Anhang zur Jahresrechnung
I. Grundsätze der Jahresrechnung
Allgemeines
Die Jahresrechnung 2025 der Flughafen Zürich AG, mit Sitz in Kloten, wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts erstellt.
Da die Flughafen Zürich AG eine Konzernrechnung nach einem anerkannten Standard zur Rechnungslegung (IFRS Accounting Standards) erstellt, hat sie in der vorliegenden Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften auf die Anhangangaben zu verzinslichen Verbindlichkeiten, Revisionshonoraren, die Darstellung einer Geldflussrechnung sowie einen Lagebericht verzichtet. Die Anzahl Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt lag im Berichtsjahr sowie im Vorjahr bei über 250.
Die Jahresrechnung wurde in Schweizer Franken (CHF) erstellt. Soweit nicht anders vermerkt, erfolgen die Angaben in Millionen Schweizer Franken (in Mio. CHF). Aufgrund kaufmännischer Rundungsregeln kann es vorkommen, dass sich einzelne Zahlen nicht genau zur angegebenen Summe addieren. Weiter kann dies dazu führen, dass einzelne Beträge gerundet null ergeben.
Die aktivierten Eigenleistungen werden neu als Teil der Gesamterträge ausgewiesen. Die entsprechenden Vorjahresangaben wurden angepasst.
Die wesentlichen angewandten Bewertungsgrundsätze, die nicht vom Gesetz vorgeschrieben sind, werden nachfolgend beschrieben.
Bilanzierung der Kosten im Zusammenhang mit der Lärmthematik
Die bilanzielle Behandlung der Lärmthematik ist aufgrund der Vielzahl rechtlich relevanter Grundlagen sowie der unsicheren beziehungsweise teilweise noch offenen Rechtsprechung und der politischen Diskussionen komplex und erfordert insbesondere im Bereich der formellen Enteignungen wesentliche Annahmen und Einschätzungen in Bezug auf die Aktivierungsfähigkeit der entsprechenden immateriellen Vermögenswerte sowie die Pflicht zur Bildung von Rückstellungen für die damit zusammenhängenden Kosten.
Die Kosten für die formellen Enteignungen sind nach den Rechnungslegungsvorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts als immaterieller Vermögenswert zu qualifizieren. Die Aktivierung wird spätestens dann vorgenommen, wenn die Gegenpartei einen durchsetzbaren Anspruch erlangt hat und die Amortisation des immateriellen Vermögenswerts erfolgt linear über die Restlaufzeit der Betriebskonzession (Mai 2051). Für die aktuellen Verpflichtungen aus Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen bestehen angemessene Rückstellungen. Ein nach Abzug der lärmbezogenen Aufwendungen (Entschädigungen für formelle Enteignungen, Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen, Betriebskosten, Finanzierungskosten sowie Amortisation) von den Einnahmen aus Lärmgebühren verbleibender Saldo wird der Rückstellung für Fluglärm zugeführt (siehe Ziffer 8, Rückstellung für Fluglärm).
Bei der Flughafen Zürich AG sind rund 20’000 Lärmentschädigungsbegehren eingegangen, wovon Ende 2025 noch etwas über 5’000 Begehren offen waren. Davon sind rund 450 Fälle bei der Eidgenössischen Schätzungskommission pendent.
