19 Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz

in Mio. CHF

2025

2024

Rückstellung für formelle Enteignungen per 1. Januar

216.0

204.4

Auszahlung1

–0.5

–2.4

Bildung/Auflösung Rückstellung

4.9

9.8

Barwertanpassung

3.1

4.2

Rückstellung für formelle Enteignungen per 31. Dezember

223.5

216.0

Rückstellung für Lärm- und Anwohnerschutz per 1. Januar

68.3

81.6

Auszahlung1

–13.5

–16.9

Bildung/Auflösung Rückstellung

0.8

2.0

Barwertanpassung

0.7

1.6

Rückstellung für Lärm- und Anwohnerschutz per 31. Dezember

56.3

68.3

Total Rückstellung für formelle Enteignungen sowie Lärm- und Anwohnerschutz per 31. Dezember

279.8

284.3

davon kurzfristig

29.1

18.8

davon langfristig

250.7

265.5

1Im Auszahlungsbetrag bei den formellen Enteignungen sind nur die effektiven Zahlungen von Minderwerten berücksichtigt, nicht aber die gemäss Reglement des Airport Zurich Noise Fund weiteren damit verbundenen externen Kosten (siehe Ziffer 20, Airport Zurich Noise Fund).

Rückstellung für formelle Enteignungen

Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für formelle Enteignungen unverändert CHF 330.0 Mio. (siehe Bilanzierung der Kosten im Zusammenhang mit der Lärmthematik), wovon CHF 90.7 Mio. bis zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten sind in der Konzernrechnung per 31. Dezember 2025 zum Barwert (CHF 223.5 Mio.) zurückgestellt. Der Diskontierungssatz für die Barwertberechnung der nominellen Zahlungsströme beträgt 1.0 % (Vorjahr: 1.6 %). Es wird aufgrund der noch offenen Gerichtsverfahren damit gerechnet, dass die Auszahlungen bis Ende 2040 abgeschlossen werden können.

Rückstellung für Lärm- und Anwohnerschutz

Per Bilanzstichtag betragen die geschätzten Kosten für Lärm- und Anwohnerschutzmassnahmen unverändert CHF 400.0 Mio. (siehe Bilanzierung der Kosten im Zusammenhang mit der Lärmthematik), wovon CHF 342.8 Mio. zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlt worden sind. Die noch ausstehenden Kosten sind in der Konzernrechnung per 31. Dezember 2025 zum Barwert (CHF 56.3 Mio.) zurückgestellt. Der Diskontierungssatz für die Barwertberechnung der nominellen Zahlungsströme beträgt 0.6 % (Vorjahr: 1.1 %). Es wird damit gerechnet, dass die Auszahlungen bis Ende 2030 abgeschlossen werden können.