Chancengleichheit und Diskriminierungsfreiheit

Der Flughafen Zürich Gruppe ist ein diskriminierungsfreier Umgang mit allen Menschen wichtig – unabhängig von Merkmalen wie Sprache, Geschlecht und Geschlechtsidentität, Alter, sexueller Orientierung, Herkunft oder Religion.

Relevanz

An Flughäfen kommen unterschiedlichste Menschen zusammen. Um die Dienst­leistungen der Flughafen Zürich AG für alle Menschen in hoher Qualität und in einer friedvollen Atmosphäre erbringen zu können, ist ein respektvoller Umgang unabdingbar. Das Unternehmen sorgt für gleiche Chancen und toleriert keine Diskriminierung. Diese Grundhaltung gilt in besonderem Masse gegenüber den eigenen Mitarbeitenden und ist im gruppenweit gültigen Verhaltenskodex festgehalten. Gleiches gilt aber auch gegenüber jeglichen Personen, mit denen die Mitarbeitenden des Unternehmens in direktem Kontakt stehen.

Ansatz

Mitarbeitende

Die Flughafen Zürich AG gewährt allen Mitarbeitenden die gleichen Rechte und Chancen. Sie fördert eine konstruktive und respektvolle Zusammenarbeit sowie eine Kultur der Offenheit, Wertschätzung und Veränderungsbereitschaft. Unabhängig von Geschlecht oder Geschlechtsidentität werden alle Personen gleichbehandelt. Dies insbesondere in Bezug auf Mutterschaft und Vaterschaft, Lohn, Teilzeitarbeit, Aus- und Weiterbildung sowie flexible Arbeitsmodelle.

Für den Umgang mit Diskriminierung durch sexuelle Belästigung existiert ein Leitfaden. Darin ist festgehalten, wie Betroffene vorgehen können bzw. wo sie welche Unterstützung in Anspruch nehmen können. Weitere Informationen zum Thema Mitarbeitende sind im Abschnitt Verantwortungsvolle Arbeitgeberin zu finden.

Der Grundsatz eines respektvollen und diskriminierungsfreien Umgangs ist auch an den Standorten in Brasilien, Chile und Indien in entsprechenden Dokumenten festgehalten und gilt für alle Mitarbeitenden. In Brasilien handelt es sich um den «Code of Ethics and Conduct», der zusätzlich Inklusion und Diversität als wichtige Werte definiert. Mit verschiedenen Veranstaltungen und einem Schulungsprogramm für Vorgesetzte wurde die Sensibilisierungsarbeit fortgesetzt. In Chile sind es der «Code of Conduct» sowie die Richtlinie für Inklusion bei der Arbeit. Für Letztere werden zusätzlich geschulte Mitarbeitende als Botschafterinnen und Botschafter im Unternehmen eingesetzt. In Noida, Indien, sind im «HR Policy Manual» Vorgaben formuliert, die insbesondere ethisches Verhalten und die Prävention sexueller Belästigung umfassen.

Kundinnen und Kunden

Alle europäischen Flughäfen sind verpflichtet, Unterstützung für Personen mit eingeschränkter Mobilität oder anderen Beeinträchtigungen (Passengers with reduced mobility, PRM) kostenlos anzubieten, so auch der Flughafen Zürich. Die entsprechende EU-Verordnung, die auch in der Schweiz Gültigkeit hat, kommt bei Personen mit jeglichen Mobilitätseinschränkungen, Blinden und stark seh- und hörbehinderten Menschen sowie Personen mit geistigen Einschränkungen zur Anwendung. Am Flughafen Zürich wird diese Dienstleistung durch eine solidarische Abgabe über die passagierbezogenen Flugbetriebsgebühren finanziert.

Darüber hinaus bieten die an der Abfertigung beteiligten Firmen auch sonstige unterstützende Dienstleistungen an. Unbegleitete Minderjährige oder Personen mit Bedarf an medizinischer Betreuung erhalten am Flughafen Zürich eine sichere Begleitung zum Gate und wieder zurück. Im Berichtsjahr wurde neu die Abgabe des Sunflower-Lanyards eingeführt. Dies ermöglicht Menschen mit nicht sichtbaren Beeinträchtigungen, freiwillig zu signalisieren, dass sie möglicherweise Unterstützung oder mehr Zeit benötigen.

Der Flughafen Zürich bietet in allen öffentlichen Bereichen barrierefreie Zugänge. In Lateinamerika und Indien trifft dies ebenfalls auf die Neubauten zu, welche die Bedürfnisse von Personen mit Mobilitätseinschränkungen mitberücksichtigen müssen. Mit dem Programm «Flughafen für alle» verfolgen die brasilianischen Mehrheits­beteiligungen zudem das Ziel, die Flughäfen auch für Menschen mit nicht sichtbaren Beeinträchtigungen einfach zugänglich zu machen. Dazu gehören Massnahmen kommunikativer, organisatorischer oder baulicher Art, wie zum Beispiel die Schaffung eines multisensorischen Raumes an den Flughäfen in Florianópolis, Vitória und Natal, der Personen mit Autismus-Spektrum-Störung oder mit anderen besonderen Bedürfnissen zur Verfügung steht.