Die durch das Bundesgericht im ersten Halbjahr 2008 entschiedenen Grundsatzfragen hinsichtlich formeller Enteignungen ermöglichten es der Flughafen Zürich AG, erstmals – mit allen nach wie vor verbleibenden Unsicherheiten in der Schätzgenauigkeit – eine Schätzung der Gesamtkosten für formelle Enteignungsentschädigungen vorzunehmen. Mit weiteren Urteilen setzte das Bundesgericht im Jahr 2010 den Stichtag für die Vorhersehbarkeit der Ostanflüge definitiv auf den 1. Januar 1961 fest und entschied im Jahr 2011 abschliessend über die anzuwendende Berechnungsmethode für Minderwerte bei Ertragsliegenschaften. Im Jahr 2016 fällte das Bundesgericht zwei Entscheide in Pilotverfahren betreffend Entschädigungsforderungen aufgrund von Ost- und Südanflügen und im Jahr 2018 zwei Entscheide in Pilotverfahren betreffend genossenschaftliches Eigentum. Gestützt auf diese Bundesgerichtsentscheide und weiteren entschiedenen Grundsatzfragen nahm die Flughafen Zürich AG jeweils auf diesen Zeitpunkt eine Neueinschätzung der Kosten für formelle Enteignungen vor, was jeweils zur Anpassung der Rückstellung für formelle Enteignungen und gleichzeitig des immateriellen Vermögenswerts aus Recht zur formellen Enteignung führte. Am 22. November 2019 fällte das Bundesgericht einen Entscheid in Pilotverfahren betreffend die Verjährung von Entschädigungsforderungen in Oberglatt. Dieser Bundesgerichtsentscheid sowie weitere entschiedene Grundsatzfragen ermöglichten der Flughafen Zürich AG eine Neueinschätzung der noch ausstehenden Kosten für formelle Enteignungsentschädigungen per 31. Dezember 2019.
Im Bereich der Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen ist die Flughafen Zürich AG verpflichtet, im Gebiet, wo sie Erleichterungen von Überschreitungen der Lärmgrenzwerte (Immissionsgrenzwert) beansprucht, Schallschutzmassnahmen umzusetzen. In diesem Zusammenhang hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ein Verfahren zur Nachtlärmsanierung eingeleitet. Dabei soll das Gebiet mit Erleichterungen gemäss dem Sachplan Infrastruktur Luftfahrt, den der Bundesrat am 23. August 2017 festgesetzt hat, erweitert werden. In diesem Zusammenhang verabschiedete der Verwaltungsrat im Jahr 2018 weitere Schallschutzmassnahmen.
Per Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 weist die Flughafen Zürich AG im handelsrechtlichen Abschluss im Zusammenhang mit der Lärmthematik immaterielle Vermögenswerte aus Recht zur formellen Enteignung von CHF 20.8 Mio. (Vorjahr: CHF 21.5 Mio.) und eine Rückstellung für Fluglärm in der Höhe von insgesamt CHF 428.2 Mio. (Vorjahr: CHF 426.8 Mio.) aus.
Weitere wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze
Ertragserfassung
Erträge werden durch die Flughafen Zürich AG zu dem Zeitpunkt erfasst, wenn die Dienstleistung erbracht und es hinreichend wahrscheinlich ist, dass ein wirtschaftlicher Nutzen anfallen wird, der sich verlässlich quantifizieren lässt. Zudem müssen die wesentlichen Chancen und Risiken auf den Dienstleistungsempfänger übergegangen sein. Mieterträge werden bei Mietverträgen mit fixen Mietzinsen linear über die Laufzeit des Vertrags erfasst. Bedingte Mietzahlungen (unter anderem Umsatzmietverträge) werden periodengerecht, gestützt auf die durch die Mieter erzielten Umsätze, verbucht, wobei ein Mindestmietbetrag zur Anwendung gelangen kann. Werden Mietern wesentliche Mietanreize (zum Beispiel Mietkonzessionen) gewährt, wird der Gegenwert des Anreizes linear über die Gesamt- respektive Restlaufzeit des Mietvertrags erfasst.
Warenlager
Dieses umfasst vorwiegend Betriebsstoffe sowie für den Unterhalt und die Reparatur von Sachanlagen erforderliche Verbrauchsmaterialien, die zu Anschaffungskosten beziehungsweise zum tieferen netto realisierbaren Wert bilanziert werden. Für die Bewertung wird die Methode des gewichteten Durchschnitts angewendet.
