Geschäftsethik

Die Einhaltung von Gesetzen, der respektvolle Umgang mit allen Menschen und das faire sowie verlässliche Verhalten als Geschäftspartnerin gehören zu den grundlegenden Werten der Flughafen Zürich Gruppe.

Relevanz

Die Entscheide der Flughafen Zürich AG in einem anspruchsvollen Umfeld müssen nicht nur in finanzieller, sondern auch in ethischer Hinsicht hohen Anforderungen genügen. Das Unternehmen trägt mit ethischem Verhalten dazu bei, stabile Rahmenbedingungen zu schaffen, unter denen nachhaltiger Geschäftserfolg möglich ist. Dazu gehört in erster Linie die Einhaltung von Gesetzen und Selbstverpflichtungen sowie darüber hinaus ein fairer und rücksichtsvoller Umgang mit dem Gegenüber, sei es auf einer individuellen oder institutionellen Ebene.

GRI 3-3

Auf die Einhaltung der Menschenrechte sowie die Korruptionsprävention wird in den entsprechenden Abschnitten vertieft eingegangen.

Ansatz und Fortschritt

Die Flughafen Zürich Gruppe respektiert jederzeit Gesetze sowie die Rechte und die Integrität von Menschen, Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern und Institutionen. Ihre ethischen Grundsätze hat sie im Verhaltenskodex (Group Code of Conduct) festgehalten. Das Dokument liegt in Deutsch, Englisch, Spanisch und Portugiesisch vor, also in einer der Amtssprachen aller Länder, in denen ein Auslands­engagement mit Mehrheitsbeteiligung besteht. Die Mehrheits­beteiligungen im Ausland haben auf Länderebene je ihren eigenen Verhaltenskodex, der im Minimum die Anforderungen des gruppenweiten Kodex erfüllen muss.

Um auch in der Wertschöpfungskette gegenüber den Geschäftspartnern die Anforderungen und Erwartungen zu kommunizieren, sind diese in einem Verhaltenskodex für Geschäftspartner festgehalten. Dies bezogen auf die Themen Menschenrechte, Umweltschutz, Korruptionsprävention, Wettbewerb, Daten und Informationen. Der Verhaltenskodex ergänzt bisherige Vorgaben und verlangt die Bereitschaft zur Transparenz und zur Zusammenarbeit sowie die Möglichkeit zur risikobasierten Überprüfung durch die Flughafen Zürich AG selbst oder beauftragte Dritte.

Compliance Management

Das Compliance-Management-System der Flughafen Zürich AG dient der systematischen Erfassung, Kenntnis und Erfüllung gesetzlicher Vorschriften sowie der darauf basierenden, unternehmensintern verabschiedeten Richtlinien und ethischen Grundsätze wie des Verhaltenskodex. Es wird im Abschnitt Compliance Management eingehender beschrieben.

Im Berichtsjahr sind im sozialen und wirtschaftlichen Bereich aufgrund der Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften keine relevanten Bussen bzw. Sanktionen verzeichnet worden.

GRI 2-27

Beschwerdekanäle und Abhilfe

Die Flughafen Zürich AG fördert eine Kultur, in der vermutete oder tatsächliche Verstösse gegen den gruppenweiten Verhaltenskodex oder andere Richtlinien gemeldet werden. Für Mitarbeitende am Standort Zürich steht neben dem Weg über direkte Vorgesetzte, die Abteilung «People & Culture» oder den standardisierten Compliance-Prozess zusätzlich die Personalvertretung (PeV) zur Verfügung, um insbesondere Themen in den Bereichen Mobbing, sexuelle Belästigung und Gleichstellung zu melden (siehe Abschnitt Verantwortungsvolle Arbeitgeberin). Falls der begründete Verdacht besteht, dass einer regulären Meldung nicht im erforderlichen Mass nachgegangen wird, oder wenn Mitarbeitende aufgrund einer Meldung persönlich nachteilige Folgen befürchten, steht die interne Whistleblowing-Meldestelle der Flughafen Zürich AG, besetzt durch die Generalsekretärin, zur Verfügung. Die Identität der meldenden Person wird, soweit im Rahmen der Abklärungen möglich, vertraulich behandelt.

Seit Anfang des Berichtsjahrs steht ein ergänzender Beschwerdekanal auf der Website des Unternehmens zur Verfügung, der sich hauptsächlich an Externe richtet. Die «Integrity Line» steht für Meldungen von vermuteten oder tatsächlichen Verstössen gegen den gruppenweiten Verhaltenskodex zur Verfügung. Insbesondere gemeint sind die Themen Datenschutz, Korruption, Kartell- und Beschaffungsrecht sowie Menschenrechte. Durch die Meldestellen wurden am Standort Zürich im Berichtsjahr insgesamt sieben Meldungen bearbeitet.

Ein gesondertes Meldeverfahren besteht für Meldungen zur Safety im Flugbetrieb (siehe Abschnitt Arbeits- und Flugbetriebssicherheit) am Flughafen Zürich.

Auch die Standorte im Ausland haben im Berichtsjahr ihre Beschwerdekanäle weiterentwickelt oder neu eingerichtet, die zusätzlich die Anforderungen eines Whistleblowing-Kanals abdecken. Sowohl in Brasilien als auch in Indien sind unabhängige externe Stellen mandatiert, die Meldungen entgegenzunehmen und zu bearbeiten. In Chile werden die eingegangenen Meldungen wie in Zürich intern durch die Compliance-Abteilung bearbeitet. In Indien wurden im Berichtsjahr drei Meldungen bearbeitet, in Brasilien eine und in Chile keine.

