

      –390.5

      9.9

      3Die Verordnung über die Flughafengebühren (FGV) definiert das betriebsnotwendige Vermögen, dessen angemessene Verzinsung Grundlage der Gebührenhöhe ist, als Summe der «Anschaffungs- beziehungsweise Herstellrestwerte der bestehenden Anlagen sowie des betriebsnotwendigen Nettoumlaufvermögens». Aus dieser Definition ergeben sich daher kleinere Abweichungen gegenüber dem ausgewiesenen investierten Kapital.

      4Gemäss der Verordnung über die Flughafengebühren kann die Unterdeckung im Segment «Zugangsentgelte» dem Segment «Luftsicherheit» belastet werden. Unter Anrechnung der Unterdeckung beträgt der ROIC nach FGV für das Segment «Luftsicherheit» 23.5%.

      Die Segmentberichterstattung stellt sich für das Vorjahr wie folgt dar:

      in Mio. CHF

      Regulierter Geschäftsbereich

      Lärm

      Nicht regulierter Geschäftsbereich

      International

      Eliminationen

      Konsolidiert

      2024

      Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)

      672.6

      0.0

      191.4

      130.9

      0.0

      994.9

      Andere Erträge (nicht IFRS 15)

      0.2

      0.0

      331.2

      0.0

      0.0

      331.4

      Total Erträge mit Dritten

      672.8

      0.0

      522.6

      130.9

      0.0

      1’326.3

      Intersegmentäre Erträge

      29.5

      0.0

      114.3

      0.0

      –143.8

      0.0

      Total Erträge

      702.3

      0.0

      636.9

      130.9

      –143.8

      1’326.3

      Personalkosten

      –85.3

      –1.6

      –144.1

      –14.0

      0.0

      –244.9

      Übrige Betriebskosten

      –186.0

      –3.0

      –103.3

      –56.1

      0.0

      –348.3

      Intersegmentäre Betriebskosten

      –113.6

      –0.8

      –27.9

      –1.6

      143.8

      0.0

      Segmentergebnis (EBITDA)

      317.5

      –5.4

      361.7

      59.3

      0.0

      733.0

      Abschreibungen und Amortisationen

      –152.3

      –2.1

      –124.8

      –20.2

      0.0

      –299.5

      Segmentergebnis (EBIT)

      165.2

      –7.6

      236.9

      39.0

      0.0

      433.6

      Finanzergebnis

      –20.1

      Anteil am Ergebnis von assoz. Gesellschaften

      0.0

      Ertragssteuern

      –86.8

      Konzernergebnis

      326.7

      Investiertes Kapital per 31. Dezember 2024

      1’752.5

      75.9

      1’713.8

      934.0

      4’476.1

      Nicht verzinsliches langfristiges Fremdkapital1

      416.6

      Nicht verzinsliches kurzfristiges Fremdkapital2

      309.8

      Total Aktiven per 31. Dezember 2024

      5’202.5

      ROIC (in %)

      7.5

      –7.6

      10.9

      3.8

      7.9

      Investitionen

      200.3

      0.6

      120.6

      289.7

      611.2

      1Das nicht verzinsliche langfristige Fremdkapital beinhaltet die langfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die Verbindlichkeiten für latente Steuern und die Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmende.

      2Das nicht verzinsliche kurzfristige Fremdkapital beinhaltet die kurzfristige Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz, die laufenden Steuerverpflichtungen, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die Position «Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen».

      in Mio. CHF

      Flugverkehr

      PRM

      Nutzungsentgelte

      Luftsicherheit4

      Zugangsentgelte4

      Eliminationen

      Total regulierter Geschäftsbereich

      2024

      Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)

      393.7

      15.5

      85.4

      176.0

      2.0

      0.0

      672.6

      Andere Erträge (nicht IFRS 15)

      0.2

      0.0

      0.0

      0.0

      0.0

      0.0

      0.2

      Total Erträge mit Dritten

      393.9

      15.5

      85.4

      176.0

      2.0

      0.0

      672.8

      Intersegmentäre Erträge

      32.8

      0.0

      6.1

      9.6

      3.3

      –22.4

      29.5

      Total Erträge

      426.7

      15.5

      91.6

      185.6

      5.3

      –22.4

      702.3

      Personalkosten

      –69.0

      0.0

      –11.7

      –3.1

      –1.4

      0.0

      –85.3

      Übrige Betriebskosten

      –39.9

      –12.5

      –6.9

      –77.2

      –49.4

      0.0

      –186.0

      Intersegmentäre Betriebskosten

      –78.4

      –1.7

      –25.2

      –18.3

      –12.4

      22.4

      –113.6

      EBITDA

      239.3

      1.4

      47.7

      87.0

      –57.9

      0.0

      317.5

      Abschreibungen und Amortisationen

      –103.9

      –0.2

      –38.3

      –6.7

      –3.1

      0.0

      –152.3

      EBIT

      135.4

      1.2

      9.3

      80.2

      –61.0

      0.0

      165.2

      Investiertes Kapital per 31. Dezember 2024

      1’194.8

      4.6

      465.1

      68.3

      19.7

      1’752.5

      ROIC (in %)

      9.1

      17.5

      1.7

      80.4

      –234.0

      7.5

      Betriebsnotwendiges Vermögen nach FGV3

      1’168.4

      3.2

      457.3

      58.0

      13.6

      1’700.5

      ROIC (in %) nach FGV

      11.7

      32.4

      1.7

      110.4

      –328.0

      9.5

      3Die Verordnung über die Flughafengebühren (FGV) definiert das betriebsnotwendige Vermögen, dessen angemessene Verzinsung Grundlage der Gebührenhöhe ist, als Summe der «Anschaffungs- beziehungsweise Herstellrestwerte der bestehenden Anlagen sowie des betriebsnotwendigen Nettoumlaufvermögens». Aus dieser Definition ergeben sich daher kleinere Abweichungen gegenüber dem ausgewiesenen investierten Kapital.

      4Gemäss der Verordnung über die Flughafengebühren kann die Unterdeckung im Segment «Zugangsentgelte» dem Segment «Luftsicherheit» belastet werden. Unter Anrechnung der Unterdeckung beträgt der ROIC nach FGV für das Segment «Luftsicherheit» 21.1%.

      Die interne Berichterstattung über die Segmente an den Hauptentscheidungsträger erfolgt in Übereinstimmung mit der Verordnung über die Flughafengebühren (FGV), namentlich im Bereich der von der Verordnung betroffenen regulierten Gebühren und Entgelte. Für den regulierten Geschäftsbereich werden die folgenden Segmente ausgewiesen und dem Hauptentscheidungsträger als Grundlage für seine wesentlichen Beurteilungen und Entscheidungen vorgelegt:

      • Segment «Flugverkehr»
      • Segment «PRM»
      • Segment «Nutzungsentgelte»
      • Segment «Luftsicherheit»
      • Segment «Zugangsentgelte»

      Die in den Tabellen der Segmentberichterstattung ausgewiesene Spalte «Regulierter Geschäftsbereich» stellt kein eigenes Segment nach IFRS 8 dar, sondern fasst aus Darstellungsgründen lediglich die berichtpflichtigen Segmente zusammen, in denen die Gebühren und Entgelte durch die FGV reguliert sind (Ausnahme Segment «Lärm»).

      Die Flughafen Zürich Gruppe verfügt damit insgesamt über die folgenden berichtspflichtigen Segmente:

      → Flugverkehr

      Das Segment «Flugverkehr» beinhaltet die originär flugbetriebsrelevanten Infrastrukturen und Dienstleistungen. Dazu gehören sämtliche den Fluggesellschaften und Passagieren zur Verfügung gestellten Kerndienstleistungen eines Flughafens, die die Flughafen Zürich AG in der Funktion der Flughafenbetreiberin anbietet. Dies sind unter anderem das Pistensystem, ein Grossteil der Vorfeldflächen mit Apron Control, die Passagierflächen in den Terminals, der Frachtbetrieb, die Passagierbetreuung und die Passagierservices sowie die Safety. Die wesentlichen Erträge des Segments «Flugverkehr» sind Passagier- und Landegebühren. Die externen Erträge in diesem Bereich sind bestimmt durch die Passagierentwicklung, die Anzahl der Flugbewegungen und die Entwicklung des Startgewichts der Flugzeuge.

      → PRM

      Im Segment «PRM» (Passengers with Reduced Mobility) werden die Infrastrukturen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Verordnung betreffend Betreuung von Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität zusammengefasst. Die Erträge beinhalten ausschliesslich die PRM-Gebühr.

      → Nutzungsentgelte

      Das Segment «Nutzungsentgelt» enthält die sogenannt zentralen Infrastrukturen. Insbesondere sind dies Check-in-Flächen und -Einrichtungen, Gepäcksortier- und Gepäckförderanlage, Flugzeugenergieversorgungsanlage, Handlingabstellflächen und die zugehörigen Dienstleistungen und Entgelte.

      → Luftsicherheit

      Zum Segment «Luftsicherheit» gehören die Einrichtungen und Dienste, die unter der Verantwortung der Flughafen Zürich AG für die Luftsicherheit (Massnahmen zur Passagier- und Flugzeugsicherheit) bereitgestellt werden müssen. Dazu gehören alle Anlagen sowie deren Betrieb und Unterhalt zur Verhütung von Angriffen auf die Sicherheit der gewerbsmässigen Zivilluftfahrt, insbesondere die Anlagen zur Kontrolle von Passagieren, Handgepäck, registriertem Gepäck und Fracht. Die Erträge zur Deckung der Kosten des Segments «Luftsicherheit» bilden insbesondere die pro Passagier erhobenen Sicherheitsgebühren.

      → Zugangsentgelte

      Das Segment «Zugangsentgelte» enthält die Einrichtungen und Dienste im Bereich Luftsicherheit, die für den Zugang zur Luftseite für alle anderen Personen als Passagiere bereitgestellt werden müssen. Dazu gehören alle relevanten Anlagen sowie deren Betrieb und Unterhalt. Ferner sind auch flughafenpolizeiliche Aufgaben wie Überwachungspatrouillen und weitere sicherheitsrelevante Aufgaben enthalten. Die Erträge im Segment «Zugangsentgelte» stammen im Wesentlichen aus den Entgelten für das Ausstellen von Flughafenausweisen.

      → Lärm

      Da gemäss aktuellem Wissenstand der Airport Zurich Noise Fund (AZNF) ausreichend alimentiert ist, um die bekannten Kosten für Lärm- und Anwohnerschutz sowie formelle Enteignungen zu decken, werden seit dem 1. Januar 2021 die Erträge aus Flugzeuglärmgebühren dem Segment «Flugverkehr» zugeordnet. Die entsprechenden Aufwendungen werden unverändert im Segment «Lärm» separat ausgewiesen. In den Erläuterungen zur Konzernrechnung (siehe Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund) wird eine liquiditätsbezogene Fondsrechnung der gesamten Fluglärmthematik dargestellt. Diese Rechnung zeigt per Bilanzstichtag die kumulierte liquiditätsmässige Über- oder Unterdeckung aus den verursachergerecht erhobenen Lärmgebühren abzüglich der liquiditätswirksamen Ausgaben für formelle Enteignungen, Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen und Betriebskosten.

      → Nicht regulierter Geschäftsbereich

      Das Segment «Nicht regulierter Geschäftsbereich» beinhaltet sämtliche Aktivitäten im Hinblick auf die Entwicklung, die Vermarktung und den Betrieb der kommerziellen Infrastruktur am Flughafen Zürich. Das sind sämtliche Retail- und Gastronomie-Aktivitäten des Flughafens, die Erträge aus Mieteinnahmen und Nebenkosten (unter anderem Energie), die Parkingerträge sowie eine breite Palette von durch die Flughafen Zürich AG angebotenen kommerziellen Dienstleistungen.

      → International

      Das Segment «International» umfasst die Erträge und Aufwendungen der Tochtergesellschaften und Beteiligungen des internationalen Geschäfts der Flughafen Zürich Gruppe. Dazu gehören die Erträge und Aufwendungen der konsolidierten Konzessionsgesellschaften in Indien, Brasilien und Chile aus dem Betrieb der entsprechenden Flughafeninfrastrukturen sowie die Erträge aus Beratungsdienstleistungen. Zudem sind in diesem Segment die Erträge und Aufwendungen aus Bauvorhaben im Rahmen von Konzessionsvereinbarungen enthalten, welche gemäss IFRIC 12 abgebildet werden.

      Grundsätze der Segmentberichterstattung

      In der internen Berichterstattung wurde die Systematik der Zuordnung jedes Profit-Centers zu einem Segment gewählt. Falls interne Lieferungen und Leistungen gegenüber einem anderen Segment erbracht werden, werden diese Leistungen als intersegmentäre Erträge oder Aufwandsminderungen verrechnet. Beispielsweise wird das Profit-Center «Nebenkosten» dem nicht regulierten Geschäftsbereich zugeordnet und die anteiligen Kosten werden danach verursachergerecht den Segmenten des regulierten Geschäftsbereichs verrechnet. Ebenso sind die Supportbereiche dem nicht regulierten Geschäftsbereich zugeordnet und werden entsprechend weiterverrechnet.

      Die Zuordnung des investierten Kapitals zu den einzelnen operativen Segmenten erfolgt einerseits mittels Zuweisung der einzelnen Anlagen in der Anlagebuchhaltung, andererseits über die anteilige Zuweisung der verbleibenden Vermögenswerte (Hochbauten, Tiefbauten und Nettoumlaufvermögen) zu den jeweiligen Segmenten. Die Projekte in Arbeit werden bis zur Abrechnung demjenigen Segment zugeordnet, in dem der grösste wertmässige Anteil liegt. Nach der Abrechnung der Projekte auf die einzelnen Anlagekategorien erfolgt die definitive Segmentzuordnung.

      Zur Bildung der vorstehenden berichtspflichtigen Segmente wurden keine Geschäftssegmente zusammengefasst.

      Zusatzangaben gemäss Verordnung über die Flughafengebühren (FGV)

      Gemäss Art. 34 der Verordnung über die Flughafengebühren (FGV) sind 30 % des ökonomischen Mehrwerts im nicht flugbetriebsrelevanten Bereich auf der Luftseite des Flughafens Zürich sowie im Bereich des Strassenfahrzeugparkings als Transferzahlung zur Finanzierung der Kosten des Segments «Flugverkehr» zu verwenden. Entsprechend dieser Regelung wurden im Geschäftsjahr 2025 CHF 25.7 Mio. (Vorjahr: CHF 25.1 Mio.) dem Segment «Flugverkehr» zugeschrieben und in der ausgewiesenen Rendite auf dem betriebsnotwendigen Vermögen berücksichtigt. Weiter kann gemäss Art. 45 FGV die Unterdeckung im Segment «Zugangsentgelte» dem Segment «Luftsicherheit» belastet werden.

      Die Erträge aus den Sicherheitsgebühren werden vollumfänglich dem Segment «Sicherheit» zugeordnet, diejenigen aus den PRM-Gebühren dem Segment «PRM». Alle anderen Flugbetriebsgebühren werden dem Segment «Flugverkehr» zugeordnet. Eine Aufteilung der Erträge auf die einzelnen Gebührenarten ist unter Ziffer 2, Erträge, ersichtlich.

      Weitere Angaben

      Von den Gesamterträgen in der Höhe von CHF 1’361.1 Mio. (Vorjahr: CHF 1’326.3 Mio.) wurden CHF 1’236.3 Mio. (Vorjahr: CHF 1’195.4 Mio.) in der Schweiz erwirtschaftet und CHF 124.8 Mio. (Vorjahr: CHF 130.9 Mio.) fielen im Ausland an.

      Mit der Lufthansa-Gruppe erzielte die Gesellschaft in den berichtspflichtigen Segmenten im abgelaufenen Berichtsjahr Erträge im Umfang von CHF 482.6 Mio. (Vorjahr: CHF 470.0 Mio.).

      Von den langfristigen Vermögenswerten gemäss IFRS 8.33 in der Höhe von CHF 4’495.9 Mio. (Vorjahr: CHF 4’071.5 Mio.) sind CHF 3’586.0 Mio. (Vorjahr: CHF 3’359.9 Mio.) der Schweiz und CHF 909.9 Mio. (Vorjahr: CHF 711.6 Mio.) den ausländischen Gruppengesellschaften zuzurechnen. Davon entfallen CHF 577.4 Mio. (Vorjahr: CHF 368.0 Mio.) auf Indien.