Finanzanlagen Airport Zurich Noise Fund
Die Finanzanlagen des Airport Zurich Noise Fund enthalten im Wesentlichen börsenkotierte Obligationen. Die Ersterfassung erfolgt zu Anschaffungskosten (Marktwert zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten). Nachfolgend werden die Wertschriften zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wobei Gewinne und Verluste erfolgswirksam erfasst werden. Auf die Bildung einer Schwankungsreserve wird verzichtet.
Sachanlagen
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich aufgelaufener Abschreibungen und Wertminderungen. Die Abschreibungen erfolgen (mit Ausnahme der Grundstücke, die nicht abgeschrieben werden) linear über die geschätzte Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauer der einzelnen Kategorien beträgt:
- Hochbauten: bis maximal 40 Jahre
- Tiefbauten: bis maximal 50 Jahre
- Mobile Sachanlagen: bis maximal 20 Jahre
Bei Anzeichen einer Überbewertung werden die Buchwerte überprüft und gegebenenfalls wertberichtigt.
Leasingverhältnisse
Leasinggeschäfte werden nach Massgabe der wirtschaftlichen Verfügungsmacht bilanziert. Hierbei werden Leasing- und Mietverträge als Finanzierungsleasing klassifiziert, wenn im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum des Leasinggegenstands verbunden sind, auf die Flughafen Zürich AG als Leasingnehmerin übertragen werden. Alle anderen Leasinggeschäfte stellen operatives Leasing dar. Bei einem Finanzierungsleasing wird zu Vertragsbeginn der Wert des Leasing- beziehungsweise Mietgegenstands als Nutzungsrecht an einem geleasten Vermögenswert aktiviert und in gleicher Höhe als Leasingverbindlichkeit passiviert. Die Abschreibung des Nutzungsrechts an einem geleasten Vermögenswert und die Amortisation der Leasingverbindlichkeit erfolgt über die Vertragslaufzeit. Bei einem operativen Leasing werden die Miet- und Leasingzahlungen bei Fälligkeit direkt erfolgswirksam erfasst.
Übrige immaterielle Anlagen
Die übrigen immateriellen Vermögenswerte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der betriebswirtschaftlich notwendigen Amortisation bilanziert. Die Amortisation erfolgt linear über die geschätzte Nutzungsdauer (drei bis fünf Jahre). Bei Anzeichen einer Überbewertung werden die Buchwerte überprüft und gegebenenfalls wertberichtigt.
Eigene Aktien
Eigene Aktien werden zum Erwerbszeitpunkt zu Anschaffungskosten als Minusposten im Eigenkapital bilanziert. Bei späterer Wiederveräusserung wird der Gewinn oder der Verlust direkt den freiwilligen Gewinnreserven gutgeschrieben beziehungsweise belastet.
II. Erläuterungen zur Jahresrechnung
1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
in Mio. CHF
31.12.2025
31.12.2024
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten
115.2
101.6
Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten
–1.1
–0.5
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Beteiligungen
1.4
1.6
Total Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
115.5
102.7
2 Beteiligungen und Darlehen
Die Beteiligungen setzen sich per Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
Gesellschaft
Domizil
Aktienkapital
Beteiligungsquote per 31.12.2025
Beteiligungsquote per 31.12.2024
Airport Ground Services AG1
Kloten
CHF 100'000
100.0%
100.0%
Zurich Airport International AG1
Kloten
CHF 100'000
100.0%
100.0%
Yamuna International Airport Private Ltd.2
Neu-Delhi
INR 25'892 Mio.
100.0%
100.0%
Concessionária do Aeroporto Internacional de Florianópolis S.A.2
Florianópolis
BRL 304 Mio.
100.0%
100.0%
Zurich Airport Latin America Ltda.2
Rio de Janeiro
BRL 581 Mio.
100.0%
100.0%
Aeroportos do Sudeste do Brasil S.A.2
Vitória
BRL 421 Mio.
100.0%
100.0%
Concessionária do Aeroporto Internacional de Natal S.A.2
Natal
BRL 155 Mio.
100.0%
100.0%
A-port S.A.2
Santiago de Chile
CLP 16'139 Mio.