Es ist geplant, die bisherigen Kontaktkanäle, die für die brasilianischen Flughäfen durch den Konzessionsvertrag vorgegeben sind und das Thema Lärm betreffen, in die neuen Beschwerdekanäle zu integrieren.

GRI 2-26

Die Flughafen Zürich AG anerkennt ihre Verantwortung, im Falle von negativen Auswirkungen, die durch die Geschäftstätigkeit des Unternehmens unzulässigerweise verursacht wurden, wirksame Abhilfe für Betroffene zu ermöglichen und entsprechende Mechanismen zu unterstützen. Die Flughafen Zürich AG ist am Standort Zürich unter bestimmten Voraussetzungen einerseits in der Pflicht, Entschädigungen für Wertminderungen an Liegenschaften aufgrund des Fluglärms bzw. besonders tiefer Direktüberflüge auszurichten (siehe Lärmentschädigungen im Abschnitt Lärm) und andererseits Liegenschaften mittels Schallschutzprogramm vor Lärm zu schützen (siehe Schallschutz im Abschnitt Lärm).

GRI 2-25

Wettbewerbskonformes Verhalten

Viele Geschäftspartner der Flughafen Zürich Gruppe sind für die eigene Geschäfts­ausübung auf die Flughafeninfrastruktur angewiesen. Das Unternehmen hat damit eine starke Anbieterstellung und besitzt bzw. betreibt teilweise monopolistische Infrastrukturen.

Im geltenden Betriebsreglement für den Flughafen Zürich (Beilage 2 zu Anhang 4) wird transparent offengelegt, welche Infrastrukturen monopolisiert sind. Flughafengebühren für die Nutzung dieser Infrastrukturen werden in einem behördlich regulierten, als Teil des Luftfahrtrechts festgelegten Verfahren unter Aufsicht des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) festgelegt und erhoben. Dabei werden Einnahmen sowohl aus aviatischen als auch aus ausgewählten (nicht aber allen) nicht aviatischen Aktivitäten berücksichtigt, um die Flughafengebühren zu berechnen (sog. «Hybrid-Till»; siehe hierzu auch den Abschnitt «Zusatzangaben gemäss Verordnung über die Flughafengebühren (FGV)» in der Segmentberichterstattung). Diese Verfahren gewährleisten, dass Nutzer in die Festsetzung der Flughafengebühren eingebunden werden und unter anderem Auskünfte über deren Kostenbasis erhalten können.

Ebenfalls im Betriebsreglement für den Flughafen Zürich ist der Marktzugang für Bodenabfertigungsunternehmen und Fluggesellschaften geregelt. Gemäss EU-Recht, das aufgrund der bilateralen Verträge gilt, ist die Flughafen Zürich AG verpflichtet, diesen Anspruchsgruppen Zugang zu den Infrastrukturen nach sachgerechten, objektiven, transparenten und nicht diskriminierenden Kriterien zu gewähren und die Infrastrukturen entsprechend zu verwalten. Im Berichtsjahr hat die Flughafen Zürich AG die Berechtigungen für die Bodenabfertigung in einer öffentlichen Ausschreibung nach diesen Kriterien an vier Dienstleister neu vergeben. Ein nicht berücksichtigter Dienstleister hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) eine Überprüfung der Vergabe beantragt. Das Verfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Im Berichtsjahr sah sich die Flughafen Zürich AG im Übrigen mit keinen Rechtsverfahren zu wettbewerbswidrigem Verhalten und Verstössen gegen das Kartell- und Monopolrecht konfrontiert.

GRI 206-1

Auch im nicht regulierten Bereich, wo am Standort Zürich das Schweizerische Kartellrecht gültig ist, ist die Flughafen Zürich AG um einen fairen Wettbewerb bemüht. Sie schreibt die Berechtigungen für zentrale Dienstleistungen wie etwa die Taxi-Konzession oder die Nutzung von Plakatflächen regelmässig öffentlich aus. Dies gewährleistet den freien Marktzugang.

Auch die Konzessionen der internationalen Beteiligungen unterliegen staatlichen Regulierungen, die je nach Land unterschiedlich ausgestaltet sind. So sind die grösseren Flughäfen in Brasilien, zu denen jene der Flughafen Zürich Gruppe gehören, durch die Nationale Zivilluftfahrtagentur Brasiliens (ANAC) über ein sogenanntes «Dual-Till»-System (siehe ICAO, Seite 10) reguliert. Dies bedeutet, dass aviatische und nicht aviatische Einnahmen vollkommen separat betrachtet werden und ausschliesslich die aviatischen Einnahmen für die Berechnung der Gebühren berücksichtigt werden. In Chile gilt ebenfalls ein «Dual-Till»-System, das durch das Ministerio de Obras Públicas (MOP) reguliert ist. Der neue Flughafen in Indien wird durch die Airports Economic Regulatory Authority of India (AERA) mittels «Hybrid-Till»-System (siehe ICAO, Seite 10) reguliert.

Interne Revision

Die interne Revision ist fachlich selbstständig und unabhängig. Sie berichtet an das Audit & Finance Committee. Durch ihre Prüfungstätigkeit hilft sie mit, Risiken und Schwachstellen der etablierten Prozesse zu erkennen und Verbesserungen anzustossen. Die interne Revision wendet einen risikobasierten Prüfungsansatz an, der auch die Mehrheitsbeteiligungen im Ausland berücksichtigt.