    • 2 Erträge

      in Mio. CHF

      2025

      2024

      Passagiergebühren

      262.5

      248.4

      Sicherheitsgebühren

      183.1

      173.8

      PRM-Gebühren

      16.2

      15.5

      Passagierbezogene Flugbetriebsgebühren

      461.9

      437.7

      Landegebühren

      89.1

      84.3

      Flugzeuglärmgebühren

      15.3

      16.0

      Emissionsgebühren

      4.2

      4.0

      Flugzeugabstellgebühren

      32.1

      28.7

      Frachtgebühren

      9.5

      9.3

      Andere Flugbetriebsgebühren

      150.2

      142.4

      Total Flugbetriebsgebühren

      612.0

      580.1

      Gepäcksortier- und Gepäckförderanlage

      66.4

      63.2

      Deicing

      8.9

      8.4

      Check-in

      5.4

      5.1

      Flugzeugenergieversorgungsanlage

      5.1

      4.5

      Übrige Entgelte

      5.9

      6.2

      Total Aviation-Entgelte

      91.8

      87.4

      Rückerstattung Sicherheitskosten

      2.3

      2.2

      Übrige Erträge

      3.0

      3.2

      Total übrige Aviation-Erträge

      5.3

      5.3

      Total Aviation-Erträge

      709.1

      672.8

      Retail, Tax & Duty Free

      116.2

      118.7

      Food & Beverage

      26.8

      26.5

      Werbeflächen und Promotion

      18.5

      19.2

      Parkingerträge

      95.3

      93.6

      Übrige Kommerzerträge

      20.3

      18.6

      Total Kommerz- und Parkingerträge

      277.0

      276.5

      Mieterträge

      153.5

      146.8

      Energie- und Nebenkostenverrechnung

      38.5

      45.1

      Reinigung

      3.5

      2.8

      Übrige Immobilienerträge

      2.4

      2.7

      Total Immobilienerträge

      197.9

      197.4

      Kommunikationsdienstleistungen

      14.0

      14.6

      Treibstoffgebühren

      7.8

      7.4

      Catering

      2.2

      2.0

      Übrige Dienstleistungserträge

      28.3

      24.8

      Total Dienstleistungserträge

      52.3

      48.7

      Erträge aus internationalen Flughafenkonzessionen

      111.6

      100.9

      Consultingerträge

      2.7

      3.2

      Erträge aus Bauvorhaben im Rahmen von Konzessionsvereinbarungen

      10.5

      26.9

      Total Erträge aus dem internationalen Geschäft

      124.8

      130.9

      Total Non-Aviation-Erträge

      652.0

      653.5

      Total Erträge

      1’361.1

      1’326.3

      Die Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15) setzen sich wie folgt zusammen:

      in Mio. CHF

      2025

      2024

      Flugbetriebsgebühren

      612.0

      580.1

      Aviation-Entgelte

      91.8

      87.4

      Übrige Aviation-Erträge

      5.1

      5.1

      Total Aviation-Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)

      708.9

      672.6

      Aviation-Erträge (nicht IFRS 15)

      0.2

      0.2

      Total Aviation-Erträge

      709.1

      672.8

      Kommerz- und Parkingerträge

      95.3

      94.1

      Immobilienerträge

      43.4

      50.0

      Dienstleistungserträge

      50.8

      47.3

      Erträge aus dem internationalen Geschäft

      124.8

      130.9

      Total Non-Aviation-Erträge aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15)

      314.3

      322.3

      Non-Aviation-Erträge (nicht IFRS 15)

      337.7

      331.2

      Total Non-Aviation-Erträge

      652.0

      653.5

      Total Erträge

      1’361.1

      1’326.3

    • 3 Personalaufwand

      in Mio. CHF

      2025

      2024

      Löhne und Gehälter

      203.8

      183.7

      Personalvorsorgekosten für leistungsorientierte Vorsorgepläne 1

      23.9

      22.1

      Sozialversicherungsbeiträge

      17.3

      15.8

      Übriger Personalaufwand und andere Leistungen an Arbeitnehmende

      25.4

      23.4

      Total Personalaufwand

      270.5

      244.9

      Personalbestand per Bilanzstichtag (Vollzeitäquivalente) 2

      2’479

      2’130

      Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalente) 2

      2’305

      2’032

      Durchschnittliche Personalkosten pro Vollzeitäquivalent per 31. Dezember (in CHF)

      109’106

      114’999

      1Siehe Ziffer 22.1 a) Leistungsorientierte Vorsorgepläne

      2Ohne Lernende, Praktikanten und Trainees

      Variable Vergütung für Geschäftsleitung und Kader

      Die Summe aller jährlichen Vergütungen an die Mitglieder der Geschäftsleitung sowie des Kaders setzt sich aus einem festen Lohnanteil und einer variablen Vergütung zusammen. Die variable Vergütung umfasst die Zielerreichung eines finanziellen Ziels, das zu zwei Dritteln gewichtet wird, und die Zielerreichung dreier qualitativer Ziele, die gemeinsam zu einem Drittel gewichtet werden. Das finanzielle Ziel und die drei qualitativen Ziele und die Zielwerte werden vom Verwaltungsrat jährlich überprüft und gegebenenfalls neu festgelegt.

      Die finanzielle Leistungskennzahl entspricht der EBITDA-Marge. Die qualitativen Ziele für das Jahr 2025 betreffen konkrete Leistungskennzahlen in den Bereichen Nachhaltigkeit, Kunden- und Passagierzufriedenheit sowie Weiterempfehlungsrate/ Mitarbeiterzufriedenheit.

      Der Entscheid bezüglich Erreichungsgrad des massgebenden Zielwerts wird im neuen Geschäftsjahr gefällt (Gewährungszeitpunkt). Die variable Vergütung an die Mitglieder der Geschäftsleitung und die Mitarbeitenden der obersten Kaderstufe wird basierend auf der Zielerreichung als Gesamtbetrag festgelegt und zu zwei Dritteln bar ausbezahlt sowie zu einem Drittel in Aktien vergütet.

      Die Aufwendungen für aktienbasierte Vergütungen betragen für das Berichtsjahr CHF 1.2 Mio. (Vorjahr: CHF 1.2 Mio.). Die Bestimmung der effektiv zu gewährenden Anzahl Aktien basiert auf dem Börsenkurs im Ausrichtungszeitpunkt (April 2026), entsprechend kann die Anzahl Aktien per Bilanzstichtag noch nicht abschliessend beurteilt werden. Wären die Aktien per Jahresende gewährt worden, so hätten 4’719 Aktien (Vorjahr: 5’555 Aktien) vergütet werden müssen.

      Mitarbeiterbeteiligungsprogramm

      Mitarbeitende der Flughafen Zürich AG, die das erste Dienstjahr beendet haben, erhalten einmalig eine Gratisaktie als geldwerte Leistung. Im Geschäftsjahr 2025 wurden 247 Aktien (Vorjahr: 260 Aktien) im Wert von CHF 0.1 Mio. (Vorjahr: CHF 0.1 Mio.) abgegeben.

    • 4 Andere Betriebskosten

      in Mio. CHF

      2025

      2024

      Dienstleistungen Schutz & Rettung Zürich

      22.6

      22.5

      Aufwendungen für PRM-Dienstleistungen (Servicekosten Dienstleistungsanbieter)

      0.0

      12.4

      Versicherungen und Selbstbehalte

      6.1

      5.7

      Reinigung durch Dritte inkl. Schneeräumung

      4.5

      4.8

      Kosten eigener Fahrzeugpark

      4.4

      3.4

      Kommunikationskosten

      1.8

      1.7

      Passagierdienste

      0.8

      0.8

      Weitere Betriebskosten

      9.2

      9.2

      Total andere Betriebskosten

      49.5

      60.5

    • 5 Übrige Erträge und Aufwendungen

      in Mio. CHF

      2025

      2024

      Aktivierte Eigenleistungen

      21.7

      21.0

      Übrige Erträge

      2.3

      2.0

      Aktivierte Eigenleistungen und übrige Erträge

      24.0

      23.0

      Aufwendungen für Bauvorhaben im Rahmen von Konzessionsvereinbarungen

      –10.4

      –26.8

      Aufwendungen für Bauvorhaben im Rahmen von Konzessionsvereinbarungen

      –10.4

      –26.8

      Übrige Aufwendungen

      –9.9

      –4.4

      Übrige Aufwendungen

      –9.9

      –4.4

      Bei den aktivierten Eigenleistungen in der Höhe von CHF 21.7 Mio. (Vorjahr: CHF 21.0 Mio.) handelt es sich um Honorare betriebseigener Architekten und Ingenieure sowie internen Projektleitern und Projektmitarbeitenden.

      Die Aufwendungen für Bauvorhaben im Rahmen von Konzessionsvereinbarungen in der Höhe von CHF –10.4 Mio. (Vorjahr: CHF –26.8 Mio.) resultieren aus getätigten Investitionen in Infrastrukturen der Flughäfen in Brasilien und Chile. Die aus solchen Bauleistungen generierten Erträge finden sich unter Ziffer 2, Erträge.

      In den übrigen Aufwendungen sind neben dem Effekt aus der Anpassung des Diskontierungssatzes betreffend die Barwertberechnung der Rückstellungen für Lärm- und Anwohnerschutz sowohl im Berichtsjahr wie auch im Vorjahr Buchverluste aus Anlageabgängen sowie Debitorenverluste enthalten.

    • 6 Finanzergebnis

      in Mio. CHF

      2025

      2024

      Zinsaufwand auf Anleihen

      –4.0

      –4.1

      Zinsaufwand auf Bankverbindlichkeiten

      –17.8

      –13.0

      Zinsaufwand auf Nettovorsorgeverpflichtungen

      –0.2

      –0.6

      Zinsaufwand auf Leasingverbindlichkeiten

      –0.2

      –0.1

      Zinsaufwand auf Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen

      0.0

      –0.5

      Barwertanpassung auf Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz

      –3.8

      –5.8

      Fremdwährungsverluste

      0.0

      –1.0

      Übriger Finanzaufwand

      –5.0

      –5.2

      Total Finanzaufwand

      –31.0

      –30.3

      Zinsertrag auf Call- und Festgelder sowie übrige finanzielle Vermögenswerte

      8.0

      6.8

      Zinsertrag auf Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

      3.2

      3.0

      Fremdwährungsgewinne

      1.0

      0.0

      Übriger Finanzertrag

      2.7

      0.4

      Total Finanzertrag

      14.9

      10.2

      Finanzergebnis

      –16.1

      –20.1

      Der gestiegene Zinsaufwand auf Bankschulden von CHF –17.8 Mio. (Vorjahresperiode: CHF –13.0 Mio.) ist insbesondere auf die höheren Bankschulden bei den ausländischen Flughafenkonzessionen aufgrund deren Bautätigkeiten (siehe Ziffer 18, Finanzverbindlichkeiten) zurückzuführen.

      Der Zinsertrag auf Call- und Festgelder sowie übrige finanzielle Vermögenswerte erhöhte sich gegenüber der Vorjahresperiode aufgrund höherer angelegter freier Mittel auf CHF 8.0 Mio. (Vorjahresperiode: CHF 6.8 Mio.).

    • 7 Ertragssteuern

      in Mio. CHF

      2025

      2024

      Steuern des laufenden Jahres

      –84.1

      –80.5

      Steuern der Vorjahre

      0.1

      –1.6

      Total laufende Ertragssteuern

      –83.9

      –82.2

      Latente Ertragssteuern auf der Veränderung von temporären Differenzen

      –5.5

      –4.6

      Veränderung Steuersatz

      1.2

      0.0

      Total latente Ertragssteuern

      –4.3

      –4.6

      Total Ertragssteuern

      –88.2

      –86.8

      Die Ertragssteuern lassen sich wie folgt analysieren:

      in Mio. CHF

      2025

      2024

      Ergebnis vor Ertragssteuern

      434.7

      413.5

      Ertragssteuern zum erwarteten Steuersatz der Muttergesellschaft von 18.8% (2024: 18.9%)

      –81.7

      –78.2

      Effekt aus Anwendung unterschiedlicher Ertragssteuersätze

      –6.6

      –4.6

      Steuereffekte aus Vorperioden

      0.1

      –1.6

      Effekt aus Steuersatzänderungen auf latenten Ertragssteuern

      1.2

      0.0

      Effekt aus Quellensteuern

      –0.4

      –1.2

      Nicht abzugsfähige Aufwände

      –1.9

      –0.0

      Effekt aus ausschliesslich steuerlich abzugsfähigen Aufwendungen und Erträgen

      1.1

      2.3

      Effekt aus Wertanpassung nicht erfasster Verluste

      –1.0

      0.0

      Effekt aus latenten Steuern auf Beteiligungen

      –0.2

      –0.3

      Verluste des laufenden Jahres, für die kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde

      0.0

      –3.4

      Steuervergünstigungen

      0.9

      0.6

      Verschiedene Überleitungsposten

      0.2

      –0.3

      Total Ertragssteuern

      –88.2

      –86.8

      Globale Mindestbesteuerung (BEPS Pillar 2)

      Die Flughafen Zürich Gruppe fällt in den Anwendungsbereich der OECD-Mindeststeuer (BEPS Pillar 2-Regeln). Gemäss diesen neuen Regeln müssen internationale Konzerne mit einem Umsatz von über EUR 750 Mio. eine Steuer von mindestens 15 % auf die in jedem Land, in dem sie tätig sind, erzielten Gewinne entrichten. Die Modellregeln wurden von einer beträchtlichen Anzahl von Ländern im Jahr 2023 verabschiedet und traten Anfang 2024 in Kraft. Die Schweiz hat die neuen Regeln durch eine Verfassungsänderung und eine entsprechende Verordnung übernommen, die seit dem 1. Januar 2024 in Kraft ist.

      Die Flughafen Zürich Gruppe hat den Einfluss der BEPS Pillar 2-Regeln bewertet und eine Analyse hinsichtlich der Anwendung der «Transitional CbCR Safe Harbor Rules» basierend auf qualifizierten länderbezogenen Berichtsdaten durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass im Jahr 2025 in jedem Land mindestens einer der drei «Transitional Safe Harbor-Tests» erfüllt ist und somit im Jahr 2025 keine wesentlichen zusätzlichen Ertragssteuern im Rahmen der globalen Mindestbesteuerung zu zahlen sind.

      Die Flughafen Zürich Gruppe wendet die nach IAS 12 vorübergehende verpflichtende Ausnahme zur Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der Umsetzung der BEPS Pillar 2-Regeln ergeben, an.

    • 8 Sachanlagen

      in Mio. CHF

      Grundstücke

      Tiefbauten

      Hochbauten

      Mobile Sachanlagen

      Projekte in Arbeit

      Total Sachanlagen

      Anschaffungswerte

      Bestand per 1. Januar 2024

      138.1

      1’772.7

      4’945.9

      280.5

      482.8

      7’620.0

      Zugänge

      0.0

      0.0

      0.0

      0.0

      506.4

      506.4

      Abgänge

      0.0

      –2.3

      –40.5

      –11.3

      0.0

      –54.1

      Transfers und Reklassifizierungen

      0.0

      64.2

      74.5

      11.8

      –177.2

      –26.7

      Umrechnungsdifferenzen

      0.0

      0.0

      0.0

      0.1

      9.8

      9.9

      Bestand per 31. Dezember 2024

      138.1

      1’834.6

      4’979.9

      281.1

      821.8

      8’055.5

      Bestand per 1. Januar 2025

      138.1

      1’834.6

      4’979.9

      281.1

      821.8

      8’055.5

      Zugänge

      12.3

      0.0

      0.0

      0.5

      568.9

      581.7

      Abgänge

      –0.7

      –6.3

      –59.1

      –19.0

      0.0

      –85.1

      Transfers und Reklassifizierungen

      –1.1

      53.1

      104.7

      23.2

      –198.3

      –18.4

      Umrechnungsdifferenzen

      0.0

      0.0

      –0.7

      –0.2

      –81.5

      –82.4

      Bestand per 31. Dezember 2025

      148.6

      1’881.4

      5’024.8

      285.6

      1’110.9

      8’451.3

      Abschreibungen und Wertminderungen

      Bestand per 1. Januar 2024

      0.0

      –1’102.7

      –3’457.7

      –207.4

      0.0

      –4’767.8

      Abschreibungen

      0.0

      –66.6

      –148.5

      –16.8

      0.0

      –231.9

      Abgänge

      0.0

      2.1

      39.0

      11.2

      0.0

      52.3

      Transfers und Reklassifizierungen

      0.0

      0.0

      –0.2

      0.2

      0.0

      0.0

      Umrechnungsdifferenzen

      0.0

      0.0

      0.0

      0.0

      0.0

      0.0

      Bestand per 31. Dezember 2024

      0.0

      –1’167.2

      –3’567.4

      –212.8

      0.0

      –4’947.4

      Bestand per 1. Januar 2025

      0.0

      –1’167.2

      –3’567.4

      –212.8

      0.0

      –4’947.4

      Abschreibungen

      0.0

      –68.8

      –152.5

      –18.3

      0.0

      –239.6

      Abgänge

      0.0

      6.3

      54.6

      18.8

      0.0

      79.7

      Transfers und Reklassifizierungen

      0.0

      0.0

      9.9

      0.0

      0.0

      9.9

      Umrechnungsdifferenzen

      0.0

      0.0

      0.2

      0.1

      0.0

      0.3

      Bestand per 31. Dezember 2025

      0.0

      –1’229.7

      –3’655.2

      –212.2

      0.0

      –5’097.1

      Investitionsförderbeiträge

      Bestand per 1. Januar 2024

      0.0

      –6.7

      –3.5

      –0.3

      –0.5

      –11.0

      Zugänge

      0.0

      0.0

      0.0

      0.0

      –1.1

      –1.1

      Auflösungen

      0.0

      0.8

      0.4

      0.1

      0.0

      1.3

      Transfers

      0.0

      0.0

      –0.7

      0.0

      0.7

      0.0

      Bestand per 31. Dezember 2024

      0.0

      –5.9

      –3.8

      –0.2

      –0.9

      –10.8

      Bestand per 1. Januar 2025

      0.0

      –5.9

      –3.8

      –0.2

      –0.9

      –10.8

      Zugänge

      0.0

      0.0

      0.0

      0.0

      –4.0

      –4.0

      Auflösungen

      0.0

      0.5

      0.6

      0.1

      0.0

      1.2

      Transfers

      0.0

      0.0

      –2.6

      –0.2

      2.8

      0.0

      Bestand per 31. Dezember 2025

      0.0

      –5.4

      –5.8

      –0.3

      –2.1

      –13.6

      Nettobuchwert per 31. Dezember 2024

      138.1

      661.5

      1’408.7

      68.1

      820.9

      3’097.3

      Nettobuchwert per 31. Dezember 2025

      148.6

      646.3

      1’363.8

      73.1

      1’108.8

      3’340.6

      Projekte in Arbeit

      Im abgelaufenen Geschäftsjahr investierte die Flughafen Zürich Gruppe insgesamt CHF 568.9 Mio. in Projekte in Arbeit (Vorjahr: CHF 506.4 Mio.). Die grössten Investitionen am Flughafen Zürich entfallen dabei auf die folgenden Projekte:

      • Vorbereitungsarbeiten Entwicklung Flughafenkopf (CHF 99.0 Mio.)
      • Erweiterung und Erneuerung Gepäcksortieranlage (CHF 36.5 Mio.)
      • Entwicklung landseitige Passagierflächen (CHF 36.3 Mio.)