100.0%
100.0%
Sociedad Concesionaria Aeropuerto de Antofagasta S.A.2
Santiago de Chile
CLP 3'600 Mio.
100.0%
100.0%
Sociedad Concesionaria Aeropuerto Diego Aracena S.A.2
Santiago de Chile
CLP 10'700 Mio.
100.0%
100.0%
A-port Operaciones S.A.2
Santiago de Chile
CLP 1'352 Mio.
99.0%
99.0%
A-port Operaciones Colombia S.A.S.2
Bogotá
COP 100 Mio.
99.0%
99.0%
Sociedade de Participação no Aeroporto de Confins S.A.2
Belo Horizonte
BRL 474 Mio.
25.0%
25.0%
Concessionária do Aeroporto Internacional de Confins S.A.2
Belo Horizonte
BRL 907 Mio.
12.8%
12.8%
Administradora Unique IDC C.A.1
Porlamar
VEB 25 Mio.
49.5%
49.5%
Aeropuertos Asociados de Venezuela C.A.2
Porlamar
VEB 10 Mio.
49.5%
49.5%
1Direkte Beteiligung
2Indirekte Beteiligung
Bei den aufgeführten Beteiligungen entsprechen die ausgewiesenen Kapitalanteile auch den Stimmenanteilen.
Die 100 %ige Tochtergesellschaft Zurich Airport International AG, die den Zweck hat, weltweit Flughäfen beziehungsweise flughafenverwandte Unternehmen zu beraten, zu betreiben beziehungsweise zu besitzen, hält (mit Ausnahme von Venezuela) alle in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsgesellschaften.
Die Flughafen Zürich AG und ihr Konsortiumspartner Unique IDC sind mit dem Fall des in Venezuela enteigneten Flughafens (Isla de Margarita) im Verlauf des Jahres 2010 an das International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) in Washington D.C. gelangt. Dieses Vorgehen stützt sich auf das Investitionsschutzabkommen zwischen Venezuela, der Schweiz und Chile. Das ICSID-Schiedsgericht hat im November 2014 seinen Entscheid gefällt und die Bolivarische Republik Venezuela zur Rückerstattung der angefallenen Verfahrens- und Projektkosten zuzüglich einer Entschädigungszahlung sowie anfallender Zinsen bis Zahlungseingang an das Konsortium verpflichtet. Der Schiedsspruch ist nach Abweisung einer Nichtigkeitsbeschwerde definitiv und endgültig. Die Beteiligungswerte sowie die damit zusammenhängenden Forderungen sind vollständig wertberichtigt.
Die Darlehen setzen sich per Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
in Mio. CHF
31.12.2025
31.12.2024
Darlehen an Beteiligungen
395.0
349.5
Total Darlehen
395.0
349.5
Im Verlaufe des Berichtsjahres wurden für die Finanzierung der internationalen Flughafenbetreiberprojekte weitere Darlehen in Höhe von CHF 45.5 Mio. an die Zurich Airport International AG gewährt.
3 Kapitalanteil Miteigentümergemeinschaft The Circle
in Mio. CHF
31.12.2025
31.12.2024
Anteil Vermögenswerte Miteigentümergemeinschaft The Circle
523.5
544.6
Anteil Verbindlichkeiten Miteigentümergemeinschaft The Circle
–8.5
–8.6
Total Kapitalanteil Miteigentümergemeinschaft The Circle
515.0
536.0
An der Immobilie des Circle besteht eine Miteigentümergemeinschaft, bei der die Flughafen Zürich AG mit 51 % und die Swiss Life AG mit 49 % beteiligt ist. In der Jahresrechnung der Flughafen Zürich AG werden die anteiligen Vermögenswerte sowie Verbindlichkeiten an der Miteigentümergemeinschaft erfasst und als Kapitalanteil ausgewiesen.
4 Sachanlagen
in Mio. CHF
31.12.2025
31.12.2024
Grundstücke
150.6
139.0
Hoch- und Tiefbauten
2’154.5
2’061.2
Mobile Sachanlagen
71.8
67.1
Projekte in Arbeit
588.8
423.1
Total Sachanlagen
2’965.8
2’690.5
5 Leasingverhältnisse
Nachfolgend sind die Anschaffungswerte der bilanzierten Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten sowie die kumulierten Abschreibungen ersichtlich:
in Mio. CHF
31.12.2025
31.12.2024
Anschaffungswerte bilanzierte Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten
137.6
172.1
Kumulierte Abschreibungen auf Nutzungsrechten an geleasten Vermögenswerten
–49.3
–62.1
Total Nutzungsrechte an geleasten Vermögenswerten
88.3
110.0
Die entsprechenden Leasingverbindlichkeiten weisen folgende Fälligkeitsstruktur auf:
in Mio. CHF
31.12.2025
31.12.2024
Fällig innerhalb 1 Jahr
10.0
12.8
Fällig zwischen 1 und 5 Jahren
37.3
51.2
Fällig nach 5 Jahren
45.1
50.3
Total bilanzierte Leasingverbindlichkeiten
92.4
114.3
6 Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten
in Mio. CHF
31.12.2025
31.12.2024
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Dritten
48.1
46.6
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Vorsorgeeinrichtungen
3.2
2.5
Total übrige kurzfristige Verbindlichkeiten
51.3
49.1
7 Finanzverbindlichkeiten
31.12.2025
31.12.2024
Nominalbetrag
Nominalbetrag
Laufzeit
Zinssatz
Zinszahlungstermin
in Mio. CHF
in Mio. CHF
Anleihe (2027)
200.0
200.0
2020-2027
0.1000%
30.12.
Anleihe (2029)
350.0
350.0
2017-2029
0.6250%
24.5.
Anleihe (2035)
365.0
365.0
2020-2035
0.2000%
26.2.
Anleihe (2040)
150.0
0.0
2025-2040
1.1775%
25.6.
Total Finanzverbindlichkeiten
1’065.0
915.0
davon kurzfristig
0.0
0.0
davon langfristig
1’065.0
915.0
Im Juni 2025 platzierte die Flughafen Zürich AG eine Anleihe über CHF 150.0 Mio. mit einem Coupon von 1.1775 % und einer Laufzeit von 15 Jahren.
Für die Fremdfinanzierungen wurden marktübliche Garantien und Zusicherungen abgegeben, die per Bilanzstichtag eingehalten sind. Zusätzlich bestehen per Bilanzstichtag unbenutzte Kreditlimiten in der Höhe von total CHF 291.1 Mio. (Vorjahr: CHF 289.3 Mio.).
8 Rückstellung für Fluglärm
in Mio. CHF
2025
2024
Bestand per 1. Januar
426.8
427.8
Veränderung der Rückstellung für Fluglärm
1.4
–1.0
Bestand per 31. Dezember
428.2
426.8
davon kurzfristig
29.1
18.8
davon langfristig
399.1
408.0
Zur Behandlung der Lärmthematik im handelsrechtlichen Abschluss siehe auch Bilanzierung der Kosten im Zusammenhang mit der Lärmthematik.
9 Aktienkapital
Das Aktienkapital der Flughafen Zürich AG in der Höhe von CHF 307’018’750 ist aufgeteilt in 30’701’875 voll liberierte Namenaktien mit einem Nennwert von CHF 10.
10 Eigene Aktien
(Anzahl Aktien)
2025
2024
Bestand per 1. Januar
1’845
5’373
Erwerb (zum jeweiligen Börsenkurs)
8’170
4’773
Abgabe an Mitarbeitende
–6’100
–8’301
Bestand per 31. Dezember
3’915
1’845
1Siehe Ziffer 11, Beteiligungsrechte für Geschäftsleitung, Kader und Mitarbeitende
Im Berichtsjahr wurden 8’170 Namenaktien zum jeweiligen Börsenkurs erworben (Vorjahr: 4’773 Namenaktien). Die Abgabe von eigenen Aktien an die Mitglieder der Geschäftsleitung und an Mitarbeitende der obersten Kaderstufe erfolgt im Rahmen des Bonusprogramms. Zudem gibt die Flughafen Zürich AG denjenigen Mitarbeitenden einmalig eine Gratisaktie ab, die das erste Dienstjahr beendet haben.