      Die aktivierten Kosten für die Entwicklung, Planung und Realisierung betreffend den Bau und Betrieb des Noida International Airport im indischen Neu-Delhi belaufen sich im Berichtsjahr auf CHF 203.7 Mio. (Vorjahr: CHF 195.2 Mio.). In diesem Betrag enthalten sind die kapitalisierten laufenden Abschreibungen auf dem Nutzungsrecht für das Land, auf welchem der Flughafen entsteht (siehe Ziffer 9, Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten) sowie angefallenen Zinsaufwendungen auf den entsprechenden Leasingverbindlichkeiten (siehe Ziffer 18, Finanzverbindlichkeiten).

      Abschreibungen

      Mit den Abschreibungen auf Sachanlagen von CHF –239.6 Mio. wurden Auflösungen von Investitionsförderbeiträgen von CHF 1.2 Mio. verrechnet.

    • 9 Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten

      Flughafen Zürich Gruppe als Leasingnehmerin

      in Mio. CHF

      Land

      Immobilien

      Mobile Sachanlagen

      Total Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten

      Anschaffungswerte

      Bestand per 1. Januar 2024

      68.8

      106.3

      0.5

      175.6

      Zugänge

      0.0

      6.1

      0.0

      6.1

      Abgänge

      0.0

      –0.8

      –0.5

      –1.3

      Transfers und Reklassifizierungen

      0.0

      0.0

      0.0

      0.0

      Umrechnungsdifferenzen

      3.2

      0.0

      0.0

      3.2

      Bestand per 31. Dezember 2024

      72.0

      111.6

      0.0

      183.6

      Bestand per 1. Januar 2025

      72.0

      111.6

      0.0

      183.6

      Zugänge

      0.0

      4.5

      0.5

      5.0

      Abgänge

      0.0

      –42.0

      0.0

      –42.0

      Transfers und Reklassifizierungen

      0.0

      0.0

      0.0

      0.0

      Umrechnungsdifferenzen

      –12.0

      0.0

      0.0

      –12.0

      Bestand per 31. Dezember 2025

      60.0

      74.1

      0.5

      134.6

      Abschreibungen und Wertminderungen

      Bestand per 1. Januar 2024

      –4.2

      –36.9

      –0.2

      –41.3

      Abschreibungen

      0.0

      –8.8

      0.0

      –8.8

      Abgänge

      0.0

      0.8

      0.2

      1.0

      Transfers und Reklassifizierungen

      –1.5

      0.0

      0.0

      –1.5

      Umrechnungsdifferenzen

      –0.1

      0.0

      0.0

      –0.1

      Bestand per 31. Dezember 2024

      –5.8

      –44.9

      0.0

      –50.7

      Bestand per 1. Januar 2025

      –5.8

      –44.9

      0.0

      –50.7

      Abschreibungen

      0.0

      –6.9

      0.0

      –6.9

      Abgänge

      0.0

      23.7

      0.0

      23.7

      Transfers und Reklassifizierungen

      –1.7

      0.0

      0.0

      –1.7

      Umrechnungsdifferenzen

      1.1

      0.0

      0.0

      1.1

      Bestand per 31. Dezember 2025

      –6.4

      –28.1

      0.0

      –34.5

      Nettobuchwert per 31. Dezember 2024

      66.2

      66.7

      0.0

      132.9

      Nettobuchwert per 31. Dezember 2025

      53.6

      46.0

      0.5

      100.1

      Land

      Die Flughafen Zürich Gruppe besitzt via ihre Betreibergesellschaft Yamuna International Airport Private Limited das Nutzungsrecht für das Land, auf welchem der Noida International Airport im indischen Neu-Delhi gebaut und künftig betrieben wird. Das Nutzungsrecht wurde zum Barwert der künftigen Leasingzahlungen (Zinssatz: 9.0 %) aktiviert bzw. passiviert (siehe Ziffer 18, Finanzverbindlichkeiten) und endet mit dem Ablauf der Konzession im Jahr 2061. Die in diesem Zusammenhang bis zur Inbetriebnahme des Flughafens anfallenden Abschreibungen auf dem Nutzungsrecht sowie Zinsaufwendungen auf den entsprechenden Leasingverbindlichkeiten (siehe Ziffer 18, Finanzverbindlichkeiten) werden in den Projekten in Arbeit (siehe Ziffer 8, Sachanlagen) kapitalisiert.

      Immobilien

      Mit der Fertigstellung des Immobilienprojekts des Circle hat die Flughafen Zürich AG im Geschäftsjahr 2020 neue Büroräumlichkeiten bezogen, für welche die Gesellschaft einen Mietvertrag mit der Miteigentümergemeinschaft des Circle unterzeichnet hat. Der Vertrag endet unter Berücksichtigung der Verlängerungsoption im Oktober 2039. Zusätzlich hat die Gesellschaft mit der Miteigentümergemeinschaft einen Bewirtschaftungsvertrag für das Parking im Circle unterzeichnet, welcher ohne Berücksichtigung der Verlängerungsoption im Jahr 2031 endet.

      Mit dem Kauf des Radisson-Blu-Gebäudes (siehe Ziffer 10, Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) entfiel das bisher in diesem Zusammenhang bilanzierte Nutzungsrecht (Anschaffungswert in Höhe von CHF 42.0 Mio. sowie aufgelaufene kumulierte Abschreibungen in Höhe von CHF 23.7 Mio.) der Flughafen Zürich AG an Räumlichkeiten im entsprechenden Gebäude.

      Die Flughafen Zürich Gruppe mietet zudem weitere Flächen, die als Parkplätze weitervermietet werden. Die durchschnittliche Nutzungsdauer beträgt fünf Jahre.

      Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte der entsprechenden Leasingverbindlichkeiten und die Veränderungen während der Berichtsperiode:

      in Mio. CHF

      2025

      2024

      Bestand per 1. Januar

      –164.1

      –155.1

      Zugänge

      –5.0

      –6.1

      Abgänge

      18.3

      0.0

      Zahlungen

      7.0

      9.0

      Zinsaufwand Leasing

      –7.7

      –7.8

      Umrechnungsdifferenzen

      16.5

      –4.1

      Bestand per 31. Dezember

      –135.1

      –164.1

      davon kurzfristig (Zahlung innerhalb 1 Jahrs)

      –5.8

      –8.8

      davon langfristig (Zahlung ab 1 Jahr)

      –129.3

      –155.3

      Eine detaillierte Übersicht über die Fälligkeiten der Leasingverbindlichkeiten ist in Ziffer 18, Finanzverbindlichkeiten enthalten.

      Im Berichtsjahr wurden im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen folgende Beträge erfolgswirksam erfasst:

      in Mio. CHF

      2025

      2024

      Abschreibungen Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten

      –6.9

      –8.8

      Zinsaufwand Leasing

      –0.2

      –0.1

      Erfolgswirksam erfasster Gesamtbetrag für Leasingverhältnisse

      –7.1

      –8.9

      Der gesamte Zahlungsmittelabfluss aus Leasingverhältnissen belief sich im Berichtsjahr auf CHF 7.0 Mio. (Vorjahr: CHF 9.0 Mio.). Es bestehen keine zukünftigen Zahlungsmittelabflüsse aus Leasingverhältnissen, die per Bilanzstichtag noch nicht begonnen haben.

      Flughafen Zürich Gruppe als Leasinggeberin

      Die von der Flughafen Zürich Gruppe als Vermieterin abgeschlossenen Mietverträge teilen sich in Fix- und Kommerzmietverträge auf:

      Fixmietverträge

      Fixmietverträge umfassen insbesondere Mietverträge für Büro-, Lager-, Archiv- und Werkstattflächen. Sie sind aufgeteilt in befristete und unbefristete Verträge, wobei letztere mit entsprechender Vorankündigung üblicherweise auf sechs oder zwölf Monate kündbar sind.

      Kommerzmietverträge

      Kommerzmietverträge umfassen insbesondere Mietverträge für gewerbliche Flächen. In der Regel sehen diese mit den Partnern abgeschlossenen Verträge garantierte Grundmieten und umsatzabhängige Mietanteile mit einer festen Mietdauer von fünf Jahren ohne weitere Option vor. Zudem existieren gewisse Verträge mit Grundmieten und umsatzabhängigen Mietanteilen in Abhängigkeit von der Passagierentwicklung oder von Vorjahresumsätzen.

      Die Kommerzerträge (Retail, Tax & Duty Free sowie Food & Beverage) und die Immobilienerträge (Mieterträge) beinhalten in der Berichtsperiode bedingte Mietzahlungen in der Höhe von CHF 25.3 Mio. (Vorjahr: CHF 25.8 Mio.).

      Per Bilanzstichtag stehen die folgenden Mindestmietzahlungen (Fixmieten sowie garantierte Grundmieten) im Rahmen von unkündbaren Mietverhältnissen aus:

      in Mio. CHF

      31.12.2025

      31.12.2024

      Fälligkeit bis 1 Jahr

      287.8

      270.2

      Fälligkeit 1 bis 5 Jahre

      849.3

      715.4

      Fälligkeit über 5 Jahre

      351.5

      245.2

      Total

      1’488.5

      1’230.8

    • 10 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

      in Mio. CHF

      Land

      Projektkosten

      Hoch- und Tiefbauten sowie mobile Sachanlagen

      Total als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

      Anschaffungswerte

      Bestand per 1. Januar 2024

      1.0

      0.5

      645.5

      647.0

      Zugänge

      0.0

      4.2

      0.0

      4.2

      Abgänge

      0.0

      0.0

      –4.6

      –4.6

      Transfers und Reklassifizierungen

      0.0

      –2.3

      2.3

      0.0

      Bestand per 31. Dezember 2024

      1.0

      2.4

      643.2

      646.6

      Bestand per 1. Januar 2025

      1.0

      2.4

      643.2

      646.6

      Zugänge

      0.0

      3.9

      155.1

      159.0

      Abgänge

      0.0

      0.0

      –0.1

      –0.1

      Transfers und Reklassifizierungen

      1.1

      –5.9

      17.3

      12.5

      Bestand per 31. Dezember 2025

      2.1

      0.4

      815.5

      818.0

      Abschreibungen und Wertminderungen

      Bestand per 1. Januar 2024

      0.0

      0.0

      –81.6

      –81.6

      Abschreibungen

      0.0

      0.0

      –27.3

      –27.3

      Abgänge

      0.0

      0.0

      3.7

      3.7

      Transfers und Reklassifizierungen

      0.0

      0.0

      0.0

      0.0

      Bestand per 31. Dezember 2024

      0.0

      0.0

      –105.2

      –105.2

      Bestand per 1. Januar 2025

      0.0

      0.0

      –105.2

      –105.2

      Abschreibungen

      0.0

      0.0

      –33.9

      –33.9

      Abgänge

      0.0

      0.0

      0.0

      0.0

      Transfers und Reklassifizierungen

      0.0

      0.0

      –10.6

      –10.6

      Bestand per 31. Dezember 2025

      0.0

      0.0

      –149.7

      –149.7

      Nettobuchwert per 31. Dezember 2024

      1.0

      2.4

      538.0

      541.4

      Nettobuchwert per 31. Dezember 2025

      2.1

      0.4

      665.8

      668.3

      The Circle

      An der Immobilie des Circle besteht eine Miteigentümergemeinschaft, bei der die Flughafen Zürich AG mit 51 % und die Swiss Life AG mit 49 % beteiligt ist. Aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung wird diese Miteigentümergemeinschaft als gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation) gemäss IFRS 11 klassifiziert. In der Konzernrechnung der Flughafen Zürich Gruppe werden deshalb die anteiligen Rechte an den Vermögenswerten sowie die anteiligen Verpflichtungen an den Schulden der Miteigentümergemeinschaft in den jeweiligen Positionen erfasst und ausgewiesen.

      Der anteilige Vermögenswert an der Immobilie qualifiziert sich dabei als Renditeliegenschaft gemäss IAS 40. Die Flughafen Zürich Gruppe hat sich in diesem Zusammenhang für die Anwendung des Anschaffungskosten-Modells (Cost-Prinzip) entschieden.

      Der anteilige aktuelle Marktwert (Fair Value) des Circle beträgt per Bilanzstichtag CHF 722.2 Mio. (Vorjahr: CHF 744.6 Mio.). Die Ermittlung des entsprechenden Werts erfolgte durch einen externen Gutachter mittels der Discounted-Cashflow-Methode (Stufe 3) unter Berücksichtigung der bestmöglichen Nutzungsart («Highest and Best Use»). Der Fair Value wird bei dieser Methode anhand der Summe aller in Zukunft zu erwartenden, auf den heutigen Zeitpunkt diskontierten Nettoerträge (vor Steuern, Zinszahlungen, Abschreibungen und Amortisationen) bestimmt. Der Diskontierungssatz wird dabei in Abhängigkeit der jeweiligen Chancen und Risiken marktgerecht und risikoadjustiert festgelegt.

      Kauf Radisson-Blu-Gebäude

      Im Mai 2025 hat die Flughafen Zürich AG von der Vorbesitzerin Al Maha Real Estate AG das Radisson-Blu-Gebäude am Flughafen Zürich für CHF 155.0 Mio. erworben. Das ab 2005 im Baurecht errichtete Gebäude unterstand bisher einem Baurechtsvertrag bis 2080 und das Hotel Radisson Blu wurde nach Fertigstellung des Gebäudes im Jahr 2008 eröffnet. Der Baurechtsvertrag wurde nun – durch vorzeitigen Heimfall an die Flughafen Zürich AG – aufgelöst (siehe Ziffer 9, Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten).

      Der Vermögenswert der Immobilie qualifiziert sich dabei als Renditeliegenschaft gemäss IAS 40. Die Flughafen Zürich Gruppe hat sich in diesem Zusammenhang für die Anwendung des Anschaffungskosten-Modells (Cost-Prinzip) entschieden. Der aktuelle Marktwert (Fair Value) der Radisson-Blu-Immobilie beträgt per Bilanzstichtag CHF 243.6 Mio. Die Ermittlung des entsprechenden Werts erfolgte durch einen externen Gutachter mittels der Discounted-Cashflow-Methode (Stufe 3) unter Berücksichtigung der bestmöglichen Nutzungsart («Highest and Best Use»).

    • 11 Immaterielle Vermögenswerte

      in Mio. CHF

      Investitionen in Flughafenbetreiberprojekte

      Immaterieller Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung

      Übrige immaterielle Vermögenswerte

      Total immaterielle Vermögenswerte

      Anschaffungswerte

      Bestand per 1. Januar 2024

      354.4

      91.4

      89.1

      534.8

      Zugänge

      94.5

      9.8

      0.0

      104.3

      Abgänge

      0.0

      0.0

      –1.2

      –1.2

      Transfers und Reklassifizierungen

      0.0

      0.0

      26.7

      26.7

      Umrechnungsdifferenzen

      –52.4

      0.0

      0.0

      –52.4

      Bestand per 31. Dezember 2024

      396.5

      101.2

      114.6

      612.2

      Bestand per 1. Januar 2025

      396.5

      101.2

      114.6

      612.2

      Zugänge

      13.3

      4.9

      1.0

      19.2

      Abgänge

      0.0

      0.0

      –8.8

      –8.8

      Transfers und Reklassifizierungen

      0.0

      0.0

      6.0

      6.0

      Umrechnungsdifferenzen

      –7.4

      0.0

      0.0

      –7.4

      Bestand per 31. Dezember 2025

      402.4

      106.1

      112.8

      621.2

      Amortisationen und Wertminderungen

      Bestand per 1. Januar 2024

      –39.4

      –71.5

      –75.1

      –186.1

      Amortisationen

      –11.8

      –0.9

      –12.3

      –25.0

      Wertminderungen

      –7.8

      0.0

      0.0

      –7.8

      Abgänge

      0.0

      0.0

      1.1

      1.1

      Umrechnungsdifferenzen

      5.4

      0.0

      0.0

      5.4

      Bestand per 31. Dezember 2024

      –53.6

      –72.4

      –86.3

      –212.4

      Bestand per 1. Januar 2025

      –53.6

      –72.4

      –86.3

      –212.4

      Amortisationen

      –12.9

      –1.2

      –12.1

      –26.2

      Wertminderungen

      –6.1

      0.0

      0.0

      –6.1

      Abgänge

      0.0

      0.0

      8.4

      8.4

      Umrechnungsdifferenzen

      1.9

      0.0

      0.0

      1.9

      Bestand per 31. Dezember 2025

      –70.7

      –73.6

      –90.0

      –234.4

      Nettobuchwert per 31. Dezember 2024

      342.8

      28.8

      28.3

      399.9

      Nettobuchwert per 31. Dezember 2025

      331.6

      32.5

      22.8

      386.9

      Investitionen in Flughafenbetreiberprojekte

      Bei den Investitionen in Flughafenbetreiberprojekte in Höhe von CHF 331.6 Mio. (Vorjahr: CHF 342.8 Mio.) handelt es sich um Konzessionsrechte, die aufgrund der Anwendung von IFRIC 12 aktivierte Mindestkonzessionszahlungen sowie getätigte Investitionen beinhalten. Sie betreffen mit CHF 107.7 Mio. (Vorjahr: CHF 110.1 Mio.) den Ausbau und den Betrieb des brasilianischen Flughafens in Florianópolis, mit CHF 116.3 Mio. (Vorjahr: CHF 117.1 Mio.) den Ausbau und den Betrieb der brasilianischen Flughäfen in Vitória und Macaé, mit CHF 56.0 Mio. (Vorjahr: CHF 53.2 Mio.) den Betrieb des brasilianischen Flughafens in Natal sowie mit CHF 51.6 Mio. (Vorjahr: CHF 62.4 Mio.) den Ausbau und den Betrieb der chilenischen Flughäfen in Iquique und Antofagasta.

      Die Verpflichtungen im Zusammenhang mit den entsprechenden Konzessionen in Höhe von CHF 4.9 Mio. (Vorjahr: CHF 6.7 Mio.) sind als kurz- und langfristige Verbindlichkeiten (siehe Ziffer 18, Finanzverbindlichkeiten) erfasst.

      Immaterieller Vermögenswert aus Recht zur formellen Enteignung

      Mit der Erteilung der Betriebskonzession für den Flughafen Zürich wurde der Flughafen Zürich AG auch ein Recht zur formellen Enteignung von lärmbelasteten Grundeigentümern gewährt. Das Recht zur formellen Enteignung wurde mit der Auflage übertragen, die damit verbundenen Kosten aus Entschädigungszahlungen zu übernehmen. Dieses Recht wird als immaterieller Vermögenswert aktiviert. Die Aktivierung erfolgt zu demjenigen Zeitpunkt, in dem aufgrund von Gerichtsentscheiden die voraussichtlichen Gesamtkosten abschätzbar werden und damit eine zuverlässige Kostenschätzung gemäss IAS 38.21 möglich wird (siehe Bilanzierung der Kosten im Zusammenhang mit der Lärmthematik). Die Amortisation erfolgt linear über die Restlaufzeit der Betriebskonzession (bis Mai 2051).

      Per Bilanzstichtag vom 31. Dezember 2025 weist die Flughafen Zürich Gruppe immaterielle Vermögenswerte aus Recht zur formellen Enteignung von CHF 32.5 Mio. (Vorjahr: CHF 28.8 Mio.) aus.

      Wertminderungen

      Die Überprüfung der Werthaltigkeit für die CGU Flughafen Iquique (Chile) ergab insbesondere aufgrund von zeitlichen Verzögerungen und Kostensteigerungen bei der Fertigstellung des neuen Terminals sowie angepassten Annahmen bezüglich der künftigen Entwicklung der Erträge und Aufwendungen einen Wertminderungsbedarf von CHF 6.1 Mio., welcher im Berichtsjahr im Segment «International» über die Erfolgsrechnung (Position «Abschreibungen und Amortisationen») erfasst wurde. Der erzielbare Betrag für die entsprechende Investition wurde dabei auf Basis von Nutzungswertberechnungen unter Verwendung von Cashflow-Prognosen aus den Finanzplänen für die Restlaufzeit der vertraglich vereinbarten Konzession (bis 2042) unter Anwendung eines länderspezifischen WACC von 9.7 % ermittelt. (siehe Wertminderungen von Vermögenswerten nach IAS 36).

    • 12 Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften

      in Mio. CHF

      31.12.2025

      31.12.2024

      Sociedade de Participação do Aeroporto de Confins S.A., Belo Horizonte (Brasilien)

      Kapital: BRL 474 Mio. (Vorjahr BRL 474 Mio.) – Beteiligungsquote: 25.0% (Vorjahr 25.0%)

      0.0

      0.0

      Administradora Unique IDC C.A., Porlamar (Venezuela)

      Kapital: VEB 25 Mio. (Vorjahr VEB 25 Mio.) – Beteiligungsquote: 49.5% (Vorjahr 49.5 %)

      0.0

      0.0

      Aeropuertos Asociados de Venezuela C.A., Porlamar (Venezuela)

      Kapital: VEB 10 Mio. (Vorjahr VEB 10 Mio.) – Beteiligungsquote: 49.5% (Vorjahr 49.5%)

      0.0

      0.0

      Total Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften

      0.0

      0.0

      Brasilien

      Die Flughafen Zürich Gruppe ist neben der brasilianischen Flughafenbetreiberin CCR mit 25 % am privaten Konsortium Sociedade de Participação do Aeroporto de Confins S.A. beteiligt, das wiederum 51 % der Flughafenbetreibergesellschaft Concessionária do Aeroporto Internacional de Confins S.A. kontrolliert – die restlichen 49 % der Aktien werden von der staatlichen Infraero gehalten. Die Flughafen Zürich Gruppe hält somit indirekt 12.75 % an der Gesellschaft, die die 30-jährige Konzession (2014-2044) für die Entwicklung und den Betrieb des Flughafens Belo Horizonte im Bundesstaat Minas Gerais verantwortet.

      CCR hat seinen Flughafenbereich organisatorisch neu ausgerichtet und firmiert diesen Geschäftsbereich seit einiger Zeit als Motiva Infraestrutura de Mobilidade, welchen sie 2025 gesamthaft an den mexikanischen Flughafenbetreiber ASUR (Grupo Aeroportuario del Sureste) verkaufte. Vorbehältlich behördlicher Genehmigungen wird der Abschluss dieser Transaktion im ersten Halbjahr 2026 erwartet. Für die Flughafen Zürich Gruppe resultiert daraus ausschliesslich eine Anpassung der Aktionärsstruktur, ohne Auswirkungen auf Rolle oder Beteiligung.

      In der nachfolgenden Tabelle sind die zusammengefassten Finanzinformationen hinsichtlich der assoziierten Gesellschaft Sociedade de Participação do Aeroporto de Confins S.A. angegeben. Die Zahlen entsprechen dabei den Beträgen des in Übereinstimmung mit den IFRS Accounting Standards erstellten Abschlusses der assoziierten Gesellschaft.

      in Mio. CHF

      31.12.2025

      31.12.2024

      Erträge

      98.9

      91.0

      Verlust

      –9.0

      –10.7

      Gesamtergebnis

      –9.0

      –10.7

      Anlagevermögen

      411.4

      415.3

      Umlaufvermögen

      30.8

      23.9

      Langfristiges Fremdkapital

      –449.0

      –416.8

      Kurzfristiges Fremdkapital

      –31.0

      –51.7

      Anteil Minderheitsaktionäre am Eigenkapital

      18.6

      14.4

      Nettoreinvermögen

      –19.2

      –14.9

      Beteiligungsquote

      25.0%

      25.0%

      Buchwert der assoziierten Beteiligung Sociedade de Participação do Aeroporto de Confins S.A.

      0.0

      0.0

      Venezuela

      Die Flughafen Zürich Gruppe und ihr Konsortiumspartner Unique IDC sind mit dem Fall des in Venezuela enteigneten Flughafens (Isla de Margarita) im Verlauf des Jahres 2010 an das International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) in Washington D.C. gelangt. Dieses Vorgehen stützt sich auf das Investitionsschutzabkommen zwischen Venezuela, der Schweiz und Chile. Das ICSID-Schiedsgericht hat im November 2014 seinen Entscheid gefällt und die Bolivarische Republik Venezuela zur Rückerstattung der angefallenen Verfahrens- und Projektkosten zuzüglich einer Entschädigungszahlung sowie anfallender Zinsen bis Zahlungseingang an das Konsortium verpflichtet. Der Schiedsspruch ist nach Abweisung einer Nichtigkeitsbeschwerde definitiv und endgültig. Die Beteiligungswerte sowie die damit zusammenhängenden Forderungen sind vollständig wertberichtigt.

    • 13 Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

      in Mio. CHF

      31.12.2025

      31.12.2024

      Kurzfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

      42.6

      39.5

      Langfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

      274.2

      280.7

      Total Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

      316.8

      320.3

      Bei den Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund handelt es sich per Bilanzstichtag im Wesentlichen um Obligationen in CHF. Der Anlagehorizont basiert auf den erwarteten Zahlungsverpflichtungen aus dem Airport Zurich Noise Fund (siehe Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund). Die Coupons der Obligationen liegen per Bilanzstichtag zwischen 0.00 % und 2.25 % (Vorjahr: 0.00 % und 2.25 %).

    • 14 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

      in Mio. CHF

      31.12.2025

      31.12.2024

      Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto

      136.2

      119.3

      Wertberichtigung für erwarteten Kreditverlust

      –1.3

      –0.6

      Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto

      134.9

      118.7

      Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entfallen auf die folgenden Regionen:

      in Mio. CHF

      31.12.2025

      31.12.2024

      Schweiz

      58.4

      52.1

      Europa

      7.0

      5.2

      Andere

      2.3

      2.4

      Total Aviation

      67.6

      59.7

      Schweiz

      47.8

      42.3

      Europa

      0.2

      0.0

      Lateinamerika

      20.4

      16.8

      Andere

      0.3

      0.5

      Total Non-Aviation

      68.7

      59.6

      Total Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto

      136.2

      119.3

      Die erwarteten Kreditausfälle auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellen sich für das Berichtsjahr sowie für das Vorjahr wie folgt dar:

      in Mio. CHF

      31.12.2025

      Nicht fällig

      Fällig zwischen 0 und 30 Tagen

      Fällig zwischen 31 und 60 Tagen

      Fällig über 60 Tage

      Total

      Erwartete Kreditausfallrate (in %)

      0.3

      1.5

      3.0

      5.0

      Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto

      109.1

      10.1

      2.1

      14.9

      136.2

      Erwarteter Kreditverlust

      –0.3

      –0.2

      –0.1

      –0.7

      –1.3

      in Mio. CHF

      31.12.2024

      Nicht fällig

      Fällig zwischen 0 und 30 Tagen

      Fällig zwischen 31 und 60 Tagen

      Fällig über 60 Tage

      Total

      Erwartete Kreditausfallrate (in %)

      0.3

      1.5

      4.2

      5.0

      Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto

      107.8

      8.5

      1.3

      1.6

      119.3

      Erwarteter Kreditverlust

      –0.3

      –0.1

      –0.1

      –0.1

      –0.6

      Bei annähernd 100 % der nicht fälligen Forderungen handelt es sich um solche aus langjährigen Kundenbeziehungen. Aufgrund der Erfahrungswerte erwartet die Flughafen Zürich Gruppe keine zusätzlichen Ausfälle.

    • 15 Übrige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen

      in Mio. CHF

      31.12.2025

      31.12.2024

      Aktive Rechnungsabgrenzungen

      76.7

      86.6

      Marchzinsen verzinsliche Fremdkapitalinstrumente Airport Zurich Noise Fund

      1.4

      1.3

      Vorausbezahlte Leistungen

      25.2

      67.8

      Steuerrückforderungen (Mehrwert- und Verrechnungssteuer)

      40.9

      40.3

      Übrige Forderungen

      1.7

      3.7

      Total übrige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen

      146.0

      199.7

      davon Finanzinstrumente

      78.1

      87.9

      davon übrige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen

      67.9

      111.7

      In der Position «Aktive Rechnungsabgrenzungen» sind per Stichtag Abgrenzungen für Mietkonzessionen in der Höhe von CHF 25.8 Mio. (Vorjahr: CHF 34.2 Mio.) enthalten (siehe auch Ziffer 2, Erträge).

      In der Position «Vorausbezahlten Leistungen» sind per Bilanzstichtag Vorauszahlungen in der Höhe von CHF 23.9 Mio. (Vorjahr: CHF 56.3 Mio.) an den beauftragen Totalunternehmer für den Bau des Noida International Airport im indischen Neu-Delhi enthalten.

      Zwischen dem Bilanzstichtag und der Erstellung des Geschäftsberichts wurden sämtliche Leistungen des Berichtsjahrs fakturiert. Es sind keine überfälligen Forderungen unter den obigen Positionen ausgewiesen, die eine Wertberichtigung erfordert hätten.

    • 16 Flüssige Mittel und Festgelder

      31.12.2025

      31.12.2024

      in Mio. CHF

      Total

      davon AZNF

      Total

      davon AZNF

      Bargeld

      0.2

      0.0

      0.2

      0.0

      Post- und Bankguthaben

      133.6

      4.2

      136.0

      18.8

      Call- und Festgelder1

      25.7

      0.0

      187.0

      0.8

      Total flüssige Mittel

      159.6

      4.2

      323.2

      19.6

      Kurzfristige Festgelder2

      220.0

      0.0

      0.0

      0.0

      Langfristige Festgelder3

      8.5

      0.0

      5.3

      0.0

      Total Festgelder

      228.5

      0.0

      5.3

      0.0

      1Fälligkeit innerhalb von 90 Tagen ab Erwerbszeitpunkt

      2Fälligkeit grösser als 90 Tage ab Erwerbszeitpunkt, Restlaufzeit kleiner als 1 Jahr per Bilanzstichtag

      3Fälligkeit grösser als 90 Tage ab Erwerbszeitpunkt, Restlaufzeit grösser als 1 Jahr per Bilanzstichtag

    • 17 Aktienkapital und eigene Aktien

      (Anzahl Aktien)

      Ausgegebene Namenaktien (Nominalwert CHF 10)

      Eigene Aktien

      Total Aktien im Umlauf

      Bestand per 1. Januar 2024

      30’701’875

      –5’373

      30’696’502

      Erwerb von eigenen Aktien

      –4’773

      –4’773

      Abgabe an Mitarbeitende

      8’301

      8’301

      Bestand per 31. Dezember 2024

      30’701’875

      –1’845

      30’700’030

      Erwerb von eigenen Aktien

      –8’170

      –8’170

      Abgabe an Mitarbeitende

      6’100

      6’100

      Bestand per 31. Dezember 2025

      30’701’875

      –3’915

      30’697’960

      Aktienrechte

      Jede eingetragene Namenaktie berechtigt zur Teilnahme an der Generalversammlung der Gesellschaft und verfügt über eine Stimme.

      Eigene Aktien

      Die Abgabe von eigenen Aktien an Mitarbeitende erfolgt im Rahmen der variablen Vergütung an die Geschäftsleitung und obersten Kaderstufe sowie des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms, siehe dazu Ziffer 3, Personalaufwand, sowie Ziffer 24.4, Nahestehende Personen und Gesellschaften.

      Gewinn je Aktie

      Die für die Berechnung des Gewinns und des verwässerten Gewinns pro Aktie verwendeten Ergebnis- und Aktiendaten per 31. Dezember setzen sich wie folgt zusammen:

      2025

      2024

      Den Aktionären der Flughafen Zürich AG zustehendes Ergebnis in CHF

      346’460’896

      326’716’081

      Gewichteter Durchschnitt Anzahl ausstehender Aktien

      30’699’444

      30’699’131

      Einfluss der verwässernden Aktien

      4’719

      5’555

      Angepasster gewichteter Durchschnitt Anzahl ausstehender Aktien

      30’704’163

      30’704’686

      Unverwässertes Ergebnis je Aktie in CHF

      11.29

      10.64

      Verwässertes Ergebnis je Aktie in CHF

      11.28

      10.64

      Bedeutende Aktionäre und Aktionärsaufteilung

      Die Aufteilung der Aktionäre jeweils per 31. Dezember war wie folgt:

      2025

      2024

      Öffentliche Hand

      38.6%

      38.6%

      Private

      6.9%

      7.0%

      Unternehmungen

      4.2%

      4.1%

      Pensionskassen

      1.2%

      1.2%

      Finanzinstitute (inkl. Nominee-Beständen)

      13.5%

      14.0%

      Dispobestand und nicht eingetragene Aktionäre

      35.6%

      35.1%

      Total

      100.0%

      100.0%

      Anzahl eingetragene Aktionäre

      17’173

      15’803

      Die folgenden Aktionäre respektive Aktionärsgruppen besitzen per Bilanzstichtag mindestens 5 % der Stimmrechte:

      2025

      2024

      Kanton Zürich

      33.3%

      33.3%

      Stadt Zürich

      5.0%

      5.0%

    • 18 Finanzverbindlichkeiten

      in Mio. CHF

      31.12.2025

      31.12.2024

      Langfristige Anleihen

      1’064.4

      914.6

      Langfristige Bankverbindlichkeiten

      474.2

      383.0

      Langfristige Leasingverbindlichkeiten

      129.3

      155.3

      Langfristige Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen

      4.3

      6.1

      Übrige langfristige Finanzverbindlichkeiten

      22.3

      22.3

      Langfristige Finanzverbindlichkeiten

      1’694.4

      1’481.4

      Kurzfristige Bankverbindlichkeiten

      19.1

      18.1

      Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten

      5.8

      8.8

      Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen

      0.6

      0.6

      Übrige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

      0.1

      0.8

      Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

      25.6

      28.3

      Total Finanzverbindlichkeiten

      1’720

      1’509.6

      Im Juni 2025 platzierte die Flughafen Zürich AG eine Anleihe über CHF 150.0 Mio. mit einem Coupon von 1.1775 % und einer Laufzeit von 15 Jahren.

      Der Anstieg der langfristigen Bankschulden auf CHF 474.2 Mio. (31. Dezember 2024: CHF 383.0 Mio.) ist auf die Bautätigkeiten durch die Konzessionsgesellschaften an den entsprechenden Flughäfen in Chile, Brasilien und Indien zurückzuführen.

      Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten setzen sich per Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

      31.12.2025

      31.12.2025

      31.12.2024

      Finanzverbindlichkeiten

      Nominalbetrag

      Buchwert

      Buchwert

      Laufzeit

      Zinssatz

      Zinszahlungstermin

      in Mio. CHF

      in Mio. CHF

      in Mio. CHF

      Anleihe (2027)

      200.0

      199.9

      199.8

      2020-2027

      0.1000%

      30.12.

      Anleihe (2029)

      350.0

      350.2

      350.3

      2017-2029

      0.6250%

      24.5.

      Anleihe (2035)

      365.0

      364.6

      364.6

      2020-2035

      0.2000%

      26.2.