11 Beteiligungsrechte für Geschäftsleitung, Kader und Mitarbeitende
Im Rahmen der erfolgsabhängigen variablen Vergütung wurden den Mitgliedern der Geschäftsleitung für das Berichtsjahr 1’936 Aktien (Vorjahr: 2’178 Aktien) im Wert von CHF 0.5 Mio. (Vorjahr: CHF 0.5 Mio.) zugeteilt und Mitarbeitenden der obersten Kaderstufe 2’783 Aktien (Vorjahr: 3’377 Aktien) im Wert von CHF 0.7 Mio. (Vorjahr: CHF 0.7 Mio.).
Die Flughafen Zürich AG gibt zusätzlich denjenigen Mitarbeitenden einmalig eine Gratisaktie ab, die das erste Dienstjahr beendet haben. Im Berichtsjahr wurden in diesem Zusammenhang 247 Aktien (Vorjahr: 260 Aktien) im Wert von CHF 0.1 Mio. (Vorjahr: CHF 0.1 Mio.) abgegeben.
12 Nettoauflösung stille Reserven
Es wurden weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr stille Reserven aufgelöst.
13 Garantien
Die Flughafen Zürich AG gewährt im Rahmen ihres Engagements für den Ausbau und den Betrieb des Flughafens Belo Horizonte in Brasilien eine Garantie zur Kreditsicherung der lokalen Fremdfinanzierungen im Umfang von CHF 16.6 Mio. (Vorjahr: CHF 14.7 Mio.).
14 Eventualverbindlichkeiten
Es sind verschiedene Gerichtsverfahren und Forderungen gegenüber der Flughafen Zürich AG im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit hängig. Nach Meinung des Unternehmens wird die Höhe der zur Beilegung dieser Klagen und Forderungen erforderlichen Geldbeträge die Jahresrechnung und den Cashflow der Flughafen Zürich AG nicht in bedeutendem Ausmass negativ beeinflussen.
Je nach weiterer Rechtsprechung – unter anderem hinsichtlich Südanflugsbereich am Flughafen Zürich – können die Lärmverbindlichkeiten (siehe Bilanzierung der Kosten im Zusammenhang mit der Lärmthematik) in Zukunft noch wesentliche Anpassungen erfahren, die zu gegebener Zeit ebenfalls zu einer bilanzwirksamen Anpassung führen würden. Eine definitive Einschätzung ist derzeit noch nicht möglich.
Die Flughafen Zürich AG haftet für die Schulden der Miteigentümergemeinschaft The Circle gegenüber Dritten solidarisch mit der Swiss Life AG.
15 Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Nach dem Bilanzstichtag vom 31. Dezember 2025 sind die nachstehenden Ereignisse eingetreten.
Am 16. Februar 2026 hat die Flughafen Zürich AG die Verhandlungen über die Flugbetriebsgebühren mit den grössten Fluggesellschaften und Interessenvertretungen mit einer Einigung abgeschlossen. Die Flugbetriebsgebühren werden für die Nutzer des Flughafens Zürich künftig rund 10 % tiefer ausfallen. Gleichzeitig wird die Kapitalverzinsung per 1. Oktober 2026 um 0.5 Prozentpunkte auf 5.5 % erhöht. Sofern keine Änderungsanträge eingehen, gilt das neue Gebührenreglement wie vereinbart ab 1. Oktober 2026.
Der Verwaltungsrat hat die Jahresrechnung 2025 gemäss Schweizerischem Obligationenrecht (OR) am 6. März 2026 zur Veröffentlichung genehmigt. Sie untersteht zudem der Genehmigung durch die Generalversammlung.