      Anleihe (2040)

      150.0

      149.7

      0.0

      2025-2040

      1.1775%

      25.6.

      Langfristige Bankverbindlichkeiten

      482.4

      474.2

      383.0

      n/a

      n/a

      n/a

      Langfristige Leasingverbindlichkeiten

      424.8

      129.3

      155.3

      bis 2061

      0.0% – 9.0%

      n/a

      Langfristige Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen

      5.4

      4.3

      6.1

      bis 2042

      n/a

      n/a

      Übrige langfristige Finanzverbindlichkeiten

      22.3

      22.3

      22.3

      n/a

      n/a

      n/a

      Total langfristige Finanzverbindlichkeiten

      1’694.4

      1’481.4

      Für die Fremdfinanzierungen wurden marktübliche Garantien und Zusicherungen abgegeben, die per Bilanzstichtag eingehalten sind.

      Zusätzlich bestehen per Bilanzstichtag unbenützte Kreditlimiten (siehe Ziffer 24.1 a), Finanzielles Risk Management, ii), Liquiditätsrisiko) in der Höhe von total CHF 291.1 Mio. (31. Dezember 2024: CHF 289.3 Mio.).

      Die Fälligkeiten der Finanzverbindlichkeiten sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

      in Mio. CHF

      31.12.2025

      31.12.2024

      Fälligkeit bis 1 Jahr

      25.6

      28.3

      Fälligkeit 1 bis 5 Jahre

      550.1

      550.1

      Fälligkeit über 5 Jahre

      1’144.3

      931.3

      Total Finanzverbindlichkeiten

      1’720.0

      1’509.6

      Die Entwicklung der Finanzverbindlichkeiten aufgrund von liquiditäts- und nicht liquiditätswirksamen Veränderungen stellt sich wie folgt dar:

      31.12.2024

      Cash Flows (+)

      Cash Flows (–)

      Nicht liquiditätswirksame Veränderungen

      31.12.2025

      in Mio. CHF

      Zu-(+)/Abgänge(–)

      Umrechnungs- differenzen

      Wert- veränderungen

      Anleihen

      914.6

      150.0

      0.0

      0.0

      –0.0

      –0.3

      1’064.4

      Langfristige Bankverbindlichkeiten

      383.0

      139.0

      0.0

      –2.1

      –46.9

      1.2

      474.2

      Langfristige Leasingverbindlichkeiten

      155.3

      0.0

      0.0

      –17.3

      –16.5

      7.7

      129.3

      Langfristige Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen

      6.1

      0.0

      0.0

      –1.8

      –0.2

      0.2

      4.3

      Übrige langfristige Finanzverbindlichkeiten

      22.3

      0.4

      0.0

      –0.0

      –0.3

      0.0

      22.3

      Langfristige Finanzverbindlichkeiten

      1’481.4

      289.4

      0.0

      –21.3

      –63.9

      8.8

      1’694.4

      Anleihen

      0.0

      0.0

      0.0

      0.0

      0.0

      0.0

      0.0

      Kurzfristige Bankverbindlichkeiten

      18.1

      0.0

      –11.2

      12.6

      –0.6

      0.1

      19.1

      Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten

      8.8

      0.0

      –7.0

      4.0

      –0.0

      0.0

      5.8

      Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen

      0.6

      0.0

      –0.4

      0.4

      –0.0

      0.0

      0.6

      Übrige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

      0.8

      0.1

      –0.6

      0.0

      –0.1

      0.0

      0.1

      Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

      28.3

      0.1

      –19.2

      17.0

      –0.7

      0.2

      25.6

      Total Finanzverbindlichkeiten

      1’509.6

      289.5

      –19.2

      –4.3

      –64.6

      9.0

      1’720.0

      31.12.2023

      Cash Flows (+)

      Cash Flows (–)

      Nicht liquiditätswirksame Veränderungen

      31.12.2024

      in Mio. CHF

      Zu-(+)/Abgänge(–)

      Umrechnungs- differenzen

      Wert- veränderungen

      Anleihen

      914.6

      0.0

      0.0

      0.0

      –0.0

      0.0

      914.6

      Langfristige Bankverbindlichkeiten

      177.9

      264.6

      –38.0

      –3.2

      –19.9

      1.7

      383.0

      Langfristige Leasingverbindlichkeiten

      146.1

      0.0

      0.0

      –2.7

      4.1

      7.8

      155.3

      Langfristige Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen

      5.0

      0.0

      0.0

      1.4

      –0.2

      0.0

      6.1

      Übrige langfristige Finanzverbindlichkeiten

      20.4

      3.4

      0.0

      –1.5

      0.0

      0.0

      22.3

      Langfristige Finanzverbindlichkeiten

      1’264.0

      267.9

      –38.0

      –6.0

      –16.1

      9.5

      1’481.4

      Anleihen

      299.9

      0.0

      –300.0

      0.0

      –0.0

      0.1

      0.0

      Kurzfristige Bankverbindlichkeiten

      18.6

      5.8

      –15.0

      9.4

      –1.5

      0.8

      18.1

      Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten

      9.0

      0.0

      –9.0

      8.8

      0.0

      0.0

      8.8

      Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen

      0.7

      0.0

      –0.4

      0.3

      –0.0

      0.0

      0.6

      Übrige kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

      1.3

      1.0

      –0.6

      –1.0

      0.1

      0.0

      0.8

      Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

      329.5

      6.7

      –324.9

      17.5

      –1.5

      0.9

      28.3

      Total Finanzverbindlichkeiten

      1’593.5

      274.7

      –362.9

      11.5

      –17.6

      10.4

      1’509.6

      Übersicht Leasingverbindlichkeiten

      Die nachfolgend dargestellten Leasingverbindlichkeiten beinhalten die in Ziffer 9, Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten, aufgeführten Leasingverhältnisse, wobei sich der Zinssatz für die künftigen Leasingverbindlichkeiten im Wesentlichen auf 0.0 % (Leasingverhältnisse am Standort Zürich) bzw. 9.0 % (Leasingverhältnisse in Noida, Indien) beläuft.

      in Mio. CHF

      31.12.2025

      31.12.2024

      Fällig innerhalb 1 Jahr

      5.8

      8.8

      Fällig zwischen 1 und 5 Jahren

      21.1

      35.2

      Fällig nach 5 Jahren

      403.7

      482.5

      Total zukünftige Minimumleasingzahlungen

      430.6

      526.5

      Zukünftige Zinsen

      295.5

      362.4

      Barwert der Leasingverbindlichkeiten

      135.1

      164.1

      Fällig innerhalb 1 Jahr

      5.8

      8.8

      Fällig zwischen 1 und 5 Jahren

      21.0

      35.2

      Fällig nach 5 Jahren

      108.3

      120.1

    • 19 Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz

      in Mio. CHF

      2025

      2024

      Rückstellung für formelle Enteignungen per 1. Januar

      216.0

      204.4

      Auszahlung1

      –0.5

      –2.4

      Bildung/Auflösung Rückstellung

      4.9

      9.8

      Barwertanpassung

      3.1

      4.2

      Rückstellung für formelle Enteignungen per 31. Dezember

      223.5

      216.0

      Rückstellung für Lärm- und Anwohnerschutz per 1. Januar

      68.3

      81.6

      Auszahlung1

      –13.5

      –16.9

      Bildung/Auflösung Rückstellung

      0.8

      2.0

      Barwertanpassung

      0.7

      1.6

      Rückstellung für Lärm- und Anwohnerschutz per 31. Dezember

      56.3

      68.3

      Total Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz per 31. Dezember

      279.8

      284.3

      davon kurzfristig

      29.1

      18.8

      davon langfristig

      250.7

      265.5

      1Im Auszahlungsbetrag bei den formellen Enteignungen sind nur die effektiven Zahlungen von Minderwerten berücksichtigt, nicht aber die gemäss Reglement des Airport Zurich Noise Fund weiteren damit verbundenen externen Kosten (siehe Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund).

      Rückstellung für formelle Enteignungen

      Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für formelle Enteignungen unverändert CHF 330.0 Mio. (siehe Bilanzierung der Kosten im Zusammenhang mit der Lärmthematik), wovon CHF 90.7 Mio. bis zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten sind in der Konzernrechnung per 31. Dezember 2025 zum Barwert (CHF 223.5 Mio.) zurückgestellt. Der Diskontierungssatz für die Barwertberechnung der nominellen Zahlungsströme beträgt 1.0 % (Vorjahr: 1.6 %). Es wird aufgrund der noch offenen Gerichtsverfahren damit gerechnet, dass die Auszahlungen bis Ende 2040 abgeschlossen werden können.

      Rückstellung für Lärm- und Anwohnerschutz

      Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen unverändert CHF 400.0 Mio. (siehe Bilanzierung der Kosten im Zusammenhang mit der Lärmthematik), wovon CHF 342.8 Mio. zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten sind in der Konzernrechnung per 31. Dezember 2025 zum Barwert (CHF 56.3 Mio.) zurückgestellt. Der Diskontierungssatz für die Barwertberechnung der nominellen Zahlungsströme beträgt 0.6 % (Vorjahr: 1.1 %). Es wird damit gerechnet, dass die Auszahlungen bis Ende 2030 abgeschlossen werden können.

    • 20 Airport Zurich Noise Fund

      Der Airport Zurich Noise Fund (AZNF) stellt eine liquiditätsbezogene Fondsrechnung dar. Diese Rechnung zeigt per Bilanzstichtag die kumulierte liquiditätsmässige Über- oder Unterdeckung der erhobenen Lärmgebühren abzüglich der liquiditätswirksamen Ausgaben für formelle Enteignungen, Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen und Betriebskosten im Zusammenhang mit Fluglärm. Da gemäss aktuellem Wissenstand der Airport Zurich Noise Fund ausreichend alimentiert ist, um die bekannten Kosten für Lärm- und Anwohnerschutz sowie formelle Enteignungen zu decken, werden die Erträge aus Flugzeuglärmgebühren seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr dem Fonds zugewiesen.

      Weist die Fondsrechnung einen kumulierten Ertragsüberschuss aus, so werden die entsprechenden Mittel auf einem speziellen Anlagekonto ausgesondert. Die Mittel werden von professionellen Finanzinstituten auf Basis einer konservativen, geldmarktorientierten Anlagestrategie angelegt. Der aus den Anlagen fliessende Ertrag wird der Fondsrechnung gutgeschrieben.

      Die detaillierte Fondsrechnung wird einem Komitee offengelegt, das sich aus Vertretern der Kunden des Flughafens Zürich sowie aus Behördenvertretern zusammensetzt. Das Reglement sowie weitere Informationen über den Airport Zurich Noise Fund (unter anderem eine Darstellung über die finanzielle Entwicklung) sind abrufbar unter www.flughafen-zuerich.ch/aznf.

      Der Saldo des Airport Zurich Noise Fund hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:

      in Mio. CHF

      2025

      2024

      Airport Zurich Noise Fund per 1. Januar

      328.5

      348.5

      Kosten für Lärm- und Anwohnerschutz

      –13.5

      –16.9

      Kosten für formelle Enteignungen1

      –0.5

      –2.6

      Bestand vor operativen Kosten und Finanzergebnis

      314.4

      328.9

      Operative Kosten

      –3.7

      –3.3

      Finanzergebnis

      3.3

      2.9

      Airport Zurich Noise Fund per 31. Dezember

      314.0

      328.5

      1Neben den Zahlungen für formelle Enteignungsentschädigungen sind in diesem Betrag auch die weiteren damit verbundenen externen Kosten (gemäss Reglement Airport Zurich Noise Fund) enthalten (siehe Ziffer 19, Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz).

      Nachweis der für den Airport Zurich Noise Fund investierten Mittel:

      in Mio. CHF

      31.12.2025

      31.12.2024

      Flüssige Mittel Airport Zurich Noise Fund

      4.2

      19.6

      Kurzfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

      42.6

      39.5

      Langfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

      274.2

      280.7

      Abgrenzung gegenüber der Flughafen Zürich AG1

      –7.0

      –11.4

      Total investierte Mittel Airport Zurich Noise Fund

      314.0

      328.5

      1Aus abrechnungstechnischen Gründen entsteht jeweils per Bilanzstichtag ein Guthaben oder eine Verpflichtung gegenüber der Flughafen Zürich AG. Im Folgemonat erfolgt jeweils der liquiditätsmässige Ausgleich.

      Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Übersicht über die Laufzeiten und Bonitäten der investierten Mittel des Airport Zurich Noise Fund:

      in Mio. CHF

      2026

      2027

      2028

      2029

      2030ff.

      Total

      Flüssige Mittel

      4.2

      0.0

      0.0

      0.0

      0.0

      4.2

      AAA

      27.0

      29.6

      37.1

      35.4

      79.5

      208.6

      AA+/AA/AA–

      0.0

      13.6

      13.8

      5.0

      34.8

      67.2

      A+/A/A–

      15.5

      9.0

      3.0

      3.0

      10.5

      41.0

      Abgrenzung gegenüber der Flughafen Zürich AG

      –7.0

      0.0

      0.0

      0.0

      0.0

      –7.0

      Total investierte Mittel Airport Zurich Noise Fund

      39.7

      52.2

      53.9

      43.4

      124.8

      314.0

      in %

      12.7

      16.6

      17.2

      13.8

      39.7

      100.0

    • 21 Latente Steuerguthaben und -verbindlichkeiten

      Gemäss IAS 12.47 sind die latenten Steuerguthaben und -verbindlichkeiten mit dem bei der Auflösung erwarteten Steuersatz zu berechnen. Der Bestand der entsprechenden Guthaben und Verbindlichkeiten entwickelte sich dabei wie folgt:

      in Mio. CHF

      2025

      2024

      Latente Steuerguthaben und –verbindlichkeiten netto, per 1. Januar

      –64.6

      –55.0

      Veränderung Steuersatz, über Erfolgsrechnung berücksichtigt

      1.2

      0.0

      Latente Steuern auf Neubewertung der leistungsorientierten Nettovorsorgeverpflichtungen, über OCI gebucht

      –12.1

      –4.7

      Veränderung gemäss Erfolgsrechnung

      –5.5

      –4.7

      Umrechnungsdifferenzen

      –0.0

      –0.3

      Latente Steuerguthaben und –verbindlichkeiten, netto, per 31. Dezember

      –81.0

      –64.6

      davon latente Steuerguthaben

      1.5

      4.4

      davon latente Steuerverbindlichkeiten

      –82.5

      –69.0

      Die latenten Steuerguthaben und -verbindlichkeiten lassen sich folgenden Bilanzpositionen zuordnen:

      31.12.2025

      31.12.2024

      Aktiven

      Passiven

      Aktiven

      Passiven

      Sachanlagen und übrige immaterielle Anlagen

      0.0

      –3.4

      0.0

      –4.2

      Beteiligungen und Finanzanlagen

      0.0

      –4.2

      0.0

      –4.1

      Erneuerungsfonds

      0.0

      –39.5

      0.0

      –39.0

      Fluglärmthematik

      0.0

      –29.7

      0.0

      –28.2

      Emissionskosten Finanzverbindlichkeiten

      0.0

      –0.1

      0.0

      –0.1

      Vorsorgeverpflichtung

      0.0

      –3.8

      7.9

      0.0

      Diverse Positionen

      1.5

      –1.9

      4.4

      –1.3

      Latente Steuerguthaben und –verbindlichkeiten, brutto

      1.5

      –82.5

      12.3

      –76.9

      Verrechnung von Guthaben und Verbindlichkeiten

      0.0

      0.0

      –7.9

      7.9

      Latente Steuerguthaben und –verbindlichkeiten, netto

      1.5

      –82.5

      4.4

      –69.0

      Die temporären Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochtergesellschaften, assoziierten Unternehmen und Joint Operations der Gruppe, für die in der Berichtsperiode keine latente Steuerschuld erfasst wurde, belaufen sich auf insgesamt CHF 57.9 Mio. (Vorjahr: CHF 26.6 Mio.).

      Per 31. Dezember 2025 verfügt die Flughafen Zürich Gruppe über steuerlich verrechenbare Verlustvorträge in Höhe von CHF 8.6 Mio. (Vorjahr: CHF 12.2 Mio.), bei denen die Voraussetzungen für eine Aktivierung von latenten Steuern nicht erfüllt sind, da eine künftige Realisierung nicht gesichert ist.

    • 22 Leistungen an Arbeitnehmende

      in Mio. CHF

      31.12.2025

      31.12.2024

      Nettovorsorgeguthaben

      30.4

      0.0

      Vermögenswert für Leistungen an Arbeitnehmende

      30.4

      0.0

      Nettovorsorgeverpflichtungen

      0.0

      –31.7

      Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmende

      –10.1

      –10.0

      Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmende

      –10.1

      –41.7

      22.1 Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

      Die Flughafen Zürich Gruppe unterhält die nachfolgenden Vorsorgepläne:

      a) Leistungsorientierte Vorsorgepläne

      Anschlussvertrag mit der BVK

      Die Mitarbeitenden der Flughafen Zürich AG sind für die berufliche Vorsorge der BVK angeschlossen. Die BVK ist eine Gemeinschaftsstiftung für Angestellte des Kantons Zürich sowie weiterer Arbeitgeber. Die BVK ist bei der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich registriert und wird von dieser beaufsichtigt.

      Der Stiftungsrat der BVK – bestehend aus je neun Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern – ist das oberste Organ der Stiftung und damit für die strategischen Ziele und Grundsätze sowie für die Überwachung der Geschäftsführung zuständig. Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sowie der Anordnungen des Stiftungsrats und seiner Ausschüsse.

      Die BVK untersteht den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und dessen Ausführungsbestimmungen. Im BVG werden der mindestens zu versichernde Lohn, die minimalen Altersgutschriften sowie deren Verzinsung und der Umwandlungssatz festgelegt. Aufgrund dieser gesetzlichen Bestimmungen sowie der Planausgestaltung ist die Flughafen Zürich AG als angeschlossener Arbeitgeber den versicherungsmathematischen Risiken wie dem Anlage-, Zins- und Invaliditätsrisiko oder dem Risiko der Langlebigkeit ausgesetzt.

      Weiter ist das Führungsorgan der Vorsorgeeinrichtung gemäss den gesetzlichen Bestimmungen auch dafür verantwortlich, dass bei einer allfälligen Unterdeckung Sanierungsmassnahmen beschlossen und umgesetzt werden, damit eine vollständige Deckung der künftigen Vorsorgeleistungen innert angemessener Frist wiederhergestellt wird. Dazu gehören unter anderem Sanierungsleistungen in Form von zusätzlichen Beiträgen.

      Die BVK weist gemäss schweizerischer Rechnungslegung (Art. 44 BVV2) per 31. Dezember 2025 einen Deckungsgrad von 113.6 % (Vorjahr: 109.3 %) auf.

      Die Mitarbeitenden der Flughafen Zürich AG sind bei der BVK gegen die Risiken Alter, Tod und Invalidität versichert. Die Altersleistung wird in Abhängigkeit vom Bestand der einzelnen Sparkonten (Altersguthaben) zum Zeitpunkt der Pensionierung bestimmt und ergibt sich durch die Multiplikation des Altersguthabens mit dem im Reglement festgelegten Umwandlungssatz. Das ordentliche Pensionierungsalter ist 65 Jahre. Eine frühzeitige Pensionierung zu einem reduzierten Umwandlungssatz ist ab dem vollendeten 60. Altersjahr möglich. Die Flughafen Zürich AG entrichtet für alle versicherten Personen altersabhängige Beiträge in der Höhe von 6.0 % bis 17.4 % des versicherten Lohns sowie Risikobeiträge von 1.2 %. Bis zum 20. Altersjahr fällt nur der Risikobeitrag an.

      Die Vermögenswerte stammen aus den Vorsorgeplänen der BVK. Die Anlagestrategie wird durch den Stiftungsrat der BVK basierend auf den Vorschlägen und Empfehlungen des stiftungsratsinternen Anlageausschusses festgelegt, der sich im Speziellen mit der Vermögensbewirtschaftung der BVK befasst. Er bereitet alle anlagerelevanten Beschlüsse des Stiftungsrats vor und leitet und überwacht deren Vollzug durch die Geschäftsleitung. Er wird bei der Überwachung der Anlagestrategie und des Anlageprozesses zusätzlich von einem externen Investment Controller unterstützt.

      Die Anlagestrategie («Asset Allocation») bewegt sich im Rahmen von taktischen Bandbreiten, um flexibel auf aktuelle Marktsituationen reagieren zu können. Ziel ist es, die Kapitalanlagen effektiv und effizient zu bewirtschaften. Die Vermögen sind dabei gut diversifiziert. Die Einhaltung der Anlagerichtlinien und die Anlageresultate werden periodisch überprüft.

      Da die BVK als Gemeinschaftsstiftung keine separate Rechnung für die Flughafen Zürich AG erstellt, haftet die Gesellschaft im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften auch für die Verbindlichkeiten der anderen angeschlossenen Arbeitgeber.

      Erläuterungen zu den Beträgen in der Konzernrechnung

      Die versicherungsmathematische Bewertung der leistungsorientierten Verpflichtungen per 31. Dezember 2025 und des Dienstzeitaufwands wurde von unabhängigen Aktuaren gemäss der Methode der laufenden Einmalprämie durchgeführt. Der Marktwert des Planvermögens wurde per 31. Dezember 2025 basierend auf den zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses bekannten Informationen bestimmt.

      Da für den Anschlussvertrag mit der Flughafen Zürich AG für das Planvermögen wie auch für die Aufteilung der Vermögenswerte in die Anlagekategorien per Bilanzstichtag keine separaten Angaben erhältlich waren, mussten für die Berechnungen des Planvermögens und die Aufteilung in die einzelnen Anlagekategorien Annahmen auf Basis der zur Verfügung stehenden Informationen getroffen werden.

      Die per Stichtag in der Bilanz erfassten Nettovorsorgeverpflichtungen stellen sich wie folgt dar:

      in Mio. CHF

      31.12.2025

      31.12.2024

      Barwert der kapitalgedeckten Vorsorgeverpflichtungen

      –737.7

      –723.6

      Marktwert des Planvermögens

      768.1

      691.9

      In der Bilanz erfasste Nettovorsorgeguthaben/-verpflichtungen

      30.4

      –31.7

      Die Vorsorgeverpflichtungen haben sich wie folgt entwickelt:

      in Mio. CHF

      2025

      2024

      Barwert der Vorsorgeverpflichtungen per 1. Januar

      –723.6

      –652.3

      Laufender Dienstzeitaufwand

      –23.9

      –18.8

      Vergangener Dienstzeitaufwand

      0.0

      –3.3

      Zinsaufwand auf Vorsorgeverpflichtungen

      –7.1

      –8.9

      Arbeitnehmerbeiträge

      –15.3

      –14.1

      Übernahmen

      –8.8

      0.0

      Ausbezahlte Leistungen

      18.7

      15.3

      Erfahrungsbezogene Gewinne/(Verluste)

      –7.7

      –6.6

      Gewinne/(Verluste) aufgrund veränderter finanzieller Annahmen

      30.1

      –35.0

      Barwert der Vorsorgeverpflichtungen per 31. Dezember

      –737.7

      –723.6

      Per 31. Dezember 2025 beträgt die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Vorsorgeverpflichtung 14.3 Jahre (Vorjahr: 14.8 Jahre).

      Das Planvermögen hat sich wie folgt entwickelt:

      in Mio. CHF

      2025

      2024

      Planvermögen zu Marktwerten per 1. Januar

      691.9

      597.4

      Arbeitgeberbeiträge

      22.7

      20.8

      Arbeitnehmerbeiträge

      15.3

      14.1

      Ausbezahlte Leistungen

      –18.7

      –15.3

      Übernahmen

      8.0

      0.0

      Zinserträge auf Planvermögen

      7.0

      8.3

      Erträge aus Planvermögen (ohne Zinserträge)

      41.9

      66.6

      Planvermögen zu Marktwerten per 31. Dezember

      768.1

      691.9

      Die Entwicklung der Nettovorsorgeverpflichtungen stellt sich wie folgt dar:

      in Mio. CHF

      2025

      2024

      Nettovorsorgeguthaben/-verpflichtungen per 1. Januar

      –31.7

      –54.9

      Total Aufwand in der Erfolgsrechnung erfasst

      –24.1

      –22.6

      Total Bewertungsänderungen im sonstigen Gesamtergebnis erfasst

      64.3

      25.0

      Übernahmen

      –0.8

      0.0

      Arbeitgeberbeiträge

      22.7

      20.8

      Nettovorsorgeguthaben/-verpflichtungen per 31. Dezember

      30.4

      –31.7

      Für das Geschäftsjahr 2026 rechnet die Gesellschaft mit Arbeitgeberbeiträgen in der Höhe von CHF 23.9 Mio.

      Analyse der in der Erfolgsrechnung erfassten Beträge:

      in Mio. CHF

      2025

      2024

      Laufender Dienstzeitaufwand

      –23.9

      –18.8

      Vergangener Dienstzeitaufwand

      0.0

      –3.3

      Nettozinsaufwand auf Vorsorgeverpflichtungen

      –0.2

      –0.5

      In der Erfolgsrechnung erfasster Betrag

      –24.1

      –22.5

      Die von der BVK im November 2024 kommunizierte beschlossene Erhöhung der Umwandlungssätze (wirksam ab 1. Januar 2025) führte im Vorjahr zu einem vergangenen Dienstzeitaufwand in der Höhe von CHF –3.3 Mio.

      Analyse der im sonstigen Gesamtergebnis erfassten Neubewertungen der Nettovorsorgeverpflichtungen:

      in Mio. CHF

      2025

      2024

      Erfahrungsbezogene Gewinne/(Verluste)

      –7.7

      –6.6

      Gewinne/(Verluste) aufgrund veränderter finanzieller Annahmen

      30.1

      –35.0

      Ertrag aus Planvermögen ohne Zinserträge

      41.9

      66.6

      Im sonstigen Gesamtergebnis erfasste Neubewertungen (vor Steuern)

      64.3

      25.0

      Latente Steuern auf im sonstigen Gesamtergebnis erfassten Neubewertungen

      –12.1

      –4.7

      Im sonstigen Gesamtergebnis erfasste Neubewertungen (nach Steuern)

      52.2

      20.3

      Im Berichtsjahr resultierte ein versicherungstechnischer Gewinn aufgrund veränderter finanzieller Annahmen (insbesondere Erhöhung Diskontierungssatz von 1.00 % auf 1.30 %) in der Höhe von CHF 30.1 Mio., welcher im sonstigen Gesamtergebnis erfasst wurde. Der Verlust des Vorjahres in der Höhe von CHF –35.0 Mio. begründete sich im Wesentlichen mit der damaligen Abnahme des Diskontierungssatzes von 1.40 % auf 1.00 %.

      Die effektive Performance der Vermögensanlagen lag im Berichtsjahr wiederum höher als angenommen. Der entsprechende Effekt in der Höhe von CHF 41.9 Mio. (Vorjahr: CHF 66.6 Mio.) wurde im sonstigen Gesamtergebnis erfasst.

      Annahmen zu versicherungstechnischen Berechnungen:

      (in % oder Jahren)

      2025

      2024

      Diskontierungssatz per 31. Dezember

      1.30

      1.00

      Inflation

      0.90

      1.10

      Künftige Lohnerhöhungen (inklusive Inflation)

      1.40

      1.60

      Künftige Rentenerhöhungen

      0.00

      0.00

      Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben

      2.00

      2.00

      Annahme Lebenserwartung

      BVG 2020 – CMI 1.50%

      BVG 2020 – CMI 1.50%

      Der Diskontierungszinssatz basiert auf an der Schweizer Börse SIX kotierten Unternehmensanleihen von in- und ausländischen Emittenten in Schweizer Franken mit AA-Rating. Die Lohnentwicklung entspricht dem Durchschnittswert der letzten Jahre und den aktuellen zukünftigen Erwartungen des Managements. Es wird mit keinen künftigen Rentenerhöhungen gerechnet, weil die Vorsorgestiftung nicht über genügend Wertschwankungsreserven verfügt.

      Verteilung der Vermögenswerte auf Anlagekategorien:

      (in %)

      31.12.2025

      31.12.2024

      Anlagekategorie

      Flüssige Mittel

      4.2

      1.1

      Aktien

      38.4

      38.2

      Obligationen

      31.5

      35.1

      Immobilien

      18.3

      20.0

      Andere

      7.6

      5.6

      Total

      100.0

      100.0

      Sensitivitäten

      Der Diskontsatz, die Annahme betreffend künftige Lohnerhöhungen sowie der Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben stellen die wesentlichen Faktoren für die Berechnung des Barwerts der Vorsorgeverpflichtungen dar. Eine Veränderung der Annahmen um +0.25 % beziehungsweise – 0.25 % hat folgende Auswirkungen auf den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen («Defined Benefit Obligation», DBO):

      2025 Effekt auf DBO

      2024 Effekt auf DBO

      in Mio. CHF

      +0.25%

      –0.25%

      +0.25%

      –0.25%

      Diskontierungssatz

      –21.4

      22.9

      –23.2

      24.6

      Künftige Lohnerhöhungen

      1.5

      –1.5

      2.2

      –2.2

      Zinssatz für die Verzinsung der Altersguthaben

      3.0

      –2.2

      4.3

      –3.6

      Die oben stehenden Sensitivitätsberechnungen basieren darauf, dass sich jeweils eine Annahme verändert, während die anderen Annahmen konstant bleiben. In der Praxis bestehen jedoch gewisse Korrelationen zwischen den einzelnen Annahmen. Für die Berechnung der Sensitivitäten wurde die gleiche Methode angewendet, mit der auch die per Bilanzstichtag erfassten Vorsorgeverpflichtungen berechnet wurden.

      b) Beitragsorientierter Vorsorgeplan

      Es besteht ein Anschlussvertrag mit der Zürich Versicherungsgesellschaft zugunsten der Rentner der ehemaligen Flughafen-Immobilien-Gesellschaft (FIG). Diese Versichertengruppe ist nicht in die BVK übergetreten. Es handelt sich um einen beitragsorientierten Plan, der voll ausfinanziert ist. Die Zürich Versicherungsgesellschaft übernimmt alle zukünftigen Leistungen.

      22.2 Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmende

      Die Flughafen Zürich AG entrichtet ihren Mitarbeitenden gemäss Anstellungsreglement vom 1. Januar 2016 Treueprämien auf Basis der geleisteten Dienstjahre. Die entsprechende Rückstellung in der Höhe von CHF 10.1 Mio. (Vorjahr: CHF 10.0 Mio.) wurde aufgrund der Anzahl mittlerweile erworbener Dienstjahre berechnet, die per Bilanzstichtag 9.1 Jahre (Vorjahr: 9.3 Jahre) beträgt.

    • 23 Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen

      in Mio. CHF

      31.12.2025

      31.12.2024

      Passive Rechnungsabgrenzungen

      160.8

      170.9

      Marchzinsen Finanzverbindlichkeiten

      2.8

      1.9

      An- und Vorauszahlungen von Kunden

      10.7

      6.8

      Rückstellungen für Ferien und Überzeit

      7.3

      6.2

      Andere Verpflichtungen

      18.6

      15.4

      Total übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen

      200.2

      201.2

      davon zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

      163.7

      172.8

      davon übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen ohne Finanzinstrumente

      36.6

      28.4

    • 24 Weitere Angaben

      24.1 Angaben über die Durchführung einer Risikobeurteilung

      Das Risikomanagement sorgt für einen disziplinierten und bewussten Umgang mit Risiken. Es gewährleistet die Transparenz über die wesentlichen mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken sowie die laufende Verbesserung und Kontrolle der Risikosituation.

      Das Risiko-Management-System der Flughafen Zürich AG ist das gruppenweite Führungs- und Arbeitsinstrument für die unternehmerische Risikobewältigung. Es enthält folgende Elemente:

      • Risikopolitische Ziele und Grundsätze des Unternehmens
      • Risiko-Management-Organisation
      • Risiko-Management-Prozess
      • Risikoberichterstattung
      • Überprüfung und Bewertung des Risiko-Management-Systems

      Hierbei tragen Verwaltungsrat und Geschäftsleitung die aktienrechtliche Gesamtverantwortung für die Existenz- und Rentabilitätssicherung. Dem Verwaltungsrat obliegt die Oberaufsicht über das Risikomanagement. Das Audit & Finance Committee überwacht ergänzend die Wirksamkeit des Risiko-Management-Systems. Der Chief Financial Officer (CFO) ist der Risikomanagement-Beauftragte der Geschäftsleitung (Chief Risk Officer).

      Das Group Risk Office ist dem CFO als Chief Risk Officer unterstellt und stellt gruppenweit Mindestvorgaben betreffend das dezentrale Risikomanagement auf. Darüber hinaus ist das Group Risk Office für die Risikoberichterstattung sowie für den Betrieb und die kontinuierliche Weiterentwicklung des Risiko-Management-Systems verantwortlich.

      Die jeweiligen Geschäftsleitungsmitglieder sind verantwortlich für die Risiken, die primär in ihrem Bereich entstehen können. Sie tragen die Verantwortung für die Identifikation, Bewertung und Steuerung der entsprechenden Risiken (Risk-Ownership-Konzept).

      In Abstimmung mit dem Group Risk Office wird das dezentrale Risikomanagement durch spezialisierte Fachstellen, zum Beispiel Safety Management, Liquiditätsmanagement, Arbeitssicherheit, Informationssicherheit, Brandschutz, Notfallplanung und die Tochtergesellschaften, wahrgenommen. Die wesentlichen Risiken werden in der zentralen Risikoberichterstattung konsolidiert, inklusive Verantwortlichkeiten und Massnahmen, und nach Eintrittswahrscheinlichkeit sowie Auswirkung auf die Risikotragfähigkeit beurteilt. Die Umsetzung der Massnahmen wird laufend überwacht. Das Risiko-Reporting wird einmal jährlich der Geschäftsleitung und dem Verwaltungsrat vorgelegt. Ergänzend zum jährlichen Risiko-Reporting wird zweimal jährlich ein strukturiertes Risk Self Assessment durchgeführt; die Resultate werden zentral konsolidiert. Zur kontinuierlichen Weiterentwicklung werden regelmässig externe Benchmarks eingesetzt. Ergänzend findet eine jährliche unternehmensweite Befragung zur Risikolandschaft statt.

      a) Finanzielles Risk Management

      Die Flughafen Zürich Gruppe ist aufgrund ihrer Tätigkeit folgenden relevanten finanziellen Risiken ausgesetzt wie:

      • i) Ausfallrisiko
      • ii) Liquiditätsrisiko
      • iii) Marktrisiko (Fremdwährungs- und Zinssatzrisiko)

      Die nachfolgenden Abschnitte geben einen Überblick über das Ausmass der einzelnen finanziellen Risiken sowie die Ziele, Grundsätze und Prozesse für die Messung, Überwachung und Absicherung der Risiken sowie über das Kapitalmanagement der Flughafen Zürich Gruppe. Weitere Informationen zu finanziellen Risiken sind auch in den übrigen Erläuterungen des Anhangs enthalten.

      i) Ausfallrisiko

      Das Ausfallrisiko ist das Risiko, dass die Flughafen Zürich Gruppe finanzielle Verluste erleidet, falls ein Kunde oder eine Gegenpartei eines Finanzinstruments ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Ausfallrisiken können auf flüssigen Mitteln, auf aktiven Rechnungsabgrenzungen, auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie auf Finanzanlagen bestehen.

      Die Flughafen Zürich Gruppe investiert ihre flüssigen Mittel und Festgelder als Einlagen bei bedeutenden Banken mit einem solventen Rating. Ausserdem werden allfällige Risiken auf flüssigen Mitteln und Festgeldern weiter minimiert, indem nicht ein einzelnes Bankinstitut, sondern verschiedene Finanzdienstleister berücksichtigt werden.

      Die per Bilanzstichtag jeweils bestehenden aktiven Rechnungsabgrenzungen werden in der Regel innert Monatsfrist fakturiert und anschliessend im Rahmen der Bewirtschaftung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen überwacht.

      Mit Ausnahme des Home Carriers SWISS am Flughafen Zürich bestehen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber einer grossen Anzahl verschiedener Schuldner. Das Ausmass des Ausfallrisikos wird hauptsächlich durch die individuellen Charakteristiken jedes einzelnen Kunden bestimmt. Die Risikobeurteilung beinhaltet eine Einschätzung der Kreditwürdigkeit unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse des Kunden, der Erfahrungen aus der Vergangenheit sowie weiterer Faktoren. Die Fälligkeitsstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird in der Regel wöchentlich überwacht. Wo notwendig, werden risikomindernde Zahlungskonditionen (hauptsächlich Vorausfakturierung) eingesetzt respektive Sicherheiten (hauptsächlich Bankgarantien) eingefordert.

      Die Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund werden von professionellen Finanzinstituten auf Basis einer konservativen, geldmarktorientierten Anlagestrategie hauptsächlich in festverzinslichen Obligationen angelegt. Dabei haben die Werterhaltung und die Flexibilität bezüglich frühzeitiger Liquidierbarkeit der Anlagen Priorität. Der direkte Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten ist nicht erlaubt. Der Anlagehorizont basiert auf den erwarteten Zahlungsverpflichtungen aus dem Airport Zurich Noise Fund und beträgt durchschnittlich rund vier Jahre. Für direkt gehaltene Obligationen entspricht das Mindestrating einem A- (Standard & Poorʼs) oder einem vergleichbaren Rating einer anderen anerkannten Ratingagentur (siehe Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund).

      Das maximale Ausfallrisiko entspricht den Buchwerten der einzelnen finanziellen Aktiven. Es bestehen keine Garantien und ähnliche Verpflichtungen, die zu einer Erhöhung des Risikos über die Buchwerte hinausführen könnten. Das maximale Ausfallrisiko per Bilanzstichtag war wie folgt:

      in Mio. CHF

      31.12.2025

      31.12.2024

      Flüssige Mittel (ohne Bargeld)

      159.4

      323.0

      Festgelder (kurz- und langfristig)

      228.5

      5.3

      Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (netto)

      134.9

      118.7

      Kurzfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

      42.6

      39.5

      Langfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

      274.2

      280.7

      Übrige Forderungen und aktive Rechnungsabgrenzungen

      78.1

      87.9

      Übrige finanzielle Vermögenswerte

      38.9

      36.5

      Total maximales Ausfallrisiko

      956.6

      891.7

      ii) Liquiditätsrisiko

      Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass die Flughafen Zürich Gruppe ihren finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nicht nachkommen kann.

      Die Flughafen Zürich Gruppe überwacht das Liquiditätsrisiko durch ein vorsichtiges Liquiditätsmanagement und verfolgt dabei den Grundsatz, jederzeit genügend Flexibilität und Spielraum hinsichtlich kurzfristig verfügbarer liquider Mittel zu haben. Das schliesst das Sicherstellen einer ausreichenden Reserve an flüssigen Mitteln, die Möglichkeit zur Finanzierung durch einen adäquaten Betrag aus zugesagten Kreditlimiten und die Fähigkeit zur Emission am Kapitalmarkt mit ein. Zu diesem Zweck wird eine rollierende Liquiditätsplanung auf Basis der erwarteten Geldflüsse vorgenommen und regelmässig aktualisiert. Zudem stehen der Flughafen Zürich Gruppe per Bilanzstichtag die folgenden wesentlichen Kreditlimiten zur Verfügung:

      in Mio. CHF

      Laufzeit bis

      31.12.2025

      31.12.2024

      Betriebskreditlimiten (zugesagte Kreditlinien)

      31.12.2026

      300.0

      300.0

      Total Kreditlimiten

      300.0

      300.0

      Beanspruchung: Bankgarantien

      –8.9

      –10.7

      Total nicht beanspruchte Kreditlimiten

      291.1

      289.3

      Die folgenden Tabellen zeigen die vertraglichen Fälligkeiten (inklusive Zinsen) der durch die Flughafen Zürich Gruppe gehaltenen Finanzverbindlichkeiten:

      in Mio. CHF

      Buchwert

      Vertragliche Cashflows

      Innerhalb 1 Jahr

      Zwischen 1 und 5 Jahren

      Über 5 Jahre

      31. Dezember 2025

      Anleihen

      1’064.4

      1’107.9

      4.9

      566.7

      536.3

      Bankverbindlichkeiten

      493.3

      500.7

      18.3

      157.7

      324.7

      Leasingverbindlichkeiten

      135.1

      430.6

      5.8

      21.1

      403.7

      Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen

      4.8

      6.0

      0.6

      1.7

      3.7

      Übrige Finanzverbindlichkeiten

      22.4

      26.2

      0.1

      0.8

      25.3

      Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

      71.8

      71.8

      71.8

      0.0

      0.0

      Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen

      163.7

      163.7

      163.7

      0.0

      0.0

      Total nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten

      1’955.5

      2’306.9

      265.1

      748.1

      1’293.7

      Total

      1’955.5

      2’306.9

      265.1

      748.1

      1’293.7

      in Mio. CHF

      Buchwert

      Vertragliche Cashflows

      Innerhalb 1 Jahr

      Zwischen 1 und 5 Jahren

      Über 5 Jahre

      31. Dezember 2024

      Anleihen

      914.6

      934.6

      3.1

      562.1

      369.4

      Bankverbindlichkeiten

      401.1

      408.1

      12.5

      90.5

      305.1

      Leasingverbindlichkeiten

      164.1

      526.5

      8.8

      35.2

      482.5

      Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen

      6.7

      6.8

      0.4

      1.6

      4.9

      Übrige Finanzverbindlichkeiten

      23.1

      27.6

      0.8

      0.0

      26.8

      Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

      63.4

      63.4

      63.4

      0.0

      0.0

      Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen

      172.8

      172.8

      172.8

      0.0

      0.0

      Total nicht-derivative finanzielle Verbindlichkeiten

      1’745.9

      2’139.8

      261.8

      689.3

      1’188.6

      Total

      1’745.9

      2’139.8

      261.8

      689.3

      1’188.6

      iii) Marktrisiko (Fremdwährungs- und Zinssatzrisiko)

      Das Marktrisiko ist das Risiko, dass sich Änderungen in Marktpreisen, wie Wechselkurse und Zinsen, auf das Finanzergebnis oder auf die Bewertung von Finanzinstrumenten auswirken.

      Das Ziel des Marktrisikomanagements ist die Überwachung und Kontrolle von solchen Risiken, um sicherzustellen, dass diese einen bestimmten Umfang nicht überschreiten.

      iiia) Fremdwährungsrisiko

      Die Darstellungswährung der Konzernrechnung der Flughafen Zürich Gruppe und die Funktionalwährung der Flughafen Zürich AG ist der Schweizer Franken (CHF). Die Gruppe ist Fremdwährungsbewegungen vor allem beim brasilianischen Real (BRL), beim chilenischen Peso (CLP) und bei der indischen Rupie (INR) ausgesetzt.

      Eine Verteuerung beziehungsweise eine Abwertung des Schweizer Frankens um 10 % gegenüber den entsprechenden Währungen per 31. Dezember 2025 hätte das Konzerneigenkapital (Position «Sonstiges Gesamtergebnis») beziehungsweise das Konzernergebnis um untenstehende Beträge erhöht respektive verringert. Diese Analyse geht davon aus, dass alle anderen Variablen, insbesondere die Zinssätze, unverändert bleiben.

      Verteuerung CHF plus 10%

      Abwertung CHF minus 10%

      in Mio. CHF

      Eigenkapital

      Ergebnis

      Eigenkapital

      Ergebnis

      BRL

      –12.6

      0.0

      12.6

      0.0

      CLP

      0.1

      0.0

      –0.1

      0.0

      INR

      –18.6

      0.0

      18.6

      0.0

      31. Dezember 2025

      –31.1

      0.0

      31.1

      0.0

      BRL

      –13.2

      0.0

      13.2

      0.0

      CLP

      –0.5

      0.0

      0.5

      0.0

      INR

      –17.3

      0.0

      17.3

      0.0

      31. Dezember 2024

      –30.9

      0.0

      30.9

      0.0

      iiib) Zinssatzrisiko

      Das Zinssatzrisiko teilt sich auf in ein zinsbedingtes Cashflow-Risiko (Risiko, dass sich die zukünftigen Zinszahlungen aufgrund von Schwankungen des Marktzinssatzes ändern) sowie in ein zinsbedingtes Risiko einer Änderung des Marktwerts (Risiko, dass sich der Marktwert eines Finanzinstruments aufgrund von Schwankungen des Marktzinssatzes verändert).

      Die Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund werden hauptsächlich in festverzinslichen Obligationen angelegt. Der direkte Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten ist in diesem Zusammenhang nicht erlaubt.

      Finanzierungen sind grösstenteils mit einem fixen Zinssatz abgeschlossen. Ein Zinssatzrisiko bei variablen Schulden wird fallweise mittels Zinssatzswaps abgesichert.

      Zum Bilanzstichtag verfügte die Flughafen Zürich Gruppe über folgendes Zinssatzprofil bei den verzinslichen Finanzinstrumenten:

      in Mio. CHF

      31.12.2025

      31.12.2024

      Festgelder (kurz- und langfristig)

      228.5

      5.3

      Festverzinsliche Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund

      316.8

      320.2

      Festverzinsliche Finanzinstrumente (Aktiven)

      545.4

      325.5

      Flüssige Mittel

      155.4

      303.7

      Flüssige Mittel Airport Zurich Noise Fund

      4.2

      19.6

      Variabel verzinsliche Finanzinstrumente (Aktiven)

      159.6

      323.3

      Total verzinsliche Aktiven

      705.0

      648.8

      Anleihen (kurz- und langfristig)

      –1’064.4

      –914.6

      Leasingverbindlichkeiten (kurz- und langfristig)

      –135.1

      –164.1

      Übrige Finanzverbindlichkeiten (kurz- und langfristig)

      –22.4

      –23.1

      Festverzinsliche Finanzinstrumente (Passiven)

      –1’221.9

      –1’101.8

      Bankverbindlichkeiten (kurz- und langfristig)

      –493.3

      –401.1

      Variabel verzinsliche Finanzinstrumente (Passiven)

      –493.3

      –401.1

      Total verzinsliche Passiven

      –1’715.2

      –1’502.9

      Die folgende Tabelle zeigt die Sensitivitätsanalyse für variable und festverzinsliche Finanzinstrumente bei einer Abweichung von 0.5 %:

      Anstieg Zinsniveau um 0.5%

      Rückgang Zinsniveau um 0.5%

      in Mio. CHF

      Eigenkapital

      Ergebnis

      Eigenkapital

      Ergebnis

      Festverzinsliche Finanzinstrumente

      –0.9

      0.0

      0.9

      0.0

      Variabel verzinsliche Finanzinstrumente

      0.0

      0.6

      0.0

      –0.6

      31. Dezember 2025

      –0.9

      0.6

      0.9

      –0.6

      Festverzinsliche Finanzinstrumente

      0.0

      0.0

      0.0

      0.0

      Variabel verzinsliche Finanzinstrumente

      0.0

      1.2

      0.0

      –1.2

      31. Dezember 2024

      0.0

      1.2

      0.0

      –1.2

      b) Kategorien von Finanzinstrumenten

      Die folgenden Tabellen zeigen die Buchwerte aller Finanzinstrumente pro Kategorie sowohl für das Berichtsjahr als auch für das Vorjahr:

      in Mio. CHF

      31.12.2025

      31.12.2024

      Flüssige Mittel (ohne Bargeld) und kurzfristige Geldanlagen

      159.4

      323.0

      Festgelder (kurz- und langfristig)

      228.5

      5.3

      Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto

      134.9

      118.7

      Übrige Forderungen und Rechnungsabgrenzungen

      78.1

      87.9

      Kurz- und langfristige Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund (Obligationen)

      316.8

      320.2

      Übrige Finanzanlagen

      38.9

      36.5

      Total zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzanlagen

      956.6

      891.6

      Verbindlichkeiten aus Konzessionsvereinbarungen

      –4.8

      –6.7

      Bankverbindlichkeiten

      –493.3

      –401.1

      Leasingverbindlichkeiten

      –135.1

      –164.1

      Übrige Finanzverbindlichkeiten

      –22.4

      –23.1

      Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

      –71.8

      –63.4

      Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen (ohne Derivate und Nicht-Finanzinstrumente)

      –163.7

      –172.8

      Anleihen

      –1’064.4

      –914.6

      Total zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

      –1’955.5

      –1’745.9

      c) Verkehrswerte (Fair Values) von Finanzinstrumenten

      Finanzinstrumente, die entweder zum Verkehrswert erfasst sind oder für die Verkehrswerte offengelegt werden, sind entsprechend dem Ermessensspielraum bei den zur Ermittlung des Verkehrswerts verwendeten Inputfaktoren nach folgenden Hierarchiestufen kategorisiert:

      Stufe 1 (Notierte Marktpreise)

      Die Inputfaktoren für die Bewertung der Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten bilden notierte, nicht bereinigte Preise, die am Bewertungsstichtag an aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten ermittelt werden.

      Stufe 2 (Bewertung auf Basis beobachtbarer Inputfaktoren)

      Die Bewertung der Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten basiert auf Inputfaktoren (mit Ausnahme der unter Stufe 1 erwähnten notierten Preise), die für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind.

      Stufe 3 (Bewertung auf Basis nicht beobachtbarer Inputfaktoren)

      Die Inputfaktoren für diese Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten sind nicht beobachtbar.

      Die Bilanzwerte der flüssigen Mittel, Festgelder, Forderungen und übrigen Finanzanlagen sowie der übrigen finanziellen Verbindlichkeiten entsprechen annähernd den Fair Values.

      Finanzanlagen im Airport Zurich Noise Fund: Der Fair Value der Obligationen entspricht dem Börsenkurs der Wertschriften per Bilanzstichtag (Stufe 1).

      Finanzverbindlichkeiten: Der Fair Value der Anleihen entspricht dem Börsenkurs (Stufe 1).

      in Mio. CHF

      31.12.2025

      31.12.2024

      Buchwert

      Fair Value

      Buchwert

      Fair Value

      Obligationen des Airport Zurich Noise Fund (Stufe 1)

      316.8

      323.5

      320.2

      328.3

      Total Finanzanlagen

      316.8

      323.5

      320.2

      328.3

      Anleihen (Stufe 1)

      –1’064.4

      –1’039.6

      –914.6

      –891.9

      Total Finanzverbindlichkeiten

      –1’064.4

      –1’039.6

      –914.6

      –891.9

      d) Kapitalmanagement

      Bei der Bewirtschaftung des Kapitals achtet die Flughafen Zürich Gruppe insbesondere darauf, dass die Weiterführung der operativen Tätigkeit des Konzerns gewährleistet ist, eine angemessene Rendite für die Aktionäre erzielt wird und die Bilanzstruktur, vor allem in Phasen grosser Investitionstätigkeit oder nach Krisen, optimiert werden kann. Um diese Ziele zu erreichen, kann die Flughafen Zürich AG die Dividendenauszahlung anpassen.

      Die Flughafen Zürich Gruppe überwacht primär die folgende finanzielle Kennzahl: Nettoverschuldung zu EBITDA. Als wichtigster Grundsatz gilt dabei, dass das Verhältnis zwischen Fremd- und Eigenkapital auf die planbaren Cashflows und Investitionen abgestimmt und eher konservativ geprägt ist. Damit wird sichergestellt, dass die hohe unternehmerische Flexibilität zu jedem Zeitpunkt, also auch bei zukünftigen unvorhersehbaren Ereignissen, sichergestellt ist.

      Für den Zweck von Mitarbeiterbeteiligungs- und Bonusprogrammen können jeweils eigene Aktien im benötigten Umfang gehalten werden. Es dürfen jedoch keine Mehrjahresvorräte an eigenen Aktien für Beteiligungsprogramme angelegt werden. Das Halten von eigenen Aktien als Akquisitionswährung (Aktientausch bei möglichen Unternehmensübernahmen) ist nicht gestattet. Ebenso wenig dürfen eigene Aktien zwecks Spekulation auf höhere Verkaufspreise gehalten werden. Der kumulierte Anteil an eigenen Aktien darf in keinem Fall 10 % der gesamten herausgegebenen Aktien übersteigen.

      24.2 Investitionsverpflichtungen

      Per Bilanzstichtag bestehen am Standort Zürich Investitionsverpflichtungen für verschiedene Hoch- und Tiefbauten in der Höhe von insgesamt rund CHF 127 Mio. Die wesentlichsten Investitionsverpflichtungen betreffen aktuell die Entwicklung der landseitigen Passagierflächen (CHF 46 Mio.) und die Vorfelderweiterung Zone West (CHF 39 Mio.). Für die Entwicklung und Realisierung des Noida International Airport im indischen Neu-Delhi betragen die entsprechenden Verpflichtungen rund CHF 56 Mio.

      24.3 Eventualverbindlichkeiten und Garantien

      Standort Zürich

      Es sind verschiedene Gerichtsverfahren und Forderungen gegenüber der Flughafen Zürich Gruppe im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit hängig. Nach Meinung des Unternehmens wird die Höhe der zur Beilegung dieser Klagen und Forderungen erforderlichen Geldbeträge die Konzernrechnung und den Cashflow der Flughafen Zürich Gruppe nicht in bedeutendem Ausmass negativ beeinflussen.

      Je nach weiterer Rechtsprechung – unter anderem hinsichtlich Südanflugsbereich am Flughafen Zürich – können die Lärmverbindlichkeiten in Zukunft noch wesentliche Anpassungen erfahren, die zu gegebener Zeit ebenfalls zu einer bilanzwirksamen Anpassung führen würden. Eine definitive Einschätzung ist derzeit noch nicht möglich.

      Die Flughafen Zürich AG haftet für die Schulden der Miteigentümergemeinschaft The Circle gegenüber Dritten solidarisch mit der Swiss Life AG.

      International

      Die Flughafen Zürich Gruppe gewährt im Rahmen ihres Engagements für den Ausbau und den Betrieb des Flughafens Belo Horizonte in Brasilien eine Garantie zur Kreditsicherung der lokalen Fremdfinanzierungen im Umfang von CHF 16.6 Mio. (Vorjahr: CHF 14.7 Mio.).

      Für sonstige Garantien (z. B. Performance oder Bid Bonds) der Betreibergesellschaften gegenüber lokalen Behörden ging die Flughafen Zürich Gruppe folgende Rückbürgschaften ein:

      Betreibergesellschaft (CHF in Mio.)

      Ort

      Art der Garantie

      2025

      2024

      Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A.

      Florianópolis, Brasilien

      Erfüllungsgarantie

      12.7

      12.2

      Aeroportos do Sudeste do Brasil S.A.

      Vitória/Macaé, Brasilien

      Erfüllungsgarantie

      8.8

      8.4

      Concessionária do Aeroporto Internacional de Natal S.A.

      Natal, Brasilien

      Erfüllungsgarantie

      4.0

      3.1

      Sociedade de Participação no Aeroporto de Confins S.A.

      Belo Horizonte, Brasilien

      Erfüllungsgarantie

      8.9

      7.9

      Betreibergesellschaften Iquique and Antofagasta

      Iquique/Antofagasta, Chile

      Erfüllungsgarantie

      4.5

      3.6

      Yamuna International Airport Private Ltd.

      Neu-Delhi, Indien

      Erfüllungsgarantie

      8.8

      10.6

      Total

      47.7

      45.8

      24.4 Nahestehende Personen und Gesellschaften

      Nahestehende Personen und Gesellschaften sind:

      • Kanton Zürich
      • BVK (Pensionskasse)
      • Assoziierte Gesellschaften
      • Mitglieder des Verwaltungsrats
      • Mitglieder der Geschäftsleitung

      a) Transaktionen mit nahestehenden Personen und Gesellschaften

      Die Kosten für die Kantonspolizei Zürich beliefen sich im Berichtsjahr gemäss Leistungsvereinbarung auf CHF 107.3 Mio. (Vorjahr: CHF 104.2 Mio.). In diesem Zusammenhang bestehen per Bilanzstichtag passive Rechnungsabgrenzungen in der Höhe von CHF 27.4 Mio. (Vorjahr: CHF 26.6 Mio.), die in der Position Ziffer 23, Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen enthalten sind.

      Im Berichtsjahr hat die Flughafen Zürich AG im Rahmen der Personalvorsorge Arbeitgeberbeiträge in der Höhe von CHF 22.7 Mio. (Vorjahr: CHF 20.8 Mio.) an die BVK entrichtet (siehe Ziffer 22, Leistungen an Arbeitnehmende). Davon sind per Bilanzstichtag noch CHF 3.2 Mio. (Vorjahr: CHF 2.5 Mio.) in der Position Ziffer 23, Übriges kurzfristiges Fremdkapital und Rechnungsabgrenzungen enthalten.

      Die Consultingerträge aus den Operations- und Management-Verträgen beliefen sich im Geschäftsjahr 2025 für die Flughäfen in Bogotá und auf Curaçao auf CHF 2.7 Mio. (Vorjahr: CHF 3.2 Mio.).

      b) Vergütungen an Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen

      Die Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung setzen sich wie folgt zusammen:

      in Mio. CHF

      2025

      2024

      Kurzfristig fällige Leistungen

      5.3

      5.2

      Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Vorsorgeleistungen)

      0.8

      0.8

      Anteilbasierte Vergütung

      0.5

      0.5

      Total

      6.6

      6.5

      24.5 Konzerngesellschaften

      Der Konsolidierungskreis umfasst per Bilanzstichtag die folgenden Gesellschaften:

      Gesellschaft

      Domizil

      Aktienkapital

      Beteiligungsquote per 31.12.2025

      Beteiligungsquote per 31.12.2024

      Flughafen Zürich AG

      Kloten

      CHF 307’018’750

      Muttergesellschaft

      Muttergesellschaft

      Airport Ground Services AG

      Kloten

      CHF 100’000

      100.0%

      100.0%

      Zurich Airport International AG

      Kloten

      CHF 100’000

      100.0%

      100.0%

      Yamuna International Airport Private Ltd.

      Neu-Delhi

      INR 25’892 Mio.

      100.0%

      100.0%

      Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A.

      Florianópolis

      BRL 304 Mio.

      100.0%

      100.0%

      Zurich Airport Latin America Ltda.

      Rio de Janeiro

      BRL 581 Mio.

      100.0%

      100.0%

      Aeroportos do Sudeste do Brasil S.A.

      Vitória

      BRL 421 Mio.

      100.0%

      100.0%

      Concessionária do Aeroporto Internacional de Natal S.A.

      Natal

      BRL 155 Mio.

      100.0%

      100.0%

      A-Port S.A.

      Santiago de Chile

      CLP 16’139 Mio.

      100.0%

      100.0%

      Sociedad Concesionaria Aeropuerto de Antofagasta S.A.

      Santiago de Chile

      CLP 3’600 Mio.

      100.0%

      100.0%

      Sociedad Concesionaria Aeropuerto Diego Aracena S.A.

      Santiago de Chile

      CLP 10’700 Mio.

      100.0%

      100.0%

      A-Port Operaciones S.A.

      Santiago de Chile

      CLP 1’352 Mio.

      99.0%

      99.0%

      A-Port Operaciones Colombia S.A.S.

      Bogotá

      COP 100 Mio.

      99.0%

      99.0%

      Weiter werden folgende assoziierte Gesellschaften mittels der Equitymethode erfasst:

      Gesellschaft

      Domizil

      Aktienkapital

      Beteiligungsquote per 31.12.2025

      Beteiligungsquote per 31.12.2024

      Sociedade de Participação do Aeroporto de Confins S.A.

      Belo Horizonte

      BRL 474 Mio.

      25.0%

      25.0%

      Concessionária do Aeroporto Internacional de Confins S.A.

      Belo Horizonte

      BRL 907 Mio.

      12.8%

      12.8%

      Administradora Unique IDC C.A.

      Porlamar

      VEB 25 Mio.

      49.5%

      49.5%

      Aeropuertos Asociados de Venezuela C.A.

      Porlamar

      VEB 10 Mio.

      49.5%

      49.5%

      24.6 Erläuterungen zur Konzession zum Betrieb des Flughafens Zürich

      Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) erteilte der Flughafen Zürich AG die Konzession zum Betrieb des Flughafens Zürich für die Dauer von 50 Jahren, vom 1. Juni 2001 bis 31. Mai 2051.

      Die Konzession umfasst den Betrieb eines Flughafens nach den Bestimmungen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) für den nationalen, internationalen und interkontinentalen Verkehr. Die Flughafen Zürich AG ist berechtigt und verpflichtet, den Flughafen während der gesamten Dauer der Konzession zu betreiben und die dafür erforderliche Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Die Konzessionärin darf zu diesem Zweck von den Benutzern des Flughafens Gebühren erheben. Ausserdem ist die Flughafen Zürich AG berechtigt, einzelne Rechte und Pflichten aus dieser Konzession an Dritte zu übertragen. Diese Rechtsverhältnisse unterliegen, soweit sie flughafenspezifische Aufgaben wie Flugzeug-, Passagier-, Gepäck-, Post- und Frachtabfertigung betreffen, dem öffentlichen Recht. Die Flughafen Zürich AG regelt die Rechte und Pflichten der Dritten in Berechtigungen (Zulassungen).

      Die Konzessionärin ist verpflichtet, den Flughafen grundsätzlich für alle im nationalen und internationalen Verkehr zugelassenen Luftfahrzeuge offen zu halten. Menge und Abwicklung des zulässigen Flugverkehrs richten sich nach den Vorgaben des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL) und den Bestimmungen des Betriebsreglements. Die Konzessionärin hat sämtliche Massnahmen zur Umsetzung der Regelungen über die Benutzbarkeit des deutschen Luftraums für An- und Abflüge zum und vom Flughafen Zürich ohne Verzug an die Hand zu nehmen und die nötigen Gesuche rechtzeitig einzureichen. Die Konzessionärin wird ermächtigt und verpflichtet, die Schallschutzmassnahmen zu vollziehen und dort umzusetzen, wo sie unbestritten sind. Die Auflage, wonach die Konzessionärin sämtlichen Verpflichtungen, die ihr aufgrund der staatsvertraglichen Regelungen mit Deutschland auferlegt werden, ohne Anspruch auf Entschädigung nachzukommen hat, wurde nach einer Beschwerde der Flughafen Zürich AG für gegenstandslos erklärt.

      Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Bilateralen Verträge am 1. Juni 2002 wurde die EG-Bodenabfertigungsrichtlinie (Richtlinie 96/67/EG des Rats vom 15. Oktober 1996 über den Zugang zum Markt der Bodenabfertigungsdienste auf Flughäfen der Gemeinschaft) auch für die Schweiz anwendbar. Die Grundlagen zur Erteilung von Berechtigungen (Zulassungen) für die Ausübung der Bodenabfertigungstätigkeiten sind im Betriebsreglement für den Flughafen Zürich vom 30. Juni 2011 geregelt. Die Bodenabfertigungsberechtigungen (Zulassungen) in den Bereichen, in denen die Anzahl der Zugelassenen beschränkt werden kann, wurden mittels Ausschreibungsverfahren per 1. Dezember 2025 mit einer Laufzeit bis Ende November 2032 neu vergeben.

      24.7 Betriebskonzessionen für ausländische Flughäfen

      Die Flughafen Zürich Gruppe ist per Bilanzstichtag über ihre Mehrheitsbeteiligungen für den Betrieb und Ausbau der nachfolgenden ausländischen Flughäfen zuständig:

      Brasilien

      Florianópolis International Airport

      Betreibergesellschaft

      Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A.

      Konzessionsdauer

      31. August 2017 – 30. August 2047

      Bedingungen

      Als Gegenleistung für das Recht zum Betrieb des Flughafens war bei Übernahme der Konzession eine Einmalzahlung von BRL 83 Mio. (CHF 25 Mio.) fällig. Im Dezember 2022 fand eine Vorauszahlung über BRL 54 Mio. (CHF 9 Mio.) der zukünftigen, jährlichen fixen Konzessionszahlungen statt, so dass keine weiteren fixen Konzessionszahlungen fällig sind. Die variablen Konzessionsgebühren sind jährlich über die Dauer der Konzession zu bezahlen. Mit der Eröffnung des Passagierterminals im Oktober 2019 sind die gemäss Konzessionsvertrag obligatorischen Infrastrukturmassnahmen erbracht.

      Lage

      Der Flughafen mit einem Einzugsgebiet von 1.1 Mio. Einwohnern befindet sich im Süden Brasiliens im Bundesstaat Santa Catarina. Florianópolis ist ein beliebtes Urlaubsziel für lokale wie auch für internationale Gäste.

      Eurico de Aguiar Salles und Benedito Lacerda Airport

      Betreibergesellschaft

      Aeroportos do Sudeste do Brasil S.A.

      Konzessionsdauer

      3. Oktober 2019 – 2. Oktober 2049

      Bedingungen

      Die Konzession umfasst den Betrieb und den Ausbau beider Flughäfen (Cluster). Eine Konzessionsgebühr von insgesamt BRL 437 Mio. (CHF 105 Mio.) war bei Übernahme fällig. Ab dem sechsten Betriebsjahr fallen variable, umsatzabhängige Konzessionszahlungen an. Mit der Fertigstellung des Baus der neuen Piste in Macaé sind alle gemäss Konzessionsvertrag obligatorischen Infrastrukturmassnahmen für beide Standorte erbracht.

      Lage

      Beide Städte liegen nördlich (Macaé 150 km, Vitória 400 km) von Rio de Janeiro. Vitória ist Hauptstadt des Bundesstaates Espírito Santo und gilt als wichtige Hafenstadt für den Export von Eisenerz und Roheisen. Macaé, im Bundesstaat Rio de Janeiro gelegen, ist eine zentrale Helikopterbasis für die Bedienung der Ölplattformen vor der Küste von Rio de Janeiro (Campos Basin).

      Natal International Airport

      Betreibergesellschaft

      Concessionária do Aeroporto Internacional de Natal S.A.

      Konzessionsdauer

      11. Januar 2024 – 10. Januar 2054

      Bedingungen

      Die Konzession wurde vom privaten Betreiber Inframerica vorzeitig zurückgegeben und im Zuge einer Neuausschreibung mit veränderten Vertragsbedingungen übernommen. Eine Einmalzahlung von BRL 323 Mio. (CHF 56 Mio.) wurde zu Vertragsbeginn entrichtet. Der Flughafen wurde im Jahr 2014 neu in Betrieb genommen und erfüllt heute bereits die Vorgaben der internationalen Zivilluftfahrtbehörde ICAO, womit primär Instandhaltungsinvestitionen notwendig sind. Ab dem fünften Jahr fallen variable, umsatzabhängige Konzessionszahlungen an.

      Lage

      Natal liegt im Nordosten Brasiliens und ist die Hauptstadt des Bundesstaates Rio Grande do Norte. Die Region ist aufgrund des durchgehend heissen Wetters und der warmen Wassertemperaturen das ganze Jahr über eine populäre Touristendestination sowie bekannt für die Produktion grosser Mengen erneuerbaren Energien.

      Chile

      Diego Aracena International Airport

      Betreibergesellschaft

      Sociedad Concesionaria Aeropuerto Diego Aracena S.A.

      Konzessionsdauer

      Die ab April 2018 laufende Konzession weist eine verkehrsabhängige Laufzeit auf. Mit aktueller Verkehrsentwicklung wird von einem Konzessionsende im Jahr 2042 ausgegangen.

      Bedingungen

      Die Betreibergesellschaft verpflichtet sich, in Massnahmen zur Aufwertung und Erweiterung der Flughafeninfrastruktur zu investieren.

      Lage

      Iquique befindet sich am Pazifik im Norden Chiles in der Region Tarapacá. Wirtschaftlich wird die Region von der Minenindustrie dominiert, wobei die Stadt Iquique auch bei Touristen beliebt ist.

      Andrés Sabella Gálvez International Airport

      Betreibergesellschaft

      Sociedad Concesionaria Aeropuerto de Antofagasta S.A.

      Konzessionsdauer

      Die ab 2012 laufende Konzession endete am 28. Februar 2026.

      Bedingungen

      Die im Konzessionsvertrag verlangten Infrastrukturmassnahmen wurden mit der Erweiterung des Terminals bereits 2014 abgeschlossen. Bis zum Konzessionsende sind keine weiteren nennenswerten Massnahmen gefordert.

      Lage

      Antofagasta befindet sich am Pazifik im Norden Chiles in der gleichnamigen Region. Wichtigster Wirtschaftszweig ist die Minenindustrie.

      Indien

      Noida International Airport

      Betreibergesellschaft

      Yamuna International Airport Private Ltd.

      Konzessionsdauer

      1. Oktober 2021 – 30. September 2061

      Bedingungen

      Die Betreibergesellschaft verpflichtet sich zum Bau und zum Betrieb des neuen Noida International Airport. Nach Abschluss der ersten Bauphase im Verlaufe des Jahres 2026 wird der neue Flughafen über eine Kapazität von jährlich 12 Mio. Passagieren verfügen. Weitere Investitionsphasen sind von vordefinierten Kennzahlen abhängig. Ab dem sechsten Jahr nach Betriebsaufnahme ist eine fixe Konzessionsgebühr pro abfliegendem Passagier fällig.

      Lage

      Der neue Flughafen ist der zweite internationale Flughafen in der Metropolitan Region Delhi und kommt in der Greater Noida Area rund 70 km südlich der indischen Hauptstadt in Jewar zu liegen.

      24.8 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

      Nach dem Bilanzstichtag vom 31. Dezember 2025 sind die nachstehenden Ereignisse eingetreten.

      Am 16. Februar 2026 hat die Flughafen Zürich AG die Verhandlungen über die Flugbetriebsgebühren mit den grössten Fluggesellschaften und Interessenvertretungen mit einer Einigung abgeschlossen. Die Flugbetriebsgebühren werden für die Nutzer des Flughafens Zürich künftig rund 10 % tiefer ausfallen. Gleichzeitig wird die Kapitalverzinsung per 1. Oktober 2026 um 0.5 Prozentpunkte auf 5.5 % erhöht. Sofern keine Änderungsanträge eingehen, gilt das neue Gebührenreglement wie vereinbart ab 1. Oktober 2026.

      Der Verwaltungsrat hat die Konzernrechnung 2025 am 6. März 2026 zur Veröffentlichung genehmigt. Sie untersteht zudem der Genehmigung durch die Generalversammlung.